Weitere Entscheidung unten: BGH, 10.12.2004

Rechtsprechung
   BVerfG, 10.11.2004 - 1 BvR 179/03   

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https://dejure.org/2004,1030
BVerfG, 10.11.2004 - 1 BvR 179/03 (https://dejure.org/2004,1030)
BVerfG, Entscheidung vom 10.11.2004 - 1 BvR 179/03 (https://dejure.org/2004,1030)
BVerfG, Entscheidung vom 10. November 2004 - 1 BvR 179/03 (https://dejure.org/2004,1030)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Teilweise unzulässige, teilweise unbegründete Verfassungsbeschwerde gegen die Versagung von verwaltungsgerichtlichem Eilrechtsschutz gegen die Pfanderhebungs- und Rücknahmepflichten nach VerpackV §§ 6 u 8

  • Wolters Kluwer

    Gewährleistung eines effektiven Rechtsschutzes bei Anfechtung der Regelungen des Dosenpfandes; Wahrung der Frist für die Erhebung einer Verfassungsbeschwerde gegen Verordnungen; Auswirkungen der Umstellung auf den Euro auf den Beginn der Jahresfrist; Anforderungen an die ...

  • Judicialis

    GG Art. 19 Abs. 4; ; GG Art. 3 Abs. 1; ; GG Art. 103 Abs. 1; ; GG Art. 19 Abs. 4; ; VerpackV § 6; ; VerpackV § 8

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VerpackV § 6 § 8 § 9 Abs. 2; GG Art. 19 Abs. 4
    Verfassungsrechtlicher Rechtsschutz gegen die Anordnung des Dosenpfandes

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGK 4, 171
  • NJW 2005, 660 (Ls.)
  • NVwZ 2005, 204
  • DVBl 2005, 183
 
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Wird zitiert von ... (37)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 16.01.2003 - 7 C 31.02

    Einweg-Getränkeverpackungen; Dosenpfand; Rücknahmepflicht; Pfandpflicht;

    Auszug aus BVerfG, 10.11.2004 - 1 BvR 179/03
    das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 16. Januar 2003 - BVerwG 7 C 31.02 -,.

    a) das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 16. Januar 2003 - BVerwG 7 C 31.02 -,.

    Auf die zugelassenen Sprungrevisionen des Landes Nordrhein-Westfalen und der beigeladenen Bundesrepublik Deutschland hob das Bundesverwaltungsgericht das Urteil des Verwaltungsgerichts auf und wies die Klagen mit Urteil vom 16. Januar 2003 vollumfänglich als unzulässig ab (BVerwGE 117, 322).

  • BVerfG, 25.03.1981 - 2 BvR 1258/79

    Einlieferungsersuchen

    Auszug aus BVerfG, 10.11.2004 - 1 BvR 179/03
    Entsprechendes hat das Bundesverfassungsgericht bereits für die Frage ausgesprochen, welcher Rechtsweg durch eine bestimmte behauptete Rechtsverletzung eröffnet ist (vgl. BVerfGE 57, 9 ).

    Dies ist etwa der Fall, wenn das Gericht für den geltend gemachten Verfahrensgegenstand keine der in der Rechtsordnung an sich zur Verfügung stehenden Klagearten für gegeben hält und dabei verkennt, dass der Rechtsuchende ein Verhalten der öffentlichen Gewalt zum Verfahrensgegenstand macht (vgl. für die Rechtswegeröffnung BVerfGE 57, 9 ).

  • BVerfG, 27.12.2002 - 1 BvR 2351/02

    Keine einstweilige Anordnung gegen Dosenpfand

    Auszug aus BVerfG, 10.11.2004 - 1 BvR 179/03
    Dies würde die Beschwerdeführerin eindeutig stärker belasten (vgl. BVerfG, 1. Kammer des Ersten Senats, Beschluss vom 27. Dezember 2002 - 1 BvR 2351/02 -).
  • BVerfG, 16.06.1959 - 1 BvR 71/57

    Hebammenaltersgrenze

    Auszug aus BVerfG, 10.11.2004 - 1 BvR 179/03
    Zwar trifft es zu, dass die Anfechtung eines "Vollziehungsaktes" einer für verfassungswidrig gehaltenen Norm vor den Fachgerichten für die Wahrung der Frist des § 93 Abs. 3 BVerfGG ausreicht (vgl. BVerfGE 9, 338 ; 70, 297 ).
  • BVerfG, 08.10.1985 - 2 BvR 1150/80

    Fortdauer der Unterbringung

    Auszug aus BVerfG, 10.11.2004 - 1 BvR 179/03
    Zwar trifft es zu, dass die Anfechtung eines "Vollziehungsaktes" einer für verfassungswidrig gehaltenen Norm vor den Fachgerichten für die Wahrung der Frist des § 93 Abs. 3 BVerfGG ausreicht (vgl. BVerfGE 9, 338 ; 70, 297 ).
  • BVerfG, 08.02.1994 - 1 BvR 1693/92

    Verfassungsbeschwerde betreffend einen Mietrechtsstreit erfolglos

    Auszug aus BVerfG, 10.11.2004 - 1 BvR 179/03
    Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen, da die Voraussetzungen des § 93 a Abs. 2 BVerfGG nicht vorliegen (vgl. hierzu BVerfGE 90, 22 ).
  • BVerfG, 24.06.1969 - 2 BvR 446/64

    Sorsum

    Auszug aus BVerfG, 10.11.2004 - 1 BvR 179/03
    Unzulässig ist die unmittelbar gegen § 8 Abs. 1 und § 9 Abs. 2 bis 4 VerpackV gerichtete Verfassungsbeschwerde der Beschwerdeführerin zu Ziff. 22. Verfassungsbeschwerden gegen Gesetze im Sinne des § 93 Abs. 3 BVerfGG, zu denen auch Rechtsverordnungen gehören (vgl. BVerfGE 26, 228 ), sind innerhalb eines Jahres seit In-Kraft-Treten der Norm zu erheben.
  • BVerfG, 07.02.1961 - 2 BvR 23/61

    Verfassungsrechtliche Prüfung des Wahlrechts bezüglich der Notwendigkeit von

    Auszug aus BVerfG, 10.11.2004 - 1 BvR 179/03
    Die Änderungen des § 8 VerpackV durch Art. 8 des Gesetzes zur Umstellung der umweltrechtlichen Vorschriften auf den Euro (Siebtes Euro-Einführungsgesetz) betrafen nicht den materiellen Gehalt der Vorschrift, so dass sie keine neue Jahresfrist in Gang setzten (vgl. BVerfGE 12, 139 ).
  • BVerfG, 23.06.1987 - 2 BvR 826/83

    Landes-Raumordnungsprogramm Niedersachsen

    Auszug aus BVerfG, 10.11.2004 - 1 BvR 179/03
    Dies setzt aber voraus, dass der fachgerichtliche Rechtsbehelf ebenfalls innerhalb der Jahresfrist des § 93 Abs. 3 BVerfGG erhoben wird (vgl. BVerfGE 76, 107 ).
  • BVerwG, 07.06.2017 - 5 C 5.17

    Bestimmung des Fristbeginns für die Einlegung der Anhörungsrüge; Ordnungsgemäße

    Das Gebot des rechtlichen Gehörs verpflichtet die Gerichte nicht, dem Tatsachenvortrag oder der Rechtsansicht eines Verfahrensbeteiligten auch inhaltlich zu folgen (stRspr, vgl. etwa BVerfG, Kammerbeschluss vom 10. November 2004 - 1 BvR 179/03 - NVwZ 2005, 204 ; BVerwG, Beschluss vom 10. Februar 2016 - 5 B 4.16 - juris Rn. 4).
  • BVerwG, 11.02.2008 - 5 B 17.08

    Erforderlichkeit der Kenntnisnahme der Ausführungen der Prozessbeteiligten des

    Es verpflichtet das Gericht aber nicht, dem Tatsachenvortrag oder der Rechtsansicht eines Verfahrensbeteiligten auch zu folgen (BVerfG, Kammerbeschluss vom 10. November 2004, 1 BvR 179/03 NVwZ 2005, 204).

    Dass er einer anderen, von der Klägerin nicht für richtig gehaltenen Rechtsauffassung gefolgt ist, stellt keinen Gehörsverstoß dar (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 10. November 2004 a.a.O.).

  • BSG, 11.09.2009 - B 6 KA 1/09 C

    Zulässigkeit des außerordentlichen Rechtsbehelfs der Anhörungsrüge im

    Eine Anhörungsrüge kann auf eine solche Begründung nicht in zulässiger Weise gestützt werden (vgl BVerfGK 4, 171, 174 = juris RdNr 12 am Ende).
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Rechtsprechung
   BGH, 10.12.2004 - V ZR 72/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,421
BGH, 10.12.2004 - V ZR 72/04 (https://dejure.org/2004,421)
BGH, Entscheidung vom 10.12.2004 - V ZR 72/04 (https://dejure.org/2004,421)
BGH, Entscheidung vom 10. Dezember 2004 - V ZR 72/04 (https://dejure.org/2004,421)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Zivilrechtlicher Entschädigungsanspruch wegen Lärmbelästigung; Fluglärm als wesentliche Beeinträchtigung im Sinne des § 906 Abs. 2 S. 1 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch); Indizwirkung der Vorschriften des Fluglärmgesetzes der TA-Lärm und der Verkehrslärmschutzverordnung; ...

  • Judicialis

    BGB § 906 Abs. 2 Satz 2; ; LuftVG § 9; ; LuftVG § 10; ; LuftVG § 71 Abs. 2 Satz 1; ; VwVfG § 74 Abs. 2; ; VwVfG § 75 Abs. 2

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    Rechtsschutz des von Fluglärm betroffenen Anlegers

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Kein Schadenersatz wegen Lärmbelästigung für Flughafenanwohner

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Thüringer Oberlandesgericht (Leitsatz)

    Abwehr von Flugplatzlärm

  • lw.com PDF (Leitsatz und Kurzinformation)

    Ausschluss zivilrechtlicher Ansprüche wegen Lärmimmissionen sowohl bei durchgeführtem als auch bei fingiertem Planfeststellungsverfahren nach LuftVG

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Flughafenlärm: Keine Entschädigung nach Planfeststellung! (IBR 2005, 178)

Papierfundstellen

  • BGHZ 161, 323
  • NJW 2005, 660
  • MDR 2005, 623
  • NZM 2005, 226
 
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Wird zitiert von ... (45)Neu Zitiert selbst (25)

  • BGH, 21.01.1999 - III ZR 168/97

    Entschädigung für passive Schallschutzmaßnahmen; Eigentumsrechtlicher Schutz

    Auszug aus BGH, 10.12.2004 - V ZR 72/04
    aa) Der III. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat für den Bereich des Straßenbaus entschieden, daß ein öffentlich-rechtlicher, unter dem Gesichtspunkt des enteignenden Eingriffs geltend gemachter Entschädigungsanspruch wegen Lärmimmissionen infolge nicht ausreichender Schallschutzmaßnahmen dann ausscheidet, wenn die öffentliche Unternehmung (in jenem Fall der Ausbau einer Autobahn), die zu der Lärmimmission führt, auf einem bestandskräftigen Planfeststellungsbeschluß beruht, der Schallschutzmaßnahmen nicht berücksichtigt (BGHZ 140, 285, 293 ff., 298 ff., beruhend auf der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, NJW 1987, 2884 f.; NJW 1989, 467, 469).

    Für einen Anspruch auf eine für passive Schallschutzmaßnahmen zu verwendende Entschädigung besteht bei einer solchen Sachlage auch unter dem Gesichtspunkt des enteignenden Eingriffs, der sich aus dem allgemeinen Aufopferungsgrundsatz herleitet, kein Bedürfnis und kein Raum (BGHZ 140, 285, 301 f.).

    Danach soll dem Nachbarn, der zumutbare Rechtsbehelfe einzulegen unterläßt, wegen Nichtwahrung eigener Belange ein Ausgleich für solche Nachteile verwehrt bleiben, die er durch den Gebrauch der Rechtsbehelfe hätte vermeiden können (BGHZ 113, 17, 22 f.; 140, 285, 297).

    (2) Der III. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes hat offengelassen, ob die Sperrwirkung eines bestandskräftigen Planfeststellungsverfahrens nur für den Anspruch auf Erstattung der Kosten für passive Schallschutzmaßnahmen gilt oder auch für Ansprüche auf Ausgleich eines verbleibenden Minderwerts des Grundstücks (BGHZ 140, 285, 300 f.).

    Dann sieht § 74 Abs. 2 Satz 3 VwVfG, wie auch § 75 Abs. 2 Satz 4 VwVfG, eine Geldentschädigung zum Ausgleich des Minderwerts vor (BGHZ 140, 285, 298).

    Die Ansprüche nach §§ 74 Abs. 2, 75 Abs. 2 VwVfG, und damit auch die auf Geldentschädigung, die ja nichts anderes als Ersatz für nicht mögliche Schutzmaßnahmen darstellen, sind schon bei Überschreiten der (fachplanungsrechtlichen) Erheblichkeitsschwelle gegeben, nicht erst, wenn auch die deutlich höher liegende enteignungsrechtliche Zumutbarkeitsschwelle erreicht ist (BGHZ 140, 285, 298), die nach der Rechtsprechung des III. Zivilsenats zugleich das zumutbare Maß bezeichnen soll, bis zu dem der Eigentümer Beeinträchtigungen nach § 906 Abs. 2 Satz 2 BGB entschädigungslos hinnehmen muß (BGHZ 122, 76, 79).

  • BGH, 25.03.1993 - III ZR 60/91

    Enteignender Eingriff durch militärischen Fluglärm

    Auszug aus BGH, 10.12.2004 - V ZR 72/04
    So wird im allgemeinen der öffentlich-rechtliche Anspruch auf Entschädigung zuerkannt, wenn Immissionen von hoher Hand, deren Zuführung nicht untersagt werden kann, sich als ein unmittelbarer Eingriff in nachbarliches Eigentum darstellen und die Grenze dessen überschreiten, was ein Nachbar nach § 906 BGB entschädigungslos hinnehmen muß (BGHZ 91, 20, 21 f.; 122, 76).

    Dabei kommt es auf die in Rechtsprechung und Literatur eher unscharf behandelte Frage, ob für öffentlich-rechtliche Aufopferungsansprüche aus enteignendem Eingriff und für zivilrechtliche Ausgleichsansprüche nach § 906 Abs. 2 Satz 2 BGB unterschiedliche Zumutbarkeitsschwellen gelten (siehe dazu etwa BGHZ 122, 76, 78 f.; Staudinger/Roth, BGB [2001], § 906 Rdn. 257) nicht an.

    Die Ansprüche nach §§ 74 Abs. 2, 75 Abs. 2 VwVfG, und damit auch die auf Geldentschädigung, die ja nichts anderes als Ersatz für nicht mögliche Schutzmaßnahmen darstellen, sind schon bei Überschreiten der (fachplanungsrechtlichen) Erheblichkeitsschwelle gegeben, nicht erst, wenn auch die deutlich höher liegende enteignungsrechtliche Zumutbarkeitsschwelle erreicht ist (BGHZ 140, 285, 298), die nach der Rechtsprechung des III. Zivilsenats zugleich das zumutbare Maß bezeichnen soll, bis zu dem der Eigentümer Beeinträchtigungen nach § 906 Abs. 2 Satz 2 BGB entschädigungslos hinnehmen muß (BGHZ 122, 76, 79).

    Das Gesetz zum Schutz gegen Fluglärm (Fluglärmgesetz) fällt nicht unter § 906 Abs. 1 Satz 2 BGB, da es nicht der Beurteilung individueller Lärmbeeinträchtigungen dient, sondern lediglich eine Grundlage für die Festlegung von Lärmschutzzonen bietet (BGHZ 122, 76, 82; Staudinger/Roth, § 906 Rdn. 148; Palandt/Bassenge, BGB, 63. Aufl., § 906 Rdn. 17; vgl. auch schon Senat, BGHZ 69, 105, 109 f.).

  • BGH, 26.10.1978 - III ZR 26/77

    Nachbarrechtlicher Ausgleichsanspruch bei Ausschachtungen an öffentlicher Straße

    Auszug aus BGH, 10.12.2004 - V ZR 72/04
    Er kommt nur in Betracht, wenn nicht eine andere gesetzliche Bestimmung den konkreten Fall abschließend regelt (BGHZ 72, 289, 295; Senat, BGHZ 142, 227, 236).

    Ferner setzt er stets voraus, daß der primäre Störungsabwehranspruch (§ 1004 BGB) dem betroffenen Eigentümer aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen versagt ist (BGHZ 72, 289, 292 f.; Senat, BGHZ 85, 375; Hagen, WM 1984, 677, 684).

    Im Zivilrecht sind die gleichen Überlegungen - mit demselben Ergebnis - unter dem Gesichtspunkt der Zumutbarkeit angestellt worden (Hagen, WM 1984, 677, 684 unter Hinweis auf BGHZ 72, 289, 294 f.).

  • BGH, 20.11.1992 - V ZR 82/91

    Lärmimmissionen durch Frösche in einem Gartenteich

    Auszug aus BGH, 10.12.2004 - V ZR 72/04
    Ob eine Beeinträchtigung wesentlich ist, hängt nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs von dem Empfinden eines verständigen Durchschnittsmenschen ab und davon, was diesem auch unter Würdigung anderer öffentlicher und privater Belange billigerweise nicht mehr zuzumuten ist (Senat, BGHZ 120, 239, 255; 121, 248, 255; 148, 261, 264).

    Sie können eine Entscheidungshilfe darstellen (Senat, BGHZ 111, 63, 67; 120, 239, 256 f.; 121, 248, 253; Urt. v. 26. September 2003, V ZR 41/03, NJW 2003, 3699, 3700).

  • BGH, 05.02.1993 - V ZR 62/91

    Klageanträge bei immissionsrechtlicher Unterlassungsklage - Lärmimmissionen eines

    Auszug aus BGH, 10.12.2004 - V ZR 72/04
    Ob eine Beeinträchtigung wesentlich ist, hängt nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs von dem Empfinden eines verständigen Durchschnittsmenschen ab und davon, was diesem auch unter Würdigung anderer öffentlicher und privater Belange billigerweise nicht mehr zuzumuten ist (Senat, BGHZ 120, 239, 255; 121, 248, 255; 148, 261, 264).

    Sie können eine Entscheidungshilfe darstellen (Senat, BGHZ 111, 63, 67; 120, 239, 256 f.; 121, 248, 253; Urt. v. 26. September 2003, V ZR 41/03, NJW 2003, 3699, 3700).

  • BGH, 29.03.1984 - III ZR 11/83

    Umfang der Entschädigung für übermäßige Geruchsbelästigungen durch eine

    Auszug aus BGH, 10.12.2004 - V ZR 72/04
    Die Parallele beider Ansprüche zeigt sich darin, daß die Anspruchsvoraussetzungen des § 906 Abs. 2 Satz 2 BGB auf den öffentlich-rechtlichen Anspruch übertragen werden (BGHZ 91, 20, 27; Krohn, in: Roth/Lemke/Krohn, Der bürgerlich-rechtliche Aufopferungsanspruch als Problem der Systemgerechtigkeit im Schadensersatzrecht, 2001, S. 57), daß mit anderen Worten die zivilrechtliche Norm schlicht analog im öffentlichen Recht angewandt wird (Erman/A. Lorenz, BGB, 11. Aufl., § 906 Rdn. 50; Staudinger/Roth, BGB [2001], § 906 Rdn. 84; Hagen, WM 1984, 677, 682).

    So wird im allgemeinen der öffentlich-rechtliche Anspruch auf Entschädigung zuerkannt, wenn Immissionen von hoher Hand, deren Zuführung nicht untersagt werden kann, sich als ein unmittelbarer Eingriff in nachbarliches Eigentum darstellen und die Grenze dessen überschreiten, was ein Nachbar nach § 906 BGB entschädigungslos hinnehmen muß (BGHZ 91, 20, 21 f.; 122, 76).

  • BGH, 18.11.1994 - V ZR 98/93

    Rechtsstellung des von einer Immission Betroffenen; Verjährung des

    Auszug aus BGH, 10.12.2004 - V ZR 72/04
    Dem stehen die Verjährungsregelungen des Bürgerlichen Gesetzbuchs, die auch für Ansprüche aus § 906 Abs. 2 Satz 2 BGB gelten, entgegen (vgl. nur Senat, Urt. v. 18. November 1994, V ZR 98/93, NJW 1995, 714, 715).
  • BVerwG, 01.07.1988 - 4 C 49.86

    Anspruch einer Gemeinde auf Ergänzung eines Planfeststellungsbeschlusses nach dem

    Auszug aus BGH, 10.12.2004 - V ZR 72/04
    Der Grund dafür, daß die Wirkungen objektiv erst nach der Unanfechtbarkeit in Erscheinung getreten (Bonk/Neumann, in: Stelkens/Bonk/Sachs, VwVfG, 6. Aufl., § 75 Rdn. 52) und für den Betroffenen bei verständiger Sicht nicht voraussehbar gewesen sein dürfen (BVerwGE 80, 7, 13; Bonk/Neumann aaO; Kopp/Ramsauer, VwVfG, 8. Aufl., § 75 Rdn. 25), liegt darin, daß vorher aufgetretene Beeinträchtigungen Einzelner im Planfeststellungsverfahren hätten Berücksichtigung finden können.
  • BGH, 16.06.1982 - IVb ZR 709/80

    Verwirkung im Unterhaltsrecht

    Auszug aus BGH, 10.12.2004 - V ZR 72/04
    dd) Soweit die Revision meint, die Kläger hätten den geltend gemachten Anspruch verwirkt, verweist sie nicht auf Sachvortrag in den Tatsacheninstanzen, der geeignet wäre, die für die Annahme einer Verwirkung erforderlichen Zeit- und Umstandsmomente (Senat, BGHZ 43, 289, 292; BGHZ 84, 280, 281) auszufüllen.
  • BVerwG, 07.12.1998 - 11 B 46.98

    Flugplatz; Flugzeugwerk; Planfeststellungsverfahren; faires Verfahren;

    Auszug aus BGH, 10.12.2004 - V ZR 72/04
    Für den durch den Luftverkehr hervorgerufenen Lärm gibt es im Rahmen der Beurteilung auch nach § 9 Abs. 2 LuftVG keine generell festgelegten Grenzen (BVerwG, UPR 1999, 153, 154; BVerwG, NVwZ 2004, 1229, 1232; Landmann/Rohmer/Hansmann, aaO).
  • BGH, 23.03.1990 - V ZR 58/89

    Begriff der wesentlichen Geräuschimmissionen; Ansprüche bei Volksfestlärm;

  • BGH, 26.09.2003 - V ZR 41/03

    Lärm durch Rockkonzert

  • BGH, 25.03.1965 - V BLw 25/64

    Verwirkung des Beschwerderechts

  • OLG Stuttgart, 05.04.2001 - 1 U 2/01

    Elektrosmog an Eisenbahnstrecke - Anspruch aus enteignendem Eingriff -

  • BGH, 15.06.1977 - V ZR 44/75

    Fluglärm

  • BGH, 06.07.2001 - V ZR 246/00

    Zur Unterlassung von Industrielärmimmissionen bei späterer Wohnbebauung in der

  • BVerfG, 24.10.2000 - 1 BvR 389/00

    Wegen zumutbarer Möglichkeit der Anrufung der Fachgerichte unzulässige

  • BVerwG, 26.02.2004 - 4 B 95.03

    Planfeststellungsfiktion; Duldungswirkung; nachträgliche Schutzansprüche; aktiver

  • BGH, 22.07.1999 - III ZR 198/98

    Haftung des ehemaligen und des neuen Inhabers einer Anlage; Haftung für aus einem

  • BGH, 26.11.1982 - V ZR 314/81

    Haftung des Architekten und des Grundstückseigentümers für Vertiefungs- und

  • BGH, 13.02.2004 - V ZR 217/03

    Zu den Voraussetzungen des privaten Immissionsschutzes gegen

  • BVerwG, 07.09.1988 - 4 N 1.87

    Schallschutzfenster - Art. 12 GG, ausgleichspflichtige Inhaltsbestimmung, § 1

  • BGH, 16.09.1988 - V ZR 267/86

    Unzulässigkeit einer Klage wegen fehlender Angaben zum Gegenstand und Grund des

  • BGH, 15.11.1990 - III ZR 302/89

    Überprüfung der Rechtmäßigkeit eines Verwaltungsakts im Amtshaftungsverfahren;

  • BVerwG, 22.05.1987 - 4 C 17.84

    innerstädtische Verbindungsstraße - Planfeststellungsbeschluß,

  • BGH, 09.05.2019 - III ZR 388/17

    Rückstau von Niederschlagswasser

    Es besteht derzeit kein Anlass für die Annahme, der Kläger könnte angesichts eines planfestgestellten Vorhabens, in dem er seine Rechte hätte geltend machen und gegebenenfalls durchsetzen können, mit zivilrechtlichen Ansprüchen gemäß § 75 Abs. 2 Satz 1 VwVfG ausgeschlossen sein (vgl. dazu Senatsurteil vom 21. Januar 1999 - III ZR 168/97, BGHZ 140, 285, 296, 300 f; BGH, Urteile vom 30. Oktober 2009 - V ZR 17/09, NJW 2010, 1141 Rn. 18 und vom 10. Dezember 2004 - V ZR 72/04, BGHZ 161, 323, 329 ff; siehe auch Senatsurteil vom 23. April 2015 aaO Rn. 11).
  • LG Saarbrücken, 20.11.2015 - 13 S 117/15

    Kfz-Haftpflichtversicherung: Eintrittspflicht für durch Öffnen der Beifahrertür

    Zwar ist anerkannt, dass ein nachbarrechtlicher Anspruch gem. § 906 Abs. 2 Satz 2 BGB wegen Lärmimmissionen ausscheidet, wenn diese von einem Vorhaben ausgehen, für das der Gesetzgeber - wie bei einem Planfeststellungsverfahren - ein spezifisches Verfahren zur Vermeidung von Eigentumsbeeinträchtigungen im nachbarlichen Bereich vorgesehen hat, in dem die Rechte des Einzelnen berücksichtigt werden können und diesen dort abschließend Rechnung getragen wird (vgl. BGHZ 161, 323 unter II 2; Staudinger/Roth, BGB, 2009, § 906 Rdn. 27, jew. m.w.N.).

    Von den dort geregelten Grenzwerten geht keine Indizwirkung aus, sie können aber als Entscheidungshilfe im Rahmen der Gesamtwürdigung Berücksichtigung finden (vgl. BGHZ 111, 63, 67; Urt. v. 10.12.2004 - V ZR 72/04 = NJW 2005, 660 m.w.N.).

  • BGH, 30.10.2009 - V ZR 17/09

    Zurücktreten eines zivilrechtlichen Entschädigungsanspruchs wegen

    Der zivilrechtliche Entschädigungsanspruch nach § 906 Abs. 2 Satz 2 BGB wegen Lärmbelästigungen tritt auch dann hinter die im Planfeststellungsverfahren gegebenen Rechtsbehelfe zurück, wenn der Vorhabenträger die den Nachbar schützenden Planvorgaben nicht einhält (Fortführung von Senat, BGHZ 161, 323).

    cc) Entgegen der Auffassung der Revision liegen hier keine Besonderheiten des Einzelfalls vor, die durch die im Planfeststellungsverfahren zu Gebote stehenden Rechtsschutzmöglichkeiten nicht erfasst werden konnten (vgl. hierzu Senat BGHZ 161, 323, 330 f.).

    Zwar knüpft der Ausschluss zivilrechtlicher Ansprüche an die Möglichkeit des Anliegers an, seine Rechte in einem förmlichen Verwaltungsverfahren sowie einem sich eventuell anschließenden verwaltungsgerichtlichen Verfahren wahrzunehmen (vgl. Senat, BGHZ 161, 323, 330; Staudinger/Roth, BGB [2002], § 906 Rdn. 27).

    Die Entscheidung der Planungsbehörde, ob und in welchem Umfang Vorkehrungen wegen nachteiliger Auswirkungen des Vorhabens zu treffen sind, dient dem Schutz des Eigentums (Senat, BGHZ 161, 323, 328), ohne dass es auf den konkreten Inhaber des Rechtsguts ankommt.

    Er findet seine Grenze deshalb erst dort, wo die im Planfeststellungsverfahren zu Gebote stehenden Möglichkeiten nicht geeignet sind, dem berechtigten Interesse des benachbarten Grundstückseigentümers ausreichend Rechnung zu tragen (vgl. Senat, BGHZ 161, 323, 330).

  • OLG Stuttgart, 06.10.2010 - 4 U 106/10

    Urheberrechtsverletzung: Ansprüche eines Miterben des Architekten des Stuttgarter

    Insoweit besteht Einigkeit, dass der Enteignungsentschädigungsanspruch erst aufgrund des Zugriffs auf die benötigten Grundstücke entsteht, die Planfeststellung aber eine sogenannte enteignungsrechtliche Vorwirkung hat (vergleiche BGH NJW 2005, 660; BGH NJW 1999, 1247 [1248]; BGHZ 132, 63 [69]; BVerwG NJW 2008, 561 Rn. 14).
  • BGH, 27.10.2006 - V ZR 2/06

    Beeinträchtigung eines Grundstücks durch von dem Nachbargrundstück ausgehende

    Gleichwohl bestehen keine rechtlichen Bedenken dagegen, dass das Berufungsgericht in seine Würdigung die Grenzwerte nach § 2 Abs. 1 Nr. 2 16. BImSchV und die von dem Sachverständigen nach § 3 i.V.m. Anlage 2 16. BImSchV ermittelten Werte einbezogen hat, denn es sieht sie ersichtlich als bloße Entscheidungshilfe und nicht als bindende Größen an (vgl. Senat, BGHZ 161, 323, 335 f.).

    Der Rechtsgedanke, der dem Senatsurteil vom 10. Dezember 2004 (BGHZ 161, 323 f., 328 ff.) zu Grunde liegt, wonach ein zivilrechtlicher Entschädigungsanspruch nach § 906 Abs. 2 Satz 2 BGB wegen von Flugplätzen ausgehender Lärmbelästigungen nicht in Betracht kommt, wenn ein Planfeststellungsverfahren nach §§ 8, 9, 10 LuftVG durchgeführt worden ist oder eine Planfeststellung nach § 71 Abs. 2 Satz 1 LuftVG fingiert wird, kann nicht auf den vorliegenden Fall übertragen werden.

    b) Für die Beurteilung, ob von einem anderen Grundstück ausgehende Einwirkungen die ortsübliche Benutzung des davon betroffenen Grundstücks über das zumutbare Maß hinaus beeinträchtigen, gilt grundsätzlich derselbe Maßstab wie für die Beurteilung, ob diese Einwirkungen zu einer wesentlichen Beeinträchtigung der Grundstücksnutzung (§ 906 Abs. 1 Satz 1 BGB) führen (PWW/Lemke, BGB, § 906 Rdn. 35; zu Differenzierungen im Einzelfall siehe Staudinger/Roth, BGB [2001], § 906 Rdn. 254 ff.); wird die Wesentlichkeitsgrenze überschritten, kann der duldungspflichtige Grundstückseigentümer daher einen Entschädigungsanspruch nach § 906 Abs. 2 Satz 2 BGB haben (BGHZ 122, 76, 78 f.; Roth, LMK 2005, 52, 53).

    Diese Unterscheidung ist zwar in der Literatur auf Kritik gestoßen, aber nur im Hinblick auf die Berücksichtigung der enteignungsrechtlichen Zumutbarkeitsschwelle bei der entsprechenden Anwendung von § 906 Abs. 2 Satz 2 BGB (Staudinger/Roth, BGB [2002], § 906 Rdn. 257 m.w.N.; Roth, LMK 2005, 52, 53); für den hier maßgeblichen direkten Anwendungsbereich der Vorschrift wird sie nicht in Frage gestellt (vgl. Roth, NVwZ 2001, 34, 38).

  • OLG Karlsruhe, 20.02.2018 - 12 U 40/17

    Nachbarrechtlicher Abwehranspruch wegen Lichtimmissionen: Wesentliche

    Die in ihnen enthaltenen Grenz- und Richtwerte binden dementsprechend im Streitfall nicht, bieten aber eine Orientierung (BGH, Urteil vom 10.12.2004 - V ZR 72/04, BGHZ 161, 323 [juris Rn. 25]), zumal sie gerade Lichtimmissionen durch künstliche Beleuchtung zum Gegenstand haben (vgl. OLG Karlsruhe, Urteil vom 13.12.2013 aaO Rn. 25).
  • BGH, 19.09.2008 - V ZR 28/08

    Ersatzansprüche des Eigentümers, der sein Grundstück wegen bergbaubedingter

    So verhält es sich bei der Haftung nach § 22 WHG (BGHZ 76, 35, 43 ; 142, 227, 236) und bei der Möglichkeit der Anordnung von Maßnahmen zum Schutz von Planbetroffenen im Planfeststellungsverfahren nach § 74 Abs. 2 VwVfG (Senat, BGHZ 161, 323, 329) , bei der Haftung nach § 2 HaftPflG hingegen nicht (Senat, BGHZ 155, 99, 107) .
  • BGH, 23.04.2015 - III ZR 397/13

    Beeinträchtigung eines Hausgrundstücks durch den Bau der Ortsumgehung einer

    Gleiches gilt für den Anspruch aus § 906 Abs. 2 Satz 2 BGB (BGH, Urteile vom 30. Oktober 2009 aaO Rn. 15 f und vom 10. Dezember 2004 - V ZR 72/04, BGHZ 161, 323, 330 f).

    Diese Rechtsprechung beruht auf der Erwägung, dass der Gesetzgeber mit dem Planfeststellungsverfahren für bestimmte Immissionen im Vorfeld ein spezifisches Verfahren zur Vermeidung von Eigentumsbeeinträchtigungen im nachbarlichen Bereich vorgesehen hat, in dem die Rechte des Einzelnen zu berücksichtigen sind (BGH, Urteil vom 10. Dezember 2004 aaO S. 329 ff).

    b) Indes sind auch Sachverhalte denkbar, in denen die im Planfeststellungsverfahren zu Gebote stehenden Möglichkeiten dem berechtigten Interesse des durch das Vorhaben betroffenen Anliegers ausnahmsweise nicht ausreichend Rechnung tragen können, weil sie die Besonderheiten des Einzelfalls nicht erfassen (BGH, Urteile vom 30. Oktober 2009 aaO Rn. 20 und vom 10. Dezember 2004 aaO S. 330 f).

  • OLG Düsseldorf, 15.12.2008 - 9 U 189/07

    Erstattung von Aufwendungen für bauliche Schallschutzmaßnahmen und Entschädigung

    Er macht im Wesentlichen geltend, der Bundesgerichtshof gehe in seinem Urteil vom 10.12.2004 (NZM 2005, 226 ff. = NJW 2005, 660 ff.) davon aus, dass nur in den Fällen, in denen ein formelles Planfeststellungsverfahren durchgeführt worden sei, Ansprüche aus § 906 BGB ausgeschlossen sein könnten.

    Das gilt sowohl für die Erstattung von Aufwendungen für Schallschutzmaßnahmen als auch für den Ausgleich von Wertminderungen des Hausgrundstücks (vgl. BGH NJW 2005, 660, 662 f.).

    Ein Ausgleichsanspruch nach § 906 Abs. 2 Satz 2 BGB tritt dahinter zurück (BGH NJW 2005, 660, 662; vgl. auch schon OLG Stuttgart NJW-RR 2001, 1313, 1315).

    Für einen Anspruch auf eine für passive Schallschutzmaßnahmen zu verwendende Entschädigung besteht bei einer solchen Sachlage auch unter dem Gesichtspunkt des enteignenden Eingriffs, der sich aus dem allgemeinen Aufopferungsgrundsatz herleitet, kein Bedürfnis und kein Raum (vgl. BGH NJW 2005, 660, 661; BGHZ 140, 285, 301 f.).

    Dass nicht nur ein förmliches Planfeststellungsverfahren die Geltendmachung zivilrechtlicher Ansprüche wegen Fluglärms aus § 906 BGB ausschließt, bestätigt auch die bereits erwähnte Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 10.12.2004 zum Flughafen K.../B... (NJW 2005, 660 ff.).

    In diesem Urteil hat der Bundesgerichtshof auch einer fiktiven Planfeststellung nach § 71 Abs. 2 Satz 1 LuftVG Sperrwirkung gegenüber zivilrechtlichen Ansprüchen beigemessen, weil die Möglichkeit besteht, in entsprechender Anwendung des § 75 Abs. 2 Satz 2 bis 4 VwVfG nachträglich die Maßnahmen einzufordern, die sonst nach § 74 Abs. 2 VwVfG zu treffen gewesen wären (vgl. BGH NJW 2005, 660, 662; BVerwG NVwZ 2004, 869; s. auch BVerfG NVwZ-RR 2001, 209).

    Die Rechtslage ist durch die Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 10.12.2004 (NJW 2005, 660 ff.) höchstrichterlich bereits hinreichend geklärt.

  • OLG Dresden, 30.12.2008 - 11 U 1774/05

    Grundurteil im City-Tunnel-Prozess: Bahn soll Schadenersatz leisten

    Mit einer weiteren Entscheidung ( BGHZ 161, 323 ff. ) hat der Bundesgerichtshof diese Rechtsprechung auf den zivilrechtlichen Ausgleichsanspruch nach § 906 Abs. 2 S. 2 BGB übertragen.

    Sieht er hiervon ab, bleibt ihm lediglich die Möglichkeit, nach § 75 Abs. 2 und 3 VwVfG bei nicht vorhersehbaren Wirkungen des Vorhabens Schutzmaßnahmen oder hilfsweise eine Entschädigung zu verlangen ( BGHZ 140, 285, 301 f.; 161, 323 ff. ) .

    Dabei gilt für einen zivilrechtlichen Ausgleichsanspruch nach § 906 Abs. 2 S. 2 BGB nichts anderes als für den strukturell vergleichbaren öffentlich-rechtlichen Entschädigungsanspruch ( BGHZ 161, 323 mit näherer Begründung).

    Die Klägerin macht geltend, der Bundesgerichtshof gehe selbst davon aus, dass ein Rückgriff auf § 906 Abs. 2 S. 2 BGB denkbar sei, wenn die im Planfeststellungsverfahren zu Gebote stehenden Möglichkeiten die Besonderheiten des Einzelfalles nicht zu erfassen vermögen ( BGHZ 161, 323 ff. ).

    Soweit ersichtlich, ist in der Rechtsprechung regelmäßig von einer ausschließenden, nicht aber einer rechtfertigenden Wirkung des Planfeststellungsbeschlusses die Rede ( BGH NJW 1999, 1247 = BGHZ 140, 285; BGH NJW 2005, 226 = BGHZ 161, 323 : "kein Raum", "ausgeschlossen", "Sperrwirkung"; OLG Stuttgart NJW-RR 2001, 1313, 1314 "ausgeschlossen", vgl. ferner Kopp/Ramsauer, a.a.O., § 75 Rn. 10; Knack/Dürr, VwVfG, 7. Aufl., § 75 Rn. 36 ff.; Obermayer/Kügel, VwVfG, 3. Aufl., § 75 Rn. 75 f.).

  • OLG Frankfurt, 24.11.2011 - 1 U 160/10

    Zur Haftung der Bundesrepublik Deutschland und des in Bundesauftragsverwaltung

  • BVerwG, 21.09.2006 - 4 C 4.05

    Fiktive Planfeststellung; nachträgliche Schutzvorkehrungen;

  • OLG Hamm, 06.09.2016 - 24 U 4/15

    Unterlassung; Geruchsimmissionen

  • OLG München, 10.11.2011 - 1 U 3517/11

    Enteignungsentschädigung: Sperrwirkung eines Planfeststellungsbeschlusses für die

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.03.2011 - 20 A 2148/09

    Westfalen bestätigt Aufhebung des Planfeststellungsbeschlusses für den Ausbau des

  • OLG Bamberg, 16.11.2021 - 5 U 363/20

    Üble Gerüche durch Ziegenhaltung des Nachbarn: Anspruch auf Unterlassung der

  • LG Saarbrücken, 25.11.2011 - 13 S 117/09

    Nachbarrechtlicher Ausgleichsanspruch wegen beeinträchtigter Nutzungsmöglichkeit

  • OLG Hamm, 10.11.2006 - 34 U 160/05

    Ausschluss zivilrechtlicher Unterlassungsansprüche gegen Start- und

  • OLG Schleswig, 13.05.2016 - 17 U 83/15

    Immissionsschutz; Fluglärm

  • OLG Düsseldorf, 05.12.2005 - 9 U 169/03

    Anspruch auf Erstellung einer Lärmschutzwand oder Übernahme der Kosten für

  • LG Dortmund, 11.02.2022 - 3 O 44/16

    Bahn, passiver Schallschutz, Ausgleichszahlungen, eisenbahnrechtliche

  • OLG Köln, 08.11.2016 - 4 U 27/15

    Bahnlärm; Eisenbahn; Immissionen; Plangenehmigung; Ausschlusswirkung

  • OLG Schleswig, 11.09.2019 - 9 U 103/15

    Deckelung des Lärmpegels - Klage von Anwohnern gegen den Flughafen Sylt

  • VGH Hessen, 12.09.2017 - 9 C 1498/12

    Keine Betriebseinschränkungen für Flughafen Frankfurt Main wegen Gefahren durch

  • BGH, 29.06.2006 - III ZR 253/05

    Entschädigung für Fluglärm bei Errichtung eines Wohnhauses in der Nähe eines

  • VGH Hessen, 30.08.2021 - 9 A 1635/18

    Lärmimmissionen von haltenden U-Bahn-Zügen

  • OLG Bremen, 13.06.2014 - 2 U 2/14

    Rechtsschutzbedürfnis für eine zivilrechtliche Nachbarklage auf Unterlassung von

  • OLG Frankfurt, 06.10.2016 - 16 U 261/15

    Zur zivilrechtlichen Haftung wegen Bahnlärms auf Bestandsstrecken der Bahn aus

  • OLG Stuttgart, 14.09.2023 - 14 U 159/21

    Unterlassung von entstehenden Geräuschimmissionen beim Betrieb der zur

  • LG Köln, 17.12.2014 - 4 O 495/12

    Planfeststellungsbeschluss schließt Ansprüche wegen Gebäudeschäden aus!

  • VGH Baden-Württemberg, 25.04.2012 - 5 S 927/10

    Lärmschutzauflagen zum Planfeststellungsbeschluss betreffend Schienenweg;

  • OLG Düsseldorf, 29.05.2013 - 18 U 2/13

    Schadensersatzansprüche des Eigentümers von Grundstücken gegen eine kommunale

  • LG Saarbrücken, 03.07.2009 - 13 S 19/09

    Nachbarrecht - Schmerzensgeld aufgrund nachbarrechtlichen Ausgleichsanspruchs?

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.07.2010 - 20 B 1320/09

    Westfalen bestätigt Baustopp für den Ausbau des Hafens Köln-Godorf

  • LG Düsseldorf, 16.06.2009 - 1 O 35/08

    Ausgleichsansprüche des Eigentümers eines in einer Einflugschneise liegenden

  • VG Stuttgart, 21.03.2011 - 5 K 3343/10

    Aus dem Bundesgesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung lässt sich generell

  • LG Essen, 18.08.2017 - 16 O 302/16
  • LG Freiburg, 05.05.2020 - 9 S 46/19

    Nachbarrrecht: Duldungspflicht bei Lichtimmissionen durch nächtliche Beleuchtung

  • OLG Hamm, 21.04.2010 - 11 U 194/08

    Ansprüche eines Grundstückseigentümers für Gebäudeschäden infolge von

  • OLG Hamm, 22.12.2010 - 11 W 128/10

    Geltendmachung von Entschädigungsansprüchen nach Rechtskraft eines

  • LG Kleve, 06.03.2009 - 1 O 102/07

    Anspruch auf Unterlassung von Fluglärmimmission durch Überflug von startenden und

  • VG Regensburg, 10.12.2008 - RO 8 K 07.1019

    Abwehr von Emissionen aus dem öffentlichen Kanal

  • LG Bonn, 22.03.2018 - 20 O 84/16
  • OLG Düsseldorf, 27.09.2010 - 9 U 84/10

    Lärmschutzmaßnahmen für ein Hausgrundstück wegen Zugverkehrs

  • AG Kamen, 16.11.2016 - 30 C 1333/13

    Anspruch eines Grundstückseigentümers auf Leistung von Ausgleichszahlungen für

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