Weitere Entscheidung unten: BVerfG, 12.09.2005

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   BVerfG, 23.08.2005 - 2 BvR 1066/05   

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BVerfG, 23.08.2005 - 2 BvR 1066/05 (https://dejure.org/2005,8137)
BVerfG, Entscheidung vom 23.08.2005 - 2 BvR 1066/05 (https://dejure.org/2005,8137)
BVerfG, Entscheidung vom 23. August 2005 - 2 BvR 1066/05 (https://dejure.org/2005,8137)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer

    Entscheidung über die Annahme einer Verfassungsbeschwerde; Auslegung des Begriffs der "Gewalt" im Tatbestand des Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte; Voraussetzung für das Absehen von Entscheidungsgründen

  • Judicialis

    BVerfGG § 93a; ; BVerfGG § 93a Abs. 2; ; BVerfGG § 93b; ; StGB § 113; ; StGB § 113 Abs. 1; ; StPO § 349 Abs. 2; ; StPO § 356 a; ; GG Art. 103 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2006, 136
  • NVwZ 2006, 447 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (31)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Köln, 25.02.1986 - Ss 801/85

    Gewalt i.S.v. § 113 StGB; Widerstand eines Kraftfahrers; Alkoholkontrolle

    Auszug aus BVerfG, 23.08.2005 - 2 BvR 1066/05
    Auch Handlungen, wie das Festhalten an Gegenständen (vgl. OLG Köln, VRS 71, S. 183, 186; v. Bubnoff, in: Strafgesetzbuch, Leipziger Kommentar, 11. Aufl., § 113 Rn. 15) und das Stemmen der Füße gegen den Boden (vgl. OLG Köln, a.a.O., S. 185 und bereits RGSt 2, 411 ), mit denen eine Person ihr Verbringen an einen anderen Ort verhindern will, sind Widerstandshandlungen mittels Gewalt.
  • BVerfG, 24.10.2001 - 1 BvR 1190/90

    Sitzblockaden III

    Auszug aus BVerfG, 23.08.2005 - 2 BvR 1066/05
    Es hat lediglich im Zusammenhang mit Sitzblockaden festgestellt, dass die bloße physische Anwesenheit an einem Ort, die ohne weitere Kraftentfaltung auf die Psyche anderer Personen Zwang ausübt, keine Gewaltanwendung ist (vgl. BVerfGE 92, 1 ; 104, 92 ).
  • BVerfG, 10.01.1995 - 1 BvR 718/89

    Sitzblockaden II

    Auszug aus BVerfG, 23.08.2005 - 2 BvR 1066/05
    Es hat lediglich im Zusammenhang mit Sitzblockaden festgestellt, dass die bloße physische Anwesenheit an einem Ort, die ohne weitere Kraftentfaltung auf die Psyche anderer Personen Zwang ausübt, keine Gewaltanwendung ist (vgl. BVerfGE 92, 1 ; 104, 92 ).
  • BVerfG, 22.01.1982 - 2 BvR 1506/81

    Keine verfassungsrechtliche Verpflichtung zur Begründung einer letztinstanziellen

    Auszug aus BVerfG, 23.08.2005 - 2 BvR 1066/05
    Durch dieses Verfahren ist ausgeschlossen, dass die Entscheidung über das eingelegte Rechtsmittel auf Gründen beruht, zu denen der Angeklagte sich nicht äußern konnte (vgl. Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 22. Januar 1982 - 2 BvR 1506/81 -, NJW 1982, S. 925).
  • RG, 01.11.1880 - 2310/80

    1. Enthält der Widerstand gegen die Wegführung durch einen Vollstreckungsbeamten,

    Auszug aus BVerfG, 23.08.2005 - 2 BvR 1066/05
    Auch Handlungen, wie das Festhalten an Gegenständen (vgl. OLG Köln, VRS 71, S. 183, 186; v. Bubnoff, in: Strafgesetzbuch, Leipziger Kommentar, 11. Aufl., § 113 Rn. 15) und das Stemmen der Füße gegen den Boden (vgl. OLG Köln, a.a.O., S. 185 und bereits RGSt 2, 411 ), mit denen eine Person ihr Verbringen an einen anderen Ort verhindern will, sind Widerstandshandlungen mittels Gewalt.
  • BGH, 11.06.2020 - 5 StR 157/20

    Konkurrenzen zwischen Widerstand und tätlichem Angriff gegen Vollstreckungsbeamte

    Da § 113 StGB keinen Nötigungserfolg voraussetzt (vgl. BGH, aaO), ist mit Gewalt zwar weniger die Zwangswirkung als vielmehr das Zwangsmittel gekennzeichnet (Schönke/Schröder/Eser, 30. Aufl., § 113 Rn. 42; vgl. auch BVerfG NJW 2006, 136).
  • BVerfG, 30.09.2022 - 2 BvR 2222/21

    Verfassungsbeschwerde betreffend den NSU-Prozess erfolglos

    Ohne Revisionshauptverhandlung ist es dem Bundesgerichtshof im Revisionsverfahren nur möglich, das erstinstanzliche Urteil, das auf einer öffentlichen mündlichen Verhandlung beruht, nach § 349 Abs. 4 StPO aufzuheben und zugunsten des Beschwerdeführers zu entscheiden oder aber das Urteil durch eine Revisionsverwerfung nach § 349 Abs. 2 StPO rechtskräftig werden zu lassen (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 23. August 2005 - 2 BvR 1066/05 -, juris, Rn. 4; Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 26. Januar 2006 - 2 BvR 1401/05 -, Rn. 4).
  • BVerfG, 30.06.2014 - 2 BvR 792/11

    Verwerfung der Revision in Strafsachen auch ohne mündliche Verhandlung möglich

    Durch diese Verfahrensweise wird dem Anspruch des Revisionsführers auf rechtliches Gehör ausreichend Rechnung getragen (vgl. BVerfG, Beschluss des Vorprüfungsausschusses des Zweiten Senats vom 22. Januar 1982 - 2 BvR 1506/81 -, NJW 1982, S. 925; Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 4. April 1989 - 1 BvR 1415/86 -, juris, Rn. 12; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 21. Januar 2002 - 2 BvR 1225/01 -, NStZ 2002, S. 487 ; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 23. August 2005 - 2 BvR 1066/05 -, NJW 2006, S. 136; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 20. Juni 2007 - 2 BvR 746/07 -, juris, Rn. 22).
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Rechtsprechung
   BVerfG, 12.09.2005 - 2 BvR 277/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,2319
BVerfG, 12.09.2005 - 2 BvR 277/05 (https://dejure.org/2005,2319)
BVerfG, Entscheidung vom 12.09.2005 - 2 BvR 277/05 (https://dejure.org/2005,2319)
BVerfG, Entscheidung vom 12. September 2005 - 2 BvR 277/05 (https://dejure.org/2005,2319)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Verletzung von GG Art 2 Abs 1 iVm Art 20 Abs 3 durch Ablehnung der Kostenerstattung für das von einem Nebenkläger in Auftrag gegebenen Privatgutachten - zur Frage der notwendigen Auslagen iSd StPO § 464a Abs 2

  • Wolters Kluwer

    Strafverfahren: Vom Nebenkläger in Auftrag gegebenes Privatgutachten; Verfassungsbeschwerde über die Kostentragung für ein von einem Nebenkläger in Auftrag gegebenes Privatgutachten als notwendige Auslagen im Sinne der Strafprozessordnung (StPO); Grundsatz in dubio pro ...

  • Judicialis

    GG Art. 2 Abs. 1; ; GG Art. 3 Abs. 1; ; GG Art. 20 Abs. 3

  • rechtsportal.de
  • rechtsportal.de
  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGK 6, 206
  • NJW 2006, 136
 
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Wird zitiert von ... (43)Neu Zitiert selbst (15)

  • BVerfG, 02.03.1993 - 1 BvR 249/92

    Verfassungsbeschwerde betreffend die formellen Anforderungen an einen Antrag auf

    Auszug aus BVerfG, 12.09.2005 - 2 BvR 277/05
    a) Die Garantie wirkungsvollen Rechtsschutzes ist ein wesentlicher Bestandteil des Rechtsstaates (vgl. BVerfGE 88, 118 ; 96, 27 ), die vom Grundgesetz nicht nur durch Art. 19 Abs. 4 GG, sondern darüber hinaus im Rahmen des allgemeinen Justizgewährungsanspruchs garantiert wird.

    Der Zugang zu Gericht darf nicht in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigender Weise erschwert werden (vgl. BVerfGE 40, 272 ; 78, 88 ; 88, 118 ).

    Er darf ein von der jeweiligen Rechtsordnung eröffnetes Rechtsmittel oder die Ausschöpfung prozessualer Möglichkeiten nicht durch eine überstrenge Handhabung verfahrensrechtlicher Vorschriften ineffektiv machen und für den Beschwerdeführer "leer laufen" lassen (vgl. BVerfGE 77, 275 ; 88, 118 ; 96, 27 ).

  • BVerfG, 30.04.1997 - 2 BvR 817/90

    Durchsuchungsanordnung I

    Auszug aus BVerfG, 12.09.2005 - 2 BvR 277/05
    a) Die Garantie wirkungsvollen Rechtsschutzes ist ein wesentlicher Bestandteil des Rechtsstaates (vgl. BVerfGE 88, 118 ; 96, 27 ), die vom Grundgesetz nicht nur durch Art. 19 Abs. 4 GG, sondern darüber hinaus im Rahmen des allgemeinen Justizgewährungsanspruchs garantiert wird.

    Er darf ein von der jeweiligen Rechtsordnung eröffnetes Rechtsmittel oder die Ausschöpfung prozessualer Möglichkeiten nicht durch eine überstrenge Handhabung verfahrensrechtlicher Vorschriften ineffektiv machen und für den Beschwerdeführer "leer laufen" lassen (vgl. BVerfGE 77, 275 ; 88, 118 ; 96, 27 ).

  • BGH, 09.01.2002 - VIII ZR 304/00

    Zustandekommen und Inhalt eines Vertrages nach UN-Kaufrecht; Aufklärungspflicht

    Auszug aus BVerfG, 12.09.2005 - 2 BvR 277/05
    Jedenfalls konnte die Beschwerdeführerin der begründeten Besorgnis, das Gericht könne auf der Grundlage des von ihm eingeholten Gutachtens die Schuldunfähigkeit des Angeklagten bereits als erwiesen ansehen, wirkungsvoll nur durch einen substantiierten, insbesondere privatgutachterlich unterlegten Angriff auf die Stichhaltigkeit dieses Gutachtens begegnen (vgl. auch BVerwGE 69, 71 ; BGH, Urteil vom 9. Januar 2002 - VIII ZR 304/00 -, NJW 2002, S. 1651 ff.).
  • BVerfG, 12.02.1992 - 1 BvL 1/89

    Verfassungsmäßigkeit des § 48 Abs. 2 WEG

    Auszug aus BVerfG, 12.09.2005 - 2 BvR 277/05
    Vielmehr wird die Beschreitung des Rechtswegs oder die Ausschöpfung prozessualer Möglichkeiten auch dann faktisch vereitelt, wenn das Kostenrisiko zu dem mit dem Verfahren angestrebten Erfolg außer Verhältnis steht, so dass die Inanspruchnahme der Gerichte nicht mehr sinnvoll erscheint (vgl. BVerfGE 85, 337 ).
  • BVerfG, 02.12.1987 - 1 BvR 1291/85

    Effektivität des Rechtsschutzes und Gewährung von Wiedereinsetzung in den vorigen

    Auszug aus BVerfG, 12.09.2005 - 2 BvR 277/05
    Er darf ein von der jeweiligen Rechtsordnung eröffnetes Rechtsmittel oder die Ausschöpfung prozessualer Möglichkeiten nicht durch eine überstrenge Handhabung verfahrensrechtlicher Vorschriften ineffektiv machen und für den Beschwerdeführer "leer laufen" lassen (vgl. BVerfGE 77, 275 ; 88, 118 ; 96, 27 ).
  • BVerfG, 20.06.1995 - 1 BvR 166/93

    Die Erteilung einer Rechtsmittelbelehrung ist für Urteile über zivilrechtliche

    Auszug aus BVerfG, 12.09.2005 - 2 BvR 277/05
    Dieser ist Bestandteil des Rechtsstaatsprinzips in Verbindung mit den Grundrechten, insbesondere Art. 2 Abs. 1 GG (vgl. BVerfGE 93, 99 ; 107, 395 ).
  • BVerfG, 03.12.1986 - 1 BvR 872/82

    Verfassungsmäßigkeit der Kostenerstattungsregelung in § 77 Satz 1 GWB

    Auszug aus BVerfG, 12.09.2005 - 2 BvR 277/05
    Auch die Versagung des Kostenerstattungsanspruchs für die obsiegende Partei widerspricht daher grundsätzlich den verfassungsrechtlichen Garantien (vgl. BVerfGE 74, 78 ).
  • BGH, 05.03.2003 - 2 StR 405/02

    Begriff des Scheinbeweisantrages (Bedeutungslosigkeit; Erforderlichkeit; aufs

    Auszug aus BVerfG, 12.09.2005 - 2 BvR 277/05
    Offen bleiben kann hier, ob ein nicht durch ein Privatgutachten untermauerter Antrag vor dem Hintergrund des Ertgebnisses des vorhandenen gerichtlichen Gutachtens nicht bereits mit dem Risiko der Behandlung als bloßer Beweisermittlungsantrag behaftet gewesen wäre (vgl. zu Anträgen "ins Blaue hinein", BGH, Beschluss vom 5. März 2003 - 2 StR 405/02, BGHR StPO § 244 Abs. 6 Nr. 39).
  • BVerfG, 27.03.1980 - 2 BvR 316/80

    Verfassungsrechtliche Unbedenklichkeit bei Auswahl von Musterverfahren -

    Auszug aus BVerfG, 12.09.2005 - 2 BvR 277/05
    b) Auch die Festsetzung der Verfahrenskosten darf daher nicht in einer Weise erfolgen, die dem Betroffenen die Anrufung des Gerichts praktisch unmöglich macht (vgl. BVerfGE 11, 139 ; 54, 39 ).
  • BVerfG, 30.04.2003 - 1 PBvU 1/02

    Rechtsschutz gegen den Richter I

    Auszug aus BVerfG, 12.09.2005 - 2 BvR 277/05
    Dieser ist Bestandteil des Rechtsstaatsprinzips in Verbindung mit den Grundrechten, insbesondere Art. 2 Abs. 1 GG (vgl. BVerfGE 93, 99 ; 107, 395 ).
  • BVerfG, 31.05.1960 - 2 BvL 4/59

    Kostenrechtsnovelle

  • BVerfG, 06.02.1979 - 2 BvL 5/76

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Erhebung von Gebühren im

  • BVerfG, 29.10.1975 - 2 BvR 630/73

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Verwerfung einer Revision vor dem

  • BVerfG, 10.06.1964 - 1 BvR 37/63

    Spezifisches Verfassungsrecht

  • BVerfG, 17.03.1988 - 2 BvR 233/84

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Gewährung von Prozeßkostenhilfe im

  • LAG Düsseldorf, 11.09.2017 - 9 Sa 42/17

    Tief Zoran: Großmüllbehälter zerstört PKW - Haftung des Arbeitgebers?

    Sieht man von dem Fall des vorläufigen Rechtsschutzes ab, bei dem eine Einholung von Sachverständigengutachten von Amts wegen nicht in Betracht kommt und deshalb die Einbringung sachverständiger Erkenntnisse letztlich nur über Privatgutachten möglich ist, ist die Erstattungspflicht auf die Fälle beschränkt, in denen schon ein effektiver Parteivortrag ohne ein Sachverständigengutachten nicht möglich ist (vgl. BAG v. 20.08.2007 - 3 AZB 57/06, juris; BGH v. 17.12.2002 - VI ZB 56/02, BGHZ 153, 235) oder die begründete Besorgnis besteht, das Gericht könne auf der Grundlage eines von ihm eingeholten Gutachtens gegen die Partei entscheiden und die Partei dem wirkungsvoll nur durch einen substantiierten, privatgutachterlich unterlegten Angriff auf die Stichhaltigkeit des gerichtlich eingeholten Gutachtens begegnen kann (vgl. BVerfG v. 12.09.2005 - 2 BvR 277/05, NJW 2006, 136).
  • BVerfG, 01.12.2010 - 1 BvR 1682/07

    Verletzung des Anspruchs auf effektiven Rechtsschutz im Zivilprozess (Art 2 Abs 1

    Das Bundesverfassungsgericht hat die für die Beurteilung der Verfassungsbeschwerde maßgeblichen verfassungsrechtlichen Fragen zur Reichweite der Gewährleistung des Grundrechts auf effektiven Rechtsschutz aus Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 20 Abs. 3 GG (§ 93c Abs. 1 Satz 1 BVerfGG; vgl. zum effektiven Rechtsschutz im Zivilprozess: BVerfGE 85, 337 ; 88, 118; 97, 169 ; BVerfGK 6, 206 ; vgl. zur Beeinträchtigung des effektiven Rechtsschutzes durch Verfahrenskosten: BVerfGE 11, 139 ; 50, 217 ; 54, 39 ; 85, 337 ; zu Ausschlussfristen: BVerfGK 4, 137 ) bereits entschieden.
  • BVerwG, 26.02.2021 - 5 C 15.19

    Keine Entschädigung für Kommunen und kommunale Zweckverbände wegen überlanger

    Dafür spricht außerdem, dass das Kostenfestsetzungs- und Erinnerungsverfahren eine eigenständige Bedeutung für die verfassungsrechtlich garantierte Gewährleistung eines effektiven Rechtsschutzes im Hauptsacheverfahren hat (vgl. BVerfG, Beschluss vom 12. September 2005 - 2 BvR 277/05 [ECLI:DE:BVerfG:2005:rk20050912.2bvr027705] - BVerfGK 6, 206 = juris Rn. 14 f.).
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