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   OLG Düsseldorf, 19.06.2006 - I-1 U 38/06   

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https://dejure.org/2006,1344
OLG Düsseldorf, 19.06.2006 - I-1 U 38/06 (https://dejure.org/2006,1344)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 19.06.2006 - I-1 U 38/06 (https://dejure.org/2006,1344)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 19. Juni 2006 - I-1 U 38/06 (https://dejure.org/2006,1344)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Entbehrlichkeit der Nachfristsetzung als Voraussetzung für den Rücktritt bei ernsthafter und entgültiger Leistungsverweigerung; Sachmangel an einem Kraftfahrzeug auf Grund fehlender Erklärung über die "Gesamtfahrleistung nach Angaben des Vorbesitzers"; Sachmangelfreiheit ...

  • Wolters Kluwer

    Rückabwicklung eines Gebrauchtwagenkaufvertrages; Gewährleistungspflichtigkeit eines Getriebedefektes an einem gebrauchten Fahrzeug; Bewertung eines Getriebeschadens bzw. Kupplungsschadens als Sachmangel; Entbehrlichkeit einer Nachbesserungsfrist bei ernsthafter und ...

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Gebrauchtwagenkaufvertrag - Rücktritt bei Getriebedefekt

  • Judicialis

    BGB § 243 Abs. 1; ; BGB § 323 Abs. 1; ; BGB § 434; ; BGB § 434 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1; ; BGB § 434 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2

  • rewis.io
  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rückabwicklung eines Gebrauchtwagenkaufvertrages - Serienfehler

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Besprechungen u.ä. (2)

  • IWW (Kurzaufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Normaler Verschleiß oder Sachmangel? - Mängelhaftung im Grenzbereich

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Gebrauchtwagenkauf - Sachmangel oder nur "konstruktive Schwäche"?

Papierfundstellen

  • NJW 2006, 2858
  • NZV 2006, 657 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (10)

  • OLG Koblenz, 26.06.2003 - 5 U 62/03

    Mängel der Klimaanlage eines fabrikneuen Pkw

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 19.06.2006 - 1 U 38/06
    (2) Im Ausgangspunkt ist dagegen - schon aus praktischen Gründen der Sachverhaltsaufklärung - nichts einzuwenden (siehe auch OLG Koblenz NJW-RR 2003, 1380 - Klimaanlage/Neuwagen).

    Mit der obergerichtlichen Judikatur, der in diesem Punkt durch die Neubestimmung des Sachmangelbegriffs im Rahmen der Schuldrechtsreform nicht der Boden entzogen ist, ist ein Vergleich mit anderen, typgleichen Fahrzeugen oder sonst vergleichbaren Fahrzeugen unter Berücksichtigung des jeweiligen allgemeinen Standes der Technik vorzunehmen (vgl. OLG Düsseldorf NJW 2005, 2235; OLG Koblenz NJW-RR 2003, 1380).

    Denn diese Aussage hat das OLG Koblenz (NJW-RR 2003, 1380) zum einen für einen Fall getroffen, der nach dem früheren Kaufrecht zu beurteilen war.

  • BGH, 27.09.2000 - VIII ZR 155/99

    Wirksamkeit von Neuwagen-Verkaufsbedingungen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 19.06.2006 - 1 U 38/06
    Der Bundesgerichtshof hat eine ähnliche Klausel, die auf den Stand der Technik "für vergleichbare Fahrzeuge des Typs des Kaufgegenstands" abstellt, als unwirksame Abweichung vom Gesetz behandelt (NJW 2001, 292).

    Wie der Vergleichsmaßstab zu bilden ist, wenn Fahrzeuge einer bestimmten Modellreihe den gleichen Konstruktions- oder Herstellungsfehler aufweisen, kann der Senat dieser Entscheidung des BGH (NJW 2001, 292) nicht entnehmen.

  • OLG Frankfurt, 04.03.2005 - 24 U 198/04

    Gebrauchtwagenkauf: Motorschaden bei 88.000 km Laufleistung als bei Übergabe

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 19.06.2006 - 1 U 38/06
    Nichts anderes besagt der Gedanke, wonach der Mangel schon "im Keim" bzw. "in der Anlage" vorhanden gewesen sein muss (vgl. BGH 29.03.2005, VIII ZR 173/05, OLG Frankfurt DAR 2005, 339).
  • BGH, 29.03.2006 - VIII ZR 173/05

    Anforderungen an das Vorliegen eines Gewerbes des Verkäufers beim

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 19.06.2006 - 1 U 38/06
    Nichts anderes besagt der Gedanke, wonach der Mangel schon "im Keim" bzw. "in der Anlage" vorhanden gewesen sein muss (vgl. BGH 29.03.2005, VIII ZR 173/05, OLG Frankfurt DAR 2005, 339).
  • OLG Saarbrücken, 22.06.2005 - 1 U 567/04

    Gewährleistung beim Gebrauchtwagenkauf: Konstruktionsbedingte Formunbeständigkeit

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 19.06.2006 - 1 U 38/06
    Derartige Defizite können im übrigen auch dann unter den Sachmangelbegriff i.S.d. Auffangtatbestandes in § 434 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 BGB fallen, wenn die Gebrauchstauglichkeit und/oder Verkehrssicherheit des Fahrzeugs nicht beeinträchtigt ist (vgl. OLG Saarbrücken, Urteil vom 22.06.2005, 1 U 567/04-167, in MDR 2006, 227 nicht abgedruckt).
  • OLG Düsseldorf, 08.06.2005 - 3 U 12/04

    Geringfügiger Versatz der Türen eines Kleinwagens als Mangel

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 19.06.2006 - 1 U 38/06
    Mit der obergerichtlichen Judikatur, der in diesem Punkt durch die Neubestimmung des Sachmangelbegriffs im Rahmen der Schuldrechtsreform nicht der Boden entzogen ist, ist ein Vergleich mit anderen, typgleichen Fahrzeugen oder sonst vergleichbaren Fahrzeugen unter Berücksichtigung des jeweiligen allgemeinen Standes der Technik vorzunehmen (vgl. OLG Düsseldorf NJW 2005, 2235; OLG Koblenz NJW-RR 2003, 1380).
  • BGH, 23.11.2005 - VIII ZR 43/05

    Beweisvereitelung eines Gebrauchtwagenkäufers bei Beseitigung eines angeblich

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 19.06.2006 - 1 U 38/06
    Allerdings muss ein Gebrauchtfahrzeugkäufer mangels gegenteiliger Vereinbarung mit normalem (natürlichem) Verschleiß grundsätzlich rechnen, weshalb solche Fälle nicht von der Sachmangelhaftung erfasst werden (so jetzt auch BGH NJW 2006, 434 = MDR 2006, 510).
  • OLG Düsseldorf, 08.05.2006 - 1 U 132/05

    Rückabwicklung eines Gebrauchtwagenkaufvertrages - Nachweis eines Sachmangels

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 19.06.2006 - 1 U 38/06
    Wie der Senat durch Urteil vom 8. Mai 2006 (I-1 U 132/05) entschieden hat, ist zwar mit der Erklärung "Gesamtfahrleistung nach Angaben des Vorbesitzers... km" zumindest eine Beschaffenheitsangabe des Inhalts verbunden, dass der Erhaltungszustand des Fahrzeugs und insbesondere des Motors nicht wesentlich stärker verschlissen sei, als die mitgeteilte Laufleistung erwarten lasse.
  • BGH, 21.04.1993 - VIII ZR 113/92

    Zusicherung der Fahrbereitschaft beim Autokauf

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 19.06.2006 - 1 U 38/06
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zum früheren Kaufrecht übernahm der Verkäufer mit der Erklärung "Fahrzeug ist fahrbereit" die Gewähr dafür, dass der Wagen nicht mit verkehrsgefährdenden Mängeln behaftet ist, aufgrund derer er bei einer Hauptuntersuchung als verkehrsunsicher eingestuft werden müsste (BGHZ 122, 256 = NJW 1993, 1854).
  • OLG Köln, 09.05.1986 - 20 U 233/85

    Nachbesserung; Nachbesserunsversuch; Nachbesserungsversuche; Unzumutbare

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 19.06.2006 - 1 U 38/06
    So hat das OLG Köln im Zusammenhang mit der seinerzeit geltenden Neuwagen-Gewährleistungsklausel ausgeführt, dass ein Automatikgetriebe hinsichtlich seiner Funktionstüchtigkeit dem Stand der Technik entsprechen müsse, den Automatikgetriebe vergleichbarer Mittelklassewagen im Zeitpunkt des Kaufs aufgewiesen haben (DAR 1986, 320).
  • BGH, 16.03.2012 - V ZR 18/11

    Haftungsausschluss beim Grundstückskauf: Arglistiges Verschweigen eines Mangels

    (1) Vertraglich vorausgesetzt im Sinne von § 434 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 BGB ist die nicht vereinbarte, aber von beiden Parteien übereinstimmend unterstellte Verwendung der Kaufsache, die von der gewöhnlichen Verwendung (hier von der bei Altbauten üblichen Nutzung der Kellerräume als Lagerraum) abweichen kann (Lemke/D. Schmidt, Immobilienrecht, § 434 BGB Rn. 36; ders. in PWW, BGB, 6. Aufl., § 434 Rn. 40; NK-BGB/Büdenbender, BGB, 2. Aufl., § 434 Rn. 21; Palandt/Weidenkaff, BGB, 71. Aufl., § 434 Rn. 20; OLG Düsseldorf, NJW 2006, 2858, 2859).
  • OLG Stuttgart, 06.09.2017 - 4 U 105/17

    Gebrauchtwagenkaufvertrag: Rücktrittsrecht bei hohem Ölverbrauch:

    Der Käufer eines Gebrauchtwagens erwartet aber ebenfalls (und kann grundsätzlich auch erwarten), dass das Fahrzeug dem Stand der Technik zur Zeit der Herstellung des Fahrzeugs entspricht, weshalb auch insoweit ein fabrikatsübergreifender Vergleich vorzunehmen ist (ebenso etwa OLG Düsseldorf NJW 2006, 2858, 2860; OLG Stuttgart - 10. Zivilsenat - NJW-RR 2006, 1720, 1722; OLG Oldenburg, Urteil vom 04.03.2011, 6 U 243/10, zitiert bei Reinking/Eggert, a. a. O., Rn. 441; aus der Literatur Reinking/Eggert, a. a. O., Rn. 3007 ff., insbesondere Rn. 3008 und Rn. 3012; Palandt-Weidenkaff, a. a. O., § 434 Rn. 29 und Staudinger/Matusche-Beckmann, a. a. O., § 434 Rn. 90).

    Die Auffassung des Landgerichts ist mit dem Grundsatz, dass auf den technischen Entwicklungsstand der gesamten Automobilindustrie zurückzugreifen ist (Reinking/Eggert, ebenda), nicht vereinbar und führte genau zu dem Ergebnis, das durch den herstellerübergreifenden Vergleich (und zwar auch bei Gebrauchtwagen) vermieden werden soll, nämlich einer unzulässigen Verkürzung des Anspruchs des Käufers auf Lieferung marktüblicher durchschnittlicher Qualität (vgl. OLG Düsseldorf, NJW 2006, 2858, 2860).

  • OLG Düsseldorf, 29.11.2011 - 1 U 141/07

    Begriff des Sachmangels i.S. von § 434 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 BGB

    Hingegen geht übermäßiger Verschleiß, der nur etwas mit dem Fahrzeug, konkret mit seiner Technik, zu tun hat, in der Regel zu Lasten des Verkäufers (Reinking/Eggert, a.a.O., Rdnr. 1538; Senat, Urteil vom 19. Juni 2006, Az.: I-1 U 38/06, veröffentlicht in NJW 2006, 2858).

    Ein gebrauchtes Fahrzeug ist nicht allein deshalb frei von einem Sachmangel, weil es einen Defekt hat, der auch anderen Fahrzeugen derselben Marke und desselben Typs als sogenannter Serienfehler anhaftet (Senat, NJW 2006, 2858, Leitsatz 3).

  • BGH, 16.05.2017 - VIII ZR 102/16

    Gewährleistung bei Kraftfahrzeugkauf: Vergleichsmaßstab zur Beurteilung der

    Diese fabrikatsübergreifende Sichtweise entsprach zuvor schon der Spruchpraxis der Oberlandesgerichte (OLG Düsseldorf, NJW 2006, 2858, 2860; vom 30. April 2007 - 1 U 252/06, juris Rn. 14 f.; OLG Stuttgart, NJW-RR 2006, 1720, 1722; OLG Saarbrücken, OLGR 2005, 698, 699); sie ist im Anschluss an die genannte Rechtsprechung des Senats einhellig so fortgesetzt worden (OLG Düsseldorf, Urteil vom 29. November 2011 - 1 U 141/07, juris Rn. 61 f.; OLG Hamm, NJW-RR 2016, 178, 179).
  • OLG Stuttgart, 15.08.2006 - 10 U 84/06

    Rücktritt des Gebrauchtwagenkäufers: Abgrenzung zwischen Sachmangel und normaler

    Auch das OLG Düsseldorf hat sich vielmehr auf den Standpunkt gestellt, bei solchen Serienfehlern sei ein "weiter herstellerübergreifender Vergleich" anzustellen und Maßstab müsse das faktische Niveau sein, das vergleichbare Waren anderer Hersteller erreichten und das der Markterwartung entspreche (OLG Düsseldorf, Urteil vom 19.06.2006, Az.: I-1 U 38/06).
  • OLG Stuttgart, 04.06.2008 - 3 U 236/07

    Rücktritt vom Kaufvertrag: Beeinträchtigung der Kurzstreckentauglichkeit von mit

    Liegt die Qualität des Kaufobjekts unter diesem Niveau, ist ein Sachmangel anzunehmen (vgl. OLG Stuttgart NJW-RR 2006, 809; OLG Düsseldorf NJW 2006, 2858).
  • OLG Koblenz, 27.05.2011 - 10 U 945/10

    Gebrauchtwagenkaufvertrag: Rücktritt vom Kaufvertrag wegen eines Motorschadens

    Dies hätte nämlich nicht zur Folge, dass der Käufer dies einschließlich der Folgen als Normalbeschaffenheit hinnehmen müsste (vgl. hierzu auch OLG Düsseldorf, NJW 2006, 2858; Palandt/Weidenkaff, § 434 Rdziff. 72).

    Dabei genügt eine Schadenanfälligkeit, verstanden als konkrete Gefahr des Eintritts eines erheblichen Schadens (OLG Düsseldorf NJW 2006, 2858).

  • OLG Düsseldorf, 23.06.2008 - 1 U 264/07

    Zur Rückabwicklung eines Gebrauchtwagenkaufs wegen eines Mangels der Kaufsache

    Um ein vergleichbares Fahrzeug, einen Renault Laguna, ging es beispielsweise in der Sache 1 U 38/06 (Urteil vom 19.06.2006, NJW 2006, 2859).

    Auf der Grundlage dieser Beurteilung, die sich mit Gutachten in Streitigkeiten um Getriebeschäden vor anderen Gerichten deckt (vgl. LG Köln DAR 2007, 34; OLG Stuttgart NJW-RR 2006, 1720), hat der Senat in der Entscheidung vom 19.06.2006 (1 U 38/06) das Vorhandensein eines Sachmangels im Sinne des § 434 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 BGB bejaht.

  • OLG Düsseldorf, 30.04.2007 - 1 U 252/06

    Anspruch auf Rückabwicklung eines Kaufvertrages über ein Gebrauchtfahrzeug;

    Auch ein gebrauchtes Kraftfahrzeug ist nicht allein deshalb frei von einem Sachmangel, weil es einen Defekt hat, der auch anderen Fahrzeugen derselben Marke und desselben Typs als sogenannter Serienfehler oder "konstruktive Schwäche" anhaftet (grundlegend Senatsurteil vom 19.06.2006, I-1 U 38/06, NJW 2006, 2858 = DAR 2006, 634; ebenso OLG Stuttgart, Urteil vom 15.08.2006, 10 U 84/06, NJW-RR 2006, 1720 - jeweils Getriebedefekte).
  • LG Dortmund, 21.12.2007 - 22 O 212/06

    GW-Handel - Kein Rücktritt bei "Schadensausweitung" durch Kunden

    Üblich und vom Käufer zu erwarten ist nur normaler (natürlicher) Verschleiß eines Gebrauchtwagens, nicht aber übermäßiger Verschleiß (BGH NJW 2006, 434; OLG Düsseldorf NJW 2006, 2858; Reinking/Eggert, der Autokauf, 9. Aufl., Rdn. 1228).
  • OLG Brandenburg, 08.10.2008 - 13 U 34/08

    Rücktritt vom Gebrauchtwagenkauf: Reichweite der gesetzlichen Vermutung bei

  • LG Stade, 27.04.2016 - 5 S 5/16

    Serienfehler als Sachmangel eines Gebrauchtwagens

  • OLG Brandenburg, 13.06.2007 - 13 U 162/06

    Kaufvertrag: Rücktritt vom Gebrauchtwagenkaufvertrag wegen Sachmangels

  • OLG Hamm, 09.06.2009 - 28 U 57/08

    Dieselrußpartikelfilter; Sachmangel; Aufklärungspflicht

  • OLG Karlsruhe, 01.12.2008 - 1 U 85/08

    Rücktritt vom Neuwagenkaufvertrag wegen fehlerhafter Startvorgänge

  • OLG Frankfurt, 13.12.2006 - 19 U 100/06

    Fahrzeugkauf: Qualifizierung von Verschleißerscheinungen eines gebrauchten

  • LG Bonn, 21.10.2008 - 3 O 181/07

    Undichtigkeit eines Abgaskrümmers und Spiel in der Lenksäulenlagerung als

  • AG Köln, 03.11.2006 - 136 C 207/05

    Anspruch auf Minderung und Schadensersatz aus einem Autokaufvertrag; Streit über

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