Rechtsprechung
BGH, 15.02.2005 - VI ZR 172/04 |
Volltextveröffentlichungen (16)
- IWW
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Erstattung von Sachschaden aus einem Verkehrsunfall; Anspruch des Geschädigten auf Erstattung von über den Wiederbeschaffungsaufwand liegenden Reparaturkosten ; Folgen einer Übersteigung des Wiederbeschaffungswerts des Fahrzeugs durch den Kraftfahrzeugschaden; ...
- kanzlei-heskamp.de
- Judicialis
BGB § 249 Hb
- ra.de
- VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)
BGB § 249
Voraussetzungen für Ersatz von Reparaturkosten über dem Wiederbeschaffungswert des Kfz - VersR (via Owlit)
BGB § 249
Voraussetzungen für Ersatz von Reparaturkosten über dem Wiederbeschaffungswert des Kfz L. Mit Anmerkung: von Dr. Ulrich Staab - Prof. Dr. Lorenz (Kurzanmerkung und Volltext)
Kein Ersatz fiktiver Reparaturkosten über dem Wiederbeschaffungswert eines Kfz bei nicht fachgerechter Reparatur
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 249
Voraussetzung einer den Wert eines beschädigten Fahrzeugs übersteigenden Schadensersatzleistung - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (5)
- bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)
Ohne Reperatur nur Ersatz des Wiederbeschaffungsaufwands bei Schäden an Kraftfahrzeugen, die den Wiederbeschaffungswert übersteigen
- verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)
Eigenreparatur - 130%-Grenze
- nomos.de , S. 5 (Kurzinformation)
Schadensersatz für bei Verkehrsunfall beschädigte Fahrzeuge
- jurawelt.com (Pressemitteilung)
Ohne Reparatur nur Ersatz des Wiederbeschaffungsaufwands bei Schäden an Kraftfahrzeugen, die den Wiederbeschaffungswert übersteigen
- anwalt-bauer.de (Kurzinformation)
Totalschaden und 130-Prozent-Grenze
Besprechungen u.ä. (2)
- nomos.de (Entscheidungsbesprechung)
Integritätsinteresse versus Mobilitätsinteresse (Prof. Dr. Christian Huber; SVR 7/2005, S. 241-247)
- Prof. Dr. Lorenz (Kurzanmerkung und Volltext)
Kein Ersatz fiktiver Reparaturkosten über dem Wiederbeschaffungswert eines Kfz bei nicht fachgerechter Reparatur
Papierfundstellen
- BGHZ 162, 170
- NJW 2005, 1110
- ZIP 2005, 666
- NZV 2005, 245
- VersR 2005, 1598
- VersR 2005, 665
Wird zitiert von ... (78) Neu Zitiert selbst (9)
- BGH, 15.02.2005 - VI ZR 70/04
Ohne Reperatur nur Ersatz des Wiederbeschaffungsaufwands bei Schäden an …
Auszug aus BGH, 15.02.2005 - VI ZR 172/04
Mit Urteil vom heutigen Tag hat der erkennende Senat in der Sache VI ZR 70/04 entschieden, daß der Geschädigte Ersatz eines den Wiederbeschaffungswert übersteigenden Reparaturaufwands nur dann verlangen kann, wenn die Reparaturen fachgerecht und in einem Umfang durchgeführt werden, wie ihn der Sachverständige zur Grundlage seiner Kostenschätzung gemacht hat.a) Bei der Frage, welchen Aufwand der Geschädigte für die Reparatur seines Fahrzeugs ersetzt verlangen kann, ist - wie der Senat im Urteil - VI ZR 70/04 - vom heutigen Tag (vorges. zur Veröff. in BGHZ) ausgeführt hat - zum einen das Verhältnis der Reparaturkosten zum Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs zu berücksichtigen (Senatsurteil, BGHZ 115, 364, 367); zum anderen ist zu bedenken, daß regelmäßig nur die Reparatur des dem Geschädigten vertrauten Fahrzeugs sein Integritätsinteresse befriedigt (vgl. Senatsurteile BGHZ 115, 364, 371; vom 8. Dezember 1998 - VI ZR 66/98 - VersR 1999, 245 f. und vom 17. März 1992 - VI ZR 226/91 - VersR 1992, 710; OLG Hamm, NZV 1991, 351, 352 = DAR 1991, 333, 334; Medicus, Jus 1973, 211, 212; Weber, DAR 1991, 11).
Übersteigt der erforderliche Reparaturaufwand den Fahrzeugwert, kann deshalb - nach den im Senatsurteil vom heutigen Tag (VI ZR 70/04) dargelegten Grundsätzen - Ersatz dieses Reparaturaufwands nur verlangt werden, wenn der Geschädigte durch eine qualifizierte Reparatur der oben beschriebenen Art sein Integritätsinteresse nachweist.
- BGH, 08.12.1998 - VI ZR 66/98
Beschränkung der Zulassung der Revision; Geltung des Integritätszuschlags für …
Auszug aus BGH, 15.02.2005 - VI ZR 172/04
a) Bei der Frage, welchen Aufwand der Geschädigte für die Reparatur seines Fahrzeugs ersetzt verlangen kann, ist - wie der Senat im Urteil - VI ZR 70/04 - vom heutigen Tag (vorges. zur Veröff. in BGHZ) ausgeführt hat - zum einen das Verhältnis der Reparaturkosten zum Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs zu berücksichtigen (Senatsurteil, BGHZ 115, 364, 367); zum anderen ist zu bedenken, daß regelmäßig nur die Reparatur des dem Geschädigten vertrauten Fahrzeugs sein Integritätsinteresse befriedigt (vgl. Senatsurteile BGHZ 115, 364, 371; vom 8. Dezember 1998 - VI ZR 66/98 - VersR 1999, 245 f. und vom 17. März 1992 - VI ZR 226/91 - VersR 1992, 710; OLG Hamm, NZV 1991, 351, 352 = DAR 1991, 333, 334; Medicus, Jus 1973, 211, 212; Weber, DAR 1991, 11).Hingegen kommt in einem solchen Fall dem für den fraglichen Zuschlag maßgeblichen Gesichtspunkt, daß der Geschädigte besonderen Wert auf das vertraute Fahrzeug lege, weil dieses zuverlässig und gut gewartet sei, was er im Falle eines Gebrauchtwagenkaufs unter Umständen missen müßte (vgl. Senatsurteil vom 8. Dezember 1998 - VI ZR 66/98 - aaO), keine entscheidende Bedeutung mehr zu.
- BGH, 29.04.2003 - VI ZR 393/02
Ersatz von Reparaturkosten bis zur Höhe des Wiederbeschaffungswertes
Auszug aus BGH, 15.02.2005 - VI ZR 172/04
aa) Insofern liegt der Sachverhalt in einem entscheidenden Punkt anders als im Senatsurteil vom 29. April 2003 - VI ZR 393/02 - BGHZ 154, 395 ff.Dann ist auch der Restwert nicht abzuziehen, weil er sich - wie in den Senatsurteilen BGHZ 154, 395 ff. und 115, 364, 371 ff. dargelegt - im Rahmen einer solchen Schadensberechnung lediglich als hypothetischer Rechnungsposten darstellt.
- BGH, 15.10.1991 - VI ZR 314/90
Beschaffung eines gleichwertigen Ersatzfahrzeugs als Form der Naturalrestitution
Auszug aus BGH, 15.02.2005 - VI ZR 172/04
a) Bei der Frage, welchen Aufwand der Geschädigte für die Reparatur seines Fahrzeugs ersetzt verlangen kann, ist - wie der Senat im Urteil - VI ZR 70/04 - vom heutigen Tag (vorges. zur Veröff. in BGHZ) ausgeführt hat - zum einen das Verhältnis der Reparaturkosten zum Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs zu berücksichtigen (Senatsurteil, BGHZ 115, 364, 367); zum anderen ist zu bedenken, daß regelmäßig nur die Reparatur des dem Geschädigten vertrauten Fahrzeugs sein Integritätsinteresse befriedigt (vgl. Senatsurteile BGHZ 115, 364, 371; vom 8. Dezember 1998 - VI ZR 66/98 - VersR 1999, 245 f. und vom 17. März 1992 - VI ZR 226/91 - VersR 1992, 710; OLG Hamm, NZV 1991, 351, 352 = DAR 1991, 333, 334; Medicus, Jus 1973, 211, 212; Weber, DAR 1991, 11).Dann ist auch der Restwert nicht abzuziehen, weil er sich - wie in den Senatsurteilen BGHZ 154, 395 ff. und 115, 364, 371 ff. dargelegt - im Rahmen einer solchen Schadensberechnung lediglich als hypothetischer Rechnungsposten darstellt.
- BGH, 17.03.1992 - VI ZR 226/91
Umfang des Schadensersatzanspruchs auf fiktiver Reparaturkostenbasis
Auszug aus BGH, 15.02.2005 - VI ZR 172/04
a) Bei der Frage, welchen Aufwand der Geschädigte für die Reparatur seines Fahrzeugs ersetzt verlangen kann, ist - wie der Senat im Urteil - VI ZR 70/04 - vom heutigen Tag (vorges. zur Veröff. in BGHZ) ausgeführt hat - zum einen das Verhältnis der Reparaturkosten zum Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs zu berücksichtigen (Senatsurteil, BGHZ 115, 364, 367); zum anderen ist zu bedenken, daß regelmäßig nur die Reparatur des dem Geschädigten vertrauten Fahrzeugs sein Integritätsinteresse befriedigt (vgl. Senatsurteile BGHZ 115, 364, 371; vom 8. Dezember 1998 - VI ZR 66/98 - VersR 1999, 245 f. und vom 17. März 1992 - VI ZR 226/91 - VersR 1992, 710; OLG Hamm, NZV 1991, 351, 352 = DAR 1991, 333, 334; Medicus, Jus 1973, 211, 212; Weber, DAR 1991, 11). - BGH, 20.04.2004 - VI ZR 109/03
Zur Erstattungsfähigkeit nicht aufgewendeter Umsatzsteuer bei wirtschaftlichem …
Auszug aus BGH, 15.02.2005 - VI ZR 172/04
Entgegen der Auffassung der Revision ergibt sich nichts anderes aus dem Senatsurteil vom 20. April 2004 - VI ZR 109/03 - VersR 2004, 876. - OLG Hamm, 29.04.1991 - 13 U 193/90
Kfz-Unfallschäden; Abrechnung auf Reperaturkostenbasis; …
Auszug aus BGH, 15.02.2005 - VI ZR 172/04
a) Bei der Frage, welchen Aufwand der Geschädigte für die Reparatur seines Fahrzeugs ersetzt verlangen kann, ist - wie der Senat im Urteil - VI ZR 70/04 - vom heutigen Tag (vorges. zur Veröff. in BGHZ) ausgeführt hat - zum einen das Verhältnis der Reparaturkosten zum Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs zu berücksichtigen (Senatsurteil, BGHZ 115, 364, 367); zum anderen ist zu bedenken, daß regelmäßig nur die Reparatur des dem Geschädigten vertrauten Fahrzeugs sein Integritätsinteresse befriedigt (vgl. Senatsurteile BGHZ 115, 364, 371; vom 8. Dezember 1998 - VI ZR 66/98 - VersR 1999, 245 f. und vom 17. März 1992 - VI ZR 226/91 - VersR 1992, 710; OLG Hamm, NZV 1991, 351, 352 = DAR 1991, 333, 334; Medicus, Jus 1973, 211, 212; Weber, DAR 1991, 11). - BGH, 15.10.1991 - VI ZR 67/91
Reparatur des beschädigten Fahrzeugs bei wirtschaftlichen Totalschaden
Auszug aus BGH, 15.02.2005 - VI ZR 172/04
In Umkehrung der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. Senatsurteil BGHZ 115, 375 ff.), daß die Reparatur nicht in einen sinnvollen und einen nicht sinnvollen Teil aufgespalten werden könne, müsse bei einer nicht in vollem Umfang und nicht ordnungsgemäß durchgeführten Reparatur der Grundsatz gelten, daß der Geschädigte einen Integritätszuschlag nur für eine insgesamt wirtschaftlich sinnvolle, vollständig sach- und fachgerecht durchgeführte Reparatur verlangen könne. - BGH, 15.07.2003 - VI ZR 361/02
Bindung des Berufungsgerichts an erstinstanzlich getroffene Feststellungen; …
Auszug aus BGH, 15.02.2005 - VI ZR 172/04
Sie steht aber in Widerspruch zu § 249 Abs. 2 Satz 2 BGB, wonach die Umsatzsteuer nur zu ersetzen ist, soweit sie tatsächlich angefallen ist, wobei eine Kombination von konkreter und fiktiver Schadensabrechnung nicht zulässig ist (vgl. Senatsurteil vom 15. Juli 2003 - VI ZR 361/02 - DAR 2003, 554).
- BGH, 13.09.2016 - VI ZR 654/15
Abrechnung eines Verkehrsunfallschadens auf Gutachtenbasis: Berechnung des vom …
An dieser Art der Schadensabrechnung muss er sich jedenfalls dann festhalten lassen, wenn - wie hier - die konkreten Kosten der Ersatzbeschaffung unter Einbeziehung der geltend gemachten Nebenkosten den ihm aufgrund der fiktiven Schadensabrechnung zustehenden Betrag nicht übersteigen; eine Kombination von fiktiver und konkreter Schadensabrechnung ist insoweit unzulässig (…Senatsurteil vom 30. Mai 2006 - VI ZR 174/05, NJW 2006, 2320, 2321 Rn. 11;… vgl. auch Senatsurteile vom 17. Oktober 2006 - VI ZR 249/05, BGHZ 169, 263 Rn. 15; vom 15. Februar 2005 - VI ZR 172/04, BGHZ 162, 170, 175). - BGH, 24.01.2017 - VI ZR 146/16
Kein Ersatz der Kosten einer Reparaturbestätigung
Der Geschädigte muss sich vielmehr an der gewählten Art der Schadensabrechnung festhalten lassen; eine Kombination von fiktiver und konkreter Schadensabrechnung ist insoweit unzulässig (vgl. Senatsurteile vom 15. Juli 2003 - VI ZR 361/02, VersR 2004, 1575; vom 15. Februar 2005 - VI ZR 172/04, BGHZ 162, 170, 175;… vom 30. Mai 2006 - VI ZR 174/05, NJW 2006, 2320, 2321 Rn. 11;… vom 17. Oktober 2006 - VI ZR 249/05, BGHZ 169, 263 Rn. 15;… vom 13. September 2016 - VI ZR 654/15, MDR 2017, 27 Rn. 17). - BGH, 07.06.2005 - VI ZR 192/04
Schadenshöhe bei Abrechnung nach fiktiven Reparaturkosten
Nach der Rechtsprechung des Senats (vgl. zuletzt Senatsurteile BGHZ 154, 395 und vom 15. Februar 2005 - VI ZR 70/04 - VersR 2005, 1108 und - VI ZR 172/04 - VersR 2005, 665, jeweils m.w.N.) stehen dem Geschädigten im allgemeinen zwei Wege der Naturalrestitution zur Verfügung: Die Reparatur des Unfallfahrzeugs oder die Anschaffung eines "gleichwertigen" Ersatzfahrzeugs.
- BGH, 17.10.2006 - VI ZR 249/05
Übergang von der Schadensberechnung nach dem Wiederbeschaffungsaufwand zum Ersatz …
Ersatzfähig sind auch Reparaturkosten, die den Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs in Grenzen (bis 30%) übersteigen, wenn sie konkret angefallen sind oder wenn der Geschädigte nachweisbar wertmäßig in einem Umfang repariert hat, der den Wiederbeschaffungsaufwand übersteigt, sofern die Reparatur fachgerecht und in einem Umfang durchgeführt wird, wie ihn der Sachverständige zur Grundlage seiner Kostenschätzung gemacht hat; andernfalls ist die Höhe des Ersatzanspruchs auf den Wiederbeschaffungsaufwand beschränkt (vgl. Senatsurteile BGHZ 115, 364, 371 f.; 162, 161, 163 ff.; 162, 170, 173 f.).Diese Abrechnungsarten dürfen zwar nicht miteinander vermengt werden (vgl. Senatsurteile BGHZ 162, 170, 175; vom 15. Juli 2003 - VI ZR 361/02 - VersR 2004, 1575, 1576 und vom 30. Mai 2006 - VI ZR 174/05 - VersR 2006, 1088, 1089), sind aber alternativ möglich.
Im Streitfall übersteigen die tatsächlich aufgewendeten Reparaturkosten (8.327,57 EUR) den Wiederbeschaffungswert (7.900,00 EUR) unterhalb von 130% (= 10.270,00 EUR); den Parteien muss daher Gelegenheit gegeben werden, zu den vom erkennenden Senat dargelegten Voraussetzungen der Schadensabrechnung in einem solchen Fall (BGHZ 115, 364; 154, 395; 162, 161 und 162, 170) vorzutragen.
- BGH, 03.03.2009 - VI ZR 100/08
Zuerkennung von über dem Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs liegender …
Übersteigt der Kraftfahrzeugschaden den Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs - im Rahmen der 130%-Grenze -, können Reparaturkosten, die über dem Wiederbeschaffungsaufwand des Fahrzeugs liegen, grundsätzlich nur dann zuerkannt werden, wenn die Reparatur fachgerecht und in einem Umfang durchgeführt wird, wie ihn der Sachverständige zur Grundlage seiner Kostenschätzung gemacht hat, und wenn diese Reparaturkosten konkret angefallen sind oder wenn der Geschädigte nachweisbar wertmäßig in einem Umfang repariert hat, der den Wiederbeschaffungsaufwand übersteigt, und dass anderenfalls die Höhe des Ersatzanspruchs auf den Wiederbeschaffungsaufwand beschränkt ist (Senatsurteile BGHZ 162, 161 ff.; 162, 170 ff. ).Dem Geschädigten, der eine Reparatur nachweislich durchführt, werden die zur Instandsetzung erforderlichen Kosten, die den Wiederbeschaffungswert bis zu 30% übersteigen, nur deshalb zuerkannt, weil regelmäßig nur die Reparatur des dem Geschädigten vertrauten Fahrzeugs sein Integritätsinteresse befriedigt (vgl. Senatsurteile BGHZ 115, 364, 371 ; 162, 161, 166 ; 162, 170, 173, jew. m. w. Nachw.), wobei aber letztlich wirtschaftliche Aspekte den Zuschlag von bis zu 30% zum Wiederbeschaffungswert aus schadensrechtlicher Sicht als gerechtfertigt erscheinen lassen (Senatsurteil BGHZ 162, 161, 166 ff.) .
- BGH, 02.10.2018 - VI ZR 40/18
Ersatzfähigkeit der angefallenen Umsatzsteuer i.R.e. Ersatzbeschaffung bei der …
Der Senat hat bereits entschieden, dass auch in diesem Fall von dem im Gutachten ausgewiesenen Brutto-Wiederbeschaffungswert die Umsatzsteuer in Abzug zu bringen ist, wobei sich diese nach dem fiktiven Ersatzbeschaffungsgeschäft bemisst (…Senatsurteil vom 13. September 2016 - VI ZR 654/15, VersR 2017, 115 Rn. 12, 17; vgl. auch Senatsurteil vom 15. Februar 2005 - VI ZR 172/04, BGHZ 162, 170, 175).Denn der Geschädigte muss sich an der gewählten fiktiven Schadensabrechnung jedenfalls dann festhalten lassen, wenn die konkreten Kosten einer tatsächlich erfolgten Ersatzbeschaffung unter Einbeziehung der Nebenkosten den ihm aufgrund der fiktiven Schadensberechnung zustehenden Betrag nicht übersteigen; eine Kombination von fiktiver und konkreter Schadensabrechnung ist insoweit unzulässig (…Senatsurteile vom 13. September 2016 - VI ZR 654/15, VersR 2017, 115 Rn. 17;… vom 30. Mai 2006 - VI ZR 174/05, NJW 2006, 2320 Rn. 11;… vgl. auch Senatsurteile vom 17. Oktober 2006 - VI ZR 249/05, BGHZ 169, 263 Rn. 15 mwN; vom 15. Februar 2005 - VI ZR 172/04, BGHZ 162, 170, 175).
- BGH, 12.10.2021 - VI ZR 513/19
Anspruch auf Sachschadensersatz aus einem Verkehrsunfall im Wege der fiktiven …
So ist insbesondere eine Kombination von konkreter und fiktiver Schadensabrechnung unzulässig (vgl. Senatsurteile vom 15. Februar 2005 - VI ZR 172/04, BGHZ 162, 170, juris Rn. 16;… vom 15. November 2005 - VI ZR 26/05, BGHZ 164, 397, juris Rn. 5;… vom 2. Oktober 2018 - VI ZR 40/18, VersR 2018, 1530 Ls, Rn. 7;… vom 13. September 2016 - VI ZR 654/15, VersR 2017, 115 Ls 2, Rn. 10, 17;… vom 17. Oktober 2006 - VI ZR 249/05, BGHZ 169, 263, juris Rn. 15;… vom 15. Juli 2003 - VI ZR 361/02, VersR 2004, 1575, juris Rn. 9;… vom 30. Mai 2006 - VI ZR 174/05, VersR 2006, 1088 Rn. 11;… vom 24. Januar 2017 - VI ZR 146/16, VersR 2017, 440 Rn. 5, 7; Freymann, jM 2014, 62, 63; ders., DAR 2017, 607 ff. ).So knüpft die konkrete Schadensabrechnung an eine tatsächlich durchgeführte Reparatur oder Ersatzbeschaffung an und zielt auf Ersatz der hierfür konkret angefallenen Kosten ab (vgl. Senatsurteile vom 15. Februar 2005 - VI ZR 172/04, BGHZ 162, 170, juris Rn. 13;… vom 1. März 2005 - VI ZR 91/04, BGHZ 162, 270, juris Rn. 7;… vom 5. Dezember 2006 - VI ZR 77/06, VersR 2007, 372 Rn. 10;… vom 18. Oktober 2011 - VI ZR 17/11, VersR 2011, 1582 Rn. 4, 8).
- BGH, 05.12.2006 - VI ZR 77/06
Umfang des Schadensersatzes bei Reparatur eines unfallbeschädigten Fahrzeugs
Das Vorliegen eines Integritätsinteresses kann insoweit nur dann eine Rolle spielen, wenn es um die Frage geht, ob der Geschädigte unter dem Aspekt des Wirtschaftlichkeitsgebots sein Fahrzeug überhaupt reparieren darf, wenn nämlich die Reparaturkosten diesen Wert übersteigen (sog. 30 % Grenze, vgl. Senatsurteile BGHZ 115, 364, 371 f.; 154, 395, 399 f.; 162, 161, 163 ff.; 162, 170, 172 ff.).Das könnte nur dann richtig sein, wenn der Geschädigte anstelle der Reparatur eine Ersatzbeschaffung gewählt hätte und den Schaden auf der Grundlage fiktiver Reparaturkosten abrechnen würde (vgl. Senatsurteil BGHZ 162, 170, 174).
Soweit das Berufungsgericht aus früheren Senatsurteilen etwas anderes ableiten will, übersieht es, dass es sich dabei um Fälle der fiktiven Schadensabrechnung gehandelt hat (vgl. Senatsurteile BGHZ 154, 395 ff.; 162, 161, 162 ff.; 162, 170 ff.; vom 23. Mai 2006 - VI ZR 192/05 - VersR 2006, 989 f.).
- BGH, 30.05.2006 - VI ZR 174/05
Ersatzfähigkeit der Kosten konkreter Ersatzbeschaffung und des konkret erzielten …
An dieser Art der Schadensabrechnung muss sie sich jedenfalls dann festhalten lassen, wenn die konkreten Kosten der Ersatzbeschaffung unter Einbeziehung der geltend gemachten Nebenkosten den im Wege der fiktiven Schadensabrechnung erhaltenen Betrag nicht übersteigen; eine Kombination von fiktiver und konkreter Schadensabrechnung ist insoweit unzulässig (vgl. Senatsurteile vom 15. Juli 2003 - VI ZR 361/02 - VersR 2004, 1575 und vom 15. Februar 2005 - VI ZR 172/04 - VersR 2005, 665, 667). - LG Saarbrücken, 15.05.2015 - 13 S 12/15
Schadensersatz nach Verkehrsunfall: Ersatzfähiger Nutzungsausfallschaden bei …
Sie eröffnet jedoch - neben konkreter und fiktiver Abrechnung - keine dritte Abrechnungsweise, bei der der Geschädigte durch Kombination von konkreter und fiktiver Abrechnung ("Rosinentheorie") in noch weitergehendem Umfang Ersatz erlangen könnte als nach der gewählten fiktiven Abrechnung (Verbot der Kombination von fiktiver und konkreter Abrechnung; vgl. dazu BGH, Urteil vom 30. Mai 2006 - VI ZR 174/05, VersR 2006, 1088 f.; Urteil vom 15. Februar 2005 - VI ZR 172/04, VersR 200, 665 ff.; Urteil vom 15. Juli 2003 - VI ZR 361/02, VersR 2004, 1575). - BGH, 22.04.2008 - VI ZR 237/07
Ersatz der Reparaturkosten über den Wiederbeschaffungswert hinaus; Anforderungen …
- BGH, 08.12.2009 - VI ZR 119/09
Ersatz von Reparaturaufwand 30 % über dem Wiederbeschaffungswert
- BGH, 15.11.2005 - VI ZR 26/05
Berechnung der Umsatzsteuer bei konkreter Schadensabrechnung nach …
- BGH, 27.11.2007 - VI ZR 56/07
Reparaturkosten über dem Wiederbeschaffungsaufwand nur bei sechsmonatiger …
- LG Bochum, 21.11.2006 - 9 S 108/06
Schadensersatz aus einem Verkehrsunfall; Erstattung von Reparaturkosten bis zur …
- AG Brandenburg, 09.04.2019 - 31 C 168/18
Haftung bei einer Fahrt in Gegenrichtung der Einbahnstraße
- AG Brandenburg, 08.01.2016 - 31 C 111/15
Zur Ersatzfähigkeit von Beilackierungskosten und Unkostenpauschale
- OLG Frankfurt, 05.04.2011 - 22 U 67/09
Verkehrsunfall: Haftungsverteilung bei Unfall im Kreuzungsbereich mit Verstoß …
- LG Saarbrücken, 07.06.2019 - 13 S 50/19
Schadensersatz bei Verkehrsunfall: Abrechnung fiktiver Reparaturkosten nach …
- AG Brandenburg, 18.07.2012 - 31 C 211/10
Grundsätzen des § 249 BGB bei der Ermittlung der Höhe des Schadens hinsichtlich …
- LG Bremen, 24.05.2012 - 7 S 277/11
Verkehrsunfall - Teilreparatur und Ersatz der diesbezüglich angefallenen MwSt.
- OLG Hamm, 30.09.2010 - 3 RVs 72/10
Bestimmung des Begriffs des bedeutenden Schadens i.S.d. § 69 Abs. 2 Nr. 3 StGB ; …
- OLG Koblenz, 11.07.2005 - 12 U 702/04
Schadensersatzklage nach Verkehrsunfall: Richterliche Hinweispflicht bei neuem …
- OLG München, 16.11.2018 - 10 U 1885/18
130%-Rechtsprechung auch bei Fahrrädern
- OLG München, 13.11.2009 - 10 U 3258/08
Schadenersatz nach Verkehrsunfall mit wirtschaftlichem Totalschaden: …
- OLG Hamm, 11.06.2021 - 7 U 24/20
Eigentumsvermutung; Wiederholung der Beweisaufnahme; Rügerechtsverlust; …
- OLG München, 08.07.2020 - 10 U 3947/19
Schadensersatzansprüche aus einem Verkehrsunfallgeschehen - seltener PKW aus dem …
- OLG Düsseldorf, 06.03.2006 - 1 U 163/05
Zur Begrenzung des Schadensersatzanspruches beim Kfz-Schaden auf den …
- OLG Düsseldorf, 19.04.2016 - 1 U 57/15
Höhe des unfallbedingten Fahrzeugschadens
- OLG Brandenburg, 28.09.2006 - 12 U 61/06
Verkehrsunfallhaftung: Mitverschuldensquote bei Verkehrsunfall; Umfang der …
- KG, 14.12.2017 - 22 U 241/13
Schadensersatz nach Verkehrsunfall: Ersatzfähigkeit fiktiver Reparaturkosten bei …
- OLG Schleswig, 09.01.2013 - 7 U 109/12
Umfang der Ersatzfähigkeit der Mehrwertsteuer
- LG Bochum, 19.10.2007 - 5 S 168/07
Stundenverrechnungssatz - Werkstatt gleicher Marke, aber "Versicherungspreise"
- OLG Düsseldorf, 15.10.2007 - 1 U 45/07
Zur Beschränkung des Schadensersatzanspruchs auf den Ersatz der fiktiven …
- LG Düsseldorf, 13.12.2012 - 21 S 349/11
Abrechnung der Mehrwertsteuer für eine tatsächlich durchgeführte Literatur neben …
- OLG Frankfurt, 20.12.2023 - 4 U 294/22
Verkehrsunfall: Gebot der wirtschaftlich vernünftigen Schadensbehebung bei …
- OLG Düsseldorf, 06.03.2006 - 1 U 172/05
Haftung und Schadensbemessung bei ungeklärtem Serienauffahrunfall
- OLG Düsseldorf, 17.12.2019 - 1 U 162/18
Abrechenbarkeit von Reparaturkosten bei Versteigerung des reparierten Fahrzeugs …
- LG Bonn, 05.06.2012 - 8 S 84/12
Zulässigkeit der Vermischung einer fiktiven und konkreten Abrechnung im Rahmen …
- OLG Düsseldorf, 15.03.2022 - 1 U 62/21
- OLG Koblenz, 13.02.2008 - 12 U 1362/07
Schadensersatzanspruch aufgrund eines Verkehrsunfalls auf dem Nürburgring im …
- LG Kassel, 26.02.2009 - 1 S 344/08
Schadensersatz bei Kfz-Unfall: Ersatz der Mehrwertsteuer aus der …
- AG Düsseldorf, 02.06.2006 - 20 C 3552/05
Haftungsverteilung bei Kollision eines PKW- mit einem rechts vorbei fahrenden …
- LG Siegen, 27.11.2012 - 1 S 97/10
Fiktive Schadensabrechnung
- LG Bochum, 05.09.2006 - 9 S 106/06
Ausgestaltung des Umfangs des Schadensersatzanspruchs i.R.d. Regulierung eines …
- AG Dortmund, 11.03.2022 - 430 C 7051/21
- LG Bochum, 09.09.2005 - 5 S 79/05
Unfallschadensregulierung - Dauerstreitpunkt "Stundenverrechnungssätze"
- AG Velbert, 31.10.2007 - 13 C 302/07
- LG Waldshut-Tiengen, 05.06.2008 - 1 S 3/08
Umsatzsteuererstattung bei 130 %-Fällen
- LG Aachen, 26.03.2009 - 2 S 241/08
Kein Integritätsinteresse bei bloßer Wiederherstellung der Fahrfähigkeit
- LG Frankfurt/Oder, 13.11.2007 - 6a S 96/07
Ersatz der in einer markengebundenen Vertragswerkstatt anfallenden fiktiven …
- OLG Dresden, 20.08.2010 - 7 U 682/10
Ersatzfähigkeit der Umsatzsteuer bei Beschaffung eines höherwertigen …
- KG, 29.06.2010 - 12 U 186/09
Schadensersatz nach Verkehrsunfall: Reparaturkostenersatz für den …
- OLG Düsseldorf, 10.05.2011 - 1 U 144/10
Voraussetzungen der Ersatzfähigkeit einer unwirtschaftlichen Unfallreparatur
- LG Bochum, 19.10.2007 - 9 S 168/07
Erforderlicher Wiederherstellungsaufwand für ein Fahrzeug nach einem …
- LG Stendal, 03.04.2007 - 23 O 119/06
- AG Bad Urach, 17.10.2018 - 1 C 265/18
Schadensersatz bei Kfz-Unfall: Erstattungsfähigkeit von Verbringungskosten bei …
- OLG Dresden, 20.08.2010 - 8 U 682/10
Haftungs-, Schadens- und Versicherungsrecht; Allgemeines Delikts- und …
- OLG Koblenz, 03.03.2008 - 12 U 1362/07
- LG Bonn, 07.11.2007 - 1 O 214/07
Fälligkeit eines Anspruchs auf Ersatz von Reparaturkosten für einen Pkw nach …
- AG Tecklenburg, 28.01.2009 - 11 C 145/08
Mehrwertsteuer bei Ersatzbeschaffung statt Reparatur
- LG Duisburg, 29.07.2013 - 7 S 59/13
Wirtschaftlichkeitsgebot rechtfertigt Verweis auf günstigere Reparaturmöglichkeit …
- LG Mainz, 28.02.2007 - 3 S 11/06
- LG Limburg, 19.06.2020 - 3 S 22/20
Verkehrsunfall - Verkehrssicherheit wiederherstellende Teilreparatur
- LG Paderborn, 03.07.2008 - 5 S 14/08
Abrechnung eines Fahrzeugschadens auf Reparaturkostenbasis bei höherem …
- LG Trier, 21.08.2007 - 1 S 141/07
Schadensersatz wegen eines Verkehrsunfalls; Erstattung eines …
- AG Germersheim, 19.08.2011 - 1 C 266/11
- LG Münster, 21.07.2009 - 9 S 23/09
Abrechnung nach dem Brutto-Wiederbeschaffungsaufwand bei Übersteigen des …
- LG Offenburg, 20.03.2019 - 2 O 467/18
Anspruch aus Verkehrsunfall auf Zahlung der gutachterlich festgestellten …
- AG Essen-Borbeck, 13.02.2012 - 14 C 342/11
Abzug von 10% der Reparaturkosten für nicht aufgewendete Sozialabgaben und …
- AG Münster, 16.10.2006 - 6 C 3692/06
Berücksichtigung der Mehrwertsteuer bei der Berechnung von Kraftfahrzeugschäden …
- BGH, 15.02.2005 - VI ZR 70/04
- LG Mainz, 27.01.2017 - 1 O 116/16
Verkehrsunfall - Reparaturkostenersatz 30 % über Wiederbeschaffungswert
- AG Düsseldorf, 04.10.2006 - 40 C 5341/06
Fiktive Abrechnung - Stundenverrechnungssätze, UPE-Aufschläge und …
- AG Hamburg-St. Georg, 18.04.2012 - 921 C 295/10
Mitverschulden bei Zusammenstoß mit einem ausparkenden Fahrzeug auf einem …
- AG Schwabach, 02.09.2009 - 2 C 558/09
- AG Kiel, 20.09.2007 - 116 C 269/07
- AG Delmenhorst, 28.03.2007 - 4B C 5188/06