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   BGH, 22.12.2004 - 2 StR 365/04   

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BGH, 22.12.2004 - 2 StR 365/04 (https://dejure.org/2004,1078)
BGH, Entscheidung vom 22.12.2004 - 2 StR 365/04 (https://dejure.org/2004,1078)
BGH, Entscheidung vom 22. Dezember 2004 - 2 StR 365/04 (https://dejure.org/2004,1078)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • HRR Strafrecht

    § 130 StGB; Art. 5 GG; Art. 10 EMRK
    Volksverhetzung und Auschwitzlüge (Herunterspielen von Opferzahlen; Verbreiten von Schriften; Zugänglichmachen von Schriften; Vorrätighalten von Schriften zum Zwecke der Verbreitung; Verharmlosen in einer Versammlung; Eignung zur Störung des öffentlichen Friedens); ...

  • lexetius.com

    StGB § 130 Abs. 2 Nr. 1 Buchst. a, b und d); § 130 Abs. 3

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW
  • nomos.de PDF, S. 36 (Volltext und Entscheidungsanmerkung)

    § 130 StGB
    Tatbestandsvoraussetzungen der Volksverhetzung

  • Wolters Kluwer

    Tatbestand des Verharmlosens in einer öffentlichen Versammlung; Vorwurf der Verharmlosung der Tötung von Juden in Auschwitz; "Verbreiten" im Sinne von § 130 Abs. 2 Nr. 1 Buchst. a) des Strafgesetzbuches (StGB); Einordnung der Aushändigung zweier Pressemappen mit einem ...

  • Judicialis

    StGB § 130 Abs. 2 Nr. 1 Buchst. a; ; StGB § 130 Abs. 2 Nr. 1 Buchst. b; ; StGB § 130 Abs. 2 Nr. 1 Buchst. d; ; StGB § 130 Abs. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 130 Abs. 2 Nr. 1 lit. a, b, d § 130 Abs. 3
    Zum "Verharmlosen in einer öffentlichen Versammlung"

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)

    Bundesgerichtshof hebt Freispruch vom Vorwurf der Volksverhetzung auf

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Bundesgerichtshof hebt Freispruch vom Vorwurf der Volksverhetzung auf

  • jurawelt.com (Pressemitteilung)

    Freispruch vom Vorwurf der Volksverhetzung aufgehoben

  • 123recht.net (Pressemeldung, 22.12.2004)

    Ex-Vertriebenenfunktionär droht Verurteilung wegen Volksverhetzung // Freispruch für Latussek aufgehoben

Besprechungen u.ä.

  • nomos.de PDF, S. 36 (Volltext und Entscheidungsanmerkung)

    § 130 StGB
    Tatbestandsvoraussetzungen der Volksverhetzung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2005, 689
  • NStZ 2005, 378
  • NJ 2005, 223
 
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Wird zitiert von ... (35)Neu Zitiert selbst (20)

  • BGH, 02.04.1987 - 4 StR 55/87

    Drohung mit Gewalttaten gegenüber öffentlichen Einrichtungen

    Auszug aus BGH, 22.12.2004 - 2 StR 365/04
    Soweit das Landgericht (UA S. 16) eine Anwendung dieser Begehungsalternative abgelehnt hat, weil zu dem Verbandstag neben den Delegierten nur Pressevertreter zugelassen waren, nicht aber sonstige Öffentlichkeit und der Bericht nur auf Anforderung und nur an einen ganz bestimmten, eng begrenzten Personenkreis persönlich ausgegeben wurde, hat es nicht bedacht, daß die Pressevertreter ein Teil der Öffentlichkeit sind (vgl. BGHSt 34, 329, 332; 47, 278, 282) und dadurch eine unbestimmte Zahl von Personen von den Manuskripten Kenntnis nehmen konnten.

    Gestört ist der öffentliche Frieden unter anderem dann, wenn das Vertrauen der Bevölkerung in die öffentliche Rechtssicherheit erschüttert wird (BGHSt 34, 329, 331; 46, 212, 218; vgl. auch Tröndle/Fischer aaO Rdn. 14 aE; Bubnoff aaO Rdn. 13 und 46 jeweils zu § 130 StGB), die Äußerungen "auf die Betroffenen als Ausdruck unerträglicher Mißachtung wirkt" (BTDrucks. 9/2090 S. 7).

    Daß die Äußerungen des Angeklagten vor der Vertreterversammlung diese Wirkung hatten, zeigen schon die scharfen Angriffe des anwesenden Journalisten in seinem Bericht in der Thüringer Allgemeinen Zeitung über die Rede des Angeklagten (vgl. zur Beobachtung durch die Presse: BGHSt 47, 278, 282; vgl. auch BGHSt 34, 329, 332) und die Reaktion einiger Versammlungsteilnehmer (UA S. 21).

  • BGH, 10.04.2002 - 5 StR 485/01

    Volksverhetzung durch Strafverteidiger

    Auszug aus BGH, 22.12.2004 - 2 StR 365/04
    Soweit das Landgericht (UA S. 16) eine Anwendung dieser Begehungsalternative abgelehnt hat, weil zu dem Verbandstag neben den Delegierten nur Pressevertreter zugelassen waren, nicht aber sonstige Öffentlichkeit und der Bericht nur auf Anforderung und nur an einen ganz bestimmten, eng begrenzten Personenkreis persönlich ausgegeben wurde, hat es nicht bedacht, daß die Pressevertreter ein Teil der Öffentlichkeit sind (vgl. BGHSt 34, 329, 332; 47, 278, 282) und dadurch eine unbestimmte Zahl von Personen von den Manuskripten Kenntnis nehmen konnten.

    Ein Verharmlosen liegt vor, wenn der Äußernde die Anknüpfungstatsachen für die Tatsächlichkeit der NS-Gewalttaten herunterspielt, beschönigt oder in ihrem wahren Gewicht verschleiert (BGHSt 46, 36, 40; 47, 278): Nicht erforderlich ist das Bestreiten des Völkermordes als historisches Gesamtgeschehen, es genügen ein "Herunterrechnen der Opferzahlen" und sonstige Formen des Relativierens oder Bagatellisierens seines Unrechtsgehalts (vgl. BT-Drucks. 9/2090 S. 7, 8; 10/1286 S. 9; BGHSt 46, 36, 40; Tröndle/Fischer aaO Rdn. 31; Bubnoff aaO Rdn. 44; Lenckner in Schönke/Schröder, aaO Rdn. 21 jeweils zu § 130; vgl. auch Wandres; Die Strafbarkeit des Auschwitz-Leugnens 2000 S. 230 ff.; 245 ff.; König/Seitz NStZ 1995, 1, 3; Stegbauer NStZ 2000, 281, 285), wobei es sich dann um eine abgeschwächte Form des Leugnens handelt ("teilweises Leugnen" vgl. Wandres aaO S. 230; Stegbauer NStZ 2000, 284).

    Daß die Äußerungen des Angeklagten vor der Vertreterversammlung diese Wirkung hatten, zeigen schon die scharfen Angriffe des anwesenden Journalisten in seinem Bericht in der Thüringer Allgemeinen Zeitung über die Rede des Angeklagten (vgl. zur Beobachtung durch die Presse: BGHSt 47, 278, 282; vgl. auch BGHSt 34, 329, 332) und die Reaktion einiger Versammlungsteilnehmer (UA S. 21).

  • BGH, 09.11.1972 - 4 StR 457/71

    Verletzung des Grundsatzes der Unteilbarkeit des Schuldspruchs durch die

    Auszug aus BGH, 22.12.2004 - 2 StR 365/04
    a) Das Landgericht war gehalten, den durch die zugelassene Anklage abgegrenzten Prozeßstoff erschöpfend zu behandeln (st. Rspr. BGHSt 25, 72, 75, 76; 32, 215, 216 m.w.N.; vgl. BGH wistra 2004, 272).
  • BGH, 12.07.2007 - I ZR 18/04

    Jugendgefährdende Inhalte auf Internet-Auktionsplattformen

    Ein "Verbreiten" im strafrechtlichen Sinne setzt dann eine körperliche Weitergabe des Mediums voraus, die darauf gerichtet ist, das Medium seiner Substanz nach einem größeren Personenkreis zugänglich zu machen, der nach Zahl und Individualität so groß ist, dass er für den Täter nicht mehr kontrollierbar ist (BGH, Urt. v. 22.12.2004 - 2 StR 365/04, NJW 2005, 689, 690).
  • BVerfG, 09.11.2011 - 1 BvR 461/08

    Meinungsfreiheit; Tatsachenbehauptung; Werturteil; allgemeines Gesetz;

    Folgerichtig hat der Zweite Senat des Bundesgerichtshofs in Bezug auf das Tatbestandsmerkmal "Verbreiten" bei § 130 Abs. 2 Nr. 1a, Abs. 3, Abs. 4 (jetzt: Abs. 5) StGB konkreter und restriktiver als der vom Landgericht zitierte Beschluss des Thüringer Oberlandesgerichts (a.a.O.), dem derselbe Sachverhalt wie der Entscheidung des Bundesgerichtshofs zugrunde lag, festgestellt, dass zwar schon die Weitergabe eines Exemplars der Schrift ausreiche, wenn dies mit dem Willen geschehe, der Empfänger werde die Schrift durch die körperliche Weitergabe einem größeren Personenkreis zugänglich machen oder wenn der Täter mit der Weitergabe an eine größere, nicht mehr zu kontrollierende Zahl von Personen rechne, dass aber die Weitergabe an einzelne bestimmte Dritte allein das Merkmal des Verbreitens hingegen nicht zu erfüllen vermöge, wenn nicht feststehe, dass der Dritte seinerseits die Schrift an weitere Personen überlassen werde (vgl. BGH, Urteil vom 22. Dezember 2004 - 2 StR 365/04 -, NJW 2005, S. 689 ).
  • BGH, 10.10.2013 - 4 StR 258/13

    Schwerer sexueller Missbrauch von Kindern (gemeinschaftliche täterschaftliche

    Da die Übersendung der kinderpornographischen Bilder, die ein tatsächliches oder wirklichkeitsnahes Geschehen wiedergaben, durch den Angeklagten an den Zeugen T. nach den Feststellungen nicht dazu diente, die Bilder einem größeren Personenkreis zugänglich zu machen, hat sich der Angeklagte insoweit nicht eines Verbreitens im Sinne des § 184b Abs. 1 Nr. 1 StGB (zum Begriff des Verbreitens vgl. BGH, Urteile vom 22. Dezember 2004 - 2 StR 365/04, BGHR StGB § 130 Abs. 2 Verbreiten 1; vom 24. März 1999 - 3 StR 240/98, BGHR StGB § 184 Verbreiten 1), sondern des Besitzverschaffens von kinderpornographischen Schriften nach § 184b Abs. 2 StGB schuldig gemacht.
  • BVerwG, 25.06.2008 - 6 C 21.07

    Glorifizierung von Rudolf Heß

    (1) Der öffentliche Friede ist unter anderem gestört, wenn das Vertrauen der Öffentlichkeit in die öffentliche Rechtssicherheit erschüttert ist (vgl. BGH, Urteile vom 22. Dezember 2004 - 2 StR 365/04 - NJW 2005, 689 m.w.N., vom 12. Dezember 2000 - 1 StR 184/00 - BGHSt 46, 212 und vom 2. April 1987 - 4 StR 55/87 - BGHSt 34, 329 ).

    Nach den Umständen des hier vorliegenden Einzelfalles wäre bei Durchführung der Versammlung eine Störung des öffentlichen Friedens zu erwarten gewesen, weil die Veranstaltung voraussichtlich in der Öffentlichkeit nicht unbemerkt geblieben wäre, sondern weit über W. hinaus Beachtung gefunden und insbesondere bei überlebenden Opfern und bei den Nachkommen der getöteten Opfer die verständliche Angst vor künftigen Angriffen auf ihre Menschenwürde und vor der gefährlichen Ausbreitung des zugrunde liegenden Gedankenguts ausgelöst hätte (vgl. BGH, Urteil vom 22. Dezember 2004 a.a.O. S. 689).

  • OLG Naumburg, 22.10.2015 - 2 Rv 150/14

    Freispruch für NPD-Politiker: Der Holocaust als "böse Mär"

    Nicht erforderlich ist das Bestreiten des Völkermordes als historisches Gesamtgeschehen, es genügt ein "Herunterrechnen der Opferzahlen" und sonstige Formen des Relativierens oder Bagatellisieren seines Unrechtsgehalts (BGH, Urt. v. 22.12.2004 ­ 2 StR 365/04 ­ RdNr. 24, juris m.w.N.).
  • OLG Celle, 16.08.2019 - 2 Ss 55/19

    Positive Feststellung der Eignung von Handlungen zur Störung des öffentlichen

    Der Bundesgerichtshof hat in seiner Rechtsprechung mehrfach herausgestellt, dass im Fall eines "Herunterrechnens der Opferzahlen" oder sonstiger Formen des Relativierens oder Bagatellisierens des Unrechtsgehalts des Holocausts zwar eine abgeschwächte Form des Leugnens gegeben ist, diese indes allein der Tatbestandsvariante des Verharmlosens unterfällt (BGH, Urteil vom 22.12.2004 - 2 StR 365/04; NJW 2005, 689; BGH, Urteil vom 06. April 2000 - 1 StR 502/99 -, BGHSt 46, 36-48).

    Ebenso wie sich in Fällen des nur zahlenmäßigen Infragestellens im Randbereich der geschichtlich feststehenden Größenordnung die Grenze der Strafbarkeit beim quantitativen Verharmlosen angesichts der in die Millionen gehenden Zahl der Opfer des Holocaust nicht abstrakt bestimmen lässt (Krauß in: Laufhütte u.a., aaO, Rn. 107; BGH, Urteil vom 22. Dezember 2004 - 2 StR 365/04 -, juris), erscheint es bei einer anderen Auslegung in Fällen des - vorliegend gegeben - umfassenden Herunterspielens der Opferzahlen unmöglich, eine klare Grenze zu ziehen, wann ein (teilweises) Leugnen bzw. ein Verharmlosen i.S.v. § 130 Abs. 3 StGB gegeben ist.

  • BGH, 14.11.2023 - 3 StR 141/23

    Verurteilung wegen Verstoßes gegen ein Vereinigungsverbot ("Geeinte deutsche

    Dieser umfasst sowohl einen objektiv feststellbaren Lebenszustand allgemeiner Rechtssicherheit und des frei von Furcht voreinander verlaufenden Zusammenlebens der Staatsbürger als auch das Bewusstsein der Bevölkerung, in Ruhe und Frieden zu leben (vgl. BGH, Urteil vom 22. Dezember 2004 - 2 StR 365/04, NJW 2005, 689, 691; LK/Krauß, StGB, 13. Aufl., § 130 Rn. 72).
  • OLG Hamm, 01.10.2015 - 1 RVs 66/15

    Das Singen des sog. U-Bahn-Liedes kann den Tatbestand der Volksverhetzung

    Billigen bedeutet - wie in § 140 Nr. 2 StGB - das ausdrückliche oder konkludente Gutheißen der betreffenden Handlung (BGH, Urteil vom 22. Dezember 2004 - 2 StR 365/04, BeckRS 2005, 01227, m.w.N.).

    Dafür steht schon das Synonym "Auschwitz" (BGH, Urteil vom 20. Dezember 2004 - 2 StR 365/04, BeckRS 2005, 01227; LG Traunstein, Urteil vom 30. August 2006 - 7 Ns 110 Js 43293/04, BeckRS 2007, 04556).

    Die Angeklagten haben nach den bisherigen Feststellungen das NS-Gewalt- und Massenvernichtungsunrecht im Konzentrationslager Auschwitz, das eine geschichtliche Tatsache ist (BGH, Urteil vom 20. Dezember 2004, a.a.O.) gebilligt.

  • OLG Brandenburg, 12.04.2017 - 53 Ss 17/17

    Volksverhetzung: Billigung von Völkermord durch öffentliches Zeigen eines

    Die Tathandlung des Billigens bedeutet - wie in § 140 Nr. 2 StGB - das ausdrückliche oder konkludente Gutheißen der betreffenden Ereignisse bzw. Gewalttaten (vgl. auch BGH Urteil vom 22. Dezember 2004, 2 StR 365/04, NStZ 2005, 378; BGHSt 22, 282, 287; LK-Hanack, StGB, 11. Aufl., § 140 Rdn. 7, 14, 17; MK-Schäfer, StGB, 3. Aufl., § 130 Rdn. 78, 79; Lenckner/Sternberg-Lieben in: Schönke/Schröder, StGB, 29. Aufl., § 130 Rdn. 18; NK-Ostendorf, StGB 2. Aufl. § 130 Rdn. 26; Fischer, StGB, 62 Aufl., § 140 Rdn. 7; Lackner/Kühl, StGB, 26. Aufl., § 130 Rdn. 8).
  • BayObLG, 20.03.2023 - 206 StRR 1/23

    Beschluss gegen Patrick H. wegen Volksverhetzung

    Verharmlosen im Sinne des § 130 Abs. 3 StGB erfasst nicht nur deren explizites Herunterspielen oder Beschönigen, sondern alle denkbaren Facetten agitativer Hetze wie auch verbrämter diskriminierender Missachtung (BGH NJW 2000, 2217, 2218), ebenso wie alle Formen des Relativierens oder Bagatellisieren des Unrechtsgehalts einer NS-Gewalttat (BGH, Urteil vom 22. Dezember 2004, 2 StR 365/04, NJW 2005, 689, 691; OLG Celle, Urteil vom 16. August 2019, 2 Ss 55/19, BeckRS 2019, 21220, Rn. 26).

    Gestört ist der öffentliche Frieden unter anderem dann, wenn das Vertrauen der Bevölkerung in die öffentliche Rechtssicherheit erschüttert wird (BGH NJW 2005, 689, 691 m.w.N.) Er kann durch eine infolge des Hervorrufens offener oder latenter Gewaltpotentiale entstandene Erschütterung des Vertrauens in die allgemeine Rechtssicherheit, vor allem auch durch die Verminderung des Sicherheitsgefühls des angegriffenen Teils der Bevölkerung, und zum anderen durch ein Aufhetzen des Publikums und der dadurch begründeten Gefahr von Übergriffen beeinträchtigt werden (vgl. Schäfer/Anstötz in MünchKomm StGB, 4. Aufl. 2021, § 130 Rn. 22 m.N.).

  • BVerwG, 05.08.2009 - 6 A 3.08

    Vereinsverbot, Vereinszeitschrift, Anhörung, Zuständigkeit als Verbotsbehörde,

  • VGH Bayern, 26.03.2007 - 24 B 06.1894

    Verbot einer rechtsextremen Versammlung zum "Gedenken an Rudolf Heß"

  • BGH, 10.01.2017 - 3 StR 144/16

    Grundsätze der Mengen- und Kettenverbreitung bei Volksverhetzung und

  • BGH, 16.05.2012 - 3 StR 33/12

    Rechtsfehlerhafte Nichterörterung der Einsichtsfähigkeit des Angeklagten trotz

  • LG Neuruppin, 07.11.2016 - 14 Ns 25/16

    NPD-Kader wegen KZ-Tattoo zu Haftstrafe verurteilt

  • ArbG Hamburg, 18.10.2017 - 16 Ca 23/17

    Außerordentliche Kündigung - Relativieren des Holocaust

  • VGH Bayern, 10.08.2005 - 24 CS 05.2053

    Versammlung zum "Gedenken an Rudolf Heß" in Wunsiedel bleibt verboten

  • VG Kassel, 28.09.2009 - 4 K 1403/07

    Würdigung von Rudolf Hess als Mordopfer

  • LG Memmingen, 25.05.2023 - 4 Ns 409 Js 3586/21

    Persönliche und wirtschaftliche Verhältnisse, Kostenentscheidung, Einlassung des

  • VGH Bayern, 10.08.2006 - 24 CS 06.1965

    Verbot der Heß-Kundgebung in Wunsiedel bestätigt

  • OLG Hamm, 10.09.2013 - 3 Ws 259/13

    Beschlagnahme von Zeitschriften mit volksverhetzendem Inhalt

  • VGH Bayern, 03.11.2006 - 24 CS 06.2930

    Verbot rechtsextremer Versammlung auf dem Münchner Marienplatz am 9. November

  • VG Bayreuth, 25.07.2005 - B 1 S 05.634

    Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs gegen einen

  • OLG Frankfurt, 30.11.2023 - 7 ORs 27/23

    Keine Volksverhetzung bei Tragen eines selbstgebastelten "Judensterns" mit

  • BayObLG, 21.03.2023 - 203 StRR 562/22

    Volksverhetzung - Merkmal des Verharmlosens

  • LG Frankfurt/Main, 13.02.2023 - 6 KLs 1/22

    Kein Verbreiten bei Versenden von Textnachrichten in geschlossenen Chatgruppen

  • VG Bayreuth, 24.06.2009 - B 1 S 09.410

    1. Das Verbot der mit dem Thema "Gedenken an Rudolf Heß" angemeldeten Kundgebung

  • VG Bayreuth, 18.07.2006 - B 1 S 06.634

    Verwaltungsgericht bestätigt Verbot der Heß-Kundgebung am 19. August 2006 in

  • LG Paderborn, 12.03.2015 - 3 Ns 178/14
  • VG Bayreuth, 23.07.2008 - B 1 S 08.657

    Glorifizierung von Rudolf Heß

  • LG Traunstein, 06.10.2006 - 7 Ns 110 Js 43293/04
  • VG Köln, 11.05.2012 - 19 K 140/10

    Rechtmäßigkeit der Indizierung des Buches "Faktenspiegel V - Das belogene Volk

  • LG Erfurt, 03.06.2005 - 590 Js 34045/01
  • OLG Jena, 14.01.2008 - 249/07

    Volksverhetzung

  • OLG München, 10.01.2007 - 4St RR 244/06
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