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   OLG Celle, 03.04.2006 - 3 W 35/06   

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https://dejure.org/2006,1632
OLG Celle, 03.04.2006 - 3 W 35/06 (https://dejure.org/2006,1632)
OLG Celle, Entscheidung vom 03.04.2006 - 3 W 35/06 (https://dejure.org/2006,1632)
OLG Celle, Entscheidung vom 03. April 2006 - 3 W 35/06 (https://dejure.org/2006,1632)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • openjur.de

    Haftung eines Kreditinstitutes: Finanzierung des Erwerbs einer "Schrottimmobilie"; Voraussetzung der Schadenersatzpflicht des Kreditinstitutes bei fehlerhafter Belehrung über das bestehende Widerrufsrecht

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Schadensersatzanspruch der Kreditinstitute bei Verletzung der Rechtspflicht zur ordnungsgemäßen Belehrung der Verbraucher über ihr Widerrufsrecht; Fehlende Bindung des Verbrauchers an den Kaufvertrag bei Abschluss des Darlehensvertrages als Voraussetzung für die ...

  • IWW
  • Deutsches Notarinstitut

    BGB § 280, HtWG a F § 5, EWG RL 85/577; BGB §§ 312, 355, 358 Abs. 3
    Schadensersatzpflicht des Kreditinstitutes bei fehlender Belehrung über Verbraucherwiderrufsrecht auch bei Abschluss des Darlehensvertrages

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Schadensersatzanspruch der Kreditinstitute bei Verletzung der Rechtspflicht zur ordnungsgemäßen Belehrung der Verbraucher über ihr Widerrufsrecht; Fehlende Bindung des Verbrauchers an den Kaufvertrag bei Abschluss des Darlehensvertrages als Voraussetzung für die ...

  • Judicialis

    BGB § 280; ; HtWG a F § 5; ; EWG RL 85/577

  • RA Kotz

    Bank - Belehrungspflicht - Schadensersatzpflicht bei Verstoß

  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Schadensersatzanspruch des Anlegers bei sogenannten "Schrottimmobilien"

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    "Schrottimmobilien”: Schadensersatzanspruch des Anlegers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2006, 1817
  • NZM 2006, 486
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (14)

  • BGH, 15.11.2004 - II ZR 410/02

    Widerruf von Realkrediten zur Finanzierung eines Fondsbeitritts; Rückabwicklung

    Auszug aus OLG Celle, 03.04.2006 - 3 W 35/06
    Schließlich scheint - ohne dass es darauf vorliegend noch entscheidend ankäme - der Antragsteller zu übersehen, dass das genannte Urteil des EuGH keinen Schadensersatzautomatismus dahingehend auslöst, dass Fehler des Kreditinstituts bei der Widerrufsbelehrung ohne weitere Voraussetzungen einen Schadensersatzanspruch begründen, der Verbraucher also eine fehlende und womöglich auch eine "nur" fehlerhafte Widerrufsbelehrung dazu nutzen kann, noch nach vielen Jahren und damit möglicherweise auch nach anfänglichen positiven Mieterträgen die sich später ergebenden Risiken ohne Voraussetzungen auf das Kreditinstitut abzuwälzen (da es um Schadensersatz und nicht um die Folgen des Widerrufs geht, sind in jedem Fall Steuerersparnisse in Ansatz zu bringen, was der Ansicht des II. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs entspricht, vgl. II ZR 393/02, Urteil v. 14. Juni 2004, WM 2004, 1529, 1535; II ZR 410/02, Urteil v. 15. November 2004), zumal der Vorwurf an die Banken nur dahin geht, eine - ordnungsgemäße - Widerrufsbelehrung unterlassen zu haben, die Widerrufsbelehrung aber nicht den Zweck verfolgt, den Verbraucher vor dem Erwerb einer nicht oder nicht dauerhaft gewinnbringenden Anlage zu schützen (vgl. Lang/Rösler, WM 2006, 513, 515).
  • BGH, 05.12.1974 - II ZB 11/73

    GmbH Eintragung der Alleinvertretungsmacht

    Auszug aus OLG Celle, 03.04.2006 - 3 W 35/06
    Die Möglichkeit richtlinienkonformer Auslegung nationaler Vorschriften war ebenso bekannt (vgl. bereits BGHZ 63, 261, 264; 87, 59, 61) wie der Umstand, dass nationale Gesetzgeber Richtlinien mitunter schlecht oder gar nicht ("Francovich") umsetzen.
  • EuGH, 10.04.1984 - 14/83

    Von Colson und Kamann / Land Nordrhein-Westfalen

    Auszug aus OLG Celle, 03.04.2006 - 3 W 35/06
    2 Z 13/83|Europäisches Patentamt; 07.06.1983; T 14/83">14/83, NJW 1984, 2021, 2022; Rs. C264/96, EuZW 1999, 20 ff.).
  • OLG Bremen, 02.03.2006 - 2 U 20/02

    Belehrung über das Haustürwiderrufsgesetz im Immoblilien-Darlehensgeschäft

    Auszug aus OLG Celle, 03.04.2006 - 3 W 35/06
    Der Antragsteller kann seine sofortige Beschwerde weder auf ein Urteil des OLG Bremen vom 2. März 2006 (2 U 20/02), noch auf das diesem Urteil zugrunde liegende Urteil des EuGH vom 25. Oktober 2005 (Rs. C350/03) stützen.
  • BGH, 07.03.1972 - VI ZR 169/70

    Hinterlegung eines Geldbetrages nach Versteigerung eines Grundstücks zum Zwecke

    Auszug aus OLG Celle, 03.04.2006 - 3 W 35/06
    An die Annahme einer (ausnahmsweise) unverschuldeten Rechtsunkenntnis hat der Bundesgerichtshof überdies in der Vergangenheit strenge Anforderungen gestellt (vgl. NJW 1972, 1045 f. m. w. N.).
  • BGH, 30.09.1993 - IX ZR 73/93

    Anscheinsbeweis bei Rechtsberatungsvertrag

    Auszug aus OLG Celle, 03.04.2006 - 3 W 35/06
    Beweiserleichterungen in Gestalt der Vermutung (genauer wohl: des Anscheinsbeweises, vgl. BGHZ 123, 311) beratungsgerechten Verhaltens greifen nicht Platz (ebenso Lang/Rösler, WM 2006, 513, 518 f.; Piekenbrock, a. a. O., 476).
  • BGH, 20.05.2003 - XI ZR 248/02

    Rechtsfolgen unwirksamer Beschränkung der Revisionszulassung; Umfang des

    Auszug aus OLG Celle, 03.04.2006 - 3 W 35/06
    Für diesen Fall nimmt der Bundesgerichtshof keinen Anspruch des Darlehensnehmers auf Rückabwicklung des Darlehensvertrages an, sondern nur einen Anspruch auf Ersatz der gerade durch die gewählte Finanzierung entstandenen Mehrkosten (WM 2003, 1370, 1373).
  • EuGH, 25.10.2005 - C-350/03

    DIE MITGLIEDSTAATEN MÜSSEN DAFÜR SORGEN, DASS EIN KREDITINSTITUT, DAS EINEN

    Auszug aus OLG Celle, 03.04.2006 - 3 W 35/06
    Die Urteile des EuGH vom 25. Oktober 2005 - insbesondere dasjenige in der Rs. "Schulte" (C - 350/03) sind nach Überzeugung des Senats dahingehend zu verstehen, dass.
  • BGH, 28.02.1983 - II ZB 8/82

    Gestattung des Selbstkontrahierens

    Auszug aus OLG Celle, 03.04.2006 - 3 W 35/06
    Die Möglichkeit richtlinienkonformer Auslegung nationaler Vorschriften war ebenso bekannt (vgl. bereits BGHZ 63, 261, 264; 87, 59, 61) wie der Umstand, dass nationale Gesetzgeber Richtlinien mitunter schlecht oder gar nicht ("Francovich") umsetzen.
  • BGH, 21.07.2005 - IX ZR 49/02

    Anforderungen an die Beweiswürdigung hinsichtlich der haftungsausfüllenden

    Auszug aus OLG Celle, 03.04.2006 - 3 W 35/06
    Voraussetzung nämlich wäre, dass nach der Lebenserfahrung bei vertragsgemäßer Leistung, mithin einer ordnungsgemäßen Widerrufsbelehrung, lediglich ein bestimmtes Verhalten - der Widerruf - nahe gelegen hätte (vgl. BGH, WM 2005, 2110, 2111).
  • BGH, 14.06.2004 - II ZR 393/02

    Rechte des Kreditnehmers gebenüber der Bank beim kreditfinanzierten Erwerb von

  • BGH, 29.04.2003 - IX ZR 54/02

    Beratungspflichten des Rechtsanwalts bei gerichtlicher Durchsetzung einer einer

  • BGH, 14.06.2004 - II ZR 395/01

    Rechte des Kreditnehmers gebenüber der Bank beim kreditfinanzierten Erwerb von

  • EuGH, 16.07.1998 - C-264/96

    ICI

  • BGH, 19.09.2006 - XI ZR 204/04

    Voraussetzungen einer Aufklärungspflicht der finanzierenden Bank; Voraussetzungen

    Davon kann hier indes nicht ausgegangen werden, da nichts dafür ersichtlich ist, dass die Risiken des Vertragswerks vom Kläger innerhalb der einwöchigen Widerrufsfrist erkannt worden wären (vgl. OLG Celle NJW 2006, 1817 f.; OLG München NJW 2006, 1811, 1815; Bungeroth WM 2004, 1505, 1509).
  • BGH, 26.02.2008 - XI ZR 74/06

    Zum Schadensersatzanspruch wegen unterbliebener Widerrufsbelehrung nach dem

    Aufgrund dessen kann für das Jahr 1992 eine uneingeschränkt herrschende Rechtsauffassung, nach welcher weder eine Widerrufsmöglichkeit noch eine Belehrungspflicht nach dem Haustürwiderrufsgesetz bestand, nicht angenommen werden (anders - allerdings ohne jeden Nachweis - OLG Stuttgart WM 2007, 1121, 1122 f.; vgl. hierzu auch für Darlehensverträge aus dem Jahr 1994: OLG Karlsruhe WM 2007, 16, 19; aus dem Jahr 1997: OLG Celle NJW 2006, 1817, 1818; aus dem Jahr 1999: OLG München NJW 2006, 1811, 1815).
  • BGH, 19.09.2006 - XI ZR 209/04

    Zurechnung der Haustürsituation bei der Vermittlung von Darlehen

    Davon kann hier indes nicht ausgegangen werden, da nichts dafür ersichtlich ist, dass die Risiken des Vertragswerks vom Kläger innerhalb der einwöchigen Widerrufsfrist erkannt worden wären (vgl. OLG Celle NJW 2006, 1817 f.; OLG München NJW 2006, 1811, 1815; Bungeroth WM 2004, 1505, 1509).
  • BGH, 17.04.2007 - XI ZR 130/05

    Rechtsfolgen des Widerrufs eines Darlehensvertrages

    Davon kann hier - worauf die Revisionserwiderung zu Recht verweist - indes nicht ausgegangen werden, da nichts dafür ersichtlich ist, dass die Risiken des Vertragswerks von der Klägerin innerhalb der einwöchigen Widerrufsfrist erkannt worden wären (vgl. OLG Celle NJW 2006, 1817 f.; OLG München NJW 2006, 1811, 1815; Bungeroth WM 2004, 1505, 1509).
  • BGH, 24.10.2006 - XI ZR 265/03

    Rückzahlung der Darlehensvaluta zuzüglich marktüblicher Zinsen bei Widerruf eines

    Davon kann hier indes nicht ausgegangen werden, da nichts dafür ersichtlich ist, dass die Risiken des Vertragswerks von den Klägern innerhalb der einwöchigen Widerrufsfrist erkannt worden wären (vgl. OLG Celle NJW 2006, 1817 f.; OLG München NJW 2006, 1811, 1815; Bungeroth WM 2004, 1505, 1509).
  • BGH, 19.12.2006 - XI ZR 401/03

    Rechtsfolgen des Widerrufs eines Realkreditvertrages; Schadensersatzansprüche des

    Davon kann hier indes nicht ausgegangen werden, da nichts dafür ersichtlich ist, dass die Risiken des Vertragswerks von dem Kläger innerhalb der einwöchigen Widerrufsfrist erkannt worden wären (vgl. OLG Celle NJW 2006, 1817 f.; OLG München NJW 2006, 1811, 1815; Bungeroth WM 2004, 1505, 1509).
  • OLG Celle, 24.01.2007 - 3 U 100/06

    Bestehen besonderer Aufklärungspflichten der mit einem Vertrieb

    Der Senat hat dazu die Auffassung vertreten, dass der geltend gemachte Schaden des Verbrauchers auf der Nichterfüllung der Pflicht zur Widerrufsbelehrung (freilich enthält vorliegend der Darlehensvertrag eine Widerrufsbelehrung) beruhen muss (vgl. Senat, 3 W 35/06, Beschluss vom 3. April 2006).
  • OLG Celle, 30.08.2006 - 3 U 82/06
    Diese Bindung wäre durch einen Widerruf der auf den Abschluss des Darlehensvertrages gerichteten Willenserklärungen nicht mehr zu beseitigen gewesen (vgl. hierzu die ausführliche Begründung im Senatsbeschluss vom 3. April 2006, 3 W 35/06 ).
  • OLG Frankfurt, 05.12.2007 - 19 U 179/07

    Bankenhaftung bei finanziertem Immobilienerwerb zu Kapitalanlagezwecken:

    Davon kann indessen hier nicht ausgegangen werden, da nichts dafür ersichtlich ist, dass die Risiken des Vertragswerks von dem Kläger innerhalb der Widerrufsfrist auch erkannt worden wären (vgl. OLG Celle NJW 2006 S. 1817; München NJW 2006 S. 1811 f., 1815; OLG Frankfurt am Main Hinweisbeschluss in 9 U 58/06).
  • OLG Frankfurt, 18.09.2007 - 9 W 20/07

    Bankenhaftung bei finanziertem Immobilienerwerb: Rückabwicklung und

    Davon kann hier indes nicht ausgegangen werden, da nichts dafür ersichtlich ist, dass die Risiken des Vertragswerks von der Antragstellerin innerhalb der Widerrufsfrist erkannt worden wären (vgl. OLG Celle NJW 2006, 1817 f.; OLG München NJW 2006, 1811, 1815; Bungeroth WM 2004, 1505, 1509).
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