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   BGH, 26.01.2005 - VIII ZR 175/04   

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https://dejure.org/2005,719
BGH, 26.01.2005 - VIII ZR 175/04 (https://dejure.org/2005,719)
BGH, Entscheidung vom 26.01.2005 - VIII ZR 175/04 (https://dejure.org/2005,719)
BGH, Entscheidung vom 26. Januar 2005 - VIII ZR 175/04 (https://dejure.org/2005,719)
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Volltextveröffentlichungen (18)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • verkehrslexikon.de

    Agenturgeschäfte im Gebrauchtwagenhandel als unzulässiges Umgehungsgeschäft

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit eines Agenturgeschäfts beim Gebrauchtwagenkauf; Voraussetzungen für das Vorliegen eines Umgehungsgeschäfts; Abgrenzung zwischen einem echten Vermittlungsgeschäft und einem nur als Agenturgeschäft deklarierten Eigenverkauf; Mißbräuchliches Einsetzen eines ...

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Gebrauchtwagenhandel - Agenturgeschäft als Umgehungsgeschäft

  • rabüro.de

    Agenturgeschäft im Gebrauchtwagenhandel

  • autokaufrecht-frankfurt.de

    Agenturgeschäft als Umgehungsgeschäft

  • Judicialis

    BGB § 475

  • Prof. Dr. Lorenz (Kurzanmerkung und Volltext)

    Verbrauchsgüterkauf: Agenturgeschäfte im Gebrauchtwagenhandel, Haftungsausschluß und Umgehungsverbot gem. § 475 I BGB; Eigenhaftung des Stellvertreters ("Sachwalterhaftung") aus culpa in contrahendo (§§ 280 I, 311 II, III, 241 II BGB)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 475
    Wirksamkeit von Agenturgeschäften im Gebrauchtwagenhandel

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Umgehungsgeschäft nur dann, wenn Händler das Risiko trägt

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Verbrauchsgüterkauf durch Agenturgeschäft: Keine generelle Unzulässigkeit von Agenturgeschäften im Gebrauchtwagenhandel mit Verbrauchern

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (10)

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)

    Agenturgeschäfte im Gebrauchtwagenhandel

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Agenturgeschäfte im Gebrauchtwagenhandel

  • IWW (Kurzinformation)

    Keine Mängelhaftung für Gebrauchte - So nutzen Sie die neue BGH-Rechtsprechung

  • IWW (Kurzinformation)

    Agenturgeschäfte - BGH räumt die Hürden aus dem Weg

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Agenturgeschäfte im Gebrauchtwagenhandel

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Agenturgeschäfte im Gebrauchtwagenhandel

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Gebrauchtwagenhändler als "Vermittler" - Fahrzeugverkauf im Auftrag privater Verkäufer ist zulässig

  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)

    Agenturgeschäfte, Gebrauchtwagenhandel, Umgehungsgeschäfte

  • jurawelt.com (Pressemitteilung)

    Agenturgeschäfte im Gebrauchtwagenhandel

  • schadenfixblog.de (Kurzinformation)

    Gewährleistungsausschluss - Vorsicht vor sogenannten Agenturgeschäften im Gebrauchtwagenhandel

Besprechungen u.ä. (5)

  • IWW (Kurzaufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Agenturgeschäfte - So wickeln Sie Agenturgeschäfte umsatzsteuerlich richtig ab

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Kaufrecht - Gebrauchtwagenhandel: Agenturverträge können Gewährleistungsausschluss vorsehen

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Schuldrechtsreform - BGH lässt Agenturgeschäfte zu

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Agenturgeschäft im Gebrauchtwagenhandel als Umgehungsgeschäft

  • Prof. Dr. Lorenz (Kurzanmerkung und Volltext)

    Verbrauchsgüterkauf: Agenturgeschäfte im Gebrauchtwagenhandel, Haftungsausschluß und Umgehungsverbot gem. § 475 I BGB; Eigenhaftung des Stellvertreters ("Sachwalterhaftung") aus culpa in contrahendo (§§ 280 I, 311 II, III, 241 II BGB)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2005, 1039
  • ZIP 2005, 442
  • MDR 2005, 568
  • MDR 2005, R8-R9
  • NZV 2005, 188
  • WM 2005, 807
  • DB 2005, 825
 
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Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 05.04.1978 - VIII ZR 83/77

    Inzahlungnahme des alten Wagens i.R.e. Neuwagenkaufs bei einem

    Auszug aus BGH, 26.01.2005 - VIII ZR 175/04
    In der Rechtsprechung des erkennenden Senats sind sie als legitimes Mittel zur Erreichung dieses Zwecks anerkannt worden (Urteile vom 5. April 1978 - VIII ZR 83/77, WM 1978, 756 = NJW 1978, 1482, und vom 24. November 1980 - VIII ZR 339/79, WM 1981, 142 = NJW 1981, 388).
  • OLG Stuttgart, 19.05.2004 - 3 U 12/04

    Verbrauchsgüterkauf: Umgehung bei Veräußerung im Wege der Gebrauchtwagenagentur

    Auszug aus BGH, 26.01.2005 - VIII ZR 175/04
    Das Berufungsgericht, dessen Urteil in NJW 2004, 2169 ff. und DAR 2004, 588 ff. abgedruckt ist, hat zur Begründung seiner Entscheidung im wesentlichen ausgeführt:.
  • BGH, 24.11.1980 - VIII ZR 339/79

    Formularvertrag - Gebrauchtwagen - Gebrauchtwagenkauf - Verdeckter Kaufvertrag -

    Auszug aus BGH, 26.01.2005 - VIII ZR 175/04
    In der Rechtsprechung des erkennenden Senats sind sie als legitimes Mittel zur Erreichung dieses Zwecks anerkannt worden (Urteile vom 5. April 1978 - VIII ZR 83/77, WM 1978, 756 = NJW 1978, 1482, und vom 24. November 1980 - VIII ZR 339/79, WM 1981, 142 = NJW 1981, 388).
  • BGH, 22.11.2006 - VIII ZR 72/06

    Auslegung der Bezeichnung "fahrbereit" in einem Gebrauchtwagenkaufvertrag;

    c) Schiebt beim Verkauf einer beweglichen Sache an einen Verbraucher der Verkäufer, der Unternehmer ist, einen Verbraucher als Verkäufer vor, um die Sache unter Ausschluss der Haftung für Mängel zu verkaufen, so richten sich Mängelrechte des Käufers nach § 475 Abs. 1 Satz 2 BGB wegen Umgehung der Bestimmungen über den Verbrauchsgüterkauf gegen den Unternehmer und nicht gegen den als Verkäufer vorgeschobenen Verbraucher (im Anschluss an Senatsurteil vom 26. Januar 2005 - VIII ZR 175/04, NJW 2005, 1039).

    Insoweit gilt nichts anderes als beim Agenturgeschäft im Kraftfahrzeughandel (dazu Senatsurteil vom 26. Januar 2005 - VIII ZR 175/04, WM 2005, 807 = NJW 2005, 1039 unter II 1).

  • BGH, 21.12.2005 - VIII ZR 85/05

    Wirksamkeit des zwischen Leasinggeber und Lieferant vereinbarten

    In Übereinstimmung damit hat der Senat entschieden, dass Agenturgeschäfte im Gebrauchtwagenhandel nicht generell, sondern nur dann als Umgehungsgeschäfte anzusehen sind, wenn bei wirtschaftlicher Betrachtungsweise der Gebrauchtwagenhändler als Verkäufer des Fahrzeugs anzusehen ist, wobei entscheidende Bedeutung der Frage zukommt, ob der Händler oder der als Verkäufer in Erscheinung tretende Fahrzeugeigentümer das wirtschaftliche Risiko des Verkaufs zu tragen hat (Urteil vom 26. Januar 2005 - VIII ZR 175/04, WM 2005, 807 unter II 1 c bis f); eine Umgehung im Sinne des § 475 Abs. 1 Satz 2 BGB kommt demnach nur in Betracht, wenn das Agenturgeschäft mangels eines dem Fahrzeugeigentümer verbleibenden wirtschaftlichen Verkaufsrisikos allein den Zweck hat, die für den Verbrauchsgüterkauf geltenden Vorschriften auszuschließen oder einzuschränken.
  • OLG Celle, 15.11.2006 - 7 U 176/05

    Voraussetzungen für die Annahme eines Umgehungsgeschäfts beim Kauf eines Pkws;

    c) Der Beklagte kann aus der von ihm zitierten Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 26. Januar 2005 (NJW 2005, 1039 ff) nichts herleiten.
  • LG Berlin, 09.05.2017 - 55 S 133/16

    Darlegungs- und Beweislast des Käufers für ein Umgehungsgeschäft -

    Der Beklagte zu 1 ist damit nach dem Vertragsinhalt eindeutig nicht als Verkäufer des Fahrzeugs in Erscheinung getreten (vgl. insoweit BGH , Urt . v. 26.01.2005 - VIII ZR 175/04 , NJW 2005, 1039).

    Stellt sich der Verbraucher - wie hier der Kläger - jedoch auf den Standpunkt, nicht der Privatverkäufer, sondern der Händler sei in Wahrheit sein Vertragspartner, so ist es an ihm, Tatsachen vorzutragen und unter Beweis zu stellen, die für einen Umgehungstatbestand sprechen ( BGH , Urt . v. 26.01.2005 - VIII ZR 175/04 , NJW 2005, 1039 [1040 f.]).

  • OLG Hamm, 13.11.2014 - 2 U 58/14

    Feststellung des Vertragspartners bei dem Verkauf eines gebrauchten Pkw

    Dabei ist unerheblich, ob der Kläger auf die Stellvertretung des Zeugen K durch den Beklagten hingewiesen worden ist, weil ein ausreichender Hinweis darin zu sehen ist, dass die dem Kläger zur Unterschrift vorgelegte Vertragsurkunde nicht den Beklagten, sondern den Zeugen K als Verkäufer bezeichnet (vgl. BGH, NJW 2005, 1039 [1040]).
  • OLG Naumburg, 15.01.2009 - 1 U 50/08

    Anspruch auf Schadensersatz aufgrund mangelnder Aufklärung über

    des § 475 I 2 BGB, womit der Beklagte zu 2. sich wie ein Verkäufer behandeln lassen müsste, liegen nicht vor (vgl. BGH , Urt . v. 26.01.2005 - VIII ZR 175/04, NJW 2005, 1039 m. w. Nachw.).
  • LG Karlsruhe, 15.02.2010 - 1 S 59/09

    Angaben des Kfz-Verkäufers im Vorfeld eines Vertragsschlusses

    Ein Agenturgeschäft (vgl. BGH , Urt . v. 26.01.2005 - VIII ZR 175/04, NJW 2005, 1039) liegt hier letztlich nicht vor, auch wenn gewisse Ähnlichkeiten vorhanden sind.
  • OLG Stuttgart, 02.03.2006 - 13 U 181/05

    Gebrauchtwagenkaufvertrag: Gewährleistungsausschluss; Fahrbereitschaft als

    Der Zeuge ist nicht als Verkäufer des Fahrzeugs anzusehen, weil er nicht das wirtschaftliche Risiko des Verkaufs trägt (BGH NJW 2005, Seite 1039).
  • LG Berlin, 16.06.2009 - 14 O 341/08

    Darlegungs- und Beweislast für das Vorliegen eines Umgehungsgeschäfts -

    Angesichts des klaren und eindeutigen Vertragsinhalts kommt derartigen (Begleit-)Umständen keine entscheidende Bedeutung zu (vgl. dazu nur BGH , Urt . v. 26.01.2005 - VIII ZR 175/04 , NJW 2005, 1039 f.; als Anlage zum Schriftsatz vom 09.10.2009 eingereicht); Gleiches gilt, soweit sich die Klägerin darauf beruft, dass sich das Fahrzeug bei bzw. vor der Veräußerung auf dem Hof der Beklagten befand, wobei es schließlich auch nicht darauf ankommt, ob an dem Fahrzeug - wie die Beklagte behauptet - ein Hinweis angebracht war, dass es sich lediglich um eine "Agenturfahrzeug" handelt (vgl. nur BGH , Urt . v. 26.01.2005 - VIII ZR 175/04 , NJW 2005, 1039 f.).

    Nach der Rechtsprechung des BGH kommen danach zwar im Einzelfall auch bei Vorliegen eines Agenturgeschäfts direkte Ansprüche gegen den Gebrauchswagenhändler in Betracht; dies gilt dann, wenn das Agenturgeschäft rechtsmissbräuchlich dazu eingesetzt wird, um ein in Wahrheit vorliegendes Eigengeschäft zu verschleiern (vgl. nur BGH , Urt . v. 26.01.2005 - VIII ZR 175/04 , NJW 2005, 1039, 1040; Urt . v. 22.11.2006 - VIII ZR 72/06 , BGHZ 170, 67 = NJW 2007, 759 Rn . 16).

    Abgesehen davon, dass die Zeugin W dies bei ihrer Vernehmung im Termin am 16.06.2009 ausdrücklich bestätigt hat, wäre es Sache der Klägerin gewesen, diejenigen Tatsachen darzulegen und zu beweisen, aus denen sich ergeben soll, dass tatsächlich ein Umgehungsgeschäft vorliegt (vgl. nur BGH , Urt . v. 26.01.2005 - VIII ZR 175/04 , NJW 2005, 1039, 1040 f.).

  • OLG Koblenz, 16.05.2023 - 3 U 151/23
    Denn die Vermittlertätigkeit lässt sich bereits aus der Überschrift des von dem Kläger unterzeichneten Bestellformulars ("verbindliche Bestellung eines gebrauchten Kraftfahrzeugs bei einem Vermittler") und aus der eindeutigen Bezeichnung der Beklagten als "Vermittlerin" hinreichend deutlich entnehmen (BGH, Urteil vom 26.01.2005 - VIII ZR 175/04, Rn. 16, juris).

    Hat der Händler etwa ein Gebrauchtfahrzeug, das er "im Kundenauftrag" weiterveräußert, dergestalt in Zahlung genommen, dass er dem Eigentümer des Fahrzeugs einen bestimmten Mindestverkaufspreis für das Altfahrzeug garantiert und ihm beim Kauf eines Neuwagens den entsprechenden Teil des Kaufpreises für das Neufahrzeug gestundet hat, so ist bei der gebotenen wirtschaftlichen Betrachtungsweise von einem Ankauf des Altfahrzeugs durch den Händler auszugehen mit der Folge, dass er beim Weiterverkauf des Gebrauchtwagens als dessen Verkäufer anzusehen ist und das gleichwohl gewählte Agenturgeschäft nach § 475 Abs. 1 Satz 2 BGB a. F. keine Anerkennung finden kann (BGH, Urteil vom 26.01.2005 - VIII ZR 175/04, Rn. 20, juris).

  • OLG München, 10.11.2021 - 7 U 5318/20

    Haftung eines Autohändlers als Vermittler wegen Verletzung vorvertraglicher

  • LG Köln, 07.01.2021 - 36 O 95/19

    Fehlen einer zugesicherten Sonderlackierung als Sachmangel eines

  • LG Wiesbaden, 08.07.2010 - 9 S 44/09

    Haftung beim Gebrauchtwagenkauf: Gewährleistungsausschluss bei Verkauf durch

  • KG, 05.05.2010 - 12 U 140/09

    Agenturgeschäft beim Gebrauchtwagenhandel: Anforderungen an einen Hinweis auf

  • LG Kleve, 20.03.2020 - 3 O 134/19

    Aufklärungspflicht des Vermittlers bei einem Agenturgeschäft im

  • LG Cottbus, 13.12.2018 - 2 O 340/18

    Agenturgeschäft im Gebrauchtwagenhandel - Vorschieben eines Strohmanns

  • OLG Düsseldorf, 12.03.2021 - 22 U 241/20

    Ansprüche aus einem Kaufvertrag über ein gebrauchtes Kfz; Anhaltspunkte für ein

  • LG Aachen, 28.01.2014 - 6 S 152/13

    Auszahlung der Rückkaufswerte aus einer Rentenversicherung; Einordnung eines

  • LG Bielefeld, 31.10.2007 - 21 S 169/07

    Ausgestaltung der Verjährung von Kaufgewährleistungsansprüchen beim Kauf eines

  • LG Bremen, 03.09.2013 - 3 S 132/13
  • AG Bremen, 05.04.2013 - 4 C 186/11
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