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   SG Düsseldorf, 16.02.2005 - S 35 SO 28/05 ER   

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https://dejure.org/2005,271
SG Düsseldorf, 16.02.2005 - S 35 SO 28/05 ER (https://dejure.org/2005,271)
SG Düsseldorf, Entscheidung vom 16.02.2005 - S 35 SO 28/05 ER (https://dejure.org/2005,271)
SG Düsseldorf, Entscheidung vom 16. Februar 2005 - S 35 SO 28/05 ER (https://dejure.org/2005,271)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Verfassungswidrige Leistungskürzungen bei Lebensgemeinschaften

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Antrag einer einstweiligen Anordnung zur Regelung eines vorläufigen Zustandes in Bezug auf ein streitiges Rechtsverhältnis; Voraussetzungen eines Anspruchs auf Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II (SGB II); Bestehen einer Haushaltsgemeinschaft und ...

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Sozialhilfeanspruch und Leben in häuslicher Gemeinschaft

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende, verfassungswidrige Ungleichbehandlung der nichtehelichen Lebensgemeinschaft zwischen hetero- und homosexuellen Partnern

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Gegenseitige Unterhaltspflichten für nichteheliche Lebensgemeinschaft heterosexueller Paare i.?S. der Hartz IV-Gesetze ? Unzulässiger Verstoß gegen Gleichheitsgrundsatz

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Eine Frage des Partners: Das Düsseldorfer Sozialgericht hält die Hartz-Regeln teilweise für verfassungswidrig - Verheiratet oder nicht, schwul oder hetero?

  • 123recht.net (Pressemeldung, 20.2.2005)

    Hartz-IV-Gesetz möglicherweise in mehreren Punkten verfassungswidrig // Gerichte bemängeln Regeln zu Partnereinkommen und Versicherung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2005, 2256 (Ls.)
  • NJW 2005, 845
  • NZS 2005, 272
  • FamRZ 2005, 660
  • DB 2005, 617
 
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Wird zitiert von ... (93)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 17.11.1992 - 1 BvL 8/87

    Einkommensanrechnung

    Auszug aus SG Düsseldorf, 16.02.2005 - S 35 SO 28/05
    Das Bundesverfassungsgericht hat in ständiger Rechtsprechung festgestellt, dass das Bestehen einer Haushalts- und Wirtschaftsgemeinschaft nicht den Tatbestand der "eheähnlichen Lebensgemeinschaft", wie er in § 7 Abs. 3 Nr. 3 b SGB II genannt ist - erfüllt (vgl. z. B. Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 2. September 2004, Az.: 1 BvR 1962/04, www.juris.de; Bundesverfassungsgericht, Urteil vom 17. November 1992, Az.: 1 BvL 8/87, www.juris.de; Bundesverfassungsgericht, Urteil vom 17. Juli 2002, Az.: 1 BvF 1/01, 1 BvF 2/01, www.juris.de, mit zahlreichen weiteren Nachweisen).

    Zwar hat das Bundesverfassungsgericht in seiner Entscheidung vom 17.11.1992 (Az.: 1 BvL 8/87 - www.juris.de) zu § 137 Abs. 2 a des Arbeitsförderungsgesetzes - in der seinerzeit geltenden Fassung - entschieden, dass ein Verstoß gegen Art. 3 GG nicht darin liegt, dass eheähnliche Lebensgemeinschaften nach dieser Vorschrift schlechter gestellt sind als die Gemeinschaften gleichgeschlechtlicher Partner.

  • BVerfG, 17.07.2002 - 1 BvF 1/01

    Lebenspartnerschaftsgesetz

    Auszug aus SG Düsseldorf, 16.02.2005 - S 35 SO 28/05
    Das Bundesverfassungsgericht hat in ständiger Rechtsprechung festgestellt, dass das Bestehen einer Haushalts- und Wirtschaftsgemeinschaft nicht den Tatbestand der "eheähnlichen Lebensgemeinschaft", wie er in § 7 Abs. 3 Nr. 3 b SGB II genannt ist - erfüllt (vgl. z. B. Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 2. September 2004, Az.: 1 BvR 1962/04, www.juris.de; Bundesverfassungsgericht, Urteil vom 17. November 1992, Az.: 1 BvL 8/87, www.juris.de; Bundesverfassungsgericht, Urteil vom 17. Juli 2002, Az.: 1 BvF 1/01, 1 BvF 2/01, www.juris.de, mit zahlreichen weiteren Nachweisen).

    Nach einer Studie von Buba/Vaskovic unterscheiden sich gleichgeschlechtliche Paare in ihren Erwartungen an die Partnerschaft, deren Dauerhaftigkeit, ihre gegenseitige Unterstützungsbereitschaft und an das Einstehen füreinander nicht wesentlich von denen verschiedengeschlechtlicher Paare (Buba/Vaskovic, Benachteiligung gleichgeschlechtlich orientierter Personen und Paare, Studie im Auftrag des Bundesministeriums der Justiz, 2000, S. 75 ff, 117 ; siehe hierzu auch BVerfG, Urteil vom 17.07, 2002, Az: 1/01, 1 BvF 2/01).

  • BVerfG, 02.09.2004 - 1 BvR 1962/04

    Unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen die Datenerhebung für die ab dem Jahre

    Auszug aus SG Düsseldorf, 16.02.2005 - S 35 SO 28/05
    Das Bundesverfassungsgericht hat in ständiger Rechtsprechung festgestellt, dass das Bestehen einer Haushalts- und Wirtschaftsgemeinschaft nicht den Tatbestand der "eheähnlichen Lebensgemeinschaft", wie er in § 7 Abs. 3 Nr. 3 b SGB II genannt ist - erfüllt (vgl. z. B. Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 2. September 2004, Az.: 1 BvR 1962/04, www.juris.de; Bundesverfassungsgericht, Urteil vom 17. November 1992, Az.: 1 BvL 8/87, www.juris.de; Bundesverfassungsgericht, Urteil vom 17. Juli 2002, Az.: 1 BvF 1/01, 1 BvF 2/01, www.juris.de, mit zahlreichen weiteren Nachweisen).
  • BVerfG, 07.10.1980 - 1 BvL 50/79

    Präklusion I

    Auszug aus SG Düsseldorf, 16.02.2005 - S 35 SO 28/05
    Der Gleichheitsgrundsatz des Art. 3 GG verbietet es aber, dass eine Gruppe von Normadressaten (heterosexuelle nicht verheiratete Paare) im Vergleich zu anderen Normadressaten (homosexuelle nicht "verheiratete" Paare) anders behandelt wird, obwohl zwischen beiden Gruppen keine Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, dass sie eine Ungleichbehandlung rechtfertigen können (BVerfG a.a.O. ; BverfGE 55, 72, 88).
  • BVerfG, 12.05.2005 - 1 BvR 569/05

    Verletzung des Grundrechts auf wirksamen Rechtsschutz (GG Art 19 Abs 4)

    Diese besonderen Anforderungen an Eilverfahren schließen andererseits nicht aus, dass die Gerichte den Grundsatz der unzulässigen Vorwegnahme der Hauptsache vermeiden, indem sie zum Beispiel Leistungen nur mit einem Abschlag zusprechen (vgl. SG Düsseldorf, NJW 2005, S. 845 ).
  • LSG Baden-Württemberg, 29.01.2007 - L 7 SO 5672/06

    Einstweiliger Rechtsschutz - Sozialhilfe für Ausländer - Hilfe zum

    Diese besonderen Anforderungen an Eilverfahren schließen andererseits nicht aus, dass die Gerichte eine Vorwegnahme der Hauptsache vermeiden, indem sie zum Beispiel Leistungen nur mit einem Abschlag zusprechen (BVerfG, Beschluss vom 1, März 2005, a.a.O.; vgl. auch SG Düsseldorf, NJW 2005, S. 845 ).
  • LSG Hessen, 21.07.2005 - L 7 AS 29/05

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Bedarfsgemeinschaft - eheähnliche

    Zur Begründung hat sich die Antragstellerin auf die Entscheidung des Sozialgerichts Düsseldorf vom 16. Februar 2005 (Az.: S 35 SO 28/05 ER) gestützt.

    Entgegen der Entscheidung des Sozialgerichts Düsseldorf (Beschluss vom 16. Februar 2005, Az.: S 35 SO 28/05 ER, NJW 2005, S. 845 ff.) ist auch unter Beachtung der seit dieser Entscheidung erfolgten gesellschaftlichen Entwicklung an den vom Bundesverfassungsgericht in der genannten Entscheidung herausgearbeiteten Grundsätzen festzuhalten.

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