Rechtsprechung
   BGH, 09.11.2005 - IV ZR 146/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,976
BGH, 09.11.2005 - IV ZR 146/04 (https://dejure.org/2005,976)
BGH, Entscheidung vom 09.11.2005 - IV ZR 146/04 (https://dejure.org/2005,976)
BGH, Entscheidung vom 09. November 2005 - IV ZR 146/04 (https://dejure.org/2005,976)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2005,976) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (12)

  • Wolters Kluwer

    Sachschadensrecht: Obliegenheitsverletzung des Versicherungsnehmers bei einer Mehrheit von Schadensfällen; Vorsätzliche Verletzung der Aufklärungsobliegenheit eines Versicherungsnehmers in der Kraftfahrzeugshaftpflichtversicherung; Möglichkeit vorsätzlichen Handelns ...

  • Judicialis

    AKB § 7 I Abs. 2 Satz 3; ; AKB § 7 I Abs. 2 Satz 7; ; KfzPflVV § 6 Abs. 1

  • ra.de
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    AKB § 7 I Abs. 2 S. 3; AKB § 7 V; KfzPflVV § 6 Abs. 1
    Umfang der Leistungsfreiheit des Versicherers bei Obliegenheitsverletzungen nach zwei Unfällen in getrennten Ortschaften im Abstand von ca. einer halben Stunde

  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AKB § 7I Abs. 2 S. 3, 7 V; KfzPflVV § 6 Abs. 1
    Leistungsfreiheit des Versicherers bei mehreren Versicherungsfällen mit Verletzung der Aufklärungsobliegenheit

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Kfz-Haftpflicht: Zur Aufklärungspflicht des Versicherten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • verkehrslexikon.de (Leitsatz)

    § 827 BGB
    Vorsätzlich oder fahrlässige Verletzung der Aufklärungsobliegenheit gemäß § 7 AKB?

  • verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)

    Zur Frage der eingeschränkten Steuerungsfähigkeit bei der Begehung von Obliegenheitsverletzungen und zur Addition der Regressbeträge bei der Verursachung mehrerer Versicherungsfälle

  • verkehrslexikon.de (Leitsatz)
  • bld.de (Leitsatz/Kurzmitteilung)

    Leistungsfreiheit bei Verletzung von Obliegenheiten

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2006, 292
  • MDR 2006, 633
  • MDR 2006, 634
  • NZV 2006, 76
  • VersR 2006, 106
  • VersR 2006, 108
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 16.01.1970 - IV ZR 645/68

    Verwirkung des Versicherungsschutzes

    Auszug aus BGH, 09.11.2005 - IV ZR 146/04
    Nach der vom Bundesgerichtshof für folgenlose Obliegenheitsverletzungen entwickelten Relevanzrechtsprechung (vgl. dazu u.a. BGHZ 53, 160, 164; BGH, Urteil vom 24. Juni 1981 - IVa ZR 133/80 - VersR 1982, 182 ff. m.w.N.) habe die Leistungsfreiheit des Versicherers zur Voraussetzung, dass dem Versicherungsnehmer ein erhebliches Verschulden vorzuwerfen sei.

    aa) Er hat bereits in der Entscheidung BGHZ 84, 84, 87 anerkannt, dass die Versicherer mit der zum 1. Januar 1975 eingeführten Neufassung des § 7 V AKB der früher zur vorangegangenen Fassung des § 7 V AKB (BGHZ 53, 160, 164) entwickelten Relevanzrechtsprechung ausreichend Rechnung getragen haben.

  • BGH, 21.04.1982 - IVa ZR 267/80

    Relevanzrechtsprechung - Frage der Leistungsfreiheit des Versicherers

    Auszug aus BGH, 09.11.2005 - IV ZR 146/04
    aa) Er hat bereits in der Entscheidung BGHZ 84, 84, 87 anerkannt, dass die Versicherer mit der zum 1. Januar 1975 eingeführten Neufassung des § 7 V AKB der früher zur vorangegangenen Fassung des § 7 V AKB (BGHZ 53, 160, 164) entwickelten Relevanzrechtsprechung ausreichend Rechnung getragen haben.

    Diese fußte auf der Erwägung, die völlige Leistungsfreiheit des Versicherers nach dem so genannten "Alles-oder-Nichts-Prinzip" (§ 7 V Satz 1 AKB in der vor 1975 geltenden Fassung) sei eine zu harte "Strafe" für den Versicherungsnehmer, wenn sie ihn ohne Rücksicht darauf treffe, ob dem Versicherer durch eine Obliegenheitsverletzung überhaupt Nachteile entstanden seien (vgl. dazu BGHZ 84, 84, 87).

  • OLG Hamm, 02.08.1999 - 20 W 12/99

    Regreß des Versicherers wegen Obliegenheitsverletzung vor und nach Eintritt des

    Auszug aus BGH, 09.11.2005 - IV ZR 146/04
    b) Es geht im vorliegenden Fall deshalb nicht um die in der Rechtsprechung bereits umfangreich erörterte Frage, ob die Höchstbeträge für die Leistungsfreiheit des Versicherers aus § 5 Abs. 3 und § 6 KfzPflVV zu Lasten des Versicherungsnehmers zu addieren sind, wenn der Versicherungsnehmer sowohl vor als auch nach einem Versicherungsfall Obliegenheiten verletzt hat, etwa durch eine zu einem Unfall führende Trunkenheitsfahrt mit anschließender Unfallflucht (vgl. dazu BGH, Urteil vom 14. September 2005 - IV ZR 216/04; OLG Düsseldorf VersR 2004, 1129; OLG Saarbrücken ZfS 2003, 501; Schleswig-Holsteinisches OLG VersR 2003, 637 f.; OLG Köln NJW-RR 2003, 249 f.; OLG Hamm VersR 2000, 843 f.).
  • BGH, 22.11.1962 - II ZR 79/60

    Rüge von Verfahrensfehlern - Schuldunfähigkeit auf Grund verminderter

    Auszug aus BGH, 09.11.2005 - IV ZR 146/04
    Solange ein Täter nicht den Zustand einer Zurechnungsunfähigkeit im Sinne von § 827 BGB erreicht, ein Ausschluß der Wahrnehmungsfähigkeit oder der freien Willensbestimmung also noch nicht eingetreten ist, bleibt vorsätzliches Handeln möglich (vgl. dazu BGH, Urteile vom 22. November 1962 - II ZR 79/60 - VersR 1963, 79 unter I 2 und 4; vom 17. November 1966 - II ZR 156/64 - VersR 1967, 125 unter IV 2 m.w.N.; Sprau in Palandt, BGB, 64. Aufl. § 827 Rdn. 2).
  • OLG Schleswig, 30.10.2002 - 9 U 150/01

    Rückgriff eines Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherers wegen

    Auszug aus BGH, 09.11.2005 - IV ZR 146/04
    b) Es geht im vorliegenden Fall deshalb nicht um die in der Rechtsprechung bereits umfangreich erörterte Frage, ob die Höchstbeträge für die Leistungsfreiheit des Versicherers aus § 5 Abs. 3 und § 6 KfzPflVV zu Lasten des Versicherungsnehmers zu addieren sind, wenn der Versicherungsnehmer sowohl vor als auch nach einem Versicherungsfall Obliegenheiten verletzt hat, etwa durch eine zu einem Unfall führende Trunkenheitsfahrt mit anschließender Unfallflucht (vgl. dazu BGH, Urteil vom 14. September 2005 - IV ZR 216/04; OLG Düsseldorf VersR 2004, 1129; OLG Saarbrücken ZfS 2003, 501; Schleswig-Holsteinisches OLG VersR 2003, 637 f.; OLG Köln NJW-RR 2003, 249 f.; OLG Hamm VersR 2000, 843 f.).
  • OLG Düsseldorf, 31.10.2003 - 4 U 71/03

    Zur Frage der Leistungsfreiheit im Falle eines Unfalles im Zustand der

    Auszug aus BGH, 09.11.2005 - IV ZR 146/04
    b) Es geht im vorliegenden Fall deshalb nicht um die in der Rechtsprechung bereits umfangreich erörterte Frage, ob die Höchstbeträge für die Leistungsfreiheit des Versicherers aus § 5 Abs. 3 und § 6 KfzPflVV zu Lasten des Versicherungsnehmers zu addieren sind, wenn der Versicherungsnehmer sowohl vor als auch nach einem Versicherungsfall Obliegenheiten verletzt hat, etwa durch eine zu einem Unfall führende Trunkenheitsfahrt mit anschließender Unfallflucht (vgl. dazu BGH, Urteil vom 14. September 2005 - IV ZR 216/04; OLG Düsseldorf VersR 2004, 1129; OLG Saarbrücken ZfS 2003, 501; Schleswig-Holsteinisches OLG VersR 2003, 637 f.; OLG Köln NJW-RR 2003, 249 f.; OLG Hamm VersR 2000, 843 f.).
  • BGH, 01.12.1999 - IV ZR 71/99

    Einordnung einer Unfallflucht im Sinne von § 142 StGB auch bei eindeutiger

    Auszug aus BGH, 09.11.2005 - IV ZR 146/04
    Zu Recht hat das Berufungsgericht angenommen, der Kläger habe dadurch, dass er nach beiden Unfällen jeweils den objektiven und subjektiven Straftatbestand des § 142 StGB erfüllt hat, zugleich die ihm nach § 7 I Abs. 2 Satz 3 AKB auferlegte Obliegenheit verletzt, alles zu tun, was zur Aufklärung des Tatbestandes (des Versicherungsfalls) dienlich sein kann (vgl. dazu BGH, Urteil vom 1. Dezember 1999 - IV ZR 71/99 - VersR 2000, 222 unter II m.w.N.).
  • BGH, 24.06.1981 - IVa ZR 133/80

    Bestehen einer Leistungspflicht aus einem Unfallversicherungsvertrag -

    Auszug aus BGH, 09.11.2005 - IV ZR 146/04
    Nach der vom Bundesgerichtshof für folgenlose Obliegenheitsverletzungen entwickelten Relevanzrechtsprechung (vgl. dazu u.a. BGHZ 53, 160, 164; BGH, Urteil vom 24. Juni 1981 - IVa ZR 133/80 - VersR 1982, 182 ff. m.w.N.) habe die Leistungsfreiheit des Versicherers zur Voraussetzung, dass dem Versicherungsnehmer ein erhebliches Verschulden vorzuwerfen sei.
  • BGH, 17.11.1966 - II ZR 156/64

    Verlassen der Unfallstelle als Verletzung einem Versicherungsnehmer obliegender

    Auszug aus BGH, 09.11.2005 - IV ZR 146/04
    Solange ein Täter nicht den Zustand einer Zurechnungsunfähigkeit im Sinne von § 827 BGB erreicht, ein Ausschluß der Wahrnehmungsfähigkeit oder der freien Willensbestimmung also noch nicht eingetreten ist, bleibt vorsätzliches Handeln möglich (vgl. dazu BGH, Urteile vom 22. November 1962 - II ZR 79/60 - VersR 1963, 79 unter I 2 und 4; vom 17. November 1966 - II ZR 156/64 - VersR 1967, 125 unter IV 2 m.w.N.; Sprau in Palandt, BGB, 64. Aufl. § 827 Rdn. 2).
  • BGH, 14.09.2005 - IV ZR 216/04

    Umfang der Leistungsfreiheit des Versicherers bei mehreren

    Auszug aus BGH, 09.11.2005 - IV ZR 146/04
    b) Es geht im vorliegenden Fall deshalb nicht um die in der Rechtsprechung bereits umfangreich erörterte Frage, ob die Höchstbeträge für die Leistungsfreiheit des Versicherers aus § 5 Abs. 3 und § 6 KfzPflVV zu Lasten des Versicherungsnehmers zu addieren sind, wenn der Versicherungsnehmer sowohl vor als auch nach einem Versicherungsfall Obliegenheiten verletzt hat, etwa durch eine zu einem Unfall führende Trunkenheitsfahrt mit anschließender Unfallflucht (vgl. dazu BGH, Urteil vom 14. September 2005 - IV ZR 216/04; OLG Düsseldorf VersR 2004, 1129; OLG Saarbrücken ZfS 2003, 501; Schleswig-Holsteinisches OLG VersR 2003, 637 f.; OLG Köln NJW-RR 2003, 249 f.; OLG Hamm VersR 2000, 843 f.).
  • OLG Köln, 29.10.2002 - 9 U 93/00

    Leistungsfreiheit des Versicherers und Regreßhöchstbeträge bei

  • OLG Düsseldorf, 17.06.2016 - 1 W 15/16

    Darlegungs- und Beweislast hinsichtlich der Schuldunfähigkeit des Schädigers im

    Sowohl § 823 Abs. 1 BGB als auch § 28 Abs. 2 VVG setzen voraus, dass der Schädiger im Zeitpunkt der Rechtsguts- bzw. im Zeitpunkt der verhaltensbezogenen Obliegenheitsverletzung verschuldensfähig war (für § 28 Abs. 2 VVG vergl. BGH BeckRS 2005, 14322).
  • BGH, 12.03.2009 - VII ZR 88/08

    Voraussetzungen eines Anspruchs des Geschädigten gegen den Schädiger auf

    Ob dies der Fall ist, ist nach der Verkehrsauffassung bei natürlicher Betrachtungsweise zu entscheiden (BGH, Urteil vom 9. November 2005 - IV ZR 146/04, NJW 2006, 292, 294; Urteil vom 6. Juni 1966 - II ZR 22/64, VersR 1966, 745).
  • LG Düsseldorf, 08.09.2017 - 9 O 197/16

    Regressanspruch wegen Leistungsfreiheit aufgrund der Verletzung der

    Solange ein Täter nicht den Zustand einer Zurechnungsunfähigkeit im Sinne von § 827 BGB erreicht, ein Ausschluss der Wahrnehmungsfähigkeit oder der freien Willensbestimmung also noch nicht eingetreten ist, bleibt vorsätzliches Handeln möglich (BGH, Urt. v. 09.11.2005 - IV ZR 146/04 -, BeckRS 2005, 14322 m. w. N.).
  • OLG Celle, 19.11.2009 - 8 U 79/09

    Leistungsfreiheit des Fahrzeugversicherers ohne Anzeichen für einen Unfallschock

    Zwar findet § 827 S. 1 BGB auch bei der Frage, ob eine Obliegenheitsverletzung schuldhaft begangen wurde, entsprechende Anwendung (BGH VersR 2006, 108).

    Solange ein Täter nicht den Zustand der Zurechnungsunfähigkeit im Sinne von § 827 BGB erreicht, ein Ausschluss der Wahrnehmungsfähigkeit oder der freien Willensbestimmung also noch nicht eingetreten ist, bleibt vorsätzliches Handeln möglich (BGH VersR 2006, 108).

  • OLG Saarbrücken, 12.07.2006 - 5 U 6/06

    Obliegenheitsverletzung durch den Versicherten

    Eine Zurechnungsunfähigkeit im Sinne von § 827 BGB schließt eine vorsätzliche Obliegenheitsverletzung aus (BGH, Urt. v. 27.01.1966 - II ZR 5/64 - VersR 1966, 458), eine verminderte Zurechnungsfähigkeit muss bei der Frage des Gewichts der Obliegenheitsverletzung berücksichtigt werden (BGH, Urt. v. 09.11.2005 - IV ZR 146/04 - MDR 2006, 634).
  • LG Wiesbaden, 20.02.2013 - 5 O 165/12

    Aufklärungsobliegenheitsverletzung - Verlassen Unfallort & Nachtrunk

    Zwar findet § 827 Satz 1 BGB auch bei der Frage, ob eine Obliegenheitsverletzung schuldhaft begangen wurde entsprechend Anwendung (BGH Versicherungsrecht 2006, 108).

    Solange ein Täter nicht den Zustand der Zurechnungsunfähigkeit im Sinne von § 827 BGB erreicht, ein Ausschluss der Wahrnehmungsfähigkeit oder der freien Willensbestimmung, also noch nicht eingetreten ist, bleibt vorsätzliches Handeln möglich (BGH Versicherungsrecht 2006, 108).

  • OLG Celle, 29.09.2011 - 8 U 58/11

    Anpassung alter AVB

    Auch das Urteil des BGH vom 9. November 2005 (IV ZR 146/04) spricht für die hier und auch vom Landgericht bereits vertretene Auffassung.
  • LG Nürnberg-Fürth, 11.12.2008 - 8 O 3170/07

    Private Krankenversicherung: Beweislastverteilung beim Einwand der hypothetischen

    Handelt der Versicherungsnehmer im Zustand der Zurechnungsunfähigkeit i.S.d. § 827 BGB, scheidet vorsätzliches Handeln aus, nicht aber bei lediglich eingeschränkter Steuerungsfähigkeit (BGH 9.11.2005 - IV ZR 146/04, VersR 2006, 108; BGH 29.10.2003 - IV ZR 16/03, VersR 2003, 1561; BGH 20.6.1990 - IV ZR 298/89, VersR 1990, 888).
  • LG Dortmund, 22.02.2007 - 2 O 586/04

    Anspruch auf Leistungen von Unfallrente bei einem Invaliditätsgrad ab 50 %;

    Denn die Frage einer lediglich eingeschränkten Steuerungsfähigkeit hat keine Bedeutung, solange nicht der Zustand einer Zurechnungsunfähigkeit im Sinne von § 827 BGB erreicht ist, d.h. ein Ausschluss der Wahrnehmungsfähigkeit oder der freien Willensbestimmung noch nicht eingetreten ist (BGH VersR 2006, 108).
  • LG Köln, 09.02.2010 - 11 S 436/08

    Eine Einwilligung des Verletzten zum Verlassen des Unfallortes und somit ein

    Nach neuerer höchstrichterlicher Rechtsprechung ist daher ein erhebliches Verschulden des Versicherungsnehmers nicht mehr Voraussetzung der Leistungsfreiheit des Versicherers (vgl. BGH DAR 2006, 89 ff.).
  • VG Magdeburg, 23.06.2022 - 5 A 137/20

    Regress des Dienstherrn gegen einen Vollstreckungsbeamten

  • AG Heidelberg, 27.04.2017 - 28 C 379/16

    Regress des Kfz-Haftpflichtversicherers: Vorliegen eines Versicherungsfalls bei

  • LG Kiel, 05.08.2016 - 6 O 108/15
  • LG Berlin, 12.07.2007 - 17 O 131/06

    Kfz-Kaskoversicherungsvertrag: Leistungsfreiheit trotz Berichtigung falscher

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht