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   BGH, 12.05.2005 - 5 StR 36/05   

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BGH, 12.05.2005 - 5 StR 36/05 (https://dejure.org/2005,1918)
BGH, Entscheidung vom 12.05.2005 - 5 StR 36/05 (https://dejure.org/2005,1918)
BGH, Entscheidung vom 12. Mai 2005 - 5 StR 36/05 (https://dejure.org/2005,1918)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • HRR Strafrecht

    § 4 Nr. 1 lit. b UStG; § 6a Abs. 3 UStG; § 370 Abs. 1 AO; Art. 6 Abs. 2 EUV
    Steuerhinterziehung (fehlender Nachweises einer innergemeinschaftlichen Lieferung bei Gefährdung des Steueraufkommens in einem anderen Mitgliedstaat der EU; richtlinienkonforme Auslegung des deutschen Strafrechts und Geltung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes; ...

  • lexetius.com

    UStG § 4 Nr. 1 lit. b; § 6a Abs. 3 AO § 370 Abs. 1

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW
  • Wolters Kluwer
  • Wolters Kluwer

    Steuerhinterziehung auf Grund des Verkaufs von Fahrzeugen nach Italien; Steuerbefreiung bei Vorliegen einer innergemeinschaftlichen Lieferung; Buchmäßiger Nachweis des wirklichen Abnehmers und dessen richtiger Umsatzsteueridentifikationsnummer als Voraussetzungen für ...

  • Judicialis

    UStG § 4 Nr. 1 lit. b; ; UStG § 6a Abs. 3; ; AO § 370 Abs. 1

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UStG § 4 Nr. 1 lit. b § 6a Abs. 3; AO § 370 Abs. 1
    Folgen des Fehlens eines Nachweises einer innergemeinschaftlichen Lieferung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Steuerhinterziehung bei innergemeinschaftlicher Lieferung

  • BRZ (Kurzinformation/Entscheidungsbesprechung)

    Fehlender Nachweis einer innergemeinschaftlichen Lieferung

Besprechungen u.ä. (2)

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Steuerhinterziehung - Innergemeinschaftliche Lieferung

  • BRZ (Kurzinformation/Entscheidungsbesprechung)

    Fehlender Nachweis einer innergemeinschaftlichen Lieferung

Papierfundstellen

  • NJW 2005, 2241
  • StV 2005, 498
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 05.02.2004 - V B 180/03

    Steuerbefreiung bei innergemeinschaftlichen Lieferungen

    Auszug aus BGH, 12.05.2005 - 5 StR 36/05
    Zu den unabdingbaren Anforderungen, die nach der ständigen Rechtsprechung der Bundesfinanzhofs materiellrechtliche Voraussetzungen der Steuerbefreiung sind, zählen nach § 17c Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 UStDV auch der buchmäßige Nachweis des wirklichen Abnehmers und dessen richtige Umsatzsteueridentifikationsnummer (BFH/NV 2004, 988, 989).

    Macht der Steuerpflichtige insoweit unzutreffende Angaben über den Abnehmer, ist schon allein deshalb keine steuerbefreite innergemeinschaftliche Lieferung gegeben (vgl. BFHE 199, 80, 83 f.; BFH/NV 2004, 988, 989).

  • FG Rheinland-Pfalz, 14.09.2004 - 2 K 2835/02

    Belegnachweise und Buchnachweise als materiell-rechtliche Voraussetzung für die

    Auszug aus BGH, 12.05.2005 - 5 StR 36/05
    Durch entsprechende gemäß § 18a UStG im Inland gesammelte Mitteilungen ist aufgrund der Verordnung (EWG) Nr. 218/92 des Rates vom 27. Januar 1992 über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden auf dem Gebiet der indirekten Besteuerung (ABl. EG Nr. L 24 S. 1) eine Kontrollmöglichkeit geschaffen worden, die den italienischen Finanzbehörden die Durchsetzung der Umsatzsteuerpflicht bei innergemeinschaftlichen Lieferungen gegenüber dem Abnehmer erleichtert (vgl. FG Rheinland-Pfalz DStRE 2005, 212, 213).
  • BFH, 18.07.2002 - V R 3/02

    Belegnachweis bei innergemeinschaftlicher Lieferung

    Auszug aus BGH, 12.05.2005 - 5 StR 36/05
    Macht der Steuerpflichtige insoweit unzutreffende Angaben über den Abnehmer, ist schon allein deshalb keine steuerbefreite innergemeinschaftliche Lieferung gegeben (vgl. BFHE 199, 80, 83 f.; BFH/NV 2004, 988, 989).
  • BFH, 10.02.2005 - V R 59/03

    Buchnachweis bei innergemeinschaftlichen Lieferungen auch dann, wenn zweifelsfrei

    Auszug aus BGH, 12.05.2005 - 5 StR 36/05
    (1) Die hier zu beurteilende Fallkonstellation unterscheidet sich dabei ganz wesentlich von der Sachverhaltsgestaltung, die dem Bundesfinanzhof Anlaß gegeben hat, durch Beschluß vom 10. Februar 2005 (DStR 2005, 646) dem Europäischen Gerichtshof nach Art. 234 Abs. 3 EGV die Fragen vorzulegen, ob - erstens - die Finanzverwaltung die Steuerfreiheit einer innergemeinschaftlichen Lieferung, die zweifelsfrei vorliegt, allein mit der Begründung versagen darf, der Steuerpflichtige habe den dafür vorgeschriebenen Buchnachweis nicht rechtzeitig geführt, und es - zweitens - hierbei darauf ankommt, ob der Steuerpflichtige zunächst bewußt das Vorliegen einer innergemeinschaftlichen Lieferung verschleiert hat.
  • BVerfG, 16.06.2011 - 2 BvR 542/09

    Bestimmtheitsgebot (Blankettstrafgesetze und normative Tatbestandsmerkmale;

    Soweit in der bisherigen Rechtsprechung im Anschluss an die damalige Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH, Beschluss vom 2. April 1997 - V B 159/96 -, BFH/NV 1997, S. 629) auch in steuerstrafrechtlicher Hinsicht von anderen Grundsätzen ausgegangen worden sei (BGH, Urteil vom 12. Mai 2005 - 5 StR 36/05 -, NJW 2005, S. 2241), werde diese angesichts der neueren Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs und des Bundesfinanzhofs aufgegeben.

    Auch nach den bis zur Tatzeit ergangenen Entscheidungen der Fachgerichte, denen sich das Landgericht München II im Urteil vom 28. November 2007 angeschlossen hatte, hätten die Voraussetzungen der Steuerbefreiung nicht vorgelegen und die Beschwerdeführer hätten sich wegen Hinterziehung deutscher Umsatzsteuer strafbar gemacht (vgl. BFHE 199, 80; BGH, Urteil vom 12. Mai 2005 - 5 StR 36/05 -, NJW 2005, S. 2241).

    Der Bundesgerichtshof wies außerdem kurz nach diesem Vorlagebeschluss in einer Entscheidung ausdrücklich darauf hin, dass jedenfalls in Sachverhaltskonstellationen wie der vorliegenden an der bisherigen Rechtsprechung festzuhalten sei (BGH, Urteil vom 12. Mai 2005 - 5 StR 36/05 -, NJW 2005, S. 2241 ).

  • BFH, 29.04.2008 - VIII R 28/07

    Steuerhinterziehung durch bewusste Nichterklärung von Einkünften aus

    Fehlen Nachweise oder Bescheinigungen, deren Vorliegen sachlich-rechtliche Voraussetzung einer Steuernorm sind, und weiß der Steuerpflichtige, dass er diese Bescheinigungen benötigt, um die Voraussetzungen einer bestimmten begünstigenden Regelung erfüllen zu können, so begeht er eine Steuerhinterziehung, wenn er diese steuerliche Regelung beansprucht und dabei das Nichtvorliegen der erforderlichen Bescheinigungen verschweigt (vgl. BGH-Urteil vom 8. Februar 1983 1 StR 765/82, BGHSt 31, 248, wistra 1983, 115; BGH-Beschluss vom 4. Januar 1989 3 StR 415/88, wistra 1989, 190, jeweils zum Buchnachweis für die Steuerbefreiung der Ausfuhr gemäß § 6 Abs. 4 des Umsatzsteuergesetzes --UStG--; BGH-Urteil vom 12. Mai 2005 5 StR 36/05, wistra 2005, 308, BFH/NV 2005, Beilage 4, 400; Urteil des Bayerischen Obersten Landesgerichts vom 26. Oktober 1987 …
  • BGH, 20.11.2008 - 1 StR 354/08

    Keine steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung im Sinne des § 6a UStG bei

    Soweit in der bisherigen Rechtsprechung im Anschluss an die damalige Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH/NV 1997, 629 ff.) auch in steuerstrafrechtlicher Hinsicht von anderen Grundsätzen ausgegangen wurde (BGH NJW 2005, 2241), gibt der Senat diese angesichts der neueren Rechtsprechung des EuGH und des BFH auf.
  • BFH, 11.08.2011 - V R 50/09

    Innergemeinschaftliche Lieferung: Steuerpflicht bei Täuschung über Abnehmer -

    Der Bundesgerichtshof (BGH) bestätigte diese Verurteilung mit Urteil vom 12. Mai 2005  5 StR 36/05 (Umsatzsteuer-Rundschau --UR-- 2005, 546), da mit einer inhaltlich falschen Angabe eines Abnehmers der Nachweis für eine innergemeinschaftliche Lieferung nicht geführt werde und daher die Voraussetzungen für eine steuerfreie Lieferung im vorliegenden Fall nicht vorlägen.
  • FG Baden-Württemberg, 13.02.2006 - 12 V 85/04

    Voraussetzungen und Nachweisanforderungen der Steuerbefreiung für die

    Dieses Urteil wurde in der Revisionsinstanz vom Bundesgerichtshof mit Urteil vom 12.05.2005 5 StR 36/05 bestätigt.
  • OLG Karlsruhe, 30.07.2008 - 3 Ws 300/08

    Innergemeinschaftliche Lieferungen - Dringender Tatverdacht wegen Nichterfüllung

    In Fällen, in denen der Unternehmer mittels ausgestellter Scheinrechnungen und deren Aufnahme in die Buchhaltung die Identität der Lieferungsempfänger planmäßig verschleiert, um eine Erwerbsbesteuerung im Mitgliedstaat der Beendigung der innergemeinschaftlichen Lieferung zu vereiteln, steht der fehlende Nachweis nach § 6 a Abs. 3 UStG der Steuerbefreiung nach §§ 4 Nr. 1 b, 6 a Abs. 1 Satz 1 UStG entgegen (vgl. BGH wistra 2005, 308).
  • OLG Karlsruhe, 30.07.2008 - 3 Ws 299/08

    Voraussetzungen einer besonderen Haftprüfung der Untersuchungshaft eines

    In Fällen, in denen der Unternehmer mittels ausgestellter Scheinrechnungen und deren Aufnahme in die Buchhaltung die Identität der Lieferungsempfänger planmäßig verschleiert, um eine Erwerbsbesteuerung im Mitgliedstaat der Beendigung der innergemeinschaftlichen Lieferung zu vereiteln, steht der fehlende Nachweis nach § 6 a Abs. 3 UStG der Steuerbefreiung nach §§ 4 Nr. 1 b, 6 a Abs. 1 Satz 1 UStG entgegen (vgl. BGH wistra 2005, 308).
  • AG Traunstein, 12.01.2009 - 525 Ls 69 Js 4734/03
    Der BGH hat sich für die strafrechtliche Beurteilung dieser Rechtsprechung des BFH angeschlossen, so im Urteil vom 12.12.2005, in NJW 2005/2241 (der entschiedene Fall betraf Kfz-Lieferungen von Deutschland nach Italien an italienische Unternehmer, wobei die Ausgangsrechnungen der deutschen Lieferanten auf italienische Scheinkäufer ausgestellt worden waren).
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