Weitere Entscheidung unten: OLG Brandenburg, 09.08.2004

Rechtsprechung
   OLG Köln, 16.09.2004 - 2 Ws 215/04   

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https://dejure.org/2004,4197
OLG Köln, 16.09.2004 - 2 Ws 215/04 (https://dejure.org/2004,4197)
OLG Köln, Entscheidung vom 16.09.2004 - 2 Ws 215/04 (https://dejure.org/2004,4197)
OLG Köln, Entscheidung vom 16. September 2004 - 2 Ws 215/04 (https://dejure.org/2004,4197)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Rauschgiftdelikt; deliktstypische Straftat

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    StPO § 81 g
    Rauschgiftdelikt; deliktstypische Straftat

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtmäßigkeit einer Entnahme von Speichelproben; Molekulargenetische Untersuchung einer Speichelprobe auf Desoxiribonucleinsäure (DNS) -Identifizierungsmuster und anschließende Speicherung in der DNS-Identifizierungsdatei; Vorbeugende Maßnahme zum Zwecke der ...

  • Judicialis

    StPO § 81 g; ; StPO § 81 g Abs. 1; ; StPO § 304 Abs. 1; ; StPO § 305; ; StPO § 465; ; StPO § 467; ; BtMG § 29 a Abs. 1 Nr. 2; ; BtMG § 30 Abs. 1 Nr. 4; ; StGB § 63; ; StGB § 64; ; StGB § 66

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Unzulässige Anordnung einer Speichelprobe bei fehlender Negativprognose bezüglich weiterer Betäubungsmitteldelikte

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 2005, 521 (Ls.)
  • NStZ-RR 2005, 56
  • StV 2006, 517
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 14.12.2000 - 2 BvR 1741/99

    Genetischer Fingerabdruck I

    Auszug aus OLG Köln, 16.09.2004 - 2 Ws 215/04
    Maßstab ist vielmehr (vgl. BT-Drucks. 13/10791, S. 5) das Vorhandensein schlüssiger, verwertbarer und in der Entscheidung nachvollziehbar dokumentierter Tatsachen, auf deren Grundlage die richterliche Annahme der Wahrscheinlichkeit künftiger Straftaten von erheblicher Bedeutung belegt wird, für die das DNA-Identifzierungsmuster einen Aufklärungsansatz durch einen (künftigen) Spurenvergleich bieten kann (BVerfG,NStZ 01, 328 = NJW 01, 878 = StV 01, 145; OLG Karlsruhe aaO., 62; vgl. auch LG Frankfurt StV 01, 9; Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO, 47. Aufl., § 86 g Rdnr. 8).
  • LG Frankfurt/Main, 17.10.2000 - 6 Qs 62/00
    Auszug aus OLG Köln, 16.09.2004 - 2 Ws 215/04
    Maßstab ist vielmehr (vgl. BT-Drucks. 13/10791, S. 5) das Vorhandensein schlüssiger, verwertbarer und in der Entscheidung nachvollziehbar dokumentierter Tatsachen, auf deren Grundlage die richterliche Annahme der Wahrscheinlichkeit künftiger Straftaten von erheblicher Bedeutung belegt wird, für die das DNA-Identifzierungsmuster einen Aufklärungsansatz durch einen (künftigen) Spurenvergleich bieten kann (BVerfG,NStZ 01, 328 = NJW 01, 878 = StV 01, 145; OLG Karlsruhe aaO., 62; vgl. auch LG Frankfurt StV 01, 9; Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO, 47. Aufl., § 86 g Rdnr. 8).
  • LG Koblenz, 19.01.1999 - 9 Qs 17/99

    Unerlaubte Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge; Anordnung der

    Auszug aus OLG Köln, 16.09.2004 - 2 Ws 215/04
    Diese Beurteilung ist bei Rauschgiftdelikten umstritten ( vgl. ablehnend gegenüber einer Speicherung: z.B. LG Koblenz, StV 1999, 141; LG Frankenthal, StV 2000, 609; zustimmend: LG Bautzen, NJW 2000, 1207; LG Waldshut-Tiengen, StV 2001, 10; KK/Senge, StPO, 5. Aufl., § 81 g, Rdn. 4; Meyer-Goßner, StPO, 47. Aufl., § 81 g Anm. 7 m.w.N. ).
  • LG Bautzen, 20.01.2000 - 1 Qs 136/99

    DNA-Analyse: vorangegangene und zu erwartende Verstöße gegen das BtMG

    Auszug aus OLG Köln, 16.09.2004 - 2 Ws 215/04
    Diese Beurteilung ist bei Rauschgiftdelikten umstritten ( vgl. ablehnend gegenüber einer Speicherung: z.B. LG Koblenz, StV 1999, 141; LG Frankenthal, StV 2000, 609; zustimmend: LG Bautzen, NJW 2000, 1207; LG Waldshut-Tiengen, StV 2001, 10; KK/Senge, StPO, 5. Aufl., § 81 g, Rdn. 4; Meyer-Goßner, StPO, 47. Aufl., § 81 g Anm. 7 m.w.N. ).
  • LG Waldshut-Tiengen, 08.11.2000 - 2 Qs 100/00

    DNA-Analyse: Voraussetzungen - Verhältnis zur Entscheidung über die

    Auszug aus OLG Köln, 16.09.2004 - 2 Ws 215/04
    Diese Beurteilung ist bei Rauschgiftdelikten umstritten ( vgl. ablehnend gegenüber einer Speicherung: z.B. LG Koblenz, StV 1999, 141; LG Frankenthal, StV 2000, 609; zustimmend: LG Bautzen, NJW 2000, 1207; LG Waldshut-Tiengen, StV 2001, 10; KK/Senge, StPO, 5. Aufl., § 81 g, Rdn. 4; Meyer-Goßner, StPO, 47. Aufl., § 81 g Anm. 7 m.w.N. ).
  • BVerfG, 16.03.2001 - 2 BvR 138/01

    Hinwirken auf förmliche Bescheidung eines Antrags nach StPO § 33a zur

    Auszug aus OLG Köln, 16.09.2004 - 2 Ws 215/04
    Der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz wäre dann verletzt, wenn wegen der Art des Delikts eine Erforderlichkeit der Gewinnung und Speicherung eines DNA-Identifizierungsmusters verneint werden müßte, weil deliktstypisch keine Körperspuren am Tatort hinterlassen werden, die in künftigen Strafverfahren zum Zwecke der Identitätsfeststellung verwendet werden können (vgl. dazu die Anforderungen in der Gesetzesbegründung zu § 81 g StPO, BT-Drucksache 13/10791 S. 5; BVerfG vom 16.03.2001 - 2 BvR 138/01).
  • BGH, 21.11.2001 - 3 BJs 22/00

    Beschwerde; Durchsuchungsanordnung gegen einen Unbeteiligten (hinreichend

    Auszug aus OLG Köln, 16.09.2004 - 2 Ws 215/04
    Auch hat sich die Prognoseentscheidung nicht an den Kriterien der §§ 63, 64, 66 StGB zu messen (wie hier: OLG Karlsruhe in StV 02, 62).
  • OLG Köln, 25.09.2006 - 2 Ws 484/06

    Kostentragungspflicht bei erfolgloser Beschwerde gegen die eine DNA- Analyse

    Auch bei Betäubungsmitteldelikten hinterlässt der Täter deliktsspezifisch - etwa weil er mit dem Rauschgift bzw. dessen Verpackung in Berührung gekommen ist - Identifizierungsmaterial am Tatort, so dass bei künftigen Straftaten dieser Art mit der Sicherstellung von Körperspuren gerechnet werden kann, die nach einer DNA-Analyse für eine Überführung geeignet sind (vgl. Senatsentscheidung vom 16.09.2004 - 2 Ws 215/04 -).
  • LG Freiburg, 30.07.2013 - 2 Qs 12/12

    DNA-Identifizierung: Erneute molekulargenetische Untersuchung zur Auftypisierung

    aa) So sind bei den prognostisch zu erwartenden erheblichen Betäubungsmittelstraftaten - etwa einem erneuten (gewerbsmäßigen) Handel mit Betäubungsmitteln - etliche Fallkonstellationen denkbar, in denen der Angeklagte mit dem Rauschgift bzw. dessen Verpackung in Berührung kommen und auswertbare Körperspuren am Tatort hinterlassen könnte, die zu einer schnelleren Täterüberführung beitragen können (vgl. OLG Köln NStZ-RR 2005, 56 m.w.N.; LG Hamburg StV 2008, 571; Meyer-Goßner, StPO 56. Aufl. § 81g, Rdnr. 7a; a. A. Krause in Löwe-Rosenberg, StPO 26. Aufl. § 81g Rdnr. 38; LG Koblenz StV 1999, 141), so dass die Gewinnung eines DNA-Identifizierungsmusters eine geeignete Maßnahme zur Aufklärung derartiger Straftaten darstellt.
  • LG Hamburg, 08.01.2008 - 619 Qs 68/07

    DNA-Identitätsfeststellung: Anordnung der Entnahme von Körperzellen vor

    Der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz wäre dann verletzt, wenn wegen der Art des Delikts eine Erforderlichkeit der Gewinnung und Speicherung eines DNA-Identifizierungsmusters verneint werden müsste, weil deliktstypisch keine Körperspuren am Tatort hinterlassen werden, die in künftigen Strafverfahren zum Zwecke der Identitätsfeststellung verwendet werden können (vgl. OLG Köln, NStZ-RR 2005, 56, 57 m.w.N.).
  • LG Paderborn, 19.11.2014 - 1 Qs 56/14

    Molekulargenetische Untersuchung, Auftypisierung, BtM-Delikte

    Fallkonstellationen, bei denen der Täter mit den Drogen bzw. deren Verpackung in Berührung kommt und dabei auswertbare Körperspuren hinterlässt sind nicht nur vorstellbar (OLG Köln, NStZ-RR 2005, 56), sondern in der Praxis der Kammer auch vorgekommen.
  • LG Potsdam, 13.12.2011 - 24 Qs 147/11

    DNA-Identitätsfeststellung: Anordnung bei Verurteilung zu einer Bewährungsstrafe

    Insofern bedarf es weiterer Tatsachen und Erkenntnisse, die einzelfallbezogen die Annahme der Wiederholungsgefahr begründen (vgl. OLG Köln, NJW 2005, 521 mwN.).
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Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 09.08.2004 - 1 Ss 65/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,5652
OLG Brandenburg, 09.08.2004 - 1 Ss 65/04 (https://dejure.org/2004,5652)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 09.08.2004 - 1 Ss 65/04 (https://dejure.org/2004,5652)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 09. August 2004 - 1 Ss 65/04 (https://dejure.org/2004,5652)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Notwendigkeit der Beiordnung eines Verteidigers im Verfahren; Beiordnung eines Verteidigers wegen einer besonders schweren Tat; Begriff der schweren Tat

  • OLG Brandenburg PDF
  • Judicialis

    StPO § 140 Abs. 2; ; StPO § 140 Abs. 2 Satz 1; ; StPO § 338 Nr. 5; ; StPO § 344 Abs. 2 Satz 2; ; StPO § 418 Abs. 4

  • rechtsportal.de

    StPO § 140 Abs. 2 § 418 Abs. 4
    Notwendige Verteidigung wegen Schwere der Tat bei drohendem Widerruf der Strafaussetzung zur Bewährung in anderer Sache

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2005, 521
  • NStZ 2005, 342
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 29.06.1954 - 5 StR 207/54
    Auszug aus OLG Brandenburg, 09.08.2004 - 1 Ss 65/04
    Eine Tat ist schwer im Sinne der angeführten Vorschrift, wenn die zu erwartende Rechtsfolge einschneidend ist (BGHSt 6, 199; OLG Düsseldorf, AnwBl. 1978, 355; OLG Celle wistra 1960, 233), mithin dann, wenn eine längere Freiheitsstrafe, eine gravierende Maßregel der Besserung und Sicherung oder sonst eine erhebliche Rechtsfolge droht.
  • OLG Karlsruhe, 04.03.1991 - 3 Ss 201/90

    Verteidigung; Notwendige; Strafaussetzung; Widerruf

    Auszug aus OLG Brandenburg, 09.08.2004 - 1 Ss 65/04
    Die Schwere der Tat im hier erörterten Sinne wird jedoch nicht nur durch die im Verfahren selbst zu erwartende Rechtsfolge, sondern auch durch schwerwiegende mittelbare Nachteile bestimmt, die aus der zu erwartenden Verurteilung folgen können, etwa durch den drohenden Widerruf der Strafaussetzung zur Bewährung in anderer Sache (OLG Celle StV 1988, 290; OLG Hamburg StV 1989, 521; OLG Karlsruhe NStZ 1991, 505; OLG Düsseldorf StRaFO 1998, 341 f).
  • OLG Celle, 21.01.1988 - 1 Ss 5/88
    Auszug aus OLG Brandenburg, 09.08.2004 - 1 Ss 65/04
    Die Schwere der Tat im hier erörterten Sinne wird jedoch nicht nur durch die im Verfahren selbst zu erwartende Rechtsfolge, sondern auch durch schwerwiegende mittelbare Nachteile bestimmt, die aus der zu erwartenden Verurteilung folgen können, etwa durch den drohenden Widerruf der Strafaussetzung zur Bewährung in anderer Sache (OLG Celle StV 1988, 290; OLG Hamburg StV 1989, 521; OLG Karlsruhe NStZ 1991, 505; OLG Düsseldorf StRaFO 1998, 341 f).
  • OLG Hamburg, 19.10.1988 - 1 Ws 234/88
    Auszug aus OLG Brandenburg, 09.08.2004 - 1 Ss 65/04
    Die Schwere der Tat im hier erörterten Sinne wird jedoch nicht nur durch die im Verfahren selbst zu erwartende Rechtsfolge, sondern auch durch schwerwiegende mittelbare Nachteile bestimmt, die aus der zu erwartenden Verurteilung folgen können, etwa durch den drohenden Widerruf der Strafaussetzung zur Bewährung in anderer Sache (OLG Celle StV 1988, 290; OLG Hamburg StV 1989, 521; OLG Karlsruhe NStZ 1991, 505; OLG Düsseldorf StRaFO 1998, 341 f).
  • OLG Brandenburg, 28.08.1997 - 2 Ss 49/97

    An eine Verfahrensrüge zu stellende Darlegungsanforderungen; Vernehmung des

    Auszug aus OLG Brandenburg, 09.08.2004 - 1 Ss 65/04
    Auch wenn Verfahrensrügen in der Regel ohne Bezugnahmen und Verweisungen auf die Akten und insbesondere das Sitzungsprotokoll begründet werden müssen (vgl. BGH MDR 1970, 900; NStZ 1985, 208; ständige Senatsrechtsprechung, vgl. Beschluss vom 12. Januar 2004 - 1 Ss 98/03 -) war der Senat aufgrund der vom Angeklagten zugleich erhobenen - zulässigen - Sachrüge berechtigt, zur Ergänzung des unvollständigen Tatsachenvortrages der Revision auf den Inhalt des angefochtenen Urteils zurückzugreifen (vgl. Brandenburgisches Oberlandesgericht NStZ 1997, 612 f); einer erschöpfenden Darstellung des Verfahrensmangels in der Rechtsmittelschrift bedarf es in diesem Falle also dann nicht, wenn die in Frage stehenden Verfahrensvorgänge im Urteil selbst umfassend wiedergegeben und klar erkennbar sind (BGHSt 36, 385; Senatsbeschluss vom 12. Januar 2004 a. a. O.).
  • OLG Nürnberg, 16.01.2014 - 2 OLG 8 Ss 259/13

    Pflichtverteidigerbestellung für die Berufungsinstanz: Notwendige Verteidigung

    Hierzu gehört insbesondere auch ein drohender Bewährungswiderruf (vgl. nur BayObLG NJW 1995, 2738 Rdn. 4 nach juris; OLG Brandenburg NJW 2005, 521; OLG Celle Beschluss vom 30.05.2012 - 32 Ss 52/12 Rdn. 10 nach juris; OLG Düsseldorf StraFo 1998, 341 Rdn. 6 nach juris; KK-StPO/Laufhütte, 7. Aufl., § 140 Rdn. 21 m.w.N.).

    Die Grenze zur schweren Tat wird mittlerweile einhellig bei um einem Jahr Freiheitsstrafe gezogen, wobei die überwiegende Rechtsprechung der Oberlandesgerichte die Mitwirkung eines Verteidigers in der Regel als notwendig ansieht, wenn Freiheitsstrafe von einem Jahr oder darüber ohne Strafaussetzung zur Bewährung droht (BayObLG NJW 1995, 2738 Rdn. 4 nach juris; KG StraFo 2013, 425 Rdn. 6 nach juris; NStZ-RR 2013, 116 Rdn. 4 nach juris; OLG Brandenburg NJW 2005, 521, sowie Beschlüsse vom 09.01.2006 - 1 Ss 109/05, Rdn. 10 nach juris; vom 24.01.2011 - (1) 53 Ss 187/10, Rdn. 8 nach juris, und vom 07.11.2007 - 1 Ss 90/07, Rdn. 5 nach juris; OLG Hamm StV 2002, 237 Rdn. 6 nach juris; StV 2004, 586 Rdn. 5 nach juris, sowie Beschluss vom 15.04.2008 - 4 Ss 127/08, Rdn. 10 nach juris; OLG Köln StraFo 2003, 420 Rdn. 7 nach juris; OLG Naumburg StV 2013, 433 Rdn. 9 nach juris; OLG Jena StraFo 2005, 200, Rdn. 5 nach juris, sowie Beschluss vom 22.04.2009 - 1 Ws 148/09, Rdn. 13 nach juris; KMR-StPO/Haizmann § 140 Rdn. 27; wohl auch OLG Celle Beschluss vom 30.05.2012 - 32 Ss 52/12, Rdn. 11 nach juris; OLG Koblenz StraFo 2006, 285 Rdn. 8 nach juris; so auch - ohne abschließende Entscheidung - OLG Karlsruhe NStZ 1991, 505 Rdn. 9 nach juris).

  • OLG Celle, 30.05.2012 - 32 Ss 52/12

    Vorliegen eines Falles der notwendigen Verteidigung bei Drohen eines

    Hierzu gehört insbesondere auch ein drohender Bewährungswiderruf (vgl. BayObLG NJW 1995, 2738; OLG Brandenburg NJW 2005, 521; OLG Düsseldorf StraFo 98, 341; Laufhütte in KK-StPO, 6. Aufl., § 140 Rdnr. 21 m. w. N.).
  • KG, 10.05.2012 - 2 Ws 194/12

    Pflichtverteidigung: Verurteilung zu einer Geldstrafe von 100 Tagessätzen zu je

    Neben der im hiesigen Verfahren zu erwartenden strafrechtlichen Sanktion sind auch die weiteren -mittelbaren - Auswirkungen eines Schuldspruchs auf den Angeklagten zu berücksichtigen (vgl. OLG Brandenburg NJW 2005, 521; KG, Beschlüsse vom 17. November 2009 - 3 Ws 619/09 -, 29. Juni 2009 - (3) 1 Ss 129/09 (77/09) und 9. Juli 2008 - (3) 1 Ss 83/08 (80/08) - Laufhütte a.a.O.; Meyer-Goßner, § 140 StPO Rdn. 25) .
  • OLG Brandenburg, 24.01.2011 - 53 Ss 187/10

    Revisionsverfahren § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO- Fehlen des notwendigen Verteidigers

    8 Eine Tat ist schwer im Sinne der angeführten Vorschrift, wenn die zu erwartende Rechtsfolge einschneidend ist (BGHSt 6, 199; OLG Düsseldorf, AnwBl. 1978, 355; OLG Celle wistra 1960, 233; Senatsbeschluss vom 9. April 2004, 1 Ss 65/04), mithin dann, wenn eine längere Freiheitsstrafe, eine gravierende Maßregel der Besserung und Sicherung oder sonst eine erhebliche Rechtsfolge droht.

    Bei einer Straferwartung von mindestens einem Jahr Freiheitsstrafe ist das in der Regel jedenfalls dann der Fall, wenn eine Aussetzung der Vollstreckung der Strafe zur Bewährung nicht in Erwägung zu ziehen ist (ständige Rechtsprechung der Strafsenate des Brandenburgischen Oberlandesgerichts, vgl. Senatsbeschluss vom 9. April 2004, 1 Ss 65/04; Beschluss des 2. Senats vom 20. Juni 2000 - 2 Ss 41/00 - jeweils m.w.N.).

  • OLG Brandenburg, 30.03.2020 - 53 Ss 37/20

    Notwendigkeit der Mitwirkung eines Verteidigers bei drohendem Bewährungswiderruf

    Hierzu gehört insbesondere auch ein drohender Bewährungswiderruf (vgl. OLG Brandenburg NJW 2005, 521; BayObLG NJW 1995, 2738; OLG Celle Beschluss vom 30.05.2012 - 32 Ss 52/12 Rdn. 10 m.w.N.).

    Die Grenze zur schweren Tat wird mittlerweile einhellig bei um einem Jahr Freiheitsstrafe gezogen, wobei die überwiegende Rechtsprechung der Oberlandesgerichte die Mitwirkung eines Verteidigers in der Regel als notwendig ansieht, wenn Freiheitsstrafe von einem Jahr oder darüber ohne Strafaussetzung zur Bewährung droht (OLG Brandenburg NJW 2005, 521, BayObLG NJW 1995, 2738; KG StraFo 2013, 425; NStZ-RR 2013, 116).

  • OLG Celle, 30.08.2005 - 22 Ss 59/05

    Beiordnung eines Pflichtverteidigers bei Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe

    Die Konsequenzen der hiesigen Verurteilung sind deshalb einschneidend für ihn, so dass die Beiordnung eines Pflichtverteidigers geboten erscheint (vgl. OLG Celle, wistra 1986, 233 ; OLG Karlsruhe, NStZ 1991, 505; OLG Celle vom 31.03.1998, 21 Ss 113/98; OLG Brandenburg, NJW 2005, 521 ; OLG Oldenburg, Nds.Rpfl. 2005, 255).
  • AG Lübeck, 05.01.2012 - 61 Ds 186/11

    Pflichtverteidigerbeiordnung: Notwendigkeit bei Wahlfeststellung (wahldeutiger

    Verbreitet wird dabei die Auffassung vertreten, dass die Beiordnung eines Verteidigers geboten ist, wenn nach Addierung der im neuen Strafverfahren zu erwartenden Freiheitsstrafe und der von einem möglichen Widerruf der Strafaussetzung betroffenen Strafe mit einer zu verbüßenden Freiheitsstrafe von einem Jahr oder mehr zu rechnen ist (so etwa OLG Oldenburg, Beschluss vom 26.05.2005 - 1 Wa 264/05, zitiert nach BeckRS 2005, 06417 = NStZ-RR 2005, 318 (Ls.); vgl. auch BayObLG NJW 1995, 2738; Brandenburgisches OLG NJW 2005, 521), zum Teil mit der weiteren Einschränkung, dass ein drohender Bewährungswiderruf davon abhängt, ob bei der neuerlichen Verurteilung die Vollstreckung der Strafe zur Bewährung ausgesetzt wird oder nicht (so Brandenburgisches OLG, Beschluss vom 07.11.2007 - 1 Ss 90/07, Tz. 5, zitiert nach juris; OLG Dresden NStZ-RR 2005, 318, 319).
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