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   OLG Hamm, 27.01.2006 - 2 Ss OWi 3/06   

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https://dejure.org/2006,6762
OLG Hamm, 27.01.2006 - 2 Ss OWi 3/06 (https://dejure.org/2006,6762)
OLG Hamm, Entscheidung vom 27.01.2006 - 2 Ss OWi 3/06 (https://dejure.org/2006,6762)
OLG Hamm, Entscheidung vom 27. Januar 2006 - 2 Ss OWi 3/06 (https://dejure.org/2006,6762)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Berücksichtigung eines Antrags auf Terminsverlegung; Anforderungen an Zulässigkeit einer Rechtsbeschwerde im Bußgeldverfahren; Verhinderung des Verteidigers als Verletzung des Grundsatzes des rechtlichen Gehörs; Schwierigkeit der Sachlage und Rechtslage als Kriterium für ...

  • Judicialis

    StPO § 226; ; StPO § 344; ; OWiG § 80

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 226; StPO § 344; OWiG § 80
    Verhinderung des Verteidigers; Terminsverlegung; Ausbleiben des Verteidigers; Verfahrensrüge; Begründung; Anforderungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • IWW (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)

    Verfahrensrüge - Verhinderung des Verteidigers

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)

    Verfahrensrüge - Verhinderung des Verteidigers

Verfahrensgang

  • AG Hagen - 94 OWi 330/05
  • OLG Hamm, 27.01.2006 - 2 Ss OWi 3/06

Papierfundstellen

  • NJW 2006, 2199
  • NStZ 2008, 83
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Köln, 09.07.1996 - Ss 319/96

    Entschuldigung des Ausbleibens des Betroffenen in der Hauptverhandlung durch die

    Auszug aus OLG Hamm, 27.01.2006 - 2 Ss OWi 3/06
    Aus § 228 Abs. 2 StPO ergibt sich nämlich der Grundsatz, dass es zu Lasten des Betroffenen geht, wenn er einen Verteidiger wählt, der an der Hauptverhandlung nicht teilnehmen kann (vgl. OLG Köln, VRS 92, 261, 262 m.w.N.).
  • OLG Köln, 15.02.1977 - Ss 745/76

    Verteidigung der Rechtsordnung; Sozialprognose

    Auszug aus OLG Hamm, 27.01.2006 - 2 Ss OWi 3/06
    Etwas Anderes gilt nur dann, wenn Verstöße gegen Denkgesetze und Erfahrungssätze aufgezeigt werden (vgl. BGH AnwBl. 1994, 92, 93; VRS 53, 264; Meyer-Goßner, StPO, 48. Aufl., § 344 Rdnr. 19 m.w.N.).
  • BGH, 17.08.1993 - 4 StR 462/93

    Anforderungen an die Revisionsbegründung - Voraussetzungen einer

    Auszug aus OLG Hamm, 27.01.2006 - 2 Ss OWi 3/06
    Etwas Anderes gilt nur dann, wenn Verstöße gegen Denkgesetze und Erfahrungssätze aufgezeigt werden (vgl. BGH AnwBl. 1994, 92, 93; VRS 53, 264; Meyer-Goßner, StPO, 48. Aufl., § 344 Rdnr. 19 m.w.N.).
  • OLG Hamm, 20.05.2008 - 2 Ss 176/08

    Sachrüge; Begründung; Beweiswürdigung; Angriffe

    Rügen solcher Art sind auch als Sachrüge nicht ordnungsgemäß erhoben, wenn sich aus ihnen ergibt, dass nicht die Anwendung des materiellen Rechts beanstandet, sondern ausschließlich die Beweiswürdigung und die Richtigkeit der Urteilsfeststellungen angegriffen werden soll und der Beschwerdeführer die Fehlerhaftigkeit ausschließlich aus tatsächlichen Behauptungen herleitet, die in den Feststellungen des Urteils keine Stütze finden oder er nur eine eigene gegensätzliche Beweiswürdigung vornimmt (zu vgl. Senatsbeschluss vom 27.01.2006 - 2 Ss OWi 3/06 - m.w.N.; Senatsbeschluss vom 28.09.2001 NStZ-RR 2001, 117 m.w.N.; Meyer-Goßner, StPO, 50. Auflg., § 344 Rdnr. 19 m.w.N.).
  • OLG Hamm, 20.10.2009 - 2 Ss 401/09

    Sachrüge; Begründung; Anforderungen

    Die Sachrüge ist jedoch dann nicht ordnungsgemäß erhoben, wenn sich aus ihr ergibt, dass nicht die Anwendung des materiellen Rechts beanstandet, sondern ausschließlich die Beweiswürdigung und die Richtigkeit der Urteilsfeststellungen angegriffen werden soll und der Angeklagte die Fehlerhaftigkeit ausschließlich aus tatsächlichen Behauptungen herleitet, die in den Feststellungen des Urteils keine Stütze finden oder er nur eine eigene gegensätzliche Beweiswürdigung vornimmt (zu vgl. Senatsbeschluss vom 27.01.2006 - 2 Ss OWi 3/06 - m.w.N.; Senatsbeschluss vom 28.09.2001, NStZ-RR 2001 ,117 m.w.N.; Meyer-Goßner, a.a.o., § 344 Rdnr. 19 m.w.N).
  • OLG Jena, 31.08.2007 - 1 Ss 145/07

    Verfahren

    In die Abwägung einzustellen sind insbesondere die Bedeutung der Sache, die Lage des Verfahrens bei Eintritt des Verhinderungsfalles, der Anlass, die Voraussehbarkeit und die voraussichtliche Dauer der Verhinderung, die Schwierigkeit der Sach- und Rechtslage und damit zusammenhängend die Fähigkeit des Betroffenen, sich selbst zu verteidigen, das Gebot der Verfahrensbeschleunigung, die berechtigten Belange der übrigen Prozessbeteiligten und die eigene Dienstplanung, die Gesamtbelastung des Spruchkörpers (siehe etwa OLG Hamm NJW 2006, 2199 f; OLG Karlsruhe NZV 2006, 217; Brandenburgisches OLG, a.a.O.; Göhler/Seitz, OWiG, 14. Aufl., § 71 Rdnr. 30).
  • OLG Hamm, 02.12.2009 - 2 Ss OWi 842/09
    Die Sachrüge ist jedoch dann nicht ordnungsgemäß erhoben, wenn sich aus ihr ergibt, dass nicht die Anwendung des materiellen Rechts beanstandet, sondern ausschließlich die Beweiswürdigung und die Richtigkeit der Urteilsfeststellungen angegriffen werden soll und der Angeklagte die Fehlerhaftigkeit ausschließlich aus tatsächlichen Behauptungen herleitet, die in den Feststellungen des Urteils keine Stütze finden oder er nur eine eigene gegensätzliche Beweiswürdigung vornimmt (zu vgl. Senatsbeschluss vom 27.01.2006 - 2 Ss OWi 3/06 - m.w.N.; Senatsbeschluss vom 28.09.2001, NStZ-RR 2001, 117 m.w.N.; Meyer-Goßner, a.a.o., § 344 Rdnr. 19 m,w.N).
  • OLG Jena, 24.09.2007 - 1 Ss 369/07

    Verfahren

    Maßgeblich sind dabei die Umstände des Einzelfalles, wobei insbesondere die Bedeutung der Sache, die Schwierigkeit der Sach- und Rechtslage, die Lage des Verfahrens beim Eintritt des Verhinderungsfalles, der Anlass, die Voraussehbarkeit und die voraussichtliche Dauer der Verhinderung sowie die Fähigkeit des Betroffenen, sich selbst zu verteidigen, zu berücksichtigen sind (vgl. BVerfG NJW 1984, 862; OLG Hamm, NJW 2006, 2199, 2200 m.w.N.).
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