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   OLG Karlsruhe, 05.05.2006 - 1 Ss 32/06   

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https://dejure.org/2006,1235
OLG Karlsruhe, 05.05.2006 - 1 Ss 32/06 (https://dejure.org/2006,1235)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 05.05.2006 - 1 Ss 32/06 (https://dejure.org/2006,1235)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 05. Mai 2006 - 1 Ss 32/06 (https://dejure.org/2006,1235)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • openjur.de

    Atemalkoholmessung: Nichteinhaltung der Wartezeit von 20 Minuten zwischen Trinkende und Messung; Bewertung unterschiedlicher Einlassungen des Betroffenen zum Trinkende vor Fahrtantritt

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bestimmung der Atemalkoholkonzentration bei Führern eines Kraftfahrzeugs; Einhaltung der Wartezeit zwischen Trinkende und Beginn der ersten Atemalkoholmessung im Wege des standardisierten Messverfahrens; Zeitliche Vorverlagerung des Trinkendes bei der Einlassung eines ...

  • verkehrsrechtsforum.de

    Liegen zwischen Trinkende und Messung nicht mindestens 20 Minuten, so ist die Atemalkoholmessung unverwertbar.

  • blutalkohol PDF, S. 446

    Einlassung des Betroffenen zum Alkoholkonsum als Schutzbehauptung und Verwertbarkeit der Atemalkoholmessung

  • rabüro.de

    Zur Verwertbarkeit einer Atemalkoholmessung bei Nichteinhaltung der Wartezeit von 20 Minuten

  • kanzlei-heskamp.de
  • ra.de
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    StVG § 24 a Abs. 1; StPO § 261
    Atemalkoholmessung ist bei Nichteinhaltung der Wartezeit von 20 min zwischen Trinkende und Messung nur eingeschränkt verwertbar

  • RA Kotz

    Alkoholfahrt - Einlassung kurz vor Fahrtantritt noch Alkohol getrunken zu haben - Schutzbehauptung?

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 261; StVG § 24a Abs. 1
    Anforderungen an die Sachverhaltsaufklärung bei Überführung wegen Alkohol am Steuer durch Atemalkoholmessung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (10)

  • Oberlandesgericht Karlsruhe (Pressemitteilung)

    Atemalkoholmessung

  • verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)

    Einhaltung der Wartefrist

  • IWW (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)

    Atemalkoholmessung - Zur Verwertbarkeit von Atemalkoholmessungen

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Atemalkoholmessung nur nach Wartezeit!

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Fahrverbot nach Röhrchentest - Wie aussagekräftig ist eine Messung der Atemalkoholkonzentration direkt nach dem Alkoholkonsum?

  • rechtsanwalt-cordes.de (Leitsatz)

    Atemalkoholmessung bei Nichteinhalten der Wartezeit

  • streifler.de (Zusammenfassung)

    Atemalkoholmessung: Nur eingeschränkte Verwertbarkeit bei Nichteinhaltung der Wartezeit

  • sokolowski.org (Kurzinformation)

    Atemalkoholmessung u.U. nur eingeschränkt verwertbar

  • rechtsanwalt-cordes.de (Leitsatz und Auszüge)

    Wartezeit vor Atemalkoholmessung

  • sokolowski.org (Kurzinformation)

    Atemalkoholmessung u.U. nur eingeschränkt verwertbar

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)

    Atemalkoholmessung - Zur Verwertbarkeit von Atemalkoholmessungen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2006, 1988
  • NStZ 2006, 536
  • NStZ-RR 2006, 250
  • NZV 2006, 438
  • VersR 2006, 1704
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 03.04.2001 - 4 StR 507/00

    Atemalkoholmessung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 05.05.2006 - 1 Ss 32/06
    Der Gesetzgeber hat ausdrücklich vorgesehen, dass bei der Atemalkoholbestimmung nur Messgeräte eingesetzt und Messmethoden angewendet werden dürfen, die den im Gutachten des Bundesgesundheitsamts gestellten Anforderungen genügen (vgl. hierzu BGHSt 46, 358 ff, 363 = NZV 2001, 267 f. = DAR 2001, 275 ff. = Blutalkohol 38 (2001), 280 ff.).

    Werden die für ein standardisiertes Messverfahren vorgegebenen Verfahrensbestimmungen (vgl. nur BGHSt 46, 358 ff; BayObLG DAR 2003, 232 ff.) nicht eingehalten und wie hier im Rahmen des § 24a StVG die Wartezeit unterschritten, so führt dies zunächst nicht zur Unverwertbarkeit der festgestellten Messwerte, vielmehr ist durch Hinzuziehung eines Sachverständigen zu klären, ob und gegebenenfalls in welchem Umfang sich die Unterschreitung der Mindestzeit seit Trinkende ausgewirkt haben kann (vgl. Senat, Beschluss vom 26.03.2002, 1 Ss 4/02; ebenso OLG Karlsruhe, Beschluss vom 23.10.2003, 2 Ss 125/03; vgl. auch. OLG Hamm VRS 102, 298 ff.; a.A. Maatz, Blutalkohol 2002, 21 ff., 31 f.).

  • BayObLG, 02.11.2004 - 2 ObOWi 471/04

    Unverwertbarkeit der Atemalkoholmessung bei Nichteinhaltung der Wartezeit

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 05.05.2006 - 1 Ss 32/06
    Überschreitet aber die Messung dieses Limit deutlich, so ist zu prüfen, ob die mit der Nichteinhaltung der Wartezeit verbundenen Schwankungen durch einen Sicherheitszuschlag ausgeglichen werden können (offen lassend: BayObLG NJW 2005, 232 ff.).
  • OLG Hamm, 13.12.2000 - 4 Ss OWi 1154/00

    Atemalkohol, Aufhebung, 0,40 mg/l, Mitteilung der Software, Wartezeit zwischen

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 05.05.2006 - 1 Ss 32/06
    Werden die für ein standardisiertes Messverfahren vorgegebenen Verfahrensbestimmungen (vgl. nur BGHSt 46, 358 ff; BayObLG DAR 2003, 232 ff.) nicht eingehalten und wie hier im Rahmen des § 24a StVG die Wartezeit unterschritten, so führt dies zunächst nicht zur Unverwertbarkeit der festgestellten Messwerte, vielmehr ist durch Hinzuziehung eines Sachverständigen zu klären, ob und gegebenenfalls in welchem Umfang sich die Unterschreitung der Mindestzeit seit Trinkende ausgewirkt haben kann (vgl. Senat, Beschluss vom 26.03.2002, 1 Ss 4/02; ebenso OLG Karlsruhe, Beschluss vom 23.10.2003, 2 Ss 125/03; vgl. auch. OLG Hamm VRS 102, 298 ff.; a.A. Maatz, Blutalkohol 2002, 21 ff., 31 f.).
  • OLG Celle, 18.08.2003 - 222 Ss 59/03

    Fehlmessung des Atemalkohols mit einem Messgerät; Fahrlässiges ordnungswidriges

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 05.05.2006 - 1 Ss 32/06
    Während zum Teil hieraus eine Unverwertbarkeit des Messergebnisses gefolgert wird (vgl. OLG Dresden VRS 108, 279 f.; Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 37. Aufl. 2006, StVO, § 24 a Rn. 17 m.z.w.N.), halten neuere Entscheidungen deren Einhaltung gänzlich für entbehrlich, wenn nur gewährleistet ist, dass der Betroffene 10 Minuten vor Beginn der Messung keinerlei Substanzen mehr zu sich genommen hat (vgl. OLG Celle NZV 2004, 318 f.; OLG Hamm DAR 2005, 227 f.; Burhoff (Hrsg), Handbuch für das straßenverkehrsrechtliche OWi-Verfahren, 2005, Rn. 2016).
  • OLG Karlsruhe, 19.04.2004 - 1 Ss 30/04

    Ordnungswidrige Trunkenheit im Straßenverkehr: Notwendige Urteilsfeststellungen

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 05.05.2006 - 1 Ss 32/06
    Die Wartezeit von 20 Minuten ist erforderlich, weil sich erst nach dieser Zeit ein definiertes Verhältnis zwischen Atemalkohol- und Blutalkoholkonzentration einstellt, das kurzfristigen Schwankungen nur noch in geringem Maß unterworfen ist (vgl. hierzu Senat NZV 2004, 426 f. = VRS 107, 52 f. = DAR 2004, 466 f. = Blutalkohol 41 (2004), 467 = SVR 2004, 475 = VersR 2005, 1409 f.; Schoknecht NZV 2003, 67 ff.; eher krit. und die Wartezeit nicht stets als ausreichend ansehend: Iffland NZV 2005, 433 ff., 438).
  • OLG Dresden, 08.02.2005 - Ss OWi 32/05

    Atemalkohol

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 05.05.2006 - 1 Ss 32/06
    Während zum Teil hieraus eine Unverwertbarkeit des Messergebnisses gefolgert wird (vgl. OLG Dresden VRS 108, 279 f.; Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 37. Aufl. 2006, StVO, § 24 a Rn. 17 m.z.w.N.), halten neuere Entscheidungen deren Einhaltung gänzlich für entbehrlich, wenn nur gewährleistet ist, dass der Betroffene 10 Minuten vor Beginn der Messung keinerlei Substanzen mehr zu sich genommen hat (vgl. OLG Celle NZV 2004, 318 f.; OLG Hamm DAR 2005, 227 f.; Burhoff (Hrsg), Handbuch für das straßenverkehrsrechtliche OWi-Verfahren, 2005, Rn. 2016).
  • BayObLG, 05.03.2003 - 1 ObOWi 9/03

    Anforderungen an die Darstellung im Urteil bei Atemalkoholmessung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 05.05.2006 - 1 Ss 32/06
    Werden die für ein standardisiertes Messverfahren vorgegebenen Verfahrensbestimmungen (vgl. nur BGHSt 46, 358 ff; BayObLG DAR 2003, 232 ff.) nicht eingehalten und wie hier im Rahmen des § 24a StVG die Wartezeit unterschritten, so führt dies zunächst nicht zur Unverwertbarkeit der festgestellten Messwerte, vielmehr ist durch Hinzuziehung eines Sachverständigen zu klären, ob und gegebenenfalls in welchem Umfang sich die Unterschreitung der Mindestzeit seit Trinkende ausgewirkt haben kann (vgl. Senat, Beschluss vom 26.03.2002, 1 Ss 4/02; ebenso OLG Karlsruhe, Beschluss vom 23.10.2003, 2 Ss 125/03; vgl. auch. OLG Hamm VRS 102, 298 ff.; a.A. Maatz, Blutalkohol 2002, 21 ff., 31 f.).
  • OLG Hamm, 23.08.2004 - 2 Ss 357/04

    Atemalkoholmessung; Feststellungen; Anforderungen; Sicherheitsabschlag;

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 05.05.2006 - 1 Ss 32/06
    Während zum Teil hieraus eine Unverwertbarkeit des Messergebnisses gefolgert wird (vgl. OLG Dresden VRS 108, 279 f.; Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 37. Aufl. 2006, StVO, § 24 a Rn. 17 m.z.w.N.), halten neuere Entscheidungen deren Einhaltung gänzlich für entbehrlich, wenn nur gewährleistet ist, dass der Betroffene 10 Minuten vor Beginn der Messung keinerlei Substanzen mehr zu sich genommen hat (vgl. OLG Celle NZV 2004, 318 f.; OLG Hamm DAR 2005, 227 f.; Burhoff (Hrsg), Handbuch für das straßenverkehrsrechtliche OWi-Verfahren, 2005, Rn. 2016).
  • OLG Stuttgart, 02.07.2010 - 4 Ss 369/10

    Ordnungswidrige Trunkenheitsfahrt: Verwertbarkeit des Messergebnisses bei

    In diesem Fall sei durch Einholung eines Sachverständigengutachtens zu klären, ob die mit der Nichteinhaltung der Wartezeit verbundenen Schwankungen der Messwerte durch einen Sicherheitsabschlag ausgeglichen werden können (so etwa OLG Celle NZV 2004, 318; OLG Karlsruhe VRS 107, 52 und NStZ-RR 2006, 250; Hentschel/König/Dauer Straßenverkehrsrecht, 40. Auflage, § 24 a StVG Rn 16 a).
  • OLG Bamberg, 27.11.2007 - 2 Ss OWi 1489/07

    Verwertbarkeit einer Atemalkoholmessung ohne Kontrollzeit

    In der so genannten Kontrollzeit von 10 Minuten muss gewährleistet sein, dass der Betroffene keinerlei Substanzen mehr zu sich genommen hat (OLG Karlsruhe NStZ-RR 2006, 250).

    Die Nichteinhaltung dieser Kontrollzeit muss zur Unverwertbarkeit der Messung führen (so auch OLG Karlsruhe NStZ-RR 2006, 250, welches die Nichteinhaltung der Wartezeit von 20 Minuten in Einzelfällen für nicht zwingend erachtet).

    In diesen Fällen liegt daher ein technisch verwertbares Messergebnis vor, so dass in der jüngeren Rechtsprechung zunehmend die Auffassung vertreten wird, dass bei Unterschreitung der Kontrollzeit (richtig: der Wartefrist von 20 Minuten) die Messung (ggf. unter Hinzuziehung eines Sachverständigen) jedenfalls dann eine geeignete Grundlage für eine Verurteilung darstellt, wenn der Grenzwert von 0, 25 mg/l (deutlich) überschritten wird (vgl. OLG Karlsruhe NStZ-RR 2006, 250).

  • OLG Dresden, 28.04.2021 - 22 Ss 672/20

    Anforderungen an die Durchführung einer Atemalkoholmessung

    In der sogenannten Kontrollzeit von zehn Minuten muss gewährleistet sein, dass der Betroffene keinerlei Substanzen mehr zu sich genommen hat (OLG Karlsruhe, NStZ-RR 2006, 250).
  • OLG Hamm, 24.01.2008 - 2 Ss OWi 37/08

    Trunkenheitsfahrt; Atemalkoholmessung; Messergebnis; Verfälschung; Störfaktoren;

    Die dem teilweise entgegenstehenden Entscheidungen des OLG Karlsruhe (OLG Karlsruhe NZV 2004, 426 f. = VRS 107, 52 f. = DAR 2004, 466 f. = VA 2004, 120, NJW 2006, 1988 = VA 2006, 140 (Ls.) = NZV 2006, 438 = VRR 2006, 355) betreffen andere Sachverhalte.
  • OLG Saarbrücken, 02.04.2013 - Ss (B) 133/12

    Zur Wartezeit beim Atemalkoholtest

    Zwar ist das Amtsgericht im rechtlichen Ausgangspunkt zutreffend davon ausgegangen, dass bei der Bestimmung der Atemalkoholkonzentration im Sinne von § 24 a Abs. 1 StVG unter Verwendung eines bauartzugelassenen und geeichten Atemalkoholmessgerätes in der obergerichtlichen Rechtsprechung als Bedingung für ein ordnungsgemäßes Messverfahren u. a. eine Wartezeit von 20 Minuten zwischen dem Trinkende und dem Beginn der ersten Messung angesehen wird (vgl. BGH, NZV 2001, 267, 269; OLG Celle, NZV 2004, 318; OLG Karlsruhe, NStZ-RR 2006, 250; OLG Dresden, VRS 108, 279; Thüring. OLG, Beschluss vom 01.09.2005 - 1 Ss 211/05 -, juris; zu den Anforderungen an eine ordnungsgemäße Messung der Atemalkoholkonzentration im Allgemeinen vgl. BGH, a. a. O.; Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 41. Aufl., § 24 a Rn. 16 a ff. m. w. N.).

    Damit ist es einer in der obergerichtlichen Rechtsprechung vertretenen Auffassung, der auch der Senat zuneigt, gefolgt, nach der die Messung der Atemalkoholkonzentration bei Nichteinhaltung der Wartezeit jedenfalls dann nicht von vornherein unverwertbar ist, wenn die gemessene Atemalkoholkonzentration - wie hier - deutlich über dem Gefahrengrenzwert liegt (vgl. OLG Karlsruhe, NStZ-RR 2006, 250; OLG Hamm, Beschluss vom 15.10.2009 - 2 Ss OWi 737/09 -, juris; s. a. OLG Stuttgart, Beschluss vom 02.07.2010 - 4 Ss 369/10 -, Burhoff-Online; Hentschel/König/Dauer, a. a. O., § 24 a Rn. 16 a; a. A. OLG Dresden, VRS 108, 279; Thüring. OLG, Beschluss vom 01.09.2005 - 1 Ss 211/05 -, juris).

  • OLG Karlsruhe, 11.12.2017 - 1 Ws 31/17

    Verfahren der strafvollzugsbegleitenden gerichtlichen Kontrolle bei angeordneter

    Ein schriftliches Sachverständigengutachten entspricht mangels Nachvollziehbarkeit und Transparenz nicht den Mindestanforderungen für Prognosegutachten (vgl. Boetticher u.a. NStZ 2006, 536 ff.), wenn es keine näheren Darlegungen zu Frage enthält, wie der Sachverständige zu den Punktewerten der von ihnen verwendeten Testverfahren (hier: "LSI-R", "PCL-R" und "SVR 20") gekommen ist.

    Das Gutachten entspricht auch den Mindestanforderungen, welche an ein Prognosegutachten zu stellen sind (vgl. Boetticher u.a. NStZ 2006, 536 ff.).

  • OLG Hamm, 15.10.2009 - 2 Ss OWi 737/09

    Atemalkoholmessung; Wartezeit; Nichteinhaltung; Verwretung Messergebnis;

    Während zum Teil hieraus eine Unverwertbarkeit des Messergebnisses gefolgert wird (vgl. OLG Dresden, VRS 108, 279f; Thüringer Oberlandesgericht, Beschluss vom 01. September 2005, 1 Ss 211/05, DAR 2006, 225) ist der Senat in Übereinstimmung mit anderen Obergerichten der Auffassung, dass zumindest bei einer deutlichen Überschreitung des Gefahrengrenzwertes, die mit der Nichteinhaltung der Wartezeit verbundenen Schwankungen durch Hinzuziehung eines Sachverständigen geklärt werden können, ob und gegebenfalls in welchem Umfang sich die Unterschreitung der Mindestzeit seit Trinkende ausgewirkt hat (vgl. OLG Karlsruhe, Beschluss vom 05. Mai 2006, 1 Ss 32/06, NJW 2006, 1988).
  • OLG Bamberg, 21.08.2009 - 2 Ss OWi 713/09

    Trunkenheitsfahrt: Verwertbarkeit einer Atemalkoholmessung

    Die ständige Rechtssprechung verlangt grundsätzlich die Einhaltung einer Wartezeit von 20 Minuten zwischen Trinkende und erster Messung (vgl. OLG Bamberg, a.a.O.; BayObLGSt 2000, 51, 55; BGH NJW 2001, 1952, 1954), wenngleich die obergerichtliche Rechtssprechung nicht stets bei einem Verstoß gegen die Beachtung der Wartezeit zu einem Verwertungsverbot gelangt (vgl. OLG Karlsruhe NJW 2006, 1988, 1989 m.w.N.).
  • AG Plön, 03.09.2007 - 4 OWi 58/07
    Es ist die Wartezeit zwischen Trinkende und erster Atemalkoholmessung, die generell mindestens 20 Minuten betragen muss, nicht eingehalten worden (vgl. BGH in NZV 2001, 267 und zur generellen Unverwertbarkeit der Messergebnisse: OLG Karlsruhe 1 Ss 32/06 und OLG Hamm 3 Ss OWi 308/06).
  • LG Karlsruhe, 11.12.2017 - 1 Ws 31/17

    Sachverständigengutachten - Mindestanforderungen für Prognosegutachten

    Das Gutachten entspricht auch den Mindestanforderungen, welche an ein Prognosegutachten zu stellen sind (vgl. Boetticher u.a. NStZ 2006, 536 ff.).
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