Weitere Entscheidung unten: EuGH, 15.07.2004

Rechtsprechung
   BVerfG, 14.12.2004 - 2 BvR 1249/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,1498
BVerfG, 14.12.2004 - 2 BvR 1249/04 (https://dejure.org/2004,1498)
BVerfG, Entscheidung vom 14.12.2004 - 2 BvR 1249/04 (https://dejure.org/2004,1498)
BVerfG, Entscheidung vom 14. Dezember 2004 - 2 BvR 1249/04 (https://dejure.org/2004,1498)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • HRR Strafrecht

    Art. 1 Abs. 1 GG; Art. 104 Abs. 1 Satz 2 GG; Art. 3 EMRK; § 136a StPO; § 23 Abs. 1 Satz 2 BVerfGG; § 92 BVerfGG
    Darlegungsanforderungen bei einer Verfassungsbeschwerde (Geltendmachung einer verfassungsrechtlich zwingenden Rechtsfolge in Abweichung zu einer fachgerichtlich gewählten); Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde; Folterverbot (Verfahrenshindernis; ...

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Mangels substantiierter Begründung unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen die Verurteilung wegen Mordes in Tateinheit mit erpresserischem Menschenraub mit Todesfolge

  • Wolters Kluwer
  • Wolters Kluwer

    Verfassungsbeschwerde nach Verurteilung in dem von Metzler Fall; Verletzung von Art. 1 Abs. 1 Grundgesetz (GG) sowie Art. 104 Abs. 1 S. 2 GG durch die Androhung der Zufügung von Schmerzen während der Vernehmung; Anforderungen an die Begründung einer Verfassungsbeschwerde; ...

  • Judicialis

    GG Art. 1 Abs. 1; ; GG Art. 104 Abs. 1 Satz 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 136a; EMRK Art. 3; BVerfGG § 23 Abs. 1 S. 2
    Anforderungen an die Begründung einer Verfassungsbeschwerde betreffend eine strafgerichtliche Verurteilung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Verfassungsbeschwerde von Magnus Gaefgen erfolglos

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    Verfassungsbeschwerde von Magnus Gaefgen erfolglos

  • jurawelt.com (Pressemitteilung)

    Verfassungsbeschwerde von Magnus Gaefgen erfolglos

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGK 4, 283
  • NJW 2005, 656
 
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Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerfG, 01.03.2000 - 2 BvR 2017/94

    Zur Frage der Zulässigkeit des Einsatzes privater Vertrauensleute im

    Auszug aus BVerfG, 14.12.2004 - 2 BvR 1249/04
    b) Grundrechtsverletzungen, zu denen es außerhalb der Hauptverhandlung kommt, führen jedoch nicht zwingend dazu, dass auch das auf dem Inbegriff der Hauptverhandlung beruhende Strafurteil gegen Verfassungsrecht verstößt (vgl. Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 1. März 2000 - 2 BvR 2017/94 -, StV 2000, S. 233 ).

    In derartigen Konstellationen hat er deshalb unter Berücksichtigung der Rechtsansicht der angegriffenen fachgerichtlichen Entscheidungen die Frage zu behandeln, welche Folgerungen sich aus dem Verfahrensverstoß im Ermittlungsverfahren für die Verwertbarkeit der dabei gewonnenen Erkenntnisse in der Hauptverhandlung und im Urteil ergeben (vgl. die Beschlüsse der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 1. März 2000 - 2 BvR 2017/94 -, StV 2000, S. 233 , und vom 27. April 2000 - 2 BvR 1990/96 -, NStZ 2000, S. 488).

  • BVerfG, 24.11.1983 - 2 BvR 121/83

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Entscheidung bei überlanger Dauer

    Auszug aus BVerfG, 14.12.2004 - 2 BvR 1249/04
    Dies gilt umso mehr, als es in den Fällen, in denen ein Verfahrenshindernis bislang als Folge schwerster Verfahrensmängel in Betracht kommen kann, keine speziellen Gesetzesvorschriften gibt, die Art und Umfang der gebotenen Fehlerkorrektur regeln (vgl. für die Verletzung des Beschleunigungsgebots: BVerfG , Beschluss vom 24. November 1983 - 2 BvR 121/83 -, NJW 1984, S. 967 f.; vgl. für die rechtsstaatswidrige Tatprovokation: Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 19. Oktober 1994 - 2 BvR 435/87 -, NStZ 1995, S. 95 ).
  • BVerfG, 19.10.1994 - 2 BvR 435/87

    Einsatz verdeckter Ermittler zur Bekämpfung von Betäubungsmittelstraftaten -

    Auszug aus BVerfG, 14.12.2004 - 2 BvR 1249/04
    Dies gilt umso mehr, als es in den Fällen, in denen ein Verfahrenshindernis bislang als Folge schwerster Verfahrensmängel in Betracht kommen kann, keine speziellen Gesetzesvorschriften gibt, die Art und Umfang der gebotenen Fehlerkorrektur regeln (vgl. für die Verletzung des Beschleunigungsgebots: BVerfG , Beschluss vom 24. November 1983 - 2 BvR 121/83 -, NJW 1984, S. 967 f.; vgl. für die rechtsstaatswidrige Tatprovokation: Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 19. Oktober 1994 - 2 BvR 435/87 -, NStZ 1995, S. 95 ).
  • BVerfG, 29.09.1998 - 2 BvR 1790/94

    Finanzielle Unterstützung für kommunale Wählervereinigungen, hier: Erfolglose

    Auszug aus BVerfG, 14.12.2004 - 2 BvR 1249/04
    Danach hat ein Beschwerdeführer nicht nur die Grundrechtsverletzung durch Bezeichnung des angeblich verletzten Rechts und den die Verletzung enthaltenden Vorgang substantiiert und schlüssig darzulegen, sondern er ist weiterhin gehalten vorzutragen, inwieweit das geltend gemachte Grundrecht durch die angegriffenen Maßnahmen verletzt ist (vgl. BVerfGE 99, 84 ).
  • BVerfG, 08.02.1994 - 1 BvR 1693/92

    Verfassungsbeschwerde betreffend einen Mietrechtsstreit erfolglos

    Auszug aus BVerfG, 14.12.2004 - 2 BvR 1249/04
    Die Verfassungsbeschwerde wird gemäß § 93a Abs. 2 BVerfGG nicht zur Entscheidung angenommen, weil sie keine hinreichende Aussicht auf Erfolg hat (vgl. BVerfGE 90, 22 ).
  • BVerfG, 27.04.2000 - 2 BvR 1990/96

    Erfolglose Verfassungsbeschwerden gegen strafrechtliche Verurteilungen aufgrund

    Auszug aus BVerfG, 14.12.2004 - 2 BvR 1249/04
    In derartigen Konstellationen hat er deshalb unter Berücksichtigung der Rechtsansicht der angegriffenen fachgerichtlichen Entscheidungen die Frage zu behandeln, welche Folgerungen sich aus dem Verfahrensverstoß im Ermittlungsverfahren für die Verwertbarkeit der dabei gewonnenen Erkenntnisse in der Hauptverhandlung und im Urteil ergeben (vgl. die Beschlüsse der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 1. März 2000 - 2 BvR 2017/94 -, StV 2000, S. 233 , und vom 27. April 2000 - 2 BvR 1990/96 -, NStZ 2000, S. 488).
  • BVerfG, 09.03.2000 - 2 BvR 1087/91

    Mangels Begründung unzulässige Verfassungsbeschwerde zur Verwertbarkeit einer zum

    Auszug aus BVerfG, 14.12.2004 - 2 BvR 1249/04
    Strebt ein Beschwerdeführer hinsichtlich aus der Verfassung abgeleiteter strafprozessualer Verwertungsverbote eine andere Rechtsfolge als die Fachgerichte an, so muss er darlegen, dass die von ihm geltend gemachte Folge verfassungsrechtlich zwingend sei (vgl. Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 9. März 2000 - 2 BvR 1087/91 -, juris).
  • BVerfG, 11.10.1988 - 1 BvR 777/85

    Verfassungsmäßigkeit des Neuregelungen des Urheberrechtsgesetzes und des

    Auszug aus BVerfG, 14.12.2004 - 2 BvR 1249/04
    Eine Verfassungsbeschwerde ist nur dann zulässig, wenn die Möglichkeit einer Grundrechtsverletzung schlüssig dargetan ist (vgl. BVerfGE 6, 445 ; 79, 1 ); 83, 216 ; stRspr); eine Verletzung von Grundrechten wäre hier aber ausgeschlossen, wenn das von den Fachgerichten angenommene Beweisverwertungsverbot den in der unzulässigen Beweiserhebung liegenden Verfahrensverstoß bereits vollständig ausgeglichen hätte.
  • BVerfG, 14.05.1957 - 2 BvR 1/57

    Mandatsverlust

    Auszug aus BVerfG, 14.12.2004 - 2 BvR 1249/04
    Eine Verfassungsbeschwerde ist nur dann zulässig, wenn die Möglichkeit einer Grundrechtsverletzung schlüssig dargetan ist (vgl. BVerfGE 6, 445 ; 79, 1 ); 83, 216 ; stRspr); eine Verletzung von Grundrechten wäre hier aber ausgeschlossen, wenn das von den Fachgerichten angenommene Beweisverwertungsverbot den in der unzulässigen Beweiserhebung liegenden Verfahrensverstoß bereits vollständig ausgeglichen hätte.
  • BVerfG, 09.11.2010 - 2 BvR 2101/09

    Unverletzlichkeit der Wohnung; Durchsuchungsbeschluss (Anfangsverdacht;

    Die Beurteilung der Frage, welche Folgen ein möglicher Verstoß gegen strafprozessuale Verfahrensvorschriften hat und ob hierzu insbesondere ein Beweisverwertungsverbot zählt, obliegt in erster Linie den zuständigen Fachgerichten (vgl. BVerfGK 4, 283 ; 9, 174 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 28. Juli 2008 - 2 BvR 784/08 -, NJW 2008, S. 3053 ).

    Die Beurteilung der Frage, welche Folgen ein möglicher Verstoß gegen strafprozessuale Verfahrensvorschriften hat und ob hierzu insbesondere ein Verwertungsverbot zählt, obliegt in erster Linie den zuständigen Fachgerichten (vgl. BVerfGK 4, 283 ; 9, 174 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 28. Juli 2008 - 2 BvR 784/08 -, NJW 2008, S. 3053 ).

  • BVerfG, 02.07.2009 - 2 BvR 2225/08

    Unverletzlichkeit der Wohnung (Schutz bei Wohngemeinschaften; rechtswidrige

    Die Beurteilung der Frage, welche Folgen ein möglicher Verstoß gegen strafprozessuale Verfahrensvorschriften hat und ob hierzu insbesondere ein Beweisverwertungsverbot zählt, obliegt in erster Linie den zuständigen Fachgerichten (vgl. BVerfGK 4, 283 ; 9, 174 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 28. Juli 2008 - 2 BvR 784/08 -, NJW 2008, S. 3053 ).
  • BVerfG, 20.09.2018 - 2 BvR 708/18

    Auswertung sichergestellter Datenträger (Verdacht des Besitzes

    Die Beurteilung der Frage, welche Folgen ein möglicher Verstoß gegen strafprozessuale Verfahrensvorschriften hat und ob hierzu ein Beweisverwertungsverbot zählt, obliegt dabei in erster Linie den zuständigen Fachgerichten, so dass ein Eingreifen des Bundesverfassungsgerichts nur gerechtfertigt ist, wenn Verfassungsrecht verletzt wurde (vgl. BVerfGK 4, 283 ; 9, 174 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 28. Juli 2008 - 2 BvR 784/08 -, juris, Rn. 9 m.w.N.).
  • BVerfG, 24.02.2011 - 2 BvR 1596/10

    Einfachrechtlicher Richtervorbehalt (Blutentnahme zum Nachweis einer

    Die Beurteilung der Frage, welche Folgen ein möglicher Verstoß gegen strafprozessuale Verfahrensvorschriften hat und ob hierzu ein Beweisverwertungsverbot zählt, obliegt in erster Linie den zuständigen Fachgerichten (vgl. BVerfGK 4, 283 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 28. Juli 2008 - 2 BvR 784/08 -, juris Rn. 10).
  • BVerfG, 19.09.2006 - 2 BvR 2115/01

    Belehrung ausländischer Beschuldigter über das Recht auf konsularische

    f) Die sich aus dem Verstoß gegen die Berücksichtigungspflicht ergebenden Rechtsfolgen sind verfassungsrechtlich nicht festgelegt (vgl. BVerfGK 4, 283 zum Verstoß gegen § 136 a Abs. 1 StPO).
  • BVerfG, 28.07.2008 - 2 BvR 784/08

    Recht auf effektiven Rechtsschutz (fehlende Dokumentation der Anordnung einer

    Insofern war der gerichtliche Prüfungsmaßstab ein anderer als im Falle einer - auch nachträglich erhobenen - Beschwerde gegen den Eingriff der Blutentnahme als solchen, der auch den Hintergrund der Kammerentscheidungen vom 12. Februar 2007 - 2 BvR 273/06 - und 31. Oktober 2007 - 2 BvR 1346/07 - darstellte. Die Beurteilung der Frage, welche Folgen ein möglicher Verstoß gegen strafprozessuale Verfahrensvorschriften hat und ob hierzu insbesondere ein Beweisverwertungsverbot zählt, obliegt in erster Linie den zuständigen Fachgerichten (vgl. dazu BVerfGK 4, 283 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 19. September 2006 - 2 BvR 2115/01 u.a. -, NJW 2007, S. 499 ).
  • OLG Frankfurt, 10.10.2012 - 1 U 201/11

    Markus Gäfgen: Kindermörder erhält Entschädigung für Folterdrohung

    Denn eine Vernehmung unter Anwendung der nach Art. 104 Abs. 1 GG verbotenen Methoden, insbesondere eine Folterandrohung, macht die Vernehmungsperson zum bloßen Objekt der Verbrechensbekämpfung; sie verletzt deren verfassungsrechtlich geschützten sozialen Wert- und Achtungsanspruch und zerstört grundlegende Voraussetzungen der individuellen und sozialen Existenz des Menschen (vgl. Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 14. Dezember 2004, NJW 2005, S. 656, 657 zur Verfassungsbeschwerde des Klägers gegen seine strafrechtliche Verurteilung, siehe auch S. 11 des Abschlussvermerks der Staatsanwaltschaft in dem gegen die Zeugen A und B geführten Strafverfahren 5/27 Kls 7570 Js 203814/03, Anlage 3 der Berufungsbegründung, Band VII Blatt 1821 der Akten: "Der Beschuldigte ... wurde als bloßes Objekt behandelt, als Träger von Wissen, welches man aus ihm unter Verletzung seiner Selbstbestimmung herauspressen wollte ... als ´Registriermaschine´ seiner Wahrnehmung").
  • OLG Frankfurt, 29.06.2012 - 1 Ws 3/12

    Zu den Voraussetzungen einer Wiederaufnahme nach § 359 Nr. 6 StPO

    Eine vom Verurteilten erhobene Verfassungsbeschwerde wurde mangels hinreichender Aussicht auf Erfolg mit Beschluss vom 14.12.2004 (Az: 2 BvR 1249/04) gemäß § 93a Abs. 2 BVerfGG nicht zur Entscheidung angenommen.
  • BVerfG, 20.05.2011 - 2 BvR 2072/10

    Straßenverkehr; Ordnungswidrigkeit; Bußgeldverfahren; Beweiserhebungsverbot;

    Die Beurteilung der Frage, welche Folgen ein möglicher Verstoß gegen strafprozessuale Verfahrensvorschriften hat und ob hierzu insbesondere ein Beweisverwertungsverbot zählt, obliegt in erster Linie den zuständigen Fachgerichten (vgl. BVerfGK 4, 283 ; 9, 174 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 28. Juli 2008 - 2 BvR 784/08 -, NJW 2008, S. 3053 ; Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 9. November 2010 - 2 BvR 2101/09 -, NStZ 2011, S. 103 ).
  • BVerfG, 05.11.2013 - 2 BvR 1579/11

    Rechtsstaatsprinzip; Recht auf ein faires Verfahren (Rechtsfolgen einer fehlenden

    (1) Die sich aus dem Verstoß gegen die Belehrungspflicht ergebenden Rechtsfolgen sind verfassungsrechtlich nicht festgelegt (vgl. BVerfGK 4, 283 ; 9, 174 ; 17, 390 ).
  • OLG Frankfurt, 28.02.2007 - 1 W 47/06

    Keine Prozesskostenhilfe für den Mörder und Entführer des Jakob von M.

  • OLG Köln, 21.09.2021 - 7 U 166/20

    Schadensersatz wegen Amtspflichtverletzung; Keine Erstattung von

  • BVerfG, 30.08.2008 - 2 BvR 671/08

    Freiheit der Person und Beschleunigungsgebot bei Überhaft (Anordnung und

  • OLG Hamm, 02.12.2008 - 4 Ss 466/08

    Blutentnahme; Richtervorbehalt; Gefahr im Verzug; Beweisverwertungsverbot

  • LG Koblenz, 02.06.2006 - 13 O 4/06

    Ausstrahlung eines Films über einen Straftäter

  • BVerfG, 27.06.2007 - 2 BvR 1276/07

    Darlegungsanforderungen bei der Begründung der Verfassungsbeschwerde

  • VGH Bayern, 01.06.2005 - 16a D 04.3502

    Disziplinarrecht, Bürgermeister, Verschaffung und Besitz kinderpornografischer

  • BVerfG, 15.04.2005 - 2 BvR 487/05

    Anforderungen an die wegen der fehlenden Annahme eines Beweisverwertungsverbotes

  • OLG München, 21.02.2011 - 4St RR 18/11

    Strafverfahren wegen einer Autofahrt unter Drogeneinfluss: Revisionsbegründung

  • SG Frankfurt/Main, 26.09.2008 - S 33 AL 394/06

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Rücknahme der

  • LSG Hessen, 25.01.2013 - L 7 AL 4/09
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Rechtsprechung
   EuGH, 15.07.2004 - C-365/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,1922
EuGH, 15.07.2004 - C-365/02 (https://dejure.org/2004,1922)
EuGH, Entscheidung vom 15.07.2004 - C-365/02 (https://dejure.org/2004,1922)
EuGH, Entscheidung vom 15. Juli 2004 - C-365/02 (https://dejure.org/2004,1922)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • lexetius.com

    Richtlinie 83/183/EWG - Verlegung des Wohnsitzes von einem Mitgliedstaat in einen anderen - Vor der Zulassung oder Inbetriebnahme eines Fahrzeugs erhobene Steuer

  • Europäischer Gerichtshof

    Lindfors

  • EU-Kommission PDF

    Marie Lindfors.

    Steuerrecht - Harmonisierung - Steuerbefreiungen bei der endgültigen Einfuhr persönlicher Gegenstände durch Privatpersonen - Richtlinie 83/183 - Verlegung des Wohnsitzes des Eigentümers eines Fahrzeugs von einem Mitgliedstaat in einen anderen - Bei der Zulassung oder ...

  • EU-Kommission

    Marie Lindfors

    Abgaben , Mehrwertsteuer

  • Wolters Kluwer

    Vorlagefrage in einem Rechtsstreit wegen der in den finnischen Rechtsvorschriften vorgesehenen Kraftfahrzeugsteuer, die im Anschluss an die Verlegung eines Wohnsitzes nach Finnland festgesetzt worden war; Auslegung von Art. 1 der Richtlinie 83/183/EWG über ...

  • Judicialis

    Richtlinie 83/183/EWG Art. 1

  • rechtsportal.de

    Richtlinie 83/183/EWG Art. 1
    Richtlinie 83/183/EWG - Verlegung des Wohnsitzes von einem Mitgliedstaat in einen anderen - Vor der Zulassung oder Inbetriebnahme eines Fahrzeugs erhobene Steuer

  • datenbank.nwb.de

    Qualifizierung der Kraftfahrzeugsteuer auf Kraftfahrzeuge, die bei der endgültigen Einfuhr durch Privatpersonen erhoben wird, als Verbrauchsteuer i.S. von Art. 1 EWGRL 183/83

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Zur Zulässigkeit der Erhebung von Zulassungssteuern in den EU-Mitgliedstaaten

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Sonstiges (2)

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EWGRL 183/83 Art 1 Abs 2, Richtlinie 77/388/EWG Art Art 1 Abs 2
    Einfuhr; Kraftfahrzeug; Kraftfahrzeugsteuer; Steuerbefreiung; Umzug; Umzugsgut; Verbrauchsteuer

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vorabentscheidungsersuchen des Korkein Hallinto-oikeus - Auslegung des Artikels 1 Absätze 1 und 2 der Richtlinie 83/183/EWG des Rates über Steuerbefreiungen bei der endgültigen Einfuhr persönlicher Gegenstände durch Privatpersonen aus einen Mitgliedstaat - ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2005, 656 (Ls.)
  • EuZW 2004, 603
  • DB 2004, 1710
 
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Wird zitiert von ... (24)Neu Zitiert selbst (7)

  • EuGH, 11.07.2002 - C-224/98

    'D''Hoop'

    Auszug aus EuGH, 15.07.2004 - C-365/02
    Sollte das vorlegende Gericht feststellen, dass eine solche Schlechterstellung vorliegt, wird es zu prüfen haben, ob diese Ungleichbehandlung aufgrund objektiver, vom Wohnsitz der Betroffenen unabhängiger Erwägungen gerechtfertigt ist und in angemessenem Verhältnis zu einem mit den nationalen Rechtsvorschriften verfolgten legitimen Zweck steht (vgl. Urteil vom 11. Juli 2002 in der Rechtssache C-224/98, D'Hoop, Slg. 2002, I-6191, Randnr. 36).
  • EuGH, 02.02.1994 - C-315/92

    Verband Sozialer Wettbewerb / Clinique Laboratories und Estée Lauder

    Auszug aus EuGH, 15.07.2004 - C-365/02
    32 Auch wenn das vorlegende Gericht seine Frage ihrer Form nach auf die Auslegung des Artikels 1 der Richtlinie 83/183 beschränkt hat, hindert dies den Gerichtshof nicht daran, diesem Gericht darüber hinaus alle Hinweise zur Auslegung des Gemeinschaftsrechts zu geben, die ihm bei der Entscheidung des bei ihm anhängigen Verfahrens von Nutzen sein können, unabhängig davon, ob es darauf bei der Darlegung seiner Frage Bezug genommen hat oder nicht (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 12. Dezember 1990 in der Rechtssache C-241/89, SARPP, Slg. 1990, I-4695, Randnr. 8, vom 2. Februar 1994 in der Rechtssache C-315/92, Verband Sozialer Wettbewerb [Clinique], Slg. 1994, I-317, Randnr. 7, vom 4. März 1999 in der Rechtssache C-87/97, Consorzio per la tutela del formaggio Gorgonzola, Slg. 1999, I-1301, Randnr. 16, und Weigel, Randnr. 44).
  • EuGH, 19.09.2002 - C-101/00

    DER STEUERWERT FÜR DIE ERHEBUNG DER KRAFTFAHRZEUGSTEUER MUSS BEI EINGEFÜHRTEN

    Auszug aus EuGH, 15.07.2004 - C-365/02
    17 In seinem Urteil vom 19. September 2002 in der Rechtssache C-101/00 (Tulliasiamies und Siilin, Slg. 2002, I-7487, Randnrn.
  • EuGH, 26.09.2013 - C-108/12

    SC Volksbank România

    Auszug aus EuGH, 15.07.2004 - C-365/02
    20 Dass es sich bei der Autovero um eine Verbrauchsabgabe im Sinne von Artikel 1 Absatz 1 der Richtlinie 83/183 handele, ergebe sich nicht nur aus ihren Merkmalen, sondern mittelbar auch aus dem Anwendungsbereich der Richtlinie 83/182/EWG des Rates vom 28. März 1983 über Steuerbefreiungen innerhalb der Gemeinschaft bei vorübergehender Einfuhr bestimmter Verkehrsmittel (ABl. L 105, S. 59) sowie aus dem Vorschlag für eine Richtlinie des Rates 98/C 108/12 zur steuerlichen Behandlung von privaten Kraftfahrzeugen, die im Zusammenhang mit einer Verlegung des Wohnsitzes auf Dauer in einen anderen Mitgliedstaat verbracht werden oder die vorübergehend in einem anderen Mitgliedstaat als dem der Zulassung benutzt werden (ABl. 1998, C 108, S. 75, und - geänderter Vorschlag - ABl. 1999, C 145, S. 6, im Folgenden: Kommissionsvorschlag).
  • EuGH, 12.12.1990 - C-241/89

    SARPP / Chambre syndicale des raffineurs und conditionneurs de sucre de France

    Auszug aus EuGH, 15.07.2004 - C-365/02
    32 Auch wenn das vorlegende Gericht seine Frage ihrer Form nach auf die Auslegung des Artikels 1 der Richtlinie 83/183 beschränkt hat, hindert dies den Gerichtshof nicht daran, diesem Gericht darüber hinaus alle Hinweise zur Auslegung des Gemeinschaftsrechts zu geben, die ihm bei der Entscheidung des bei ihm anhängigen Verfahrens von Nutzen sein können, unabhängig davon, ob es darauf bei der Darlegung seiner Frage Bezug genommen hat oder nicht (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 12. Dezember 1990 in der Rechtssache C-241/89, SARPP, Slg. 1990, I-4695, Randnr. 8, vom 2. Februar 1994 in der Rechtssache C-315/92, Verband Sozialer Wettbewerb [Clinique], Slg. 1994, I-317, Randnr. 7, vom 4. März 1999 in der Rechtssache C-87/97, Consorzio per la tutela del formaggio Gorgonzola, Slg. 1999, I-1301, Randnr. 16, und Weigel, Randnr. 44).
  • EuGH, 04.03.1999 - C-87/97

    Consorzio per la tutela del formaggio Gorgonzola

    Auszug aus EuGH, 15.07.2004 - C-365/02
    32 Auch wenn das vorlegende Gericht seine Frage ihrer Form nach auf die Auslegung des Artikels 1 der Richtlinie 83/183 beschränkt hat, hindert dies den Gerichtshof nicht daran, diesem Gericht darüber hinaus alle Hinweise zur Auslegung des Gemeinschaftsrechts zu geben, die ihm bei der Entscheidung des bei ihm anhängigen Verfahrens von Nutzen sein können, unabhängig davon, ob es darauf bei der Darlegung seiner Frage Bezug genommen hat oder nicht (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 12. Dezember 1990 in der Rechtssache C-241/89, SARPP, Slg. 1990, I-4695, Randnr. 8, vom 2. Februar 1994 in der Rechtssache C-315/92, Verband Sozialer Wettbewerb [Clinique], Slg. 1994, I-317, Randnr. 7, vom 4. März 1999 in der Rechtssache C-87/97, Consorzio per la tutela del formaggio Gorgonzola, Slg. 1999, I-1301, Randnr. 16, und Weigel, Randnr. 44).
  • EuGH, 29.04.2004 - C-387/01

    Weigel

    Auszug aus EuGH, 15.07.2004 - C-365/02
    Entstehungstatbestand der Autovero ist nämlich die Benutzung eines Fahrzeugs in Finnland, die nicht zwangsläufig mit einer Einfuhr verbunden ist (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 29. April 2004 in der Rechtssache C-387/01, Weigel, Slg. 2004, I-0000, Randnr. 47).
  • EuGH, 29.11.2011 - C-371/10

    Das Unionsrecht steht grundsätzlich der Besteuerung der nicht realisierten

    Aufgrund der unterschiedlichen Regelungen der Mitgliedstaaten in diesem Bereich kann eine solche Verlegung für eine Gesellschaft je nach dem Einzelfall steuerlich mehr oder weniger vorteilhaft oder nachteilig sein (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 15. Juli 2004, Lindfors, C-365/02, Slg. 2004, I-7183, Randnr. 34, vom 12. Juli 2005, Schempp, C-403/03, Slg. 2005, I-6421, Randnr. 45, sowie vom 20. Mai 2008, 0range European Smallcap Fund, C-194/06, Slg. 2008, I-3747, Randnr. 37).
  • EuGH, 26.04.2007 - C-392/05

    Alevizos - Freizügigkeit der Arbeitnehmer - Richtlinie 83/183/EWG - Art. 6 -

    Da die Bezeichnung der Steuer im nationalen Recht als solche jedoch nicht ausschlaggebend ist (vgl. Urteil vom 15. Juli 2004, Lindfors, C-365/02, Slg. 2004, I-7183, Randnr. 24), wird das vorlegende Gericht nichtsdestoweniger zu prüfen haben, ob diese Steuer als Abgabe angesehen werden kann, die entsprechend der in dem genannten Art. 1 Abs. 1 aufgestellten Voraussetzung bei der endgültigen Einfuhr eines persönlichen Fahrzeugs aus einem anderen Mitgliedstaat nach Griechenland normalerweise erhoben wird.

    Knüpfen die nationalen Bestimmungen über die fragliche Steuer dagegen für deren Entstehung an einen anderen Umstand als den Einfuhrvorgang an, etwa an die Erstzulassung oder die Benutzung des Fahrzeugs im Inland, so wird die entsprechende Steuer vom Anwendungsbereich des Art. 1 Abs. 1 der Richtlinie 83/183 nicht erfasst (vgl. Urteile vom 29. April 2004, Weigel, C-387/01, Slg. 2004, I-4981, Randnr. 47, Lindfors, Randnr. 26, und vom 16. Juni 2005, Kommission/Dänemark, C-138/04, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 13).

    Auch wenn das vorlegende Gericht seine Frage ihrer Form nach auf die Auslegung des Art. 6 der Richtlinie 83/183 beschränkt hat, hindert dies den Gerichtshof nicht daran, diesem Gericht alle Hinweise zur Auslegung des Gemeinschaftsrechts zu geben, die ihm bei der Entscheidung des bei ihm anhängigen Verfahrens von Nutzen sein können, und zwar unabhängig davon, ob es bei seiner Fragestellung darauf Bezug genommen hat (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 12. Dezember 1990, SARPP, C-241/89, Slg. 1990, I-4695, Randnr. 8, vom 4. März 1999, Consorzio per la tutela del formaggio Gorgonzola, C-87/97, Slg. 1999, I-1301, Randnr. 16, Weigel, Randnr. 44, und Lindfors, Randnr. 32).

    Folglich verstößt ein eventueller Nachteil im Vergleich zu der Situation, in der der Arbeitnehmer seine Tätigkeiten vor der Verlagerung ausgeübt hat, grundsätzlich nicht gegen Art. 39 EG, sofern die fraglichen Rechtsvorschriften den betreffenden Arbeitnehmer gegenüber denjenigen, die dieser Besteuerung bereits unterlagen, nicht benachteiligen (vgl. Urteile Weigel, Randnr. 55, und Lindfors, Randnr. 34).

    47 und 51 bis 57) -, dass Herr Alevizos nicht schlechter gestellt wird als ein Arbeitnehmer, der seinen Wohnsitz dauerhaft in Griechenland hatte (vgl. in diesem Sinne Urteil Lindfors, Randnr. 35).

    Sollte das vorlegende Gericht feststellen, dass eine solche Schlechterstellung vorliegt, hätte es zu prüfen, ob diese Ungleichbehandlung gerechtfertigt ist, weil ihr objektive, vom Wohnsitz der Betroffenen unabhängige Erwägungen zugrunde liegen und sie in angemessenem Verhältnis zu einem mit den nationalen Rechtsvorschriften verfolgten legitimen Zweck steht (vgl. Urteil D'Hoop, Randnr. 36, und Urteil Lindfors, Randnr. 35).

  • EuGH, 12.02.2009 - C-67/08

    Block - Kapitalverkehrsfreiheit - Art. 56 EG und 58 EG - Erbschaftsteuer -

    Aufgrund der unterschiedlichen Regelungen der Mitgliedstaaten in diesem Bereich kann eine solche Verlegung für den Bürger je nach dem Einzelfall mehr oder weniger vorteilhaft sein (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 15. Juli 2004, Lindfors, C-365/02, Slg. 2004, I-7183, Randnr. 34, und vom 12. Juli 2005, Schempp, C-403/03, Slg. 2005, I-6421, Randnr. 45).
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