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   VGH Bayern, 29.07.2005 - 9 ZB 05.737   

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https://dejure.org/2005,5593
VGH Bayern, 29.07.2005 - 9 ZB 05.737 (https://dejure.org/2005,5593)
VGH Bayern, Entscheidung vom 29.07.2005 - 9 ZB 05.737 (https://dejure.org/2005,5593)
VGH Bayern, Entscheidung vom 29. Juli 2005 - 9 ZB 05.737 (https://dejure.org/2005,5593)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Hinterbliebenenrente bei Vorliegen einer eingetragenen Lebenspartnerschaft; Gleichstellung der eingetragenen Lebenspartnerschaft mit dem Rechtsinstitut der Ehe; Vorbildwirkung der gesetzlichen Rentenversicherung hinsichtlich der Grundstrukturen einer ...

  • Judicialis

    VwGO § 124 Abs. 2 Nr. 1; ; VwGO § ... 124 Abs. 2 Nr. 2; ; VwGO § 124 Abs. 2 Nr. 3; ; Satzung der Versorgungsanstalt der deutschen Bühnen § 32 Abs. 1; ; Satzung der Versorgungsanstalt der deutschen Bühnen § 34 Abs. 1; ; GG Art. 3; ; GG Art. 6; ; EGV Art. 141

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Öffentlich-rechtliche Streitigkeiten aus dem Versicherungsrecht - Kein Grund für eine Zulassung der Berufung; Satzungsregelungen einer Zusatzversicherung für Bühnenangehörige, nach denen Partner einer eingetragenen Lebenspartnerschaft keinen Anspruch auf ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • archive.org (Leitsatz/Kurzinformation)

    Kein Anspruch auf Hinterbliebenenrente für eingetragenen Lebenspartner

  • aerzteblatt.de (Kurzinformation)

    Eingetragene Lebenspartnerschaften: Anspruch auf Hinterbliebenenrente?

  • aerzteblatt.de (Kurzinformation)

    Eingetragene Lebenspartnerschaften: Anspruch auf Hinterbliebenenrente?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2005, 3369
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (4)

  • BSG, 29.01.2004 - B 4 RA 29/03 R

    Ablehnung einer Zusicherung - Verwaltungsakt - Klagebefugnis - Feststellung eines

    Auszug aus VGH Bayern, 29.07.2005 - 9 ZB 05.737
    Wie sich aus den Hinweisen des Verwaltungsgerichts auf die höchstrichterliche Rechtsprechung (insbes. BSG vom 29.1.2004, BSGE 92, 113) ergibt, besteht zu der vom Kläger aufgeworfenen und zu verneinenden Frage auch kein Klärungsbedarf.
  • BVerwG, 20.02.1987 - 7 C 2.85

    Berufsunfähigkeit - Ballettänzer - Versorgungsanstalt der deutschen Bühnen -

    Auszug aus VGH Bayern, 29.07.2005 - 9 ZB 05.737
    Auch das Bundesverwaltungsgericht geht in seiner Entscheidung vom 20. Februar 1987 (NJW 1988, 354) ohne weiteres davon aus, dass eine Zusatzversorgungseinrichtung die Voraussetzungen für Versorgungsleistungen abweichend von den Bestimmungen der gesetzlichen Rentenversicherung regeln kann.
  • BVerfG, 17.07.2002 - 1 BvF 1/01

    Lebenspartnerschaftsgesetz

    Auszug aus VGH Bayern, 29.07.2005 - 9 ZB 05.737
    Das Verwaltungsgericht hat einen Verstoß der einschlägigen Satzungsbestimmungen gegen höherrangiges Recht in Anknüpfung an das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 17. Juli 2002 (BVerfGE 105, 313) auch mit der zutreffenden Begründung verneint, dem Gesetzgeber sei es nicht verwehrt, wegen des besonderen verfassungsrechtlichen Schutzes der Ehe nach Art. 6 Abs. 1 GG diese gegenüber anderen Lebensformen zu begünstigen.
  • BVerfG, 07.07.1992 - 1 BvL 51/86

    Trümmerfrauen

    Auszug aus VGH Bayern, 29.07.2005 - 9 ZB 05.737
    Der versicherungsrechtlich erhebliche Unterschied, dass nur aus einer Ehe als verfassungsrechtlich garantiertem Institut verschiedengeschlechtlicher Partner Kinder hervorgehen können, rechtfertigt es aber jedenfalls, bei einer Lebenspartnerschaft von einer Gleichstellung der Lebenspartner mit Ehegatten bei der Hinterbliebenenversorgung innerhalb des dem jeweiligen Normgeber zustehenden Ermessensspielraums abzusehen (vgl. zu der nach Art. 3 Abs. 1 GG zulässigen rechtlichen Ungleichbehandlung bei - hier vorliegenden - ausreichend gewichtigen sachlichen Unterschieden: BVerfG vom 7.7.1992 BVerfGE 87, 1).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 05.02.2008 - 12 B 5.07

    Ärzteversorgung; Hinterbliebenenrente; Gleichbehandlung von Ehegatten und

    Der Begriff des Ehegatten zielt auf den Familienstand verheiratet, der durch das Eingehen einer bürgerlichen Ehe (§§ 1310 ff. BGB) vermittelt wird, zu deren wesentlichen Strukturprinzipien die Verschiedengeschlechtlichkeit der Partner gehört (vgl. Art. 6 Abs. 1 GG; BVerwG, Urteil vom 25. Juli 2007 - BVerwG 6 C 27.06 -, Abdruck Rn. 19; BFH, Urteil vom 26. Januar 2006, BFHE 212, 236, Rn. 18; Bayr. VGH, Beschluss vom 29. Juli 2005, NJW 2005, 3369, Rn. 7).
  • VG München, 01.06.2006 - M 3 K 05.1595
    Der Gleichbehandlungsgrundsatz aus Art. 3 Grundgesetz gebietet es nicht, dass Versicherungs-, Zusatzversicherungs- und Versorgungseinrichtungen unterschiedlicher Träger und mit unterschiedlicher Zielsetzung die Voraussetzungen für Versorgungsleistungen einheitlich normieren (BayVGH vom 29.7.2005 Az. 9 ZB 05.737 JURIS-DokNr. BY-RE051005771).
  • VG Koblenz, 07.02.2006 - 6 K 871/05

    Keine Leistungen für gleichgeschlechtlichen Lebenspartner

    Hieraus folgt, dass die Leistung des Dienstherrn auf der Grundlage der §§ 19, 28 BeamtVG, die aufgrund einer zulässigen Pauschalierung durch den Gesetzgeber auch kinderlosen Ehegatten gewährt wird, obwohl sie - wie dargelegt - einen familienbezogenen Zweck verfolgt, nicht ohne Gesetzesänderung auf eingetragene Lebenspartner zu übertragen ist (vgl. im Ergebnis ebenso BayVGH, Beschluss vom 29. Juli 2005 - 9 ZB 05.737 - NJW 2005, 3369, zu einem Anspruch auf Hinterbliebenenversorgung durch die Versorgungsanstalt der Deutschen Bühnen).
  • VG Münster, 13.12.2007 - 3 K 1845/05

    Kein Anspruch des gleichgeschlechtlichen Lebenspartners auf Hinterbliebenenrente

    2005 -9 ZB 05.737-, juris, keine Hinterbliebenenversorgung eingetragener Lebenspartner in berufsständischer Zusatzversorgungseinrichtung; VG Koblenz, Urteil vom 7. Februar 2006 -6 K 871/05.KO-, juris, kein Witwergeld nach § 19, 28 BeamtVG für den überlebenden Lebenspartner; VG Düsseldorf, Urteil vom 26. Oktober 2007 -20 K 5312/06-, keine Hinterbliebenenversorgung des eingetragenen Lebenspartners in berufsständischem Versorgungswerk; noch zur Rechtslage vor Erlass des LPartG: BVerwG, Beschluss vom 29. Februar 2000 -1 B 82.99-, NJW 2000, 2038 (2039), keine Hinterbliebenenversorgung im berufsständischen Versorgungswerk bei gleichgeschlechtlicher Lebensgemeinschaft; dem folgend: OVG NRW, Beschluss vom 2. Oktober 2000 -4 A 432/98-.
  • LG Köln, 29.11.2006 - 20 O 110/06

    Anspruch auf Gewährung einer Witwen-Betriebsrente bei geschiedenen Ehegatten;

    Dass das Satzungsrecht der Beklagten die Regelungen der gesetzlichen Rentenversicherung nicht "1:1" abbilde, sei - wie der Bayerische Verwaltungsgerichtshof entschieden habe (NJW 2005, 3369) - nicht zu beanstanden.
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