Weitere Entscheidung unten: BGH, 23.03.2006

Rechtsprechung
   BGH, 02.06.2005 - I ZR 252/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,254
BGH, 02.06.2005 - I ZR 252/02 (https://dejure.org/2005,254)
BGH, Entscheidung vom 02.06.2005 - I ZR 252/02 (https://dejure.org/2005,254)
BGH, Entscheidung vom 02. Juni 2005 - I ZR 252/02 (https://dejure.org/2005,254)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2005,254) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (16)

Kurzfassungen/Presse (9)

  • raschlosser.com (Kurzinformation)

    Handy-Werbung

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Handy-Werbung

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    "Handy für 1 DM!" Was der zugehörige Netzkartenvertrag kostet, stand im Kleingedruckten

  • dr-bahr.com (Kurzinformation und Auszüge)

    Hinweis- und Auflklärungspflichten bei Kopplungsgeschäften

  • steinhoefel.de (Leitsatz)

    Aktivierungskosten II

  • wettbewerbszentrale.de (Kurzinformation)

    Alle Kosten bei Handy-Werbung müssen auf einen Blick zu erfassen sein

  • beck.de (Leitsatz)

    Aktivierungskosten

  • dr-bahr.com (Kurzinformation und Auszüge)

    Hinweis- und Aufklärungspflichten bei Kopplungsgeschäften

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Kopplungsangebot und Preisangabenverordnung: Handy-Werbung muss alle Kosten deutlich zeigen - Bei Werbung für Handys auf Anschlusskosten hinweisen

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2006, 1597 (Ls.)
  • NJW-RR 2006, 257
  • ZIP 1998, 2109
  • MDR 2006, 463
  • GRUR 2006, 164
  • MMR 2006, 105
  • K&R 2006, 85
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (85)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 08.10.1998 - I ZR 187/97

    00 DM - übertriebenes Anlocken, Handy für 0

    Auszug aus BGH, 02.06.2005 - I ZR 252/02
    Wird für einen Bestandteil eines Kopplungsangebots mit einem besonders günstigen Preis geworben, muss der Preis für die anderen Bestandteile des Angebots in der Werbung deutlich kenntlich gemacht werden (im Anschluss an BGHZ 139, 368 - Handy für 0, 00 DM).

    Entgegen der Ansicht des Berufungsgerichts entspricht die Antragsfassung in diesem Punkt der Antragstellung, über die der Senat in der Entscheidung "Handy für 0, 00 DM" (BGHZ 139, 368, 370) zu befinden hatte.

    Eine solche Gefahr besteht namentlich dann, wenn ein Teil des gekoppelten Angebots in der Werbung blickfangmäßig als besonders günstig herausgestellt wird (vgl. BGHZ 139, 368, 376 f. - Handy für 0, 00 DM; 151, 84, 89 - Kopplungsangebot I; BGH, Urt. v. 13.6.2002 - I ZR 71/01, GRUR 2002, 979, 981 = WRP 2002, 1259 - Kopplungsangebot II; Urt. v. 7.6.2001 - I ZR 157/98, GRUR 2002, 287, 288 = WRP 2002, 94 - Widerruf der Erledigungserklärung; Köhler in Baumbach/Hefermehl, Wettbewerbsrecht, 23. Aufl., § 4 UWG Rdn. 1.65; Bornkamm in Baumbach/Hefermehl aaO § 5 UWG Rdn. 7.33; Dreyer in Harte/Henning, UWG, § 5 Rdn. 204).

    Eine solche Angabe ist jedoch unvollständig, wenn nicht gleichzeitig die Preisbestandteile, die auf den Netzkartenvertrag entfallen, in der Werbung so dargestellt werden, dass sie dem blickfangmäßig herausgestellten Preis für das Mobiltelefon eindeutig zugeordnet sowie leicht erkennbar und deutlich lesbar sind (BGHZ 139, 368, 376 - Handy für 0, 00 DM; BGH WRP 1999, 512, 516 - Aktivierungskosten; vgl. auch BGH, Urt. v. 8.7.2004 - I ZR 142/02, GRUR 2004, 961, 963 = WRP 2004, 1479 - Grundeintrag Online).

  • BGH, 08.10.1998 - I ZR 107/97

    übertriebenes Anlocken

    Auszug aus BGH, 02.06.2005 - I ZR 252/02
    Anders als Antragsfassungen, die die konkrete Verletzungsform - etwa eingeleitet durch die Wörter "insbesondere wie" - nur als Beispiel heranziehen (dazu BGH, Urt. v. 8.10.1998 - I ZR 94/97, WRP 1999, 509, 511 - Kaufpreis je nur 1 DM; Urt. v. 8.10.1998 - I ZR 107/97, WRP 1999, 512, 515 - Aktivierungskosten), wird durch die unmittelbare Bezugnahme auf die konkrete Werbeanzeige mit dem Vergleichspartikel "wie" in der Regel deutlich gemacht, dass Gegenstand des Antrags allein die konkrete Werbeanzeige sein soll, wobei die abstrakt formulierten Merkmale die Funktion haben mögen, den Kreis der Varianten näher zu bestimmen, die von dem Verbot als kerngleiche Verletzungsformen erfasst sein sollen.

    Eine solche Angabe ist jedoch unvollständig, wenn nicht gleichzeitig die Preisbestandteile, die auf den Netzkartenvertrag entfallen, in der Werbung so dargestellt werden, dass sie dem blickfangmäßig herausgestellten Preis für das Mobiltelefon eindeutig zugeordnet sowie leicht erkennbar und deutlich lesbar sind (BGHZ 139, 368, 376 - Handy für 0, 00 DM; BGH WRP 1999, 512, 516 - Aktivierungskosten; vgl. auch BGH, Urt. v. 8.7.2004 - I ZR 142/02, GRUR 2004, 961, 963 = WRP 2004, 1479 - Grundeintrag Online).

  • BGH, 07.06.2001 - I ZR 210/97

    Werbung für Mobiltelefon bei gleichzeitigem Abschluß eines Netzkartenvertrages

    Auszug aus BGH, 02.06.2005 - I ZR 252/02
    Das Landgericht hat der Klage mit der Begründung stattgegeben, in der beanstandeten Werbung liege ein Verstoß gegen die Zugabeverordnung und gegen das Irreführungsverbot des § 3 UWG a.F. Das Berufungsgericht hat einen Verstoß gegen die Zugabeverordnung verneint, die Verurteilung jedoch mit der Begründung bestätigt, die Werbung verstoße unter dem Gesichtspunkt eines übertriebenen Anlockens gegen § 1 UWG a.F. Im ersten Revisionsverfahren hat der Bundesgerichtshof dieses Urteil aufgehoben und die Sache an das Berufungsgericht zur anderweiten Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten der Revision, zurückverwiesen (BGH, Urt. v. 7.6.2001 - I ZR 210/97).

    a) Der Senat hat bereits im ersten Revisionsurteil (BGH, Urt. v. 7.6.2001 - I ZR 210/97, Umdruck S. 4/5) deutlich gemacht, dass Gegenstand des mit der Klage geltend gemachten Unterlassungsantrags die konkrete Verletzungsform ist.

  • BGH, 08.06.2000 - I ZR 269/97

    Dentalästhetika

    Auszug aus BGH, 02.06.2005 - I ZR 252/02
    b) Allerdings bestimmt sich der Streitgegenstand nicht allein durch den Antrag, sondern auch durch den zur Begründung vorgetragenen Lebenssachverhalt (vgl. BGH, Urt. v. 8.6.2000 - I ZR 269/97, GRUR 2001, 181, 182 = WRP 2001, 28 - dentalästhetika, m.w.N.).

    So setzt die Annahme einer Irreführung voraus, dass eine entsprechende Fehlvorstellung der angesprochenen Verkehrskreise vorgetragen worden ist (vgl. BGH GRUR 2001, 181, 182 f. - dentalästhetika).

  • BGH, 08.10.1998 - I ZR 94/97

    übertriebenes Anlocken

    Auszug aus BGH, 02.06.2005 - I ZR 252/02
    Anders als Antragsfassungen, die die konkrete Verletzungsform - etwa eingeleitet durch die Wörter "insbesondere wie" - nur als Beispiel heranziehen (dazu BGH, Urt. v. 8.10.1998 - I ZR 94/97, WRP 1999, 509, 511 - Kaufpreis je nur 1 DM; Urt. v. 8.10.1998 - I ZR 107/97, WRP 1999, 512, 515 - Aktivierungskosten), wird durch die unmittelbare Bezugnahme auf die konkrete Werbeanzeige mit dem Vergleichspartikel "wie" in der Regel deutlich gemacht, dass Gegenstand des Antrags allein die konkrete Werbeanzeige sein soll, wobei die abstrakt formulierten Merkmale die Funktion haben mögen, den Kreis der Varianten näher zu bestimmen, die von dem Verbot als kerngleiche Verletzungsformen erfasst sein sollen.
  • BGH, 07.06.2001 - I ZR 115/99

    Jubiläumsschnäppchen; Jubiläumsverkauf als unzulässige Sonderveranstaltung

    Auszug aus BGH, 02.06.2005 - I ZR 252/02
    Der Antrag wird aber im Streitfall durch den konkretisierenden Hinweis "... wie geschehen in der Allgäuer Zeitung vom 30.11.1995 ..." näher bestimmt; dies deutet darauf hin, dass eine Werbeanzeige untersagt werden soll, die neben den abstrakt umschriebenen Merkmalen noch eine Reihe weiterer Eigenschaften aufweist (vgl. BGH, Urt. v. 7.6.2001 - I ZR 115/99, GRUR 2002, 177, 178 = WRP 2001, 1182 - Jubiläumsschnäppchen).
  • BGH, 13.06.2002 - I ZR 173/01

    Zulässigkeit von Kopplungsangeboten

    Auszug aus BGH, 02.06.2005 - I ZR 252/02
    Eine solche Gefahr besteht namentlich dann, wenn ein Teil des gekoppelten Angebots in der Werbung blickfangmäßig als besonders günstig herausgestellt wird (vgl. BGHZ 139, 368, 376 f. - Handy für 0, 00 DM; 151, 84, 89 - Kopplungsangebot I; BGH, Urt. v. 13.6.2002 - I ZR 71/01, GRUR 2002, 979, 981 = WRP 2002, 1259 - Kopplungsangebot II; Urt. v. 7.6.2001 - I ZR 157/98, GRUR 2002, 287, 288 = WRP 2002, 94 - Widerruf der Erledigungserklärung; Köhler in Baumbach/Hefermehl, Wettbewerbsrecht, 23. Aufl., § 4 UWG Rdn. 1.65; Bornkamm in Baumbach/Hefermehl aaO § 5 UWG Rdn. 7.33; Dreyer in Harte/Henning, UWG, § 5 Rdn. 204).
  • BGH, 07.06.2001 - I ZR 157/98

    Widerruf der Erledigungserklärung

    Auszug aus BGH, 02.06.2005 - I ZR 252/02
    Eine solche Gefahr besteht namentlich dann, wenn ein Teil des gekoppelten Angebots in der Werbung blickfangmäßig als besonders günstig herausgestellt wird (vgl. BGHZ 139, 368, 376 f. - Handy für 0, 00 DM; 151, 84, 89 - Kopplungsangebot I; BGH, Urt. v. 13.6.2002 - I ZR 71/01, GRUR 2002, 979, 981 = WRP 2002, 1259 - Kopplungsangebot II; Urt. v. 7.6.2001 - I ZR 157/98, GRUR 2002, 287, 288 = WRP 2002, 94 - Widerruf der Erledigungserklärung; Köhler in Baumbach/Hefermehl, Wettbewerbsrecht, 23. Aufl., § 4 UWG Rdn. 1.65; Bornkamm in Baumbach/Hefermehl aaO § 5 UWG Rdn. 7.33; Dreyer in Harte/Henning, UWG, § 5 Rdn. 204).
  • BGH, 13.06.2002 - I ZR 71/01

    BGH lockert Rechtsprechung zu Geschenken im Handel

    Auszug aus BGH, 02.06.2005 - I ZR 252/02
    Eine solche Gefahr besteht namentlich dann, wenn ein Teil des gekoppelten Angebots in der Werbung blickfangmäßig als besonders günstig herausgestellt wird (vgl. BGHZ 139, 368, 376 f. - Handy für 0, 00 DM; 151, 84, 89 - Kopplungsangebot I; BGH, Urt. v. 13.6.2002 - I ZR 71/01, GRUR 2002, 979, 981 = WRP 2002, 1259 - Kopplungsangebot II; Urt. v. 7.6.2001 - I ZR 157/98, GRUR 2002, 287, 288 = WRP 2002, 94 - Widerruf der Erledigungserklärung; Köhler in Baumbach/Hefermehl, Wettbewerbsrecht, 23. Aufl., § 4 UWG Rdn. 1.65; Bornkamm in Baumbach/Hefermehl aaO § 5 UWG Rdn. 7.33; Dreyer in Harte/Henning, UWG, § 5 Rdn. 204).
  • BGH, 08.07.2004 - I ZR 142/02

    "Grundeintrag Online"; Irreführung der Gestaltung eines Formulars über

    Auszug aus BGH, 02.06.2005 - I ZR 252/02
    Eine solche Angabe ist jedoch unvollständig, wenn nicht gleichzeitig die Preisbestandteile, die auf den Netzkartenvertrag entfallen, in der Werbung so dargestellt werden, dass sie dem blickfangmäßig herausgestellten Preis für das Mobiltelefon eindeutig zugeordnet sowie leicht erkennbar und deutlich lesbar sind (BGHZ 139, 368, 376 - Handy für 0, 00 DM; BGH WRP 1999, 512, 516 - Aktivierungskosten; vgl. auch BGH, Urt. v. 8.7.2004 - I ZR 142/02, GRUR 2004, 961, 963 = WRP 2004, 1479 - Grundeintrag Online).
  • OLG Stuttgart, 27.02.2020 - 2 U 257/19

    Reifensofortverkauf - Verstoß gegen Datenschutzgrundverordnung mit Inserat auf

    Anders als Antragsfassungen, die die konkrete Verletzungsform - etwa eingeleitet durch die Wörter "insbesondere wie" - nur als Beispiel heranziehen, wird durch die unmittelbare Bezugnahme auf die konkrete Werbeanzeige mit dem Vergleichspartikel "wie" in der Regel deutlich gemacht, dass Gegenstand des Antrags allein die konkrete Werbeanzeige sein soll, wobei die abstrakt formulierten Merkmale die Funktion haben mögen, den Kreis der Varianten näher zu bestimmen, die von dem Verbot als kerngleiche Verletzungsformen erfasst sein sollen (BGH, Urteil vom 02. Juni 2005 - I ZR 252/02, juris Rn. 14 - Aktivierungskosten II; BGH, Urteil vom 29. April 2010 - I ZR 202/07, juris Rn. 36 - Erinnerungswerbung im Internet).
  • OLG Hamburg, 01.07.2015 - 5 U 175/10

    GEMA ./. YouTube II

    Die neben der in Bezug genommenen konkreten Verletzungsform, wie hier, abstrakt formulierten Merkmale haben bei einem Unterlassungstenor, der auf die konkrete Verletzungsform beschränkt ist, die Funktion, den Kreis der Varianten näher zu bestimmen, die von dem Verbot als kerngleiche Verletzungsformen erfasst sein sollen (vgl. BGH GRUR 2006, 164, 165 Tz. 14 - Aktivierungskosten II).
  • BGH, 10.02.2011 - I ZR 183/09

    Irische Butter

    Was die Beschreibung der konkreten Verletzungsform angeht, handelt es sich daher um eine unschädliche Überbestimmung (vgl. BGH, Urteil vom 2. Juni 2005 - I ZR 252/02, GRUR 2006, 164 Rn. 14 = WRP 2006, 84 - Aktivierungskosten II).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   BGH, 23.03.2006 - IX ZB 130/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,746
BGH, 23.03.2006 - IX ZB 130/05 (https://dejure.org/2006,746)
BGH, Entscheidung vom 23.03.2006 - IX ZB 130/05 (https://dejure.org/2006,746)
BGH, Entscheidung vom 23. März 2006 - IX ZB 130/05 (https://dejure.org/2006,746)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2006,746) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (14)

Kurzfassungen/Presse

  • streifler.de (Zusammenfassung)

    Insolvenzverwalter hat Anspruch auf Prozesskostenhilfe für beigeordneten Rechtsanwalt

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2006, 1597
  • ZIP 2006, 825
  • MDR 2006, 1310
  • NZI 2006, 341
  • WM 2006, 1298
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (27)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 18.09.2003 - IX ZB 460/02

    Voraussetzungen der Prozeßkostenhilfe für den Insolvenzverwalter im

    Auszug aus BGH, 23.03.2006 - IX ZB 130/05
    Dies widerspricht dem eindeutigen Zweck der Vorschrift (vgl. BGH, Beschl. v. 18. September 2003 - IX ZB 460/02, ZIP 2003, 2036).

    Gerade der Rechtsverfolgung durch Insolvenzverwalter mit dem Ziel der Masseanreicherung hat der Gesetzgeber ein eigenständiges, schutzwürdiges öffentliches Interesse beigemessen (vgl. BGH, Urt. v. 27. September 1990 - IX ZR 250/89, ZIP 1990, 1490, 1491 m. Anm. Merz EWiR 1990, 1243 f; Beschl. v. 18. September 2003 - IX ZB 460/02, aaO).

  • BGH, 11.11.2004 - IX ZB 48/04

    Überprüfung der Entgelte für die Beauftragung externer Sachverständiger durch den

    Auszug aus BGH, 23.03.2006 - IX ZB 130/05
    aa) Der Senat hat zu § 5 Abs. 1 InsVV bereits entschieden, dass ein Insolvenzverwalter, auch wenn er selbst Volljurist ist, Aufgaben, die ein Insolvenzverwalter ohne volljuristische Ausbildung im Allgemeinen nicht lösen kann, auf einen Rechtsanwalt übertragen und die dadurch entstandenen Auslagen aus der Masse entnehmen kann (BGH, Beschl. v. 11. November 2004 - IX ZB 48/04, ZIP 2005, 36, 37; siehe auch BGHZ 139, 309, 313 f; 160, 176, 182 f).

    b) Legt man bei der Prüfung die vom Senat (vgl. BGH, Beschl. v. 11. November 2004 - IX ZB 48/04, aaO S. 36 f) entwickelten Maßstäbe an, ist dem Beiordnungsantrag zu entsprechen.

  • BGH, 22.07.2004 - IX ZB 161/03

    Erstattung von Auslagen des Insolvenzverwalters für die Erfüllung steuerlicher

    Auszug aus BGH, 23.03.2006 - IX ZB 130/05
    aa) Der Senat hat zu § 5 Abs. 1 InsVV bereits entschieden, dass ein Insolvenzverwalter, auch wenn er selbst Volljurist ist, Aufgaben, die ein Insolvenzverwalter ohne volljuristische Ausbildung im Allgemeinen nicht lösen kann, auf einen Rechtsanwalt übertragen und die dadurch entstandenen Auslagen aus der Masse entnehmen kann (BGH, Beschl. v. 11. November 2004 - IX ZB 48/04, ZIP 2005, 36, 37; siehe auch BGHZ 139, 309, 313 f; 160, 176, 182 f).
  • BGH, 27.09.1990 - IX ZR 250/89

    Antrag auf Prozeßkostenhilfe - Konkursverwalter - Kommanditgesellschaft -

    Auszug aus BGH, 23.03.2006 - IX ZB 130/05
    Gerade der Rechtsverfolgung durch Insolvenzverwalter mit dem Ziel der Masseanreicherung hat der Gesetzgeber ein eigenständiges, schutzwürdiges öffentliches Interesse beigemessen (vgl. BGH, Urt. v. 27. September 1990 - IX ZR 250/89, ZIP 1990, 1490, 1491 m. Anm. Merz EWiR 1990, 1243 f; Beschl. v. 18. September 2003 - IX ZB 460/02, aaO).
  • BAG, 28.04.2003 - 2 AZB 78/02

    Prozesskostenhilfe und Anwaltsbeiordnung für Insolvenzverwalter -

    Auszug aus BGH, 23.03.2006 - IX ZB 130/05
    Das Bundesarbeitsgericht hat hierzu im Einzelnen ausgeführt, eine strengere Handhabung im Rahmen der Anwaltsbeiordnung bewirke, dass der als Rechtsanwalt zugelassene Insolvenzverwalter bei Massearmut regelmäßig leer ausgehe oder - bei Beauftragung eines anderen Rechtsanwalts - diesem nach §§ 55, 61 InsO schadensersatzpflichtig sei (vgl. BAG ZIP 2003, 1947, 1948 f; ZInsO 2003, 722, 724).
  • BGH, 17.09.1998 - IX ZR 237/97

    Gebührenansprüche des als Liquidator tätigen Rechtsanwalts

    Auszug aus BGH, 23.03.2006 - IX ZB 130/05
    aa) Der Senat hat zu § 5 Abs. 1 InsVV bereits entschieden, dass ein Insolvenzverwalter, auch wenn er selbst Volljurist ist, Aufgaben, die ein Insolvenzverwalter ohne volljuristische Ausbildung im Allgemeinen nicht lösen kann, auf einen Rechtsanwalt übertragen und die dadurch entstandenen Auslagen aus der Masse entnehmen kann (BGH, Beschl. v. 11. November 2004 - IX ZB 48/04, ZIP 2005, 36, 37; siehe auch BGHZ 139, 309, 313 f; 160, 176, 182 f).
  • BGH, 24.01.1991 - IX ZR 250/89

    Einsatz von Hilfskräften durch den Konkursverwalter; Interessenkollision des

    Auszug aus BGH, 23.03.2006 - IX ZB 130/05
    Gerade der Rechtsverfolgung durch Insolvenzverwalter mit dem Ziel der Masseanreicherung hat der Gesetzgeber ein eigenständiges, schutzwürdiges öffentliches Interesse beigemessen (vgl. BGH, Urt. v. 27. September 1990 - IX ZR 250/89, ZIP 1990, 1490, 1491 m. Anm. Merz EWiR 1990, 1243 f; Beschl. v. 18. September 2003 - IX ZB 460/02, aaO).
  • BAG, 08.05.2003 - 2 AZB 56/02

    Prozeßkostenhilfe - Insolvenzverwalter - Beiordnung

    Auszug aus BGH, 23.03.2006 - IX ZB 130/05
    Das Bundesarbeitsgericht hat hierzu im Einzelnen ausgeführt, eine strengere Handhabung im Rahmen der Anwaltsbeiordnung bewirke, dass der als Rechtsanwalt zugelassene Insolvenzverwalter bei Massearmut regelmäßig leer ausgehe oder - bei Beauftragung eines anderen Rechtsanwalts - diesem nach §§ 55, 61 InsO schadensersatzpflichtig sei (vgl. BAG ZIP 2003, 1947, 1948 f; ZInsO 2003, 722, 724).
  • BGH, 20.07.2017 - IX ZR 310/14

    Persönliche Haftung des Insolvenzverwalters wegen vorsätzlicher sittenwidriger

    (a) Die Tätigkeiten des Zeugen K.     sind nach den getroffenen Feststellungen dem Beklagten als Insolvenzverwalter zu- und auf seinen Vergütungsanspruch anzurechnen, weil der Zeuge bei diesem beschäftigt und für Tätigkeiten eingeschaltet war, die zu den allgemeinen Geschäften eines Insolvenzverwalters gehören (vgl. für die Ermittlung von Anfechtungsansprüchen BGH, Beschluss vom 8. März 2012 - IX ZB 162/11, WM 2012, 666 Rn. 11; vom 14. November 2012 - IX ZB 95/10, ZVI 2013, 167 Rn. 4; anders für die Beiordnung eines Rechtsanwalts im Rahmen einer Prozesskostenhilfe im Anfechtungsrechtsstreit BGH, Beschluss vom 23. März 2006 - IX ZB 130/05, WM 2006, 1298 Rn. 9).
  • BGH, 08.03.2012 - IX ZB 162/11

    Insolvenzverwaltervergütung: Festsetzung eines Zuschlags für

    Einen Anfechtungsrechtsstreit wird dagegen ein Insolvenzverwalter ohne volljuristische Ausbildung auf einen Rechtsanwalt übertragen und die dadurch entstehenden Auslagen der Masse entnehmen (BGH, Beschluss vom 23. März 2006 - IX ZB 130/05, ZIP 2006, 825 Rn. 6, 9).
  • BGH, 28.09.2006 - IX ZR 136/05

    Wirkung einer vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens erklärten Aufrechnung;

    Indessen ist im Rahmen des § 96 Abs. 1 Nr. 3 InsO die Anfechtbarkeit inzident voll durchzuprüfen (G. Fischer ZIP 2004, 1679, 1682), und diese Prüfung ist oft mit schwierigen rechtlichen und tatsächlichen Fragen verbunden (vgl. BGH, Beschl. v. 23. März 2006 - IX ZB 130/05, NZI 2006, 341).
  • BFH, 18.09.2019 - XI R 19/17

    Vorsteuerabzug aus Rechtsanwaltskosten zur Prüfung von Haftungsansprüchen in der

    Dazu kann auch die (vorprozessuale) Einschaltung von Rechtsanwälten bezüglich spezifischer Rechtsfragen gehören, wobei sich je nach Handlungsweise unterschiedliche Folgen für seine Vergütung ergeben (vgl. BGH-Urteil vom 03.03.2016 - IX ZR 119/15, ZIP 2016, 727, Rz 17; BGH-Beschlüsse vom 23.03.2006 - IX ZB 130/05, ZIP 2006, 825, Rz 6, 9; vom 08.03.2012 - IX ZB 162/11, ZIP 2012, 682, Rz 12; vom 13.03.2014 - IX ZB 204/11, Zeitschrift für das gesamte Insolvenzrecht --ZInsO-- 2014, 951, Rz 10; Keller in Keller, Vergütung und Kosten im Insolvenzverfahren, 4. Aufl., § 13 Rz 6; Stoffler in Kübler/Prütting/Bork, InsO, § 4 InsVV Rz 23).
  • BGH, 10.10.2006 - XI ZB 1/06

    Beiordnung eines nicht bei dem Prozessgericht zugelassenen Rechtsanwalts

    Der Bundesgerichtshof hat sich mit der Streitfrage bisher nicht näher befasst, die Beiordnung eines auswärtigen nur zu den Bedingungen eines ortsansässigen Rechtsanwalts aber für zulässig erachtet (vgl. BGHZ 159, 370, 373; BGH, Beschlüsse vom 23. März 2006 - IX ZB 130/05, WM 2006, 1298 und vom 6. April 2006 - IX ZB 169/05, NJW 2006, 1881).
  • BGH, 14.11.2012 - IX ZB 95/10

    Vergütungsfestsetzung für Insolvenzverwalter: Kürzung der Vergütung um nicht

    Einen solchen wird ein Insolvenzverwalter ohne volljuristische Ausbildung auf einen Rechtsanwalt übertragen und die dadurch entstehenden Auslagen, sofern sie nicht vom Anfechtungsgegner zu tragen sind, der Masse entnehmen (BGH, Beschluss vom 23. März 2006 - IX ZB 130/05, ZIP 2006, 825 Rn. 6, 9; vom 8. März 2012, aaO Rn. 12).
  • BGH, 06.04.2006 - IX ZB 169/05

    Beiordnung eines Rechtsanwalts bei Bewilligung von Prozesskostenhilfe für den

    Auf die vom Landgericht für grundsätzlich gehaltene Frage, ob die Beiordnung eines Rechtsanwalts auch dann im Sinne von § 121 Abs. 2 Fall 1 ZPO erforderlich ist, wenn der klagende Insolvenzverwalter zugleich Rechtsanwalt ist, kommt es im vorliegenden Fall also nicht an (vgl. dazu BGH, Beschl. v. 23. März 2006 - IX ZB 130/05, z.V.b.).
  • BGH, 12.09.2019 - IX ZB 1/17

    Übertragung der einem Insolvenzverwalter obliegenden Aufgabe auf einen

    Aufgaben, die ein Insolvenzverwalter ohne volljuristische Ausbildung im Allgemeinen nicht lösen kann, darf er, auch wenn er selbst Volljurist ist, auf einen Rechtsanwalt übertragen und die dadurch entstehenden Auslagen aus der Masse entnehmen (BGH, Beschluss vom 23. März 2006 - IX ZB 130/05, WM 2006, 1298 Rn. 6; vom 3. Juli 2008 - IX ZB 167/07, juris Rn. 10, jeweils mwN).
  • BGH, 17.11.2009 - VIII ZB 44/09

    Fristversäumung bei Antrag auf Prozesskostenhilfe; Beschwerderecht der

    Eine Erstattung der außergerichtlichen Kosten des Rechtsbeschwerdeverfahrens findet gemäß § 127 Abs. 4 ZPO nicht statt (vgl. BGH, Beschluss vom 23. März 2006 - IX ZB 130/05, NJW 2006, 1597, Tz. 10; Musielak/Fischer, a.a.O., § 127 Rdnr. 29; jeweils m.w.N.).
  • BGH, 14.01.2021 - IX ZB 27/18

    Berechnungsgrundlage für die Vergütung eines nur mit der Prüfung einer

    Zwar wird ein Insolvenzverwalter ohne volljuristische Ausbildung in der Regel einen Rechtsstreit über einen Anfechtungsanspruch auf einen Rechtsanwalt übertragen und die dadurch entstehenden Auslagen, sofern sie nicht vom Anfechtungsgegner zu tragen sind, der Masse entnehmen (BGH, Beschluss vom 23. März 2006 - IX ZB 130/05, ZIP 2006, 825 Rn. 6, 9; vom 8. März 2012, aaO Rn. 12).
  • BGH, 23.04.2013 - II ZB 21/11

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Ursächlichkeit der Mittellosigkeit für die

  • BGH, 03.07.2008 - IX ZB 167/07

    Anrechnung an externer Rechtsvertreter gezahlter Vergütungen auf die Vergütung

  • BGH, 21.02.2008 - IX ZB 232/06

    Erhöhung der Regelvergütung des Insolvenzverwalters wegen der Bearbeitung von

  • BGH, 26.09.2012 - XII ZB 664/10

    Prozesskostenhilfebewilligung: Beschwerdebefugnis der Staatskasse

  • VerfGH Sachsen, 18.01.2019 - 88-IV-18

    Verfassungswidrige Ablehnung der Gewährung von Prozesskostenhilfe für eine

  • BGH, 26.10.2006 - IX ZB 176/05

    Beiordnung eines Rechtsanwalts nach Bewilligung von Prozesskostenhilfe für den

  • BGH, 29.09.2022 - IX ZA 10/22

    Vergütung des als Rechtsanwalt zugelassenen Insolvenzverwalters:

  • OLG Karlsruhe, 20.07.2007 - 2 WF 51/07

    Beiordnung eines wohnortnahen RA

  • BGH, 06.04.2006 - IX ZB 170/05

    Beiordnung eines Rechtsanwalts bei Bewilligung von Prozesskostenhilfe für den

  • OLG Dresden, 11.02.2019 - 3 W 549/18
  • BGH, 10.01.2013 - KZB 62/12

    Statthaftigkeit einer Beschwerde vor dem BGH gegen einen Prozesskostenhilfe

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 06.07.2015 - 8 E 532/14

    Rechtmäßigkeit der Ablehnung der Beiordnung eines Rechtsanwalts im Rahmen eines

  • LSG Berlin-Brandenburg, 30.11.2011 - L 18 AS 2113/11
  • LG Aachen, 08.05.2007 - 6 T 67/07

    Zahlung aus einem ausgelagerten Auftrag zur Ermittlung von

  • LSG Berlin-Brandenburg, 30.11.2011 - L 18 AL 2113/11

    Beiordnung eines auswärtigen Rechtsanwalts - Beschränkung gemäß Mehrkostenverbot

  • VG Cottbus, 26.05.2009 - 7 K 744/07

    Notwendige Bevollmächtigung eines Rechtsanwalts durch den Insolvenzverwalter

  • LG Dresden, 23.04.2010 - 10 O 3238/09

    Arbeitnehmersozialversicherungsbeiträge sind nach § 28e Abs. 1 S. 2 SGB IV nicht

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht