Weitere Entscheidung unten: AG Berlin-Lichtenberg, 19.10.2005

Rechtsprechung
   BGH, 10.01.2006 - 1 StR 527/05   

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BGH, 10.01.2006 - 1 StR 527/05 (https://dejure.org/2006,1362)
BGH, Entscheidung vom 10.01.2006 - 1 StR 527/05 (https://dejure.org/2006,1362)
BGH, Entscheidung vom 10. Januar 2006 - 1 StR 527/05 (https://dejure.org/2006,1362)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • HRR Strafrecht

    Art. 6 Abs. 1 EMRK; § 338 Nr. 6 StPO; § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO; § 169 Abs. 1 GVG; § 176 GVG
    BGH; Öffentlichkeitsgrundsatz (Platzverteilung bei Augenschein an beengter Örtlichkeit; Ermessensüberprüfung; Vorbehalt für Pressevertreter; Reihenfolgeprinzip; notwendiger Revisionsvortrag: Bezugnahme auf den Vortrag anderer Verteidiger)

  • lexetius.com

    StPO § 338 Nr. 6, § 344 Abs. 2 Satz 2; GVG § 169 Abs. 1, § 176

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Telemedicus

    Zum Grundsatz der Öfffentlichkeit bei einem Augenschein an beengter Örtlichkeit

  • Telemedicus

    Zum Grundsatz der Öffentlichkeit bei einem Augenschein an beengter Örtlichkeit

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Rechtmäßigkeit einer Verurteilung wegen Totschlags; Rüge einer Verletzung der Öffentlichkeit ; Ordnungsgemäße Begründung einer Verfahrensrüge; Bloße Bezugnahme auf Ausführungen eines anderen Verfahrensbeteiligten als Begründung von Verfahrensrügen

  • Judicialis

    StPO § 338 Nr. 6; ; StPO § 344 Abs. 2 Satz 2; ; GVG § 169 Abs. 1; ; GVG § 176

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beschränkung der Öffentlichkeit in einer beengten Örtlichkeit; Anforderungen an den Revisionsvortrag

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)

    Bundesgerichtshof stärkt die Funktion der Presse für die Öffentlichkeit der Hauptverhandlung

  • jurawelt.com (Pressemitteilung)

    Funktion der Presse für die Öffentlichkeit der Hauptverhandlung gestärkt

Besprechungen u.ä.

  • Bundesdatenschutzbeauftragte (Entscheidungsbesprechung)

    Öffentlichkeitsgrundsatz im Strafverfahren bei Augenschein an beengter Örtlichkeit; Personenauswahl; Vorbehalt von Plätzen für Pressevertreter zulässig

In Nachschlagewerken

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2006, 1220
  • NStZ-RR 2007, 55
  • StV 2008, 10
  • afp 2006, 238
  • JR 2006, 389
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 23.01.2003 - 4 StR 412/02

    Keine Einbeziehung einer rechtskräftigen Vorverurteilung bei vorheriger

    Auszug aus BGH, 10.01.2006 - 1 StR 527/05
    Da sich aber nur solche Verfahrensbeteiligte auf die Verletzung von Verfahrensvorschriften berufen können, denen gegenüber vorschriftswidrig verfahren worden ist, kann ein jugendlicher Angeklagter eine Verletzung der Öffentlichkeit auch dann nicht rügen, wenn gegen ihn im Hinblick auf erwachsene oder heranwachsende Mitangeklagte öffentlich verhandelt worden ist (BGHSt 10, 119, 120 f.; BGH, Urteil vom 23. Januar 2003 - 4 StR 412/02 m. w. N.).
  • BGH, 23.09.1983 - 2 StR 151/83

    Strafprozeßrecht: Verlesen einer Urkunde, Urteilsabsetzungsfrist,

    Auszug aus BGH, 10.01.2006 - 1 StR 527/05
    Der Generalbundesanwalt hat zu Recht darauf hingewiesen, dass die bloße Bezugnahme auf Ausführungen eines anderen Verfahrensbeteiligten den Anforderungen an die ordnungsgemäße Begründung von Verfahrensrügen (§ 344 Abs. 2 Satz 2 StPO) nicht genügt (vgl. BGH, Urteil vom 23. September 1983 - 2 StR 151/83 ; Kuckein in KK 5. Aufl. § 344 Rdn. 39; Hanack in Löwe/Rosenberg, StPO 25. Aufl. § 344 Rdn. 83 m. w. N.).
  • BGH, 20.03.1975 - 4 StR 7/75

    Öffentlichkeit der Hauptverhandlung - Zulässigkeit des Schusswaffengebrauch zur

    Auszug aus BGH, 10.01.2006 - 1 StR 527/05
    Die von der Revision herangezogene Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 20. März 1975 - 4 StR 7/75 ergibt nichts anderes.
  • BGH, 23.04.1980 - 3 StR 434/79

    Strafbarkeit wegen gemeinschaftlicher verfassungsfeindlicher Befürwortung von

    Auszug aus BGH, 10.01.2006 - 1 StR 527/05
    Ebenso wichtig wie die Kontrolle der Gerichtsverhandlung durch die Öffentlichkeit ist, dass die äußere Ordnung des Verhandlungsablaufs durch die Öffentlichkeit unbeeinträchtigt bleibt (vgl. nur BGHSt 29, 258, 259 f.; BGH NStZ 1984, 134, 135; Wickern in Löwe/Rosenberg, StPO 25. Aufl. vor § 169 GVG Rdn. 11 jew. m. w. N.).
  • BGH, 25.03.1971 - 4 StR 47/69

    Rechtliche Berwertung einer Mitwirkung an der Massentötung von Juden in dem

    Auszug aus BGH, 10.01.2006 - 1 StR 527/05
    Selbst wenn Teile eines Sitzungssaales (z. B. Logen oder Galerien) für Zuhörer unzugänglich bleiben und deshalb Interessenten abgewiesen werden müssen, sind dadurch nicht notwendig Grundsätze zur Gewährleistung der Öffentlichkeit von Gerichtsverhandlungen verletzt (BGH DRiZ 1971, 206, 207 16 m. w. N.).
  • BGH, 06.10.1976 - 3 StR 291/76

    Verurteilung wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln - Verletzung

    Auszug aus BGH, 10.01.2006 - 1 StR 527/05
    Entscheidend ist vielmehr allein, ob der Zugang zu dem Augenschein nicht gesetzeswidrig von persönlichen Eigenschaften abhing, sondern ob er - nach Maßgabe der tatsächlichen örtlichen Verhältnisse - im Prinzip jedermann offen stand (vgl. nur BGHSt 27, 13, 14; Diemer in KK 5. Aufl. § 169 GVG Rdn. 6 m. w. N.).
  • BGH, 23.01.1957 - 2 StR 600/56

    Ausschluss der Öffentlichkeit wähernd der Hauptverhandlung gegen einen

    Auszug aus BGH, 10.01.2006 - 1 StR 527/05
    Da sich aber nur solche Verfahrensbeteiligte auf die Verletzung von Verfahrensvorschriften berufen können, denen gegenüber vorschriftswidrig verfahren worden ist, kann ein jugendlicher Angeklagter eine Verletzung der Öffentlichkeit auch dann nicht rügen, wenn gegen ihn im Hinblick auf erwachsene oder heranwachsende Mitangeklagte öffentlich verhandelt worden ist (BGHSt 10, 119, 120 f.; BGH, Urteil vom 23. Januar 2003 - 4 StR 412/02 m. w. N.).
  • BGH, 12.08.1997 - 1 StR 449/97

    Über Heilbronner "Polizeiskandal" muß wegen eines Verfahrensfehlers neu

    Auszug aus BGH, 10.01.2006 - 1 StR 527/05
    Die Darstellung von Verfahrensrügen in nur einem von mehreren Verteidigern mehrer Angeklagter gemeinsam eingereichten und gemeinsam unterzeichneten Schriftsatz ist ohne weiteres möglich (vgl. BGH NStZ 1998, 99 mit zustimmender Anmerkung Widmaier).
  • BGH, 15.11.1983 - 1 StR 553/83

    Verurteilung wegen Betruges - Behinderung der Verteidigung ein faires Verfahren

    Auszug aus BGH, 10.01.2006 - 1 StR 527/05
    Ebenso wichtig wie die Kontrolle der Gerichtsverhandlung durch die Öffentlichkeit ist, dass die äußere Ordnung des Verhandlungsablaufs durch die Öffentlichkeit unbeeinträchtigt bleibt (vgl. nur BGHSt 29, 258, 259 f.; BGH NStZ 1984, 134, 135; Wickern in Löwe/Rosenberg, StPO 25. Aufl. vor § 169 GVG Rdn. 11 jew. m. w. N.).
  • BVerfG, 12.04.2013 - 1 BvR 990/13

    Einstweilige Anordnung; Medienberichterstattung über ein Strafverfahren

    Auch ist der Nachteil für die allgemeine Öffentlichkeit, der dadurch entsteht, wenn mit einem Zusatzkontingent einige wenige Plätze der Saalöffentlichkeit bestimmten Medienvertretern zur Verfügung gestellt würden, verhältnismäßig geringer, da die allgemein zu vergebenden Sitzplätze noch nicht konkretisiert sind und entsprechend den hierfür geltenden Maßstäben nach wie vor ein angemessener Teil der im Sitzungssaal verfügbaren Plätze dem allgemeinen Publikum vorbehalten bleibt (vgl. insofern BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 18. März 2008 - 1 BvR 282/01 -, NJW-RR 2008, S. 1069 ; BGH, Beschluss vom 10. Januar 2006 - 1 StR 527/05 -, NJW 2006, S. 1220 ; von Coelln, Der Zutritt von Journalisten zu öffentlichen Gerichtsverhandlungen, DÖV 2006, S. 804 ).
  • BVerfG, 19.12.2007 - 1 BvR 620/07

    Gerichtsfernsehen

    Die öffentliche Kontrolle von Gerichtsverhandlungen wird durch die Anwesenheit der Medien und deren Berichterstattung grundsätzlich gefördert (vgl. BGH, Beschluss vom 10. Januar 2006 - 1 StR 527/05 -, NJW 2006, S. 1220 ).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 07.10.2020 - 15 A 2750/18

    Öffentlichkeit Ratssitzung Kapazitätsknappheit Zugangsmöglichkeit Fehlerfolge

    vgl. OVG NRW, Urteil vom 21. Juli 1989 - 15 A 713/87 -, NVwZ 1990, 186, 187; für die Öffentlichkeit bei Gerichtssitzungen vgl. auch BVerfG, Beschluss vom 12. April 2013 - 1 BvR 990/13 -, juris Rn. 19; BGH, Beschluss vom 10. Januar 2006- 1 StR 527/05 -, juris Rn. 16.

    9.2; zur Öffentlichkeit der Verhandlungen des Deutschen Bundestages: Morlok, in: Dreier, GG, Band 2, 3. Aufl. 2015; Art. 42 Rn. 26 f.; Müller-Terpitz, in: Kahl/Waldhoff/Walter, Bonner Kommentar zum GG, Loseblatt (Stand: Juni 2020), Art. 42 Rn. 38; Linck, ZParl 1992, 673, 676; Achterberg/Schulte, in: v. Mangoldt/Klein/Starck, GG, Band 2, 6. Aufl. 2010, Art. 42 Abs. 1 Rn. 4; für Gerichtssitzungen BVerfG, Beschluss vom 18. März 2008 - 1 BvR 282/01 -, juris Rn. 10 ff. m. w. N.; BGH, Beschluss vom 10. Januar 2006 - 1 StR 527/05 -, juris Rn. 18; Walther, in: Graf, BeckOK GVG, 7. Edition, Stand: 1. Februar 2020, § 169 Rn. 8.

  • BGH, 09.05.2006 - 1 StR 57/06

    (keine) Revisionserstreckung bei Revisionsausschluss gemäß § 55 Abs. 2 JGG

    So kommt etwa auch die Anwendung des § 357 StPO dann von Vornherein nicht in Betracht, wenn der erwachsene Angeklagte mit einer Verfahrensrüge die Verletzung der Öffentlichkeit nach § 169 GVG, § 48 Abs. 3 JGG rügt - womit der jugendliche Mitangeklagte selbst im Fall einer von ihm zulässig eingelegten Revision keinen Erfolg haben kann (vgl. BGHSt 10, 119, 120 f.; BGH NStZ 2004, 294; NJW 2006, 1220) - und ausschließlich diese Rüge zur Aufhebung des Urteils und sogar zum Freispruch des erwachsenen Angeklagten in der erneuten tatrichterlichen Hauptverhandlung führt.
  • VG Frankfurt/Oder, 04.03.2022 - 5 K 469/21

    Wasserrechtliche Bewilligung für die Wasserfassung Wasserwerk Eggersdorf

    Der größte verfügbare Raum des Gerichts mit insgesamt drei verfügbaren Besuchersitzreihen war im Vorfeld der mündlichen Verhandlung in der Weise eingerichtet worden, dass die Prozessbeteiligten mit dem gebotenen Abstand Platz finden sowie insgesamt acht Sitzplätze - davon wurde mit Blick auf das anhaltende Medieninteresse am Verfahren die Hälfte der Plätze vorab für Vertreter der Medien reserviert (vgl. hierzu BGH, Beschluss vom 10. Januar 2001 - 1 StR 527/05 -, juris Rn. 18) - zur Verfügung gestellt werden konnten.
  • VG Gelsenkirchen, 12.07.2018 - 15 K 5404/15

    Vergabe von Eintrittskarten für öffentliche Ratssitzung bei großem

    vgl. Zur Saalöffentlichkeit im Strafverfahren BGH, Beschluss vom 10. Januar 2006 - 1 StR 527/05 -, juris.
  • BGH, 12.03.2013 - 2 StR 34/13

    Aufklärungsrüge (Begründung)

    Hiernach ist eine Verfahrensrüge nur dann in zulässiger Weise erhoben, wenn der Beschwerdeführer die den Mangel enthaltenden Tatsachen angibt (BGHR StPO, § 344 Abs. 2 Satz 2 Formerfordernis 1; BGH NJW 2006, 1220).
  • BGH, 23.03.2006 - 1 StR 20/06

    Besetzung des Gerichts; Öffentlichkeitsgrundsatz bei der Auslosung der

    Nach den dienstlichen Stellungnahmen des Präsidenten des Landgerichts, die für das Revisionsgericht hinsichtlich der Beschreibung der tatsächlichen Verhältnisse grundsätzlich maßgeblich sind (vgl. Senatsbeschluss vom 10. Januar 2006 - 1 StR 527/05), liegt sein Dienstzimmer in einem für den Besucherverkehr frei zugänglichen Teil des Landgerichts.
  • BVerfG, 18.03.2008 - 1 BvR 282/01

    Keine Verletzung der Berichterstattungsfreiheit durch sitzungspolizeiliche

    Der Vorsitzende hatte einen angemessenen Teil der im Sitzungssaal verfügbaren Plätze dem allgemeinen Publikum vorzubehalten (vgl. BGH, Beschluss vom 10. Januar 2006 - 1 StR 527/05 -, NStZ-RR 2007, S. 55 m.w.N.).
  • BGH, 24.10.2006 - 1 StR 503/06

    Darlegungsanforderungen an die Verfahrensrüge bei der Verletzung des

    Die Bewertung eines Vorgangs als nicht ordnungsgemäß kann Ergebnis einer rechtlichen Überprüfung dieses Vorgangs sein, die konkrete Angabe von Tatsachen, die diese Bewertung tragen sollen, aber nicht ersetzen (vgl. BGH NJW 2006, 1220, 1222).
  • BGH, 06.02.2019 - 5 StR 473/18

    Verwerfung der Anhörungsrüge als unbegründet

  • BGH, 13.12.2011 - 5 StR 388/11

    Unbegründete Anhörungsrüge (versäumte Mitteilung eines irrelevanten

  • KG, 26.04.2018 - 3 Ws (B) 111/18

    Verhängung eines Fahrverbots wegen qualifizierten Rotlichtverstoßes

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Rechtsprechung
   AG Berlin-Lichtenberg, 19.10.2005 - 33 M 8070/05   

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AG Berlin-Lichtenberg, 19.10.2005 - 33 M 8070/05 (https://dejure.org/2005,10824)
AG Berlin-Lichtenberg, Entscheidung vom 19.10.2005 - 33 M 8070/05 (https://dejure.org/2005,10824)
AG Berlin-Lichtenberg, Entscheidung vom 19. Oktober 2005 - 33 M 8070/05 (https://dejure.org/2005,10824)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Räumungsklage und Mitbewohner

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Alle Mitbewohner müssen im Räumungstitel stehen

  • vdiv.de (Kurzinformation)

    §§ 750 Abs. 1, 766, 885 Abs. 2 ZPO; § 855 BGB
    Räumungsvollstreckung bei mitbesitzenden volljährigen Kindern

Papierfundstellen

  • NJW 2006, 1220 (Ls.)
  • NJW-RR 2006, 430
  • NZM 2006, 120
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • LG Lüneburg, 12.02.1998 - 1 S 244/97

    Rechtsschutzinteresse für eine Räumungsklage gegenüber Minderjährigen im Falle

    Auszug aus AG Berlin-Lichtenberg, 19.10.2005 - 33 M 8070/05
    Die Kinder des Schuldners sind (Mit-)Besitzer der Räumlichkeiten; zwar wird ­ für minderjährige Kinder ­ vertreten, diese seien bloße Besitzdiener im Sinne des § 855 BGB, so dass ein Titel gegen die Eltern als alleinige Besitzer ausreiche (vgl. KG, NJW-RR 1994, 714; LG Lüneburg, NJW-RR 1998, 662).
  • BGH, 05.11.2003 - VIII ZR 371/02

    Aufnahme eines Lebensgefährten in eine Mietwohnung bedarf der Erlaubnis des

    Auszug aus AG Berlin-Lichtenberg, 19.10.2005 - 33 M 8070/05
    Allein entscheidend ist die tatsächliche Sachherrschaft, so dass auch Personen ohne jegliche Berechtigung und ohne oder sogar gegen den Willen des Vermieters Besitzer der Räumlichkeiten sein können (vgl. BGH, NJW 2004, 56).
  • BGH, 25.06.2004 - IXa ZB 29/04

    Zulässigkeit der Räumungsvollstreckung gegen einen Dritten

    Auszug aus AG Berlin-Lichtenberg, 19.10.2005 - 33 M 8070/05
    Deshalb ist es ­ entgegen der vom Gerichtsvollzieher im Rahmen dieses Verfahrens kundgetanen Rechtsauffassung, Familienangehörigen teilten grundsätzlich das Vollstreckungsschicksal des Titelschuldners ­ erforderlich, dass gegen alle Personen, die Besitz an den herauszugebenden Räumlichkeiten haben, ein eigener Räumungstitel vorhanden ist, selbst wenn es sich um die in § 885 Abs. 2 ZPO genannten nahen Angehörigen handelt (vgl. BGH, NZM 2004, 701; FamRZ 2005, 269).
  • OLG Düsseldorf, 08.11.1996 - 3 W 454/96
    Auszug aus AG Berlin-Lichtenberg, 19.10.2005 - 33 M 8070/05
    Diese Voraussetzungen sind auf die Beziehung erwachsener Familienmitglieder untereinander nicht allgemein übertragbar (vgl. OLG Düsseldorf, NJW-RR 1997, 998), da jedenfalls heute aufgrund des fortgeschrittenen gesellschaftlichen Wandels spätestens im Zeitpunkt der Volljährigkeit von einem eigenständigen Besitzwillen der bei den Eltern wohnenden Kinder auszugehen ist, unabhängig davon, ob sie sich noch in der Ausbildung befinden oder nicht (vgl. Schuschke, NZM 2005, 686).
  • KG, 06.08.2009 - 13 UF 106/08

    Elterliche Sorge: Voraussetzungen einer Übertragung des

    Der Mutter kann die Entscheidung, ihren Lebensmittelpunkt nach Südfrankreich zu verlegen, jedenfalls nicht im Sinne einer Einschränkung ihrer Erziehungskompetenz vorgeworfen werden, denn ihr steht das verfassungsrechtlich geschützte Recht auf freie Lebensgestaltung und Freizügigkeit aus Art. 2 GG zu, wobei ihr Wunsch, mit ihrem in Frankreich wohnenden und dort beruflich und familiär verwurzelten Ehemann zusammenleben zu wollen, beachtenswert ist (vgl. OLG Köln NJW-RR 2006, 430).
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