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   BVerfG, 16.02.2006 - 2 BvR 951/04, 2 BvR 1087/04   

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BVerfG, 16.02.2006 - 2 BvR 951/04, 2 BvR 1087/04 (https://dejure.org/2006,815)
BVerfG, Entscheidung vom 16.02.2006 - 2 BvR 951/04, 2 BvR 1087/04 (https://dejure.org/2006,815)
BVerfG, Entscheidung vom 16. Februar 2006 - 2 BvR 951/04, 2 BvR 1087/04 (https://dejure.org/2006,815)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • HRR Strafrecht

    Art. 2 Abs. 1 GG; Art. 1 § 1 RBerG; Art. 1 § 8 Abs. 1 RBerG; § 138 Abs. 2 StPO
    Allgemeine Handlungsfreiheit; Verhältnismäßigkeitsgrundsatz; Rechtsberatungsgesetz (altruistische Rechtsberatung; ); Zulassung einer "anderen Person" als Strafverteidiger im Sinne des § 138 Abs. 2 StPO (Sachkunde; ehemaliger Richter am Oberlandesgericht); Zulässigkeit der ...

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Verletzung von GG Art 2 Abs 1 durch Nichtzulassung einer "anderen Person" als Strafverteidiger iSd StPO § 138 Abs 2 - Zur Zulässigkeit sog "altruistischer Rechtsberatung" nach dem RBerG

  • IWW
  • Deutsches Notarinstitut

    RBerG § 1
    Unentgeltliche altruistische Rechtsberatung auch ohne Genehmigung nach Rechtsberatungsgesetz zulässig

  • Wolters Kluwer

    "Altruistische" Strafverteidigung durch berufserfahrenen Juristen; Verbindung von mehreren Verfassungsbeschwerden; Anforderungen an die Zulassung einer "anderen Person" als Strafverteidiger im Sinne des § 138 Abs. 2 Strafprozessordnung (StPO) ; Zulässigkeit "altruistischer ...

  • Anwaltsblatt

    Art 2 GG, Art 1 § 1 RBerG, § 138 StPO
    Altruistische Rechtsberatung

  • Judicialis

    StPO § 138 Abs. 2; ; GG Art. 2 Abs. 1; ; GG Art. 20 Abs. 3

  • BRAK-Mitteilungen

    Unentgeltliche Rechtsberatung durch pensionierten Richter

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 138 Abs. 2
    Zulassung einer "anderen Person" als Strafverteidiger im Sinne des § 138 Abs. 2 StPO vor dem Hintergrund der Zulässigkeit "altruistischer Rechtsberatung" nach dem Rechtsberatungsgesetz

  • rechtsportal.de

    StPO § 138 Abs. 2
    Zulassung einer "anderen Person" als Strafverteidiger im Sinne des § 138 Abs. 2 StPO vor dem Hintergrund der Zulässigkeit "altruistischer Rechtsberatung" nach dem Rechtsberatungsgesetz

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Unentgeltliche Rechtsberatung durch berufserfahrenen Juristen

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    Unentgeltliche Rechtsberatung durch berufserfahrenen Juristen

  • 123recht.net (Pressemeldung, 9.3.2006)

    Verfassungsgericht billigt uneigennützige Rechtsberatung // Beratung durch Grundrecht der Handlungsfreiheit geschützt

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Kurzanmerkung)

    Rechtsberatungsgesetz - Verfassungsgerichtsbeschluss missverständlich

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGK 7, 312
  • NJW 2006, 1502
  • FamRZ 2006, 539
  • DVBl 2006, 573
  • AnwBl 2006, 352
 
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Wird zitiert von ... (28)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerfG, 29.07.2004 - 1 BvR 737/00

    Zur unentgeltlichen Rechtsberatung durch einen berufserfahrenen Juristen

    Auszug aus BVerfG, 16.02.2006 - 2 BvR 951/04
    1. Gegen einen Bußgeldbescheid der Staatsanwaltschaft Braunschweig gemäß Art. 1 § 8 Abs. 1 Nr. 1 RBerG wegen eines Verstoßes gegen Art. 1 § 1 Abs. 1 RBerG, gegen die entsprechende Verurteilung durch das Amtsgericht Braunschweig und den diese bestätigenden Beschluss des Oberlandesgerichts Braunschweig hatte der Beschwerdeführer zu 1. in dem Verfahren 1 BvR 737/00 Verfassungsbeschwerde erhoben.

    Die weitergehende Verfassungsbeschwerde wurde verworfen (vgl. BVerfGK 3, 348 ff.).

    Die maßgeblichen verfassungsrechtlichen Fragen zu dem aus Art. 2 Abs. 1 GG folgenden Grundrecht auf allgemeine Handlungsfreiheit hat das Bundesverfassungsgericht für den hier zu beurteilenden Zusammenhang bereits entschieden (vgl. zuletzt Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 29. Juli 2004 - 1 BvR 737/00 -, BVerfGK 3, 348 , m.w.N. auch der Senatsrechtsprechung).

    Diese Rechtfertigung des Eingriffs in die allgemeine Handlungsfreiheit hat vor dem Hintergrund der Auslegung des Art. 1 § 1 RBerG durch das Bundesverfassungsgericht in der Entscheidung BVerfGK 3, 348 keinen Bestand.

    Zur Erreichung dieser Zwecke sei es erforderlich und angemessen (vgl. BVerfGK 3, 348 unter Bezugnahme aufBVerfGE 41, 378 ; 75, 246 ; 97, 12 ).

    Dies hat die Kammer für den Fall des Beschwerdeführers zu 1. bejaht, die Entscheidungen als auf dem Grundrechtsverstoß beruhend angesehen und deshalb aufgehoben (vgl. BVerfGK 3, 348 ).

    Nach den Grundsätzen der Entscheidung der 3. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 29. Juli 2004 (BVerfGK 3, 348 ff.) kann Art. 1 § 1 RBerG auf die von dem Beschwerdeführer ausgeübte altruistische Rechtsberatung keine Anwendung finden, wenn bei der Auslegung des Begriffs der "Geschäftsmäßigkeit" die Grundrechtsposition des Beschwerdeführers zu 1. aus Art. 2 Abs. 1 GG hinreichende Beachtung findet.

  • BayObLG, 28.05.1954 - BReg. 2 St 58/54

    Zulassung als Wahlverteidiger

    Auszug aus BVerfG, 16.02.2006 - 2 BvR 951/04
    Das Oberlandesgericht als Beschwerdegericht hat die Ermessensentscheidung des Landgerichts in vollem Umfang, nicht nur auf Rechtsfehler überprüft (vgl. BayObLG NJW 1954, S. 1212; OLG Oldenburg NJW 1958, S. 33; vgl. Meyer-Goßner, StPO, 48. Aufl. 2005, Rn. 23 zu § 138 StPO).

    Eine Genehmigung nach § 138 Abs. 2 StPO muss erteilt werden, wenn der Gewählte als hinreichend sachkundig und vertrauenswürdig erscheint und auch sonst keine Bedenken gegen sein Auftreten als Verteidiger bestehen (vgl. BayObLG; NJW 1954, S. 1212; HansOLG Bremen, NJW 1951, S. 123; OLG Zweibrücken, NZV 1993, S. 493; OLG Karlsruhe, NStZ 1987, S. 424; OLG Düsseldorf, NStZ 1988, S. 91 ; 1999, 586 ).

  • OLG Düsseldorf, 09.11.1987 - 1 Ws 918/87
    Auszug aus BVerfG, 16.02.2006 - 2 BvR 951/04
    Eine Genehmigung nach § 138 Abs. 2 StPO muss erteilt werden, wenn der Gewählte als hinreichend sachkundig und vertrauenswürdig erscheint und auch sonst keine Bedenken gegen sein Auftreten als Verteidiger bestehen (vgl. BayObLG; NJW 1954, S. 1212; HansOLG Bremen, NJW 1951, S. 123; OLG Zweibrücken, NZV 1993, S. 493; OLG Karlsruhe, NStZ 1987, S. 424; OLG Düsseldorf, NStZ 1988, S. 91 ; 1999, 586 ).
  • OLG Düsseldorf, 15.07.1999 - 1 Ws 517/99
    Auszug aus BVerfG, 16.02.2006 - 2 BvR 951/04
    Eine Genehmigung nach § 138 Abs. 2 StPO muss erteilt werden, wenn der Gewählte als hinreichend sachkundig und vertrauenswürdig erscheint und auch sonst keine Bedenken gegen sein Auftreten als Verteidiger bestehen (vgl. BayObLG; NJW 1954, S. 1212; HansOLG Bremen, NJW 1951, S. 123; OLG Zweibrücken, NZV 1993, S. 493; OLG Karlsruhe, NStZ 1987, S. 424; OLG Düsseldorf, NStZ 1988, S. 91 ; 1999, 586 ).
  • BVerfG, 03.12.2003 - 2 BvR 2000/03

    Wegen Subsidiarität unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen Versagung der

    Auszug aus BVerfG, 16.02.2006 - 2 BvR 951/04
    Wie sich aus den von der Kammer angeforderten Akten des Ausgangsverfahrens ergibt, hat er jedoch eine entsprechende Revisionsrüge nicht angebracht, so dass im Hinblick auf die - grundsätzlich mit der Verfassungsbeschwerde nicht angreifbare - Zwischenentscheidung der Beiordnung des Beschwerdeführers zu 1. gemäß § 138 Abs. 2 StPO der Rechtsweg nicht erschöpft ist (vgl. Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 3. Dezember 2003 - 2 BvR 2000/03 -, juris, m.w.N.).
  • OLG Zweibrücken, 31.03.1993 - 1 Ss 73/93

    Verteidiger; Gewählter Verteidiger; Sachkunde; Vertrauenswürdigkeit; Sachgerechte

    Auszug aus BVerfG, 16.02.2006 - 2 BvR 951/04
    Eine Genehmigung nach § 138 Abs. 2 StPO muss erteilt werden, wenn der Gewählte als hinreichend sachkundig und vertrauenswürdig erscheint und auch sonst keine Bedenken gegen sein Auftreten als Verteidiger bestehen (vgl. BayObLG; NJW 1954, S. 1212; HansOLG Bremen, NJW 1951, S. 123; OLG Zweibrücken, NZV 1993, S. 493; OLG Karlsruhe, NStZ 1987, S. 424; OLG Düsseldorf, NStZ 1988, S. 91 ; 1999, 586 ).
  • OLG Karlsruhe, 08.05.1987 - 1 Ws 32/87

    Verteidigung; Beamter; Volljurist; Schwurgerichtsverfahren

    Auszug aus BVerfG, 16.02.2006 - 2 BvR 951/04
    Eine Genehmigung nach § 138 Abs. 2 StPO muss erteilt werden, wenn der Gewählte als hinreichend sachkundig und vertrauenswürdig erscheint und auch sonst keine Bedenken gegen sein Auftreten als Verteidiger bestehen (vgl. BayObLG; NJW 1954, S. 1212; HansOLG Bremen, NJW 1951, S. 123; OLG Zweibrücken, NZV 1993, S. 493; OLG Karlsruhe, NStZ 1987, S. 424; OLG Düsseldorf, NStZ 1988, S. 91 ; 1999, 586 ).
  • AG Braunschweig, 13.10.1999 - 2 OWi 701 Js 9841/99
    Auszug aus BVerfG, 16.02.2006 - 2 BvR 951/04
    Die 3. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts hat am 29. Juli 2004 beschlossen, den Beschluss des Oberlandesgerichts Braunschweig vom 1. März 2000 - 1 Ss (B) 5/00 - und das Urteil des Amtsgerichts Braunschweig vom 13. Oktober 1999 - 2 OWi 701 Js 9841/99 - aufzuheben, weil sie den Beschwerdeführer in seinem Grundrecht der allgemeinen Handlungsfreiheit gemäß Art. 2 Abs. 1 GG verletzt.
  • BVerfG, 14.02.1978 - 2 BvR 523/75

    Wahlwerbesendungen

    Auszug aus BVerfG, 16.02.2006 - 2 BvR 951/04
    Dennoch hat der Beschwerdeführer zu 1. unter dem Gesichtspunkt der Wiederholungsgefahr weiterhin ein Rechtsschutzinteresse an einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. BVerfGE 33, 247 ; 47, 198 ; stRspr).
  • BVerfG, 28.06.1972 - 1 BvR 105/63

    Klagestop Kriegsfolgen

    Auszug aus BVerfG, 16.02.2006 - 2 BvR 951/04
    Dennoch hat der Beschwerdeführer zu 1. unter dem Gesichtspunkt der Wiederholungsgefahr weiterhin ein Rechtsschutzinteresse an einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. BVerfGE 33, 247 ; 47, 198 ; stRspr).
  • BSG, 14.11.2013 - B 9 SB 5/12 R

    Schwerbehindertenrecht - Vertretungsbefugnis eines Steuerberaters im

    Das BVerfG hat bereits mit Kammerbeschluss vom 16.2.2006 (2 BvR 951/04, 2 BvR 1087/04, NJW 2006, 1502 RdNr 23) noch zum RBerG darauf hingewiesen, dass dieses - wie andere Gesetze auch - einem Alterungsprozess unterworfen sei, da es in einem Umfeld sozialer Verhältnisse und gesellschaftspolitischer Anschauungen stehe, mit deren Wandel sich auch der Norminhalt ändern könne.
  • BVerfG, 13.03.2012 - 1 BvR 210/12

    Verteidiger; Berufstracht; Krawatte; Zurückweisung; Berufsausübungsfreiheit

    Die Verfassungsbeschwerde ist unzulässig, soweit der Beschwerdeführer sich gegen die prozessual überholte Entscheidung des Landgerichts wendet (vgl. BVerfGK 7, 312 ).
  • BSG, 29.03.2007 - B 9a SB 3/05 R

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Widerspruchsverfahren - Kosten -

    Bei der Abgrenzung zwischen zulässiger erlaubnisfreier Rechtsberatung und erlaubnispflichtiger Tätigkeit ist im Wege verfassungskonformer Auslegung die Frage des Entgelts (unter dem Gesichtspunkt des Schutzes der Rechtsanwaltschaft vor Konkurrenten) jedenfalls dann nicht zu berücksichtigen, wenn den Gemeinwohlbelangen "Schutz der Rechtsuchenden" und "geordnete Rechtspflege" anderweitig Rechnung getragen wird (bzgl der Auslegung und Anwendung des Art. 1 § 1 RBerG ist zu prüfen, ob im konkreten Fall den durch das RBerG geschützten Rechtsgütern hinreichend Rechnung getragen wird, vgl BVerfG, Urteil vom 29.7.2004, NJW 2004, 2662 f; BVerfG, Urteil vom 16.2.2006 - 2 BvR 951/04, 2 BvR 1087/04 - JURIS).
  • BGH, 28.03.2023 - II ZB 11/22

    "Tax Law Clinic" verstößt gegen § 5 StBerG

    (ccc) Die sogenannten Kramer-Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG, NJW 2004, 2662; NJW 2006, 1502) geben jedenfalls im vorliegenden Fall keinen Anlass zu einer anderen Beurteilung (aA Deckenbrock, AnwBl 2017, 937, 943 und AnwBl 2019, 554, 555; Kilian, DStR 2020, 406, 408; Deckenbrock/Keß, AnwBl Online 2021, 328, 332;Dux-Wenzel in Deckenbrock/Henssler, RDG, 5. Aufl., § 6 Rn. 7b; siehe auch Klein/Rätke, AO, 16. Aufl., § 80 AO Rn. 35; Söhn in Hübschmann/Hepp/Spitaler, AO/FGO, 244. Lieferung, 9/2017, § 80 AO Rn. 280a).
  • BVerfG, 27.06.2008 - 1 BvR 1265/08

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen vorläufige Übertragung des

    Indes ist die Verfassungsbeschwerde gegen die Entscheidung des Amtsgerichts unzulässig, weil sie durch die Entscheidung des Oberlandesgerichts vom 4. März 2008 prozessual überholt worden ist (vgl. dazu BVerfGK 7, 312 ) und die Verfassungsbeschwerde gegen diese Entscheidung jedenfalls unbegründet ist.
  • FG Niedersachsen, 25.07.2019 - 6 K 298/18

    Feststellung der Zulässigkeit einer unentgeltlichen Rechtsberatung auf dem Gebiet

    Im Hinblick auf die zum Rechtsberatungsgesetz (RBerG) ergangenen "Kramer"-Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG-Beschlüsse vom 20. Oktober 2004 1 BvR 130/03, WM 2004, 2363 und vom 16. Dezember 2006 2 BvR 951/04, NJW 2006, 1502) sei zudem davon auszugehen, dass das pauschale Verbot der unentgeltlichen Steuerrechtsberatung durch einen berufserfahrenen Juristen außerhalb seines Familienkreises im Hinblick auf Art. 2 Abs. 1 GG nicht verfassungsgemäß sei (K.-M. Schmidt in: Krenzler, RDG, 2. Aufl. 2017, § 6 Rdn. 13; Piekenbrock, AnwBl 2011, 848, 850; Piekenbrock in: Gaier/Wolf/Göcken, Anwaltliches Berufsrecht, 2. Aufl. 2014, § 6 Rn. 32; Hannemann/Dietlein, Studentische Rechtsberatung und Clinic Legal Education, Berlin 2016, Seite 103 f.; offengelassen durch das Sächsische Finanzgericht, Beschluss vom 29.09.2010 6 V 1310/10).
  • BVerfG, 12.06.2023 - 1 BvR 847/23

    Unzulässige Verfassungsbeschwerde betreffend die erstrebte Neuberechnung einer

    Soweit sich der Beschwerdeführer mit seiner Verfassungsbeschwerde gegen den angegriffenen Bescheid, den Widerspruchsbescheid sowie die Entscheidungen des Sozialgerichts und des Landessozialgerichts wendet, sind diese Entscheidungen durch die nachfolgende erneute Sachentscheidung des Bundessozialgerichts prozessual überholt, so dass es bei fehlender Darlegung einer fortbestehenden eigenständigen Beschwer bereits an dem erforderlichen Rechtsschutzbedürfnis fehlt (vgl. BVerfGK 7, 312 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 28. Oktober 2020 - 1 BvR 2134/19 -, Rn. 1).
  • OLG Rostock, 20.04.2006 - 11 UF 57/01

    Anordnung der Ergänzungspflegschaft zur Ermöglichung der Begutachtung des Kindes

    Die Ermächtigung zur Gewaltanwendung, die nur das letzte Mittel zur Durchsetzung der Herausgabepflicht sein kann, beruht darauf, dass der Senat auf Grund des bisherigen Verhaltens der Kindesmutter (Wohnortwechsel nach S... und nach B... ohne Bekanntgabe der Anschriften, Nichtförderung von Freundschaften und Kontakten des Kindes, Schulwechsel des Kindes, Fixierung des Kindes nur auf ihre Person und damit evtl. verbundene soziale Isolation des Kindes, Anpassung des Kindes an die Wünsche der Mutter) eine Verweigerung nicht ausschließen kann und hierin eine Gefährdung für das Kindeswohl sieht (vgl. auch BVerfG FamRZ 2006, 539).
  • OLG Stuttgart, 24.04.2015 - 4 Ws 117/15

    Wahl des Strafverteidigers: Ablehnung eines nicht als Rechtsanwalt zugelassenen

    Die Genehmigung ist vielmehr zu erteilen, wenn die gewählte Person genügend sachkundig und vertrauenswürdig erscheint und sonst keine Bedenken gegen ihr Auftreten als Verteidiger bestehen (OLG Hamm, Beschluss vom 12. Januar 2006 - 2 Ws 9/06, juris Rn. 14; OLG Koblenz, Beschluss vom 29. November 2007 - 1 Ws 605/07, juris Rn. 4; OLG Stuttgart, Beschluss vom 9. Januar 2009 - 6 - 2 StE 8/07, juris Rn. 5; BVerfG, Kammerbeschluss vom 16. Februar 2006 - 2 BvR 951/04, juris Rn. 24; Lüderssen/Jahn in Löwe-Rosenberg, StPO, 26. Aufl., § 138 Rn. 27; Schmitt in Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 57. Aufl., § 138 Rn. 13).
  • BVerfG, 27.11.2020 - 1 BvR 836/20

    Verfassungsbeschwerde gegen den im einstweiligen Anordnungsverfahren erfolgten

    a) Die Verfassungsbeschwerde gegen die Entscheidung des Familiengerichts ist unzulässig, weil sie durch die angegriffene Entscheidung des Oberlandesgerichts prozessual überholt und eine isoliert verbleibende Grundrechtsverletzung weder vorgetragen noch ersichtlich ist (vgl. dazu BVerfGK 7, 312 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 27. Juni 2008 - 1 BvR 1265/08 -, Rn. 26).
  • OLG Hamm, 19.12.2017 - 21 U 112/16

    Blockheizkraftwerk; Heizung; Wirtschaftlichkeitsberechnung; Beratungsvertrag;

  • BSG, 29.03.2007 - B 9a SB 2/05 R

    Kostenerstattung im Widerspruchsverfahren bei Verbandsvertretung

  • BSG, 29.03.2007 - B 9a SB 6/05 R

    Kostenerstattung im Widerspruchsverfahren bei Verbandsvertretung

  • BSG, 18.05.2006 - B 9a SB 3/05 R

    Kosten für Bevollmächtigte in einem erfolgreich abgeschlossenen Vorverfahren

  • BVerfG, 15.11.2022 - 1 BvR 1667/22

    Verfassungsbeschwerde trotz verfassungsrechtlicher Zweifel an angegriffener

  • OLG Dresden, 29.11.2016 - 14 U 54/13
  • BSG, 18.05.2006 - B 9a SB 2/05 R
  • BSG, 18.05.2006 - B 9a SB 6/05 R
  • BVerfG, 12.05.2023 - 1 BvR 886/22

    Nichtannahmebeschluss: Erfolglose Verfassungsbeschwerde wegen Versagung von

  • BVerfG, 28.10.2020 - 1 BvR 2134/19

    Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde teils wegen prozessualer Überholung,

  • OLG Celle, 10.05.2011 - 1 Ws 170/11

    Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung eigener Rechte durch einen

  • BFH, 14.06.2011 - II S 2/11

    Nachweis der PKH-Voraussetzungen bei Bezug von Leistungen zum Lebensunterhalt

  • FG Hamburg, 07.03.2022 - 1 K 150/21

    Zurückweisung eines Bevollmächtigten: keine Hilfeleistung in Steuersachen aus

  • FG Sachsen, 29.09.2010 - 6 V 1310/10

    Zurückweisung eines "Rechtsanwalt a.D." als Bevollmächtigter

  • VG Ansbach, 11.05.2009 - AN 14 K 08.00376

    Verein ... e.V. als Prozessbevollmächtigter; Vertretungsbefugnis als

  • FG Hamburg, 05.11.2013 - 3 K 71/12

    Abgabenordnung: Zurückweisung eines Bevollmächtigten mit Befähigung zum

  • FG Hamburg, 05.11.2013 - 3 K 8/13

    Abgabenordnung: Zurückweisung eines Bevollmächtigten mit Befähigung zum

  • SG Aachen, 02.02.2007 - S 20 SO 5/07

    Sozialhilfe

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