Weitere Entscheidung unten: LG Landau/Pfalz, 17.11.2005

Rechtsprechung
   KG, 24.11.2005 - 12 U 188/04   

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https://dejure.org/2005,2192
KG, 24.11.2005 - 12 U 188/04 (https://dejure.org/2005,2192)
KG, Entscheidung vom 24.11.2005 - 12 U 188/04 (https://dejure.org/2005,2192)
KG, Entscheidung vom 24. November 2005 - 12 U 188/04 (https://dejure.org/2005,2192)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Umfang der materiellen Rechtskraft der tatsächlichen Feststellungen eines Urteils; Verwertbarkeit eines Sachverständigengutachtens aus einem Parallelverfahren; Zulässigkeit eines neues Vortrags in Berufungsverfahren; Haftung eines Fahrzeugführers bei Unvermeidbarkeit des ...

  • Judicialis

    StVG § 7 Abs. 1; ; StVG § 18; ; BGB § 426 Abs. 1 Satz 1; ; BGB § 823; ; PflVG § 3 Nr. 1; ; PflVG § 3 Nr. 2; ; ZPO § 411a n.F.; ; ZPO § 426 Abs. 1 Satz 1; ; ZPO § 531 Abs. 2; ; EGZPO § 29 Nr. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beantwortung aufklärungsbedürftiger Fragen durch ein Gutachten aus einem Parallelverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Unfallschadensregulierung - Kausalität einer Geschwindigkeitsüberschreitung trotz Unvermeidbarkeit

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2006, 1677
  • MDR 2006, 810
  • VersR 2006, 1377
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 18.11.2003 - VI ZR 31/02

    Haftungsverteilung bei einem Verkehrsunfall aufgrund grob verkehrswidrigen

    Auszug aus KG, 24.11.2005 - 12 U 188/04
    Nach der Rechtsprechung des BGH (DAR 2000, 524; NJW 2001, 152, 153; NJW 2004, 772, 773) ist ein unfallursächliches Verschulden des Fahrzeugführers auch dann anzunehmen, wenn er die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten hätte und es bei Beachtung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit "zumindest zu einer deutlichen Abmilderung des Unfallverlaufs und der erlittenen Verletzungen gekommen wäre".

    Die Revision wird zugelassen, weil die Einzelheiten der Haftung eines Fahrzeugführers, der bei überhöhter Geschwindigkeit in einen Verkehrsunfall verwickelt wird, den er auch bei Einhaltung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit nicht hätte vermeiden können, für Personenschäden, soweit ersichtlich, in der höchstrichterlichen Rechtsprechung bisher nicht abschließend geklärt sind, und zwar auch nicht durch die Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 8. November 2003 - VI ZR 31/02 - VersR 2004, 392 = NJW 2004, 772).

  • BGH, 10.10.2000 - VI ZR 268/99

    Anforderung an die Sorgfaltspflicht eines Kraftfahrers gegenüber einem

    Auszug aus KG, 24.11.2005 - 12 U 188/04
    Nach der Rechtsprechung des BGH (DAR 2000, 524; NJW 2001, 152, 153; NJW 2004, 772, 773) ist ein unfallursächliches Verschulden des Fahrzeugführers auch dann anzunehmen, wenn er die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten hätte und es bei Beachtung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit "zumindest zu einer deutlichen Abmilderung des Unfallverlaufs und der erlittenen Verletzungen gekommen wäre".
  • BGH, 27.06.2000 - VI ZR 126/99

    Haftungsverteilung bei Kollision eines PKW mit einem Fußgänger

    Auszug aus KG, 24.11.2005 - 12 U 188/04
    Nach der Rechtsprechung des BGH (DAR 2000, 524; NJW 2001, 152, 153; NJW 2004, 772, 773) ist ein unfallursächliches Verschulden des Fahrzeugführers auch dann anzunehmen, wenn er die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten hätte und es bei Beachtung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit "zumindest zu einer deutlichen Abmilderung des Unfallverlaufs und der erlittenen Verletzungen gekommen wäre".
  • BGH, 24.06.1993 - III ZR 43/92

    Rechtskraft der Abweisung einer Schadensersatzklage wegen Amtspflichtverletzung

    Auszug aus KG, 24.11.2005 - 12 U 188/04
    Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus der von den Beklagten zitierten Entscheidung des Bundesgerichtshofes in NJW 1993, 3204, 3205.
  • BGH, 06.06.2000 - VI ZR 98/99

    Weitere Sachaufklärung nach urkundenbeweislicher Verwertung eines Gutachtens aus

    Auszug aus KG, 24.11.2005 - 12 U 188/04
    Nur wenn die Ausführungen des urkundlich zu verwertenden Gutachtens nicht ausreichen, um die von einer Partei zum Beweisthema angestellten Überlegungen und die in ihrem Vortrag angesprochenen aufklärungsbedürftigen Fragen zu beantworten, muss der Tatrichter auf Antrag der Partei einen Sachverständigen hinzuziehen und eine schriftliche oder mündliche Begutachtung anordnen (BGH NJW 2002, 2324; BGH MDR 2000, 1148; BGH NJW 1997, 3381; Zöller/Vollkommer, ZPO, 25. Aufl., § 402 Rdnr. 6 d).
  • BGH, 23.04.2002 - VI ZR 180/01

    Vermeidbarkeit eines Zusammenstoßes zwischen einem PKW und einem Fußgänger;

    Auszug aus KG, 24.11.2005 - 12 U 188/04
    Nur wenn die Ausführungen des urkundlich zu verwertenden Gutachtens nicht ausreichen, um die von einer Partei zum Beweisthema angestellten Überlegungen und die in ihrem Vortrag angesprochenen aufklärungsbedürftigen Fragen zu beantworten, muss der Tatrichter auf Antrag der Partei einen Sachverständigen hinzuziehen und eine schriftliche oder mündliche Begutachtung anordnen (BGH NJW 2002, 2324; BGH MDR 2000, 1148; BGH NJW 1997, 3381; Zöller/Vollkommer, ZPO, 25. Aufl., § 402 Rdnr. 6 d).
  • BGH, 27.05.1982 - III ZR 201/80

    Wiederholung der Beweisaufnahme durch das Berufungsgericht

    Auszug aus KG, 24.11.2005 - 12 U 188/04
    Der Tatrichter kann jedoch von der Einholung eines Sachverständigengutachtens absehen, wenn ihm ein früher erstattetes Gutachten über die Beweisfrage vorliegt; er kann dieses dann im Wege des Urkundsbeweises würdigen (BGH NJW 1987, 2300 f.; BGH NJW 1982, 2874; BGH NJW 1983, 121).
  • BGH, 26.05.1982 - IVa ZR 76/80

    Arglistige Nichtzurkenntnisnahme von Mängeln des Kraftfahrzeugs durch den

    Auszug aus KG, 24.11.2005 - 12 U 188/04
    Der Tatrichter kann jedoch von der Einholung eines Sachverständigengutachtens absehen, wenn ihm ein früher erstattetes Gutachten über die Beweisfrage vorliegt; er kann dieses dann im Wege des Urkundsbeweises würdigen (BGH NJW 1987, 2300 f.; BGH NJW 1982, 2874; BGH NJW 1983, 121).
  • BGH, 22.04.1997 - VI ZR 198/96

    Urkundenbeweisliche Verwertung von Gutachten aus beigezogenen Verfahren;

    Auszug aus KG, 24.11.2005 - 12 U 188/04
    Nur wenn die Ausführungen des urkundlich zu verwertenden Gutachtens nicht ausreichen, um die von einer Partei zum Beweisthema angestellten Überlegungen und die in ihrem Vortrag angesprochenen aufklärungsbedürftigen Fragen zu beantworten, muss der Tatrichter auf Antrag der Partei einen Sachverständigen hinzuziehen und eine schriftliche oder mündliche Begutachtung anordnen (BGH NJW 2002, 2324; BGH MDR 2000, 1148; BGH NJW 1997, 3381; Zöller/Vollkommer, ZPO, 25. Aufl., § 402 Rdnr. 6 d).
  • BGH, 19.05.1987 - VI ZR 147/86

    Beweis durch Begutachtung durch eine Gutachter- und Schlichtungsstelle im

    Auszug aus KG, 24.11.2005 - 12 U 188/04
    Der Tatrichter kann jedoch von der Einholung eines Sachverständigengutachtens absehen, wenn ihm ein früher erstattetes Gutachten über die Beweisfrage vorliegt; er kann dieses dann im Wege des Urkundsbeweises würdigen (BGH NJW 1987, 2300 f.; BGH NJW 1982, 2874; BGH NJW 1983, 121).
  • OLG München, 21.05.2010 - 10 U 2853/06

    Schadenersatz nach Verkehrsunfall: Reichweite der so genannten

    Die entscheidungserheblichen Fragen sind damit durch den Sachverständigen ausreichend beantwortet, so daß davon abgesehen werden konnte, eine schriftliche oder mündliche Begutachtung durch ihn im vorliegenden Verfahren anordnen (vgl. KG NJW 2006, 1677 unter Hinweis auf BGH NJW 2002, 2324; MDR 2000, 1148; NJW 1997, 3381).
  • OLG Frankfurt, 15.04.2014 - 16 U 213/13

    Verkehrsunfall zwischen zwei Pkw im Kreuzungsbereich einer Tempo30-Zone: Deutlich

    Demnach ist der für eine Haftung erforderliche Zurechnungszusammenhang schon dann anzunehmen, wenn der Unfall bei ordnungsgemäßer Fahrweise des PKW zu deutlich geringeren Schäden geführt hätte (vgl. so ausdrücklich BGH, Urteil vom 10.10.2000, VI ZR 268/99 = NJW 2001, 152 Rn. 8; vgl. auch Urteil vom 27. Juni 2000, VI ZR 126/00 = NJW 2000, 3069; Urteil vom 18.11.2003, VI ZR 31/02 = NJW 2004, 772; Urteil vom 26.4.2005, VI ZR 228/03 = NJW 2005, 1940; KG, Teilurteil vom 24.11.2005, 12 U 188/04 = NJW 2006, 1677).

    Der Senat vertritt mit dem Kammergericht (Teilurteil vom 24.11.2005, a.a.O.) die Auffassung, dass der Fahrzeugführer nicht für konkret jene Schäden haftet, die nur aufgrund der zulässigen Höchstgeschwindigkeit hervorgerufen worden sind und bei Einhaltung der zuständigen Geschwindigkeit nicht entstanden wären, sondern dass er aufgrund der zurechenbaren Erhöhung der Betriebsgefahr wie auch sonst üblich nach einer zu ermittelnden Quote des Gesamtschadens einzustehen hat.

  • OLG Saarbrücken, 14.08.2014 - 4 U 150/13

    Haftungsverteilung bei Kfz-Unfall: Kausalität des Geschwindigkeitsverstoßes für

    Es erscheint daher sachgerecht, den Verursacherbeitrag durch Anrechnung einer Quote über alle Schadenspositionen zu pauschalieren (ebenso KG, MDR 2006, 810).
  • LG Saarbrücken, 23.03.2023 - 10 O 15/21

    Geschwindigkeitsüberschreitung verursacht schweren Verkehrsunfall

    Davon ist bei der Verursachung von Personenschäden dann auszugehen, wenn es zu einer deutlichen Abmilderung des Unfallverlaufs und der dabei erlittenen Verletzungen gekommen wäre (BGH, Urteil vom 26. April 2005 - VI ZR 228/03, NJW 2005, 1940; OLG Saarbrücken, Urteil vom 14. August 2014 - 4 U 150/13, NVZ 2015, 295; KG, Urteil vom 24. November 2005 - 12 U 188/04, NJW 2006, 1677).

    Die Kammer vertritt insofern die Auffassung, dass die zurechenbare Erhöhung der Betriebsgefahr im Wege der Erhöhung der Quote am Gesamtschaden zu berücksichtigen ist (vgl. ebenso OLG Saarbrücken, Urteil vom 14. August 2014 - 4 U 150/13, NVZ 2015, 295; KG, Urteil vom 24. November 2005 - 12 U 188/04, NJW 2006, 1677; OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 15. April 2014 - 16 U 213/12, NJOZ 2015, 169; BGH, Urteil vom 26. April 2005 - VI ZR 228/03, NJW 2005, 1940).

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Rechtsprechung
   LG Landau/Pfalz, 17.11.2005 - 4 O 919/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,22731
LG Landau/Pfalz, 17.11.2005 - 4 O 919/02 (https://dejure.org/2005,22731)
LG Landau/Pfalz, Entscheidung vom 17.11.2005 - 4 O 919/02 (https://dejure.org/2005,22731)
LG Landau/Pfalz, Entscheidung vom 17. November 2005 - 4 O 919/02 (https://dejure.org/2005,22731)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • NJW 2006, 1677 (Ls.)
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