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   BAG, 11.04.2006 - 9 AZN 892/05   

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https://dejure.org/2006,1553
BAG, 11.04.2006 - 9 AZN 892/05 (https://dejure.org/2006,1553)
BAG, Entscheidung vom 11.04.2006 - 9 AZN 892/05 (https://dejure.org/2006,1553)
BAG, Entscheidung vom 11. April 2006 - 9 AZN 892/05 (https://dejure.org/2006,1553)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit einer Nichtzulassungsbeschwerde wegen Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör; Begründungsanforderungen bzgl. der Geltendmachung eines Anspruchs auf Rückzahlung von Weiterbildungskosten; Umfang der gerichtlichen Hinweispflichten; Erweiterter ...

  • Judicialis

    GG Art. 103; ; ArbGG § ... 64 Abs. 6; ; ArbGG § 67; ; ArbGG § 72 Abs. 2 Nr. 3; ; ArbGG § 72a Abs. 1; ; ArbGG § 72a Abs. 3 Satz 2 Nr. 3; ; ArbGG § 72a Abs. 7; ; ZPO § 139; ; ZPO § 260; ; ZPO § 263; ; ZPO § 533

  • RA Kotz

    Weiterbildungskosten - Rückerstattung der Kosten bei vorzeitiger Beendigung der Weiterbildung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Hilfsweise Begründung gleichbleibender Anträge durch anderen Lebenssachverhalt in der Berufungsinstanz - rechtswidrige Klageabweisung wegen unzureichender Substantiierung trotz Berücksichtigung des neuen Sachverhalts in den Urteilsgründen

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Anspruch auf rechtliches Gehör: Einführung eines neuen Lebenssachverhalts zur Anspruchsbegründung auf Anregung des Gerichts ? Antrag auf Schriftsatznachlass zur Substantiierung ist stattzugeben

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Prozessführung - Nichtzulassungsbeschwerde und Gehörsrüge: Verletzung des Anspruchs auf "faires Verfahren"

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 117, 370
  • NJW 2006, 2716
  • NZA 2006, 750
  • DB 2006, 1568
  • AnwBl 2007, 135
 
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Wird zitiert von ... (30)Neu Zitiert selbst (5)

  • BAG, 10.05.2005 - 9 AZN 195/05

    Nichtzulassungsbeschwerde - Gehörsrüge - Zurückverweisung

    Auszug aus BAG, 11.04.2006 - 9 AZN 892/05
    Diese Verfahrensweise bietet sich insbesondere dann an, wenn - wie hier - revisible Rechtsfragen nicht ersichtlich sind und das Revisionsverfahren keine Möglichkeit bietet, die Verletzung des rechtlichen Gehörs zu heilen (Senat 10. Mai 2005 - 9 AZN 195/05 - AP ArbGG 1979 § 72a Rechtliches Gehör Nr. 5 = EzA ArbGG 1979 § 72a Nr. 103, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen).
  • BAG, 22.03.2005 - 1 ABN 1/05

    Nichtzulassungsbeschwerde wegen Gehörsverletzung

    Auszug aus BAG, 11.04.2006 - 9 AZN 892/05
    Beruft sich der Beschwerdeführer auf eine entscheidungserhebliche Verletzung des rechtlichen Gehörs, so hat er nachvollziehbar darzulegen, dass das Landesarbeitsgericht nach seiner Argumentationslinie unter Berücksichtigung des entsprechenden Gesichtspunktes möglicherweise anders entschieden hätte (BAG 22. März 2005 - 1 ABN 1/05 - AP ArbGG 1979 § 72a Rechtliches Gehör Nr. 3 = EzA ArbGG 1979 § 72a Nr. 101, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen).
  • BGH, 15.01.2001 - II ZR 48/99

    Actio pro socio bei Ansprüchen eines Gesellschafters aus Grundstücksveräußerung;

    Auszug aus BAG, 11.04.2006 - 9 AZN 892/05
    Eine solche nachträgliche Klagehäufung ist wie eine Klageänderung (§ 263 ZPO) zu behandeln (BGH 15. Januar 2001 - II ZR 48/99 - NJW 2001, 1210; 10. Januar 1985 - III ZR 93/83 - NJW 1985, 1841).
  • LAG Sachsen-Anhalt, 15.06.2005 - 5 Sa 14/05
    Auszug aus BAG, 11.04.2006 - 9 AZN 892/05
    Der Beschwerde der Klägerin gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des Landesarbeitsgerichts Sachsen-Anhalt vom 15. Juni 2005 - 5 Sa 14/05 - wird stattgegeben.
  • BGH, 10.01.1985 - III ZR 93/83

    Sachdienlichkeit einer Klageänderung

    Auszug aus BAG, 11.04.2006 - 9 AZN 892/05
    Eine solche nachträgliche Klagehäufung ist wie eine Klageänderung (§ 263 ZPO) zu behandeln (BGH 15. Januar 2001 - II ZR 48/99 - NJW 2001, 1210; 10. Januar 1985 - III ZR 93/83 - NJW 1985, 1841).
  • BGH, 20.09.2016 - VIII ZR 247/15

    Berufungsverfahren: Zurückweisung von Angriffs- oder Verteidigungsmitteln als

    aa) Es entspricht allgemeiner Auffassung, dass die Änderung oder Erweiterung einer Klage einen selbstständigen prozessualen Angriff darstellen, der von den Angriffsmitteln im Sinne von §§ 296, 530, 531 ZPO zu unterscheiden ist und deshalb nicht den in diesen Bestimmungen genannten Voraussetzungen über die Zurückweisung oder Zulassung verspäteter Angriffsmittel unterliegt (BGH, Urteile vom 23. April 1986 - VIII ZR 93/85, WM 1986, 864 unter II 2 b aa; vom 15. Januar 2001 - II ZR 48/99, NJW 2001, 1210 unter B II; BAG, NJW 2006, 2716 Rn. 12; MünchKommZPO/Prütting, 4. Aufl., § 296 Rn. 41 mwN).
  • BAG, 24.05.2012 - 2 AZR 124/11

    Betriebsbedingte Kündigung - Wegfall einer Hierarchieebene

    Überdies handelt es sich bei der Klageerweiterung als solche nicht um ein Angriffs- oder Verteidigungsmittel iSv. § 67 ArbGG, sondern um den Angriff selbst (BAG 11. April 2006 - 9 AZN 892/05 - Rn. 12, BAGE 117, 370) .
  • BAG, 12.09.2006 - 9 AZR 271/06

    Personalakte - Aufbewahrung von Gesundheitsdaten

    Wird ein neuer Streitgegenstand neben dem bisherigen eingeführt, liegt ein Fall nachträglicher Klagehäufung vor, auf den § 263 ZPO entsprechend anwendbar ist (Zöller/Greger ZPO 25. Aufl. § 263 Rn. 2; Senat 11. April 2006 - 9 AZN 892/05 - EzA ArbGG 1979 § 72a Nr. 108).
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