Rechtsprechung
BGH, 18.01.2005 - X ZR 264/02 |
Volltextveröffentlichungen (18)
- IWW
- Deutsches Notarinstitut
BGB §§ 328, 331
Verfügungsbefugnis des Großvaters über von ihm für Enkel angelegte und weiter in seiner Hand befindliche Sparbücher - Kanzlei Prof. Schweizer
Verfügung über das Sparbuch auf den Namen eines Kindes
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Anlegen eines Sparbuchs auf den Namen eines Kindes durch einen nahen Angehörigen unter Einbehaltung des Sparbuchs im Hinblick auf Bereicherungsansprüche; Grundlagen zur Prüfung des Vorliegens eines Vertrages zugungsten Dritter; Schenkung auf den Todesfall
- RA Kotz (Volltext/Leitsatz)
Sparbuch auf den Namen eines Kindes - Verfügungsvorbehalt
- Judicialis
- ra.de
- Prof. Dr. Lorenz (Kurzanmerkung und Volltext)
Vertrag zugunsten Dritter (§ 328 BGB) und Verfügungsberechtigung bei Anlegung eines Sparkontos auf den Namen eines Dritten
- FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 328 § 331
Rechte eines Dritten an einem auf seinen Namen angelegten Sparbuch - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)
Verfügungsberechtigung eines nahen Angehörigen über ein Sparbuch, das von ihm auf den Namen eines Kindes angelegt worden ist?
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (6)
- Deutsches Notarinstitut (Kurzinformation/Zusammenfassung)
BGB §§ 328, 331
Verfügungsbefugnis des Großvaters über von ihm für Enkel angelegte und weiter in seiner Hand befindliche Sparbücher - anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)
Sparbuch auf Namen eines Kindes
- advogarant.de (Kurzinformation)
Wahrer Kontoinhaber muss nicht im Sparbuch stehen
- zbb-online.com (Leitsatz)
BGB §§ 328, 331
Anlegung eines Sparbuchs durch einen nahen Angehörigen auf den Namen eines Kindes als Zuwendung auf den Todesfall - onlineurteile.de (Kurzmitteilung)
Sparguthaben für die Enkel angelegt und dann das Geld behalten: Wem gehört das Guthaben?
- kanzlei-klumpe.de , S. 10 (Leitsatz)
Sparbuch auf den Namen eines Kindes
Besprechungen u.ä. (5)
- IWW (Entscheidungsbesprechung)
Vertrag zu Gunsten Dritter - Sparbücher für die Enkel
- IWW (Entscheidungsbesprechung)
Vertrag zu Gunsten Dritter auf den Todesfall - Anlegen von Sparbüchern für Kinder
- WuB Entscheidungsanmerkungen zum Wirtschafts- und Bankrecht(Abodienst; oder: Einzelerwerb 12,79 €) (Entscheidungsbesprechung)
Einrichtung des Sparkontos auf den Namen eines Dritten
- jurafuchs.de (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)
Sparbuch auf fremden Namen - Verfügungsbefugnis bei Besitzer
- Prof. Dr. Lorenz (Kurzanmerkung und Volltext)
Vertrag zugunsten Dritter (§ 328 BGB) und Verfügungsberechtigung bei Anlegung eines Sparkontos auf den Namen eines Dritten
Papierfundstellen
- NJW 2005, 980
- MDR 2005, 855
- FamRZ 2005, 510
- FamRZ 2005, 967 (Ls.)
- WM 2005, 462
- DB 2005, 719
Wird zitiert von ... (95) Neu Zitiert selbst (6)
- BGH, 02.02.1994 - IV ZR 51/93
Gläubiger einer Spareinlage bei Einrichtung eines Sparkontos für einen Dritten
Auszug aus BGH, 18.01.2005 - X ZR 264/02
Entscheidend ist vielmehr, wer gemäß der Vereinbarung mit der Bank oder Sparkasse Kontoinhaber werden sollte (BGH, Urt. v. 02.02.1994 - IV ZR 51/93, NJW 1994, 931).Soweit sich aus der Entscheidung des IV. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs vom 2. Februar 1994 (IV ZR 51/93, NJW 1994, 931) anderes ergibt, hält der nunmehr für das Schenkungsrecht zuständige erkennende Senat hieran nicht fest.
- BGH, 29.04.1970 - VIII ZR 49/69
Streitigkeit zwischen Erben um ein Sparbuchguthaben - Voraussetzungen eines …
Auszug aus BGH, 18.01.2005 - X ZR 264/02
Ein wesentliches Indiz kann dabei sein, wer das Sparbuch in Besitz nimmt (BGH, Urt. v. 29.04.1970 - VIII ZR 49/69, NJW 1970, 1181), denn gemäß § 808 BGB wird die Sparkasse durch die Leistung an den Inhaber des Sparbuchs auf jeden Fall dem Berechtigten gegenüber frei. - BGH, 26.11.1975 - IV ZR 138/74
Zuwendung auf den Todesfall
Auszug aus BGH, 18.01.2005 - X ZR 264/02
Typischerweise ist, wenn ein naher Angehöriger ein Sparbuch auf den Namen eines Kindes anlegt, ohne das Sparbuch aus der Hand zu geben, aus diesem Verhalten zu schließen, daß der Zuwendende sich die Verfügung über das Sparguthaben bis zu seinem Tode vorbehalten will (BGHZ 46, 198, 203; 66, 8, 11;… MünchKomm./Gottwald, BGB, 4. Aufl., § 328 Rdn. 53;… Erman/H.P. Westermann, BGB, 11. Aufl., § 328 Rdn. 34).
- BGH, 25.06.1956 - II ZR 270/54
Verfügungsberechtigung über Bankkonto
Auszug aus BGH, 18.01.2005 - X ZR 264/02
Entgegen der Annahme des Berufungsgerichts läßt die Einrichtung eines Sparkontos auf den Namen eines anderen für sich allein noch nicht den Schluß auf einen Vertrag zugunsten Dritter zu (BGHZ 21, 148, 150; 28, 368, 369). - BGH, 20.11.1958 - VII ZR 4/58
Sparbuch der Tochter - § 808 BGB, Reichweite der Legitimationswirkung, pVV (vgl. …
Auszug aus BGH, 18.01.2005 - X ZR 264/02
Entgegen der Annahme des Berufungsgerichts läßt die Einrichtung eines Sparkontos auf den Namen eines anderen für sich allein noch nicht den Schluß auf einen Vertrag zugunsten Dritter zu (BGHZ 21, 148, 150; 28, 368, 369). - BGH, 09.11.1966 - VIII ZR 73/64
Sparbuch für die Enkelin - Inhaberschaft; Zuwendung auf den Todesfall
Auszug aus BGH, 18.01.2005 - X ZR 264/02
Typischerweise ist, wenn ein naher Angehöriger ein Sparbuch auf den Namen eines Kindes anlegt, ohne das Sparbuch aus der Hand zu geben, aus diesem Verhalten zu schließen, daß der Zuwendende sich die Verfügung über das Sparguthaben bis zu seinem Tode vorbehalten will (BGHZ 46, 198, 203; 66, 8, 11;… MünchKomm./Gottwald, BGB, 4. Aufl., § 328 Rdn. 53;… Erman/H.P. Westermann, BGB, 11. Aufl., § 328 Rdn. 34).
- BGH, 17.07.2019 - XII ZB 425/18
Familiensache: Kontoinhaber eines Sparkontos; Verfügung der Eltern über ein auf …
Daraus, dass die Eltern ein auf den Namen ihres minderjährigen Kindes angelegtes Sparbuch nicht aus der Hand geben, lässt sich nicht typischerweise schließen, dass sie sich die Verfügung über das Sparguthaben vorbehalten wollen (Abgrenzung zu BGH Urteile vom 18. Januar 2005 - X ZR 264/02, FamRZ 2005, 510 und vom 9. November 1966 - VIII ZR 73/64, BGHZ 46, 198 = FamRZ 1967, 37).Mit der vom Oberlandesgericht gegebenen Begründung lässt sich weder ein Anspruch der Antragstellerin aus ungerechtfertigter Bereicherung gemäß § 816 Abs. 2 BGB (vgl. etwa BGH Urteil vom 18. Januar 2005 - X ZR 264/02 - FamRZ 2005, 510) noch ein Schadensersatzanspruch nach § 1664 BGB (vgl. Senatsurteile vom 7. April 1993 - XII ZR 266/91 - FamRZ 1993, 1051, 1053 …und vom 10. Februar 1988 - IVb ZR 111/86 - BGHR BGB § 1664 Anspruchsgrundlage 1) wegen Verletzung der elterlichen Sorge (§ 1626 Abs. 1 Satz 2 Halbsatz 2 BGB) verneinen.
Entscheidend ist vielmehr, wer gemäß der Vereinbarung mit der Bank Kontoinhaber werden soll (BGH Urteil vom 18. Januar 2005 - X ZR 264/02 - FamRZ 2005, 510 mwN).
Neben der im Sparbuch vorgenommenen Eintragung zur Kontoinhaberschaft (vgl. etwa BGHZ 28, 368 = NJW 1959, 622, 623) sind hierfür unter anderem die Angaben im Kontoeröffnungsantrag (…vgl. jurisPK-BGB/Schinkels [Stand: 1. Dezember 2016] § 328 Rn. 48) und wegen § 808 BGB insbesondere die Besitzverhältnisse am Sparbuch bedeutsam (BGH Urteile vom 18. Januar 2005 - X ZR 264/02 - FamRZ 2005, 510 und BGHZ 46, 198 = FamRZ 1967, 37, 38).
Indizielle Bedeutung kann darüber hinaus im Einzelfall erlangen, inwieweit sich der die Kontoeröffnung für einen anderen Beantragende die Verfügungsbefugnis über das Konto vorbehält (…MünchKommBGB/Gottwald 8. Aufl. § 328 Rn. 61), mit welchen Mitteln ein Guthaben angespart werden soll (vgl. etwa BGH Urteile vom 18. Januar 2005 - X ZR 264/02 - FamRZ 2005, 510 und vom 29. April 1970 - VIII ZR 49/69 - NJW 1970, 1181, 1182; OLG Frankfurt FamRZ 2016, 147, 148; OLG Bremen FamRZ 2015, 861, 862; a.A. OLG Zweibrücken FamRZ 1990, 440) sowie ob und wann demjenigen, auf dessen Namen das Konto angelegt wird, die Existenz des Sparbuchs mitgeteilt wird (vgl. BGHZ 46, 198 = FamRZ 1967, 37, 38).
(1) Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist daraus, dass ein naher Angehöriger ein Sparbuch auf den Namen eines Kindes anlegt, ohne das Sparbuch aus der Hand zu geben, typischerweise zu schließen, dass der Zuwendende sich die Verfügung über das Sparguthaben - gegebenenfalls bis zu seinem Tod - vorbehalten will (BGH Urteile vom 18. Januar 2005 - X ZR 264/02 - FamRZ 2005, 510 und BGHZ 46, 198 = FamRZ 1967, 37, 38).
- OLG Frankfurt, 28.05.2015 - 5 UF 53/15
Verwendung von Sparguthaben der Kinder durch die Eltern
Behält der Anleger nach Einzahlung des Geldes das Sparbuch in seinem Besitz, spricht dies dafür, dass er weiterhin Inhaber der Forderung bleiben möchte (BGH NJW 2005, 980;… Wever, Vermögensauseinandersetzung der Ehegatten außerhalb des Güterrechts, 6 Auflage, Rdn. 717). - OLG Bremen, 03.12.2014 - 4 UF 112/14
Voraussetzungen eines Schadensersatzanspruchs des Kindes gegen seine Eltern, wenn …
Der BGH hatte über eine derartige Fallgestaltung in der vom Amtsgericht in der ersten mündlichen Verhandlung angeführten Entscheidung vom 18.1.2005 (NJW 2005, 980) zu befinden.
- OLG Frankfurt, 29.08.2018 - 2 UF 66/18
Forderungsberechtigung aus Sparbüchern auf den Namen von Kindern
Hierbei hat das Amtsgericht auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (FamRZ 2005, 510) Bezug genommen, wonach es dafür spricht, dass der Anleger weiterhin Forderungsinhaber bleiben möchte, wenn er das Sparbuch in seinem Besitz behalte.In seinem Urteil vom 18.1.2005 (Az. X ZR 264/02, FamRZ 2005, 510), welches das Amtsgericht bei seiner Entscheidung berücksichtigt hat, hat der 10. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes unter Konkretisierung der Rechtsprechung des 4. Zivilsenats des Bundesgerichtshofes (Urteil vom 2.2.1994, IV ZR 51/93, NJW 1994, 931) folgendes ausgeführt:.
Da dies nicht aufgeklärt worden sei, hat der Bundesgerichtshof das Urteil des Berufungsgerichts aufgehoben und das Verfahren an das Berufungsgericht zurückverwiesen (BGH FamRZ 2005, 510).
- BSG, 24.05.2006 - B 11a AL 7/05 R
Arbeitslosenhilfe - Bedürftigkeitsprüfung - Vermögensverwertung - Verwertbarkeit …
Die Legitimationswirkung hat aber im Wesentlichen nur zur Folge, dass in der Regel die Vorlage des Sparbuchs verlangt wird (vgl OLG Düsseldorf BB 1992, 673; zur möglichen Indizwirkung des Besitzes vgl auch BGH NJW 2005, 980); sie stellt als solche kein vermögenswertes Recht im Sinne des Vermögensbegriffs des Rechts der Alhi dar und schließt nicht aus, dass der Anspruch auf Rückzahlung der Spareinlage ohne Änderung der Eintragung im Sparbuch abgetreten wird (…vgl Marburger in Staudinger, Komm zum BGB, 2002, § 808 RdNr 47 mwN sowie - zum Schuldnerschutz - Palandt, Komm zum BGB, 65. Aufl, § 407 RdNr 1 ff). - BVerwG, 04.09.2008 - 5 C 30.07
Ausbildungsförderung; Berichterstatter; objektive Beweisanzeichen; …
Nach den sonach maßgeblichen zivilrechtlichen Grundsätzen ist Inhaber eines Kontos und Gläubiger des darauf eingezahlten Betrages, wer nach dem erkennbaren Willen des Kunden im Zeitpunkt der Kontoeröffnung Gläubiger des Guthabens werden sollte (BGH, Urteile vom 18. Oktober 1994 - XI ZR 237/93 - BGHZ 127, 229 und vom 18. Januar 2005 - X ZR 264/02 - NJW 2005, 980). - OLG Frankfurt, 15.04.2016 - 5 UF 55/15
Schadenersatz des Kindes gegen sorgeberechtigten Elternteil wegen Vereitelung …
Eröffnet ein Elternteil oder ein Großelternteil ein Sparbuch auf den Namen eines minderjährigen Kindes oder Enkelkindes und behält er die Verfügungsgewalt über das Sparbuch, ist anzunehmen, dass der Zuwendende sich die Verfügung über das Sparbuchguthaben bis zu seinem Tod vorbehalten will (BGH, FamRZ 2005, 510; OLG Bremen, OLGR 2007, 693). - OVG Saarland, 27.05.2008 - 3 A 373/07
Rückforderung zu Unrecht gezahlter Ausbildungsförderung; Kontoeröffnung auf den …
Insoweit gilt, dass, wer etwa die Bank anweist, einen Betrag aus seinem Konto einem bestimmten fremden Konto gutzuschreiben, mit der Ausführung dieser Weisung seine Rechte gegen die Bank in Bezug auf das Zugewendete verliert und damit zugleich dem Kontoinhaber ein entsprechendes Recht gegen die Bank an der Gutschrift verschafft hierzu BGH, Urteile vom 18.1.2005 - X ZR 264/02, NJW 2005, 980, vom 25.4.2005 - II ZR 103/03 NJW 2005, 2222, vom 18.10.1994 - XI ZR 237/93 -, NJW 1995, 261 und vom 2.2.1994 - IV ZR 51/93, NJW 1994, 931; OLG Saarbrücken, Urteil vom 28.12.2007 - 4 U 8/07 - 24 U 8/07; LG Landau, Urteil vom 15.8.2006 - 2 O 126/06 - OLG Zweibrücken, Urteil vom 9.1.1989 - 4 U 157/88 -, zitiert jeweils nach Juris.Auch kann der (abweichende) Besitz des Sparbuchs ein auslegungsrelevanter Faktor sein hierzu BGH, Urteil vom 18.1.2005, a.a.O., ohne dass dem aber - entgegen der Ansicht des Klägers - eine zwingende Indizwirkung zukommen muss.
Festzustellen ist daher unter Berücksichtigung der besonderen Umstände des Einzelfalls, wer nach dem für die Sparkasse erkennbaren Willen des die Kontoeröffnung beantragenden Kunden Gläubiger der Bank werden soll hierzu BGH, Urteil vom 18.1.2005, a.a.O.; Juris PK-BGB, 2. Aufl. § 328 Rdnr. 48.
Im entschiedenen Fall hatte ein Großvater nach einem ausdrücklichen Beratungsgespräch mit der Bank, in dem er seine Absicht, dass er die volle Entscheidungsgewalt behalten und nur er zu Lebzeiten bestimmen wolle, was mit den angelegten Guthaben geschehe, ein Sparkonto von jeweils 50.000,-- DM für seine beiden Enkel angelegt, das Sparbuch in seinem Besitz behalten und sich von deren Eltern als gesetzlicher Vertreter eine unbeschränkte Vollmacht erteilen lassen hierzu OLG Hamm, Urteil vom 29.8.2005 - 22 U 55/02 -, Rdnr. 9 (Folgeurteil zu der o.g. Entscheidung des BGH vom 18.1.2005, a.a.O.) zitiert nach Juris.
Insoweit liegt ersichtlich eine andere Fallgestaltung als in dem vom BGH in seinem Urteil vom 18.1.2005, a.a.O., Fall vor, in dem der als Antragsteller der Kontoerrichtung bezeichnete und hierauf einzahlende Großvater nicht gesetzlicher Vertreter des als Kontoinhaber aufgeführten Angehörigen war.
- BVerwG, 04.09.2008 - 5 C 12.08
Ausbildungsförderung; objektive Beweisanzeichen; Bewilligungszeitraum; …
Nach den sonach maßgeblichen zivilrechtlichen Grundsätzen ist Inhaber eines Depots oder Kontos und Gläubiger des darauf eingezahlten Betrages, wer nach dem von der Bank erkennbaren Willen des Kunden im Zeitpunkt der Kontoeröffnung Gläubiger des Guthabens werden sollte (BGH, Urteile vom 18. Oktober 1994 - XI ZR 237/93 - BGHZ 127, 229 und vom 18. Januar 2005 - X ZR 264/02 - NJW 2005, 980). - OLG Saarbrücken, 28.12.2007 - 4 U 8/07
Forderungsinhaber bei Festgeldanlage durch einen Eltenteil auf den Namen des …
Allerdings kommt bei der Auslegung der anlässlich der Kontoeröffnung gewechselten Willenserklärungen dem Inhalt der Kontoeröffnungsunterlagen zumindest der gesteigerte Indizwert zu, dass der ohne jeden Vorbehalt bezeichnete Kontoinhaber selbst dann Gläubiger der Bank werden soll, wenn die auf dem Konto gutgeschriebenen Valuta vom Konto eines Dritten stammen (…BGH, Urt. v. 2.2.1994 - IV ZR 51/93, NJW 1994, 931; Urt. v. 18.1.2005 - X ZR 264/02, NJW 2005, 980Urt. v. 25.4.2005 - II ZR 103/03 NJW 2005, 2222). - VGH Bayern, 28.01.2009 - 12 B 08.824
Zum Treuhandverhältnis unter Angehörigen im Zusammenhang mit beantragter …
- OLG Rostock, 26.10.2017 - 3 U 38/16
Eröffnung eines Sparkontos für das Enkelkind: Gläubigerstellung des Enkelkindes …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 28.02.2011 - 14 A 102/09
Zurechnung des bei einer Bank geführten Guthabens auf einem Sparbuchkonto …
- SG Karlsruhe, 16.10.2014 - S 13 AS 735/14
Grundsicherung für Arbeitsuchende - Vermögensberücksichtigung - minderjähriges …
- VG Stuttgart, 03.04.2009 - 11 K 4610/08
Ausbildungsförderung: Anrechnung eines Angehörigendarlehens; Voraussetzungen
- OVG Sachsen, 25.01.2011 - 1 A 715/09
BAföG, Rückforderung
- OLG Bamberg, 07.10.2005 - 6 U 18/05
Anlegen von Sparbüchern durch die Eltern auf den Namen eines minderjährigen …
- VGH Bayern, 17.10.2012 - 12 ZB 12.184
Ausbildungsförderung; Rückforderung von BAföG-Leistungen; Zurechnung eines …
- SG Gießen, 15.07.2014 - S 22 AS 341/12
Hartz IV trotz Sparguthaben
- OVG Sachsen, 26.01.2011 - 1 A 646/09
Rückforderung, Ausbildungsförderung, grobe Fahrlässigkeit
- OVG Sachsen, 25.01.2011 - 1 A 610/09
Rückforderung, Ausbildungsförderung, Kontoinhaber, Minderjähriger
- VG Berlin, 19.03.2012 - 21 K 437.11
Entscheidung über Wohngeldantrag; Inhaber einer Guthabenforderung; Eröffnung …
- LSG Berlin-Brandenburg, 25.09.2008 - L 30 AL 1095/05
Rücknahme der Arbeitslosenhilfebewilligung - Bedürftigkeitsprüfung - …
- VG München, 29.05.2008 - M 15 K 06.4072
Rückforderung bei verschwiegenem Vermögen
- VG Magdeburg, 29.11.2011 - 4 A 228/11
Vermögensanrechnung bei der Ausbildungsförderung; Anrechnung eines Sparkontos
- BVerwG, 26.08.2010 - 5 B 28.10
Ausbildungsförderung; Anrechnung von Vermögen; Zurechnung eines Wertpapierdepots; …
- LSG Nordrhein-Westfalen, 15.12.2021 - L 12 AS 1706/20
Anspruch auf Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II …
- LSG Niedersachsen-Bremen, 23.02.2011 - L 13 AS 155/08
Vermögensanrechnung bei SGB II-Leistungen; Berücksichtigung von Sparguthaben auf …
- VGH Baden-Württemberg, 18.05.2010 - 12 S 1112/09
Zur Frage, wer im Ausbildungsförderungsrecht Inhaber eines Sparkontos ist, wenn …
- SG Karlsruhe, 30.06.2011 - S 13 AS 1217/09
Grundsicherung für Arbeitsuchende - Rücknahme der Leistungsbewilligung wegen …
- LG Landau/Pfalz, 15.08.2006 - 2 O 126/06
- OVG Sachsen-Anhalt, 17.02.2010 - 3 L 222/07
Rückforderung von BAföG-Leistungen; Darlehensgewährung; Rückzahlungspflicht; …
- VG Stuttgart, 15.01.2009 - 11 K 408/08
BAföG: Pflicht zur Verwertung eines von Großeltern auf den Namen des Studierenden …
- OVG Niedersachsen, 12.03.2024 - 14 LA 136/23
Inhaberschaft; Sparbuch; Vermögensanrechnung bei der BAföG-Gewährung
- OVG Nordrhein-Westfalen, 14.10.2008 - 2 A 1172/05
Sparguthaben auf einem auf den Namen des Antragstellers geführten aber nicht zu …
- VG Augsburg, 15.12.2015 - Au 3 K 15.1461
Rückforderung von Ausbildungsförderungsleistungen
- OVG Sachsen, 16.11.2010 - 1 A 642/09
Rückförderung, Ausbildungsförderung, Sparbuch, Person des Berechtigen, …
- VG Göttingen, 05.11.2007 - 2 A 186/06
Voraussetzungen für eine rechtmäßige Rückforderung von Ausbildungsförderung wegen …
- VG Stuttgart, 18.12.2006 - 11 K 176/06
Ausbildungsförderung; Kontoinhaberschaft bestimmt sich nach Bankvertrag; …
- OLG Brandenburg, 23.07.2021 - 9 WF 179/21
Voraussetzungen der Zuordnung eines Sparguthabens zum Vermögen eines Kindes; …
- VG Augsburg, 29.11.2011 - Au 3 K 11.698
Ausbildungsförderung; Rücknahme; Vertrauensschutz; Vermögen; missbräuchliche …
- OLG Bremen, 10.05.2007 - 2 U 27/07
Eltern oder Verwandte als Gläubiger eines Sparbuchs, das auf den Namen des Kindes …
- VG München, 02.05.2013 - M 15 K 12.4905
Ausbildungsförderung; Rückforderung wegen nachträglich bekannt gewordenen …
- VG München, 25.04.2013 - M 15 K 12.4095
Ausbildungsförderung; Rückforderung wegen nachträglich bekannt gewordenen …
- LSG Berlin-Brandenburg, 20.05.2010 - L 30 AL 245/07
Arbeitslosenhilfe; Aufhebung der Leistungsbewilligung und Rückforderung von …
- OVG Berlin-Brandenburg, 14.10.2009 - 6 M 20.09
Prozesskostenhilfe; hinreichende Erfolgsaussichten; Bundesausbildungsförderung; …
- VGH Bayern, 11.12.2007 - 12 B 07.1091
Ausbildungs- und Studienförderungsrecht
- VG Stuttgart, 25.09.2009 - 11 K 2527/09
Ausbildungsförderung; Rückforderung; Treuhandvereinbarung zur Erlangung von …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 21.10.2011 - 12 A 2774/09
Voraussetzungen für die Bewilligung von Ausbildungsförderung nach Maßgabe des § …
- OVG Sachsen, 28.07.2010 - 4 A 303/08
Rücknahme, Sparurkunde, Beistand, Ermessen
- OVG Bremen, 29.04.2010 - 2 A 428/07
Rückforderung von Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz; …
- VG Augsburg, 13.10.2015 - Au 3 K 15.912
Ausbildungsförderung; Anrechnung eigenen Vermögens; rechtsmissbräuchliche …
- LSG Hamburg, 25.08.2011 - L 5 AS 33/08
- VG Aachen, 05.07.2005 - 5 K 3571/04
- VG Augsburg, 16.12.2014 - Au 3 K 14.921
Ausbildungsförderung; Rücknahme für die Vergangenheit; Rückforderung; Anrechnung …
- VG Göttingen, 09.10.2007 - 2 A 144/06
Zulässigkeit der Rückforderung von BAföG wegen verschwiegenen Vermögens bei …
- AG Biedenkopf, 19.02.2018 - 34 F 762/15
Sparbuch auf den Namen des Kindes - Rechte
- OVG Bremen, 08.03.2023 - 2 LC 172/22
Rechtmäßigkeit der Rückforderung gewährter Ausbildungsförderung wegen eines …
- OVG Sachsen, 29.06.2010 - 4 A 468/09
Bedingung, Rücknahme, ,Sparbuch, Ermessen
- VG Sigmaringen, 21.03.2006 - 1 K 1487/05
Rückforderung von Ausbildungsförderung wegen verschwiegenen Vermögens - Wechsel …
- VG Mainz, 13.06.2018 - 1 K 1317/17
BAföG; rückwirkende Rücknahme eines Bewilligungsbescheides
- VGH Bayern, 12.10.2011 - 12 ZB 11.854
Bundesausbildungsförderungsrecht Zum neuen Sachvortrag einer Zweckschenkung Zur …
- AG Biedenkopf, 16.11.2017 - 34 F 762/15
- VGH Hessen, 21.03.2007 - 10 UZ 65/06
- VG Stuttgart, 27.03.2006 - 11 K 1884/05
Zur Rücknahme von BAföG-Bewilligungsbescheiden wegen verschwiegenen Vermögens - …
- VG Augsburg, 29.01.2016 - Au 3 K 15.234
Rückforderung von Ausbildungsförderungsleistungen infolge nicht angegebener …
- VG Frankfurt/Main, 26.11.2007 - 10 E 521/06
BAföG: Berücksichtigung von Geldwerten in verdeckter Treuhand als Vermögen des …
- VG Aachen, 04.07.2005 - 5 K 3571/04
Rückforderung geleisteter Ausbildungsförderung; Rechtsmissbrauch und Verstoß …
- VG Augsburg, 16.07.2013 - Au 3 K 13.319
Ausbildungsförderung; Rücknahme
- VG München, 10.02.2011 - M 15 K 09.5255
Ausbildungsförderung; Rückforderung aufgrund nachträglicher Vermögensanrechnung; …
- OVG Sachsen, 09.02.2011 - 1 A 583/09
Ausbildungsförderung, Treuhandverhältnis, Beweiswürdigung
- OVG Sachsen, 05.11.2010 - 1 A 510/09
Ausbildungsförderung, Rückforderung, Sparbuch, anrechenbares Vermögen
- VGH Bayern, 09.08.2010 - 12 ZB 09.1238
Ausbildungs- und Studienförderungsrecht
- VG München, 29.01.2009 - M 15 K 07.2968
Ausbildungsförderung; Rechtsmissbräuchliche Vermögensübertragung; Behauptetes …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 31.01.2007 - 12 A 329/05
- VG Potsdam, 22.01.2018 - 7 K 723/14
Rückforderung von Ausbildungsförderung
- VG Gelsenkirchen, 30.09.2015 - 7 K 691/13
Ausbildungsförderung; Rückforderung
- LSG Niedersachsen-Bremen, 06.07.2012 - L 11 AS 1279/10
- VG Gera, 21.03.2011 - 6 K 1556/10
Ausbildungsförderung bei Vermögensübertragung auf einen Elternteil
- VG München, 20.05.2010 - M 15 K 08.6108
Ausbildungsförderung; Verschweigen von Vermögen bei Antragstellung; Rückforderung …
- VG Augsburg, 01.07.2008 - Au 3 K 07.452
Ausbildungsförderung; Rückforderung; Vermögensbegriff; Sparbuch naher …
- VG München, 17.01.2008 - M 15 K 06.1553
Zur Frage der Anrechnung von Vermögen, wenn der Auszubildende von dem auf seinen …
- VG Saarlouis, 02.08.2019 - 3 K 773/18
Ausbildungsförderung; Anrechnung von durch die Eltern angelegten Vermögenswerten
- OVG Sachsen, 17.06.2013 - 1 A 497/12
Ausbildungsförderung, Vermögen, verdecktes Treuhandverhältnis
- OVG Nordrhein-Westfalen, 02.03.2011 - 12 A 675/10
Indizien für die Beurteilung der Gläubigerstellung eines Auszubildenden …
- VG Gelsenkirchen, 26.01.2011 - 15 K 4968/09
Rücknahme, Rückforderung, BAföG-Bescheid, Vermögen, Verschweigen, Bankkonten, …
- VG München, 15.07.2010 - M 15 K 09.323
Ausbildungsförderung; Verschweigen von Vermögen bei Antragstellung; Rückforderung …
- VG Frankfurt/Oder, 10.03.2010 - 6 K 366/07
Berufsausbildungsförderung; anzuerkennende Schulden
- VG Bayreuth, 14.01.2008 - B 3 K 06.228
Ausbildungsförderung; Rücknahme und Rückforderung bereits bewilligter Leistungen; …
- LG Köln, 04.12.2007 - 7 O 57/06
- LG Düsseldorf, 08.09.2006 - 6 O 195/05
- VG Gelsenkirchen, 21.07.2006 - 19 K 5386/04
Vermögen; Sparbuch; Sozialhilfe
- VG München, 12.03.2009 - M 15 K 07.2693
Ausbildungsförderung; Rückforderung wegen vorhandenen Vermögens; …
- VG Ansbach, 16.11.2022 - AN 2 K 21.00879
Rückforderung von Ausbildungsförderung, Grobe Fahrlässigkeit
- VG Frankfurt/Oder, 20.02.2008 - 3 K 1151/04
Sparguthaben als Vermögen im Sinne des Bundesausbildungsförderungsgesetzes