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   BGH, 13.01.2005 - 1 StR 531/04   

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https://dejure.org/2005,1722
BGH, 13.01.2005 - 1 StR 531/04 (https://dejure.org/2005,1722)
BGH, Entscheidung vom 13.01.2005 - 1 StR 531/04 (https://dejure.org/2005,1722)
BGH, Entscheidung vom 13. Januar 2005 - 1 StR 531/04 (https://dejure.org/2005,1722)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    Art. 6 EMRK; Art. 8 EMRK; Art. 13 GG; § 164 StGB; § 105 Abs. 1 StPO; § 55 StPO; § 136 Abs. 1 Satz 2 StPO
    Kein Beweisverwertungsverbot bei richterlich angeordneter oder gestatteter Durchsuchung, die unzureichend dokumentiert wurde (fernmündliche Anordnung in Eilfällen; Pflicht zur freibeweislichen Aufklärung bei Widerspruch); Vortäuschen einer Straftat; Beschuldigtenbegriff ...

  • lexetius.com

    StPO § 105 Abs. 1

  • openjur.de

Kurzfassungen/Presse (3)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Unzureichende Dokumentation der richterlichen Entscheidung führt nicht zu Beweisverwertungsverbot

  • IWW (Kurzinformation)

    Durchsuchung - Durchsuchung bei "Gefahr im Verzug"

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Vortäuschung einer Straftat; Rechtmäßigkeit einer Durchsuchung bei fernmündlichem Antrag des Staatsanwalts und fernmündlicher Gestattung durch den Ermittlungsrichter in Eilfällen; Verwertungsverbot der Aussage eines zunächst als Zeugen vernommenen und erst später auf ...

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Durchsuchung - Mündliche Anordnung einer Durchsuchung und fehlende Belehrung des Beschuldigten

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2005, 1060
  • NStZ 2005, 392
  • StV 2006, 174
  • JR 2005, 385
 
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Wird zitiert von ... (26)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 20.02.2001 - 2 BvR 1444/00

    Wohnungsdurchsuchung

    Auszug aus BGH, 13.01.2005 - 1 StR 531/04
    Die Folgen dieser Rechtsverletzung könne nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts in BVerfGE 103, 142 nur in einem Beweisverwertungsverbot bestehen.

    Aber selbst eine unzureichende Dokumentation der richterlichen Entscheidung, die im Beschwerdeverfahren - hierauf bezieht sich die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts in BVerfGE 103, 142 - eine andere Bedeutung als im Hauptverfahren haben kann, macht eine richterlich angeordnete Gestattung nicht unwirksam und führt in keinem Fall zu einem Verwertungsverbot.

  • BGH, 19.07.2000 - 3 StR 245/00

    Verletzung des Grundsatzes des fairen Verfahren durch Tatprovokation eines

    Auszug aus BGH, 13.01.2005 - 1 StR 531/04
    Dies hat der Tatrichter hier getan, ohne daß er nach § 267 StPO verpflichtet gewesen wäre, die Verfahrensvorgänge in den Urteilsgründen zu dokumentieren (vgl. BGH StV 2000, 604; Engelhardt in KK 5. Aufl. § 267 Rdn. 2; Gollwitzer in Löwe/ Rosenberg, StPO, 25. Aufl. § 267 Rdn. 3).
  • BGH, 27.02.1992 - 5 StR 190/91

    nemo tenetur se ipsum accusare

    Auszug aus BGH, 13.01.2005 - 1 StR 531/04
    Dieses Recht war ihm aufgrund seiner mehr als siebenjährigen Berufserfahrung als Richter und früherer Staatsanwalt in Kapitalsachen - wie das Vernehmungsprotokoll belegt - schon zu Beginn der Vernehmung aktuell bewußt (vgl. BGHSt 38, 214).
  • BGH, 18.04.2007 - 5 StR 546/06

    Recht auf Unverletzlichkeit der Wohnung und Recht auf ein faires Verfahren

    Schon daher konnte die erst um 20.00 Uhr erfolgte Durchsuchungsanordnung - jenseits jeder fehlenden Dokumentation (vgl. BVerfG - Kammer - aaO S. 1639; BGHR StPO § 105 Abs. 1 Durchsuchung 5) - nicht mehr auf Gefahr im Verzug gestützt werden.

    Selbst zum Zeitpunkt des Erlasses der Durchsuchungsanordnung - eine Stunde vor Beginn der Nachtzeit im Sinn des § 104 Abs. 3 StPO - war es nicht von vornherein aussichtslos, zumindest noch eine fernmündliche Genehmigung eines Ermittlungsrichters (vgl. BGHR StPO § 105 Abs. 1 Durchsuchung 5) zu erreichen (vgl. BVerfG - Kammer - StV 2006, 676; AG Tiergarten in Berlin StraFo 2007, 73, 74; Meyer-Goßner aaO § 105 Rdn. 2).

    Eine solche einzuholen, hat der Staatsanwalt aber weder erwogen, noch hat er die Voraussetzungen der von ihm in Anspruch genommenen Eilkompetenz dokumentiert (vgl. BVerfG - Kammer - NJW 2005, 1637, 1639; BGHSt 47, 362, 366; BGHR StPO § 105 Abs. 1 Durchsuchung 5).

  • BVerfG, 24.02.2011 - 2 BvR 1596/10

    Einfachrechtlicher Richtervorbehalt (Blutentnahme zum Nachweis einer

    aa) Dass die strafgerichtliche Rechtsprechung davon ausgeht, eine fehlende Dokumentation allein führe nicht zu einem Verwertungsverbot (vgl. BGH, Beschluss vom 25. April 2007 - 1 StR 135/07 -, NStZ-RR 2007, S. 242 , unter Verweis auf BGH, Beschluss vom 13. Januar 2005 - 1 StR 531/04 -, NStZ 2005, S. 392 ), ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden, zumal diese Rechtsprechung die Möglichkeit offen lässt, den Dokumentationsmangel entsprechend seinem Gewicht im Einzelfall als Gesichtspunkt in der vorzunehmenden Abwägung zu berücksichtigen (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 28. Juli 2008 - 2 BvR 784/08 -, juris Rn. 10).
  • BVerfG, 28.07.2008 - 2 BvR 784/08

    Recht auf effektiven Rechtsschutz (fehlende Dokumentation der Anordnung einer

    Wenn die strafgerichtliche Rechtsprechung davon ausgeht, dass fehlende Dokumentation allein nicht zu einem Verwertungsverbot führt (vgl. etwa BGH, Beschluss vom 25. April 2007 - 1 StR 135/07 -, NStZ-RR 2007, S. 242 unter Verweis auf BGH, Beschluss vom 13. Januar 2005 - 1 StR 531/04 -, NStZ 2005, S. 392 ), ist das deswegen nicht zu beanstanden, zumal diese Rechtsprechung die Möglichkeit offen lässt, den Dokumentationsmangel entsprechend seinem Gewicht im Einzelfall als Gesichtspunkt in der vorzunehmenden Abwägung zu berücksichtigen.
  • BGH, 11.08.2005 - 5 StR 200/05

    Verteidigerbeistand und Konsultationsrecht (keine Hilfspflicht nach Unterstützung

    Beweisverwertungsverbote scheiden damit von vornherein aus (vgl. dazu BVerfG NJW 2005, 1917, 1923; BGH NJW 2005, 1060; BGHR StPO § 105 Abs. 1 Durchsuchung 4).

    Solches liegt auch vor, wenn - wie hier - die Ermittlungsrichterin meint, ohne Aktenkenntnis nicht, auch nicht mündlich (vgl. BGH NJW 2005, 1060) entscheiden zu können, und der Verlust der Betäubungsmittel als Beweismittel zeitnah droht (vgl. Hofmann NStZ 2003, 230, 232; Schulz NStZ 2003, 635, 636; Schäfer in Löwe/Rosenberg, StPO 25. Aufl. § 105 Rdn. 24; Meyer-Goßner aaO § 105 Rdn. 2).

  • OLG Bamberg, 06.05.2013 - 4 U 218/12

    Amtshaftungsprozess: Ergreifungsdurchsuchung beim unbeteiligten Dritten (=

    Die Pflicht zur Dokumentation fernmündlicher Eilentscheidungen des sog. Bereitschaftsrichters hat keinen drittschützenden Charakter im Sinn des § 839 1, 1 BGB (Anschluss an BGH NJW 2005, 1060 = NStZ 2005, 392 und BGH NStZ-RR 2009, 142).

    32 aa) Die Ausführungen der Strafkammern zu einem die Rechtswidrigkeit der Durchsuchungsanordnung begründenden "Dokumentationsmangel" entsprechen bereits nicht dem strafprozessualen Standard (vgl. zunächst BVerfG NJW 2003, 2669; BGH NJW 2005, 1060 = NStZ 2005 sowie NStZ-RR 09, 142).

    (1) Wie die Strafkammer im rechtlichen Ausgangspunkt verkannt hat, macht eine unzureichende Dokumentation für sich genommen eine richterlich gestattete Durchsuchung noch nicht unwirksam und genügt es im übrigen, dass die richterliche Anordnung anderweit für die Ermittlungsakten dokumentiert wurde (BGH NJW 2005, 1060, Rn. 14).

    Die mit der Möglichkeit einer fernmündlichen Einbeziehung des Ermittlungsrichters angestrebte Steigerung des effektiven Rechtsschutzes wird allein schon durch die vorbeugende richterliche Kontrolle erreicht (BGH NJW 2005, 1060, Rn.13) und bedarf nicht auch noch zusätzlicher Kautelen hinsichtlich der Ausgestaltung der Dokumentation.

  • BGH, 25.04.2007 - 1 StR 135/07

    Keine grobe Verkennung des Richtervorbehalts bei Wohnungsdurchsuchungen durch die

    Eine fehlende Dokumentation der Voraussetzung der Gefahr im Verzug führt nicht zu einer groben Verkennung des Richtervorbehalts und mithin nicht zu einem Verwertungsverbot (vgl. BGH NStZ 2005, 392).

    Fehlende Dokumentation hätte allerdings auch nicht zu einem Verwertungsverbot geführt (vgl. BGH NStZ 2005, 392).

  • OLG Bamberg, 20.11.2009 - 2 Ss OWi 1283/09

    Bußgeldverfahren wegen Trunkenheit im Straßenverkehr: Beweisverwertungsverbot bei

    Die fehlende Dokumentation für sich allein führt grundsätzlich nicht zu einem Beweisverwertungsverbot (vgl. BGH NStZ-RR 2007, 242, 243 unter Hinweis auf BGH NStZ 2005, 392, 393).
  • LG Lüneburg, 07.12.2015 - 26 Qs 281/15

    Herleitung der Rechtswidrigkeit einer mündlichen richterlichen

    Grundsätzlich hat eine Durchsuchungsanordnung schriftlich zu erfolgen; in Eilfällen kann sie jedoch auch mündlich erlassen werden (M-G/S StPO, 57. Auflage, § 105 Rn. 3; KK-StPO, 7. Auflage, § 105 Rn. 3; BVerfG, 2 BvR 2267/06; BGH, NStZ 2005, 392).

    Darüber hinaus ist die mündliche Anordnung der Durchsuchung durch die Ermittlungsrichterin auch überhaupt nicht und durch die Ermittlungsbehörden - soweit dies ausnahmsweise ausreichend sein könnte (BVerfG, 2 BvR 2267/06; BGH, NStZ 2005, 392) - nur unzureichend dokumentiert.

    Dies macht die Anordnung zwar nicht unwirksam (BGH, NStZ 2005, 392), aber aus Sicht der Kammer jedenfalls im vorliegenden Fall, in dem gerade eine schriftliche Anordnung erforderlich gewesen wäre, in Hinblick auf Art. 13 Abs. 1 GG und Art. 19 Abs. 4 GG rechtswidrig.

  • OLG Stuttgart, 26.11.2007 - 1 Ss 532/07

    Beweisverwertungsverbot: Anordnung einer Blutentnahme zum Nachweis von

    Dass der Polizeibeamte seine Einschätzung, die Gefährdung des Untersuchungserfolgs durch Verzögerung, die auf der Befürchtung des Beweismittelverlustes durch sehr raschen Abbau der Drogen im Blut beruhte, nicht aktenmäßig dokumentiert hat, widersprach zwar der ständigen höchstrichterlichen Rechtsprechung, führte jedoch nicht zu einem Beweisverwertungsverbot (vgl. BGH NStZ-RR 2007, 242; BGH NStZ 2005, 392).
  • BVerfG, 23.07.2007 - 2 BvR 2267/06

    Anforderungen an die Begründung eines Durchsuchungsbeschlusses in Eilfällen

    Die Annahme, dass der Richter in Eilfällen eine strafprozessuale Durchsuchung ausnahmsweise mündlich anordnen kann (BGH, Beschluss vom 13. Januar 2005 - 1 StR 531/04 -, NJW 2005, S. 1060; vgl. auch Nack in: StPO Karlsruher Kommentar, 5. Aufl. 2003, Rz. 3 zu § 105 sowie Meyer-Goßner, StPO, 50. Aufl. 2007, Rz. 3 zu § 105), unterliegt keinen verfassungsrechtlichen Bedenken (vgl. BVerfGE 20, 162 ; 103, 142 ).
  • KG, 09.10.2014 - 3 Ws (B) 507/14

    Bußgeldverfahren: Einwilligungsfähigkeit in eine Blutentnahme bei

  • OLG Hamm, 02.12.2008 - 4 Ss 466/08

    Blutentnahme; Richtervorbehalt; Gefahr im Verzug; Beweisverwertungsverbot

  • OLG Frankfurt, 08.11.2010 - 3 Ss 285/10

    Beweisverwertungsverbot: Erforderlichkeit des Widerspruchs gegen die Verwertung

  • VerfGH Sachsen, 28.05.2020 - 72-IV-19

    Erstreckung der Reichweite des Vorführungsbefehls auf Durchsuchungen von

  • BVerwG, 09.02.2022 - 2 WDB 12.21

    Erfolglose Beschwerde gegen truppendienstrichterliche Durchsuchungsanordnung

  • LG Fulda, 15.02.2018 - 2 Qs 26/18

    Mündliche Anordnung einer Wohnungsdurchsuchung nur im Ausnahmefall -

  • OLG Brandenburg, 25.03.2009 - 1 Ss 15/09

    Blutentnahme: Beweisverwertungsverbot bei Missachtung der richterlichen

  • LG Itzehoe, 03.04.2008 - 2 Qs 60/08

    Berechtigung von Polizeibeamten zur Anordnung einer Blutentnahme wegen evidenter

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.01.2024 - 5 E 277/22
  • OLG Schleswig, 13.03.2013 - 2 Ss 3/13

    Strafverfahren: Anordnung einer Blutprobe durch Staatsanwaltschaft nach Ablehnung

  • OLG Naumburg, 07.02.2011 - 1 Ss 38/10

    Beweiserhebungsverbot: Anordnung einer Blutprobenentnahme durch einen

  • BVerfG, 27.06.2007 - 2 BvR 1276/07

    Darlegungsanforderungen bei der Begründung der Verfassungsbeschwerde

  • OLG Brandenburg, 16.06.2010 - 53 Ss 68/10

    Beweisverwertungsverbot in Strafsachen: Verwertbarkeit der Ergebnisse einer

  • OLG Bamberg, 18.12.2009 - 2 Ss OWi 1423/09

    Richtervorbehalt bei der Blutentnahme: Beweisverwertungsverbot bei Anordnung der

  • OLG Düsseldorf, 06.05.2009 - 2 Ss 36/09

    Strafklageverbrauch nach Einstellung und Erfüllung einer Auflage nach § 153a

  • OLG Nürnberg, 31.03.2011 - 4 W 2272/10

    Rechtskraft, Mitteilung, Bundesamt für Migration und Flüchtlinge,

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