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   OLG Stuttgart, 30.03.2004 - 8 W 108/04   

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https://dejure.org/2004,5099
OLG Stuttgart, 30.03.2004 - 8 W 108/04 (https://dejure.org/2004,5099)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 30.03.2004 - 8 W 108/04 (https://dejure.org/2004,5099)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 30. März 2004 - 8 W 108/04 (https://dejure.org/2004,5099)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zwangsvollstreckung aus einem in bestimmter Frist widerruflichen aber nicht widerrufenen Vergleichs; Erforderlichkeit einer qualifizierten Vollstreckungsklausel für die Zwangsvollstreckung eines Widerrufs-Vergleichs; Differenzierung zwischen einer einfachen ...

  • Judicialis

    ZPO § 724; ; ZPO § 726

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 724; ZPO § 726
    Zwangsvollstreckung aus einem widerruflichen Vergleich

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2005, 909
  • NZA 2005, 431 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG München, 12.03.2001 - 7 W 811/01

    Unterhaltspflicht - vollstreckbare Scheidungsfolgenvereinbarung - "zwei Jahre

    Auszug aus OLG Stuttgart, 30.03.2004 - 8 W 108/04
    Für den dort entschiedenen Fall der Abhängigkeit der Vollstreckbarkeit eines Unterhaltsvergleichs von der Rechtskraft des Scheidungsurteils ist seither ganz überwiegend die gegenteilige Auffassung befürwortet worden (zB OLG München RPfl 1984, 106; JurBüro 2001, 438 = FamRZ 2002, 405; KG InVo 2001, 63; vgl. auch Blomeyer RPfl 1972, 385; 1973, 80 und Hornung RPfl 1973, 77).

    Zwar wird überwiegend angenommen, dass eine durch den Urkundsbeamten erteilte Klausel, deren Erteilung gemäß § 726 ZPO dem Rechtspfleger vorbehalten ist, unwirksam ist (BAG aaO; OLG München FamRZ 2002, 405(406)), während umgekehrt § 8 Abs. 5 RPflG gilt.

  • BAG, 05.11.2003 - 10 AZB 38/03

    Vergleich auf Widerruf - Vollstreckungsklausel

    Auszug aus OLG Stuttgart, 30.03.2004 - 8 W 108/04
    Eine qualifizierte Vollstreckungsklausel nach § 726 ZPO ist nicht erforderlich (entgegen BAG, Beschluss vom 5.11.2003 - 10 AZB 38/03 -).

    Der neuerdings vom Bundesarbeitsgericht (Beschluss v. 5.11.2003 -10 AZB 38/03 - NJW 2004, 701) vertretenen abweichenden Ansicht vermag der Senat nicht zu folgen.

  • OLG Stuttgart, 08.10.1985 - 8 W 433/85
    Auszug aus OLG Stuttgart, 30.03.2004 - 8 W 108/04
    Angesichts der Vielzahl möglicher Bedingungen (anschaulich: Zöller / Stöber, ZPO 24. Aufl., § 726 Rn 2; vgl. auch Senat NJW-RR 1986, 549) ist dem BAG insoweit zuzustimmen.
  • BGH, 18.11.1966 - IV ZR 235/65

    Erbengemeinschaft. Widerruf eines Prozeßvergleichs

    Auszug aus OLG Stuttgart, 30.03.2004 - 8 W 108/04
    Anerkannt ist weiter, dass es sich bei dem im Rahmen eines Vergleichsabschlusses vereinbarten Vorbehalt, der Vergleich könne innerhalb einer bestimmten Frist schriftsätzlich widerrufen werden, im Hinblick auf die Beendigung des Rechtsstreits und damit für das Entstehen eines Vollstreckungstitels (§ 794 Nr. 1 ZPO) regelmäßig um eine aufschiebende Bedingung handelt (vgl. BGHZ 46, 277 = NJW 1967, 440; BGHZ 88, 367 = NJW 1984, 312; BVerwG NJW 1993, 2193; BAG aaO).
  • BGH, 27.10.1983 - IX ZR 68/83

    Widerrufsvorbehalt im Prozeßvergleich

    Auszug aus OLG Stuttgart, 30.03.2004 - 8 W 108/04
    Anerkannt ist weiter, dass es sich bei dem im Rahmen eines Vergleichsabschlusses vereinbarten Vorbehalt, der Vergleich könne innerhalb einer bestimmten Frist schriftsätzlich widerrufen werden, im Hinblick auf die Beendigung des Rechtsstreits und damit für das Entstehen eines Vollstreckungstitels (§ 794 Nr. 1 ZPO) regelmäßig um eine aufschiebende Bedingung handelt (vgl. BGHZ 46, 277 = NJW 1967, 440; BGHZ 88, 367 = NJW 1984, 312; BVerwG NJW 1993, 2193; BAG aaO).
  • KG, 20.06.2000 - 17 WF 2839/00

    Voraussetzungen der Zwangsvollstreckung aus einem Scheidungsfolgenvergleich

    Auszug aus OLG Stuttgart, 30.03.2004 - 8 W 108/04
    Für den dort entschiedenen Fall der Abhängigkeit der Vollstreckbarkeit eines Unterhaltsvergleichs von der Rechtskraft des Scheidungsurteils ist seither ganz überwiegend die gegenteilige Auffassung befürwortet worden (zB OLG München RPfl 1984, 106; JurBüro 2001, 438 = FamRZ 2002, 405; KG InVo 2001, 63; vgl. auch Blomeyer RPfl 1972, 385; 1973, 80 und Hornung RPfl 1973, 77).
  • BGH, 29.05.2008 - IX ZB 102/07

    Wirksamkeit von Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters bei zeitlich

    Ist ein Vergleich - wie hier - unter Widerrufsvorbehalt und damit unter einer Bedingung geschlossen worden, ist nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung (BAGE 108, 217, 222; BGH, Beschl. v. 4. Oktober 2005 - VII ZB 40/05, NJW 2006, 776 Rn. 8) der Rechtspfleger für die Erteilung der Vollstreckungsklausel gemäß § 726 Abs. 1 ZPO zuständig (a.A. OLG Stuttgart NJW 2005, 909, 910) Ob die Zwangsvollstreckung aus der vollstreckbaren Ausfertigung bereits deshalb für unzulässig zu erklären wäre, kann jedoch offen bleiben.
  • OLG Köln, 08.06.2005 - 13 W 28/05

    Erteilung einer Vollstreckungsklausel für einen Widerrufsvergleich

    Ernster zu nehmen ist die in Rechtsprechung (OLG Stuttgart, NJW 2005, 909) und Schrifttum (Nierwetberg, Rpfleger 2005, 292 ff.) geäußerte Kritik daran, dass das Bundesarbeitsgericht eine an Sinn und Zweck des § 726 ZPO orientierte einschränkende Auslegung, wie sie auch der vom BAG (a.a.O.) aufgehobenen Entscheidung des LAG Berlin vom 30.05.2003 - 3 Ta 926/03 - zugrunde lag, abgelehnt und stattdessen nach dem Gesetzgeber gerufen hat.
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