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   OVG Rheinland-Pfalz, 14.09.2004 - 6 A 10949/04.OVG   

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https://dejure.org/2004,2533
OVG Rheinland-Pfalz, 14.09.2004 - 6 A 10949/04.OVG (https://dejure.org/2004,2533)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 14.09.2004 - 6 A 10949/04.OVG (https://dejure.org/2004,2533)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 14. September 2004 - 6 A 10949/04.OVG (https://dejure.org/2004,2533)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Fortsetzungsfeststellungsklage gegen die erteilte Erlaubnis zur Durchführung einer Disco; Voraussetzungen für das Vorliegen einer Verwirkung eines Rechts; Schutz der Nachtruhe in Abgrenzung zum öffentlichen Interesse an einer Veranstaltung; Voraussetzungen für das ...

  • Judicialis

    GastG § 12; ; GastG § 12 Abs. 1; ; ImSchG § 4; ; ImSchG § 4 Abs. 3; ; ImSchG § 4 Abs. 4; ; ImSchG § 4 Abs. 4 S. 1; ; ImSchG § 4 Abs. 4 S. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GastG § 12; ImSchG § 4 Abs. 3, 4 S. 1, 2
    Gaststätte; Gaststättenrecht; Gaststättenerlaubnis; Gestattung; gaststättenrechtliche Gestattung; Kirmes; Junggesellenverein; Karneval; Fastnacht; Kappensitzung; Weiberfastnacht; Schwerdonnerstag; Karnevalsverein; Veranstaltung; Zeltveranstaltung; Festzelt; ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Laute Veranstaltungen in Wohngebieten zulässig?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2005, 772
  • DVBl 2005, 260 (Ls.)
  • BauR 2004, 1829 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (30)Neu Zitiert selbst (16)

  • BGH, 26.09.2003 - V ZR 41/03

    Lärm durch Rockkonzert

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 14.09.2004 - 6 A 10949/04
    Da diese Richtwerte als Anhalt, als Orientierungs- und Entscheidungshilfe dienen (vgl. BVerwG, Urteil vom 16. Mai 2001, NVwZ 2001, 1167; BGH, Urteil vom 26. September 2003, NJW 2003, 3699), durfte die Beklagte die streitgegenständlichen Veranstaltungen nur dann gestatten, wenn sie als sehr seltene Ereignisse privilegiert waren, also trotz der mit ihnen verbundenen erheblichen Belästigungen den Nachbarn wegen ihrer Herkömmlichkeit, ihrer Bedeutung für die örtliche Gemeinschaft oder ihrer sozialen Adäquanz zumutbar waren (vgl. BVerwG, Beschluss vom 9. April 2003, GewArch 2003, 300 f.; BGH, Urteil vom 26. September 2003, a.a.O.; VGH Mannheim, Urteil vom 26. Juni 2002, VBlBW 2002, 483 [486]).

    Die beispielhafte Aufzählung in § 4 Abs. 4 Satz 1 LImSchG (Messen, Märkte, Volksfeste, Silvester-/Neujahrsnacht) lässt erkennen, dass es sich bei diesen Veranstaltungen im Allgemeinen um jährlich einmal stattfindende handelt, die sich über allenfalls wenige Tage erstrecken (so auch BGH, Urteil vom 26. September 2003, a.a.O.).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. Urteil vom 26. September 2003, a.a.O.), mit der im Interesse der Harmonisierung zivilrechtlicher und öffentlichrechtlicher Beurteilungsmaßstäbe eine Angleichung an die verwaltungsgerichtliche Rechtsprechung vollzogen wurde, gehören Volks- und Gemeindefeste, Feiern örtlicher Vereine, traditionelle Umzüge und ähnliche Veranstaltungen zu den herkömmlichen, allgemein akzeptierten Formen gemeindlichen und städtischen Lebens, die für den Zusammenhalt der örtlichen Gemeinschaft von großer Bedeutung sein können, dabei auch die Identität dieser Gemeinschaft stärken und für viele Bewohner einen hohen Stellenwert besitzen, so dass die mit ihnen verbundenen Geräuschentwicklungen von einem verständigen Durchschnittsmenschen bei Würdigung auch anderer Belange in der Regel in höherem Maß akzeptiert werden als sonstige Immissionen; ereignen sie sich sehr selten, können auch Lärmimmissionen, die die Richtwerte der Freizeitlärm-Richtlinie überschreiten, ausnahmsweise noch unwesentlich sein.

    Der Senat stimmt mit dem Bundesgerichtshof (Urteil vom 26. September 2003, a.a.O.) darin überein, dass Musikdarbietungen in der Regel allenfalls bis 24:00 Uhr zugelassen werden dürfen.

    Des Weiteren hält der Senat mit dem Bundesgerichtshof (Urteil vom 26. September 2003, a.a.O.) eine Begrenzung der Immissionsrichtwerte auf 70 dB(A) für solche sehr seltenen Ereignisse für erforderlich.

  • OVG Rheinland-Pfalz, 13.02.2004 - 6 B 10279/04

    Sinziger Karnevalsstreit: Veranstaltungen teilweise zugelassen

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 14.09.2004 - 6 A 10949/04
    Die weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes ergeben sich aus der Gerichtsakte in diesem Verfahren, in den Verfahren 6 A 10947/04.OVG, 6 B 10279/04.OVG sowie 6 B 10349/03.OVG und den vorgelegten Verwaltungsvorgängen, die Gegenstand der mündlichen Verhandlung waren.

    Wie bereits im Beschluss vom 13. Februar 2004 (GewArch 2004, 217 = NVwZ-RR 2004, 485; auch veröffentlicht in ESOVGRP) ausgeführt, folgt auf den in § 4 Abs. 1 LImSchG niedergelegten Grundsatz des Schutzes der Nachtruhe in Absatz 2 eine Ausnahmeregelung.

    Anders als im Beschluss vom 13. Februar 2004 (a.a.O.) hält der Senat allerdings nicht daran fest, dass dies nur gelten könne, wenn der darauf folgende Tag allgemein arbeitsfrei ist.

  • OVG Rheinland-Pfalz, 14.09.2004 - 6 A 10947/04

    Laute Veranstaltungen in Wohngebieten zulässig?

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 14.09.2004 - 6 A 10949/04
    Die weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes ergeben sich aus der Gerichtsakte in diesem Verfahren, in den Verfahren 6 A 10947/04.OVG, 6 B 10279/04.OVG sowie 6 B 10349/03.OVG und den vorgelegten Verwaltungsvorgängen, die Gegenstand der mündlichen Verhandlung waren.

    Wie die vom Verwaltungsgericht im Parallelverfahren 1 K 745/03.KO (6 A 10947/04.OVG) durchgeführte Beweisaufnahme jedoch ergeben hat, waren diese Werte nicht einhaltbar.

  • BVerwG, 16.05.1991 - 4 C 4.89

    Verwirkung von nachbarlichen Abwehrrechten

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 14.09.2004 - 6 A 10949/04
    Verwirkung als ein im Grundsatz von Treu und Glauben wurzelnder Vorgang der Rechtsvernichtung bedeutet, dass ein Recht nicht mehr ausgeübt werden kann, wenn seit der Möglichkeit der Geltendmachung längere Zeit verstrichen ist und besondere Umstände hinzutreten, die die verspätete Geltendmachung als Verstoß gegen Treu und Glauben erscheinen lassen (vgl. BVerwG, Urteile vom 20. Januar 1977, BVerwGE 52, 16 und vom 16. Mai 1991, NVwZ 1991, 1182).

    Solche Umstände liegen insbesondere vor, wenn der Verpflichtete infolge eines bestimmten Verhaltens des Berechtigten darauf vertrauen durfte, dass dieser das Recht nach so langer Zeit nicht mehr geltend machen würde (Vertrauensgrundlage), der Verpflichtete ferner tatsächlich darauf vertraut hat, dass das Recht nicht mehr ausgeübt werde (Vertrauenstatbestand), und sich infolgedessen in seinen Vorkehrungen und Maßnahmen so eingerichtet hat, dass ihm durch die verspätete Durchsetzung des Rechts ein unzumutbarer Nachteil entstehen würde (vgl. BVerwG, Urteil vom 16. Mai 1991, a.a.O.).

  • BVerwG, 09.04.2003 - 6 B 12.03

    Anforderungen an die grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache; Zurechnung des

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 14.09.2004 - 6 A 10949/04
    Da diese Richtwerte als Anhalt, als Orientierungs- und Entscheidungshilfe dienen (vgl. BVerwG, Urteil vom 16. Mai 2001, NVwZ 2001, 1167; BGH, Urteil vom 26. September 2003, NJW 2003, 3699), durfte die Beklagte die streitgegenständlichen Veranstaltungen nur dann gestatten, wenn sie als sehr seltene Ereignisse privilegiert waren, also trotz der mit ihnen verbundenen erheblichen Belästigungen den Nachbarn wegen ihrer Herkömmlichkeit, ihrer Bedeutung für die örtliche Gemeinschaft oder ihrer sozialen Adäquanz zumutbar waren (vgl. BVerwG, Beschluss vom 9. April 2003, GewArch 2003, 300 f.; BGH, Urteil vom 26. September 2003, a.a.O.; VGH Mannheim, Urteil vom 26. Juni 2002, VBlBW 2002, 483 [486]).
  • BVerwG, 16.05.2001 - 7 C 16.00

    Nachbarklage; nicht genehmigungsbedürftige Anlage; Geräuschimmissionen;

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 14.09.2004 - 6 A 10949/04
    Da diese Richtwerte als Anhalt, als Orientierungs- und Entscheidungshilfe dienen (vgl. BVerwG, Urteil vom 16. Mai 2001, NVwZ 2001, 1167; BGH, Urteil vom 26. September 2003, NJW 2003, 3699), durfte die Beklagte die streitgegenständlichen Veranstaltungen nur dann gestatten, wenn sie als sehr seltene Ereignisse privilegiert waren, also trotz der mit ihnen verbundenen erheblichen Belästigungen den Nachbarn wegen ihrer Herkömmlichkeit, ihrer Bedeutung für die örtliche Gemeinschaft oder ihrer sozialen Adäquanz zumutbar waren (vgl. BVerwG, Beschluss vom 9. April 2003, GewArch 2003, 300 f.; BGH, Urteil vom 26. September 2003, a.a.O.; VGH Mannheim, Urteil vom 26. Juni 2002, VBlBW 2002, 483 [486]).
  • VGH Baden-Württemberg, 26.06.2002 - 10 S 1559/01

    Unterlassung von Lärmimmissionen aus kommunaler Freizeiteinrichtung

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 14.09.2004 - 6 A 10949/04
    Da diese Richtwerte als Anhalt, als Orientierungs- und Entscheidungshilfe dienen (vgl. BVerwG, Urteil vom 16. Mai 2001, NVwZ 2001, 1167; BGH, Urteil vom 26. September 2003, NJW 2003, 3699), durfte die Beklagte die streitgegenständlichen Veranstaltungen nur dann gestatten, wenn sie als sehr seltene Ereignisse privilegiert waren, also trotz der mit ihnen verbundenen erheblichen Belästigungen den Nachbarn wegen ihrer Herkömmlichkeit, ihrer Bedeutung für die örtliche Gemeinschaft oder ihrer sozialen Adäquanz zumutbar waren (vgl. BVerwG, Beschluss vom 9. April 2003, GewArch 2003, 300 f.; BGH, Urteil vom 26. September 2003, a.a.O.; VGH Mannheim, Urteil vom 26. Juni 2002, VBlBW 2002, 483 [486]).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 27.02.2003 - 6 B 10349/03

    Fastnachtslärm in Wohngebieten erlaubt?

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 14.09.2004 - 6 A 10949/04
    Die weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes ergeben sich aus der Gerichtsakte in diesem Verfahren, in den Verfahren 6 A 10947/04.OVG, 6 B 10279/04.OVG sowie 6 B 10349/03.OVG und den vorgelegten Verwaltungsvorgängen, die Gegenstand der mündlichen Verhandlung waren.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 16.04.2003 - 8 A 11903/02

    Baurecht; Gaststätte; Vereinsheim; Gesangverein; Gaststättenkonzession;

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 14.09.2004 - 6 A 10949/04
    Bei den sehr seltenen Ereignissen kann es sich nur um vereinzelte, besonders herausragende Veranstaltungen handeln, deren Bedeutung so groß ist, dass dahinter das Ruhebedürfnis der Anwohner zurückzutreten hat (OVG Rheinland-Pfalz , Urteil vom 16. April 2003, BauR 2003, 1187; VGH Kassel, Beschluss vom 8. Oktober 1996, GewArch 1997, 162).
  • VG Koblenz, 08.01.2004 - 1 K 745/03

    Sinzig-Westum: Karnevals- und Musikveranstaltungen im Festzelt waren für

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 14.09.2004 - 6 A 10949/04
    Wie die vom Verwaltungsgericht im Parallelverfahren 1 K 745/03.KO (6 A 10947/04.OVG) durchgeführte Beweisaufnahme jedoch ergeben hat, waren diese Werte nicht einhaltbar.
  • VGH Bayern, 13.05.1997 - 22 B 96.3327

    Gewerberecht: Vorübergehende Gestattung einer Gaststätte unter den "erleichterten

  • VGH Hessen, 08.10.1996 - 14 TG 3852/96

    Rechtsschutz eines Nachbarn gegen gaststättenrechtliche Gestattung und

  • BVerwG, 23.09.1999 - 4 C 6.98

    Im Zusammenhang bebauter Ortsteil; Eigenart der näheren Umgebung; allgemeines

  • BVerfG, 03.03.2004 - 1 BvR 461/03

    Rechtsschutzinteresse

  • BVerwG, 20.01.1977 - 5 C 18.76

    Möglichkeit der Geltendmachung eines Ersatzanspruches mittels Leistungsbescheides

  • OVG Bremen, 14.11.1995 - 1 BA 13/95

    Immissionsschutzrecht: Abwehranspruch gegen Volksfestlärm

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.05.2016 - 4 B 581/16

    Jugendtanzveranstaltung des Schützenfestes Borgholzhausen darf unter zusätzlichen

    vgl. BGH, Urteil vom 26.9.2003 - V ZR 41/03 -, NJW 2003, 3699 = juris, Rn. 16; OVG Rh.-Pf., Urteil vom 14.9.2004 - 6 A 10949/04 -, GewArch 2004, 494 = juris, Rn. 17 f., m. w. N.
  • VG Neustadt, 09.05.2016 - 4 K 1107/15

    Wein- und Volksfeste; Gestattung eines vorübergehenden Gaststättenbetriebes;

    Nach der Rechtsprechung (s. insbesondere OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 14. September 2004 - 6 A 10949/04.OVG -, GewArch 2004, 494 - und Hess. VGH, Urteil vom 25. Februar 2005 - 2 UE 2890/04 -, GewArch 2005, 437; vgl. auch BGH, Urteil vom 26. September - 20 V ZR 41/03 -, NJW 2003, 3699) galt darüber hinaus Folgendes: Konnten bei einer Veranstaltung die für seltene Störereignisse in der 2. Freizeitlärm-Richtlinie festgelegten Immissionsrichtwerte voraussichtlich nicht eingehalten werden, durfte sie immissionsschutz- und gaststättenrechtlich dennoch gestattet werden, wenn sie als " sehr seltenes Ereignis ' wegen ihrer Herkömmlichkeit, ihrer Bedeutung für die örtliche Gemeinschaft oder ihrer sozialen Adäquanz trotz der mit ihr verbundenen Belästigungen den Nachbarn zumutbar war.

    Das OVG Rheinland-Pfalz (s. Urteil vom 14. September 2004 - 6 A 10949/04.OVG -, GewArch 2004, 494) hielt Musikdarbietungen in der Regel bis 24 Uhr für zulässig und zwar auch an Tagen, an denen der Folgetag nicht allgemein arbeitsfrei war.

    Im Zusammenhang mit der Erteilung einer gaststättenrechtlichen Gestattung muss die zuständige Behörde die subjektiven Rechte der von dem vorübergehenden Gaststättenbetrieb betroffenen Nachbarn berücksichtigen und darf insbesondere nur zumutbare Lärmimmissionen erlauben (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 14. September 2004 - 6 A 10949/04.OVG -, GewArch 2004, 494).

  • VG Gera, 12.02.2015 - 5 K 1399/12

    Unzumutbarkeit von Veranstaltungslärm aus einem Dorfgemeinschaftshaus in einem

    werden; auch in seltenen Fällen sind aber in der Regel Musikdarbietungen allenfalls bis 24 Uhr zugelassen (OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 14. September 2004 - 6 A 10949/04 - juris).

    Nur in sog. sehr seltenen Fällen (Pflege traditionellen historischen oder kulturellen Brauchtums oder besonderer kommunaler Bedeutung wie z.B. Maibaumsetzen (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 14. September 2004 a.a.O.; VG Neustadt, Urteil vom 22. Juli 2013 - 5 K 894/12.NW) kann die Nachtzeit um bis zu 1 h nach hinten verschoben werden, also von 24 Uhr auf 1 Uhr.

    fünf Veranstaltungen im Jahr, deren Anzahl auf die der 10 zulässigen seltenen Ereignisse indes angerechnet wird (OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 14. September 2004 - 6 A 10949/04 -, juris).

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