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   LG Berlin, 02.07.2004 - 15 O 653/03   

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https://dejure.org/2004,7341
LG Berlin, 02.07.2004 - 15 O 653/03 (https://dejure.org/2004,7341)
LG Berlin, Entscheidung vom 02.07.2004 - 15 O 653/03 (https://dejure.org/2004,7341)
LG Berlin, Entscheidung vom 02. Juli 2004 - 15 O 653/03 (https://dejure.org/2004,7341)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

  • beck.de (Leitsatz)

    Werbe-E-Mail zwei Jahre nach Kontaktaufnahme

Papierfundstellen

  • NJW 2005, 78 (Ls.)
  • NJW-RR 2004, 1631
  • MMR 2004, 688
  • K&R 2004, 497
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (4)

  • LG Berlin, 16.05.2002 - 16 O 4/02

    Unzulässige Werbe-E-Mail an einen Rechtsanwalt

    Auszug aus LG Berlin, 02.07.2004 - 15 O 653/03
    Gerechtfertigt ist der Versand einer werbenden E-Mail allein dann, wenn der Empfänger der Werbung vorher zugestimmt hat oder das Einverständnis vermutet werden kann (BGH Urteil vom 11.03.2004 - l ZR 81/01 - S. 13; LG Berlin, NJW 2002, S. 2569 ff. (2570 f.); LG Berlin, MMR 1999, S. 43 ff. (44); MMR 2000, S. 704).

    Der Beklagte trägt die Beweislast für die Rechtfertigung des Eingriffs, also dafür, dass der Empfänger der jeweiligen Sendung vorher zugestimmt hat oder sein Einverständnis aufgrund einer bestehenden Geschäftsverbindung vermutet werden kann (BGH Urteil vom 11.03.2004 - l ZR 81/01 - S. 14; LG Berlin, NJW 2002, S. 2569 ff. (2571); LG Berlin, NJW 1998, S. 3208).

  • LG Berlin, 14.05.1998 - 16 O 301/98

    E-Mail-Werbung (II)

    Auszug aus LG Berlin, 02.07.2004 - 15 O 653/03
    Der Beklagte trägt die Beweislast für die Rechtfertigung des Eingriffs, also dafür, dass der Empfänger der jeweiligen Sendung vorher zugestimmt hat oder sein Einverständnis aufgrund einer bestehenden Geschäftsverbindung vermutet werden kann (BGH Urteil vom 11.03.2004 - l ZR 81/01 - S. 14; LG Berlin, NJW 2002, S. 2569 ff. (2571); LG Berlin, NJW 1998, S. 3208).
  • LG Berlin, 13.10.1998 - 16 O 320/98

    E-Mail-Werbung

    Auszug aus LG Berlin, 02.07.2004 - 15 O 653/03
    Gerechtfertigt ist der Versand einer werbenden E-Mail allein dann, wenn der Empfänger der Werbung vorher zugestimmt hat oder das Einverständnis vermutet werden kann (BGH Urteil vom 11.03.2004 - l ZR 81/01 - S. 13; LG Berlin, NJW 2002, S. 2569 ff. (2570 f.); LG Berlin, MMR 1999, S. 43 ff. (44); MMR 2000, S. 704).
  • AG Rostock, 28.01.2003 - 43 C 68/02

    E-Cards im Wahlkampf

    Auszug aus LG Berlin, 02.07.2004 - 15 O 653/03
    Vielmehr sind weitere Umstände notwendig, welche geeignet gewesen wären, ein Einverständnis der Klägerin zu vermuten (AG Rostock, NJW-RR 2003, S. 1282 ff. (1283)).
  • LG Frankenthal, 10.07.2018 - 6 O 322/17

    WRP - Zusendung von E-Mail-Werbung: Unterlassungsanspruch eines Rechtsanwalts;

    Auf Grund der Ausuferungsgefahr muss daher nach Ansicht der Kammer (vgl. LG-Berlin, NJW-RR 2004, 1631, 1632) jeder einzelne Mitverursacher für die Gesamtwirkung einstehen, die durch das Zusenden unerlaubter werbender E-Mails entsteht.
  • AG München, 14.02.2023 - 161 C 12736/22

    Unzulässige E-Mail-Werbung nach Erlöschen einer ursprünglich erteilten

    Ein Teil der instanzgerichtlichen Rechtsprechung befürwortet das Erlöschen einer Einwilligung mit der Zeit, so beispielsweise das LG München I ab einem Zeitraum von mehr als 1, 5 Jahren (LG München l, Urteil vom 8. April 2010 - 17 HK 0 138/10 -, juris Rz. 21), das LG Berlin bei einem Zeitraum von zwei Jahren später (LG Berlin, Beschluss vom 2. Juli 2004 - 15 O 653/03) und das LG Hamburg bei einem Zeitraum von zehn Jahren später (LG Hamburg, Urteil vom 17.02.2004 312 O 645/02, https://openjur.de/u/30531.html, Rz. 63).

    Sie hätte sich vielmehr zunächst erkundigen müssen, ob dies noch der Fall war (vgl. LG Berlin, Beschluss vom 2. Juli 2004 - 15 O 653/03).

  • LG Lübeck, 06.03.2006 - 5 O 315/05

    Wettbewerbsverstoß durch unerlaubte E-Mail-Werbung: Beseitigung der

    Auf Grund der Ausuferungsgefahr, die die kostengünstige E-Mail Werbung mit sich bringt, muss der einzelne Mitverursacher auch für die Gesamtwirkung einstehen, die durch das Zusenden unerlaubter werbender E-Mails entsteht (vgl. LG Berlin, NJW-RR 2004, 1631, 1632).
  • AG Berlin-Tempelhof/Kreuzberg, 12.03.2013 - 24 C 1001/13

    Unverlangte E-Mail-Werbung

    Gerechtfertigt ist der Versand einer werbenden E-Mail allein dann, wenn der Empfänger der Werbung vorher zugestimmt hat oder das Einverständnis vermutet werden kann ( LG Berlin, Beschl. v. 02.07.2004 - 15 O 653/03, juris m. w. Nachw.) Die Beweislast für das Vorliegen einer vorherigen Zustimmung des Adressaten trägt die Verfügungsbeklagte als Versenderin der Werbe-E-Mail (vgl. BGH, Urt. v. 10.02.2011 - I ZR 164/09 Tz. 30, juris m. w. Nachw.).

    Die bloße Zusicherung in ihrer Reaktion auf die Abmahnung des Verfügungsklägers vom 28.01.2013, den Account gelöscht zu haben und somit zukünftig keine weiteren E-Mails an den Verfügungskläger zu versenden, genugt hierfür nicht, da den berechtigten Interessen des Verfügungsklägers nur eine Strafbewehrung die erforderliche Gewissheit hinsichtlich der Beendigung des betreffenden Verhaltens genügt (vgl. LG Berlin, Beschl. v. 02.07.2004 - 15 O 653/03, juris m. w. Nachw.).

  • LG Frankenthal, 26.09.2017 - 6 O 25/17

    Unterlassungsanspruch: Störerhaftung im Bereich der Online-Werbung

    Auf Grund der Ausuferungsgefahr muss daher nach Ansicht der Kammer (Vgl. LG-Berlin, NJW-RR 2004, 1631, 1632) jeder einzelne Mitverursacher für die Gesamtwirkung einstehen, die durch das Zusenden unerlaubter werbender E-Mails entsteht.
  • LG Oldenburg, 07.02.2005 - 5 O 284/05

    Abmahnung; Aufwand; Bagatelle; Beeinträchtigung; Dringlichkeit; E-Mail;

    Unverlangte E-Mail-Werbung stellt damit grundsätzlich einen Eingriff in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb dar (LG Berlin, NJW-RR 2004, 1631 [1632]; LG Berlin, NJW-RR 2000, 1229; LG Berlin, NJW 1998, 3208; AG Bochum, NJW-RR 2004, 982; AG Donaueschingen, Urt. vom 6.7.2003, Az: 31 C 210/03; Palandt/Sprau, BGB, 63. Aufl. [2004], § 823 Rdnr. 132; Lettl, GRUR 2000, 977 [982]; Leistner/Pohlmann, WRP 2003, 815 [817]; Baumbach/Hefermehl-Köhler, UWG .
  • AG Bergisch Gladbach, 27.06.2011 - 63 C 86/11
    Auf Grund der Ausuferungsgefahr, die die kostengünstige E-Mail Werbung mit sich bringt, muss der einzelne Mitverursacher auch für die Gesamtwirkung einstehen, die durch das Zusenden unerlaubter werbender E-Mails entsteht (vgl. LG Berlin, NJW-RR 2004, 1631, 1632).
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Rechtsprechung
   OLG Celle, 26.07.2004 - 10 UF 147/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,5195
OLG Celle, 26.07.2004 - 10 UF 147/04 (https://dejure.org/2004,5195)
OLG Celle, Entscheidung vom 26.07.2004 - 10 UF 147/04 (https://dejure.org/2004,5195)
OLG Celle, Entscheidung vom 26. Juli 2004 - 10 UF 147/04 (https://dejure.org/2004,5195)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Art. 6 Abs. 2 S. 1 GG; § 1592 Nr. 1 BGB; § 1600 Abs. 1 Nr. 2 BGB; § 1684 BGB; § 1685 Abs. 2 BGB
    Berechtigung zur Anfechtung der Vaterschaft durch den Mann der an Eides statt versichert der Kindesmutter während der Empfängniszeit beigewohnt zu haben; Einrücken in die Position als leiblicher Vater anstelle des rechtlichen Vaters; Feststellung oder Bestätigung der ...

  • Wolters Kluwer

    Berechtigung zur Anfechtung der Vaterschaft durch den Mann der an Eides statt versichert der Kindesmutter während der Empfängniszeit beigewohnt zu haben; Einrücken in die Position als leiblicher Vater anstelle des rechtlichen Vaters; Feststellung oder Bestätigung der ...

  • Judicialis

    BGB § 1600 n. F.; ; BGB § 1685 Abs. 2 n. F.

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1600 (n.F.); BGB § 1685 Abs. 2 (n.F.)
    Kein Umgangsrecht des leiblichen Vaters, solange das Kind noch als eheliches Kind des früheren Ehemannes der Mutter gilt

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Umgangsrecht für leiblichen Vater?

  • efkir.de PDF, S. 13 (Leitsatz)

    §§ 1600 I Nr. 2, 1685 II BGB
    Umgangsrechtsantrag des rechtlich noch nicht festgestellten Vaters

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2005, 78
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerfG, 09.04.2003 - 1 BvR 1493/96

    Biologischer Vater

    Auszug aus OLG Celle, 26.07.2004 - 10 UF 147/04
    In Hinblick auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 9. April 2003 (1 BvR 1493/96, 1 BvR 1724/01) hat der Bundestag durch das "Gesetz zur Änderung der Vorschriften über die Anfechtung der Vaterschaft und das Umgangsrecht von Bezugspersonen des Kindes, zur Registrierung von Vorsorgeverfügungen und zur Einführung von Vordrucken für die Vergütung von Berufsbetreuern" vom 23. April 2004 (BGBl 2004 Teil I S. 598 ff.) unter anderem § 1600 BGB und § 1685 Abs. 2 BGB geändert.
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