Weitere Entscheidung unten: OLG Zweibrücken, 22.02.2006

Rechtsprechung
   BGH, 02.11.2005 - 2 StR 389/05   

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BGH, 02.11.2005 - 2 StR 389/05 (https://dejure.org/2005,2800)
BGH, Entscheidung vom 02.11.2005 - 2 StR 389/05 (https://dejure.org/2005,2800)
BGH, Entscheidung vom 02. November 2005 - 2 StR 389/05 (https://dejure.org/2005,2800)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Annahme verminderter Schuldfähigkeit bei Beschaffungsdelikten eines Rauschgiftabhängigen; Erhebliche Verminderung der Steuerungsfähigkeit im Zusammenhang mit Ängsten vor drohenden Entzugserscheinungen

  • blutalkohol PDF, S. 77

    Verminderte Schuldfähigkeit i. S. d. § 21 StGB bei Betäubungsmittelabhängigkeit

  • Judicialis

    StGB § 21; ; StGB § 49 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 21
    Verminderte Schuldfähigkeit bei Crack-abhängigem Täter

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 2006, 1301 (Ls.)
  • NStZ 2006, 151
  • NStZ 2006, 453 (Ls.)
  • StV 2006, 185
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 16.01.2014 - 1 StR 389/13

    Körperverletzung mit Todesfolge (Abgrenzung von eigenverantwortlicher

    Vielmehr bedarf es der Feststellung konkreter die Eigenverantwortlichkeit einschränkender Umstände, etwa einer akuten Intoxikation (vgl. BGH, Urteil vom 28. Oktober 1982 - 1 StR 501/82, NStZ 1983, 72), unter Umständen auch eines entzugsbedingten akuten Suchtdrucks, verbunden mit der Angst vor körperlichen Entzugserscheinungen (zu §§ 20, 21 StGB vgl. BGH, Urteile vom 2. November 2005 - 2 StR 389/05, NStZ 2006, 151; vom 6. Juni 1989 - 5 StR 175/89, BGHR StGB § 21 BtM-Auswirkungen 5; Beschluss vom 10. April 1990 - 4 StR 148/90, BGHR StGB § 21 BtM-Auswirkungen 7 jew. mwN) oder konsumbedingter schwerer Persönlichkeitsveränderungen, die zum Verlust der Eigenverantwortlichkeit führen können (zu §§ 20, 21 StGB vgl. BGH, Beschluss vom 9. November 2011 - 2 StR 427/11, StV 2012, 282; Urteil vom 17. Juni 2010 - 4 StR 47/10).
  • BGH, 28.01.2014 - 1 StR 494/13

    Fahrlässige Tötung und Totschlag (objektive Zurechnung: eigenverantwortliche

    c) Ob eine relevante Einschränkung der Fähigkeit zu freiverantwortlicher Entscheidung über die Vornahme als risikoreich erkannten selbstgefährdenden Verhaltens bei Vorliegen von akuten körperlichen Entzugserscheinungen oder bei Angst vor solchen aufgrund früher erlebter Wirkungen des Entzugs (vgl. dazu für den Fall der Einschränkung der Schuldfähigkeit bei Straftatbegehung durch Abhängige BGH, Urteil vom 2. November 2005 - 2 StR 389/05, NStZ 2006, 151, 152) eintreten kann, bedarf vorliegend keiner Entscheidung.
  • BGH, 17.04.2012 - 1 StR 15/12

    Voraussetzungen einer wegen BtM-Abhängigkeit erheblich verminderten

    Dies kann dann insbesondere bei Heroinkonsum die Voraussetzungen des § 21 StGB begründen, ist jedoch trotz der bei den verschiedenen Drogen unterschiedlichen Entzugsfolgen auch bei Kokain nicht von vorneherein völlig ausgeschlossen (vgl. BGH, Urteil vom 2. November 2005 - 2 StR 389/05, BGHR StGB § 21 BtM-Auswirkungen 16).
  • BGH, 21.10.2020 - 2 StR 362/20

    Schuldunfähigkeit wegen seelischer Störungen (nur ausnahmsweise Begründung durch

    Auch die Angst vor unmittelbar bevorstehenden Entzugserscheinungen, die der Täter schon einmal als äußerst unangenehm erlitten hat, kann zu einer erheblichen Beeinträchtigung der Steuerungsfähigkeit führen (vgl. Senat, Urteil vom 2. November 2005 - 2 StR 389/05, NStZ 2006, 151, 152; BeckOK-StGB/Eschelbach, 47. Ed., § 21 Rn. 28 mwN).

    Das wäre vielmehr rechtsfehlerhaft, denn es ist nicht ausgeschlossen, dass bereits die Angst des Täters vor Entzugserscheinungen, die er schon als äußerst unangenehm ("grausamst') erlebt hat und als nahe bevorstehend einschätzt, sein Hemmungsvermögen erheblich beeinträchtigen kann (vgl. BGH, Urteile vom 6. Juni 1989 - 5 StR 175/89, NJW 1989, 2336; vom 17. April 2012 - 1 StR 15/12, NStZ 2013, 53, 54; vom 20. August 2013 - 5 StR 36/13, NStZ-RR 2013, 346, 347 mwN - Fälle der Abhängigkeit von Heroin; Senat, Urteil vom 2. November 2005 - 2 StR 389/05, NStZ 2006, 151; BGH, Urteil vom 19. September 2000 - 1 StR 310/00, NStZ 2001, 83 - Fälle der Abhängigkeit von Kokain und Amphetamin).

  • BGH, 22.02.2017 - 5 StR 545/16

    Erhebliche Verminderung der Steuerungsfähigkeit bei Beschaffungsdelikten eines

    Dieser zunächst in Bezug auf Heroinabhängigkeit entwickelte Grundsatz (vgl. BGH, Urteil vom 6. Juni 1989 - 5 StR 175/89, NJW 1989, 2336) ist trotz unterschiedlicher Entzugsfolgen auch bei einer Kokainabhängigkeit für ausnahmsweise anwendbar gehalten worden (BGH, Urteil vom 2. November 2005 - 2 StR 389/05, NStZ 2006, 151, 152; vgl. auch BGH, Urteil vom 17. April 2012 - 1 StR 15/12 aaO), bei der körperliche Entzugssymptome in der Regel geringer ausgeprägt sind.

    Auch deren Verlauf und die suchtbedingte Einengung des Denk- und Vorstellungsvermögens sind in die Gesamtwürdigung des Zustands einzubeziehen (BGH, Urteil vom 2. November 2005 - 2 StR 389/05 aaO).

  • BGH, 18.09.2019 - 2 StR 187/19

    Raub (Wegnahme: Aufhebung des Gewahrsams, unauffällige, leicht bewegliche

    Es ist vielmehr nicht ausgeschlossen, dass die Angst des Täters vor Entzugserscheinungen, die er schon als äußerst unangenehm erlebt hat und als nahe bevorstehend einschätzt, sein Hemmungsvermögen erheblich beeinträchtigen kann (vgl. Senat, Urteil vom 2. November 2005 - 2 StR 389/05, NStZ 2006, 151, 152 mwN).
  • LG München I, 07.06.2017 - 19 KLs 30 Js 18/15

    Konkurrenzverhältnis von Betrugstaten bei in einem Fake-Shop getätigten

    Bei der Prüfung, ob dies der Fall war, ist auf die konkrete Erscheinungsform der Sucht, ihre Verlaufsform und die suchtbedingte Einengung des Denk- und Vorstellungsvermögens anzustellen (BGH, Urteil vom 02.11.2005 - 2 StR 389/05, NStZ 2006, 151, 152 m.w.N.).
  • BGH, 20.08.2013 - 5 StR 36/13

    Verminderte Schuldfähigkeit bei Straftatbegehung aus Furcht vor

    Diese Rechtsprechung wurde in Bezug auf Heroinabhängigkeit entwickelt (vgl. BGH, Urteil vom 6. Juni 1989 - 5 StR 175/89, NJW 1989, 2336 mwN) und später trotz unterschiedlicher Entzugsfolgen auch bei einer Kokainabhängigkeit ("Crack") angewendet (vgl. BGH, Urteil vom 2. November 2005 - 2 StR 389/05, BGHR StGB § 21 BtM-Auswirkungen 16).
  • BGH, 22.11.2018 - 4 StR 347/18

    Schwerer Raub (Kennzeichnung der Qualifikation in der Urteilsformel)

    Zu diesen Fragen hätte sich das Landgericht jedoch verhalten müssen, da nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs bei Beschaffungstaten eines rauschgiftabhängigen Täters dessen Steuerungsfähigkeit erheblich vermindert sein kann, wenn er aus Angst vor nahe bevorstehenden Entzugserscheinungen handelt, die er schon als äußerst unangenehm erlitten hat (vgl. BGH, Urteile vom 22. Februar 2017 - 5 StR 545/16, juris Rn. 12; vom 2. November 2005 - 2 StR 389/05, NStZ 2006, 151, 152; vom 6. Juni 1989 - 5 StR 175/89, NStZ 1989, 430, 431; Beschluss vom 19. Oktober 2000 - 4 StR 411/00, NStZ-RR 2001, 81, 82).
  • BGH, 06.05.2020 - 2 StR 493/19

    Verminderte Schuldfähigkeit (Drogenabhängigkeit; Heroinabhängigkeit:

    Auch die Verlaufsform der Sucht und die suchtbedingte Einengung des Denk- und Vorstellungsvermögens sind in die notwendige Gesamtwürdigung des Zustands einzubeziehen (Senat, Urteil vom 2. November 2005 - 2 StR 389/05, NStZ 2006, 151, 152).
  • OLG Hamm, 12.02.2008 - 3 Ss 548/07

    Schuldfähigkeit; verminderte; Betäubungsmittelabhängigkeit

  • OLG Hamm, 22.04.2008 - 3 Ss 106/08

    Erörterungsmangel; Betäubungsmittelabhängiger

  • LG Hildesheim, 08.07.2009 - 12 Ks 17 Js 4517/07

    Strafvollstreckung: Vollstreckungsreihenfolge bei Anordnung der Unterbringung in

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Rechtsprechung
   OLG Zweibrücken, 22.02.2006 - 1 Ss 10/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,5190
OLG Zweibrücken, 22.02.2006 - 1 Ss 10/06 (https://dejure.org/2006,5190)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 22.02.2006 - 1 Ss 10/06 (https://dejure.org/2006,5190)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 22. Februar 2006 - 1 Ss 10/06 (https://dejure.org/2006,5190)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtsbeschwerde gegen eine Bußgeldverhängung; Überprüfung von Ermessensfehlern durch das Rechtsbeschwerdegericht; Absehen vom Fahrverbot bei Entziehung der Fahrerlaubnis im Verwaltungsverfahren; Erhöhung der Geldbuße bei dem ausnahmsweisen Absehen vom Fahrverbot

  • blutalkohol PDF, S. 533

    Absehen vom Fahrverbot nach §§ 25 Abs.1 Satz 2, 24a Abs. 2 StVG wegen bereits erfolgtem verwaltungsrechtlichen Fahrerlaubnisentzugs

  • Judicialis

    OWiG § 46 Abs. 1; ; OWiG § 79 Abs. 3; ; OWiG § 79 Abs. 6; ; StPO § 349 Abs. 2; ; StPO § 349 Abs. 3; ; BKatV § 4 Abs. 4

  • rechtsportal.de

    Straßenverkehrsstrafrecht: Nichtverhängung eines Fahrverbots nach drogenbeeinflussten Fahrt, Verdoppelung der Geldbuße

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Regelbuße kann nicht einfach verdoppelt werden

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2006, 1301
  • NStZ 2006, 359
  • NZV 2006, 328
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Zweibrücken, 11.09.2000 - 1 Ss 223/00

    Absehen von Regelfahrverbot

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 22.02.2006 - 1 Ss 10/06
    Die Erhöhung der Geldbuße im Falle des ausnahmsweisen Absehens vom Fahrverbot nach § 4 Abs. 4 BKatV ist damit fehlerhaft, sie kommt etwa auch dann nicht in Betracht, wenn infolge Zeitablaufs das Fahrverbot nicht mehr geboten ist (Senat Beschluss vom 11. September 2000 1 SS 223/00 = DAR 2000, 586).
  • OLG Karlsruhe, 13.10.2006 - 1 Ss 82/06

    Verkehrsordnungswidrigkeitenverfahren: Unterschreitung der Regelsätze des

    Auf die Rechtsbeschwerde der Staatsanwaltschaft hob der Senat dieses Urteil im Rechtsfolgenausspruch mit Beschluss vom 24.2.2006 auf (1 Ss 10/06), weil das Amtsgericht sein Abweichen von der in der Bußgeldkatalogverordnung unter Nr. 242.2 vorgesehenen Regelfolge für einen mehrfach einschlägig auffällig gewordenen Verkehrsteilnehmer (Bußgeldhöhe: 750 Euro; Dauer des Fahrverbots drei Monate) nicht ausreichend begründet hatte.
  • BayObLG, 16.11.2020 - 201 ObOWi 1375/20

    Zulässigkeit der Verwertung von vor Neuerteilung einer Fahrerlaubnis festgesetzte

    d) Da der Betroffene mittlerweile wieder über eine Fahrerlaubnis verfügt, ist keine Stellungnahme zu der Frage veranlasst, ob ein Fahrverbot auch dann noch den damit verfolgten Erziehungs- und Besinnungszweck erzielen kann, wenn dem Betroffenen (nahezu) zeitgleich die Fahrerlaubnis entzogen worden ist (vgl. hierzu OLG Zweibrücken BeckRS 2006, 2740 = NJW 2006, 1301).
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