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   BGH, 24.05.2006 - IV ZR 263/03   

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https://dejure.org/2006,716
BGH, 24.05.2006 - IV ZR 263/03 (https://dejure.org/2006,716)
BGH, Entscheidung vom 24.05.2006 - IV ZR 263/03 (https://dejure.org/2006,716)
BGH, Entscheidung vom 24. Mai 2006 - IV ZR 263/03 (https://dejure.org/2006,716)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Mehrwertsteuerklausel bei Kaskoversicherung

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Leistungen der Kaskoversicherung bei Ersatzbeschaffung nach Zerstörung oder Verlust des Fahrzeuges; Abhängigkeit der Erstattung der Mehrwertsteuer von Seiten des Kaskoversicherers von deren tatsächlicher Entrichtung durch den Versicherungsnehmer; Unwirksamkeit wegen ...

  • Judicialis

    AKB § 13; ; BGB § 307 BK

  • ra.de
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    AKB § 13; BGB § 307
    Wegen Intransparenz unwirksame Klausel über Ersatzfähigkeit der Mehrwertsteuer nur bei tatsächlicher Zahlung durch den VN

  • RA Kotz

    Kaskoversicherung: Ersatz der Mehrwertsteuer bei Kaskoschaden

  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AKB § 13; BGB § 307
    Umfang der Ersatzpflicht der Mehrwertsteuer bei einem Verkehrsunfallschaden in der Fahrzeugversicherung

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Klausel zum Ersatz der Mehrwertsteuer

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)
  • IWW (Kurzinformation)

    Kaskoversicherung - BGH kippt MwSt-Klausel

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    AGB-Klausel unklar - BGH kippt Klausel einer Kaskoversicherung zur Mehrwertsteuer

  • sokolowski.org (Kurzinformation)

    Mehrwertsteuererstattung in der Kaskoversicherung

  • sokolowski.org (Kurzinformation)

    Zur Mehrwertsteuererstattung in der Kaskoversicherung

  • captain-huk.de (Kurzinformation)

    Tausende von Kaskoabrechnungen falsch!

Besprechungen u.ä. (3)

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Kasko-Versicherung - Mehrwertsteuerklausel wegen Verstoßes gegen das Transparenzgebot unwirksam

  • IWW (Kurzaufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Kasko, Mehrwertsteuer - Häufig verwendete Mehrwertsteuer-Klausel in der Kaskoversicherung unwirksam!

  • wgk.eu (Entscheidungsbesprechung)

    Ausschluss MWSt-Erstattung, Unwirksamkeit der Klausel in der Kaskoversicherung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2006, 2545
  • MDR 2006, 1405 (Ls.)
  • NZV 2006, 472
  • VersR 2006, 1066
 
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Wird zitiert von ... (49)Neu Zitiert selbst (15)

  • BGH, 03.06.1970 - IV ZR 1046/68

    Begriff der Zerstörung

    Auszug aus BGH, 24.05.2006 - IV ZR 263/03
    Die damit vorgenommene Unterscheidung zwischen Zerstörung und Beschädigung mag im Einzelfall bei schweren Beschädigungen zu Abgrenzungsschwierigkeiten führen (vgl. BGH, Urteil vom 3. Juni 1970 - IV ZR 1046/68 - NJW 1970, 1604).

    Im Allgemeinen kann von einer Zerstörung gesprochen werden, wenn die Wiederherstellung des Fahrzeugs technisch nicht möglich, es also nicht reparaturfähig (und in diesem Sinne nicht reparaturwürdig) ist; ein wirtschaftlicher Totalschaden ist nicht als Zerstörung anzusehen (vgl. BGH, Urteil vom 3. Juni 1970 aaO und BGHZ 131, 157, 160 f.; OLG Köln VersR 1997, 102 f.; OLG Hamm VersR 1998, 578; OLG Koblenz VersR 1999, 1231 f.).

  • BGH, 30.01.1985 - IVa ZR 109/83

    Schadensersatz hinsichtlich Mehrwertsteuer bei Selbstreparatur des geschädigten

    Auszug aus BGH, 24.05.2006 - IV ZR 263/03
    Soweit dies mit der Verschiedenheit des allgemeinen zivilrechtlichen und des versicherungsrechtlichen Schadensbegriffs begründet wird (Bruck/Möller/Sieg, VVG 8. Aufl. Bd. II § 55 Rdn. 14 ff.; vgl. auch Senatsurteil vom 30. Januar 1985 - IVa ZR 109/83 - VersR 1985, 354 unter II 2) ist dies an sich richtig, bedarf aber der Präzisierung, um Missverständnisse in Gestalt zu weitgehender Schlussfolgerungen daraus zu vermeiden.

    Eine vergleichbare Vereinbarung hatten die Parteien in dem Fall, der dem Senatsurteil vom 30. Januar 1985 (IVa ZR 109/83 - VersR 1985, 354) zugrunde lag, nicht getroffen.

  • BGH, 08.11.1995 - IV ZR 365/94

    Anrechnung des Restwertes oder Veräußerungserlöses auf die Ersatzleistung

    Auszug aus BGH, 24.05.2006 - IV ZR 263/03
    Im Allgemeinen kann von einer Zerstörung gesprochen werden, wenn die Wiederherstellung des Fahrzeugs technisch nicht möglich, es also nicht reparaturfähig (und in diesem Sinne nicht reparaturwürdig) ist; ein wirtschaftlicher Totalschaden ist nicht als Zerstörung anzusehen (vgl. BGH, Urteil vom 3. Juni 1970 aaO und BGHZ 131, 157, 160 f.; OLG Köln VersR 1997, 102 f.; OLG Hamm VersR 1998, 578; OLG Koblenz VersR 1999, 1231 f.).
  • BGH, 17.12.1997 - IV ZR 136/96

    Einschränkung der Neuwertversicherung

    Auszug aus BGH, 24.05.2006 - IV ZR 263/03
    Art und Umfang der zu ersetzenden Schäden ergeben sich deshalb aus den Vereinbarungen der Parteien des Versicherungsvertrages (BGHZ 137, 318, 324; Kollhosser in Prölss/Martin, VVG 27. Aufl. § 55 Rdn. 31).
  • OLG Koblenz, 20.11.1998 - 10 U 1428/97

    Entschädigungsleistungen in der Kfz-Vollkaskoversicherung; anrechnungsfreier

    Auszug aus BGH, 24.05.2006 - IV ZR 263/03
    Im Allgemeinen kann von einer Zerstörung gesprochen werden, wenn die Wiederherstellung des Fahrzeugs technisch nicht möglich, es also nicht reparaturfähig (und in diesem Sinne nicht reparaturwürdig) ist; ein wirtschaftlicher Totalschaden ist nicht als Zerstörung anzusehen (vgl. BGH, Urteil vom 3. Juni 1970 aaO und BGHZ 131, 157, 160 f.; OLG Köln VersR 1997, 102 f.; OLG Hamm VersR 1998, 578; OLG Koblenz VersR 1999, 1231 f.).
  • OLG Frankfurt, 15.06.2004 - 14 U 200/03

    Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Kfz-Vollkaskoversicherung:

    Auszug aus BGH, 24.05.2006 - IV ZR 263/03
    Benutzt er das Fahrzeug unrepariert weiter oder lässt er es von privater Hand reparieren, erleidet er, soweit er keine Mehrwertsteuer zu bezahlen hat, auch keine Vermögenseinbuße (so auch OLG Frankfurt VersR 2004, 1551; LG Erfurt NVersZ 2002, 182, 184).
  • BGH, 23.06.1993 - IV ZR 135/92

    Kein formularmäßiger Leistungsausschluß für wissenschaftlich nicht allgemein

    Auszug aus BGH, 24.05.2006 - IV ZR 263/03
    Der vom Berufungsgericht nach dem Verständnis des durchschnittlichen Versicherungsnehmers (vgl. BGHZ 123, 83, 85) vorgenommenen Auslegung ist zuzustimmen.
  • BGH, 01.03.2005 - VI ZR 91/04

    Umfang des Schadensersatzes bei Erwerb eines Ersatzfahrzeugs

    Auszug aus BGH, 24.05.2006 - IV ZR 263/03
    Zwar kann der Versicherungsnehmer bei der konkreten Schadensbeseitigung durch Ersatzbeschaffung (vgl. dazu BGHZ 162, 270, 273 ff. und BGH, Urteil vom 15. November 2005 - VI ZR 26/05 - VersR 2006, 238) einen Nachteil von erheblichem Gewicht erleiden.
  • LG Erfurt, 11.01.2002 - 2 S 245/01

    Kaskoversicherung - Ohne Reparatur keine Mehrwertsteuer?

    Auszug aus BGH, 24.05.2006 - IV ZR 263/03
    Benutzt er das Fahrzeug unrepariert weiter oder lässt er es von privater Hand reparieren, erleidet er, soweit er keine Mehrwertsteuer zu bezahlen hat, auch keine Vermögenseinbuße (so auch OLG Frankfurt VersR 2004, 1551; LG Erfurt NVersZ 2002, 182, 184).
  • OLG Köln, 08.11.2005 - 9 U 44/05

    Kfz-Versicherung - Kein Ersatz von Mehrwertsteuer bei Abrechnung auf

    Auszug aus BGH, 24.05.2006 - IV ZR 263/03
    Ein solches Wahlrecht kann der Versicherungsnehmer den Bedingungen aber, wie ausgeführt, schwerlich entnehmen (so aber möglicherweise nach den Bedingungen, die dem Oberlandesgericht Köln zur Beurteilung vorlagen, r+s 2006, 102).
  • OLG Karlsruhe, 10.10.2003 - 15 U 26/02

    Kfz-Kaskoversicherung: Intransparente Klausel über Mehrwertsteuererstattung

  • OLG Köln, 19.12.1995 - 9 U 51/95

    Keine Anrechnung des Restwertes bei unreparierter Veräußerung des Kfz -

  • BGH, 15.11.2005 - VI ZR 26/05

    Berechnung der Umsatzsteuer bei konkreter Schadensabrechnung nach

  • BGH, 23.02.2005 - IV ZR 273/03

    Formularmäßige Vereinbarung von Fristen für Leistungen aus der privaten

  • OLG Hamm, 04.09.1997 - 6 U 84/97

    Beschädigung des Kfz gem. § 13 Abs. 5 AKB

  • OLG Saarbrücken, 28.01.2009 - 5 U 278/08

    Wirksamkeit der Begrenzung der Entschädigungsleistung auf den Nettobetrag in der

    Die Entscheidung des Bundesgerichtshofs (Urt.v. 24.05.2006 - IV ZR 263/03 - VersR 2006, 1066) betrifft dagegen einen anderen Fall.

    In seinem Urteil vom 24.05.2006 (IV ZR 263/03 - VersR 2006, 1066) hat der Bundesgerichtshof klargestellt, dass seine frühere Rechtsprechung (BGH, Urt.v. 30.01.1985 - IVa ZR 109/83 - VersR 1985, 354) die Auslegung der im entschiedenen Fall zugrundeliegenden Vereinbarungen der Parteien betraf, und nicht einen allgemeingültigen Grundsatz der Fahrzeugversicherung.

    Die Kaskoversicherung ist ihrer Natur nach jedoch nicht zwingend auf den vollen Ersatz des Vermögensschadens gerichtet (BGH, Urt.v. 24.05.2006 - IV ZR 263/03 - VersR 2006, 1066).

    Wenn die Versicherungsbedingungen klar seien und der Versicherungsnehmer die Wahl der Schadensabwicklung habe, sei sogar in diesem Fall ein Nachteil des Versicherungsnehmers nicht erkennbar (BGH, Urt.v. 24.05.2006 - IV ZR 263/03 - VersR 2006, 1066).

    Auch liegen nach dem oben Gesagten nicht die unklaren Formulierungen zugrunde, wie sie in den Versicherungsbedingungen enthalten waren, über die der Bundesgerichtshof (BGH, Urt. v. 205.2006 - IV ZR 263/03- VersR 2006, 1066) zu entscheiden hatte.

    Eine solche Variante gibt es hier jedoch nicht, weil die Kaskoversicherung ihrer Natur nach nicht zwingend auf den vollen Ersatz des Vermögensschadens gerichtet ist (BGH, Urt.v. 24.05.2006 - IV ZR 263/03 - VersR 2006, 1066), es also keine unangemessene Benachteiligung des Versicherungsnehmers wäre, wenn er beim Kauf von Privat anstatt vom Händler den Umsatzsteueranteil des Kaufpreises nicht erhielte.

  • OLG Celle, 28.03.2008 - 8 W 19/08

    Ersatz der Mehrwertsteuer durch den Versicherer i.F.d. Verlustes eines Fahrzeuges

    a) Zunächst liegt keine Abweichung vom gesetzlichen Leitbild im Sinne von § 307 Abs. 2 Nr. 1 BGB vor, weil es ein solches bereits nicht gibt (BGH VersR 2006, 1066).

    b) Die Klausel gefährdet auch nicht die Erreichung des Vertragszwecks nach § 307 Abs. 2 Nr. 2 BGB (BGH VersR 2006, 1066).

  • OLG Düsseldorf, 26.06.2020 - 4 U 134/18

    Eintrittspflicht einer D&O-Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung für die

    Nach dem Transparenzgebot im Sinne von § 307 Abs. 1 S. 2 BGB ist der Verwender von Allgemeinen Geschäfts- bzw. - hier - Versicherungsbedingungen gehalten, Rechte und Pflichten seines Vertragspartners möglichst klar und durchschaubar darzustellen; insbesondere müssen Nachteile und Belastungen so weit erkennbar werden, wie dies nach den Umständen gefordert werden kann (BGH, Urteil vom 24. Mai 2006, Az. IV ZR 263/03, zitiert nach juris, Rdnr. 25).
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