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   BVerfG, 01.02.2005 - 1 BvR 2019/03   

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BVerfG, 01.02.2005 - 1 BvR 2019/03 (https://dejure.org/2005,1320)
BVerfG, Entscheidung vom 01.02.2005 - 1 BvR 2019/03 (https://dejure.org/2005,1320)
BVerfG, Entscheidung vom 01. Februar 2005 - 1 BvR 2019/03 (https://dejure.org/2005,1320)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • HRR Strafrecht

    Art. 5 Abs. 2 GG; Art. 13 Abs. 1 GG; Art. 10 EMRK; § 97 StPO; § 53 Abs. 1 Nr. 5 StPO; § 168 StGB
    Pressefreiheit; Durchsuchung von Redaktionsräumen (Störung der Redaktionstätigkeit; einschüchternden Wirkung, chilling effect); Wechselwirkungslehre (Abwägung zwischen Strafverfolgungsinteresse und Pressefreiheit; entbehrliche Abwägung bei Ermittlungen gegen ...

  • lexetius.com
  • openjur.de

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen Durchsuchung von Redaktionsräumen

  • IWW (Kurzinformation)

    Durchsuchungsbeschluss - Durchsuchung von Redaktionsräumen

  • urheberrecht.org (Kurzinformation)

    Eingriff in die Pressefreiheit durch Münchner Justiz

  • jurawelt.com (Pressemitteilung)

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen Durchsuchung von Redaktionsräumen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2005, 964
  • NJW 2005, 965
  • NVwZ 2006, 82 (Ls.)
  • ZUM 2005, 314
  • afp 2005, 169
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (13)

  • BVerfG, 01.10.1987 - 2 BvR 1434/86

    Beschlagnahme von Filmmaterial

    Auszug aus BVerfG, 01.02.2005 - 1 BvR 2019/03
    a) Die in Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG verbürgte Pressefreiheit schützt die Eigenständigkeit der Presse von der Beschaffung der Information bis zur Verbreitung der Nachrichten und Meinungen (vgl. BVerfGE 66, 116 ; 77, 65 ).

    Diese sind ihrerseits unter Berücksichtigung der Pressefreiheit auszulegen und anzuwenden (vgl. BVerfGE 77, 65 ; 107, 299 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats - 1 BvR 77/96 -, NJW 2001, S. 507).

    Die Einschränkung der Pressefreiheit muss geeignet und erforderlich sein, um den angestrebten Erfolg zu erreichen; dieser muss in angemessenem Verhältnis zu den Einbußen stehen, welche die Beschränkung für die Pressefreiheit mit sich bringt (vgl. BVerfGE 59, 231 ; 71, 206 ; 77, 65 ).

  • BVerfG, 22.08.2000 - 1 BvR 77/96

    Verfassungsbeschwerde der TAZ gegen Beschlagnahme eines "täuschenden

    Auszug aus BVerfG, 01.02.2005 - 1 BvR 2019/03
    Diese sind ihrerseits unter Berücksichtigung der Pressefreiheit auszulegen und anzuwenden (vgl. BVerfGE 77, 65 ; 107, 299 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats - 1 BvR 77/96 -, NJW 2001, S. 507).

    Geboten ist insofern eine Abwägung zwischen dem sich auf die konkret zu verfolgenden Taten beziehenden Strafverfolgungsinteresse und der Pressefreiheit (vgl. BVerfG, 1. Kammer des Ersten Senats - 1 BvR 77/96 -, NJW 2001, S. 507 ).

  • BVerfG, 20.02.2001 - 2 BvR 1444/00

    Wohnungsdurchsuchung

    Auszug aus BVerfG, 01.02.2005 - 1 BvR 2019/03
    Mithin hat der Beschluss Ziel, Rahmen und Grenzen der Durchsuchung zu definieren (vgl. BVerfGE 96, 44 ; 103, 142 ).
  • BVerfG, 28.02.1989 - 1 BvR 1046/85

    Gegenstandswertfestsetzung im Verfassungsbeschwerde-Verfahren

    Auszug aus BVerfG, 01.02.2005 - 1 BvR 2019/03
    Die Entscheidung über die Auslagenerstattung beruht auf § 34 a Abs. 2 BVerfGG, die Festsetzung des Werts des Gegenstands der anwaltlichen Tätigkeit auf § 61 Abs. 1 Satz 1 RVG in Verbindung mit § 113 Abs. 2 Satz 3 BRAGO in Verbindung mit den durch das Bundesverfassungsgericht hierzu entwickelten Grundsätzen (vgl. BVerfGE 79, 357 ; 79, 365 ).
  • BVerfG, 25.01.1984 - 1 BvR 272/81

    Springer/Wallraff

    Auszug aus BVerfG, 01.02.2005 - 1 BvR 2019/03
    a) Die in Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG verbürgte Pressefreiheit schützt die Eigenständigkeit der Presse von der Beschaffung der Information bis zur Verbreitung der Nachrichten und Meinungen (vgl. BVerfGE 66, 116 ; 77, 65 ).
  • BVerfG, 13.01.1982 - 1 BvR 848/77

    Freie Mitarbeiter

    Auszug aus BVerfG, 01.02.2005 - 1 BvR 2019/03
    Die Einschränkung der Pressefreiheit muss geeignet und erforderlich sein, um den angestrebten Erfolg zu erreichen; dieser muss in angemessenem Verhältnis zu den Einbußen stehen, welche die Beschränkung für die Pressefreiheit mit sich bringt (vgl. BVerfGE 59, 231 ; 71, 206 ; 77, 65 ).
  • BVerfG, 26.05.1976 - 2 BvR 294/76

    Quick/Durchsuchungsbefehl

    Auszug aus BVerfG, 01.02.2005 - 1 BvR 2019/03
    Anforderungen der Verhältnismäßigkeit gelten auch hinsichtlich der Durchführung der Durchsuchung (vgl. BVerfGE 42, 212 ).
  • BVerfG, 27.05.1997 - 2 BvR 1992/92

    Durchsuchungsanordnung II

    Auszug aus BVerfG, 01.02.2005 - 1 BvR 2019/03
    Mithin hat der Beschluss Ziel, Rahmen und Grenzen der Durchsuchung zu definieren (vgl. BVerfGE 96, 44 ; 103, 142 ).
  • BVerfG, 05.02.2004 - 2 BvR 1621/03

    Zum rechtlichen Gehör bei Wohnungsdurchsuchungen

    Auszug aus BVerfG, 01.02.2005 - 1 BvR 2019/03
    Die Beachtung des Vorbringens des von einer Durchsuchung Betroffenen ist aber nach deren Vollziehung, die ohne Anhörung angeordnet worden war, von besonderer Bedeutung, denn es geht für den Betroffenen um den ersten Zugang zum Gericht (vgl. BVerfG, 3. Kammer des Zweiten Senats - 2 BvR 1621/03 -, NJW 2004, S. 1519).
  • BVerfG, 03.12.1985 - 1 BvL 15/84

    Veröffentlichungen "im Wortlaut" - Zur Verfassungsmäßigkeit von § 353d Nr. 3 StGB

    Auszug aus BVerfG, 01.02.2005 - 1 BvR 2019/03
    Die Einschränkung der Pressefreiheit muss geeignet und erforderlich sein, um den angestrebten Erfolg zu erreichen; dieser muss in angemessenem Verhältnis zu den Einbußen stehen, welche die Beschränkung für die Pressefreiheit mit sich bringt (vgl. BVerfGE 59, 231 ; 71, 206 ; 77, 65 ).
  • BVerfG, 28.02.1989 - 1 BvR 1291/85

    Gegenstandswertfestsetzung im Verfassungsbeschwerde-Verfahren

  • BVerfG, 12.03.2003 - 1 BvR 330/96

    Fernmeldegeheimnis

  • BVerfG, 10.06.1964 - 1 BvR 37/63

    Spezifisches Verfassungsrecht

  • BVerfG, 27.02.2007 - 1 BvR 538/06

    Informantenschutz

    c) Eine Durchsuchung in Presseräumen stellt wegen der damit verbundenen Störung der redaktionellen Arbeit und der Möglichkeit einer einschüchternden Wirkung eine Beeinträchtigung der Pressefreiheit dar (vgl. zuletzt BVerfG, 1. Kammer des Ersten Senats, Beschluss vom 1. Februar 2005 - 1 BvR 2019/03 -, NJW 2005, S. 965).

    Gegen diese Auslegung ist verfassungsrechtlich nichts einzuwenden (vgl. BVerfG, 1. Kammer des Ersten Senats, Beschluss vom 1. Februar 2005 - 1 BvR 2019/03 -, NJW 2005, S. 965).

  • BGH, 27.03.2009 - 2 StR 302/08

    Verfahren gegen Trierer Strafverteidiger wegen Beleidigung eines Richters und

    § 97 Abs. 1 StPO ist nicht anwendbar, wenn der Zeugnisverweigerungsberechtigte wie im vorliegenden Fall selbst Beschuldigter der Straftat ist (vgl. BGHSt 38, 144, 146 f.; BVerfG NJW 2005, 965; OLG Frankfurt NJW 2005, 1727, 1730; Nack in KK StPO, 6. Aufl. § 97 Rn. 8; Meyer-Goßner StPO 51. Aufl. § 97 Rn. 10; Schäfer in Löwe-Rosenberg StPO, 25. Aufl. § 97 Rn. 25 m.w.N.; Wohlers in SK-StPO 2008 § 97 Rn. 13).
  • BVerfG, 10.12.2010 - 1 BvR 1739/04

    Anordnung der Durchsuchung der Geschäftsräume eines Rundfunksenders (richterliche

    Eine Durchsuchung in den Räumen eines Rundfunkunternehmens stellt - ebenso wie die Durchsuchung von Presseräumen - wegen der damit verbundenen Störung der redaktionellen Arbeit sowie der Möglichkeit einer einschüchternden Wirkung eine Beeinträchtigung des Grundrechts aus Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG dar (vgl. BVerfGE 117, 244 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 1. Februar 2005 - 1 BvR 2019/03 -, NJW 2005, S. 965).

    Geboten ist daher eine Abwägung zwischen dem sich auf die konkret zu verfolgenden Taten beziehenden Strafverfolgungsinteresse und - hier - der Rundfunkfreiheit (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 22. August 2000 - 1 BvR 77/96 -, NJW 2001, S. 507 ; Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 1. Februar 2005 - 1 BvR 2019/03 -, NJW 2005, S. 965).

  • BVerfG, 22.10.2020 - 1 BvR 1949/20

    Einstweilige Anordnung gegen die Beschlagnahme der Kamera eines nebenberuflichen

    Geboten ist daher eine Abwägung zwischen dem sich auf die konkret zu verfolgenden Taten beziehenden Strafverfolgungsinteresse und der Pressefreiheit (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 22. August 2000 - 1 BvR 77/96 - Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 1. Februar 2005 - 1 BvR 2019/03 - siehe auch stattgebender Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 10. Dezember 2010 - 1 BvR 1739/04 -, Rn. 19).
  • BVerfG, 10.12.2010 - 1 BvR 2020/04

    Art und Weise der Durchführung einer Durchsuchung der Geschäftsräume eines

    Geboten ist daher eine Abwägung zwischen dem sich auf die konkret zu verfolgenden Taten beziehenden Strafverfolgungsinteresse und - hier - den Belangen der Rundfunkfreiheit (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 22. August 2000 - 1 BvR 77/96 -, NJW 2001, S. 507 ; Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 1. Februar 2005 - 1 BvR 2019/03 -, NJW 2005, S. 965).
  • LG Potsdam, 27.01.2006 - 24 Qs 165/05
    Der Beschluss des Amtsgerichts wird auch insoweit den Anforderungen, die das Bundesverfassungsgericht (BVerfG, 1 BvR 2019/03 vom 1. Februar 2005) an die Anordnung der Durchsuchung von Redaktionsräumen gestellt hat, in vollem Umfang gerecht.
  • LG Bochum, 10.01.2006 - 6 Qs 43/05
    Demzufolge hätte im angefochtenen Beschluss eine inhaltliche Abwägung zwischen der Schwere des Tatvorwurfs und den Beeinträchtigungen der Pressefreiheit vorgenommen werden müssen (vgl. BVerfG NJW 2005, 965), was nicht geschehen ist.
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