Weitere Entscheidung unten: VGH Hessen, 15.06.2004

Rechtsprechung
   BVerwG, 16.09.2004 - 4 C 5.03   

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https://dejure.org/2004,841
BVerwG, 16.09.2004 - 4 C 5.03 (https://dejure.org/2004,841)
BVerwG, Entscheidung vom 16.09.2004 - 4 C 5.03 (https://dejure.org/2004,841)
BVerwG, Entscheidung vom 16. September 2004 - 4 C 5.03 (https://dejure.org/2004,841)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    GG Art. 70 Abs. 1, Art. 105; HBauO § 48 Abs. 1, 3 und 6, § 49 Abs. 1 und 2
    Notwendige Stellplätze; Herstellungspflicht; fehlender Stellplatznachweis; Stellplatzablösung; Ausgleichsbetrag; Surrogatcharakter; Ausgleichsfunktion; Sonderabgabe; Gesetzgebungskompetenz; Finanzverfassung.

  • Bundesverwaltungsgericht

    GG Art. 70 Abs. 1, Art. 105
    Ausgleichsbetrag; Ausgleichsfunktion; Finanzverfassung; Gesetzgebungskompetenz; Herstellungspflicht; Notwendige Stellplätze; Sonderabgabe; Stellplatzablösung; Surrogatcharakter; fehlender Stellplatznachweis

  • Wolters Kluwer

    Verpflichtung zur Zahlung eines Ausgleichsbetrages bei Unmöglichkeit der Herstellung von Stellplätzen auf Grund einer Nutzungsänderung - Rechtmäßigkeit von § 49 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 Hamburgische Bauordnung (HBauO) - Verpflichtung zur Zahlung eines Ausgleichsbetrags als ...

  • Judicialis

    GG Art. 70 Abs. 1; ; GG Art. 105; ; HBauO § 48 Abs. 1; ; HBauO § 48 Abs. 3; ; HBauO § 48 Abs. 6; ; HBauO § 49 Abs. 1; ; HBauO § 49 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zulässige Ausgleichsabgabe für fehlende Stellplätze nach Hamburgischer Bauordnung

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Ausgleichsbetrag für fehlende Stellplätze

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Stellplatzabgabe verfassungsgemäß! (IBR 2005, 116)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 122, 1
  • NJW 2005, 919 (Ls.)
  • NVwZ 2005, 215
  • DVBl 2005, 196 (Ls.)
  • BauR 2005, 375
  • BauR 2005, 438 (Ls.)
  • ZfBR 2005, 285
 
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (23)

  • BVerwG, 30.08.1985 - 4 C 10.81

    Baurecht - Stellplatz - Ausgleichszahlung

    Auszug aus BVerwG, 16.09.2004 - 4 C 5.03
    Diese Regelung ist ebenso wie die Vorgängerregelung des § 65 HBauO a.F. dem Bauordnungsrecht und nicht dem Straßenverkehrsrecht oder dem Bodenrecht zuzurechnen (vgl. BVerwG, Urteil vom 30. August 1985 - BVerwG 4 C 10.81 - NJW 1986, 600).

    Außerdem hat er dem hamburgischen Gesetzgeber bescheinigt, Vorsorge dafür getroffen zu haben, dass das Abgabenaufkommen gruppennützig verwendet wird (vgl. BVerwG, Urteil vom 30. August 1985 - BVerwG 4 C 10.81 - a.a.O.).

    Wie aus den Gründen der Senatsentscheidung vom 30. August 1985 - BVerwG 4 C 10.81 - (a.a.O.) zu ersehen ist, wurde der Ausgleichsbetrag "zur Schaffung von Stellplätzen 'irgendwo' im Stadtgebiet" verwendet.

  • BVerfG, 17.10.1961 - 1 BvL 5/61

    Verfassungsmäßigkeit der baden-württembergischen Feuerwehrabgabe

    Auszug aus BVerwG, 16.09.2004 - 4 C 5.03
    Unbedenklich sind sie, unabhängig davon, ob sie im Einzelnen durch ein Gegenleistungsverhältnis gekennzeichnet sind (vgl. BVerfG, Urteile vom 23. Januar 1990 - 1 BvL 44/86 u.a. - BVerfGE 81, 156 und vom 19. März 2003 - 2 BvL 9/98 u.a. - BVerfGE 108, 1 ; Beschlüsse vom 6. Februar 1979 - 2 BvL 5/76 - BVerfGE 50, 217 , vom 8. Juni 1988 - 2 BvL 9/85 u.a. - BVerfGE 78, 249 und vom 12. Oktober 1994 - 1 BvL 19/90 - BVerfGE 91, 207 ), eine Lenkungsfunktion erfüllen (vgl. BVerfG, Urteile vom 26. Mai 1981 - 1 BvL 56/78 u.a. - BVerfGE 57, 139 und vom 6. November 1984 - 2 BvL 19/83 u.a. - BVerfGE 67, 256 ; Beschluss vom 24. Januar 1995 - 1 BvL 18/93 u.a. - BVerfGE 92, 91 ) oder einem Ausgleichszweck dienen (vgl. BVerfG, Urteil vom 6. November 1984 - 2 BvL 19/83 u.a. - a.a.O. ; Beschlüsse vom 17. Oktober 1961 - 1 BvL 5/61 - BVerfGE 13, 167 und vom 24. Januar 1995 - 1 BvL 18/93 u.a. - a.a.O. 116 ff.), jedenfalls dann, wenn sie drei finanzverfassungsrechtlichen Grundprinzipien entsprechen, durch die der Auferlegung nichtsteuerlicher Abgaben allgemein Grenzen gesetzt werden: (1.) Zur Wahrung der Geltungskraft der Finanzverfassung bedürfen solche Abgaben einer besonderen sachlichen Rechtfertigung.

    Sie hat auch eine Ausgleichsfunktion, die sie in die Nähe herkömmlicher Ersatzgeldregelungen rückt (vgl. insoweit zur Feuerwehrabgabe: BVerfG, Urteil vom 6. November 1984 - 2 BvL 19/83 u.a. - a.a.O. ; Beschluss vom 17. Oktober 1961 - 1 BvL 5/61 - a.a.O. ; zur naturschutzrechtlichen Ausgleichsabgabe: BVerwG, Urteile vom 4. Juli 1986 - BVerwG 4 C 50.83 - BVerwGE 74, 308 und vom 20. Januar 1989 - BVerwG 4 C 15.87 - BVerwGE 81, 220 ).

  • BVerfG, 06.11.1984 - 2 BvL 19/83

    Investitionshilfegesetz

    Auszug aus BVerwG, 16.09.2004 - 4 C 5.03
    Unbedenklich sind sie, unabhängig davon, ob sie im Einzelnen durch ein Gegenleistungsverhältnis gekennzeichnet sind (vgl. BVerfG, Urteile vom 23. Januar 1990 - 1 BvL 44/86 u.a. - BVerfGE 81, 156 und vom 19. März 2003 - 2 BvL 9/98 u.a. - BVerfGE 108, 1 ; Beschlüsse vom 6. Februar 1979 - 2 BvL 5/76 - BVerfGE 50, 217 , vom 8. Juni 1988 - 2 BvL 9/85 u.a. - BVerfGE 78, 249 und vom 12. Oktober 1994 - 1 BvL 19/90 - BVerfGE 91, 207 ), eine Lenkungsfunktion erfüllen (vgl. BVerfG, Urteile vom 26. Mai 1981 - 1 BvL 56/78 u.a. - BVerfGE 57, 139 und vom 6. November 1984 - 2 BvL 19/83 u.a. - BVerfGE 67, 256 ; Beschluss vom 24. Januar 1995 - 1 BvL 18/93 u.a. - BVerfGE 92, 91 ) oder einem Ausgleichszweck dienen (vgl. BVerfG, Urteil vom 6. November 1984 - 2 BvL 19/83 u.a. - a.a.O. ; Beschlüsse vom 17. Oktober 1961 - 1 BvL 5/61 - BVerfGE 13, 167 und vom 24. Januar 1995 - 1 BvL 18/93 u.a. - a.a.O. 116 ff.), jedenfalls dann, wenn sie drei finanzverfassungsrechtlichen Grundprinzipien entsprechen, durch die der Auferlegung nichtsteuerlicher Abgaben allgemein Grenzen gesetzt werden: (1.) Zur Wahrung der Geltungskraft der Finanzverfassung bedürfen solche Abgaben einer besonderen sachlichen Rechtfertigung.

    Sie hat auch eine Ausgleichsfunktion, die sie in die Nähe herkömmlicher Ersatzgeldregelungen rückt (vgl. insoweit zur Feuerwehrabgabe: BVerfG, Urteil vom 6. November 1984 - 2 BvL 19/83 u.a. - a.a.O. ; Beschluss vom 17. Oktober 1961 - 1 BvL 5/61 - a.a.O. ; zur naturschutzrechtlichen Ausgleichsabgabe: BVerwG, Urteile vom 4. Juli 1986 - BVerwG 4 C 50.83 - BVerwGE 74, 308 und vom 20. Januar 1989 - BVerwG 4 C 15.87 - BVerwGE 81, 220 ).

  • VGH Baden-Württemberg, 05.04.2016 - 1 S 275/16

    Rechtsgrundlage für Anordnung einer erkennungsdienstlichen Behandlung

    Gegen den Austausch der Rechtsgrundlage (vgl. dazu BVerwG, Urt. v. 16.09.2004 - 4 C 5/03 -, BVerwGE 122, 1 m.w.N.) bestehen keine rechtlichen Bedenken, weil sowohl § 81b 2. Alternative StPO als auch § 36 Abs. 1 Nr. 2 PolG der Verfolgungsvorsorge und damit im weiteren Sinn auch präventivpolizeilichen Zwecken dienen, ein Zuständigkeitswechsel nicht eintritt, die Anordnung der erkennungsdienstlichen Behandlung nach beiden Ermächtigungsgrundlagen mit Ausnahme der Beschuldigteneigenschaft an dieselben Tatbestandsvoraussetzungen anknüpft und das auszuübende Ermessen sich an denselben Maßstäben orientiert (vgl. Senat, Urt. v. 07.03.2007, a.a.O.).
  • BVerfG, 05.03.2009 - 2 BvR 1824/05

    Keine Verletzung von Art 2 Abs.1 GG oder weiterer verfassungsmäßiger

    Es handelt sich insbesondere nicht um Regelungen des Straßenverkehrs (Art. 74 Abs. 1 Nr. 22 GG) oder des Bodenrechts (Art. 74 Abs. 1 Nr. 18 GG), sondern um solche des Bauordnungsrechts (vgl. BVerwG, Urteil vom 30. August 1985 - 4 C 10/81 -, NJW 1986, S. 600 ; BVerwGE 122, 1 ).

    Die Verpflichtung zur Herstellung von Stellplätzen beziehungsweise zur Entrichtung des Ausgleichsbetrags trifft die Bauherren verkehrswirksamer baulicher Anlagen und damit eine in der gesellschaftlichen Wirklichkeit vorfindliche Gruppe (vgl. auch BVerwGE 122, 1 ).

    Nach den Feststellungen der Fachgerichte, auf die die angegriffene Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Bezug genommen hat, werden Einnahmen und Ausgaben im Haushaltsplan der Freien und Hansestadt Hamburg ausgewiesen (vgl. BVerwGE 122, 1 ).

  • OVG Hamburg, 25.05.2007 - 1 Bf 383/05

    Zweckentfremdung von Wohnraum - hier: Hamburg

    Zweitens muss die Erhebung der Belastungsgleichheit der Abgabepflichtigen Rechnung tragen (vgl. BVerwG, Urt. v. 16.9.2004, BVerwGE 122, 1 - juris Rn 28, 29 - m.w.Nachw.).

    Diese Anforderungen bleiben hinter denjenigen zurück, die an Sonderabgaben mit Finanzierungsfunktion gestellt werden (vgl. BVerwG, Urt. v. 16.9.2004 a.a.O.; OVG Hamburg, Urt. v. 11.2.2003, 2 Bf 430/99 ).

    In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist anerkannt, dass auch ein Mieter als Inhaber der tatsächlichen Gewalt über eine Wohnung Adressat einer Zahlungsauflage sein kann, die von ihm einen Ausgleich für die von ihm zu verantwortende Zweckentfremdung des Wohnraums verlangt (vgl. BVerwG, Urt. v. 20.8.1986, NJW-RR 1987, 590 - juris Rn 23 - ; vgl. entsprechend zum Ausgleichsbetrag für notwendige Stellplätze BVerwG, Urt. v. 16.9.2004, BVerwGE 122, 1 - juris Rn 32 - vgl. OVG Berlin, Beschl. v. 23.6.1988, Grundeigentum 1989, 257; OVG Münster, Urt. v. 4.5.1988, DWW 1988, 288 - juris Rn 45-47).

  • OLG München, 25.09.2019 - 34 Wx 284/19

    Rechtswidriger Beschluss zur Durchsuchung von Wohn- und Geschäftsräumen

    Denn diese können grundsätzlich ausgetauscht werden (vgl. BVerwG NVwZ 2005, 215; VGH Mannheim vom 5.4.2016 - 1 S 275/16, BeckRS 2016, 45327).
  • VGH Hessen, 14.07.2009 - 3 A 1584/08

    Heranziehung zu einem Stellplatzablösebetrag in Höhe von 100% der

    Das Bundesverwaltungsgericht (Urteil vom 16.09.2004 - 4 C 5/03 - in juris online) hat zu einer zwar nicht identischen, im maßgeblichen Bereich jedoch vergleichbaren Regelung der Hamburger Bauordnung (HBauO) zur Ausgleichsabgabe für Stellplätze und Fahrradplätze im Wesentlichen ausgeführt: .

    Dabei ist unter Zugrundelegung der Ausführungen des BVerwG in seiner Entscheidung vom 16. September 2004 (4 C 5/03) unerheblich, ob den herstellungs- bzw. ablösepflichtigen Eigentümern oder Nutzungsberechtigten ein individuelles Nutzungsrecht eingeräumt wird, dies zum einen, weil die Ablöseverpflichtung lediglich den Ausgleich für die ohnehin von ihnen zu erfüllende Herstellungspflicht ist, zum anderen § 44 Abs. 2 HBO auch anderen Maßnahmen dient, die die individuelle Nutzbarkeit eines Stellplatzes nicht voraussetzen und schließlich, worauf die Beklagte zutreffend hinweist, den Ablöseverpflichteten ein Vorteil ausreichend dadurch eingeräumt ist, dass nach § 44 Abs. 2 Satz 2 HBO die Verwendung des Geldbetrages für die Erreichbarkeit des Bauvorhabens, das die Zahlungspflicht auslöst, einen Vorteil bewirken muss.

  • VGH Hessen, 21.11.2023 - 6 A 1658/18

    Zum Inhalt der kollektiven Vermögensverwaltung gemäß § 1 Abs. 19 Nr. 24 KAGB,

    Eine Umdeutung besteht in einem verändernden Eingriff in den Verfügungssatz des Verwaltungsaktes, der hier jedoch unverändert bleibt (vgl. BVerwG, Urteil vom 16. September 2004 - 4 C 7/03 -, NVwZ 2005, 215; OVG Saarlouis, Beschluss vom 7. August 2013 - 3 A 295/13 -, BeckRS 54186).
  • BVerwG, 15.11.2006 - 6 C 18.05

    Zusammenschaltungsentgelte; Vorabregulierung; Kosten der effizienten

    Unzulässig ist dies nur dann, wenn der Verwaltungsakt hierdurch in seinem Wesen verändert wird (vgl. Urteil vom 16. September 2004 - BVerwG 4 C 5.03 - BVerwGE 122, 1 m.w.N.).
  • OVG Berlin, 22.06.2005 - 2 B 7.05

    Bestimmtheitsanforderungen an Ermächtigungsgrundlage

    Es gehört zu den grundlegenden Prinzipien der Finanzverfassung zur Begrenzung der Zulässigkeit nichtsteuerlicher Abgaben, dass diese einer besonderen Rechtfertigung bedürfen, denn sie müssen sich ihrer Art nach von der Steuer, die voraussetzungslos auferlegt und geschuldet wird, deutlich unterscheiden (BVerwG, Urteil vom 16. September 2004, NVwZ 2005, 215, 216; BVerfG, Urteil vom 19. März 2003, BVerfGE 108, 1, 16 = NVwZ 2003, 715, 716).
  • BVerwG, 25.08.2021 - 4 B 3.21

    (Teil)Nichtigkeit eines Stellplatzablösevertrags

    Soweit die Beklagte mit dem Hinweis auf den Surrogatcharakter der Stellplatzablöse (vgl. BVerwG, Urteile vom 30. August 1985 - 4 C 10.81 - Buchholz 406.421 Garagen- und Stellplatzrecht Nr. 3 S. 3 und vom 16. September 2004 - 4 C 5.03 - BVerwGE 122, 1 ; siehe auch BVerfG, Kammerbeschluss vom 5. März 2009 - 2 BvR 1824/05 - NVwZ 2009, 837 ) und deren Einstufung als Sonderabgabe (vgl. BVerwG, Urteil vom 16. September 2004 - 4 C 5.03 - BVerwGE 122, 1 ; BVerfG, Kammerbeschluss vom 5. März 2009 - 2 BvR 1824/05 - NVwZ 2009, 837 ) die Nichtbeachtung von revisiblem Recht bei der Anwendung und Auslegung des nicht revisiblen Landesrechts rügt, kann dies eine Zulassung der Revision allenfalls dann rechtfertigen, wenn die Auslegung der - gegenüber dem Landesrecht als korrigierender Maßstab angeführten - bundesrechtlichen Rechtssätze ihrerseits ungeklärte Fragen von grundsätzlicher Bedeutung aufwirft (stRspr, vgl. nur BVerwG, Beschlüsse vom 30. Juni 2003 - 4 B 35.03 - Buchholz 310 § 108 Abs. 1 VwGO Nr. 26 S. 20 und vom 22. Dezember 2016 - 4 BN 17.16 - juris Rn. 6 m.w.N.).
  • OVG Berlin, 22.06.2005 - 2 B 5.05

    Unzulässige Baugenehmigungsgebühren

    Es gehört zu den grundlegenden Prinzipien der Finanzverfassung zur Begrenzung der Zulässigkeit nichtsteuerlicher Abgaben, dass diese einer besonderen Rechtfertigung bedürfen, denn sie müssen sich ihrer Art nach von der Steuer, die voraussetzungslos auferlegt und geschuldet wird, deutlich unterscheiden (BVerwG, Urteil vom 16. September 2004, NVwZ 2005, 215, 216; BVerfG, Urteil vom 19. März 2003, BVerfGE 108, 1, 16 = NVwZ 2003, 715, 716).
  • BVerwG, 08.10.2009 - 4 B 58.09

    Verstoß der Auslegung einer Satzung gegen das Willkürprinzip

  • VG Karlsruhe, 29.01.2021 - 1 K 148/21

    Guinea: Covid-Test vor Überstellung verletzt den Antragsteller nicht in seinen

  • OVG Berlin, 22.06.2005 - 2 B 6.05

    Baugebührenordnung Berlin teilweise nichtig

  • VG Stuttgart, 24.01.2023 - 2 K 815/22

    Nachweis von Stellplätzen für ein Bauvorhaben; Ablösungsvereinbarung als

  • VG Bremen, 23.03.2017 - 5 K 1460/16

    Sprachliche Anforderungen an Lebensmittelinformationen - EuGH;

  • OVG Berlin, 15.04.2005 - 2 B 13.02

    Anspruch auf Zahlung einer Stellplatz-Ablösesumme wegen einer Nutzung des

  • BVerwG, 14.07.2005 - 4 B 45.05

    Vorliegen einer klärungsbedürftigen Rechtsfrage auf Grund des Vortrags der

  • VG Ansbach, 06.10.2017 - AN 14 K 16.02519

    Rechtmäßiger Bescheid über Beseitigung von Betriebsmängeln

  • VG München, 15.12.2009 - M 1 K 09.2849

    Nachträgliche Realherstellung von Stellplätzen für einen großflächigen

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Rechtsprechung
   VGH Hessen, 15.06.2004 - 11 TP 1440/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,2895
VGH Hessen, 15.06.2004 - 11 TP 1440/04 (https://dejure.org/2004,2895)
VGH Hessen, Entscheidung vom 15.06.2004 - 11 TP 1440/04 (https://dejure.org/2004,2895)
VGH Hessen, Entscheidung vom 15. Juni 2004 - 11 TP 1440/04 (https://dejure.org/2004,2895)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 8 Abs 2 ArchG HE
    Löschung aus der Architektenliste - Unzuverlässigkeit mangels Vermögens

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Fehlen der Zuverlässigkeit für die Ausübung des Berufs des Architekten; Bewilligung von Prozesskostenhilfe; Rechtmäßigkeit der Löschung eines Architekten aus der Architektenliste und Stadtplanerliste

  • Judicialis

    HASG § 5 Abs. 1 Halbs. 1; ; HASG § 5 Abs. 2 S. 2

  • rechtsportal.de

    HASG § 5 Abs. 1 Halbs. 1; HASG § 5 Abs. 2 S. 2
    Recht der Architekten - Berufsverzeichnis, Insolvenz, Löschung, Zuverlässigkeit

  • ibr-online

    Löschung eines Architekten aus der Architektenliste

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsanwalt.com (Kurzinformation)

    Insolvenz eines Architekten kann zu seiner Löschung aus der Architektenliste führen

Besprechungen u.ä. (2)

  • baunetz.de (Entscheidungsbesprechung)

    Löschung aus der Architektenliste wegen Ablehnung der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens mangels Masse?

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Vermögensverfall rechtfertigt Löschung aus der Architektenliste! (IBR 2004, 625)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2005, 919
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (1)

  • VGH Hessen, 10.05.1994 - 11 UE 627/93

    Löschung in der Architektenliste wegen Abgabe der eidesstattlichen Versicherung

    Auszug aus VGH Hessen, 15.06.2004 - 11 TP 1440/04
    Einem Architekten, über dessen Vermögen mangels Masse ein Insolvenzverfahren nicht eröffnet werden kann, fehlt die für die Eintragung in das Berufsverzeichnis erforderliche Zuverlässigkeit für die Ausübung des Berufs des Architekten (im Anschluss an das Urteil des Senats vom 10. Mai 1994 - 11 UE 627/93 -).

    Diese unter Bezug auf die Rechtsprechung des Senats (Urteil vom 10. Mai 1994 - 11 UE 627/93 -) getroffenen Feststellungen des Verwaltungsgerichts begegnen auch unter Berücksichtigung der hiergegen erhobenen Einwände des Klägers keine Bedenken.

  • OVG Sachsen, 24.05.2005 - 4 B 987/04

    Architektenliste, eidesstattliche Versicherung, Insolvenz, Restschuldbefreiung,

    Die genannte Regelung soll im öffentlichen Interesse wie im Interesse der jeweiligen Auftraggeber ein Mindestmaß an wirtschaftlicher Unabhängigkeit gewährleisten, damit sich die typischerweise mit erheblichen Vermögenswerten betrauten Architekten bei ihrer verantwortungsvollen Tätigkeit an fachlichen Gesichtspunkten - namentlich an den Erfordernissen einer sicheren und wirtschaftlichen Bauweise - orientieren können, und diese Belange nicht unter dem Druck einer finanziellen Notlage zu Gunsten einer Verbesserung ihrer eigenen Situation vernachlässigen oder gar völlig zurückstellen (vgl. VGH Bad.-Württ, Beschl. v. 21.12.1992, NVwZ-RR 1993, 183; HessVGH, Beschl. v. 15.6.2004, NJW 2005, 919 f.; NdsOVG, Beschl. v. 26.1.1995, NVwZ-RR 1996, 261 m.w.N. zum jeweiligen Landesrecht).

    Soweit das Verwaltungsgericht zur Begründung seiner einschränkenden Auslegung von § 8 Abs. 2 i.V.m. § 7 Abs. 2 SächsArchG a.F. auf abweichende Formulierungen im Architektengesetz der DDR von 1990 sowie in den Architektengesetzen anderer Bundesländer verweist, merkt der Senat lediglich an, dass die Löschung aus der Architektenliste wegen nachträglichen Vermögensverfalls auch nach den vom Verwaltungsgericht u.a. herangezogenen Regelungen des Baden-Württembergischen und des Hessischen Architektengesetzes als zulässig angesehen wird (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 21.12.1992, NVwZ-RR 1993, 183; HessVGH, Beschl. v. 15.6.2004, Beschl. v. 15.6.2004, NJW 2005, 919 f.).

  • VGH Baden-Württemberg, 17.05.2006 - 9 S 2538/05

    Löschung eines freien Architekten aus der Architektenliste wegen Vermögenverfalls

    Ihm fehlt die wirtschaftliche Grundlage für die erforderliche berufliche Unabhängigkeit und rechtfertigt in seiner Person die Besorgnis, dass die ungeordneten Vermögensverhältnisse sich u.a. zu Lasten der Einhaltung der der öffentlichen Sicherheit dienenden Regeln der Baukunst und der sonstigen baupolizeilichen Vorschriften auswirken können (vgl. Senat, Beschluss vom 23.03.2006 - 9 S 2455/06 - Beschluss vom 21.12.1992 - 9 S 1870/92 -, a.a.O. und Urteil vom 08.03.1989 - 9 S 2005/87 -, NVwZ-RR 1990, 304; vgl. auch OVG Bautzen, Urteil vom 24.05.2005 - 4 B 987/04 -, SächsVBl 2006, 42; HessVGH, Beschluss vom 15.06.2004 - 11 TP 1440/04 -, NJW 2005, 919).
  • OVG Niedersachsen, 29.07.2011 - 8 ME 36/11

    Einstweiliger Rechtschutz gegen das Streichen eines Architekten aus der

    Ein solcher die Unzuverlässigkeit indizierender Vermögensverfall zeigt sich etwa in der Abgabe der eidesstattlichen Versicherung nach § 807 ZPO und der Eintragung in das Schuldnerverzeichnis nach § 915 ZPO (vgl. Senatsbeschl. v. 23.11.2006, a.a.O.), der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Architekten (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 4.5.2011 - 4 A 697/10 -, juris Rn. 8 f.; Beschl. v. 26.4.2007 - 4 B 497/06 -, juris Rn. 6; VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 17.5.2006 - 9 S 2538/05 -, juris Rn. 4 f.) oder der Abweisung eines Antrags auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Architekten nach § 26 InsO (vgl. Hessischer VGH, Beschl. v. 15.6.2004 - 11 TP 1440/04 -, NJW 2005, 919 f.).
  • VG Ansbach, 02.03.2020 - AN 4 K 17.00607

    Widerruf der Eintragung in die Architektenliste

    Damit rechtfertigt er in seiner Person die Besorgnis, dass sich seine ungeordneten Vermögensverhältnisse u.a. zu Lasten der Einhaltung der Regeln der Baukunst und der sonstigen baupolizeilichen Vorschriften auswirken können und dass er sich bei seinen Handlungen von eigenen finanziellen Interessen und übertriebener Gewinnorientierung leiten lässt (vgl. OVG Saarl, U.v. 20.11.2015 - 1 A 405/14 - juris Rn. 50; SächsOVG, U.v. 18.9.2012 - 4 A 855/11 - juris Rn. 39; NdsOVG, B.v. 29.07.2011 - 8 ME 36/11 - juris Rn. 27; OVG NW, B.v. 4.5.2011 - 4 A 697/10 - juris Rn. 10; OVG LSA, B.v. 18.3.2011 - 1 L 17/11 - juris Rn. 6; BayVGH, B.v. 16.6.2010 - 22 ZB 10.1207 - juris Rn. 2; VGH BW, B.v. 17.5.2006 - 9 S 2538/05 - juris Rn. 6; HessVGH, B.v. 15.6.2004 - 11 TP 1440/04 - juris Rn. 2).
  • VG Ansbach, 02.03.2020 - AN 4 K 17.607

    Vermögensverfall indiziert Unzuverlässigkeit: Löschung aus der Architektenliste!

    Damit rechtfertigt er in seiner Person die Besorgnis, dass sich seine ungeordneten Vermögensverhältnisse u.a. zu Lasten der Einhaltung der Regeln der Baukunst und der sonstigen baupolizeilichen Vorschriften auswirken können und dass er sich bei seinen Handlungen von eigenen finanziellen Interessen und übertriebener Gewinnorientierung leiten lässt (vgl. OVG Saarl, Urteil vom 20.11.2015 - 1 A 405/14 - SächsOVG, Urteil vom 18.9.2012 - 4 A 855/11 - NdsOVG, Beschluss vom 29.07.2011 - 8 ME 36/11 - OVG NW, Beschluss vom 4.5.2011 - 4 A 697/10 - OVG LSA, Beschluss vom 18.3.2011 - 1 L 17/11 - BayVGH, Beschluss vom 16.6.2010 - 22 ZB 10.1207 - VGH BW, Beschluss vom 17.5.2006 - 9 S 2538/05 - HessVGH, Beschluss vom 15.6.2004 - 11 TP 1440/04 -).
  • VG Köln, 06.09.2013 - 1 K 2081/13

    Widerruf der öffentlichen Bestellung und Vereidigung als Sachverständigen für das

    vgl. OVG Niedersachsen, Beschluss vom 23.11.2006    - 8 ME 146/06 -, VGH Hessen, Beschluss vom 15.06.2004 - 11 TP 1440/04 - OVG Saarland, Beschluss vom 28.11.2007 - 1 A 177/07 - VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 17.05.2006 - 9 S 2538/05 -, jeweils nach juris zum Architektenberuf.
  • VG Saarlouis, 04.09.2013 - 1 K 13/12

    Neueintragung in die Architektenliste; Abgabe einer Eidesstattlichen Versicherung

    Dabei lässt der durch die Abgabe der Eidesstattlichen Versicherung und/oder die Eröffnung des Insolvenzverfahrens belegte Vermögensverfall nicht erst bei Hinzutretung weiterer Umstände, sondern unmittelbar und typischer Weise die Eignung für den Architektenberuf entfallen (vgl. hierzu nur OVG Niedersachsen, Beschluss vom 23.11.2006 - 8 ME 146/06 - VGH Hessen, Beschluss vom 15.06.2004 - 11 TP 1440/04 - OVG des Saarlandes, Beschluss vom 28.11.2007 - 1 A 177/07 - VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 17.05.2006 - 9 S 2538/05 -, alle zitiert nach juris; zur Gefahr für die Interessen des Auftraggebers bei Vermögensverfall: OVG des Landes Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 18.03.2011 - 1 L 17/11 -, juris).
  • VG Köln, 26.02.2010 - 1 K 4559/08

    Der durch die Abgabe der eidesstattlichen Versicherung und/oder die Eröffnung des

    vgl. OVG Niedersachsen, Beschluss vom 23. November 2006 - 8 ME 146/06 -, VGH Hessen, Beschluss vom 15. Juni 2004 - 11 TP 1440/04 - OVG Saarland, Beschluss vom 28. November 2007 - 1 A 177/07 - VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 17. Mai 2006 - 9 S 2538/05 -, jeweils juris-Dokumentation.
  • VG Gelsenkirchen, 12.06.2009 - 9 L 386/09

    Löschung eines sich im Insolvenzverfahren befindlichen Architekten aus der Liste

    Gleiches gilt, wenn der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens - wie hier - mangels Masse abgewiesen wird, weil das schuldnerische Vermögen voraussichtlich nicht ausreicht, um nach der Eröffnung die Kosten des Insolvenzverfahrens zu decken, vgl. Hessischer VGH, Beschluss vom 15. Juni 2004 - 11 TP 1440/04 -, zitiert nach Juris, zum dort geltenden Landesrecht.
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