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Rechtsprechung
   BGH, 11.10.2005 - 5 ARs (Vollz) 54/05   

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https://dejure.org/2005,795
BGH, 11.10.2005 - 5 ARs (Vollz) 54/05 (https://dejure.org/2005,795)
BGH, Entscheidung vom 11.10.2005 - 5 ARs (Vollz) 54/05 (https://dejure.org/2005,795)
BGH, Entscheidung vom 11. Oktober 2005 - 5 ARs (Vollz) 54/05 (https://dejure.org/2005,795)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • HRR Strafrecht

    Art. 1 Abs. 1 GG; Art. 3 EMRK; § 18 Abs. 1 Satz 1 StVollzG; § 201 Nr. 3 Satz 1 StVollzG; § 116 Abs. 1 StVollzG
    Anspruch auf Einzelunterbringung während der Ruhezeit (nach Inkrafttreten des Strafvollzugsgesetzes umgebautes Einzelbauwerk in einer aus mehreren Bauwerken bestehenden vor Inkrafttreten des Strafvollzugsgesetzes erbauten Justizvollzugsanstalt; Gesamtzustand der ...

  • lexetius.com

    StVollzG § 18 Abs. 1 Satz 1, § 201 Nr. 3 Satz 1

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Einzelunterbringung während der Ruhezeit; Bedingungen der Justizvollzugsanstalt als Entscheidungsgrundlage für diesen Anspruch; Begriff der "Anstalt" i. S. v. § 201 Nr. 3 S. 1 Strafvollzugsgesetz (StVollzG); StVollzG als Zeitgesetz; Anstieg der Anzahl an ...

  • Judicialis

    StVollzG § 18 Abs. 1 Satz 1; ; StVollzG § 201 Nr. 3 Satz 1

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StVollzG § 18 Abs. 1 S. 1 § 201 Nr. 3 S. 1
    Anspruch auf Einzelunterbringung während der Ruhezeit

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 50, 234
  • NJW 2006, 306
  • NStZ 2006, 57
  • StV 2006, 148
 
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Wird zitiert von ... (37)Neu Zitiert selbst (23)

  • OLG Celle, 01.06.2004 - 1 Ws 102/04

    Anforderungen an das Auswahlermessen der Justizvollzugsanstalt bei Unterbringung

    Auszug aus BGH, 11.10.2005 - 5 ARs (Vollz) 54/05
    Damit steht außer Frage, dass ein Wandel der Normsituation (vgl. Larenz, Methodenlehre der Rechtswissenschaft 6. Aufl. S. 350) nicht eingetreten und § 201 Nr. 3 Satz 1 StVollzG auch heute noch anzuwenden ist (so auch OLG Frankfurt NStZ-RR 2001, 28, 29; OLG Celle NJW 2004, 2766, 2767; KG, Beschl. vom 16. Juni 2004 - 5 Ws 212/04 Vollz; vgl. auch OLG Naumburg NJW 2005, 514, 515; Kretschmer NStZ 2005, 251, 252, 254).

    Der Gesetzgeber will damit verhindern, dass Strafgefangene in diesen Anstalten ohne eine Einschränkungsmöglichkeit im Einzelfall einen einfachgesetzlichen Anspruch auf Einzelunterbringung erfolgreich geltend machen können (vgl. OLG Celle NJW 2004, 2766, 2767).

    Die Frage, ob die räumlichen Anstaltsverhältnisse tatsächlich eine gemeinsame Unterbringung erfordern, unterliegt eingehender gerichtlicher Nachprüfung (vgl. OLG Celle NJW 2004, 2766, 2767), in deren Rahmen einem etwaigen rechtsmissbräuchlichen Verhalten entgegenzutreten wäre.

  • KG, 10.12.1997 - 5 Ws 327/97
    Auszug aus BGH, 11.10.2005 - 5 ARs (Vollz) 54/05
    Es sieht sich an der beabsichtigten Entscheidung jedoch durch den Beschluss des Kammergerichts Berlin vom 10. Dezember 1997 (NStZ-RR 1998, 191) gehindert, das den Zustand eines einzelnen - 1995 in der Justizvollzugsanstalt Plötzensee neu errichteten - Hafthauses als maßgeblich angesehen hat.

    Auf sie und damit den Zeitpunkt ihrer Errichtung beziehen sich auch die "räumlichen Verhältnisse" von nach dem 1. Januar 1977 umgebauter Hafthäuser (im Ergebnis auch Arloth in Arloth/ Lückemann, StVollzG § 201 Rdn. 1; a.A. Calliess/Müller-Dietz, StVollzG 10. Aufl. § 18 Rdn. 4; dem Beschluss des KG vom 10. Dezember 1997 (NStZ-RR 1998, 191) bezüglich Neubauten folgend: Böhm in Schwind/Böhm/Jehle, StVollzG 4. Aufl. § 201 Rdn. 2; Kellerman in AK-StVollzG 4. Aufl. § 18 Rdn. 4; Calliess/Müller-Dietz aaO).

  • OLG Naumburg, 03.08.2004 - 4 W 20/04

    Zur Frage des Schadensersatzanspruchs eines Strafgefangenen wegen rechtswidriger

    Auszug aus BGH, 11.10.2005 - 5 ARs (Vollz) 54/05
    Damit steht außer Frage, dass ein Wandel der Normsituation (vgl. Larenz, Methodenlehre der Rechtswissenschaft 6. Aufl. S. 350) nicht eingetreten und § 201 Nr. 3 Satz 1 StVollzG auch heute noch anzuwenden ist (so auch OLG Frankfurt NStZ-RR 2001, 28, 29; OLG Celle NJW 2004, 2766, 2767; KG, Beschl. vom 16. Juni 2004 - 5 Ws 212/04 Vollz; vgl. auch OLG Naumburg NJW 2005, 514, 515; Kretschmer NStZ 2005, 251, 252, 254).

    In der Rechtsprechung der Instanzgerichte und im Schrifttum entspricht es allgemeiner Auffassung, dass solches erst bei nicht abgetrennter Toilette oder deren fehlender gesonderten Entlüftung und bei einem Unterschreiten von 16 m³ Luftraum oder 12 m² Bodenfläche anzunehmen ist (OLG Frankfurt NJW 2003, 2843, 2845 mit umfangreichen Nachweisen der Rspr. und Literatur; OLG Naumburg NJW 2005, 514, 515; LG Halle StV 2005, 342; LG Hamburg ZfStrVo 2004, 5).

  • OLG Celle, 03.07.2003 - 1 Ws 171/03

    Anspruch eines Strafgefangenen auf einen Einzelhaftraum; Rechtswidrigkeit von

    Auszug aus BGH, 11.10.2005 - 5 ARs (Vollz) 54/05
    Größe und Ausstattung des Haftraums begründen hier keine durchgreifenden Bedenken, der Gefangene sei in einer seine Menschenwürde missachtenden Art untergebracht (vgl. BVerfG aaO S. 2701; BVerfG - Kammer ZfStrVo 1994, 377, 378; OLG Celle StV 2003, 567, 568).

    Die hier vorliegende Unterbringung von zwei Gefangenen in einem 12, 59 m² großen Einzelhaftraum mit Abtrennung des Sanitärbereichs begegnet demnach keinen Einwänden (vgl. auch OLG Celle StV 2003, 567, 568).

  • OLG Frankfurt, 18.07.2003 - 3 Ws 578/03

    Strafvollzug: Anfechtung der Zuweisung eines mehrfach belegten Haftraumes;

    Auszug aus BGH, 11.10.2005 - 5 ARs (Vollz) 54/05
    In der Rechtsprechung der Instanzgerichte und im Schrifttum entspricht es allgemeiner Auffassung, dass solches erst bei nicht abgetrennter Toilette oder deren fehlender gesonderten Entlüftung und bei einem Unterschreiten von 16 m³ Luftraum oder 12 m² Bodenfläche anzunehmen ist (OLG Frankfurt NJW 2003, 2843, 2845 mit umfangreichen Nachweisen der Rspr. und Literatur; OLG Naumburg NJW 2005, 514, 515; LG Halle StV 2005, 342; LG Hamburg ZfStrVo 2004, 5).

    Eine länger dauernde Mehrfachunterbringung gegen den Willen des Strafgefangenen kann sich - trotz der gebotenen Zurückhaltung gegenüber unmittelbaren Folgerungen aus Art. 1 Abs. 1 GG (vgl. OLG Frankfurt NJW 2003, 2843, 2845 m.w.N.) - als ein die Menschenwürde des Gefangenen tangierender Verlust der Intim- und Privatsphäre darstellen (vgl. Kretschmer NStZ 2005, 251, 254; Theile StV 2002, 670, 671; Ullenbruch NStZ 1999, 429, 430; Oberheim, Gefängnisüberfüllung (1984) S. 51).

  • BGH, 04.11.2004 - III ZR 361/03

    Zu Entschädigungsansprüchen eines Strafgefangenen wegen menschenunwürdiger

    Auszug aus BGH, 11.10.2005 - 5 ARs (Vollz) 54/05
    Zwar hat dieser Senat in seinem Urteil vom 4. November 2004 (NJW 2005, 58; zur Veröffentlichung in BGHZ bestimmt) die tatrichterliche Würdigung gebilligt, dass die Unterbringung des Klägers in einem 16 m² großen Haftraum, in dem Toilette und Waschbecken nur mit einem Sichtschutz abgetrennt waren, mit vier weiteren Gefangenen wegen Verstoßes gegen das Gebot der menschenwürdigen Behandlung Strafgefangener rechtswidrig gewesen ist (aaO S. 59).
  • BGH, 08.05.1991 - 5 AR Vollz 39/90

    Vollzug - Sichtspion - Strafvollzug - Einzelfallprüfung

    Auszug aus BGH, 11.10.2005 - 5 ARs (Vollz) 54/05
    Auch dem Gefangenen muss ein Innenraum verbleiben, in dem er in Ruhe gelassen wird und in welchem er ein Recht auf Einsamkeit genießen kann (vgl. BVerfGE 27, 1, 6; BVerfG - Kammer NJW 1996, 2643; BGHSt 37, 380, 382).
  • BVerfG, 30.05.1996 - 2 BvR 727/94

    Betreten von Hafträumen ohne vorheriges Anklopfen

    Auszug aus BGH, 11.10.2005 - 5 ARs (Vollz) 54/05
    Auch dem Gefangenen muss ein Innenraum verbleiben, in dem er in Ruhe gelassen wird und in welchem er ein Recht auf Einsamkeit genießen kann (vgl. BVerfGE 27, 1, 6; BVerfG - Kammer NJW 1996, 2643; BGHSt 37, 380, 382).
  • BVerfG, 19.10.1993 - 2 BvR 1778/93

    Besondere Sicherungsmaßnahmen in der U-Haft - Haftraumgröße

    Auszug aus BGH, 11.10.2005 - 5 ARs (Vollz) 54/05
    Größe und Ausstattung des Haftraums begründen hier keine durchgreifenden Bedenken, der Gefangene sei in einer seine Menschenwürde missachtenden Art untergebracht (vgl. BVerfG aaO S. 2701; BVerfG - Kammer ZfStrVo 1994, 377, 378; OLG Celle StV 2003, 567, 568).
  • BGH, 19.06.1986 - 4 StR 622/85

    Inlandsbezug eines Verstoßes gegen Lenk- und Ruhezeiten

    Auszug aus BGH, 11.10.2005 - 5 ARs (Vollz) 54/05
    Diese nicht vorgelegte Rechtsfrage steht mit der Vorlegungsfrage nicht in solch einem sachlogisch untrennbaren Zusammenhang, dass über beide nur einheitlich entschieden werden könnte (vgl. BGHSt 34, 101, 105).
  • BVerfG, 27.02.2002 - 2 BvR 553/01

    Effektiver Rechtsschutz für Strafgefangene

  • BGH, 16.08.1961 - 4 StR 166/61

    Melkmaschine

  • BVerfG, 16.07.1969 - 1 BvL 19/63

    Mikrozensus

  • BVerfG, 24.09.2003 - 2 BvL 3/03

    Gemeinschaftliche Unterbringung von Gefangenen in einem Einzelhaftraum; Konkrete

  • BGH, 14.12.1999 - 5 AR (VS) 2/99

    Vorlagepflicht bei Abweichung; Gefährdung von Sicherheit und Ordnung der Anstalt

  • OLG Celle, 05.11.1998 - 1 Ws 200/98
  • OLG Frankfurt, 09.08.2000 - 3 Ws 596/00

    Vollzug der Sicherungsverwahrung: Zulässigkeit der gemeinsamen Unterbringung in

  • KG, 16.06.2004 - 5 Ws 212/04
  • BVerfG, 13.03.2002 - 2 BvR 261/01

    Verletzung des Grundrechts auf wirksamen gerichtlichen Rechtsschutz durch

  • BGH, 07.11.1991 - 4 StR 252/91

    Beschränkung des Rechts auf Verteidigung durch Einschränkung des

  • OLG Karlsruhe, 14.12.1992 - 2 Ws 223/92

    Rechtsbeschwerde; Statthaftigkeit; Einstweilige Anordnung; Ärztliche ; Behandlung

  • BGH, 14.06.2005 - 5 StR 129/05

    Fristsetzung zur Außerkraftsetzung des § 246 Abs. 1 StPO und des § 246 Abs. 6

  • OLG Hamm, 05.03.1987 - 1 Vollz (Ws) 315/86
  • BGH, 15.03.2012 - 5 StR 288/11

    Vorlageverfahren; Unterschreiten von Mindestlöhnen; Strafklageverbrauch;

    Der Senat hat sie deshalb im Vorlegungsverfahren zugrundezulegen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 3. Februar 2004 - 5 ARs (Vollz) 78/03, BGHSt 49, 61, 63 und vom 11. Oktober 2005 - 5 ARs (Vollz) 54/05, BGHSt 50, 234, 236).

    Insoweit bestünde kein Abweichungsfall (vgl. BGH, Beschluss vom 11. Oktober 2005 - 5 ARs (Vollz) 54/05, BGHSt 50, 234, 237).

  • BGH, 18.05.2010 - 5 StR 51/10

    Verurteilung wegen Mordkomplott aufgehoben

    Auch die geschützte Privatsphäre des Angeklagten (vgl. BGHSt 50, 234, 240) wurde noch nicht tangiert.
  • OLG Hamm, 18.03.2009 - 11 U 88/08

    Schadensersatz wegen menschenunwürdiger Haftsituation in Justizvollzugsanstalt

    Der Gesetzgeber will damit verhindern, dass Strafgefangene in diesen Anstalten ohne eine Einschränkungsmöglichkeit im Einzelfall einen einfachgesetzlichen Anspruch auf Einzelunterbringung erfolgreich geltend machen können (BGH NJW 2006, 306 ff, 309).

    Gefangene dürfen danach, falls dies die beschränkten Raumverhältnisse erfordern und es die persönliche Disposition des Gefangenen erlaubt, in Altanstalten weiterhin mit bis zu sieben weiteren Personen untergebracht werden (vgl. auch BGH NJW 2006, 306 ff, 309).

    Dieser Mangel beeinträchtigt indes die Wirksamkeit der Norm nicht, da die fehlende Befristung innerhalb des Gestaltungsermessens des Gesetzgebers liegt und von sachlichen Erwägungen getragen wird (vgl. BGH NJW 2006, 306, ff, 307).

    Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH NJW 2006, 306 ff, 308 unter Hinweis auf OLG Frankfurt a.M. NJW 2003, 2843 ff, 2845, jeweils m.w.N.) ist eine die Menschenwürde des Gefangenen missachtende Unterbringung dagegen zu bejahen, soweit bei gemeinschaftlicher Unterbringung zweier Gefangener in einem Haftraum mit einer nicht (baulich) abgetrennten oder nicht gesondert entlüfteten Toilette ein Luftraum von 16 m³ oder eine Bodenfläche von 12 m² unterschritten wird.

  • BGH, 04.07.2013 - III ZR 342/12

    Amtshaftung wegen menschenunwürdiger Haftbedingungen und/oder

    Lediglich vereinzelt waren auch mit zwei oder mehr Häftlingen belegte Zellen mit separater Toilette oder Einzelzellen Gegenstand gerichtlicher Entscheidungen (vgl. etwa OLG Celle, StV 2003, 567, 568: Doppelbelegung in einem Raum von 9, 82 qm mit separater Nasszelle von 1, 42 qm kein Verstoß gegen die Menschenwürde; OLG Karlsruhe, ZfStrVo 2005, 113: Doppelbelegung in einem Raum von 9, 13 qm mit abgetrennter Nasszelle von 1, 3 qm kein Verstoß gegen die Menschenwürde; BGH, Beschluss vom 11. Oktober 2005 - 5 ARs (Vollz) 54/05, BGHSt 50, 234, 240: Doppelbelegung in einem Raum von 12, 59 qm (einschließlich separatem Sanitärbereich) kein Verstoß gegen die Menschenwürde; OLG Frankfurt, NStZ-RR 2005, 155, 156: Unterbringung von drei Häftlingen in einem Raum von 11, 54 qm (einschließlich abgetrennter Toilette) als Verstoß gegen die Menschenwürde; OLG Hamm, StV 2009, 262, 264: Unterbringung von 4 Häftlingen in einem Raum von 17, 74 qm bzw. 2 Häftlingen in einem Raum von 9, 06 qm - jeweils einschließlich separater Toilette - als Verstoß gegen die Menschenwürde; das OLG Hamm ging insoweit von einem "Grenzwert" von 5 qm pro Häftling aus; OLG Frankfurt, NStZ-RR 2004, 29: Einzelunterbringung in einem Raum von 6, 11 qm kein Verstoß gegen die Menschenwürde).
  • KG, 29.02.2008 - 2 Ws 529/07

    Strafvollzug: Doppelbelegung von Hafträumen in nach 1977 errichteten Gebäuden

    Zur auch nach dem Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 11. Oktober 2005 - 5 ARs Vollz 54/05 - (BGHSt 50, 234) fortdauernden Problematik der Rechtmäßigkeit der Doppelbelegung von Hafträumen in nach 1977 errichteten Gebäuden in vor 1977 vorhandenen Vollzugsanstalten.

    Am 11. Oktober 2005 entschied der Bundesgerichtshof - 5 ARs Vollz 54/05 - in einem von dem OLG Naumburg ausgelösten, den Fall des Umbaus eines Hafthauses in einer seit vor 1977 bestehenden Vollzugsanstalt betreffenden Vorlageverfahren (vgl. BGHSt 50, 234 = NJW 2006, 306 = NStZ 2006, 57 = StV 2006, 148): .

    Denn sie hat die Auslegung übernommen, die der Bundesgerichtshof dieser Vorschrift gegeben hat (vgl. BGHSt 50, 234 = NJW 2006, 306 = NStZ 2006, 57 = StV 2006, 148).

    Sie hatte im Schrifttum fast einhellig Zustimmung gefunden (vgl. Calliess/ Müller-Dietz, StVollzG 10. Aufl., § 18 Rdn. 4; § 201 Rdn. 4; Schwind/ Böhm/ Jehle, StVollzG 4. Aufl., § 201 Rdn. 2; Kellermann/ Kähne, AK-StVollzG 5. Aufl., § 18 Rdn. 4 - sogar mit dem Hinweis "a.A. BGH 11.10.2005 - 5 ARs (Vollz) 54/05").

    dd) Der Senat hält auch die Auffassung des BGH für mit dem Gesetz nicht vereinbar, eine - nicht zuletzt aufgrund der seit 1998 zahlreichen Strafdrohungsverschärfungen (vgl. BGHSt 50, 234, 238) - jetzt wieder zunehmende Erhöhung der Belegungszahlen berechtige zur Doppelbelegung auch dann, wenn die Anstalt über Jahre hinweg nicht überbelegt war.

    Dieser Auslegung steht aber der ansonsten als so entscheidend angesehene (vgl. BGHSt 50, 234, 241, 242) Wortlaut des § 201 Nr. 3 Satz 1 2. Halbsatz StVollzG entgegen, der lautet: "solange die räumlichen Verhältnisse der Anstalt dies erfordern" (Hervorhebung durch den Senat).

    b) An dieser Auslegung ist der Senat aber gehindert, nachdem der Bundesgerichtshof die Vorlage des OLG Naumburg gemäß § 121 Abs. 2 GVG - trotz der Unterschiede (vgl. zur vom BGH selbst vorgenommenen Differenzierung BGHSt 50, 234, 242 sechste Zeile von unten bis S. 243 erste Zeile; im übrigen Arloth/ Lückemann, § 201 StVollzG Rdn. 1) der Sachverhaltsgestaltung (dort: Umbau eines Altbaus, hier Neubau auf dem Gelände einer "alten" Anstalt) - für zulässig erachtet (vgl. BGHSt 50, 234, 236) und wie ausgeführt entschieden hat.

  • OLG Hamm, 25.03.2009 - 11 W 106/08

    Amtshaftung wegen gegen die Menschenwürde verstoßender Gemeinschaftsunterbringung

    Der Gesetzgeber will damit verhindern, dass Strafgefangene in diesen Anstalten ohne eine Einschränkungsmöglichkeit im Einzelfall einen einfachgesetzlichen Anspruch auf Einzelunterbringung erfolgreich geltend machen können (BGH NJW 2006, 306 ff, 309).

    Gefangene dürfen danach, falls dies die beschränkten Raumverhältnisse erfordern und es die persönliche Disposition des Gefangenen erlaubt, in Altanstalten weiterhin mit bis zu sieben weiteren Personen untergebracht werden (vgl. auch BGH NJW 2006, 306 ff, 309).

    Dieser Mangel beeinträchtigt indes die Wirksamkeit der Norm nicht, da die fehlende Befristung innerhalb des Gestaltungsermessens des Gesetzgebers liegt und von sachlichen Erwägungen getragen wird (vgl. BGH NJW 2006, 306, ff, 307).

    Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH NJW 2006, 306 ff, 308 unter Hinweis auf OLG Frankfurt a.M., NJW 2003, 2843 ff, 2845, jeweils m.w.N.) ist eine die Menschenwürde des Gefangenen missachtende Unterbringung dagegen zu bejahen, soweit bei gemeinschaftlicher Unterbringung zweier Gefangener in einem Haftraum mit einer nicht (baulich) abgetrennten oder nicht gesondert entlüfteten Toilette ein Luftraum von 16 m³ oder eine Bodenfläche von 12 m² unterschritten wird.

  • BGH, 28.09.2006 - III ZB 89/05

    Ansprüche von Strafgefangenen wegen gemeinsamer Unterbringung in einem zu kleinen

    Diese Auffassung geht indes fehl, wie der Bundesgerichtshof (BGHSt 50, 234, 241 ff) inzwischen - gerade bezüglich der Justizvollzugsanstalt, in der der Antragsteller untergebracht war - entschieden hat: Bei einem nach Inkrafttreten des Strafvollzugsgesetzes umgebauten Einzelbauwerk einer aus mehreren Bauwerken bestehenden - wie der hier vor Inkrafttreten des Strafvollzugsgesetzes erbauten - Justizvollzugsanstalt ist im Rahmen des § 201 Nr. 3 Satz 1 StVollzG auf den Gesamtzustand der Justizvollzugsanstalt abzustellen mit der Folge, dass eine gemeinsame Unterbringung von Gefangenen nicht ohne weiteres rechtswidrig ist.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.09.2014 - 4 A 2948/11

    Übergabe eines somalischen "Piraten" an Kenia rechtswidrig

    vgl. BVerfG, Beschluss vom 13. November 2007 - 2 BvR 2354/04 -, juris; EGMR, Urteil vom 30. Januar 2008 - Nr. 20877/04 (Testa/Kroatien) - VerfGH Berlin, Beschluss vom 3. November 2009 - 184/07 -, juris; BGH, Beschluss vom 11. Oktober 2005 - V Ars (Vollz) 54/05 -, BGHSt 50, 234; OLG Hamm, Urteil vom 10. Dezember 2010 - 11 U 125/10 u. a. -, juris; Beschluss vom 25. März 2009 - 11 W 106/08 -, NStZ-RR 2009, 326 f.
  • OLG Hamm, 29.09.2010 - 11 U 88/08

    Keine Entschädigung wegen menschenunwürdiger Haftsituation in der

    Die Vorschrift verfolgt damit das Ziel, in den vor dem genannten Zeitpunkt errichteten Anstalten die Anwendung des § 18 Abs. 1 S. 1 StVollzG zu suspendieren, wodurch verhindert werden soll, dass Strafgefangene in diesen Anstalten ohne eine Einschränkungsmöglichkeit im Einzelfall einen einfachgesetzlichen Anspruch auf Einzelunterbringung erfolgreich geltend machen können ( BGH NJW 2006, 306 ff, 309 ).

    Denn die fehlende Befristung liegt innerhalb des Gestaltungsermessens des Gesetzgebers und wird von sachlichen Erwägungen getragen (vgl. BGH NJW 2006, 306, ff, 307 ).

  • BVerfG, 13.11.2007 - 2 BvR 2201/05

    Menschenwürdige Unterbringung in der Strafhaft (ausreichend Luftraum und

    Die Rechtsprechung der Fachgerichte bejaht zudem eine Menschenwürdeverletzung bei Unterschreitung der genannten Bodenflächenmaße in der Regel erst, wenn neben der geringen Haftraumgröße kumulativ eine nicht ausreichend vom übrigen Haftraum abgetrennte und gesondert entlüftete Toilette vorhanden ist (vgl. BGH, Beschluss vom 11. Oktober 2005 - 5 ARs 54/05 -, NJW 2006, S. 306 ; OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 18. Juli 2003 - 3 Ws 578/03 StVollz -, NJW 2003, S. 2843 ; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 9. Januar 2006 - 1 Ws 147/05 -, StV 2006, S. 706; LG Halle, Beschluss vom 8. November 2004 - 27 StVK 462/04 -, StV 2005, S. 342), während bei ausreichender Abtrennung der sanitären Anlagen auch eine gewisse Unterschreitung der sonst geforderten Mindestgröße hingenommen wird (vgl. OLG Celle, Beschluss vom 3. Juli 2003 - 1 Ws 171/03 StrVollz -, NStZ-RR 2003, S. 316 ; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 31. Januar 2005 - 1 Ws 279/04 -, NStZ-RR 2005, S. 224).
  • OLG Schleswig, 19.06.2008 - 11 U 24/07

    Amtshaftung: Umstände für einen unverschuldeten Nichtgebrauch eines Rechtsmittels

  • OLG Hamm, 13.06.2008 - 11 W 78/07

    Menschenunwürdige Unterbringung Strafgefangener wegen zu kleiner Hafträume bzw.

  • OLG Hamm, 13.06.2008 - 11 W 54/08

    Anspruch auf Schadensersatz wegen Amtspflichtverletzung durch menschenunwürdige

  • OLG Hamm, 13.06.2008 - 11 W 59/08

    Anspruch auf Entschädigung wegen menschenunwürdiger Haftbedingungen

  • OLG Hamm, 13.06.2008 - 11 W 86/07

    Menschenunwürdige Unterbringung Strafgefangener wegen zu kleiner Hafträume bzw.

  • OLG Hamm, 13.06.2008 - 11 W 85/07

    Amtshaftungsansprüche wegen menschenunwürdiger Haftbedingungen - Zelle mit

  • OLG Hamm, 13.06.2008 - 11 W 77/07

    Menschenunwürdige Unterbringung in Gemeinschaftszelle ohne hinreichend

  • OLG Hamm, 13.06.2008 - 11 W 87/07

    Anspruch auf Schadensersatz wegen Amtspflichtverletzung durch menschenunwürdige

  • OLG Karlsruhe, 25.10.2016 - 1 Ws 174/16

    Verlegung aus einer Justizvollzugsanstalt in eine Sozialtherapeutische Anstalt

  • KG, 25.09.2007 - 5 Ws 189/05

    Strafvollzug: Verletzung von Grund- und Menschenrechten wegen eines zu kleinen

  • VerfGH Bayern, 12.05.2009 - 4-VII-08

    Popularklage gegen das Bayerische Strafvollzugsgesetz

  • OLG Hamm, 29.10.2010 - 11 U 239/09

    Zurverfügungstellung von unter 5 qm Haftraumgrundfläche pro Gefangenen und

  • OLG Hamm, 29.09.2010 - 11 U 367/09

    Schuldhafte Amtspflichtverletzung eines beklagten Landes i.S.d. § 839 Abs. 1 BGB

  • BGH, 04.07.2013 - III ZR 338/12

    Entschädigung eines Strafgefangenen wegen Vollzugs der Strafhaft in einem

  • BVerfG, 17.12.2007 - 2 BvR 1987/07

    Gemeinschaftsunterbringung von Strafgefangenen - § 201 StVollzG als

  • LG Meiningen, 30.11.2022 - 4 StVK 596/18

    Strafvollzug in Thüringen: Verstoß gegen die Menschenwürde durch Unterbringung in

  • OLG Hamm, 19.11.2010 - 11 U 11/10

    Ansprüche eines Gefangenen wegen menschenunwürdiger Unterbringung

  • KG, 12.10.2006 - 5 Ws 482/06

    Strafvollzug: Notwendige Voraussetzung für bedingte Entlassung; zur Lastlegung

  • OLG Hamm, 26.01.2011 - 11 U 122/10

    Ansprüche eines Gefangenen wegen menschenunwürdiger Unterbringung

  • OLG Hamm, 29.10.2010 - 11 U 340/09

    Voraussetzungen einer Entschädigung wegen menschenunwürdiger Unterbringung eines

  • OLG Hamm, 10.12.2010 - 11 U 125/10

    Ansprüche eines Gefangenen wegen menschenunwürdiger Unterbringung

  • OLG Hamm, 10.12.2010 - 11 U 48/09

    Ansprüche eines Gefangenen wegen menschenunwürdiger Unterbringung

  • OLG Hamm, 26.01.2011 - 11 U 181/09

    Ansprüche eines Gefangenen wegen menschenunwürdiger Unterbringung

  • KG, 27.01.2015 - 9 U 232/12

    Amtshaftung im berliner Strafvollzug: Schuldhafte Amtspflichtverletzung bei

  • OLG Karlsruhe, 09.01.2006 - 1 Ws 147/05

    Strafvollzug: Belegung eines Haftraumes mit zwei Gefangenen

  • OLG Naumburg, 05.04.2005 - 1 Ws 124/05

    Auslegung des Begriffs "räumliche Verhältnisse" im Sinne der Übergangsvorschrift

  • LG Düsseldorf, 20.04.2010 - 25 O 127/07

    Anfechtbarkeit und Mangelhaftigkeit von Beschlüssen der Hauptversammlung einer

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Rechtsprechung
   OLG Saarbrücken, 24.08.2005 - 5 W 243/05 - 73   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,3694
OLG Saarbrücken, 24.08.2005 - 5 W 243/05 - 73 (https://dejure.org/2005,3694)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 24.08.2005 - 5 W 243/05 - 73 (https://dejure.org/2005,3694)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 24. August 2005 - 5 W 243/05 - 73 (https://dejure.org/2005,3694)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de

    Zivilprozess: Ordnungsgeld gegen nicht erschienen Zeugen

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zeugen: Entschuldigung für Nichterscheinen; Nichterscheinen des Zeugen im Termin; Entschuldigtes Nichterscheinen; Festsetzung von Ordnungsgeld wegen Säumnis

  • Judicialis

    ZPO § 273 Abs. 2 Ziffer 4; ; ZPO § 377 Abs. 2; ; ZPO § 380; ; ZPO § 380 Abs. 1; ; ZPO § 380 Abs. 3; ; ZPO § 381 Abs. 1; ; ZPO § 567 Abs. 2 Ziffer 1; ; ZPO § 568 Abs. 1; ; ZPO §§ 569 ff

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    Entschuldigtes Fernbleiben eines Zeugen bei Überhören des Hinweises auf den Termin im elektronischen Terminplaner

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Elektronischer Terminplaner versagt: keine Entschuldigung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Zeuge erscheint nicht zum Gerichtstermin - Versagen des elektronischen Terminplaners ist keine Entschuldigung

  • rechtsanwalt.com (Kurzinformation)

    Kein Verlass auf elektronische Terminplaner

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Kurzanmerkung)

    StPO/OWiG: Hauptverhandlung - Entschuldigung für Nichterscheinen eines Zeugen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2006, 306 (Ls.)
  • NJW-RR 2005, 1661
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Saarbrücken, 24.08.2005 - 5 W 244/05

    Ausbleiben eines Zeugen: Kostenauferlegung und Verhängung von Ordnungsmitteln bei

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 24.08.2005 - 5 W 243/05
    Ordnungsgemäß geladen ist der Zeuge dann, wenn ihm die Ladung rechtzeitig und mit einem dem in § 377 Abs. 2 ZPO vorgeschriebenen Inhalt, also insbesondere unter Bekanntgabe des Beweisthemas, übermittelt wurde, was auch dann gilt, wenn das Gericht zur Vorbereitung des Termins gemäß § 273 Abs. 2 Ziffer 4 ZPO Zeugen zur mündlichen Verhandlung lädt (vgl. statt aller OLG Celle, NJW 1977, S. 540 sowie Senat, Beschl. v. 24.8.2005, 5 W 244/05-74, m.z.w.N.).
  • OLG Celle, 19.07.1976 - 7 W 56/76
    Auszug aus OLG Saarbrücken, 24.08.2005 - 5 W 243/05
    Ordnungsgemäß geladen ist der Zeuge dann, wenn ihm die Ladung rechtzeitig und mit einem dem in § 377 Abs. 2 ZPO vorgeschriebenen Inhalt, also insbesondere unter Bekanntgabe des Beweisthemas, übermittelt wurde, was auch dann gilt, wenn das Gericht zur Vorbereitung des Termins gemäß § 273 Abs. 2 Ziffer 4 ZPO Zeugen zur mündlichen Verhandlung lädt (vgl. statt aller OLG Celle, NJW 1977, S. 540 sowie Senat, Beschl. v. 24.8.2005, 5 W 244/05-74, m.z.w.N.).
  • BFH, 07.03.2007 - X B 76/06

    Festsetzung von Ordnungsmitteln gegen nicht hinreichend entschuldigten

    Die Vorschrift des § 380 ZPO dient dem Zweck der Achtung und Durchsetzbarkeit der den Zeugen treffenden staatsbürgerlichen Pflichten, damit Recht entsprechend der Rechtslage gesprochen werden kann (Saarländisches Oberlandesgericht --OLG--, Beschluss vom 24. August 2005 5 W 243/05, Neue Juristische Wochenschrift-Rechtsprechungs-Report Zivilrecht --NJW-RR-- 2005, 1661; Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, Zivilprozessordnung, 65. Aufl., § 380 Rz 2).
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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 30.09.2005 - 22 U 185/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,4657
OLG Hamm, 30.09.2005 - 22 U 185/05 (https://dejure.org/2005,4657)
OLG Hamm, Entscheidung vom 30.09.2005 - 22 U 185/05 (https://dejure.org/2005,4657)
OLG Hamm, Entscheidung vom 30. September 2005 - 22 U 185/05 (https://dejure.org/2005,4657)
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Volltextveröffentlichungen (7)

Papierfundstellen

  • NJW 2006, 306
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (1)

  • AG Brandenburg, 22.02.2005 - 22 OWi 325/04

    Auslagen - Erhebung einer Aktenversendungspauschale

    Auszug aus OLG Hamm, 30.09.2005 - 22 U 185/05
    Diese Pauschale deckt die mit der Aktenversendung verbundenen Aufwendungen einer besonderen Serviceleistung der Justiz (vgl. BT-DrS 12/6962 S. 87 zu Nummer 9003) und gerade nicht etwaige zusätzliche Kosten auf Seiten von Prozessbevollmächtigten ab, weshalb die gegenteilige, vom Erinnerungsführer zitierte Entscheidung AG Brandenburg vom 22.02.2005 - 22 Owi 325/04 (JurBüro 2005, 316 f.) vom Ansatz her unzutreffend ist.
  • OLG Hamm, 19.12.2005 - 2 Ws 300/05

    Aktenversendungspauschale; Abgeltungsbereich; Rücksendung der Akten; Kosten des

    Demzufolge sollte mit der Erhöhung der Pauschale von 8, 00 auf 12, 00 EUR dem Umstand Rechnung getragen werden, dass die tatsächlich - und zwar im Bereich der Justiz - im Zusammenhang mit der Aktenversendung entstehenden Kosten erheblich gestiegen sind (vgl. amtliche Begründung BTDrucksache 15/1971, S. 177; AG Leipzig, Beschluss vom 18.05.2005 - 200 Gs Js 172/05. JurBüro 2005, 547; Meyer, GKG, a. a. O., RdNr. 42 f.; OLG Hamm, Beschluss vom 30.09.2005 - 22 U 185/05).
  • OLG Koblenz, 14.01.2013 - 14 W 19/13

    Gerichtskosten: Pauschale für die Versendung von Akten bei Abholung durch Anwalt

    Dazu hat das Landgericht auf die in NJW 2006, 306 abgedruckte Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm vom 30. September 2005 (22 U 185/05) und den Senatsbeschluss 14 W 823/05 verwiesen.
  • OLG Naumburg, 21.04.2008 - 6 W 35/08

    Rücksendekosten für dem Anwalt überlassener Gerichtsakten

    Nach wohl ganz herrschender Meinung enthält die Aktenversendungspauschale nach Nr. 9003 KV nicht die Auslagen- und Portokosten, die dem Rechtsanwalt durch Rücksendung der Akten nach Einsichtnahme entstanden sind (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 30. September 2005 - 22 U 185/05 in NJW 2006, 306; OLG Hamm, Beschluss vom 19. Dezember 2005 - 2 Ws 300/05, NJW 2006, 1076 - 1078; LG Berlin, 2. Große Strafkammer, Beschluss vom 10. Januar 2006 - 502 AR 1/06 - in NStZ 2006, 412; OLG Koblenz, Beschluss vom 23. Januar 2006 - 2 Ws 894/05 - ; LG Lübeck, Beschluss vom 30. Januar 2006 - 61 b OWi 1/06 - 702 Js 48576/05 - ; OLG Celle, Beschluss vom 3. Mai 2006 - 1 Ws 222/06; OLG Jena, Beschluss vom 9. Oktober 2006 - 1 Ws 287/06 - sämtliche Entscheidungen zitiert nach juris).
  • OLG Jena, 09.10.2006 - 1 Ws 287/06

    Kostenansatz

    Dafür sprechen sich aus: Der 14. Zivilsenat des OLG Koblenz in JurBüro 2006, 207 sowie das AG Brandenburg, JurBüro 2005, 316; dagegen argumentieren u. a. der 2. Strafsenat des OLG Koblenz in JurBüro 2006, 207 (Volltext bei Juris); OLG Celle, Beschluss vom 03.05.2006, 1 Ws 22/06 bei Juris; der 22. Zivilsenat des OLG Hamm in NJW 2006, 306; der 2. Strafsenat des OLG Hamm in NJW 2006, 1076 [OLG Hamm 19.12.2005 - 2 Ws 300/05] ; AG Cloppenburg, NJW 2006, 309; AG Rockenhausen, JurBüro 2006, 207.

    Dabei ist der besondere Aufwand der Justiz nicht auf die Portokosten beschränkt, sondern besteht darin, dass zur Erledigung eines Aktenversendungsgesuchs u. a. die Akte mit einem Übersendungsschreiben zu versehen, eine Retentakte anzulegen und die Aktenrücksendung zu überwachen ist (OLG Hamm, NJW 2006, 306 [OLG Hamm 30.09.2005 - 22 U 185/05] ).

  • OLG Celle, 03.05.2006 - 1 Ws 222/06

    Minderung der Aktenversendungspauschale um die Portokosten eines Rechtsanwalts

    Damit folgt der Senat der Rechtsprechung des Oberlandesgerichts Hamm (Beschluss vom 30. September 2005 - 22 U 185/05 -, abgedruckt in NJW 2006, 306; s.a. AG Cloppenburg NJW 2006, 309), nicht aber der von den Beschwerdeführern herangezogenen Auffassung des AG Brandenburg vom 22. Februar 2005 (Az. 22 Owi 325/04).
  • OLG Köln, 02.03.2009 - 17 W 2/09

    Begriff der Versendung

    Nach der amtlichen Begründung für die Einführung der in Rede stehenden Vorschrift (BT-Ds 12/6962, Seite 87 f.) ist kein Grund dafür ersichtlich, Aufwendungen, die durch eine solche besondere Serviceleistung der Justiz entstehen, unberücksichtigt zu lassen (ebenso: OLG Hamm, NJW 2006, 306 = OLGR 2006, 98; NJW 2006, 1076; OLG Koblenz JB 2006, 207; VGH München NJW 2007, 1483 = AGS 2007, 574; LG Detmold, a. a. O.; LG Frankenthal a. a. O.; AG Leipzig JB 2005, 547; Lümmler JB 1995, 573; Notthoff a. a. O, Seite 539).
  • OLG Düsseldorf, 04.11.2009 - 1 Ws 447/09

    Unanhängig voneinander anfallende Aktenversendungspauschale bei räumlicher

    Zu den Aufwendungen zählt neben den reinen Porto- oder Transportkosten der Verwaltungsaufwand (Begleitschreiben, Anlage eines Retents, Verpacken der Akten, Fristenkontrolle, Mahnung bei Fristüberschreitung; vgl. OLG Hamm NJW 2006, 306 [ZS] und 1076 [StrS]; OLG Köln, 17 W 2/09 vom 2. März 2009, Rdnr. 9 ).
  • OLG Koblenz, 23.01.2006 - 2 Ws 894/05

    Gerichtskosten: Anfall der vollen Aktenversendungspauschale auch bei Rücksendung

    Dieser besondere Aufwand der Justiz ist nicht auf Portokosten beschränkt, sondern besteht darin, dass zur Erledigung eines Aktenversendungsgesuchs u. a. die Akte mit einem Übersendungsschreiben zu versehen, eine Retentakte anzulegen und die Aktenrücksendung zu überwachen ist (OLG Hamm, Beschluss vom 30. September 2005 - 22 U 185/05- ).
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