Rechtsprechung
BGH, 14.07.2005 - 4 StR 135/05 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- HRR Strafrecht
§ 63 StGB
Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (positive Feststellung der Wahrscheinlichkeit der Begehung erheblicher rechtswidriger Taten; geringfügige Anlasstat) - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Erstellen einer Gefährlichkeitsprognose als Voraussetzung für die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus; Ausreichende Begründung der Gefährlichkeitsprognose
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 63
Gefährlichkeitsprognose bei bisher straflosem Vorleben - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 2005, 3588 (Ls.)
- NStZ-RR 2005, 303
- StV 2005, 545
Wird zitiert von ... (6) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 08.07.1999 - 4 StR 269/99
Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus; Gefährlichkeitsprognose; …
Auszug aus BGH, 14.07.2005 - 4 StR 135/05
Deshalb darf sie nur angeordnet werden, wenn eine Wahrscheinlichkeit höheren Grades besteht, daß der Täter infolge seines fortdauernden Zustands in Zukunft erhebliche rechtswidrige Taten begehen werde (vgl. BGHR StGB § 63 Gefährlichkeit 11 und 26).Das vom Angeklagten während der Unterbringung gezeigte Verhalten kann, wie das Landgericht nicht verkannt hat, nur eingeschränkt bei der Prognoseentscheidung berücksichtigt werden (vgl. BGHR StGB § 63 Gefährlichkeit 26); es beschränkte sich auf Beschimpfungen der behandelnden Ärztin und verbale Drohungen gegenüber einem Pfleger und hatte seine Ursache in der durch die Unterbringung bestehenden besonderen, die Kontakte zu Bezugspersonen erschwerenden Situation.
- BGH, 31.10.1989 - 5 StR 496/89
Voraussetzungen für die Anordnung der Unterbringung eines Angeklagten in einem …
Auszug aus BGH, 14.07.2005 - 4 StR 135/05
Deshalb darf sie nur angeordnet werden, wenn eine Wahrscheinlichkeit höheren Grades besteht, daß der Täter infolge seines fortdauernden Zustands in Zukunft erhebliche rechtswidrige Taten begehen werde (vgl. BGHR StGB § 63 Gefährlichkeit 11 und 26). - BGH, 17.11.1999 - 2 StR 453/99
Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus
Auszug aus BGH, 14.07.2005 - 4 StR 135/05
Daß der Täter trotz bestehenden Defekts lange Zeit keine Straftaten begangen hat, ist ein gewichtiges Indiz gegen die Wahrscheinlichkeit künftiger gefährlicher Straftaten (vgl. BGHR StGB § 63 Gefährlichkeit 27).
- BGH, 16.07.2008 - 2 StR 161/08
Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus; Unterbringungsbefehl
Nur schwere Störungen des Rechtsfriedens, die zumindest in den Bereich der mittleren Kriminalität hineinragen, rechtfertigen eine Unterbringung nach § 63 StGB (BGH NStZ-RR 2005, 303). - LG Darmstadt, 14.07.2011 - 1 KLs 325 Js 50835/10
Bloße Nachstellung gemäß § 238 StGB rechtfertigt Unterbringung gemäß § 63 StGB …
Angesichts der erheblichen Belastungen, die die Anordnung einer Maßnahme nach § 63 StGB für die Betroffene mit sich bringt, müssen die zu erwartenden rechtswidrigen Taten zumindest dem Bereich der mittleren Kriminalität zuzuordnen sein (vgl. nur BGH NStZ 1995, 228;… NStZ 2005, S. 72, 73; NStZ-RR 2005, 303, 304;… Fischer , StGB, 57. Aufl. 2010, § 63 Rn. 17). - BGH, 10.03.2020 - 4 StR 570/19
Beschränkung der Revision (ausnahmsweiser Ausschluss der isolierten Anfechtung …
Dass der Täter trotz bestehenden Defekts lange Zeit keine Straftaten begangen hat, ist dabei ein gewichtiges Indiz gegen die Wahrscheinlichkeit künftiger gefährlicher Straftaten (vgl. BGH…, Urteil vom 23. November 2016 ? 2 StR 108/16 Rn. 12; Beschluss vom 14. Juli 2005 ? 4 StR 135/05, NStZ-RR 2005, 303 mwN).
- BGH, 21.03.2019 - 3 StR 480/18
Negative Gefährlichkeitsprognose bei der Prüfung der Voraussetzungen einer …
Dass sie diesem Umstand unter Hinweis auf den Zeitablauf seit der früheren Tat und das in dieser Hinsicht unauffällige Verhalten des Beschuldigten nach seiner Entlassung aus der vorläufigen Unterbringung kein durchschlagendes Gewicht beigemessen hat, stimmt mit der Rechtsprechung überein, wonach der Umstand, dass der Täter trotz (fort)bestehenden Defekts lange Zeit keine Straftaten (mehr) begangen hat, als gewichtiges Indiz gegen die Wahrscheinlichkeit künftiger gefährlicher Straftaten zu werten ist (vgl. BGH, Beschlüsse vom 14. Juli 2005 - 4 StR 135/05, NStZ-RR 2005, 303; vom 13. Dezember 2011 - 5 StR 422/11, NStZ-RR 2012, 107, 108). - LG Essen, 10.10.2019 - 26 KLs 6/19
Anordnung einer Maßregel
Wenn der Täter trotz bestehenden Zustands der psychischen Störung lange Zeit keine rechtswidrige Tat begangen hat, so ist dies ein gewichtiges Indiz gegen die Annahme von Gefährlichkeit (BGH, Beschl. v. 14.07.2005 - 4 StR 135/05).Die Kammer hat hierbei auch berücksichtigt, dass der Angeklagte lediglich in einem Fall vorbestraft ist, was regelmäßig als gewichtiges Indiz gegen eine Gefährlichkeit zu werten ist (vgl. BGH, Beschl. v. 14.07.2005 - 4 StR 135/05) und hier schon angesichts der langjährigen Erkrankung des Angeklagten, während derer er sich - auch in unbehandelten Phasen - straffrei geführt hat, besonders kritisch zu berücksichtigen ist.
- VG München, 29.04.2010 - M 10 K 09.2489
Ermessensausweisung; assoziationsberechtigter türkischer Staatsangehöriger; …
Eine besonders schwerwiegende Anlasstat vermag zwar unter Umständen schon für sich genommen die Gefährlichkeit des Täters belegen (vgl. für das Strafrecht Bundesgerichtshof, Beschluss v. 14.7.2005, Az.: 4 StR 135/05).
Rechtsprechung
OLG Köln, 15.07.2005 - 2 Ws 237 - 240/05, 2 Ws 243 - 244/05, 2 Ws 237/05, 2 Ws 238/05, 2 Ws 239/05 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- HRR Strafrecht
- HRR Strafrecht
- openjur.de
Entfernen aus der Haupfverhandlung
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
StPO § 145 Abs. 4
Entfernen aus der Haupfverhandlung - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Beschwerde gegen die Auferlegung der Kosten wegen pflichtwidrigen Entfernens aus der Hauptverhandlung; Vorzeitiges Verlassen der Verteidiger des Sitzungssaales wegen Ablehnung der Anträge auf Unterbrechung der Hauptverhandlung als schuldhaftes Verursachen der Aussetzung ...
- Wolters Kluwer
Beschwerde gegen die Auferlegung der Kosten wegen pflichtwidrigen Entfernens aus der Hauptverhandlung; Vorzeitiges Verlassen der Verteidiger des Sitzungssaales wegen Ablehnung der Anträge auf Unterbrechung der Hauptverhandlung als schuldhaftes Verursachen der Aussetzung ...
- Wolters Kluwer
Beschwerde gegen die Auferlegung der Kosten wegen pflichtwidrigen Entfernens aus der Hauptverhandlung; Vorzeitiges Verlassen der Verteidiger des Sitzungssaales wegen Ablehnung der Anträge auf Unterbrechung der Hauptverhandlung als schuldhaftes Verursachen der Aussetzung ...
- Judicialis
StPO § 145 Abs. 4
- rewis.io
- rechtsportal.de
StPO § 145 Abs. 4
Kostenüberbürdung auf den Verteidiger bei schuldhaftem Verlassen der Hauptverhandlung - juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- HRR Strafrecht (Pressemitteilung)
Auszug von Verteidigern aus der Hauptverhandlung in "prozessualer Notwehr": Entscheidung im Aachener "Bandidos/Hell ´s Angels" - Strafverfahren über Beschwerden der Angeklagten und der Verteidiger
Papierfundstellen
- NJW 2005, 3588
- NStZ 2006, 303
- NStZ-RR 2006, 30
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (2)
- OLG Koblenz, 28.08.1981 - 1 Ws 489/81
Unzeitige; Entfernung; Verteidiger; Hauptverhandlung; Verlassen
Auszug aus OLG Köln, 15.07.2005 - 2 Ws 237/05
Mithin bedeutet es eine Pflichtwidrigkeit im Sinne des § 145 Abs. 4 StPO (vgl. OLG Koblenz, NStZ 1982, 43). - OLG Köln, 15.07.2005 - 2 Ws 223/05
Strafrecht - Rechtsmittel gegen Abtrennung und Aussetzung während laufender …
Auszug aus OLG Köln, 15.07.2005 - 2 Ws 237/05
Wegen des Sachverhalts wird auf den Senatsbeschluss vom heutigen Tag in dem Parallelverfahren 2 Ws 223-224/05 und 232/05 verwiesen.
- OLG Köln, 15.07.2005 - 2 Ws 280/05
Entpflichten eines Verteidigers
Aufgrund des Verhaltens der entpflichteten Verteidiger in der Hauptverhandlung am 02.05.2005 war - bezogen auf den damaligen Zeitpunkt - die Verfügung vom 13.05.2005, die die Entpflichtung der Verteidiger vorsah, gerechtfertigt, weil die Verteidiger sich, wie im Beschluss des Senat vom selben Tag unter Az. 2 Ws 237-240/05 (und weitere Az.) aufgezeigt, prozessordnungswidrig und pflichtwidrig aus der laufenden Hauptverhandlung ohne Zustimmung des Gerichts entfernt haben.Dazu wird i.e. Bezug genommen auf den Beschluss des Senats im Verfahren 2 Ws 237-240/05 (und weitere Az.) ebenfalls vom 15.07.2005.
- OLG Köln, 15.07.2005 - 2 Ws 240/05
Beschwerde gegen die Auferlegung der Kosten wegen pflichtwidrigen Entfernens aus …
2 Ws 237/05 2 Ws 238/05 2 Ws 239/05 2 Ws 240/05 2 Ws 243/05 2 Ws 244/05. - OLG Köln, 15.07.2005 - 2 Ws 244/05
Beschwerde gegen die Auferlegung der Kosten wegen pflichtwidrigen Entfernens aus …
2 Ws 237/05 2 Ws 238/05 2 Ws 239/05 2 Ws 240/05 2 Ws 243/05 2 Ws 244/05. - OLG Köln, 15.07.2005 - 2 Ws 239/05
Beschwerde gegen die Auferlegung der Kosten wegen pflichtwidrigen Entfernens aus …
2 Ws 237/05 2 Ws 238/05 2 Ws 239/05 2 Ws 240/05 2 Ws 243/05 2 Ws 244/05.
Rechtsprechung
OLG Köln, 15.07.2005 - 2 Ws 240/05 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Beschwerde gegen die Auferlegung der Kosten wegen pflichtwidrigen Entfernens aus der Hauptverhandlung; Vorzeitiges Verlassen der Verteidiger des Sitzungssaales wegen Ablehnung der Anträge auf Unterbrechung der Hauptverhandlung als schuldhaftes Verursachen der Aussetzung ...
- Judicialis
StPO § 145 Abs. 4
Papierfundstellen
- NJW 2005, 3588
- NStZ 2006, 303
- NStZ-RR 2006, 30
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- OLG Köln, 15.07.2005 - 2 Ws 237/05
Kostenüberbürdung auf den Verteidiger bei schuldhaftem Verlassen der …
Auszug aus OLG Köln, 15.07.2005 - 2 Ws 240/05
2 Ws 237/05 2 Ws 238/05 2 Ws 239/05 2 Ws 240/05 2 Ws 243/05 2 Ws 244/05. - OLG Koblenz, 28.08.1981 - 1 Ws 489/81
Unzeitige; Entfernung; Verteidiger; Hauptverhandlung; Verlassen
Auszug aus OLG Köln, 15.07.2005 - 2 Ws 240/05
Mithin bedeutet es eine Pflichtwidrigkeit im Sinne des § 145 Abs. 4 StPO (vgl. OLG Koblenz, NStZ 1982, 43). - OLG Köln, 15.07.2005 - 2 Ws 223/05
Strafrecht - Rechtsmittel gegen Abtrennung und Aussetzung während laufender …
Auszug aus OLG Köln, 15.07.2005 - 2 Ws 240/05
Wegen des Sachverhalts wird auf den Senatsbeschluss vom heutigen Tag in dem Parallelverfahren 2 Ws 223-224/05 und 232/05 verwiesen.
Rechtsprechung
OLG Köln, 15.07.2005 - 2 Ws 239/05 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Beschwerde gegen die Auferlegung der Kosten wegen pflichtwidrigen Entfernens aus der Hauptverhandlung; Vorzeitiges Verlassen der Verteidiger des Sitzungssaales wegen Ablehnung der Anträge auf Unterbrechung der Hauptverhandlung als schuldhaftes Verursachen der Aussetzung ...
- Judicialis
StPO § 145 Abs. 4
Papierfundstellen
- NJW 2005, 3588
- NStZ 2006, 303
- NStZ-RR 2006, 30
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- OLG Köln, 15.07.2005 - 2 Ws 237/05
Kostenüberbürdung auf den Verteidiger bei schuldhaftem Verlassen der …
Auszug aus OLG Köln, 15.07.2005 - 2 Ws 239/05
2 Ws 237/05 2 Ws 238/05 2 Ws 239/05 2 Ws 240/05 2 Ws 243/05 2 Ws 244/05. - OLG Koblenz, 28.08.1981 - 1 Ws 489/81
Unzeitige; Entfernung; Verteidiger; Hauptverhandlung; Verlassen
Auszug aus OLG Köln, 15.07.2005 - 2 Ws 239/05
Mithin bedeutet es eine Pflichtwidrigkeit im Sinne des § 145 Abs. 4 StPO (vgl. OLG Koblenz, NStZ 1982, 43). - OLG Köln, 15.07.2005 - 2 Ws 223/05
Strafrecht - Rechtsmittel gegen Abtrennung und Aussetzung während laufender …
Auszug aus OLG Köln, 15.07.2005 - 2 Ws 239/05
Wegen des Sachverhalts wird auf den Senatsbeschluss vom heutigen Tag in dem Parallelverfahren 2 Ws 223-224/05 und 232/05 verwiesen.