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   BAG, 23.06.2004 - 10 AZR 495/03   

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BAG, 23.06.2004 - 10 AZR 495/03 (https://dejure.org/2004,700)
BAG, Entscheidung vom 23.06.2004 - 10 AZR 495/03 (https://dejure.org/2004,700)
BAG, Entscheidung vom 23. Juni 2004 - 10 AZR 495/03 (https://dejure.org/2004,700)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • Wolters Kluwer

    Anspruch gegen Insolvenzverwalter auf Erteilung eines Arbeitszeugnisses ; Schuldner des Anspruchs auf Erteilung eines Arbeitszeugnisses bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses vor Insolvenzeröffnung ; Verpflichtung eines vorläufigen Insolvenzverwalters zur Erteilung ...

  • Deutsche Zeitschrift für Wirtschafts- und Insolvenzrecht (Volltext/Leitsatz/Auszüge)

    Zeugniserteilung durch den Insolvenzverwalter

  • Techniker Krankenkasse
  • Judicialis

    BGB § 630; ; GewO § 109 Abs. 1 Satz 1; ; InsO § 80; ; InsO § 108 Abs. 1; ; InsO § 38; ; InsO § 22 Abs. 1; ; InsO § 55 Abs. 1; ; InsO § 55 Abs. 2; ; ZPO § 240; ; ZPO § 888

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Insolvenzrecht; Zeugnisanspruch - Zeugnis: Erteilung durch den Insolvenzverwalter

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Zeugniserteilung in der Insolvenz: Kein Anspruch gegen ?schwachen? vorläufigen Insolvenzverwalter ? Maßgebend wer Schuldner am Ende des Arbeitsverhältnisses

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Zeugnis vom Insolvenzverwalter

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Manager will Zeugnis - Wer ist für die Beurteilung zuständig, wenn ein Unternehmen pleite geht?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 111, 135
  • NJW 2005, 460
  • ZIP 2004, 1974
  • MDR 2004, 1425
  • NZA 2004, 1392
  • BB 2004, 2526
  • DB 2004, 2428
 
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Wird zitiert von ... (25)Neu Zitiert selbst (8)

  • BAG, 30.01.1991 - 5 AZR 32/90

    Zeugnisanspruch gegen Konkursverwalter

    Auszug aus BAG, 23.06.2004 - 10 AZR 495/03
    Hinweise des Senats: Fortführung von BAG 30. Januar 1991 - 5 AZR 32/90 - BAGE 67, 112 auch nach Geltung der InsO.

    Insoweit ist an die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zur Konkursordnung anzuknüpfen, wonach bei einer Fortführung des Arbeitsverhältnisses über den Zeitpunkt der Konkurseröffnung hinaus der Zeugnisanspruch unabhängig davon zu erfüllen ist, wie lange das Arbeitsverhältnis noch fortgesetzt wird und ob der Arbeitnehmer tatsächlich beschäftigt wird (30. Januar 1991 - 5 AZR 32/90 - BAGE 67, 112; LAG Köln 30. Juli 2001 - 2 Sa 1457/00 - NZA-RR 2002, 181; LAG Nürnberg 5. Dezember 2002 - 2 Ta 137/02 - LAGE ZPO 2002 § 240 Nr. 2; ErfK/Müller-Glöge 4. Aufl. § 109 GewO Rn. 12).

    Zwar war die Mitteilung unzutreffend, da das Verfahren über den Zeugnisanspruch, der von der Schuldnerin zu erfüllen war, nicht gemäß § 240 ZPO unterbrochen wurde (BAG 28. November 1966 - 5 AZR 190/66 - BAGE 19, 146, 152; 30. Januar 1991 - 5 AZR 32/90 - BAGE 67, 112; LAG Düsseldorf 7. November 2003 - 16 Ta 571/03 - LAGE InsO § 89 Nr. 1; Kothe/Busch juris PR-ArbR 15/2004 Nr. 4).

  • BGH, 18.07.2002 - IX ZR 195/01

    Verbindlichkeiten aus Dauerschuldverhältnissen in der Insolvenz des Schuldners;

    Auszug aus BAG, 23.06.2004 - 10 AZR 495/03
    Hingegen genügt ein allgemeiner Zustimmungsvorbehalt iSv. § 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO nicht (BGH 18. Juli 2002 - IX ZR 195/01 - BGHZ 151, 353; BAG 4. Dezember 2002 - 10 AZR 16/02 - AP InsO § 38 Nr. 2 = EzA BetrVG 1972 § 113 Nr. 30, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen).

    Es widerspräche dem Zweck des § 55 Abs. 2 InsO, den vorläufigen Insolvenzverwalter mit begleitendem allgemeinen Verfügungsverbot rechtsgeschäftlich handlungsfähig zu machen, wenn sich seine Befugnis, Masseverbindlichkeiten zu begründen, nicht auch auf Dauerschuldverhältnisse iSv. § 108 InsO erstrecken würde (BGH 18. Juli 2002 - IX ZR 195/01 - BGHZ 151, 353).

    Die Vorschrift kann nicht weitergehende Verbindlichkeiten begründen als § 55 Abs. 2 Satz 1 InsO (BGH 18. Juli 2002 - IX ZR 195/01 - aaO; BAG 4. Dezember 2002 - 10 AZR 16/02 - AP InsO § 38 Nr. 2 = EzA BetrVG 1972 § 113 Nr. 30, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen).

  • BAG, 04.12.2002 - 10 AZR 16/02

    Nachteilsausgleich als Insolvenzforderung

    Auszug aus BAG, 23.06.2004 - 10 AZR 495/03
    Hingegen genügt ein allgemeiner Zustimmungsvorbehalt iSv. § 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO nicht (BGH 18. Juli 2002 - IX ZR 195/01 - BGHZ 151, 353; BAG 4. Dezember 2002 - 10 AZR 16/02 - AP InsO § 38 Nr. 2 = EzA BetrVG 1972 § 113 Nr. 30, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen).

    Die Vorschrift kann nicht weitergehende Verbindlichkeiten begründen als § 55 Abs. 2 Satz 1 InsO (BGH 18. Juli 2002 - IX ZR 195/01 - aaO; BAG 4. Dezember 2002 - 10 AZR 16/02 - AP InsO § 38 Nr. 2 = EzA BetrVG 1972 § 113 Nr. 30, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen).

  • LAG Düsseldorf, 07.11.2003 - 16 Ta 571/03

    Vollstreckungsschuldner für Arbeitszeugnis nach Insolvenzeröffnung

    Auszug aus BAG, 23.06.2004 - 10 AZR 495/03
    Hierzu gehört der Zeugnisanspruch (LAG Düsseldorf 7. November 2003 - 16 Ta 571/03 - LAGE InsO § 89 Nr. 1; Pape/Uhlenbruck Insolvenzrecht S. 525 Rn. 714; Nerlich/Römermann/Andres aaO Rn. 9).

    Zwar war die Mitteilung unzutreffend, da das Verfahren über den Zeugnisanspruch, der von der Schuldnerin zu erfüllen war, nicht gemäß § 240 ZPO unterbrochen wurde (BAG 28. November 1966 - 5 AZR 190/66 - BAGE 19, 146, 152; 30. Januar 1991 - 5 AZR 32/90 - BAGE 67, 112; LAG Düsseldorf 7. November 2003 - 16 Ta 571/03 - LAGE InsO § 89 Nr. 1; Kothe/Busch juris PR-ArbR 15/2004 Nr. 4).

  • BAG, 28.11.1966 - 5 AZR 190/66

    Zuständigkeit des Gerichts - Materielle Entscheidung - Innere Rechtskraft -

    Auszug aus BAG, 23.06.2004 - 10 AZR 495/03
    Zwar war die Mitteilung unzutreffend, da das Verfahren über den Zeugnisanspruch, der von der Schuldnerin zu erfüllen war, nicht gemäß § 240 ZPO unterbrochen wurde (BAG 28. November 1966 - 5 AZR 190/66 - BAGE 19, 146, 152; 30. Januar 1991 - 5 AZR 32/90 - BAGE 67, 112; LAG Düsseldorf 7. November 2003 - 16 Ta 571/03 - LAGE InsO § 89 Nr. 1; Kothe/Busch juris PR-ArbR 15/2004 Nr. 4).
  • LAG Hessen, 01.08.2003 - 12 Sa 568/03

    Zeugnis; Zeugnisanspruch, Insolvenz

    Auszug aus BAG, 23.06.2004 - 10 AZR 495/03
    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 1. August 2003 - 12 Sa 568/03 - wird zurückgewiesen.
  • LAG Köln, 30.07.2001 - 2 Sa 1457/00

    Insolvenz, Annahmeverzug, Masseverbindlichkeit; Zeugnisanspruch.

    Auszug aus BAG, 23.06.2004 - 10 AZR 495/03
    Insoweit ist an die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zur Konkursordnung anzuknüpfen, wonach bei einer Fortführung des Arbeitsverhältnisses über den Zeitpunkt der Konkurseröffnung hinaus der Zeugnisanspruch unabhängig davon zu erfüllen ist, wie lange das Arbeitsverhältnis noch fortgesetzt wird und ob der Arbeitnehmer tatsächlich beschäftigt wird (30. Januar 1991 - 5 AZR 32/90 - BAGE 67, 112; LAG Köln 30. Juli 2001 - 2 Sa 1457/00 - NZA-RR 2002, 181; LAG Nürnberg 5. Dezember 2002 - 2 Ta 137/02 - LAGE ZPO 2002 § 240 Nr. 2; ErfK/Müller-Glöge 4. Aufl. § 109 GewO Rn. 12).
  • LAG Nürnberg, 05.12.2002 - 2 Ta 137/02

    Erteilung eines Arbeitszeugnisses nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens

    Auszug aus BAG, 23.06.2004 - 10 AZR 495/03
    Insoweit ist an die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zur Konkursordnung anzuknüpfen, wonach bei einer Fortführung des Arbeitsverhältnisses über den Zeitpunkt der Konkurseröffnung hinaus der Zeugnisanspruch unabhängig davon zu erfüllen ist, wie lange das Arbeitsverhältnis noch fortgesetzt wird und ob der Arbeitnehmer tatsächlich beschäftigt wird (30. Januar 1991 - 5 AZR 32/90 - BAGE 67, 112; LAG Köln 30. Juli 2001 - 2 Sa 1457/00 - NZA-RR 2002, 181; LAG Nürnberg 5. Dezember 2002 - 2 Ta 137/02 - LAGE ZPO 2002 § 240 Nr. 2; ErfK/Müller-Glöge 4. Aufl. § 109 GewO Rn. 12).
  • BAG, 16.10.2007 - 9 AZR 248/07

    Abweichung des Endzeugnisses vom Zwischenzeugnis

    Der Zeugnisanspruch entstand "bei der Beendigung des Dienstverhältnisses" am 31. August 2002 und wurde zugleich fällig (vgl. BAG 23. Juni 2004 - 10 AZR 495/03 - Rn. 26, BAGE 111, 135).

    Insoweit ist an die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zur Insolvenz- und Konkursordnung anzuknüpfen (vgl. BAG 23. Juni 2004 - 10 AZR 495/03 - Rn. 21, BAGE 111, 135; 30. Januar 1991 - 5 AZR 32/90 - Rn. 15 ff., BAGE 67, 112).

  • BAG, 21.11.2013 - 6 AZR 979/11

    Freigabe gemäß § 35 Abs 2 InsO - Passivlegitimation

    Die Frage der Passivlegitimation des Beklagten berührt allein die Begründetheit und nicht die Zulässigkeit der Klage (vgl. BAG 23. Juni 2004 - 10 AZR 495/03 - zu B I der Gründe, BAGE 111, 135) .
  • BAG, 18.10.2006 - 2 AZR 563/05

    Aufnahme eines Kündigungsschutzprozesses nach Unterbrechung wegen

    So bleibt beispielsweise der Arbeitgeber (Schuldner) grundsätzlich verpflichtet, dem vor Insolvenzeröffnung aus dem Arbeitsverhältnis ausgeschiedenen Arbeitnehmer das Arbeitszeugnis zu erteilen (BAG 23. Juni 2004 - 10 AZR 495/03 - BAGE 111, 135).
  • OLG Düsseldorf, 08.05.2008 - 24 U 211/07

    Pflicht des Rechtsanwalts zur Aufklärung des rechtsschutzversicherten Mandanten

    Infolgedessen war der Arbeitgeber bereits bei Einreichung der gegen die Kündigung vom 27. August 2004 gerichteten Kündigungsschutzklage vom 03. September 2004 nicht mehr prozessführungsbefugt, denn das Feststellungsbegehren des Beklagten betraf die Insolvenzmasse (vgl. BAG NZA 2007, 765 f.; NZA 2004, 1392).
  • BAG, 05.02.2009 - 6 AZR 110/08

    Sozialkassenbeiträge - Insolvenz

    Mit der Insolvenzeröffnung ist der Beklagte als Insolvenzverwalter aufgrund des Übergangs der Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis (§ 80 Abs. 1 InsO) und damit der Arbeitgeberfunktionen in die Arbeitgeberstellung der nach § 108 Abs. 1 Satz 1 InsO fortbestehenden Arbeitsverhältnisse eingerückt (vgl. BAG 23. Juni 2004 - 10 AZR 495/03 - BAGE 111, 135, 139; Windel in Jaeger Kommentar zur Insolvenzordnung Bd. 2 § 80 Rn. 108).
  • BGH, 02.06.2005 - IX ZR 221/03

    Pflicht des Insolvenzverwalters zur Erteilung von Auskünften über den Zeitpunkt

    Dies gilt jedoch nicht für die Arbeitgeberstellung eines zum Zeitpunkt der Insolvenzeröffnung bereits beendeten Arbeitsverhältnisses (BAG ZIP 2004, 1974, 1975).

    Hierfür gibt es keine Rechtsgrundlage (vgl. auch BAG ZIP 2004, 1974, 1976 vor b).

  • BVerwG, 13.04.2005 - 6 C 4.04

    Aktien, Stimmrechtsanteile, Wertpapierhandelsrecht, börsennotierte Gesellschaft;

    Hierzu gehören nur geldwerte, aus dem Vermögen des Schuldners beitreibbare Leistungen (vgl. BAG, Urteil vom 23. Juni 2004 - 10 AZR 495/03 - ZIP 2004, 1974 = BB 2004, 2526 zum Anspruch auf Erteilung eines Arbeitszeugnisses).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 02.05.2013 - 2 Sa 423/12

    Wiedereinstellungsanspruch - Insolvenzforderung - Wiedereinstellungszusage vor

    Dementsprechend regelt § 108 Abs. 3 InsO, dass Ansprüche aus Dienstverhältnissen für die Zeit vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens vom Arbeitnehmer nur als Insolvenzgläubiger gegen den Insolvenzverwalter geltend gemacht werden können ( BAG 23. Juni 2004 - 10 AZR 495/03 - Rn. 19, NZA 2004, 1392; BGH 2. Juni 2005 - IX ZR 221/03 - Rn. 15, NZI 2005, 628 ).
  • LAG Hessen, 30.03.2016 - 8 Ta 120/16

    Bei Insolvenzeröffnung nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses bleibt

    Der Anspruch auf die Vornahme einer unvertretbaren Handlung iSv. § 888 ZPO ist keine Insolvenzforderung, weil er vom Schuldner persönlich zu erfüllen und nicht auf eine aus seinem Vermögen beitreibbare Leistung gerichtet ist (vgl. BAG 23. Juni 2004 -10 AZR 495/03 -NZA 2004, 1392 ff. mwN.).

    Der Anspruch auf die Vornahme einer unvertretbaren Handlung iSv. § 888 ZPO ist keine Insolvenzforderung, weil er vom Schuldner persönlich zu erfüllen und nicht auf eine aus seinem Vermögen beitreibbare Leistung gerichtet ist (vgl. BAG 23. Juni 2004 - 10 AZR 495/03 - NZA 2004, 1392 ff. mwN.) .

  • LAG Hamm, 30.01.2006 - 4 Ta 830/05

    Unterbrechung des PKH-Verfahrens des Arbeitnehmers in der Unternehmensinsolvenz

    So bleibt der Arbeitgeber nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung Schuldner des Anspruchs auf Erteilung eines Arbeitszeugnisses (§ 109 GewO); das Klageverfahren über den Zeugnisanspruch wird nicht gemäß § 240 ZPO unterbrochen (BAG v. 23.06.2004 - 10 AZR 495/03, DZWIR 2004, 505 = NZA 2004, 1392 = ZIP 2004, 1974), sondern ist - losgelöst von der Insolvenzeröffnung - gegen den Schuldner (Arbeitgeber) fortzusetzen (LAG Nürnberg v. 05.12.2002 - 2 Ta 137/02, NZA-RR 2003, 463 = ZInsO 2003, 194) und das PKH-Verfahren ist ganz normal durchzuziehen.
  • LAG Schleswig-Holstein, 24.01.2005 - 2 Ta 17/05

    Kündigungsrechtsstreit, Insolvenzverfahren, Rubrumsänderung,

  • LAG Köln, 19.05.2008 - 11 Ta 119/08

    Zwangsvollstreckung während der Insolvenz des Beklagten (Zwischenzeugnis);

  • LAG Baden-Württemberg, 03.05.2012 - 5 Ta 3/12

    Streitwertfestsetzung - Klage auf Feststellung einer Forderung zur

  • LAG Hamm, 23.12.2005 - 4 Ta 510/05

    PKH-Bewilligung nach Aufnahme eines wegen Insolvenzeröffnung unterbrochenen

  • ArbG Halle, 07.03.2013 - 2 Ca 1430/12

    Betriebsbedingte Kündigung - Insolvenz - Massenentlassungsanzeige - Anspruch auf

  • LAG Hamm, 17.10.2007 - 2 Sa 43/07

    Eigenmächtiger Urlaubsantritt als Kündigungsgrund bei bevorstehender

  • LAG Hamm, 08.08.2012 - 7 Ta 173/12

    Zwangsgeld zur Erfüllung im Vergleichswege eingegangener Verpflichtung;

  • OLG Naumburg, 19.09.2007 - 3 WF 284/07

    Vollstreckbarkeit eines rechtskräftigen Auskunftsanspruchs wegen Unterhalt trotz

  • LAG Rheinland-Pfalz, 24.11.2020 - 6 Sa 317/19

    Betriebsbedingte Kündigung - Betriebsstilllegung durch Insolvenzverwalter -

  • FG München, 17.03.2022 - 13 K 766/20
  • VG Frankfurt/Main, 05.12.2008 - 7 E 1780/07

    Einsichtnahme in Behördenakten, die die Abwicklung von Gesellschaften unter

  • VG Frankfurt/Main, 02.07.2008 - 7 E 791/07

    Inforamtionsanspruch gegenüber der BaFin nach dem Informationsfreiheitsgesetz

  • LAG Hamm, 07.03.2012 - 1 Ta 75/12

    Zwangsvollstreckung; Ersatzzwangshaft; Angabe der Haftdauer; Haftbefehl

  • LAG Schleswig-Holstein, 09.06.2009 - 6 Ta 81/09

    Prozesskostenhilfe, Versagung, keine hinreichenden Erfolgsaussichten,

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 11.11.2013 - 14 A 2309/13

    Zulässigkeit eines Auskunftsverlangens gegen den Zwangsverwalter als

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Rechtsprechung
   VGH Baden-Württemberg, 27.10.2004 - 8 S 1322/04   

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https://dejure.org/2004,2959
VGH Baden-Württemberg, 27.10.2004 - 8 S 1322/04 (https://dejure.org/2004,2959)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 27.10.2004 - 8 S 1322/04 (https://dejure.org/2004,2959)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 27. Oktober 2004 - 8 S 1322/04 (https://dejure.org/2004,2959)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Einführung neuer Tatsachen im Verfahren auf Zulassung der Berufung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Errichtung eines Wohnhauses in zweiter Reihe; Versuch einer Klageänderung im Zulassungsverfahren; Wirksame Überleitung einer Baulinie zur Entfaltung einer städtbaulichen Lenkungsfunktion; Gleichbehandlung im Unrecht bei ungeordneter Ausuferung der Ortsrandbebauung

  • Judicialis

    VwGO § 91 Abs. 1; ; VwGO § 124 Abs. 2 Nr. 1

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    VwGO § 91 Abs. 1; VwGO § 124 Abs. 2 Nr. 1
    Rechtsmittel - Zulassung, Berufung, Neue Tatsache, Klageänderung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Berufungszulassung: Neue Tatsachen im Wege der Klageänderung?

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ESVGH 55, 128 (Ls.)
  • NJW 2005, 460 (Ls.)
  • NJW 2005, 460 DVBl 2005, 1276 (Ls.)
  • NVwZ 2005, 104
  • DVBl 2005, 1276 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 12.11.2002 - 7 AV 4.02

    Berücksichtigung von nach Erlass der verwaltungsgerichtlichen Entscheidung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 27.10.2004 - 8 S 1322/04
    Zwar kann sich der Zulassungsgrund des § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO auch aus einer Veränderung der Sach- oder Rechtslage nach Erlass des erstinstanzlichen Urteils ergeben (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 12.11.2002 - 7 AV 4.02 - und vom 15.12.2003 - 7 AV 2.3 -, NVwZ 2004, 744); auch stellt die Änderung der Lage des Wohnhauses eine neue Tatsache dar.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.10.1998 - 22 B 2150/98

    Übergang auf die Fortsetzungsfeststellungsklage

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 27.10.2004 - 8 S 1322/04
    Eine Entscheidung hierüber ist im Zulassungsverfahren jedoch nicht möglich, weil Gegenstand dieses prozessualen Zwischenverfahrens ausschließlich die Frage ist, ob ein Grund für die Eröffnung der Berufung dargelegt und in der Sache gegeben ist (im Ergebnis ebenso OVG Thüringen, Beschluss vom 22.1.2003 - 1 ZKO 506/01 -, DVBl. 2003, 879 (Leitsatz); OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 23.10.1998 - 22 B 2150/98 - ; zum Gegenstand des Zulassungsverfahrens vgl. Beschluss des Senats vom 22.11.1999 - 8 S 2599/99 -, VBlBW 2000, 148).
  • VGH Baden-Württemberg, 22.11.1999 - 8 S 2599/99

    Keine Beiladung im Rechtsmittelzulassungsverfahren; Bauplatzvergabe durch die

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 27.10.2004 - 8 S 1322/04
    Eine Entscheidung hierüber ist im Zulassungsverfahren jedoch nicht möglich, weil Gegenstand dieses prozessualen Zwischenverfahrens ausschließlich die Frage ist, ob ein Grund für die Eröffnung der Berufung dargelegt und in der Sache gegeben ist (im Ergebnis ebenso OVG Thüringen, Beschluss vom 22.1.2003 - 1 ZKO 506/01 -, DVBl. 2003, 879 (Leitsatz); OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 23.10.1998 - 22 B 2150/98 - ; zum Gegenstand des Zulassungsverfahrens vgl. Beschluss des Senats vom 22.11.1999 - 8 S 2599/99 -, VBlBW 2000, 148).
  • OVG Thüringen, 22.01.2003 - 1 ZKO 506/01

    Bauplanungs-, Bauordnungs- und Städtebauförderungsrecht, Verwaltungsprozessrecht;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 27.10.2004 - 8 S 1322/04
    Eine Entscheidung hierüber ist im Zulassungsverfahren jedoch nicht möglich, weil Gegenstand dieses prozessualen Zwischenverfahrens ausschließlich die Frage ist, ob ein Grund für die Eröffnung der Berufung dargelegt und in der Sache gegeben ist (im Ergebnis ebenso OVG Thüringen, Beschluss vom 22.1.2003 - 1 ZKO 506/01 -, DVBl. 2003, 879 (Leitsatz); OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 23.10.1998 - 22 B 2150/98 - ; zum Gegenstand des Zulassungsverfahrens vgl. Beschluss des Senats vom 22.11.1999 - 8 S 2599/99 -, VBlBW 2000, 148).
  • VGH Baden-Württemberg, 03.12.2001 - 8 S 2385/01

    Durch Wiederholung der Klagebegründung kein Zulassungsgrund dargelegt

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 27.10.2004 - 8 S 1322/04
    Die Darlegung ernstlicher Zweifel verlangt jedoch, dass die entscheidungserhebliche Rechtsauffassung oder Tatsachenfeststellung des Gerichts mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt wird (vgl. Beschluss des Senats vom 3.12.2001 - 8 S 2385/01 - ,NVwZ-RR 2002, 472).
  • BVerwG, 15.12.2003 - 7 AV 2.03

    Berufungszulassung; Zulassungsgründe; ernstliche Zweifel; Änderung der

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 27.10.2004 - 8 S 1322/04
    Zwar kann sich der Zulassungsgrund des § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO auch aus einer Veränderung der Sach- oder Rechtslage nach Erlass des erstinstanzlichen Urteils ergeben (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 12.11.2002 - 7 AV 4.02 - und vom 15.12.2003 - 7 AV 2.3 -, NVwZ 2004, 744); auch stellt die Änderung der Lage des Wohnhauses eine neue Tatsache dar.
  • BVerwG, 22.02.1980 - 4 C 61.77

    Bauvoranfrage - Abgabe aller wesentlichen Erklärungen - Wirtschaftlichkeit einer

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 27.10.2004 - 8 S 1322/04
    Die Beklagte weist zu Recht darauf hin, dass infolge der Planänderung der Streitstoff wesentlich verändert würde (vgl. BVerwG, Urteil vom 22.2.1980 - 4 C 61.77 -, DVBl. 1980, 598), weil nunmehr unter anderem zu prüfen wäre, ob die Baulinien wirksam übergeleitet wurden und noch eine städtebauliche Lenkungsfunktion entfalten.
  • VGH Bayern, 23.01.2014 - 8 ZB 12.64

    Planfeststellung einer Umgehungsstraße; Darlegungserfordernis; Präklusion;

    Eine Entscheidung über die Frage, ob die Voraussetzungen des § 91 VwGO für eine Klageänderung vorliegen, ist im Zulassungsverfahren schon deshalb nicht möglich, weil Gegenstand dieses prozessualen Zwischenverfahrens ausschließlich die Frage ist, ob ein Grund für die Eröffnung des Berufungsverfahrens dargelegt und in der Sache gegeben ist (VGH BW, B.v. 27.10.2004 - 8 S 1322/04 - juris Rn. 3 m.w.N.).

    Auch wenn in dem Planergänzungsbeschluss grundsätzlich eine neue Tatsache gesehen werden könnte, kann er in das Zulassungsverfahren nicht einbezogen werden, weil dadurch vor Zulassung der Streitgegenstand verändert würde (vgl. VGH BW, B.v. 27.10.2004 - 8 S 1322/04 - NVwZ 2005, 104/105 m.w.N.).

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 23.06.2010 - 1 L 200/05

    Kein Differenzierungsgebot bezüglich Wald- und Landwirtschaftsflächen bei der

    Eine solche Klageänderung ist im Berufungszulassungsverfahren nicht zulässig (OVG Greifswald, 16.03.2005 - 1 L 597/04 -, NordÖR 2005, 206, 207; VGH Mannheim, 27.10.2004 - 8 S 1322/04 -, juris, Rn. 3).
  • VGH Bayern, 28.01.2014 - 8 ZB 12.65

    Planfeststellung einer Umgehungsstraße; Darlegungserfordernis; Präklusion;

    Eine Entscheidung über die Frage, ob die Voraussetzungen des § 91 VwGO für eine Klageänderung vorliegen, ist im Zulassungsverfahren schon deshalb nicht möglich, weil Gegenstand dieses prozessualen Zwischenverfahrens ausschließlich die Frage ist, ob ein Grund für die Eröffnung des Berufungsverfahrens dargelegt und in der Sache gegeben ist (VGH BW, B.v. 27.10.2004 - 8 S 1322/04 - juris Rn. 3 m.w.N.).

    Auch wenn in dem Planergänzungsbeschluss grundsätzlich eine neue Tatsache gesehen werden könnte, kann er in das Zulassungsverfahren nicht einbezogen werden, weil dadurch vor Zulassung der Streitgegenstand verändert würde (vgl. VGH BW, B.v. 27.10.2004 - 8 S 1322/04 - NVwZ 2005, 104/105 m.w.N.).

  • VGH Bayern, 31.03.2008 - 8 ZB 07.2824

    Aufstiegserlaubnis für Modellfluggelände; Nachbarklage; Gefährdung der

    Die mit dem Bescheid vom 30. Januar 2008 erfolgte Änderung bzw. Anpassung des ursprünglich genehmigten Flugsektors zugunsten der Interessen des Klägers wird man insbesondere auch aus seiner Sicht (wie auch aus der der Behörde) nicht als so wesentlich ansehen können, dass dadurch ein "aliud" entstanden und eine nur im Wege einer Klageänderung (§ 91 VwGO) zu berücksichtigende Änderung des Streitgegenstands eingetreten wäre (zur Berücksichtigung neuer, den Klagegrund verändernder Tatsachen im Zulassungsverfahren vgl. Eyermann/ Happ a.a.O. RdNr. 23 zu § 124 und VGH Bad.-Württ. vom 27.10.2004 NVwZ 2005, 104).
  • OVG Sachsen, 19.02.2009 - 3 B 373/06

    Handwerksordnung; Berufsbildungsgesetz; Ausbildungsvergütung; Angemessenheit;

    Eine nach allgemeiner Meinung zur Unzulässigkeit des Zulassungsantrags führende Klageänderung i.S.v § 91 VwGO (vgl. OVG NW, Beschl. v. 21.5.2001 - 8 A 3373/99 -, VGH BW, Beschl. v. 27.10.2004 - 8 S 1322/04 - ThürOVG, Beschl. v. 22.1.2003 - 1 ZKO 506/01 -, jeweils zitiert nach juris) ist hierin nicht zu sehen.
  • OVG Schleswig-Holstein, 01.04.2020 - 5 LA 1/19

    Zur Reichweite subjektiver Beteiligungsrechte des Bürgers bei der

    Gegenstand des Zulassungsverfahrens kann nur der Streitgegenstand der erstinstanzlichen Entscheidung sein (vgl. OVG Münster, Beschluss vom 21. Mai 2001 - 8 A 3373/99 -, juris, Rn. 13; OVG Weimar, Beschluss vom 22. Januar 2003 - 1 ZKO 506/01 -, juris, Rn. 7; VGH Mannheim, Beschluss vom 27. Oktober 2004 - 8 S 1322/04 -, juris, Rn. 3; VGH München, Beschluss vom 17. Juli 2009 - 12 ZB 08.739 -, juris, Rn. 8).
  • VGH Bayern, 30.04.2014 - 6 ZB 13.2640

    Straßenausbaubeitragsrecht; Zulassungsverfahren; "Ergänzungsbescheid"; Ersetzung

    Daraus folgt indes zugleich, dass neu entstandene Tatsachen und neuer Sachvortrag die Zulassung der Berufung dann nicht rechtfertigen, wenn sie zu einer Änderung des Streitgegenstandes führen (VGH BW, B.v. 27.10.2004 - 8 S 1322.04 - NVwZ 2005, 104; Happ in Eyermann, VwGO, 13. Aufl. 2010, § 124 Rn. 23).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 16.03.2005 - 1 L 597/04

    Übergang von der Verpflichtungsklage zur Fortsetzungsfeststellungsklage im

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Rechtsprechung
   VG Karlsruhe, 18.08.2004 - 11 K 4476/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,2673
VG Karlsruhe, 18.08.2004 - 11 K 4476/03 (https://dejure.org/2004,2673)
VG Karlsruhe, Entscheidung vom 18.08.2004 - 11 K 4476/03 (https://dejure.org/2004,2673)
VG Karlsruhe, Entscheidung vom 18. August 2004 - 11 K 4476/03 (https://dejure.org/2004,2673)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Geltung von Bundesbürgern erteilten EU-Führerscheinen im Inland, wenn zur Wiedererteilung der Fahrerlaubnis im Inland nur das Bestehen einer Fahrerlaubnis erforderlich ist

  • verkehrslexikon.de
  • Wolters Kluwer

    Vorrang des Gemeinschaftsrechts bei Erteilung der Fahrerlaubnis; Wiedererteilung der Fahrerlaubnis im Inland jedenfalls bei Ausstellung eines ausländischen Führerscheins ohne Umgehung der Sperrfrist im Inland; Erfordernis zur förmlichen Umschreibung von Führerscheinen ...

Papierfundstellen

  • NJW 2005, 460 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (4)

  • EuGH, 29.04.2004 - C-476/01

    EIN MITGLIEDSTAAT DARF EINEM VON EINEM ANDEREN MITGLIEDSTAAT AUSGESTELLTEN

    Auszug aus VG Karlsruhe, 18.08.2004 - 11 K 4476/03
    Die Bestimmung des § 28 Abs. 4 Nr. 3 FeV ist im Hinblick auf in anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union ausgestellte Führerscheine wegen des Vorrangs des Gemeinschaftsrechts jedenfalls dann ohne Weiteres unanwendbar, wenn zum Zeitpunkt der Ausstellung des ausländischen Führerscheins der Wiedererteilung der Fahrerlaubnis im Inland keine Sperrfrist entgegenstand, keine Umgehung einer Sperrfrist in Betracht kam und die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis im Inland nur von dem Bestehen einer Fahrprüfung abhängig war (im Anschluss an EuGH, Urt v 29.04.2004, C-476/01 - Kapper).

    Berücksichtige man das Urteil des EuGH vom 29.04.2004 - C-476/01 -, so müsse der Klage stattgegeben werden.

    Nach dem Urteil des EuGH vom 29.04.2004 (C-476/01 - Kapper, NJW 2004, 1725; zustimmend Kalus, Verkehrsdienst 2004, 147; Otte/Kühner, NZV 2004, 321, 326; siehe auch Weibrecht, Verkehrsdienst 2004, 153) ist aber Art. 1 Abs. 2 in Verbindung mit Art. 7 Abs. 1 Buchst. b und Art. 9 der Richtlinie 91/439 in der Fassung der Richtlinie 97/26 EG des Rates vom 02. Juni 1997 so auszulegen, dass ein Mitgliedstaat einem von einem anderen Mitgliedstaat ausgestellten Führerschein die Anerkennung nicht deshalb versagen darf, weil nach den ihm vorliegenden Informationen der Führerscheininhaber zum Zeitpunkt der Ausstellung des Führerscheins seinen ordentlichen Wohnsitz nicht im Hoheitsgebiet des ausstellenden Mitgliedstaates gehabt hat.

    Der in Art. 1 Abs. 2 der Richtlinie 91/439/EWG verankerte Grundsatz der gegenseitigen Anerkennung der von einem anderen Mitgliedstaat ausgestellten Führerscheine verbietet dem Aufnahmemitgliedstaat, die Anerkennung dieses Führerscheins mit der Begründung zu verweigern, der Inhaber dieses Führerscheins habe zum Zeitpunkt der Ausstellung des Führerscheins seinen ordentlichen Wohnsitz im Hoheitsgebiet dieses Mitgliedstaates und nicht im Gebiet des Ausstellungsstaates gehabt (EuGH, Beschl. v. 11.12.1003, C-408/02, Rn. 22; Urt. v. 29.04.2004, C-476/01, RdNr. 45-49, NJW 2004, 1725).

    Hinsichtlich der Regelung des Art. 1 Abs. 2 der Richtlinie 91/439/EWG sind die Voraussetzungen der unmittelbaren Wirkung erfüllt, so dass sich der Einzelne vor den nationalen Gerichten unmittelbar auf diese Bestimmung berufen kann (EuGH, Urt. v. 29.10.1998, C-230/97, Awoyemi, Slg. I-6781, RdNr. 42 f.; Urt. v. 29.04.2004, C-476/01, RdNr. 45, NJW 2004, 1725).

    Die Interessen des Aufnahmemitgliedstaates, der zunächst den ausgestellten Führerschein anzuerkennen hat, sind dadurch gewahrt, dass diesem die Möglichkeit der Einleitung eines Vertragsverletzungsverfahrens nach Art. 227 EGV gegen den ausstellenden Mitgliedstaat offen steht, wenn dieser nicht die erforderlichen Maßnahmen gegen den nach Ansicht des Aufnahmemitgliedstaates zu Unrecht erteilten Führerschein ergreift (vgl. EuGH, Urt. v. 29.04.2004, C-476/01, RdNr. 48, NJW 2004, 1725).

    Der EuGH hat jedoch entschieden, dass Art. 8 Abs. 4 der Richtlinie 91/439/EWG als Ausnahme zum Prinzip der gegenseitigen Anerkennung der von den Mitgliedstaaten ausgestellten Führerscheine eng auszulegen ist (EuGH, Urt. v. 29.04.2004, C-476/01, RdNr. 72 u. 76, NJW 2004, 1725).

    Der EuGH hat allerdings ausgeführt, dass sich ein Mitgliedstaat nicht auf Art. 8 Abs. 4 der Richtlinie 91/439/EWG berufen könne, um einer Person, auf die in seinem Hoheitsgebiet eine Maßnahme des Entzugs oder der Aufhebung einer früher von ihm erteilten Fahrerlaubnis angewendet wurde, auf unbestimmte Zeit die Anerkennung der Gültigkeit eines Führerscheins zu versagen, der ihr möglicherweise später von einem anderen Mitgliedstaat ausgestellt wird (EuGH, Urt. v. 29.04.2004, C-476/01, RdNr. 76, NJW 2004, 1725).

    Wie der Generalanwalt in Nr. 75 seiner Schlussanträge ausgeführt habe, wäre es die Negation des Grundsatzes der gegenseitigen Anerkennung der Führerscheine selbst, der den Schlussstein des mit der Richtlinie 91/439 eingeführten Systems darstellt, wenn man einen Mitgliedstaat für berechtigt hielte, die Anerkennung eines von einem anderen Mitgliedstaat ausgestellten Führerscheins unter Berufung auf seine nationalen Vorschriften unbegrenzt zu verweigern (EuGH, Urt. v. 29.04.2004, C-476/01, RdNr. 77, NJW 2004, 1725).

  • VGH Baden-Württemberg, 21.06.2004 - 10 S 308/04

    Anerkennung des von einem anderen EU-Mitgliedstaat ausgestellten Führerscheins

    Auszug aus VG Karlsruhe, 18.08.2004 - 11 K 4476/03
    Auf die Vorschrift des § 28 Abs. 4 Nr. 2 FeV kann die Nichtanerkennung des nach wie vor gültigen italienischen Führerscheins der Antragstellerin nicht gestützt werden, weil diese Norm wegen des ihr entgegenstehenden vorrangigen Gemeinschaftsrechts im Hinblick auf im EU-Ausland ausgestellte Führerscheine - ohne Weiteres - unanwendbar ist (VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 21.06.2004 - 10 S 308/04 -, Vensa; Otte/Kühner, NZV 2004, 321, 326).

    Es bedarf auch keiner förmlichen Umschreibung des italienischen Führerscheins, weil die Inhaber von in einem anderen Mitgliedstaat ausgestellten Führerscheinen allein aufgrund dieser Führerscheine zum Führen von Kraftfahrzeugen in den anderen Mitgliedstaaten berechtigt sind (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 21.06.2004, a.a.O.).

  • EuGH, 29.10.1998 - C-230/97

    Awoyemi

    Auszug aus VG Karlsruhe, 18.08.2004 - 11 K 4476/03
    Hinsichtlich der Regelung des Art. 1 Abs. 2 der Richtlinie 91/439/EWG sind die Voraussetzungen der unmittelbaren Wirkung erfüllt, so dass sich der Einzelne vor den nationalen Gerichten unmittelbar auf diese Bestimmung berufen kann (EuGH, Urt. v. 29.10.1998, C-230/97, Awoyemi, Slg. I-6781, RdNr. 42 f.; Urt. v. 29.04.2004, C-476/01, RdNr. 45, NJW 2004, 1725).
  • EuGH, 11.12.2003 - C-408/02

    Da Silva Carvalho

    Auszug aus VG Karlsruhe, 18.08.2004 - 11 K 4476/03
    Der in Art. 1 Abs. 2 der Richtlinie 91/439/EWG verankerte Grundsatz der gegenseitigen Anerkennung der von einem anderen Mitgliedstaat ausgestellten Führerscheine verbietet dem Aufnahmemitgliedstaat, die Anerkennung dieses Führerscheins mit der Begründung zu verweigern, der Inhaber dieses Führerscheins habe zum Zeitpunkt der Ausstellung des Führerscheins seinen ordentlichen Wohnsitz im Hoheitsgebiet dieses Mitgliedstaates und nicht im Gebiet des Ausstellungsstaates gehabt (EuGH, Beschl. v. 11.12.1003, C-408/02, Rn. 22; Urt. v. 29.04.2004, C-476/01, RdNr. 45-49, NJW 2004, 1725).
  • VG München, 04.05.2005 - M 6a K 04.1

    Vorlagebeschluss an den EuGH zur Vereinbarung der MPU-Anforderung mit der

    Andererseits erscheint es je nach Auslegung von Art. 1 Abs. 2 und Art. 8 Abs. 2 und 4 der Richtlinie 91/439/EWG denkbar, dass die einschränkende Regelung des § 28 Abs. 4 Nr. 3 FeV in der vorliegenden Konstellation kraft Vorrangs des Gemeinschaftsrechts unanwendbar ist (vgl. auch insofern bereits EuGH vom 29.4.2004, DAR 2004, 333/339 f.; VG Karlsruhe vom 18.8.2004, Az. 11 K 4476/03).

    aa) Nach dem Wortlaut der EuGH-Entscheidung scheint nunmehr § 28 Abs. 4 Nr. 3 FeV generell nicht anwendbar zu sein auf jede Konstellation, in der ein Betroffener nach innerstaatlichem Entzug im EU-Ausland eine EU-Fahrerlaubnis wiedererworben hat, wenn - wie auch im Fall des Klägers - eine in der Entzugsentscheidung nach innerstaatlichem Recht angeordnete Sperrfrist für die Neuerteilung der Fahrerlaubnis abgelaufen war, bevor der Führerschein bzw. die Fahrerlaubnis von dem anderen Mitgliedstaat ausgestellt worden ist (so im Ergebnis Otte/Kühner, NZV 2004, 321/328;ebenso Grohmann, Blutalkohol 2005, 106/111; wohl auch VG Karlsruhe vom 18.8.2004, Az.: 11 K 4476/03).

  • LG Freiburg, 08.05.2006 - 7 Ns 540 Js 26426/05

    Führerscheintourismus: Keine Fahrberechtigung in Deutschland mit nachträglich im

    Daher sei die Regelung des Art. 1 Abs. 2 iVm Art. 7 Abs. 1 lit. b und Art. 9 S. 1 der Richtlinie 91/439/EWG dahingehend auszulegen, dass ein Mitgliedstaat dem von einem anderen Mitgliedstaat ausgestellten Führerschein die Anerkennung nicht allein deshalb versagen dürfe, weil der Inhaber des Führerscheins im Zeitpunkt der Ausstellung seinen ordentlichen Wohnsitz nicht im Hoheitsgebiet des ausstellenden Mitgliedstaates gehabt habe (EuGH DAR 2004, 333 (337); VGH Mannheim DAR 2004, 606, NJOZ 2006, 487 (495) sowie NJW 2006, 1153; VG Karlsruhe NJW 2005, 460).

    Folglich sei der Inhaber einer EU-Fahrerlaubnis im Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland auf Grund des Anerkennungsmechanismus des Art. 1 Abs. 2 der Richtlinie 91/439/EWG unmittelbar zum Führen von Kraftfahrzeugen berechtigt, so dass eine Strafbarkeit wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis nicht mehr in Betracht komme (OVG Lüneburg NJW 2006, 1158 (1159f); OLG Saarbrücken NStZ-RR 2005, 50 (51); OVG Koblenz NJW 2005, 3228; VG Karlsruhe NJW 2005, 460; Otte/Kühner NZV 2004, 321 (328)).

  • VG München, 13.01.2005 - M 6b S 04.5543

    Keine Verpflichtung der Behörde zur Anerkennung einer EU-Fahrerlaubnis ohne

    cc) Andererseits kann auch der Regelungskomplex gemäß § 28 Abs. 4 Nr. 3 i.V. mit Abs. 5 FeV wegen entgegenstehenden vorrangigen Gemeinschaftsrechts unanwendbar sein (vgl. EuGH v. 29.4.2004, DAR 2004, 333 [339 f.]; VG Karlsruhe v. 18.8.2004, Az. 11 K 4476/03 ).

    Nach dem Wortlaut der EuGH-Entscheidung scheint nunmehr § 28 Abs. 4 Nr. 3 FeV generell nicht anwendbar zu sein auf jede Konstellation, in der ein Betroffener nach innerstaatlichem Entzug im EU-Ausland eine EU-Fahrerlaubnis wiedererworben hat, wenn - wie auch im vorliegenden Fall - eine in der Entzugsentscheidung nach innerstaatlichem Recht angeordnete Sperrfrist für die Neuerteilung der Fahrerlaubnis abgelaufen war, bevor der Führerschein bzw. die Fahrerlaubnis von dem anderen Mitgliedstaat ausgestellt worden ist (so i.E. Otte/Kühner, NZV 2004, 321 [328]; wohl auch VG Karlsruhe v. 18.8.2004, Az.: 11 K 4476/03 ).

  • VG München, 12.04.2005 - M 6b S 05.999

    Soweit im Hinblick auf materielle Eignungsvoraussetzungen die Richtlinie

    cc) Andererseits kann auch der Regelungskomplex gemäß § 28 Abs. 4 Nr. 3 i.V. mit Abs. 5 FeV wegen entgegenstehenden vorrangigen Gemeinschaftsrechts unanwendbar sein (vgl. EuGH v. 29.4.2004, DAR 2004, 333 [339 f.]; VG Karlsruhe v. 18.8.2004, Az. 11 K 4476/03).

    Nach dem Wortlaut der EuGH-Entscheidung scheint nunmehr § 28 Abs. 4 Nr. 3 FeV generell nicht anwendbar zu sein auf jede Konstellation, in der ein Betroffener nach innerstaatlichem Entzug im EU-Ausland eine EU-Fahrerlaubnis wiedererworben hat, wenn - wie auch im vorliegenden Fall - eine in der Entzugsentscheidung nach innerstaatlichem Recht angeordnete Sperrfrist für die Neuerteilung der Fahrerlaubnis abgelaufen war, bevor der Führerschein bzw. die Fahrerlaubnis von dem anderen Mitgliedstaat ausgestellt worden ist (so i.E. Otte/Kühner, NZV 2004, 321 [328]; wohl auch VG Karlsruhe v. 18.8.2004, Az.: 11 K 4476/03).

  • VG Frankfurt/Main, 07.09.2005 - 6 G 2273/05

    Zur Anerkennung einer von einem Mitgliedstaat neu ausgestellten Fahrerlaubnis

    Insbesondere aus der Interpretation des Art. 8 der Führerscheinrichtlinie durch den EuGH folgt für die Kammer, dass § 28 Abs. 4 Nr. 3 FeV dann nicht anwendbar ist, wenn die EU-Fahrerlaubnis erteilt wurde, nachdem die im Anerkennungsstaat durchgeführten Maßnahmen, einschließlich einer angeordneten Sperrfrist, beendet sind (vgl. VG Karlsruhe, Urteil vom 18.08.2004, Az.: 11 K 4476/03; Hentschel, Die Entwicklung des Straßenverkehrsrechts im Jahre 2004, NJW 2005, 641, 644; Otte/Kühner, Führerscheintourismus ohne Grenzen, NZV 2004, 321, 328).
  • OLG Saarbrücken, 04.11.2004 - Ss 16/04

    Anerkennung eines EU-Führerscheins; Fahren ohne Fahrerlaubnis

    Nach dem vorgenannten Urteil des Gerichtshofes vom 29.04.2004 (zustimmend VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 21.06.2004 ­ 10 S 308/04 ­; VG Karlsruhe, Urt. v. 18.08.2004 ­ 11 K 4476/03 ­; Otte/Kühner, NZV 2004, 321, 326; Kalus, Verkehrsdienst 2004, 147; siehe auch Geiger, DAR 2004, 340 f; Weibrecht, Verkehrsdienst 2004, 153; Bräutigam, BA2004, 441) ist aber Art. 1Abs.
  • VG Neustadt, 11.03.2005 - 4 L 389/05

    EU-Führerscheine gelten nicht in jedem Fall in Deutschland

    Unter Berufung auf diese Urteilsgründe wird teilweise vertreten, § 28 Abs. 4 Nr. 3 FeV sei nunmehr generell nicht anwendbar, wenn ein Betroffener nach innerstaatlichem Entzug im EU-Ausland eine EU-Fahrerlaubnis wieder erworben hat und eine in der Entzugsentscheidung nach innerstaatlichem Recht angeordnete Sperrfrist für die Neuerteilung der Fahrerlaubnis abgelaufen war, bevor die Fahrerlaubnis von dem anderen Mitgliedstaat ausgestellt worden ist (so Otte/Kühner, NZV 2004, 321, 328; vgl. auch VG Karlsruhe, Beschluss vom 18. August 2004 - 11 K 4476/03 - ).
  • VG Hamburg, 31.07.2006 - 5 E 864/06
    9.5.2005 - 10 K 1173/05 - VG Freiburg, Beschl.v. 28.6.2005 - 4 K 1163/05 - VG München, Beschl.v. 13.1.2005-M 6b S 04.5543 - VG Neustadt, Beschl.v. 11.03.2005-4 L 389/05.NW; a.A.: VG Karlsruhe, Beschl.v. 18.8.2004 - 11 K 4476/03 - und Beschl.v 6.9.2005 - 11 K 1167/05 - OVG Rheinland-Pfalz, Beschl. v. 29.8.2005 - 7 B 10956/05 - und Beschl.v. 15.8.2005 - 7 B 11021/05 - und Beschl. v. 4.5.2005 - 7 B 10431/05 - VG Frankfurt am Main, Beschl. v. 15.9.2005 - 6 G 2485/05 -).
  • VG Meiningen, 25.04.2006 - 2 E 154/06

    Entziehung der Fahrerlaubnis; EU-Fahrerlaubnis; Alkohol; Entziehung;

    Hieraus wird teilweise gefolgert, dass die Regelung des § 28 Abs. 4 Nr. 3, Abs. 5 FeV mit dem Anwendungsvorrang des Gemeinschaftsrechts unvereinbar ist (OVG Koblenz, B. v. 15.08.2005, 7 B 11021/05.OVG; VG Karlsruhe, U. v. 18.08.2004, Az: 11 K 4476/03, Juris).
  • VG Arnsberg, 18.04.2005 - 6 L 62/05

    Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen der Entziehung einer in der Tschechischen Republik

    verneinend: VG Karlsruhe, Urteil vom 18. August 2004 - 11 K 4476/03 -, in: Neue Juristische Wochenschrift (NJW) 2005, 460; OLG Köln, Beschluss vom 4. November 2004 - Ss 182/04 -, in: Neue Zeitschrift für Verkehrsrecht (NZV) 2005, 110 ff.; bejahend: VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 12. Oktober 2004 - 10 S 1346/04 - VG Neustadt a.d.Weinstr.
  • VG Sigmaringen, 09.09.2005 - 7 K 985/05

    Erlöschen des Rechts zum Führen von KFZ im Inland; tschechische Fahrerlaubnis;

  • VG Düsseldorf, 01.12.2005 - 6 L 2130/05
  • LG Freiburg, 27.06.2005 - 7 Ns 540 Js 34729/04

    Versagung der Fahrerlaubnis: Nachträglich von den Behörden der Tschechischen

  • VG Düsseldorf, 02.05.2005 - 6 L 637/05

    Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen der Entziehung einer gültigen EU-Fahrerlaubnis

  • VG Augsburg, 14.04.2005 - Au 3 S 05.238
  • VG Frankfurt/Main, 25.04.2006 - 6 G 1061/05
  • VG Dresden, 23.09.2005 - 14 K 1134/05
  • VG Halle, 05.07.2005 - 1 B 57/05
  • AG Leipzig, 04.10.2005 - 225 Ds 501 Js 23673/05

    Fahren ohne Fahrerlaubnis bei EU-Führerschein

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