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   BGH, 11.10.2005 - 5 StR 65/05   

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https://dejure.org/2005,1342
BGH, 11.10.2005 - 5 StR 65/05 (https://dejure.org/2005,1342)
BGH, Entscheidung vom 11.10.2005 - 5 StR 65/05 (https://dejure.org/2005,1342)
BGH, Entscheidung vom 11. Oktober 2005 - 5 StR 65/05 (https://dejure.org/2005,1342)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • HRR Strafrecht

    § 370 AO; § 15 Abs. 1 EStG; § 2 Abs. 1 Nr. 2 EStG; § 39 AO; § 41 AO
    Einkommensteuerhinterziehung nach Provisionsverteilungen im "System Schreiber" (Feststellung eines Treuhandverhältnisses); Beweiswürdigung (lückenhafte Feststellungen; verdeckte Parteispenden; Fall Max Strauß); steuerliche Einordnung von Forderungen aus einer ...

  • lexetius.com

    EStG § 15 Abs. 1

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Bestimmung der Voraussetzungen der Annahme eines Treuhandverhältnisses; Rechtliche Bewertung des Verbleibs der Gelder auf dem Rubrikkonto "Master/Maxwell" im Rahmen einer Einkommensteuerhinterziehung nach Provisionsverteilungen im "System Schreiber"; Einordnung von ...

  • Judicialis

    EStG § 15 Abs. 1

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 15 Abs. 1
    Einkommensteuerhinterziehung nach Provisionsverteilungen im "System Schreiber"

  • rechtsportal.de

    EStG § 15 Abs. 1
    Einkommensteuerhinterziehung nach Provisionsverteilungen im "System Schreiber"

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Strafrecht - Einkommensteuerhinterziehung nach Provisionsverteilungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)

    Neue Verhandlung gegen Max Strauß wegen Schreiber-Provisionen notwendig

  • jurawelt.com (Pressemitteilung)

    Neue Verhandlung gegen Max Strauß wegen Schreiber - Provisionen notwendig

  • n-tv.de (Pressemeldung, 17.10.2005)

    Umbuchung keine Hinterziehung: BGH hebt Strauß-Urteil auf

  • zeit.de (Pressebericht zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 25.05.2000)

    Wie CSU-Staatsanwälte das Verfahren gegen Schreiber, Kiep & Co behinderten

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Steuerhinterziehung - Zum Fall Schreiber: Treuhand oder nicht?

In Nachschlagewerken

  • Wikipedia
    +1
    Weitere Entscheidungen mit demselben Bezug
    LG Augsburg, 06.08.2007 - 501 Js 109007/00

    Freispruch für Max Strauß

    BGH, 11.10.2005 - 5 StR 65/05

    Neue Verhandlung gegen Max Strauß wegen Schreiber-Provisionen notwendig

    (Wikipedia-Eintrag mit Bezug zur Entscheidung)

    Max Strauß

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2005, 3584
  • NStZ 2006, 635
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 11.11.2004 - 5 StR 299/03

    Verurteilung zweier Thyssen-Manager wegen Entgegennahme von Schreiber-Provisionen

    Auszug aus BGH, 11.10.2005 - 5 StR 65/05
    Einkommensteuerhinterziehung nach Provisionsverteilungen im "System Schreiber" (im Anschluss an BGHSt 49, 317).

    a) Hierzu gilt zunächst das, was der Senat bereits in seinem - dem Landgericht bei der Urteilsfindung freilich noch nicht bekannten - Beschluss vom 11. November 2004 (BGHSt 49, 317, 337 ff.) zum selben Verfahrenskomplex entschieden hat: Eine solche Vereinbarungstreuhand ist grundsätzlich möglich.

    Von dem Rubrikkonto sind vorliegend - anders als in dem durch BGHSt 49, 317 entschiedenen Fall - gar keine Gelder an den Angeklagten geflossen.

    Entgegen diesem Ansatz muss vielmehr in Konsequenz zu den strengen Anforderungen aus BGHSt 49, 317, 337 ff. gerade auch dem weiteren Verbleib der Gelder auf dem Rubrikkonto "Master/Maxwell" erörterungsbedürftige indizielle Bedeutung zukommen.

    c) Der Senat merkt in diesem Zusammenhang an, dass sich aus Beweisanzeichen, welche durch zulässige Verfahrensrügen ins Revisionsverfahren eingeführt worden sind, sogar Indizien gegen ein den Anforderungen aus BGHSt 49, 317, 337 ff. genügendes Treuhandverhältnis herleiten lassen.

    Im Zusammenhang mit dem letztgenannten Gesichtspunkt steht auch der Abfluss von 9 Millionen DM vom Rubrikkonto "Jürglund", der maßgeblich zur Teilaufhebung des der Entscheidung BGHSt 49, 317 zu Grunde liegenden Urteils zum selben Verfahrenskomplex führte (BGHSt aaO S. 339).

    Insoweit verweist der Senat auf die im Anschluss an BGHSt 49, 317, 322 ff. erfolgte zutreffende und umfassende Begründung in der Antragsschrift des Generalbundesanwalts.

  • BFH, 15.07.1997 - VIII R 56/93

    Keine Veräußerung einer wesentlichen Beteiligung nach § 17 EStG im Wege der

    Auszug aus BGH, 11.10.2005 - 5 StR 65/05
    Das Handeln des Treuhänders im fremden Interesse muss wegen der vom zivilrechtlichen Eigentum abweichenden Zurechnungsfolge eindeutig erkennbar sein (BFH BStBl II 1998, 152, 156 und 2001, 468, 470).

    Schließlich muss das Treuhandverhältnis auch tatsächlich vollzogen worden sein (BFH BStBl II 1998, 152, 156 f.).

  • BGH, 27.02.1985 - IVa ZR 121/83

    Auslegung scheinbar widerspruchsvoller Vertragsbestimmungen

    Auszug aus BGH, 11.10.2005 - 5 StR 65/05
    Die Vereinbarung, dass die Zahlung eines bestimmten Betrages von einem zukünftigen Ereignis abhängt, kann zwar als Vereinbarung einer aufschiebenden Bedingung verstanden werden (BGH MDR 1980, 1006; NJW 1986, 1035; FG Rheinland-Pfalz EFG 1996, 1079, dazu auch BFH/NV 1999, 15).
  • BGH, 19.06.1980 - IVa ZR 11/80

    Anspruch auf Provision durch die Vermittlung eines Gesellschaftsvertrages -

    Auszug aus BGH, 11.10.2005 - 5 StR 65/05
    Die Vereinbarung, dass die Zahlung eines bestimmten Betrages von einem zukünftigen Ereignis abhängt, kann zwar als Vereinbarung einer aufschiebenden Bedingung verstanden werden (BGH MDR 1980, 1006; NJW 1986, 1035; FG Rheinland-Pfalz EFG 1996, 1079, dazu auch BFH/NV 1999, 15).
  • BFH, 27.05.1998 - II R 54/96

    Einheitswert des Betriebsvermögens - Lebensversicherungsvertrag -

    Auszug aus BGH, 11.10.2005 - 5 StR 65/05
    Die Vereinbarung, dass die Zahlung eines bestimmten Betrages von einem zukünftigen Ereignis abhängt, kann zwar als Vereinbarung einer aufschiebenden Bedingung verstanden werden (BGH MDR 1980, 1006; NJW 1986, 1035; FG Rheinland-Pfalz EFG 1996, 1079, dazu auch BFH/NV 1999, 15).
  • BFH, 26.04.1995 - I R 92/94

    Zur Frage der Bilanzierung von im Rahmen typischer Wechseldiskontgeschäfte

    Auszug aus BGH, 11.10.2005 - 5 StR 65/05
    Derart aufschiebend bedingte Forderungen erfüllen in der Regel nicht die Tatbestandsmerkmale eines Wirtschaftsguts und sind deshalb grundsätzlich nicht schon vor Bedingungseintritt zu aktivieren (vgl. BFH BStBl II 1995, 594).
  • BFH, 07.03.1995 - VIII R 29/93

    Zum Veräußerungspreis i. S. von § 17 Abs. 2 EStG gehört auch der wirtschaftliche

    Auszug aus BGH, 11.10.2005 - 5 StR 65/05
    Anders wäre es nur dann, wenn die wesentlichen wirtschaftlichen Ursachen für die Entstehung des Anspruchs bereits vor dem Bedingungseintritt gesetzt worden sind und der Bedingungseintritt so gut wie sicher ist (vgl. BFH BStBl II 1995, 693, 696).
  • BFH, 20.01.1999 - I R 69/97

    Keine Anerkennung von Treuhandverhältnissen zur Erzielung der Steuerbefreiung für

    Auszug aus BGH, 11.10.2005 - 5 StR 65/05
    Kann er dies aufgrund der getroffenen Absprachen nicht, so besteht kein steuerlich anzuerkennendes Treuhandverhältnis im Sinne des § 39 Abs. 2 Nr. 1 Satz 2 AO (BFH BStBl II 1999, 514, 516).
  • BFH, 17.08.1967 - IV 73/63

    Verpflichtung zur Aktivierung von Forderungen eines Ehevermittlers

    Auszug aus BGH, 11.10.2005 - 5 StR 65/05
    Zwar ist das Problem der - hier namentlich beweisrechtlich - zweifelhaften zivilrechtlichen Durchsetzbarkeit einer Forderung für die Frage, ob die Forderung zu aktivieren ist, in aller Regel irrelevant (vgl. zu den "Naturalobligationen" BFH BStBl II 1968, 79).
  • BFH, 20.04.2004 - IX R 39/01

    Einbringung privater Beziehungen bei geschäftlicher Transaktion

    Auszug aus BGH, 11.10.2005 - 5 StR 65/05
    Bekundet jemand einem anderen gegenüber seine Bereitschaft, mit seinen persönlichen Beziehungen bei einer geschäftlichen Transaktion behilflich zu sein, und erhält er dafür eine Provision, so ist dieses Verhalten steuerbar (vgl. BFHE 206, 105).
  • BGH, 06.09.2012 - 1 StR 140/12

    Steuerhinterziehung (Zurechnung erworbener Geschäftsanteile bei formunwirksamer

    bb) Daneben kommt aber eine von § 39 Abs. 1 AO abweichende Zurechnung von Wirtschaftsgütern auch nach § 41 Abs. 1 Satz 1 AO in Betracht (so schon BGH, Beschluss vom 11. Oktober 2005 - 5 StR 65/05, NJW 2005, 3584; BGH, Urteil vom 11. November 2004 - 1 StR 299/03, BGHSt 49, 317).
  • BGH, 29.01.2014 - 1 StR 561/13

    Steuerhinterziehung (Berechnung der verkürzten Steuern: Zulässigkeit der

    b) Zudem hat sich das Landgericht rechtsfehlerfrei vom Vorliegen einer Vereinbarungstreuhand zwischen dem Angeklagten und C. überzeugt (zu den Anforderungen an ein Treuhandverhältnis vgl. BGH, Beschlüsse vom 6. September 2012 - 1 StR 140/12, BGHSt 58, 1; vom 11. November 2004 - 5 StR 299/03, BGHSt 49, 317 und vom 11. Oktober 2005 - 5 StR 65/05, wistra 2006, 20, jeweils mwN auch aus der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs).
  • FG Nürnberg, 13.03.2008 - IV 97/05

    Zurechnung ererbten Kapitalvermögens bei behauptetem Treuhandverhältnis - bei der

    Voraussetzung für die steuerrechtliche Anerkennung eines Treuhandverhältnisses ist, dass dies zivilrechtlich wirksam ist, die Ausübung der Rechtsmacht nach außen vom Willen des Treugebers abhängt, eine Weisungsgebundenheit des Treuhänders und Weisungsbefugnis des Treugebers, die dem Treugeber gewissermaßen die Herrschaft über das Treugut vermittelt (vgl. BFH-Urteil vom 20.01.1999 I R 69/97, BStBl. II 1999, 514 (516); BGH-Beschluss vom 11.10.2005 5 StR 65/05; Pahlke/Koenig AO § 39 Rz. 53).
  • FG Nürnberg, 13.03.2008 - IV 96/05

    Steuerhinterziehung durch unvollständige Vermögensteuererklärung -

    Voraussetzung für die steuerrechtliche Anerkennung eines Treuhandverhältnisses ist, dass dies zivilrechtlich wirksam ist, die Ausübung der Rechtsmacht nach außen vom Willen des Treugebers abhängt, eine Weisungsgebundenheit des Treuhänders und Weisungsbefugnis des Treugebers besteht, die dem Treugeber gewissermaßen die Herrschaft über das Treugut vermittelt (vgl. BFH-Urteil vom 20.01.1999 I R 69/97, BStBl. II 1999, 514, 516; BGH-Beschluss vom 11.10.2005 5 StR 65/05; Pahlke/Koenig AO § 39 Rz. 53).
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