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   LG Frankfurt/Main, 12.11.2004 - 2/1 S 178/03, 2-1 S 178/03   

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https://dejure.org/2004,19719
LG Frankfurt/Main, 12.11.2004 - 2/1 S 178/03, 2-1 S 178/03 (https://dejure.org/2004,19719)
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 12.11.2004 - 2/1 S 178/03, 2-1 S 178/03 (https://dejure.org/2004,19719)
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 12. November 2004 - 2/1 S 178/03, 2-1 S 178/03 (https://dejure.org/2004,19719)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei) (Leitsatz)

    Umfang der Verkehrssicherungspflicht des Altenheimträgers, Mobilitätseinschränkung, freiheitsbeschränkende Maßnahme

  • krankenkassen.de (Kurzinformation)

    Altenheim darf Heimbewohner nicht ohne weiteres einsperren - Das verfassungsrechtliche garantierte Recht der Bewegungsfreiheit sei so hoch zu bewerten

Papierfundstellen

  • NJW 2005, 1952
  • NZV 2005, 368
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • OLG Saarbrücken, 29.01.2008 - 4 U 318/07

    Haftung des Pfegeheinträgers bei Unfall eines halbseitig gelähmten

    Maßstab für die anzuwendende Sorgfalt ist in erster Linie § 28 Abs. 3 SGB XI ( BGH NJW 2005, 1952, 1953).

    Allenfalls wäre daran zu denken gewesen, Herrn J. beim Verlassen des Vordereingangs mit dem Rollstuhl mit erhöhter Aufmerksamkeit zu beobachten, um festzustellen, ob sich aus seiner Freiheitsliebe und seinem noch vorhandenen Bewegungsdrang ggfs. eine solche Gefahr ergeben könnte (zum Umfang der Verkehrssicherungspflicht bei einem halbseitig gelähmten, auf den Rollstuhl angewiesenen Heimbewohner vgl. BGH NJW 2005, 1952, 1953).

  • BGH, 15.12.2005 - 3 StR 243/02

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Versuch trotz "verzweifelter

    c) Der Aufhebung unterliegt auch der Maßregelausspruch nach § 69 StGB, da er nicht den Anforderungen der nunmehrigen Rechtsprechung entspricht (vgl. BGH NJW 2005, 1952).
  • AG Brandenburg, 30.10.2014 - 31 C 106/13

    Zur Haftung des Trägers eines Altenheims bei Beschädigung eines Kraftfahrzeugs

    141 Insofern war die hiesige Beklagte als Trägerin des Altenheims grundsätzlich auch nicht berechtigt, die Bewegungsfreiheit der Streitverkündeten im Heim und dem zugehörigen Freigelände nach eigenem Gutdünken durch technische und/oder administrative Vorkehrungen zu beschränken (OLG Schleswig, Urteil vom 17.12.2003, Az.: 9 U 120/02, u. a. in: OLG-Report 2004, Seiten 85 f.; OLG Koblenz, Urteil vom 21.03.2002, Az.: 5 U 1648/01, u. a. in: NJW-RR 2002, Seiten 867 f.; LG Frankfurt/Main, Urteil vom 12.11.2004, Az.: 2-1 S 178/03, u. a. in: NJW 2005, Seiten 1952 f.), so dass die Mitarbeiter der Beklagten - ohne gerichtliche Genehmigung - hier auch nicht die Streitverkündete mittels der beiden Bremsen des Rollstuhls ständig fixieren durften, da der Streitverkündete weiterhin das Recht zusteht, sich ein paar Meter mit ihrem Rollstuhl zu bewegen wenn sie es will.
  • AG Brandenburg, 29.10.2014 - 31 C 106/13
    Insofern war die hiesige Beklagte als Trägerin des Altenheims grundsätzlich auch nicht berechtigt, die Bewegungsfreiheit der Streitverkündeten im Heim und dem zugehörigen Freigelände nach eigenem Gutdünken durch technische und/oder administrative Vorkehrungen zu beschränken ( OLG Schleswig , Urteil vom 17.12.2003, Az.: 9 U 120/02, u. a. in: OLG-Report 2004, Seiten 85 f.; OLG Koblenz , Urteil vom 21.03.2002, Az.: 5 U 1648/01, u. a. in: NJW-RR 2002, Seiten 867 f.; LG Frankfurt/Main , Urteil vom 12.11.2004, Az.: 2-1 S 178/03, u. a. in: NJW 2005, Seiten 1952 f. ), so dass die Mitarbeiter der Beklagten - ohne gerichtliche Genehmigung - hier auch nicht die Streitverkündette mittels der beiden Bremsen des Rollstuhls ständig fixieren durften, da der Streitverkündete weiterhin das Recht zusteht, sich ein paar Meter mit ihrem Rollstuhl zu bewegen wenn sie es will.
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