Weitere Entscheidung unten: KG, 01.06.2006

Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 10.05.2006 - I-18 U 12/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,6067
OLG Düsseldorf, 10.05.2006 - I-18 U 12/06 (https://dejure.org/2006,6067)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 10.05.2006 - I-18 U 12/06 (https://dejure.org/2006,6067)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 10. Mai 2006 - I-18 U 12/06 (https://dejure.org/2006,6067)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Strafrechtsentschädigung, Vorteilsausgleichung

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    StREG § 7, BRAGO § 83 Abs. 3
    Strafrechtsentschädigung, Vorteilsausgleichung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vorteilsausgleichung durch Anrechnung von ersparten Verpflegungskosten auf Verteidigergebühren; Kongruenz als Voraussetzung für die Durchführbarkeit der Vorteilsausgleichung; Zusammenhang zwischen der Unterbringung und Verpflegung in einer Haftanstalt und dem Entstehen ...

  • Judicialis

    StREG § 7; ; BRAGO § 83 Abs. 3

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StREG § 7; BRAGO § 83 Abs. 3
    Strafrechtsentschädigung - Vorteilsausgleichung durch Anrechnung von ersparten Verpflegungskosten auf Verteidigergebühren; Gebührenrahmen für Entschädigungsverfahren?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2006, 2336
  • NStZ-RR 2006, 358
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 22.01.1980 - VI ZR 198/78

    Vorteilsausgleich beim Erwerbsschaden-Ersatz aufgrund einer Unfallverletzung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 10.05.2006 - 18 U 12/06
    Die Richtigkeit dieses Ergebnisses bestätigt auch der Vergleich mit der Rechtslage bei Körperverletzungen, bei denen anerkannt ist, dass die durch einen Krankenhausaufenthalt ersparten Verpflegungsaufwendungen allenfalls von den Heilungskosten abgezogen werden können, aber nicht vom Verdienstausfallschaden (BGH NJW 1980, 1787 m.w.N.).
  • OLG Düsseldorf, 26.11.1983 - 2 Ss OWi 581/83
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 10.05.2006 - 18 U 12/06
    Vielmehr hat das Landgericht zu Recht festgehalten, dass nur solche Nachteile, die unmittelbare Folgen des Verlustes der persönlichen Freiheit sind, im Kongruenzverhältnis zu Unterkunft und Verpflegung in der Haftanstalt und den dadurch ersparten Kosten stehen, nicht aber Rechtsanwalts- einschließlich Verteidigerkosten (so auch Baukelmann, Anm. zu LG Frankfurt 29.06.1983, NStZ 1985, 32; Schätzler-Kunz, § 7 Rdz. 84).
  • LG Oldenburg, 09.07.2008 - 5 O 667/08

    Zahlung der vollen Verteidigerkosten für die Beendigung einer Untersuchungshaft

    Allein die Tatsache, dass es sich um einen inhaftierten Mandanten handelte, rechtfertigt keine Erhöhung der Regelgebühr (vgl. OLG Düsseldorf, NJW 2006, 2336 [OLG Düsseldorf 10.05.2006 - 18 U 12/06] ).
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Rechtsprechung
   KG, 01.06.2006 - 28 AR 28/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,5284
KG, 01.06.2006 - 28 AR 28/06 (https://dejure.org/2006,5284)
KG, Entscheidung vom 01.06.2006 - 28 AR 28/06 (https://dejure.org/2006,5284)
KG, Entscheidung vom 01. Juni 2006 - 28 AR 28/06 (https://dejure.org/2006,5284)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer

    Örtliche Zuständigkeit für Schadensersatzklagen wegen ärztlicher Kunstfehler; Auswirkungen des Verbrauchs des Wahlrechts nach § 35 Zivilprozessordnung (ZPO) auf die Möglichkeit einer Zuständigkeitsbestimmung nach § 36 Abs. 1 Nr. 3 ZPO; Zulässigkeit einer Entscheidung über ...

  • Judicialis

    ZPO § 32; ; ZPO § 35; ; ZPO § 36 I Nr. 3

  • rechtsportal.de

    Gerichtsstandsbestimmung für Schadensersatzklage wegen ärztlichen Behandlungsfehlers

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 2006, 2336
  • VersR 2007, 128
 
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Wird zitiert von ... (26)Neu Zitiert selbst (6)

  • KG, 02.05.2005 - 28 AR 20/05

    Zuständigkeitsbestimmung: Verbrauch des Wahlrechts bei mehreren zuständigen

    Auszug aus KG, 01.06.2006 - 28 AR 28/06
    Die Ausübung des dem bestimmenden Gericht nach § 36 Abs. 1 Nr. 3 ZPO eingeräumten Auswahlermessens hat vornehmlich unter prozessökonomischen Gesichtspunkte zu erfolgen, wobei nach der Rechtsprechung des Senats dem räumlichen Schwerpunkt des Rechtsstreits besonderes Gewicht beizumessen ist (KGR Berlin 2005, 970; KGR Berlin 2005, 1007; vgl. auch BayObLG, JR 1988, 207 [208]; Zöller/Vollkommer, a. a. O., § 36 Rdnr. 18).

    Demgegenüber kann dem Umstand, dass die Klage bereits bei einem bestimmten Gericht rechtshängig gemacht wurde, keine ausschlaggebende Bedeutung beigemessen werden, da es ein Antragsteller ansonsten in der Hand hätte die Zuständigkeitsbestimmung zu präjudizieren (KGR Berlin 2005, 1007).

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats kommt eine anderweitige Zuständigkeitsbestimmung daher grundsätzlich nicht mehr in Betracht, wenn die Klage bereits bei einem Gericht rechtshängig gemacht worden ist, das für mindestens einen Streitgenossen zuständig ist (KGR Berlin 2005, 1007; zuletzt bestätigt mit Senatsbeschluss vom 12.05.2006 - 28 AR 1129/05).

  • BGH, 10.12.2002 - X ARZ 208/02

    Prüfungskompetenz des Gerichts im Gerichtsstand der unerlaubten Handlung

    Auszug aus KG, 01.06.2006 - 28 AR 28/06
    An dem Gerichtsstand der unerlaubten Handlung kann nach der neueren Rechtsprechung auch über konkurrierende vertragliche Ansprüche entschieden werden (BGH, NJW 2003, 828; KG, NJW-RR 2001, 62).
  • KG, 02.09.1999 - 28 AR 90/99
    Auszug aus KG, 01.06.2006 - 28 AR 28/06
    An dem Gerichtsstand der unerlaubten Handlung kann nach der neueren Rechtsprechung auch über konkurrierende vertragliche Ansprüche entschieden werden (BGH, NJW 2003, 828; KG, NJW-RR 2001, 62).
  • BGH, 14.12.1989 - I ARZ 700/89

    Antrag auf Bestimmung eines zuständigen Gerichts wegen allgemeinen Gerichtsstands

    Auszug aus KG, 01.06.2006 - 28 AR 28/06
    Der Verletzungserfolg wäre in diesem Fall - wie generell bei Gesundheitsbeschädigungen und Körperverletzungen (vgl. BGH, NJW 1990, 1533) - dort eingetreten, wo die Antragstellerin als Verletzte ihren Lebensmittelpunkt und Wohnsitz hatte, mithin ebenfalls im Bezirk des Landgerichts Potsdam.
  • BayObLG, 08.09.1987 - AR 1 Z 75/87
    Auszug aus KG, 01.06.2006 - 28 AR 28/06
    Die Ausübung des dem bestimmenden Gericht nach § 36 Abs. 1 Nr. 3 ZPO eingeräumten Auswahlermessens hat vornehmlich unter prozessökonomischen Gesichtspunkte zu erfolgen, wobei nach der Rechtsprechung des Senats dem räumlichen Schwerpunkt des Rechtsstreits besonderes Gewicht beizumessen ist (KGR Berlin 2005, 970; KGR Berlin 2005, 1007; vgl. auch BayObLG, JR 1988, 207 [208]; Zöller/Vollkommer, a. a. O., § 36 Rdnr. 18).
  • KG, 05.01.2005 - 28 AR 103/04

    Zuständigkeitsbestimmung: Bestimmung des zuständigen Mahngerichts bei Verfahren

    Auszug aus KG, 01.06.2006 - 28 AR 28/06
    Die Ausübung des dem bestimmenden Gericht nach § 36 Abs. 1 Nr. 3 ZPO eingeräumten Auswahlermessens hat vornehmlich unter prozessökonomischen Gesichtspunkte zu erfolgen, wobei nach der Rechtsprechung des Senats dem räumlichen Schwerpunkt des Rechtsstreits besonderes Gewicht beizumessen ist (KGR Berlin 2005, 970; KGR Berlin 2005, 1007; vgl. auch BayObLG, JR 1988, 207 [208]; Zöller/Vollkommer, a. a. O., § 36 Rdnr. 18).
  • BVerfG, 12.11.2008 - 1 BvR 2788/08

    Verfassungsmäßigkeit der Bestimmung eines gemeinsamen Gerichtsstand des

    Demgemäß ist es verfassungsrechtlich unbedenklich, dass aufgrund des von § 36 Abs. 1 Nr. 3 ZPO dem Oberlandesgericht zugebilligten Auswahlermessens (vgl. hierzu KG, Beschluss vom 1. Juni 2006 - 28 AR 28/06 -, NJW 2006, S. 2336 ; MünchKommZPO/Patzina, 2. Aufl., § 36 Rn. 31; Musielak/Heinrich, ZPO, 6. Aufl., § 36 Rn. 24; Hk-ZPO/Kayser, 2. Aufl., § 36 Rn. 18; Vossler, NJW 2006, S. 117 ) die angefochtene Bestimmung des Landgerichts München I für die Beschwerdeführerin und die übrigen Beteiligten des Ausgangsverfahrens möglicherweise nicht sicher vorhersehbar war.
  • OLG Celle, 08.06.2010 - 16 W 43/10

    Festlegung des Gerichtstands der unerlaubten Handlung bei Amtspflichtverletzung

    Soweit das Landgericht in seiner Entscheidung angeblich abweichende Rechtsprechung zitiert (Bl 23: BGH VersR 1990, 500 ; KG NJW 2006, 2336; OLG Karlsruhe OLGR 2003, 438), ergibt sich daraus auch nichts Anderes.
  • OLG Celle, 22.03.2021 - 17 AR 3/21

    Örtliche Zuständigkeit der Familiengerichte für die Geltendmachung von Ansprüchen

    Eine Bestimmung nach §§ 113 Abs. 1 S. 2 FamFG, 36 Abs. 1 Nr. 3 ZPO scheidet hier zudem aus, weil der ursprünglich bestehende gemeinschaftliche besondere Gerichtsstand der Antragsgegner beim Amtsgericht Lüdinghausen gegenüber dem Antragsgegner zu 2. durch die unwiderrufliche und bindende Zuständigkeitswahl (§ 35 ZPO) eines anderen Gerichts, nämlich des nur für den Antragsgegner zu 2. örtlich zuständigen Amtsgerichts Walsrode, durch die Antragstellerin verloren gegangen ist (vgl. OLG Hamm FamRZ 2018, 931; NJW-RR 2016, 639; OLG Karlsruhe NJW-Spezial 2016, 648; KG NJW 2006, 2336; OLG Düsseldorf MDR 1969, 672; Zöller/Schultzky, ZPO, 33. Aufl. 2020, § 36 Rn. 23; Heinrich in: Musielak/Voit, ZPO, 17. Aufl. 2020, § 36 Rn. 18).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 15.03.2021 - 3 Sa 397/17

    Kündigung - Chefarzt - Behandlungsfehler - Abmahnung - Personalratsanhörung -

    Im Verkehr eingerissene Unsitten entlasten nicht, mögen sie auch im jeweiligen Verkehrskreis üblich sein (BGH 18.03.1959 - IV ZR 182/58, NJW 1959, 1269; 01.06.2006 - 28 AR 28/06, NJW 2006, 2336; BAG 19.03.2015 - 8 AZR 67/14, NzA 2015, 1057).
  • OLG Hamm, 13.05.2019 - 32 SA 26/19

    Gerichtsstandbestimmung, Straßenverkehrssicherungspflicht, Amtspflicht

    a) Diese Zuständigkeitsbestimmung hat nach Zweckmäßigkeitsgesichtspunkten und gemäß der Prozesswirtschaftlichkeit im Rahmen einer Ermessensentscheidung unter Berücksichtigung sämtlicher aus dem Parteivortrag maßgeblichen Umstände zu erfolgen, wobei dem Schwerpunkt eines Rechtsstreits besonderes Gewicht beizumessen ist (vgl. BGH , Beschluss v. 07.02.2007 - X ARZ 423/06 - NJW 2007, 1365; KG , Beschluss v. 01.06.2006 - 28 AR 28/06 - NJW 2006, 2336; Senat , Beschluss v. 30.08.2012 - 32 SA 76/12 - MDR 2013, 116; Schultzky , in Zöller, ZPO 32. Aufl. 2018, § 36 Rn. 28 m.w.N.).
  • OLG Hamm, 15.01.2019 - 32 SA 64/18

    Gerichtsstandbestimmung; bes. gemeinschaftlicher Gerichtsstand (Unfallstelle) im

    a) Die Bestimmung des zuständigen Gerichts hat nach Zweckmäßigkeitsgesichtspunkten und gemäß der Prozesswirtschaftlichkeit im Rahmen einer Ermessensentscheidung unter Berücksichtigung sämtlicher aus dem Parteivortrag maßgeblichen Umstände zu erfolgen, wobei dem räumlichen Schwerpunkt eines Rechtsstreits besonderes Gewicht beizumessen ist (vgl. BGH , Beschluss v. 07.02.2007 - X ARZ 423/06 - NJW 2007, 1365; KG , Beschluss v. 01.06.2006 - 28 AR 28/06 - NJW 2006, 2336; Senat , Beschluss v. 30.08.2012 - 32 SA 76/12 - MDR 2013, 116; Schultzky , in Zöller, ZPO 32. Aufl. 2018, § 36 Rn. 28 m.w.N.).
  • OLG Hamm, 21.09.2009 - 3 W 28/09

    Gerichtsstand der unerlaubten Handlung im Arzthaftungsprozess

    Bei der Haftung wegen ärztlicher Behandlungsfehler ist das jedoch der Ort, an dem die Rechtsgutsverletzung durch Körperverletzung oder Gesundheitsbeeinträchtigung eingetreten und damit die unerlaubte Handlung vollendet ist (so auch : BGH, NJW 1990, 500; KG, NJW 2006, 2336; OLG Karlsruhe, OLGR 2003, 438; Zöller-Vollkommer, ZPO, 27. Aufl., § 32, Rdnr. 16).- Hier soll nach dem Sachvortrag des Antragstellers der haftungsrelevante Gesundheitsschaden - und damit der für § 32 ZPO maßgebliche Verletzungserfolg - durch intraoperative Fehlplatzierung des 3. Fingernerven in München eingetreten sein - welches zugleich Handlungsort war .

    Abweichend von dem Sachverhalt, der der zitierten kammergerichtlichen Entscheidung vom 01.06.2006 (NJW 2006, 2336 f.) zugrunde lag, ist damit die vorliegend geltend gemachte unerlaubte Handlung sowohl hinsichtlich der behaupteten Verletzungshandlung als auch hinsichtlich des behaupteten Verletzungserfolges i.S.v. § 32 ZPO an ein und demselben Ort begangen worden.

  • OLG Hamm, 03.04.2019 - 32 SA 70/18

    Gerichtsstandbestimmung; Rechtsschutzinteresse; Rüge der örtlichen

    a) Diese Bestimmung hat nach Zweckmäßigkeitsgesichtspunkten und gemäß der Prozesswirtschaftlichkeit im Rahmen einer Ermessensentscheidung unter Berücksichtigung sämtlicher aus dem Parteivortrag maßgeblichen Umstände zu erfolgen, wobei dem räumlichen Schwerpunkt eines Rechtsstreits besonderes Gewicht beizumessen ist (vgl. BGH , Beschluss v. 07.02.2007 - X ARZ 423/06 - NJW 2007, 1365; KG , Beschluss v. 01.06.2006 - 28 AR 28/06 - NJW 2006, 2336; Senat , Beschluss v. 30.08.2012 - 32 SA 76/12 - MDR 2013, 116; Schultzky , in Zöller, ZPO 32. Aufl. 2018, § 36 Rn. 28 m.w.N.).
  • OLG Hamm, 10.10.2017 - 32 SA 50/17

    Gerichtsstandbestimmung; Auswahl eines Gerichts ohne allgemeinen Gerichtsstand

    23.09.2014 (32 Sa 59/14, zitiert nach juris), des Kammergerichts (Beschl. v. 01.06.2006 - 28 AR 28/06 - NJW 2006, 2336), des OLG Frankfurt am Main (Beschl. v. 09.-03.2006 - 21 AR 11/06 - NJW-RR 2006, 864) und des OLG Stuttgart (Beschl. v. 16.11.2015 - 14 AR 2/15 - zitiert nach juris) betreffen nicht die hier zu entscheidende Frage, ob ein Gericht bestimmt werden kann, bei dem keiner der Beklagten seinen allgemeinen Gerichtsstand hat.
  • OLG Köln, 16.06.2008 - 5 U 238/07

    Arztrecht - Gerichtsstand der unerlaubten Handlung bei ärztlichem

    Entsprechende oder ähnliche Gestaltungen liegen dem Urteil des OLG Karlsruhe vom 18.6.2003 (OLG-Report 2003, 438 f.) und dem Beschluss des Kammergerichts vom 1.6.2006 (NJW 2006, 2336 f.) zugrunde.
  • AG Brandenburg, 23.05.2011 - 34 C 124/10

    Kein Schadenersatz wegen Verletzung von Eigentumspositionen mangels schlüssiger

  • BayObLG, 24.09.2019 - 1 AR 83/19

    Zuständigkeitsbestimmung bei Beteiligung eines Amtsgerichts

  • OLG Köln, 26.05.2008 - 5 U 238/07

    Örtliche Gerichtszuständigkeit bei Ansprüchen aus unerlaubter Handlung im Rahmen

  • OLG Köln, 25.10.2007 - 18 U 164/06

    Anspruch auf Rückzahlung einer in Aktien der Beklagten angelegten Geldsumme;

  • LAG Rheinland-Pfalz, 30.05.2022 - 3 Sa 208/21

    Schadensersatz wegen verspäteter Wiedereingliederung

  • BayObLG, 03.12.2019 - 1 AR 112/19

    Schadensersatzansprüche im Zusammenhang mit fehlgeschlagenen Kapitalanlagen

  • BayObLG, 20.03.2019 - 1 AR 19/19

    Zuständigkeitsbestimmung bei verklagten Streitgenossen mit allgemeinem

  • OLG Hamm, 02.01.2019 - 32 SA 60/18

    Bestimmung des gemeinsam zuständigen Gerichts für die Geltendmachung von

  • LAG Hamm, 06.04.2018 - 1 SHa 9/18

    Unzulässiges Ersuchen um Bestimmung des örtlich zuständigen Arbeitsgerichts nach

  • LG Köln, 21.11.2012 - 28 O 328/12

    Zulässigkeit von Wort- und Bildberichterstattung in einem Printmedium über einen

  • OLG Hamm, 25.06.2018 - 32 SA 67/17

    Rechtsfolgen der formularmäßigen Vereinbarung eines ausschließlichen

  • LAG Rheinland-Pfalz, 15.03.2021 - 3 Sa 261/19

    Stellenbesetzung - Vorzug interner Bewerber - Schadensersatz - rechtswidrige

  • BayObLG, 18.07.2019 - 1 AR 54/19

    Bestimmung des zuständigen Gerichts bei selbständigem Beweisverfahren

  • OLG Saarbrücken, 08.10.2007 - 5 W 256/07

    Gerichtsstand: Gerichtsstandsbestimmung trotz eines gemeinschaftlichen besonderen

  • LG Nürnberg-Fürth, 25.06.2008 - 3 O 4316/08

    Gerichtsstandsbestimmung: Schadenersatzklage nach Sturzunfall des Teilnehmers

  • ArbG Hamm, 06.04.2018 - 1 Sha 9/18
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