Weitere Entscheidung unten: OLG Stuttgart, 06.02.2006

Rechtsprechung
   OLG Hamm, 25.10.2005 - 15 W 295/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,6756
OLG Hamm, 25.10.2005 - 15 W 295/05 (https://dejure.org/2005,6756)
OLG Hamm, Entscheidung vom 25.10.2005 - 15 W 295/05 (https://dejure.org/2005,6756)
OLG Hamm, Entscheidung vom 25. Oktober 2005 - 15 W 295/05 (https://dejure.org/2005,6756)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2005,6756) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Vergütung der Betreuertätigkeit, staatsanwaltschaftliches Ermittlungsverfahren, Vergütung des Rechtsanwalts als Berufsbetreuer

  • Judicialis

    BGB § 1835 Abs. 3; ; BGB § 1836 a; ; FGG § 56 g

  • rewis.io
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2006, 1144
  • FamRZ 2006, 576 (Ls.)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BayObLG, 16.12.1998 - 3Z BR 241/98

    Teilnahme an einer Strafverhandlung gegen den Betreuten als vergütungspflichtiger

    Auszug aus OLG Hamm, 25.10.2005 - 15 W 295/05
    Der bloße Zusammenhang zwischen der der Betroffenen vorgeworfenen Straftat und der psychischen Krankheit, die den Anlass für die Einrichtung der Betreuung bildet, sowie die allgemeine Annahme, dass die Verurteilung in einem Strafverfahren zu einer Geld- oder Freiheitsstrafe in aller Regel Auswirkungen auf das Vermögen oder den künftigen Aufenthaltsort der Betroffenen haben könnte, reicht grundsätzlich nicht aus, um einen tragfähigen Zusammenhang zu den Aufgabenkreisen der Vermögenssorge bzw. Aufenthaltsbestimmung oder Wohnungsangelegenheiten herzustellen (BayObLG FamRZ 1999, 740, 741; OLG Frankfurt a.a.O.).
  • OLG Frankfurt, 17.05.2005 - 20 W 452/04

    Vergütung des Berufsbetreuers: Vergütungsfähigkeit der Betreuertätigkeit zur

    Auszug aus OLG Hamm, 25.10.2005 - 15 W 295/05
    Für Tätigkeiten außerhalb seiner Befugnisse kann der Betreuer auch dann weder eine Vergütung noch Aufwendungsersatz erhalten, wenn diese den Wünschen der Betroffenen entsprochen haben oder sich für sie als nützlich erwiesen hat (BayObLGZ 1994, 4, 6 = FamRZ 1994, 779; OLG Frankfurt NJW-RR 2005, 1166).
  • OLG Dresden, 19.04.2002 - 15 W 123/01

    Betreuervergütung Teilnahme Strafverhandlung

    Auszug aus OLG Hamm, 25.10.2005 - 15 W 295/05
    Diese Grundsätze mögen es unter besonderen Umständen des Einzelfalls nicht ausschließen, dass der Betreuer gleichwohl seine Tätigkeit in einem Strafverfahren für erforderlich halten darf, etwa in dem in der Rechtsprechung wiederholt behandelten Beispielsfall, dass er von dem Strafgericht durch Ladung zur Hauptverhandlung zur Mitwirkung an der Aufklärung der persönlichen Verhältnisse des angeklagten Betroffenen herangezogen wird (OLG Zweibrücken BtPrax 2001, 128; OLG Dresden BtPrax 2002, 219).
  • BayObLG, 20.01.1994 - 3Z BR 129/93

    Arm ; Fixieren; Betreuter; Ernährung; Magensonde; Herausziehen; Gefahr;

    Auszug aus OLG Hamm, 25.10.2005 - 15 W 295/05
    Für Tätigkeiten außerhalb seiner Befugnisse kann der Betreuer auch dann weder eine Vergütung noch Aufwendungsersatz erhalten, wenn diese den Wünschen der Betroffenen entsprochen haben oder sich für sie als nützlich erwiesen hat (BayObLGZ 1994, 4, 6 = FamRZ 1994, 779; OLG Frankfurt NJW-RR 2005, 1166).
  • BayObLG, 19.02.1996 - 3Z BR 302/95

    Zeitaufwand eines Betreuers

    Auszug aus OLG Hamm, 25.10.2005 - 15 W 295/05
    Allerdings kommt es für die Entscheidung, ob eine Tätigkeit zur Wahrnehmung der Betreueraufgaben erforderlich ist, darauf an, ob der Betreuer selbst diese Tätigkeit zur pflichtgemäßen Erfüllung seiner Aufgaben für erforderlich halten durfte (BayObLGZ 1996, 47, 50 = FamRZ 1996, 1169; OLG Frankfurt a.a.O.).
  • OLG Zweibrücken, 19.01.2001 - 3 W 268/00

    Vergütung des Berufsbetreuers - Teilnahme an strafprozessualer Hauptverhandlung

    Auszug aus OLG Hamm, 25.10.2005 - 15 W 295/05
    Diese Grundsätze mögen es unter besonderen Umständen des Einzelfalls nicht ausschließen, dass der Betreuer gleichwohl seine Tätigkeit in einem Strafverfahren für erforderlich halten darf, etwa in dem in der Rechtsprechung wiederholt behandelten Beispielsfall, dass er von dem Strafgericht durch Ladung zur Hauptverhandlung zur Mitwirkung an der Aufklärung der persönlichen Verhältnisse des angeklagten Betroffenen herangezogen wird (OLG Zweibrücken BtPrax 2001, 128; OLG Dresden BtPrax 2002, 219).
  • OLG Celle, 21.02.2012 - 32 Ss 8/12

    Voraussetzungen für den Ausschluss eines Betreuers von der

    Daher haben mehrere Oberlandesgerichte den Fall, dass ein Betreuer für seinen Betreuten als Strafverteidiger tätig wird, nicht mehr von dem allgemeinen Aufgabenkreis der Vertretung gegenüber Behörden als gedeckt angesehen (vgl. OLG Schleswig, NJW-RR 2008, 91, Rdnr. 4; OLG Frankfurt, NJW-RR 2005, 1166, Rdnr. 4; OLG Hamm, NJW 2006, 1144, Rdnr. 11; alles nach juris).
  • OLG Schleswig, 15.03.2007 - 2 W 20/07

    Aufwendungsersatz für Strafverteidigung durch anwaltlichen Berufsbetreuer

    Dabei kommt es darauf an, ob der Betreuer die Tätigkeit zur pflichtgemäßen Erfüllung seiner Aufgaben für erforderlich halten durfte (BayObLG FamRZ 1999, 740; OLG Hamm NJW 2006, 1144; OLG Frankfurt NJW-RR 2005, 1166; Palandt/Diederichsen, BGB, 66. Aufl., § 1896 Rn. 16).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 06.02.2006 - 8 W 589/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,2561
OLG Stuttgart, 06.02.2006 - 8 W 589/05 (https://dejure.org/2006,2561)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 06.02.2006 - 8 W 589/05 (https://dejure.org/2006,2561)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 06. Februar 2006 - 8 W 589/05 (https://dejure.org/2006,2561)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2006,2561) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Wohnungseigentumsverfahren: Zuständiges Beschwerdegericht bei Auslandsbezug

  • Wolters Kluwer

    Instanzenzug bei inländischem Streit in Wohnungseigentumssachen bei Beteiligung im Ausland wohnender Wohnungseigentümer; Auslegung des § 119 Abs. 1 Nr. 1b Gerichtsverfassungsgesetz; Beschwerdezuständigkeit in Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit

  • Judicialis

    GVG § 119 Abs. 1 Nr. 1b; ; WEG § 48

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GVG § 119 Abs. 1 Nr. 1b; WEG § 48
    Keine Änderung des Instanzenzuges im Beschwerdeverfahren durch die Beteiligung im Ausland wohnender Wohnungseigentümer

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Miteigentümer wohnt im Ausland: Instanzenzug bei Beschwerde?

  • juris (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2006, 1144
  • MDR 2006, 1010
  • NZM 2006, 348
  • ZMR 2006, 807
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)

  • OLG München, 13.08.2007 - 34 Wx 144/06

    Aufopferungsanspruch des Wohnungseigentümers bei Unbenutzbarkeit der

    Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat dies zunächst für Anträge auf Ungültigerklärung von Eigentümerbeschlüssen entschieden und dabei auch auf die Besonderheiten dieses Verfahrens nach § 43 Abs. 1 Nr. 4, Abs. 4 Nr. 2 WEG abgestellt (OLG Düsseldorf NJW 2006, 1143; siehe auch OLG Stuttgart NJW 2006, 1144).
  • OLG Düsseldorf, 10.08.2007 - 3 Wx 155/07

    Keine Anwendbarkeit von § 119 Abs. 1 Nr. 1 c GVG auf Nachlasssachen der

    Das Rechtsmittelsystem des Verfahrens der freiwilligen Gerichtsbarkeit trifft eine abschließende Regelung (BGH a.a.O.), nach der - § 19 Abs. 2 FGG - die Beschwerdezuständigkeit in Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit umfassend den Landgerichten zugewiesen ist (OLG Stuttgart NJW 2006, S. 1144).
  • OLG Zweibrücken, 15.11.2007 - 3 W 169/07

    Zuständigkeit des Landgerichts in Beschwerdeverfahren nach der Insolvenzordnung

    Die Zuständigkeit des Landgerichts wird aus den gleichen Erwägungen auch bejaht für - vor dem 1. Juli 2007 anhängige - Wohnungseigentumsverfahren und in Nachlassverfahren (vgl. OLG Düsseldorf MDR 2007, 331 und NJW 2006, 1143; OLG Stuttgart NJW 2006, 1144; OLG München OLGR 2007, 829; für das Nachlassverfahren: OLG Düsseldorf, Beschluss vom 10. August 2007 - 3 Wx 155/07, zitiert nach Juris).
  • OLG Frankfurt, 04.09.2007 - 20 W 325/07

    Wohnungseigentumsverfahren: Örtliche Zuständigkeit des Beschwerdegerichts in

    Unabhängig von der Frage, inwieweit eine derartige Vorschrift des Gerichtsverfassungsgesetzes für das FGG-Verfahren - um ein solches handelt es sich hier - direkt oder entsprechend anwendbar wäre (vgl. dazu etwa Münchener Kommentar/Wolf, ZPO, 2. Aufl., § 72 GVG Rz. 1, 5; Kissel/Mayer, GVG, 4. Aufl., § 2 EGGVG Rz. 2 ff, 13; § 72 GVG Rz. 19; Jansen/Briesemeister, a.a.O., § 30 Rz. 2; und - in anderem Zusammenhang - OLG Stuttgart NZM 2006, 348, 349), regelt die zitierte Vorschrift nach ihrem ausdrücklichen Wortlaut, den auch das Landgericht Kassel im Beschluss vom 11.07.2007 zitiert, ausschließlich die (örtliche) Zuständigkeit "in Streitigkeiten nach § 43 Nr. 1 bis 4 und 6 des Wohnungseigentumsgesetzes".
  • OLG Frankfurt, 30.12.2010 - 20 W 538/10

    Keine Anwendung der Überleitungsvorschrift § 40 EGGVG in Nachlasssachen

    Dies entspricht auch dem bisherigen Anwendungsbereich des § 119 Absatz 1 Nr. 1, b), c) FGG a.F., der sich ebenfalls nicht auf Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit bezog, sondern lediglich auf "bürgerliche Rechtsstreitigkeiten" (vgl. Kissel/Mayer, GVG, 5. Aufl., § 119, Rn. 25; OLG Stuttgart, Beschluss vom 06.02.2006, Az. 8 W 589/05, zitiert nach juris).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht