Rechtsprechung
   OLG Celle, 03.04.2006 - 3 W 35/06   

Volltextveröffentlichungen (10)

  • openjur.de

    Haftung eines Kreditinstitutes: Finanzierung des Erwerbs einer "Schrottimmobilie"; Voraussetzung der Schadenersatzpflicht des Kreditinstitutes bei fehlerhafter Belehrung über das bestehende Widerrufsrecht

  • Niedersächsische Oberlandesgerichte

    BGB § 280, HtWG a F § 5, EWG RL 85/577
    "Schrottimmobilien", Schadensersatzanspruch des Anlegers

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Haftung eines Kreditinstitutes: Finanzierung des Erwerbs einer "Schrottimmobilie"; Voraussetzung der Schadenersatzpflicht des Kreditinstitutes bei fehlerhafter Belehrung über das bestehende Widerrufsrecht

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  • IWW
  • Deutsches Notarinstitut

    BGB § 280, HtWG a F § 5, EWG RL 85/577; BGB §§ 312, 355, 358 Abs. 3
    Schadensersatzpflicht des Kreditinstitutes bei fehlender Belehrung über Verbraucherwiderrufsrecht auch bei Abschluss des Darlehensvertrages

  • RA Kotz

    Bank - Belehrungspflicht - Schadensersatzpflicht bei Verstoß

  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Schadensersatzanspruch des Anlegers bei sogenannten "Schrottimmobilien"

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Immobilienanlagen - "Schrottimmobilien”: Schadensersatzanspruch des Anlegers

  • Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)

    "Schrottimmobilien", Schadensersatzanspruch des Anlegers

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Verbraucherzentrale Bundesverband (Kurzinformation)

    Schadensersatz wegen fehlerhafter Widerrufsbelehrung bei Haustürgeschäften

  • lto.de (Kurzinformation)

    Kreditinstitut verliert nur bei Kausalität zwischen unterlassener Widerrufsbelehrung und Erwerb der mangelhaften Kapitalanlage den Darlehensrückzahlungsanspruch

Verfahrensgang

  • LG Hannover, 21.02.2006 - 13 O 21/06
  • OLG Celle, 03.04.2006 - 3 W 35/06

Zeitschriftenfundstellen

  • NJW 2006, 1817
  • NZM 2006, 486



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Wird zitiert von ... (9)  

  • BGH, 19.09.2006 - XI ZR 204/04  

    Immobilienanlagen - Unterbliebene Widerrufsbelehrung: Schadensersatzanspruch?

    Davon kann hier indes nicht ausgegangen werden, da nichts dafür ersichtlich ist, dass die Risiken des Vertragswerks vom Kläger innerhalb der einwöchigen Widerrufsfrist erkannt worden wären (vgl. OLG Celle NJW 2006, 1817 f.; OLG München NJW 2006, 1811, 1815; Bungeroth WM 2004, 1505, 1509).
  • BGH, 26.02.2008 - XI ZR 74/06  

    Nichtige Vollmacht wg. Verstoß gg. Rechtsberatungsgesetz

    Aufgrund dessen kann für das Jahr 1992 eine uneingeschränkt herrschende Rechtsauffassung, nach welcher weder eine Widerrufsmöglichkeit noch eine Belehrungspflicht nach dem Haustürwiderrufsgesetz bestand, nicht angenommen werden (anders - allerdings ohne jeden Nachweis - OLG Stuttgart WM 2007, 1121, 1122 f.; vgl. hierzu auch für Darlehensverträge aus dem Jahr 1994: OLG Karlsruhe WM 2007, 16, 19; aus dem Jahr 1997: OLG Celle NJW 2006, 1817, 1818; aus dem Jahr 1999: OLG München NJW 2006, 1811, 1815).
  • BGH, 19.09.2006 - XI ZR 209/04  

    Zurechnung der Haustürsituation bei der Vermittlung von Darlehen

    Davon kann hier indes nicht ausgegangen werden, da nichts dafür ersichtlich ist, dass die Risiken des Vertragswerks vom Kläger innerhalb der einwöchigen Widerrufsfrist erkannt worden wären (vgl. OLG Celle NJW 2006, 1817 f.; OLG München NJW 2006, 1811, 1815; Bungeroth WM 2004, 1505, 1509).
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  • BGH, 17.04.2007 - XI ZR 130/05  

    Rechtsfolgen des Widerrufs eines Darlehensvertrages

    Davon kann hier - worauf die Revisionserwiderung zu Recht verweist - indes nicht ausgegangen werden, da nichts dafür ersichtlich ist, dass die Risiken des Vertragswerks von der Klägerin innerhalb der einwöchigen Widerrufsfrist erkannt worden wären (vgl. OLG Celle NJW 2006, 1817 f.; OLG München NJW 2006, 1811, 1815; Bungeroth WM 2004, 1505, 1509).
  • BGH, 19.12.2006 - XI ZR 401/03  

    Rechtsfolgen des Widerrufs eines Realkreditvertrages; Schadensersatzansprüche des

    Davon kann hier indes nicht ausgegangen werden, da nichts dafür ersichtlich ist, dass die Risiken des Vertragswerks von dem Kläger innerhalb der einwöchigen Widerrufsfrist erkannt worden wären (vgl. OLG Celle NJW 2006, 1817 f.; OLG München NJW 2006, 1811, 1815; Bungeroth WM 2004, 1505, 1509).
  • BGH, 24.10.2006 - XI ZR 265/03  
    Davon kann hier indes nicht ausgegangen werden, da nichts dafür ersichtlich ist, dass die Risiken des Vertragswerks von den Klägern innerhalb der einwöchigen Widerrufsfrist erkannt worden wären (vgl. OLG Celle NJW 2006, 1817 f.; OLG München NJW 2006, 1811, 1815; Bungeroth WM 2004, 1505, 1509).
  • OLG Celle, 24.01.2007 - 3 U 100/06  

    Haftung der finanzierenden Bank bei Eigentumswohnungskauf zu

    Der Senat hat dazu die Auffassung vertreten, dass der geltend gemachte Schaden des Verbrauchers auf der Nichterfüllung der Pflicht zur Widerrufsbelehrung (freilich enthält vorliegend der Darlehensvertrag eine Widerrufsbelehrung) beruhen muss (vgl. Senat, 3 W 35/06, Beschluss vom 3. April 2006).
  • OLG Frankfurt, 18.09.2007 - 9 W 20/07  

    Immobilienanlagen - Rückabwicklung eines Darlehensvertrages nach § 3 HWiG

    Davon kann hier indes nicht ausgegangen werden, da nichts dafür ersichtlich ist, dass die Risiken des Vertragswerks von der Antragstellerin innerhalb der Widerrufsfrist erkannt worden wären (vgl. OLG Celle NJW 2006, 1817 f.; OLG München NJW 2006, 1811, 1815; Bungeroth WM 2004, 1505, 1509).
  • OLG Frankfurt, 05.12.2007 - 19 U 179/07  

    Bankenhaftung bei finanziertem Immobilienerwerb zu Kapitalanlagezwecken:

    Davon kann indessen hier nicht ausgegangen werden, da nichts dafür ersichtlich ist, dass die Risiken des Vertragswerks von dem Kläger innerhalb der Widerrufsfrist auch erkannt worden wären (vgl. OLG Celle NJW 2006 S. 1817; München NJW 2006 S. 1811 f., 1815; OLG Frankfurt am Main Hinweisbeschluss in 9 U 58/06).
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