Rechtsprechung
OLG Hamm, 07.02.2006 - 4 Ws 48/06 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- Burhoff online
StPO § 406g; StPO § 397a
Beschwerde; Beschuldigter; Beiordnung eines Beistandes; Nebenkläger; Zulässigkeit des Rechtsmittels - openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Beiordnung eines Rechtsbeistands einer minderjährigen Zeugin; Anforderungen an eine Beschwer als Voraussetzung für die Zulässigkeit eines Rechtsmittels
- Judicialis
StPO § 140 Abs. 2 S. 1; ; StPO § 307 a; ; StPO § 397 a; ; StPO § 406 g; ; StPO § 406 g Abs. 3; ; StPO § 406 g Abs. 4
- rewis.io
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 304 § 305 § 397a § 406g
Strafprozessrecht: Beschwerde des Beschuldigten gegen die Beiordnung eines Beistands für den als Nebenkläger Befugten - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Paderborn - 5 AR 2/06
- OLG Hamm, 07.02.2006 - 4 Ws 48/06
Papierfundstellen
- NJW 2006, 2057
Wird zitiert von ... (5) Neu Zitiert selbst (2)
- OLG Düsseldorf, 15.09.1992 - 2 Ws 405/92
Auszug aus OLG Hamm, 07.02.2006 - 4 Ws 48/06
Nach einhelliger Rechtsprechung der Obergerichte ist das Vorliegen der Beschwer eine Voraussetzung für die Zulässigkeit eines Rechtsmittels (BGHSt 16, 376; 28, 330; OLG Düsseldorf, NStZ 1993, 452). - OLG Köln, 01.10.1999 - 2 Ws 528/99
- KG, 22.03.2010 - 4 Ws 6/10
Nebenklage: Wirksamkeit der Anschlusserklärung eines minderjährigen Verletzten
Die Bestellung eines Beistandes nach § 397a Abs. 1 StPO beeinträchtigt die Rechte und schutzwürdigen Interessen des Angeklagten nicht unmittelbar (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 7. Februar 2006 - 4 Ws 48/06 - m.w.N.; juris). - OLG Celle, 29.06.2020 - 3 Ws 154/20
Keine Beschwer des Angeklagten gegen Bestellung eines Beistandes für Nebenkläger …
Nach der obergerichtlichen Rechtsprechung, die von einem Großteil der Kommentarliteratur befürwortet wird, ist ein Angeklagter durch die Bestellung eines Nebenklagebeistandes nach § 397a StPO in seiner Rechtsposition nicht unmittelbar beeinträchtigt und daher nicht beschwert (vgl. KG, Beschlüsse vom 24. September 2018 - 2 Ws 184/18, juris - und vom 19. Oktober 2016 - 3 Ws 548/16; OLG Hamm, Beschluss vom 7. Februar 2006 - 4 Ws 48/06, NJW 2006, 2057;… KK-Senge StPO 8. Aufl. § 397a Rn. 13;… Meyer-Goßner/Schmitt StPO 62. Aufl. § 397a Rn. 19;… HK-StPO/Weißer 6. Aufl. § 397a Rn. 44;… SSW-StPO/Schöch 3. Aufl. § 397a Rn. 15;… Radtke/Hohmann-Merz StPO § 397a Rn. 15;… BeckOK StPO/Weiner § 397a Rn. 35). - KG, 01.11.2019 - 2 Ws 165/19
Beschwerde gegen die einen anderen Angeklagten betreffende …
Dies gilt nicht nur für die Heranziehung von Nebenklägervertretern (vgl. hierzu: OLG Hamm, Beschlüsse vom 7. Februar 2006 - 4 Ws 48/06 - und vom 20. November 2007 - 3 Ws 656/07 -, juris; Kammergericht, Beschluss vom 19. Oktober 2016 - 3 Ws 548/16 - Senat, Beschluss vom 24. September 2018 - 2 Ws 184/18 -), sondern ebenso für die Bestellung von Pflichtverteidigern für Mitangeklagte. - OLG Hamm, 20.11.2007 - 3 Ws 656/07
Nebenklage; Beistand; Beschwer
Die Beiordnung eines Rechtsanwalts für den Nebenkläger beeinträchtigt andere Verfahrensbeteiligte, insbesondere die Angeklagte, jedoch nicht unmittelbar (OLG Hamm, 4. Strafsenat, NJW 2006, 2057;… Meyer-Goßner, StPO, 50. Auflage, § 397a, Rdnr. 19). - KG, 24.09.2018 - 2 Ws 184/18
Benachteiligung des Angeklagten durch weitere Beistandsbestellung für den …
Nach der obergerichtlichen Rechtsprechung ist ein Beschuldigter oder Angeklagter durch die Bestellung eines Nebenklägerbeistandes nach § 397a StPO in seiner Rechtsposition nicht unmittelbar beeinträchtigt und daher nicht beschwert (vgl. OLG Hamm, Beschlüsse vom 7. Februar 2006 - 4 Ws 48/06 - und 20. November 2007 - 3 Ws 656/07 -, juris).