Weitere Entscheidungen unten: LG Köln, 17.08.2005 | BGH, 02.02.2006

Rechtsprechung
   OLG Hamm, 21.12.2005 - 11 UF 218/05   

Volltextveröffentlichungen (6)

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  • RA Kotz

    Kindesunterhalt - Verwirkung bestehender Unterhaltsansprüche

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Höhe der Barunterhaltspflicht eines volljährig gewordenen Kindes

  • Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • wkdis.de (Pressemitteilung)

    Unberechtigte Strafanzeige einer erwachsenen Tochter gegen ihren Vater kann ihren Unterhaltsanspruch kürzen

  • Benkelberg & Kollegen (Kurzmitteilung)
  • finanztip.de (Kurzinformation)

    Barunterhaltspflicht der Eltern bei Volljährigkeit des Kindes

mehr
  • lawinfo.de (Pressemitteilung)

    Unberechtigte Strafanzeige gegen Vater kann Unterhaltsanspruch kürzen

  • nrw.de (Pressemitteilung)

    Unberechtigte Strafanzeige einer erwachsenen Tochter gegen ihren Vater kann ihren Unterhaltsanspruch kürzen

  • streifler.de (Kurzinformation)

    Unterhaltsrecht: Unberechtigte Strafanzeige kann den Unterhaltsanspruch kürzen

  • lto.de (Kurzinformation)

    Volljähriges Kind kann allein von leistungsfähigem Elternteil Unterhalt beanspruchen, wenn barunterhaltspflichtiger Elternteil nicht leistungsfähig ist

Verfahrensgang

Zeitschriftenfundstellen

  • NJW 2006, 1890 (Ls.)
  • NJW-RR 2006, 509
  • FamRZ 2006, 1479 (Ls.)



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Wird zitiert von ... (5)  

  • BSG, 01.07.2010 - B 13 R 86/09 R  

    Halbwaisenrentenanspruch in der Zeit zwischen dem Erwerb der allgemeinen

    Auch in der Wartezeit bis zum Beginn eines Studiums muss ein volljähriges Kind grundsätzlich selbst für seinen Unterhalt sorgen (OLG Zweibrücken Urteil vom 29.3. 1994 - 5 UF 210/91 - NJW-RR 1994, 1225 mwN; OLG Naumburg Beschluss vom 10.5. 2007 - 4 UF 94/07 - FamRZ 2008, 86); eine Ausnahme wird insoweit nur für kurze Übergangszeiten unter dem Gesichtspunkt einer zuzubilligenden "Erholungsphase" sowie einer "angemessenen Orientierungs- und Vorbereitungszeit" gemacht (vgl OLG Hamm Urteil vom 21.12.2005 - 11 UF 218/05 - NJW-RR 2006, 509 - betreffend einen Zeitraum von der Abiturprüfung im Juli bis zum Studienbeginn im Oktober).
  • OLG Koblenz, 23.12.2008 - 11 UF 519/08  

    Umfang des Unterhaltsbedarfs eines volljährigen studierenden Kindes; Anspruch auf

    Nach allgemeiner Ansicht gilt die Ersatzpflicht nach § 1607 Abs. 2 BGB auch dann, wenn der bisher betreuende, nach Eintritt der Volljährigkeit des Kindes barunterhaltspflichtige Elternteil allenfalls fiktiv zuzurechnende Einkünfte hat (OLG Hamm NJW-RR 2006, 509; OLG Nürnberg FamRZ 2000, 687, 688; Palandt/Diederichsen, BGB, 68. Aufl., § 1607 Rdn. 12; Wendl/Staudigl, Das Unterhaltsrecht in familienrichterlichen Praxis, 7. Aufl., § 2 Rdn. 608).
  • OLG Köln, 20.04.2012 - 25 WF 64/12  

    Begriff der allgemeinen Schulausbildung i.S. von § 1603 Abs. 2 S. 2 BGB

    Eine vorsätzlich schwere Verfehlung gegen den unterhaltspflichtigen Elternteil kann nur bei einer tiefgreifenden Beeinträchtigung schutzwürdiger wirtschaftlicher Interessen oder persönlicher Belange des Verpflichteten angenommen werden (vgl. OLG Hamm NJW-RR 2006, 509; Wendl/Dose- Klinkhammer , a.a.O., § 2 Rz. 603).
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  • LSG Schleswig-Holstein, 29.03.2012 - L 5 R 76/11  

    Anspruch auf Halbwaisenrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung während

    Auch in der Wartezeit bis zum Beginn eines Studiums muss ein volljähriges Kind grundsätzlich selbst für seinen Unterhalt sorgen (OLG Zweibrücken, Urteil vom 29. März 1994 - 5 UF 210/91 - NJW-RR 1994, 1225 m.w.N.; OLG Naumburg, Beschluss vom 10. Mai 2007 - 4 UF 94/07, FamRZ 2008, 86); eine Ausnahme wird insoweit nur für kurze Übergangszeiten unter dem Gesichtspunkt einer zuzubilligenden "Erholungsphase" sowie einer "angemessenen Orientierungs- und Vorbereitungszeit" gemacht (vgl. OLG Hamm, Urteil vom 21. Dezember 2005 - 11 UF 218/05 - NJW-RR 2006, 509 - betreffend einen Zeitraum von der Abiturprüfung im Juli bis zum Studienbeginn im Oktober).
  • OLG Köln, 23.04.2012 - 25 WF 64/12  
    Eine vorsätzlich schwere Verfehlung gegen den unterhaltspflichtigen Elternteil kann nur bei einer tiefgreifenden Beeinträchtigung schutzwürdiger wirtschaftlicher Interessen oder persönlicher Belange des Verpflichteten angenommen werden (vgl. OLG Hamm NJW-RR 2006, 509; Wendl/Dose- Klinkhammer , a.a.O., § 2 Rz. 603).

Rechtsprechung
   LG Köln, 17.08.2005 - 9 S 63/05   

Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (8)

  • verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)

    Schaden bei der Benutzung einer Autowaschanlage

  • mitfugundrecht.de (Zusammenfassung)

    Nichtbeachtung der Bedienungsanleitung einer Autowaschanlage kann teuer werden

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Ungeklärter Schaden in Waschanlage

mehr
  • anwaltskanzlei-menzel.de (Kurzinformation)

    Mitverschulden bei Waschanlageneinfahrt mit Dachgepäckträger / Spoilerschaden

  • fahrschule-online.de (Kurzinformation)

    Mitschuld bei Gepäckträger in der Waschanlage

  • rechtplus.de (Kurzinformation)

    Ungeklärter Schaden in Waschanlage

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Heckspoiler beschädigt - Mitschuld bei Einfahrt in Waschanlage mit Dachgepäckträger - Bedienungsanleitung schreibt Demontage des Gepäckträgers vor

  • Jurion(Abodienst) (Verschiedene Textarten)

    Waschanlagenbetreiber muss auf Beschädigungsrisiko hinweisen

Verfahrensgang

  • AG Wermelskirchen, 16.02.2005 - 2a C 236/03
  • LG Köln, 17.08.2005 - 9 S 63/05

Zeitschriftenfundstellen

  • NJW 2006, 1890 (Ls.)
  • NJW-RR 2006, 603
  • NZV 2006, 312

Rechtsprechung
   BGH, 02.02.2006 - 4 StR 570/05   

Volltextveröffentlichungen (8)

  • HRR Strafrecht

    § 176 Abs. 3 Nr. 2 StGB i.d.F. des 6. StrRG; § 176 Abs. 4 Nr. 2 n.F.; § 2 Abs. 3 StGB; Art. 103 Abs. 2 GG; Art. 7 EMRK; Art. 8 EMRK; Art. 2 Abs. 1 GG; Art. 1 GG; § 267 Abs. 1 Satz 3 StPO
    Sexueller Missbrauch von Kindern (Vornahme von sexuellen Handlung am Körper des Kindes; Posieren); milderes Gesetz; Wortlautgrenze (Bestimmtheitsgrundsatz); Persönlichkeitsschutz (keine Aufnahme von Lichtbildern in das Urteil).

  • lexetius.com

    StGB § 176 Abs. 3 Nr. 2 i. d. F. des 6. StrRG, § 176 Abs. 4 Nr. 2 n. F.

  • openjur.de
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Kurzfassungen/Presse (2)

  • IRIS Merlin (Kurzinformation)

    "Posenfotos" im Internet

  • lto.de (Kurzinformation)

    Bestimmen zum Posieren in sexuell aufreizender Weise reicht nicht zur Verwirklichung des § 176 Abs. 3 Nr. 2 StGB a.F.

Zeitschriftenfundstellen

  • BGHSt 50, 370
  • NJW 2006, 1890
  • NStZ 2006, 394
  • StV 2006, 525



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Wird zitiert von ... (15)  

  • BGH, 01.12.2006 - 2 StR 434/06  

    Sexueller Missbrauch eines Kindes (Vornahme einer nicht mit Manipulationen am

    Der Angeklagte hat die kindliche Nebenklägerin danach zwar dazu bestimmt, vor ihm sexuelle Handlungen vorzunehmen, denn das Posieren der Nebenklägerin, um ihre Genitalien unbedeckt zur Schau zu stellen, ist eine - nicht unerhebliche (§ 184 f Nr. 1 StGB) - sexuelle Handlung, durch die der Betrachter sexuell provoziert werden soll (vgl. BGHSt 50, 370, 371; 43, 366, 368).

    Im Gegensatz zu § 176 Abs. 5 Nr. 2 StGB in der Fassung des 4. Strafrechtsreformgesetzes, der das Bestimmen eines Kindes zur Vornahme sexueller Handlungen "vor" dem Täter unter Strafe stellte (BGHSt 50, 370, 371; 43, 366, 368 m.w.N.), demgemäß auch die hier festgestellten Handlungen des Angeklagten erfasste, setzt § 176 Abs. 3 Nr. 2 StGB in der Fassung des 6. Strafrechtsreformgesetzes - ebenso wie § 176 Abs. 4 Satz 2 StGB n.F. - voraus, dass der Täter ein Kind dazu bestimmt, dass es sexuelle Handlungen "an sich" vornimmt.

    Nur wer mit Berührungen verbundene Manipulationen am eigenen Körper vornimmt, nimmt eine Handlung an sich selbst vor (BGHSt 50, 370, 371 f. m.w.N.).

    Diese Vorschriften setzen voraus, dass die pornografischen Schriften den sexuellen Missbrauch von Kindern im Sinne der §§ 176 bis 176b StGB zum Gegenstand haben (vgl. BGHSt 50, 370, 372; 43, 366, 368; 45, 41, 42 f.).

  • BGH, 15.11.2007 - 4 StR 435/07  

    Mit sich führen beim bewaffneten unerlaubten Handeltreiben mit Betäubungsmitteln

    Der mögliche Wortsinn eines Gesetzes markiert aber die äußerste Grenze der Auslegung strafrechtlicher Bestimmungen zum Nachteil des Angeklagten (vgl. BGHSt 50, 370, 372).
  • BGH, 28.11.2007 - 2 StR 477/07  

    Mord (niedrige Beweggründe; motivlose Tötung; Verdeckungsabsicht; eskalierendes

    Zu § 406a Abs. 3 StPO in der Fassung vor dem Opferrechtsreformgesetz vom 24. Juni 2004 (BGBl. I 1354) hat der Bundesgerichtshof aber schon entschieden, dass die nicht angefochtene Entscheidung über den Adhäsionsantrag von der Aufhebung des Urteils im Übrigen unberührt bleibt, wenn die Sache zur neuen Verhandlung und Entscheidung zurückverwiesen wird (BGHSt 3, 210, 211; vgl. auch BGH NJW 2006, 1890, 1891).
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  • BGH, 24.11.2009 - 4 StR 328/09  

    Abfassung der Urteilsgründe.

    Es verbietet sich aus Gründen des Persönlichkeitsschutzes, Kopien von Lichtbildern pornographischen Inhalts in die Urteilsgründe aufzunehmen (BGH NStZ 2006, 394, 395).

    Zur Abfassung der Urteilsgründe bemerkt der Senat, dass es sich aus Gründen des Persönlichkeitsschutzes verbietet, Kopien von Lichtbildern pornographischen Inhalts in die Urteilsgründe aufzunehmen (vgl. BGH, Beschluss vom 2. Februar 2006 - 4 StR 570/05, NStZ 2006, 394, 395).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.09.2011 - 3d A 147/10  

    Grundsätze zur Entfernung eines Beamten aus dem Dienst bei Einstellung eines

    vgl. BGH, Beschluss vom 2. Februar 2006 - 4 StR 570/05 - JURIS; s. auch OVG Hamburg, Urteil vom 29. August 2008 - 12 Bf 32/08.F -, JURIS.

    Soweit der Kläger darauf verweist, der Beklagte sei als ausgebildeter Polizist mit langjähriger Erfahrung in der Lage gewesen, Kinderpornografie zutreffend als solche zu erkennen, sodass aufgrund seiner Einlassungen feststehe, dass er über Jahre hinweg regelmäßig auch kinderpornografisches Material im Sinne der Rechtsprechung konsumiert habe, lässt er bereits die vom Verwaltungsgericht hervorgehobene Änderung der strafrechtlichen Bewertung des sexuellen Posierens von Kindern - vgl. BGH, Beschluss vom 2. Februar 2006 - 4 StR 570/05 -, BGHSt 50, 370 - außer acht, die einen Fehler in der - zuvor getroffenen - Bewertung durch den Beklagten als durchaus nahe liegend erscheinen lässt.

  • BGH, 06.02.2008 - 2 StR 572/07  

    Sexueller Missbrauch eines Kindes (Bestimmen zur Vornahme einer Handlung "an sich

    Das Bestimmen eines Kindes zur Vornahme einer nicht mit Manipulationen an seinem Körper verbundenen sexuellen Handlung wird aber von dem Tatbestand des § 176 Abs. 3 Nr. 2 StGB i. d. F. des 6. StrRG nicht erfasst (BGHSt 50, 370, 371 f. m. w. N.; Senat StV 2007, 184 = StraFo 2007, 215).
  • BGH, 11.05.2006 - 3 StR 107/06  

    Schwerer sexueller Missbrauch (Kinder; Schutzbefohlene); teilweise Einstellung

    Der Senat hat das Verfahren auf Antrag des Generalbundesanwalts - wie aus der Entscheidungsformel ersichtlich - teilweise eingestellt, weil unter Berücksichtigung einer neueren Entscheidung des Bundesgerichtshofs (Beschl. vom 2. Februar 2006 - 4 StR 570/05) Zweifel an der Tatbestandsmäßigkeit des dem Angeklagten in den betroffenen Fällen vorgeworfenen Verhaltens bestehen.
  • BGH, 13.11.2007 - 4 StR 536/07  

    Unterbliebene Ladung des Wahlverteidigers (Darlegungsvoraussetzungen bei der

    Der Senat lässt in entsprechender Anwendung von § 354 Abs. 1 StPO insoweit die im Fall II. 2 Buchst. f) verhängte Einzelfreiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten als neue Einzelstrafe bestehen, weil sich der Schuldgehalt durch die Zusammenfassung zu einer Tat nicht wesentlich ändert, zumal das Tatgeschehen im Zusammenhang mit den "Catsuits" entgegen der rechtlichen Würdigung durch die Strafkammer nicht die Tatbestände der §§ 174 Abs. 1 Nr. 3, 176 Abs. 1 StGB, sondern lediglich den Tatbestand des § 174 Abs. 2 Nr. 2 StGB erfüllt (vgl. BGHSt 50, 370).
  • VGH Bayern, 15.07.2009 - 16a D 07.2692  

    Zur Bemessung der angemessenen Disziplinarmaßnahme für einen Beamten in

    In seinem Beschluss vom 2. Februar 2006 (Az. 4 StR 570/05, NJW 2006, 1890), dem der erkennende Senat sich anschließt (vgl. Urteil vom 11. Juli 2007, Az. 16a D 06.1183), führt er aus, § 176 Abs. 3 Nr. 2 StGB in der Fassung des 6. StrRG (vom 26.1.1998, Art. 1 Nr. 23 Buchst. a u. b [BGBl I S. 164], diese ab 1.4.1998 geltende Fassung ist wortgleich der ab 1.4. 2004 geltenden Fassung des § 176 Abs. 4 Nr. 2 StGB gemäß Art. 1 Nr. 13 Buchst. c Eingangssatz des Gesetzes vom 27.12.2003 [BGBl I S.3007]; mit dieser Fassung ist das Gesetz auch vorliegend maßgeblich, da sein Wortlaut erst mit Wirkung vom 5.11.2008 geändert wurde durch Art. 1 Nr. 7 des Gesetzes vom 31.10.2008 [BGBl I S. 2149]) setze voraus, dass der Täter das Kind dazu bestimmt, dass es an seinem eigenen Körper sexuelle Handlungen vornimmt.
  • OVG Hamburg, 29.08.2008 - 12 Bf 32/08  

    Prüfungsumfang bei einer auf das Disziplinarmaß beschränken Berufung; Einzelfall,

    Die eigene Bewertung der Bilder folgt der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (Urt. v. 2.2.2006, NJW 2006, 1890 f.) zur hier maßgeblichen Fassung der einschlägigen Strafbestimmungen.
  • BGH, 17.08.2010 - 3 StR 265/10  

    Sexuelle Nötigung (Taterfolg; Vornahme sexueller Handlungen des Opfers an sich

  • BGH, 14.04.2010 - 4 StR 118/10  

    Verwerfung der Revision als unbegründet.

  • OLG Hamm, 10.01.2008 - 3 Ss 550/07  

    Persönlichkeitsschutz; Lichtbilder; Geschädigte; schriftliches Urteil

  • VGH Bayern, 16.02.2011 - 16a D 09.1697  

    Beamter beim Landesamt für Umweltschutz; dienstlicher Besitz von Kinder- und

  • VG Kassel, 30.11.2009 - 4 K 1084/08  

    Erkennungsdienstliche Maßnahmen bei Verdacht auf Sexualstraftat

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