Rechtsprechung
   BGH, 09.03.2006 - V ZB 164/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,596
BGH, 09.03.2006 - V ZB 164/05 (https://dejure.org/2006,596)
BGH, Entscheidung vom 09.03.2006 - V ZB 164/05 (https://dejure.org/2006,596)
BGH, Entscheidung vom 09. März 2006 - V ZB 164/05 (https://dejure.org/2006,596)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2006,596) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (14)

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Begründetheit einer Rechtsbeschwerde betreffend die Erstattungsfähigkeit einer Terminsgebühr; Grundsatz der mündlichen Verhandlung in Wohnungseigentumssachen; Entsprechende Anwendung von Gebührenvorschriften in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten für eine anwaltliche ...

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit, Wohnungseigentumssachen, Terminsgebühr

  • Anwaltsblatt

    RVG-VV Nr. 3104 Abs. 1 Nr. 1
    Terminsgebühr ohne mündliche Verhandlung

  • Judicialis

    RVG-VV Nr. 3104 Abs. 1 Nr. 1

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    RVG -VV Nr. 3104 Abs. 1 Nr. 1
    Erfallen der Terminsgebühr in Wohnungseigentumssachen bei Entscheidung ohne mündliche Verhandlung

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Rechtsanwaltsgebühr bei Verfahren ohne mündliche Verhandlung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Terminsgebühr bei Verfahren in Wohnungseigentumssachen auch ohne mündliche Verhandlung? (IMR 2006, 57)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2006, 2495
  • MDR 2006, 1134 (Ls.)
  • NZM 2006, 660
  • FGPrax 2006, 178 (Ls.)
  • ZMR 2006, 539
  • AnwBl 2006, 494
  • Rpfleger 2006, 438
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (29)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 24.07.2003 - V ZB 12/03

    Anwaltsgebühren in Wohnungseigentumssachen bei Absehen von mündlicher Verhandlung

    Auszug aus BGH, 09.03.2006 - V ZB 164/05
    In den Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit in Wohnungseigentumssachen entsteht die Terminsgebühr auch dann, wenn im Einverständnis mit den Beteiligten oder aus besonderen Gründen ausnahmsweise ohne mündliche Verhandlung entschieden wird (Festhaltung an Senatsbeschl. v. 24. Juli 2003, V ZB 12/03, NJW 2003, 3133 zu § 31 Abs. 1 Nr. 2 BRAGO).

    Der Senat hat in einer Entscheidung zu dieser Vorschrift dahin erkannt, dass in einer Wohnungseigentumssache die Verhandlungsgebühr (§ 31 Abs. 1 Nr. 2 BRAGO) gemäß § 63 Abs. 1 Nr. 2 i.V.m. § 35 BRAGO auch dann entstand, wenn von der nach § 44 Abs. 1 WEG für die Tatsacheninstanzen grundsätzlich vorgeschriebenen mündlichen Verhandlung ausnahmsweise abgesehen wurde und eine abschließende Entscheidung ergangen war (Senat, Beschl. v. 24. Juli 2003, V ZB 12/03, NJW 2003, 3133).

  • OLG Düsseldorf, 27.05.1997 - 4 U 126/96
    Auszug aus BGH, 09.03.2006 - V ZB 164/05
    Dies kann zusammen mit der Entscheidung über die Rechtsbeschwerde erfolgen, weil die Nebenintervenienten ihren Beitritt erst in der Rechtsbeschwerdeinstanz erklärt haben, weiterer Sachvortrag nicht erfolgen kann und die Sache selbst entscheidungsreif ist (vgl. BGH, Urt. v. 11. Februar 1982, III ZR 184/80, NJW 1982, 2070 und OLG Düsseldorf NJW-RR 1998, 606).
  • OLG Köln, 19.10.1992 - 9 W 64/92

    Streitverkündung im selbständigen Beweisverfahren zulässig?

    Auszug aus BGH, 09.03.2006 - V ZB 164/05
    Für die Entscheidung über die Zulässigkeit einer Nebenintervention nach den §§ 66 ff. ZPO im Kostenfestsetzungsverfahren kann dahinstehen, ob diese von Amts wegen außerhalb des in § 71 ZPO vorgesehenen Verfahrens (so Stein/Jonas/Bork, ZPO, 22. Aufl., § 66 Rdn 5) oder nur auf Antrag eines Verfahrensbeteiligten auf Zurückweisung der Intervention nach § 71 ZPO (OLG Köln NJW 1993, 1661, 1662) zu prüfen ist.
  • BGH, 11.02.1982 - III ZR 184/80

    Zulassung als Streithelfer als Vorausetzung der Revision gegen die Zurückweisung

    Auszug aus BGH, 09.03.2006 - V ZB 164/05
    Dies kann zusammen mit der Entscheidung über die Rechtsbeschwerde erfolgen, weil die Nebenintervenienten ihren Beitritt erst in der Rechtsbeschwerdeinstanz erklärt haben, weiterer Sachvortrag nicht erfolgen kann und die Sache selbst entscheidungsreif ist (vgl. BGH, Urt. v. 11. Februar 1982, III ZR 184/80, NJW 1982, 2070 und OLG Düsseldorf NJW-RR 1998, 606).
  • BGH, 10.09.1998 - V ZB 11/98

    Regelungen der Hausordnung in einem Eigentümerbeschluß

    Auszug aus BGH, 09.03.2006 - V ZB 164/05
    Das Gericht dürfe auf eine mündliche Verhandlung nur mit dem Einverständnis der Beteiligten oder aus besonderen, in dem Beschluss darzustellenden Gründen verzichten, wenn eine weitere Sachaufklärung nicht erwartet und die Gewährung des rechtlichen Gehörs auf andere Weise sichergestellt werden könne (Senat, BGHZ 139, 288, 290).
  • BGH, 28.09.2006 - V ZB 105/06

    Statthaftigkeit der sofortigen weiteren Beschwerde in

    Das statthafte Rechtsmittel gegen Entscheidungen über sofortige Beschwerden in Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit ist - soweit nicht gesetzlich etwas anderes angeordnet worden ist - auch in Kostenfestsetzungsangelegenheiten die sofortige weitere Beschwerde nach §§ 27 ff. FGG und nicht die Rechtsbeschwerde nach §§ 574 ff. ZPO (wie Senat, Beschl. v. 30. September 2004, V ZB 16/04, NJW 2004, 3412; insoweit Aufgabe von Senat, Beschl. v. 9. März 2006, V ZB 164/05, NJW 2006, 2495).

    Es sieht sich an einer Sachentscheidung durch die Entscheidung des Senats vom 9. März 2006 (V ZB 164/04, NJW 2006, 2495 = Rpfleger 2006, 438) gehindert und hat die Sache deshalb dem Bundesgerichtshof zur Entscheidung vorgelegt.

    Das vorlegende Gericht wiche mit der von ihm vertretenen Auslegung auch von der Entscheidung des Senats vom 9. März 2006 (V ZB 164/05 - NJW 2006, 2495 f. = RPfleger 2006, 438 f.) ab.

    Der Senat verweist im Übrigen auf die Ausführungen in dem Beschluss vom 9. März 2006 (V ZB 164/05, NJW 2006, 2495 = RPfleger 2006, 438).

  • BGH, 22.11.2006 - IV ZB 18/06

    Prüfung materiell-rechtlicher Einwendungen im Kostenfestsetzungsverfahren

    a) Das Kostenfestsetzungsverfahren, das mit dem Erlass eines Kostenfestsetzungsbeschlusses abschließt, ist eine Fortsetzung der zwischen den Prozessparteien ergangenen Kostengrundentscheidung (BGH, Beschluss vom 9. März 2006 - V ZB 164/05 - NZM 2006, 660 unter III 2 a); es behandelt daher allein die Frage, welcher Betrag nach der Kostengrundentscheidung zu erstatten ist.
  • OLG Karlsruhe, 20.07.2006 - 14 Wx 19/06

    Kostenfestsetzungsverfahren in der freiwilligen Gerichtsbarkeit: Vorlage an den

    Die Sache wird wegen Abweichung von BGH, 09.03.2006, V ZB 164/05 = RPfleger 2006, S. 438) dem Bundesgerichtshof vorgelegt.

    Er möchte sie sachlich verbescheiden, sieht sich daran aber durch den Beschluß des Bundesgerichtshofs vom 09.03.2006 - V ZB 164/05 - (RPfleger 2006, S. 438 f.) gehindert.

    Demgegenüber liegt dem Beschluß des BGH vom 09.03.2006 (RPfleger 2006, S. 438 f.) die auf § 574 Abs. 1 Nr. 2 ZPO gestützte Auffassung zugrunde, daß über eine im Kostenfestsetzungsverfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit zugelassene sofortige weitere Beschwerde der Bundesgerichtshof zu entscheiden hat.

    Der Senat hält die in BGH, NJW 2004, S. 3412 f., zum Ausdruck gekommene Auffassung - die auch in der Literatur allgemein vertreten wird (vgl. nur Wenzel, in: Staudinger, BGB, 13. Bearb. 2005, Rdn. 35 zu § 47 WEG; Weitnauer/Mansel, WEG, 9. Aufl. 2005, Rdn. 5 zu § 47 m.Rdn. 28 nach § 43; Zimmermann, in: Keidel/Kuntze/Winkler, a.a.O., Rdn. 68 a zu § 13 a), für richtig und möchte deshalb von BGH, RPfleger 2006, S. 438 f.) abweichen.

  • OLG Brandenburg, 31.08.2021 - 10 WF 2/21

    Entstehung der Terminsgebühr im Sorgerechtsverfahren

    Diese Auffassung hat der BGH in Bezug auf VV 3104 Abs. 1 Nr. 1 bestätigt (BGH, Beschluss vom 09.03.2006 - V ZB 164/05, NJW 2006, 2495).
  • BGH, 08.05.2012 - VIII ZB 3/11

    Gebühren eines bei dem BGH zugelassenen Rechtsanwalts für die Vertretung seiner

    In einem derartigen Fall gebietet es aber der von Anmerkung 1 Abs. 1 Nr. 1 zu Nr. 3104 VV-RVG verfolgte Regelungszweck, dem Rechtsanwalt eine zusätzliche Gebühr für seine besonders gründliche und umfassende schriftliche Vorarbeit, die mit der eine mündliche Verhandlung entbehrlich machenden entscheidungsreifen Darstellung des Sachverhalts verbunden ist, genauso zuzubilligen wie im schriftlichen Verfahren nach § 128 Abs. 2 ZPO beziehungsweise § 495a ZPO, bei dem in vergleichbarer Weise auf Grund einer Ausnahmevorschrift im Einzelfall eine Entscheidung ohne mündliche Verhandlung getroffenen werden kann (BGH, Beschlüsse vom 24. Juli 2003 - V ZB 12/03, NJW 2003, 2133 unter II 2 b aa [zu § 35 BRAGO]; vom 9. März 2006 - V ZB 164/05, NJW 2006, 2495 Rn. 5 ff.; vom 28. September 2006 - V ZB 105/06, NZM 2007, 43 Rn. 16).
  • BGH, 28.02.2013 - V ZB 164/12

    Zwangsversteigerungsverfahren: Sicherheitsleistung durch Bareinzahlung auf ein

    Die Sicherheit ist nach § 70 Abs. 2 Satz 1 ZVG sofort zu stellen und kann daher nach Abschluss des Versteigerungstermins nicht mehr erbracht werden (Senat, Beschluss vom 20. Juli 2006 - V ZB 164/05, NJW-RR 2007, 143).
  • KG, 27.02.2007 - 1 W 244/06

    WEG-Verfahren: Erstattungsfähigkeit einer Erhöhungsgebühr wegen mehrerer

    Ergeht in einem WEG-Verfahren auf die übereinstimmende Erledigungserklärung der Beteiligten eine Kostenentscheidung ohne mündliche Verhandlung, entsteht hierdurch keine Terminsgebühr nach RVG-VV Nr. 3104 (Abgrenzung zu BGH, NJW 2007, 158; 2006, 2495).

    Der BGH hielt die Anwendung dieser Vorschrift nach dem Zweck des Gebührentatbestands für geboten, weil damit der besondere Aufwand des Rechtsanwalts für die Vorbereitung einer nach dem Gesetz grundsätzlich zu verhandelnden Sache abgegolten werde, wenn ausnahmsweise ohne mündliche Verhandlung entschieden werden soll (BGH, a.a.O.; NJW 2006, 2495).

    Vor allem entspricht diese Auffassung auch dem Ziel des Gesetzgebers, die Gebührentatbestände in den verschiedenen Verfahrensarten anzugleichen (vgl. BGH, NJW 2006, 2495, 2496).

  • BGH, 18.07.2007 - IV ZB 36/06

    Rechtsmittel gegen Beschwerdentscheidungen in Kostensachen der freiwilligen

    Das Oberlandesgericht hält sich in Übereinstimmung mit dem Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 30. September 2004 (V ZB 16/04 - NJW 2004, 3412, unter II 1) für zuständig, sieht sich aber an einer eigenen Sachentscheidung gehindert durch den Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 9. März 2006 (V ZB 164/05 - NJW 2006, 2495), in dem über eine Rechtsbeschwerde im Kostenfestsetzungsverfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit sachlich entschieden wurde, ohne die Zuständigkeit des Bundesgerichtshofs in Frage zu ziehen.
  • LAG Berlin-Brandenburg, 07.09.2020 - 26 Ta 6075/20

    Keine Berücksichtigung materieller Rechtsfragen im Kostenfestsetzungsverfahren;

    aa) Das Kostenfestsetzungsverfahren, das mit dem Erlass eines Kostenfestsetzungsbeschlusses abschließt, ist eine Fortsetzung der zwischen den Prozessparteien ergangenen Kostengrundentscheidung (vgl. BGH 9. März 2006 - V ZB 164/05, zu III 2 a der Gründe); es behandelt daher allein die Frage, welcher Betrag nach der Kostengrundentscheidung zu erstatten ist.
  • OLG München, 25.10.2006 - 32 Wx 145/06

    Zuständigkeit des Oberlandesgerichts für zugelassene weitere Beschwerde im

    Die Sache wird wegen Abweichung von BGH Rpfleger 2006, 438 dem Bundesgerichtshof vorgelegt (in Anschluss an OLG Karlsruhe ZMR 2006, 710 f.).

    Der Senat sieht sich an dieser Entscheidung jedoch durch den Beschluss des BGH vom 9.3.2006 (Rpfleger 2006, 438), in der über eine Kostenfestsetzung in der Sache, ohne die Zuständigkeitsfrage zu problematisieren entschieden wurde, gehindert.

  • OLG Frankfurt, 20.03.2008 - 20 W 98/08

    Kostenfestsetzungsverfahren  in einer Wohnungseigentumssache: Anspruch eines in

  • OLG Celle, 13.11.2007 - 2 W 117/07

    Zulassungserfordernisse der Beschwerde gegen einen Kostenfestsetzungsbeschluss im

  • KG, 31.07.2007 - 9 U 31/07

    Richterablehnung: Besorgnis der Befangenheit wegen Zurückweisung eines Antrags

  • OLG Köln, 10.04.2007 - 2 Wx 17/07

    Wiedereinsetzung bei Fristversäumung aufgrund uneinheitlicher Rechtsprechung zum

  • OLG Schleswig, 30.03.2007 - 15 WF 41/07

    Rechtsanwaltsvergütung: Anspruch auf eine Terminsgebühr bei einem

  • OLG Schleswig, 17.05.2018 - 60L WLw 6/18
  • LG Hamburg, 08.05.2007 - 322 T 205/06

    Rechtsanwaltsgebühren im Wohnungseigentumsverfahren: Terminsgebühr bei

  • BGH, 08.02.2007 - V ZB 156/06

    Zulässigkeit der Rechtsbeschwerde im WEG -Verfahren

  • KG, 26.05.2011 - 19 WF 102/11

    Rechtsanwaltsvergütung: Anfall einer Terminsgebühr in einer

  • OLG Düsseldorf, 09.06.2009 - 24 W 29/09

    Auslegung einer Kostengrundentscheidung im Verfahren der Kostenfestsetzung

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.10.2023 - 1 E 645/23

    Keine Terminsgebühr ohne (körperliche) Anwesenheit!

  • OLG Oldenburg, 31.03.2009 - 13 WF 63/09

    Festsetzung einer Terminsgebühr in Sorgerechtsverfahren ohne mündliche

  • OLG Saarbrücken, 13.12.2007 - 6 WF 123/07

    Anwaltsgebühren bei Abschluss eines schriftlichen Vergleichs im Verfahren auf

  • OLG Frankfurt, 19.02.2007 - 20 W 5/07

    Wohnungseigentumsverfahren: Zulassungserfordernis für sofortige weitere

  • OLG Stuttgart, 14.07.2006 - 8 WF 96/06

    Rechtsanwaltsgebühren im Sorgerechtsverfahren: Terminsgebühr bei Teilnahme an

  • OLG Braunschweig, 27.01.2009 - 3 WF 4/09

    Erfordernis einer mündlichen Anhörung von Eltern i.R.e. Sorgerechtsverfahrens im

  • KG, 30.10.2008 - 19 WF 194/08

    Hausratsverteilungsverfahren: Anfall der Verfahrensgebühr bei vorzeitiger

  • LG Duisburg, 30.07.2007 - 11 T 158/07

    Entstehung einer Terminsgebühr in Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit in

  • LG Düsseldorf, 14.08.2006 - 25 T 655/06

    Streit über die rechtmäßige Erhebung einer Terminsgebühr in der dritten Instanz;

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht