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   OLG Hamm, 21.09.2005 - 1 Ss OWi 402/05   

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https://dejure.org/2005,4863
OLG Hamm, 21.09.2005 - 1 Ss OWi 402/05 (https://dejure.org/2005,4863)
OLG Hamm, Entscheidung vom 21.09.2005 - 1 Ss OWi 402/05 (https://dejure.org/2005,4863)
OLG Hamm, Entscheidung vom 21. September 2005 - 1 Ss OWi 402/05 (https://dejure.org/2005,4863)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Zulässige Höchstgeschwindigkeit - Vermeidbarer Verbotsirrtum

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Einstufung eines "Sprinters" als Lastkraftwagen wegen seiner baulichen Ausstattung; Fahrlässiger Verstoß gegen die Geschwindigkeitsbegrenzung nach § 18 Abs. 5 Straßenverkehrsgesetz (StVG) wegen der falschen Einstufung des geführten Fahrzeugs; Absehen von der Erteilung ...

  • Judicialis

    StVO § 18; ; PbefG § 3

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StVO § 18; PbefG § 3
    Sprinter: Einordnung; Vermeidbarkeit; Verbotsirrtum

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Geschwindigkeitsüberschreitung - Einordnung des Sprinters und Verbotsirrtum

Verfahrensgang

  • AG Siegen - 43 OWi 181 Js 31/04
  • OLG Hamm, 21.09.2005 - 1 Ss OWi 402/05

Papierfundstellen

  • NJW 2006, 245
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (11)

  • BayObLG, 23.07.2003 - 1 ObOWi 219/03

    Rechtliche Einordnung einer Kombilimousine mit zulässigem Gesamtgewicht von mehr

    Auszug aus OLG Hamm, 21.09.2005 - 1 Ss OWi 402/05
    Die irrige Vorstellung des Betroffenen, das von ihm gesteuerte Fahrzeug sei - seinem zulassungsrechtlichen Status und der Eintragung im Fahrzeugschein entsprechend - als PKW einzuordnen und unterliege demzufolge nicht der für Lastkraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von über 3, 5 t geltenden Geschwindigkeitsbeschränkung des § 18 Abs. 5 S. 2 Nr. 1 StVO, stellt lediglich einen - den Vorsatz unberührt lassenden - Verbotsirrtum i.S.d. § 11 Abs. 2 OWiG dar (vgl. Senatsbeschluss vom 22. August 2005 - 1 Ss OWi 272/05 - BayObLG, NJW 2004, 306; OLG Karlsruhe, DAR 2004, 715; OLG Jena, NJW 2004, 3579; OLG Düsseldorf, VM 1960, 18; Göhler, OWiG, 14. Aufl., § 11 Rdnr. 9 und 19; AG Linz, Beschluss vom 3. August 2004 - 2040 Js 10336/04 -), von dem auch das Amtsgericht ausgegangen ist.

    Eine Prüfungs- und Erkundigungspflicht wäre aus Sicht des Senats daneben auch dann zu bejahen, wenn der Betroffene durch rechtliche Hinweise, beispielsweise in Gestalt von veröffentlichten bzw. in der Tagespresse bekannt gemachten und von dem Betroffenen zur Kenntnis genommenen Gerichtsentscheidungen oder in Form von Äußerungen von Kontaktpersonen (so das BayObLG in NJW 2004, 306 in Anknüpfung an die vom Arbeitgeber des betroffenen Fahrers aufgrund von Zweifeln über die verkehrsrechtliche Einordnung des Fahrzeugs eingeholten Auskünfte) oder aufgrund früherer polizeilicher Überprüfungen bzw. Anzeigen für die maßgebliche rechtliche Problematik "sensibilisiert" worden wäre.

    In einem derartigen Fall, wie er in vergleichbarer Form auch der Entscheidung des Bayerischen Obersten Landesgerichts vom 23. Juli 2003 (NJW 2004, 306) zugrunde lag, obliegt dem Fahrer eine Prüfungs- und Erkundigungspflicht.

    Hätte der Betroffene sich, wie in der vom Amtsgericht festgestellten Situation geboten und auch zumutbar, bei fachkundiger Stelle, nämlich bei der Straßenverkehrsbehörde, über die straßenverkehrsordnungsrechtliche Einordnung des von ihm geführten Fahrzeugs erkundigt, wäre ihm - daran hat der Senat keine Zweifel - in Anlehnung an den zum Tatzeitpunkt bereits erlassenen und seinerzeit in Fach- und Behördenkreisen (bereits) bekannten Beschluss des Bayerischen Obersten Landesgerichts vom 23. Juli 2003 (1 ObOWi 219/03) mitgeteilt worden, dass das vorliegend zum Gütertransport geeignete und bestimmte Fahrzeug als LKW im Sinne der StVO anzusehen ist.

  • OLG Jena, 12.10.2004 - 1 Ss 208/04

    Verkehrsordnungswidrigkeit, Geschwindigkeitsüberschreitung, Kleintransporter,

    Auszug aus OLG Hamm, 21.09.2005 - 1 Ss OWi 402/05
    Der vorliegende Fall gibt keine Veranlassung, von der zitierten Senatsrechtsprechung, die - was die straßenverkehrsordnungsrechtliche Einstufung des Fahrzeugs betrifft - im Einklang steht mit den insoweit einschlägigen Entscheidungen des Bayerischen Obersten Landesgerichts (Beschluss vom 23. Juli 2003, veröffentlicht in NJW 2004, 396 = NZV 2004, 263), des Oberlandesgerichts Karlsruhe (Beschluss vom 25. August 2004, veröffentlicht in DAR 2004, 715) und des Oberlandesgerichts Jena (Beschluss vom 12. Oktober 2004, veröffentlicht in NJW 2004, 3579), abzuweichen.

    Die irrige Vorstellung des Betroffenen, das von ihm gesteuerte Fahrzeug sei - seinem zulassungsrechtlichen Status und der Eintragung im Fahrzeugschein entsprechend - als PKW einzuordnen und unterliege demzufolge nicht der für Lastkraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von über 3, 5 t geltenden Geschwindigkeitsbeschränkung des § 18 Abs. 5 S. 2 Nr. 1 StVO, stellt lediglich einen - den Vorsatz unberührt lassenden - Verbotsirrtum i.S.d. § 11 Abs. 2 OWiG dar (vgl. Senatsbeschluss vom 22. August 2005 - 1 Ss OWi 272/05 - BayObLG, NJW 2004, 306; OLG Karlsruhe, DAR 2004, 715; OLG Jena, NJW 2004, 3579; OLG Düsseldorf, VM 1960, 18; Göhler, OWiG, 14. Aufl., § 11 Rdnr. 9 und 19; AG Linz, Beschluss vom 3. August 2004 - 2040 Js 10336/04 -), von dem auch das Amtsgericht ausgegangen ist.

    "Wenn ein solches gegenüber dem Auslieferungszustand unverändertes Fahrzeug, dessen Beschaffenheit und Ausstattung noch den Zulassungspapieren entspricht, in den Zulassungspapieren als PKW bezeichnet wird, liegt für einen juristischen Laien die Annahme durchaus nahe, dass die in den Fahrzeugpapieren angegebene Fahrzeugart auch im übrigen Straßenverkehrsrecht, insbesondere also auch im Anwendungsbereich der das Verhalten im Verkehr regelnden StVO, maßgeblich ist (so auch OLG Jena NJW 2004, 3579).

  • OLG Hamm, 22.08.2005 - 1 Ss OWi 272/05

    Sprinter; Einordnung; Lastkraftwagen; Personenkraftwagen

    Auszug aus OLG Hamm, 21.09.2005 - 1 Ss OWi 402/05
    Der Senat hat in seinem in Dreierbesetzung gemäß § 80 a Abs. 3 OWiG gefassten, grundlegenden Beschluss vom 22. August 2005 (1 Ss OWi 272/05) entschieden, dass ein Kraftfahrzeug der Marke Daimler-Chrysler, Typ "Sprinter" mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 4, 6 t ungeachtet einer etwaigen, auf einer EG-Typgenehmigung der Klasse M 1 beruhenden Bezeichnung als "PKW" in den Kraftfahrzeugpapieren straßenverkehrsordnungsrechtlich als Lastkraftwagen einzustufen ist, wenn dieses Fahrzeug nach seiner konkreten Bauart, Ausstattung und Einrichtung nicht zur Beförderung von Personen, sondern zur Beförderung von Gütern geeignet und bestimmt ist.

    Die irrige Vorstellung des Betroffenen, das von ihm gesteuerte Fahrzeug sei - seinem zulassungsrechtlichen Status und der Eintragung im Fahrzeugschein entsprechend - als PKW einzuordnen und unterliege demzufolge nicht der für Lastkraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von über 3, 5 t geltenden Geschwindigkeitsbeschränkung des § 18 Abs. 5 S. 2 Nr. 1 StVO, stellt lediglich einen - den Vorsatz unberührt lassenden - Verbotsirrtum i.S.d. § 11 Abs. 2 OWiG dar (vgl. Senatsbeschluss vom 22. August 2005 - 1 Ss OWi 272/05 - BayObLG, NJW 2004, 306; OLG Karlsruhe, DAR 2004, 715; OLG Jena, NJW 2004, 3579; OLG Düsseldorf, VM 1960, 18; Göhler, OWiG, 14. Aufl., § 11 Rdnr. 9 und 19; AG Linz, Beschluss vom 3. August 2004 - 2040 Js 10336/04 -), von dem auch das Amtsgericht ausgegangen ist.

  • OLG Karlsruhe, 25.08.2004 - 2 Ss 80/04

    Ordnungswidrige Überschreitung der Autobahnhöchstgeschwindigkeit für

    Auszug aus OLG Hamm, 21.09.2005 - 1 Ss OWi 402/05
    Der vorliegende Fall gibt keine Veranlassung, von der zitierten Senatsrechtsprechung, die - was die straßenverkehrsordnungsrechtliche Einstufung des Fahrzeugs betrifft - im Einklang steht mit den insoweit einschlägigen Entscheidungen des Bayerischen Obersten Landesgerichts (Beschluss vom 23. Juli 2003, veröffentlicht in NJW 2004, 396 = NZV 2004, 263), des Oberlandesgerichts Karlsruhe (Beschluss vom 25. August 2004, veröffentlicht in DAR 2004, 715) und des Oberlandesgerichts Jena (Beschluss vom 12. Oktober 2004, veröffentlicht in NJW 2004, 3579), abzuweichen.

    Die irrige Vorstellung des Betroffenen, das von ihm gesteuerte Fahrzeug sei - seinem zulassungsrechtlichen Status und der Eintragung im Fahrzeugschein entsprechend - als PKW einzuordnen und unterliege demzufolge nicht der für Lastkraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von über 3, 5 t geltenden Geschwindigkeitsbeschränkung des § 18 Abs. 5 S. 2 Nr. 1 StVO, stellt lediglich einen - den Vorsatz unberührt lassenden - Verbotsirrtum i.S.d. § 11 Abs. 2 OWiG dar (vgl. Senatsbeschluss vom 22. August 2005 - 1 Ss OWi 272/05 - BayObLG, NJW 2004, 306; OLG Karlsruhe, DAR 2004, 715; OLG Jena, NJW 2004, 3579; OLG Düsseldorf, VM 1960, 18; Göhler, OWiG, 14. Aufl., § 11 Rdnr. 9 und 19; AG Linz, Beschluss vom 3. August 2004 - 2040 Js 10336/04 -), von dem auch das Amtsgericht ausgegangen ist.

  • OLG Hamm, 28.06.2003 - 3 Ss OWi 182/03

    mehrere Verkehrsverstöße, gleichartige Verkehrsverstöße auf einer Fahrt, Umfang

    Auszug aus OLG Hamm, 21.09.2005 - 1 Ss OWi 402/05
    Mehrere Geschwindigkeitsüberschreitungen, auch wenn sie während einer einzigen, nicht unterbrochenen Fahrt begangen werden, sind grundsätzlich als selbstständige Taten im materiell-rechtlichen Sinne anzusehen, die zueinander im Verhältnis der Tatmehrheit stehen (zu vgl. OLG Hamm, NZV 1998, 870; Beschluss vom 9. Januar 2002 - 5 Ss OWi 1108/01 - Beschluss vom 28. Juni 2003 - 3 Ss OWi 182/03 - VRS 46, 370; BayObLG VRS 93, 141 und 369; NZV 1995, 407; OLG Jena, VRS 107, 476; OLG Düsseldorf, VRS 94, 301).
  • BayObLG, 29.05.1995 - 2 ObOWi 231/95
    Auszug aus OLG Hamm, 21.09.2005 - 1 Ss OWi 402/05
    Mehrere Geschwindigkeitsüberschreitungen, auch wenn sie während einer einzigen, nicht unterbrochenen Fahrt begangen werden, sind grundsätzlich als selbstständige Taten im materiell-rechtlichen Sinne anzusehen, die zueinander im Verhältnis der Tatmehrheit stehen (zu vgl. OLG Hamm, NZV 1998, 870; Beschluss vom 9. Januar 2002 - 5 Ss OWi 1108/01 - Beschluss vom 28. Juni 2003 - 3 Ss OWi 182/03 - VRS 46, 370; BayObLG VRS 93, 141 und 369; NZV 1995, 407; OLG Jena, VRS 107, 476; OLG Düsseldorf, VRS 94, 301).
  • OLG Jena, 27.09.2004 - 1 Ss 112/04

    Die Einholung eines Sachverständigengutachtens für die Beurteilung von

    Auszug aus OLG Hamm, 21.09.2005 - 1 Ss OWi 402/05
    Mehrere Geschwindigkeitsüberschreitungen, auch wenn sie während einer einzigen, nicht unterbrochenen Fahrt begangen werden, sind grundsätzlich als selbstständige Taten im materiell-rechtlichen Sinne anzusehen, die zueinander im Verhältnis der Tatmehrheit stehen (zu vgl. OLG Hamm, NZV 1998, 870; Beschluss vom 9. Januar 2002 - 5 Ss OWi 1108/01 - Beschluss vom 28. Juni 2003 - 3 Ss OWi 182/03 - VRS 46, 370; BayObLG VRS 93, 141 und 369; NZV 1995, 407; OLG Jena, VRS 107, 476; OLG Düsseldorf, VRS 94, 301).
  • BayObLG, 16.01.1997 - 1 ObOWi 801/96

    Verfahrensrechtlicher Tatbegriff bei mehreren Geschwindigkeitsüberschreitungen -

    Auszug aus OLG Hamm, 21.09.2005 - 1 Ss OWi 402/05
    Mehrere Geschwindigkeitsüberschreitungen, auch wenn sie während einer einzigen, nicht unterbrochenen Fahrt begangen werden, sind grundsätzlich als selbstständige Taten im materiell-rechtlichen Sinne anzusehen, die zueinander im Verhältnis der Tatmehrheit stehen (zu vgl. OLG Hamm, NZV 1998, 870; Beschluss vom 9. Januar 2002 - 5 Ss OWi 1108/01 - Beschluss vom 28. Juni 2003 - 3 Ss OWi 182/03 - VRS 46, 370; BayObLG VRS 93, 141 und 369; NZV 1995, 407; OLG Jena, VRS 107, 476; OLG Düsseldorf, VRS 94, 301).
  • OLG Düsseldorf, 01.09.1997 - 5 Ss OWi 236/97
    Auszug aus OLG Hamm, 21.09.2005 - 1 Ss OWi 402/05
    Mehrere Geschwindigkeitsüberschreitungen, auch wenn sie während einer einzigen, nicht unterbrochenen Fahrt begangen werden, sind grundsätzlich als selbstständige Taten im materiell-rechtlichen Sinne anzusehen, die zueinander im Verhältnis der Tatmehrheit stehen (zu vgl. OLG Hamm, NZV 1998, 870; Beschluss vom 9. Januar 2002 - 5 Ss OWi 1108/01 - Beschluss vom 28. Juni 2003 - 3 Ss OWi 182/03 - VRS 46, 370; BayObLG VRS 93, 141 und 369; NZV 1995, 407; OLG Jena, VRS 107, 476; OLG Düsseldorf, VRS 94, 301).
  • OLG Hamm, 29.08.1973 - 4 Ss OWi 995/73
    Auszug aus OLG Hamm, 21.09.2005 - 1 Ss OWi 402/05
    Mehrere Geschwindigkeitsüberschreitungen, auch wenn sie während einer einzigen, nicht unterbrochenen Fahrt begangen werden, sind grundsätzlich als selbstständige Taten im materiell-rechtlichen Sinne anzusehen, die zueinander im Verhältnis der Tatmehrheit stehen (zu vgl. OLG Hamm, NZV 1998, 870; Beschluss vom 9. Januar 2002 - 5 Ss OWi 1108/01 - Beschluss vom 28. Juni 2003 - 3 Ss OWi 182/03 - VRS 46, 370; BayObLG VRS 93, 141 und 369; NZV 1995, 407; OLG Jena, VRS 107, 476; OLG Düsseldorf, VRS 94, 301).
  • AG Linz am Rhein, 03.08.2004 - 2040 Js 10336/04
  • OLG Hamm, 30.04.2015 - 3 RBs 116/15

    Vorlage an den BGH zur Frage, ob bei in Tatmehrheit begangenen

    Auch der Senat hat diese Ansicht vertreten (OLG Hamm, Beschluss vom 27. Oktober 2009 - 3 Ss OWi 451/09, NZV 2010, 159; s. zudem etwa OLG Hamm, Beschluss vom 21. September 2005 - 1 Ss OWi 402/05, NJW 2006, 245, 247).
  • OLG Bamberg, 11.07.2007 - 3 Ss OWi 924/07

    Die Vorbewertung des Verordnungsgebers, der in § 4 Abs. 1 Satz 1 BKatV bestimmte

    Insbesondere kann - wie im Übrigen beide Rechtsbeschwerdesenate des Oberlandesgerichts Bamberg schon anlässlich der Überprüfung von Entscheidungen des erkennenden Amtsgerichts anhand vergleichbarer Sachverhalte im Ergebnis übereinstimmend entschieden haben (vgl. Beschluss des 3. Senats für Bußgeldsachen vom 12.12.2006 - 3 SsOWi 1686/2006 einerseits, Beschluss des 2. Senats für Bußgeldsachen vom 25.04.2007 - 2 SsOWi 1685/2006 andererseits ) - entgegen der Rechtsauffassung des Amtsgerichts aufgrund der Feststellungen zugunsten der Betroffenen nicht vom Vorliegen der privilegierenden Voraussetzungen eines im Sinne von § 11 Abs. 2 OWiG vermeidbaren Verbotsirrtums (vgl. BayObLGSt 1999, 172/173 ff. = NStZ-RR 2000, 119/120 f.; ferner BayObLGSt 2003, 61/63 ff. = NJW 2003, 2253/2254; KG NZV 1994, 159 f.; OLG Hamm NJW 2006, 245/246 f. sowie bereits AG Landau a.d. Isar, Beschluss v. 02.08.2005 - 1 OWi 18 Js 17262/05 = DAR 2005, 702/703) oder eines dem vergleichbaren, die Indizwirkung des nach der Bußgeldkatalog-Verordnung objektiv verwirklichten Regelbeispiels im Einzelfall ebenfalls beseitigenden so genannten Augenblicksversagens ausgegangen werden.
  • OLG Köln, 29.03.2006 - 83 Ss OWi 22/06
    Sie wird nicht etwa dadurch in Frage gestellt, dass in anderen rechtlichen Zusammenhängen eine abweichende Betrachtung geboten sein mag (vgl. in Bezug auf § 5 Abs. 1 StVZO a.F.: SenE v. 19.02.1999 - Ss 188/98 (B) - = NZV 1999, 305 L = VRS 97, 74; zur Einordnung eines Fahrzeugs als Pkw oder Lkw ["Mercedes Sprinter"]: BayObLG DAR 2003, 469 = NJW 2004, 306 m. Anm. Blümel DAR 2004, 39 = VRS 105, 451 = VM 2004, 12 [Nr. 12] = NZV 2004, 263; OLG Karlsruhe DAR 2004, 715 [717] = VRS 107, 390 = NZV 2005, 380; OLG Hamm NJW 2006, 241; OLG Hamm NJW 2006, 245; OLG Jena NJW 2004, 3579 = DAR 2005, 102 = VRS 108, 49).
  • OLG Schleswig, 26.03.2021 - I OLG 54/21
    Hat das Amtsgericht rechtsirrtümlich Tateinheit angenommen, so ist daher der Schuldspruch auch auf die alleinige Rechtsbeschwerde des Betroffenen hin zu berichtigen (OLG Hamm, Beschluss v. 21. September 2005 ­ 1 Ss OWi 402/05 NJW 2006, 245-247; OLG Hamm, Beschluss v. 4. August 1976 ­ 3 SsOWi 993/76 -, VRS 52, 131; Hadamitzky in Karlsruher Kommentar zum OWiG, 5. Auflage 2018, § 79 Rn 164; Seitz/Bauer in Göhler, OWiG, 18. Auflage 2021, § 79 Rn. 37)." Auch dem tritt der Senat bei.
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