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   OLG Hamm, 07.02.2006 - 4 Ws 48/06   

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https://dejure.org/2006,6859
OLG Hamm, 07.02.2006 - 4 Ws 48/06 (https://dejure.org/2006,6859)
OLG Hamm, Entscheidung vom 07.02.2006 - 4 Ws 48/06 (https://dejure.org/2006,6859)
OLG Hamm, Entscheidung vom 07. Februar 2006 - 4 Ws 48/06 (https://dejure.org/2006,6859)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beiordnung eines Rechtsbeistands einer minderjährigen Zeugin; Anforderungen an eine Beschwer als Voraussetzung für die Zulässigkeit eines Rechtsmittels

  • Judicialis

    StPO § 140 Abs. 2 S. 1; ; StPO § 307 a; ; StPO § 397 a; ; StPO § 406 g; ; StPO § 406 g Abs. 3; ; StPO § 406 g Abs. 4

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 304 § 305 § 397a § 406g
    Strafprozessrecht: Beschwerde des Beschuldigten gegen die Beiordnung eines Beistands für den als Nebenkläger Befugten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • LG Paderborn - 5 AR 2/06
  • OLG Hamm, 07.02.2006 - 4 Ws 48/06

Papierfundstellen

  • NJW 2006, 2057
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Düsseldorf, 15.09.1992 - 2 Ws 405/92
    Auszug aus OLG Hamm, 07.02.2006 - 4 Ws 48/06
    Nach einhelliger Rechtsprechung der Obergerichte ist das Vorliegen der Beschwer eine Voraussetzung für die Zulässigkeit eines Rechtsmittels (BGHSt 16, 376; 28, 330; OLG Düsseldorf, NStZ 1993, 452).
  • OLG Köln, 01.10.1999 - 2 Ws 528/99
    Auszug aus OLG Hamm, 07.02.2006 - 4 Ws 48/06
    Die Beschwerde gegen die Beiordnung eines Beistands für den als Nebenkläger Befugten gemäß §§ 406 g, 397 a StPO ist statthaft (vgl. OLG Köln, NStZ-RR 2000, 285).
  • KG, 22.03.2010 - 4 Ws 6/10

    Nebenklage: Wirksamkeit der Anschlusserklärung eines minderjährigen Verletzten

    Die Bestellung eines Beistandes nach § 397a Abs. 1 StPO beeinträchtigt die Rechte und schutzwürdigen Interessen des Angeklagten nicht unmittelbar (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 7. Februar 2006 - 4 Ws 48/06 - m.w.N.; juris).
  • OLG Celle, 29.06.2020 - 3 Ws 154/20

    Keine Beschwer des Angeklagten gegen Bestellung eines Beistandes für Nebenkläger

    Nach der obergerichtlichen Rechtsprechung, die von einem Großteil der Kommentarliteratur befürwortet wird, ist ein Angeklagter durch die Bestellung eines Nebenklagebeistandes nach § 397a StPO in seiner Rechtsposition nicht unmittelbar beeinträchtigt und daher nicht beschwert (vgl. KG, Beschlüsse vom 24. September 2018 - 2 Ws 184/18, juris - und vom 19. Oktober 2016 - 3 Ws 548/16; OLG Hamm, Beschluss vom 7. Februar 2006 - 4 Ws 48/06, NJW 2006, 2057; KK-Senge StPO 8. Aufl. § 397a Rn. 13; Meyer-Goßner/Schmitt StPO 62. Aufl. § 397a Rn. 19; HK-StPO/Weißer 6. Aufl. § 397a Rn. 44; SSW-StPO/Schöch 3. Aufl. § 397a Rn. 15; Radtke/Hohmann-Merz StPO § 397a Rn. 15; BeckOK StPO/Weiner § 397a Rn. 35).
  • KG, 01.11.2019 - 2 Ws 165/19

    Beschwerde gegen die einen anderen Angeklagten betreffende

    Dies gilt nicht nur für die Heranziehung von Nebenklägervertretern (vgl. hierzu: OLG Hamm, Beschlüsse vom 7. Februar 2006 - 4 Ws 48/06 - und vom 20. November 2007 - 3 Ws 656/07 -, juris; Kammergericht, Beschluss vom 19. Oktober 2016 - 3 Ws 548/16 - Senat, Beschluss vom 24. September 2018 - 2 Ws 184/18 -), sondern ebenso für die Bestellung von Pflichtverteidigern für Mitangeklagte.
  • OLG Hamm, 20.11.2007 - 3 Ws 656/07

    Nebenklage; Beistand; Beschwer

    Die Beiordnung eines Rechtsanwalts für den Nebenkläger beeinträchtigt andere Verfahrensbeteiligte, insbesondere die Angeklagte, jedoch nicht unmittelbar (OLG Hamm, 4. Strafsenat, NJW 2006, 2057; Meyer-Goßner, StPO, 50. Auflage, § 397a, Rdnr. 19).
  • KG, 24.09.2018 - 2 Ws 184/18

    Benachteiligung des Angeklagten durch weitere Beistandsbestellung für den

    Nach der obergerichtlichen Rechtsprechung ist ein Beschuldigter oder Angeklagter durch die Bestellung eines Nebenklägerbeistandes nach § 397a StPO in seiner Rechtsposition nicht unmittelbar beeinträchtigt und daher nicht beschwert (vgl. OLG Hamm, Beschlüsse vom 7. Februar 2006 - 4 Ws 48/06 - und 20. November 2007 - 3 Ws 656/07 -, juris).
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