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   OVG Niedersachsen, 08.02.2006 - 11 LA 82/05   

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OVG Niedersachsen, 08.02.2006 - 11 LA 82/05 (https://dejure.org/2006,4975)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 08.02.2006 - 11 LA 82/05 (https://dejure.org/2006,4975)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 08. Februar 2006 - 11 LA 82/05 (https://dejure.org/2006,4975)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Zulässigkeit einer Gegenvorstellung; Anhörungsrügengesetz

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Statthaftigkeit einer Gegenvorstellung nach § 152a Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) neben der Anhörungsrüge im verwaltungsgerichtlichen Verfahren; Rechtsbehelf für die Geltendmachung der Verletzung von Prozessgrundrechten; Gegenstand der Anhörungsrüge; Prüfungsmaßstab einer ...

  • Judicialis

    GG Art. 3 I; ; GG Art. 103 I; ; VwGO § 152a

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 3 Abs. 1; GG Art. 103 Abs. 1; VwGO § 152a
    Zulässigkeit einer Gegenvorstellung - Anhörungsrüge; Gehör, rechtliches; Prozessgrundrecht; Willkürverbot

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Statthaftigkeit einer Gegenvorstellung nach § 152a Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) neben der Anhörungsrüge im verwaltungsgerichtlichen Verfahren; Rechtsbehelf für die Geltendmachung der Verletzung von Prozessgrundrechten; Gegenstand der Anhörungsrüge; Prüfungsmaßstab einer ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2006, 2506
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (8)

  • BSG, 28.07.2005 - B 13 RJ 178/05 B

    Zulässigkeit der Gegenvorstellung

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 08.02.2006 - 11 LA 82/05
    Die vom Kläger zitierten Beschlüsse des BSG vom 28. Juli 2005 (- B 13 RJ 178/05 B -, NJW 2006, 860) und des BFH vom 20. Dezember 2005 (- VIII B 199/05 -, veröffentl. in Juris) geben dem Senat keine Veranlassung, von seiner Auffassung abzurücken.

    Maßgebliche Erwägung ist, dass die Anwendbarkeit der Anhörungsrüge auf entscheidungserhebliche Verstöße gegen den Grundsatz der Gewährung rechtlichen Gehörs beschränkt sei, während die Gegenvorstellung das Ziel verfolge, den Fachgerichten die Möglichkeit zu eröffnen, ihr Verhalten unter bestimmten rechtlichen Gesichtspunkten nochmals zu überprüfen und ggf. zu korrigieren (BSG, Beschl. v. 28.7.2005 - B 13 RJ 178/05 B, a.a.O.).

  • OVG Niedersachsen, 03.05.2005 - 11 ME 131/05

    Verfassungsrechtliche Überprüfung von Rechtssicherheit und Rechtsmittelklarheit

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 08.02.2006 - 11 LA 82/05
    Für eine Gegenvorstellung besteht kein substantieller Anwendungsbereich, der es rechtfertigen könnte, sie im Bereich der Verwaltungsgerichtsbarkeit neben der Anhörungsrüge gemäß § 152 a VwGO weiter zuzulassen (Bestätigung des Senatsbeschlusses vom 3.5.2005 - 11 ME 131/05 -, NJW 2005, 2171).

    Mit der Einfügung dieser Vorschrift sind sonstige außerordentliche Rechtsbehelfe, wie etwa Gegenvorstellungen, gegen unanfechtbare Entscheidungen nicht mehr statthaft (Beschl. d. Sen. v. 3.5.2005 - 11 ME 131/05 -, NJW 2005, 2171).

  • BFH, 20.12.2005 - VIII B 199/05

    Außerordentliche Beschwerde

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 08.02.2006 - 11 LA 82/05
    Die vom Kläger zitierten Beschlüsse des BSG vom 28. Juli 2005 (- B 13 RJ 178/05 B -, NJW 2006, 860) und des BFH vom 20. Dezember 2005 (- VIII B 199/05 -, veröffentl. in Juris) geben dem Senat keine Veranlassung, von seiner Auffassung abzurücken.
  • BVerfG, 08.07.1986 - 2 BvR 152/83

    Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde - Gegenvorstellung im Verfahren der

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 08.02.2006 - 11 LA 82/05
    Denn nach dem bisherigen Verständnis der Gegenvorstellung vor Inkrafttreten des Anhörungsrügengesetzes zielte sie als Anregung an das Gericht, im Wege der Selbstkontrolle die eigene Entscheidung noch einmal zu überdenken (BVerwG, Beschl. v. 22.11.1993 - 11 C 24.93 -, NJW 1994, 674), im wesentlichen darauf ab, durch Abänderung eines unanfechtbaren Beschlusses einen schwerwiegenden Fall der Verletzung von Verfahrensgrundrechten oder prozessualen Unrechts zu korrigieren (vgl. BVerfG, Beschl. v. 8.7.1986 - 2 BvR 152/83 -, NJW 1987, 1319; BVerwG, Beschl. v. 8.3.1995 - 11 C 25.93 -, NJW 1995, 2053; Schoch/Schmidt-Aßmann/Pietzner, VwGO, Stand Oktober 2005, Vorb.
  • BVerfG, 17.08.2005 - 1 BvR 1165/05

    Verletzung des Willkürverbots sowie des Rechtsstaatsprinzips iVm dem Anspruch auf

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 08.02.2006 - 11 LA 82/05
    Der Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 17. August 2005 (2. Kammer des 1. Senats - 1 BvR 1165/05 -, veröffentl. in Juris) bestärkt den Senat in dieser Haltung.
  • BVerfG, 30.04.2003 - 1 PBvU 1/02

    Rechtsschutz gegen den Richter I

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 08.02.2006 - 11 LA 82/05
    Solche "außerhalb des geschriebenen Rechts" geschaffenen Rechtsbehelfe sind unvereinbar mit den verfassungsrechtlichen Anforderungen an die Rechtsmittelklarheit (vgl. BVerfG, Beschl. v. 30.4.2003 - 1 PBvU 1/02 -, BVerfGE 107, 395 = NJW 2003, 1924).
  • BVerwG, 08.03.1995 - 11 C 25.93

    Urteil - Gegenvorstellung - Unstatthaftigkeit - Offenkundige Gesetzesverletzung

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 08.02.2006 - 11 LA 82/05
    Denn nach dem bisherigen Verständnis der Gegenvorstellung vor Inkrafttreten des Anhörungsrügengesetzes zielte sie als Anregung an das Gericht, im Wege der Selbstkontrolle die eigene Entscheidung noch einmal zu überdenken (BVerwG, Beschl. v. 22.11.1993 - 11 C 24.93 -, NJW 1994, 674), im wesentlichen darauf ab, durch Abänderung eines unanfechtbaren Beschlusses einen schwerwiegenden Fall der Verletzung von Verfahrensgrundrechten oder prozessualen Unrechts zu korrigieren (vgl. BVerfG, Beschl. v. 8.7.1986 - 2 BvR 152/83 -, NJW 1987, 1319; BVerwG, Beschl. v. 8.3.1995 - 11 C 25.93 -, NJW 1995, 2053; Schoch/Schmidt-Aßmann/Pietzner, VwGO, Stand Oktober 2005, Vorb.
  • BVerwG, 22.11.1993 - 11 C 24.93

    Voraussetzungen für eine Verletzung des Grundsatzes des rechtlichen Gehörs -

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 08.02.2006 - 11 LA 82/05
    Denn nach dem bisherigen Verständnis der Gegenvorstellung vor Inkrafttreten des Anhörungsrügengesetzes zielte sie als Anregung an das Gericht, im Wege der Selbstkontrolle die eigene Entscheidung noch einmal zu überdenken (BVerwG, Beschl. v. 22.11.1993 - 11 C 24.93 -, NJW 1994, 674), im wesentlichen darauf ab, durch Abänderung eines unanfechtbaren Beschlusses einen schwerwiegenden Fall der Verletzung von Verfahrensgrundrechten oder prozessualen Unrechts zu korrigieren (vgl. BVerfG, Beschl. v. 8.7.1986 - 2 BvR 152/83 -, NJW 1987, 1319; BVerwG, Beschl. v. 8.3.1995 - 11 C 25.93 -, NJW 1995, 2053; Schoch/Schmidt-Aßmann/Pietzner, VwGO, Stand Oktober 2005, Vorb.
  • KG, 24.08.2018 - 151 AuslA 185/17

    Prüfung der Haftbedingungen bei Auslieferung an Rumänien

    Gegenvorstellungen gegen rechtskräftige Entscheidungen sind ausgeschlossen, denn es ist geklärt, dass Rechtsbehelfe in der geschriebenen Rechtsordnung geregelt sein müssen, weswegen es den Gerichten untersagt ist, tatsächliche oder vermeintliche Lücken im Rechtsschutzsystem eigenmächtig zu schließen (vgl. BVerfGE 107, 395 = NJW 2003, 1924; BVerfG NJW 2007, 2538; BVerwG, Beschluss vom 1. Juni 2007 - 7 B 14/07 - [bei juris]; OVG Lüneburg NJW 2006, 2506; KG, Beschluss vom 11. Februar 2008 - 2 Ws 294/07 - vgl. auch BGHSt 45, 37 = NJW 1999, 2290).
  • VGH Hessen, 30.04.2009 - 6 A 2226/08

    Gegenvorstellung zur Festsetzung des Streitwerts

    Mit Beschluss vom 8. Februar 2006 führte das Niedersächsische OVG zudem aus, trotz der zwischenzeitlich erfolgten Erörterung der Zulässigkeit einer Gegenvorstellung sehe es einen solchen außerhalb des geschriebenen Rechts geschaffenen Rechtsbehelf nicht als statthaft an (Az.11 LA 82/05, NJW 2006, 2506).
  • OVG Thüringen, 07.02.2011 - 2 ZKO 621/09

    Beweislast für den Zugang des Widerspruchs bei Aufgabe des Widerspruchsschreibens

    Macht er hiervon keinen Gebrauch, ist es nicht unbillig, wenn er die volle Gefahr trägt, dass sein Widerspruch bei der zuständigen Behörde nicht fristwahrend eingeht oder er den Zugang nicht beweisen kann (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 28. Januar 2004 - 1 A 48/01 - Juris; OVG Hamburg, Beschluss vom 24. Oktober 2005 - 3 Nc 37/05 - NJW 2006, 2506; Bayerischer VGH, Beschluss vom 9. Februar 2007 - 3 B 03.519 - Juris; BGH, Urteil vom 27. Mai 1957 - II ZR 132/56 - a. a. O.).
  • OVG Niedersachsen, 08.07.2010 - 2 ME 233/10

    Vereinbarkeit einer von der Bewertung des Rechtsschutzsuchenden abweichenden

    Es spricht daher Überwiegendes dafür, dass § 152 a VwGO auf die Verletzung anderer grundgesetzlicher Verfahrensbestimmungen wie hier das von den Antragstellern angeführte Willkürverbot weder direkt noch (mangels Regelungslücke) analog angewendet werden kann (so etwa auch BGH, Beschl. v. 13.12.2007 - I ZR 47/06 -, NJW 2008, 2126, 2127 = juris Langtext Rdnr. 4 f. m. w. N. zum wortgleichen § 321 a ZPO; Guckelberger, in: Sodan/Ziekow, a. a. O., § 152 a Rdnr. 22 m. w. N.: a. A. aber etwa noch Nds. OVG, Beschl. v. 8.2.2006 - 11 LA 82/05 -, NJW 2006, 2506 = juris Langtext Rdnr. 12 f. unter Hinweis auf die frühere Rechtsprechung des BVerfG, Beschl. der 2. Kammer des 1. Senats vom 17.8.2005 - 1 BvR 1165/05 -, juris).
  • OVG Niedersachsen, 08.07.2010 - 2 PA 234/10

    Erforderlichkeit der Substanziierung einer Verletzung rechtlichen Gehörs i.R.e.

    Es spricht daher Überwiegendes dafür, dass § 152 a VwGO auf die Verletzung anderer grundgesetzlicher Verfahrensbestimmungen wie hier das von den Antragstellern angeführte Willkürverbot weder direkt noch (mangels Regelungslücke) analog angewendet werden kann (so etwa auch BGH, Beschl. v. 13.12.2007 - I ZR 47/06 -, NJW 2008, 2126, 2127 zum wortgleichen § 321 a ZPO; Guckelberger, in: Sodan/Ziekow, VwGO, 3. Aufl. 2010, § 152 a Rdnr. 22 m. w. N.: a. A. aber etwa noch Nds. OVG, Beschl. v. 8.2.2006 - 11 LA 82/05 -, NJW 2006, 2506, 2507 = juris Langtext Rdnr. 12 f. unter Hinweis auf die frühere Rechtsprechung des BVerfG, Beschl. der 2. Kammer des 1. Senats vom 17.8.2005 - 1 BvR 1165/05 -, Juris).
  • OVG Niedersachsen, 04.03.2008 - 10 LA 62/08

    Aufhebung eines Bescheides über den Übergang einer Anlieferungs-Referenzmenge

    So ist nach dem Inkrafttreten des Gesetzes über die Rechtsbehelfe bei Verletzung des Anspruches auf rechtliches Gehör (Anhörungsrügegesetz) am 1. Januar 2005 für eine Gegendarstellung als außerordentlicher Rechtsbehelf kein Raum mehr (Nds. OVG, Beschlüsse vom 8. Februar 2006 - 11 LA 82/05 -, NJW 2006, 2506 und vom 3. Mai 2005 - 11 ME 131/05 -, NJW 2005, 2171; OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 20. Dezember 2007 - 1 L 101/07 -, juris; Bay. VGH, Beschlüsse vom 13. November 2007 - 12 ZB 07.2882 - und vom 19. Januar 2006 - 4 CE 05.690 -, juris; OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 15. Juni 2006 - 2 OG 1/06 -, juris; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 2. Februar 2005 - 3 S 83/05 -, NJW 2005, 920; a. A. Thür.
  • OLG Koblenz, 16.10.2014 - 2 VAs 12/14

    Gerichtliche Entscheidung gegen "justizförmige" Verwaltungstätigkeit des

    Deshalb ist es den Gerichten untersagt, tatsächliche oder vermeintliche Lücken im Rechtsschutzsystem eigenmächtig zu schließen (vgl. BVerfGE 107, 395, 416; BVerfG NJW 2007, 2538 ; BVerwG, Beschluss 7 B 14/07 vom 01.06.2007, zit. n. juris; BGHSt 45, 37 ; OVG Lüneburg NJW 2006, 2506 ; KG, Beschluss 4 VAs 5/14 vom 16.04.2014).
  • OLG Hamm, 22.08.2019 - 1 VAs 28/19

    Zulässigkeit von Ablehnungsgesuch, Anhörungsrüge und Gegenvorstellung im

    Gegenvorstellungen gegen rechtskräftige Entscheidungen sind ausgeschlossen, denn es ist geklärt, dass Rechtsbehelfe in der geschriebenen Rechtsordnung geregelt sein müssen, weswegen es den Gerichten untersagt ist, tatsächliche oder vermeintliche Lücken im Rechtsschutzsystem eigenmächtig zu schließen (vgl. BVerfGE 107, 395 = NJW 2003, 1924; BVerfG NJW 2007, 2538; BVerwG, Beschluss vom 1. Juni 2007 - 7 B 14/07 - [bei juris]; OVG Lüneburg NJW 2006, 2506; KG, Beschluss vom 11. Februar 2008 - 2 Ws 294/07-; vgl. auch BGHSt 45, 37 = NJW 1999, 2290).
  • OLG Hamm, 07.06.2018 - 1 VAs 20/18

    Gegenvorstellung und Anhörungsrüge gegen rechtskräftige Senatsbeschlüsse

    Gegenvorstellungen gegen rechtskräftige Entscheidungen sind ausgeschlossen, denn es ist geklärt, dass Rechtsbehelfe in der geschriebenen Rechtsordnung geregelt sein müssen, weswegen es den Gerichten untersagt ist, tatsächliche oder vermeintliche Lücken im Rechtsschutzsystem eigenmächtig zu schließen (vgl. BVerfGE 107, 395 = NJW 2003, 1924; BVerfG NJW 2007, 2538; BVerwG, Beschluss vom 1. Juni 2007 - 7 B 14/07 - [bei juris]; OVG Lüneburg NJW 2006, 2506; KG, Beschluss vom 11. Februar 2008 - 2 Ws 294/07-; vgl. auch BGHSt 45, 37 = NJW 1999, 2290).
  • KG, 16.04.2014 - 4 VAs 5/14

    Anspruch auf rechtliches Gehör

    Gegenvorstellungen gegen rechtskräftige Entscheidungen sind ausgeschlossen, denn es ist geklärt, dass Rechtsbehelfe in der geschriebenen Rechtsordnung geregelt sein müssen, weswegen es den Gerichten untersagt ist, tatsächliche oder vermeintliche Lücken im Rechtsschutzsystem eigenmächtig zu schließen (vgl. BVerfGE 107, 395 = NJW 2003, 1924; BVerfG NJW 2007, 2538; BVerwG, Beschluss vom 1. Juni 2007 - 7 B 14/07 - [bei juris]; OVG Lüneburg NJW 2006, 2506; KG, Beschluss vom 11. Februar 2008 - 2 Ws 294/07-; vgl. auch BGHSt 45, 37 = NJW 1999, 2290).
  • OVG Niedersachsen, 14.09.2009 - 12 OB 242/08

    Anhörungsrüge; Beschwerde; Beschwerde, außerordentliche; Gegenvorstellung

  • KG, 11.06.2020 - 5 Ws 29/19

    Verletzung des rechtlichen Gehörs durch fehlerhafte Auslegung und Anwendung

  • OVG Schleswig-Holstein, 15.06.2006 - 2 OG 1/06

    Anhörungsrüge, Gegenvorstellung, außerordentlicher Rechtsbehelf

  • KG, 26.10.2015 - 2 Ws 140/15

    Rechtsbeschwerde in Strafvollzugssachen: Wochenfrist bei einem Antrag auf

  • KG, 07.07.2015 - 2 Ws 97/15

    StVollzG und Anhörungsrüge

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