Weitere Entscheidung unten: VGH Hessen, 04.01.2006

Rechtsprechung
   BAG, 11.04.2006 - 9 AZR 610/05   

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https://dejure.org/2006,19
BAG, 11.04.2006 - 9 AZR 610/05 (https://dejure.org/2006,19)
BAG, Entscheidung vom 11.04.2006 - 9 AZR 610/05 (https://dejure.org/2006,19)
BAG, Entscheidung vom 11. April 2006 - 9 AZR 610/05 (https://dejure.org/2006,19)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • lexetius.com

    Rückzahlung von Ausbildungskosten - AGB - Inhaltskontrolle

  • openjur.de

    Rückzahlung von Ausbildungskosten; AGB; Inhaltskontrolle

  • IWW
  • Kanzlei Prof. Schweizer

    AGB: Rückzahlung von Ausbildungskosten

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Klauselkontrolle hinsichtlich einer Pflicht zur Rückzahlung von Ausbildungskosten unabhängig vom Beendigungsgrund; Unangemessene Benachteiligung des Arbeitnehmers; Erfordernis der Unterscheidung nach dem Grund des vorzeitigen Ausscheidens; Ersatzloses Entfallen der ...

  • Judicialis

    BGB § 138; ; BGB § 242; ; BGB § 305; ; BGB § 306; ; BGB § 307; ; BGB § 310 Abs. 4; ; EGBGB Art. 229 § 5; ; GG Art. 12 Abs. 1 Satz 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Unwirksame Klausel zur Rückzahlung von Ausbildungskosten bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses ohne Rücksicht auf Beendigungsgrund

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Rückzahlung von Ausbildungskosten: Vereinbarung in AGB ? Wirksamkeit setzt Differenzierung nach Grund der Beendigung des Arbeitsverhältnisses voraus ? Keine geltungserhaltende Reduktion oder ergänzende Vertragsauslegung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (16)

  • IWW (Kurzinformation)

    Ausbildungskosten - Zu weit gehende Rückzahlungsklausel ist unwirksam

  • IWW (Kurzinformation)

    Ausbildungskosten - Zu weit gehende Rückzahlungsklausel ist unwirksam

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Rückzahlungsklausel - Ausbildungskosten

  • doczz.com.br (Auszüge)

    Ausbildungskosten, Rückzahlung, Allgemeine Geschäftsbedingung, unangemessene Klausel, keine geltungserhaltende Reduktion

  • prot-in.de (Kurzinformation)

    Rückzahlungsklausel - Ausbildungskosten

  • prot-in.de (Leitsatz)

    Rückzahlungsklausel - Ausbildungskosten

  • heuking.de PDF, S. 4 (Kurzinformation)

    Vertragsgestaltung - Rückzahlung von Ausbildungskosten

  • fahrschule-online.de (Kurzinformation)

    Keine Rückzahlung von Ausbildungskosten

  • sokolowski.org (Kurzinformation)

    Rückzahlungsklausel bei Ausbildungskosten

  • sokolowski.org (Kurzinformation)

    Zur Rückzahlungsklausel bei Ausbildungskosten

  • taxi-zeitschrift.de (Kurzinformation)

    Keine Rückzahlung von Ausbildungskosten

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Erstattung von Fortbildungskosten

  • haas-seminare-steuern-finanzen.de (Kurzinformation)

    Rückzahlungsklausel für Fortbildungskosten

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Rückzahlungsklauseln im Arbeitsvertrag (Rückzahlung von Fortbildungskosten)

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    BAG stärkt Arbeitnehmer - Pauschale Rückzahlungsklausel für Ausbildungskosten ist unwirksam - Arbeitsvertrag muss Grund nennen

  • 123recht.net (Pressemeldung, 11.4.2006)

    Arbeitnehmer bei betrieblicher Ausbildung gestärkt // Urteil zur Rückzahlung von Ausbildungskosten

Besprechungen u.ä. (3)

  • meyer-koering.de (Entscheidungsbesprechung)

    Pauschale Verpflichtung zur Rückzahlung von Ausbildungskosten in vorformulierter Klausel ist unwirksam

  • stellenanzeigen.de (Entscheidungsbesprechung)

    Rückzahlung von Ausbildungskosten

  • anwalt24.de (Entscheidungsbesprechung)

    Unwirksamkeit von Rückzahlungsklauseln ohne Angabe des Beendigungsgrundes

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 118, 36
  • NJW 2006, 3083
  • ZIP 2006, 2333
  • MDR 2007, 38
  • NZA 2006, 1042
  • NZA 2006, 1043
  • NZA 2006, 2134
  • BB 2006, 2134
  • DB 2006, 2241
 
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Wird zitiert von ... (160)Neu Zitiert selbst (16)

  • BAG, 24.06.2004 - 6 AZR 383/03

    Ausbildungskosten - Erstattung bei Arbeitgeberkündigung

    Auszug aus BAG, 11.04.2006 - 9 AZR 610/05
    Der im Jahre 2000 abgeschlossene Arbeitsvertrag mit der beanstandeten Rückzahlungsklausel unterfiel deshalb bis zum 31. Dezember 2002 dem im Zeitpunkt des Vertragschlusses geltenden Recht und war zunächst am Maßstab des § 242 BGB zu überprüfen (vgl. dazu BAG 24. Juni 2004 - 6 AZR 383/03 - BAGE 111, 157).

    Nach der vor Geltung der §§ 305 ff. BGB zur allgemeinen Inhaltskontrolle von Rückzahlungsklauseln ergangenen ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts waren einzelvertragliche Vereinbarungen, nach denen sich ein Arbeitnehmer an den Kosten einer vom Arbeitgeber finanzierten Ausbildung zu beteiligen hat, wenn er vor Ablauf bestimmter Fristen aus dem Arbeitsverhältnis ausscheidet, grundsätzlich zulässig (24. Juni 2004 - 6 AZR 383/03 - BAGE 111, 157 mwN).

    Damit benachteiligt eine solche Klausel den Arbeitnehmer unangemessen (vgl. BAG 24. Juni 2004 - 6 AZR 383/03 -BAGE 111, 157).

    Dies galt ebenso für den Fall einer vorzeitigen Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitnehmer (vgl. BAG 24. Juni 2004 - 6 AZR 383/03 - BAGE 111, 157).

  • BAG, 12.01.2005 - 5 AZR 364/04

    Änderungsvorbehalt in einem Formulararbeitsvertrag

    Auszug aus BAG, 11.04.2006 - 9 AZR 610/05
    Damit hat Art. 229 § 5 EGBGB den Arbeitgebern eine Schutzfrist zur Umstellung ihrer vorformulierten Arbeitsverträge bis zum 31. Dezember 2002 gewährt (vgl. BAG 12. Januar 2005 - 5 AZR 364/04 - AP BGB § 308 Nr. 1 = EzA BGB 2002 § 308 Nr. 1, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen).

    Dies ist nur dann anzunehmen, wenn die ersatzlose Streichung der unwirksamen Klausel keine angemessene, den typischen Interessen des AGB-Verwenders und seines Vertragspartners Rechnung tragende Lösung bietet (BAG 12. Januar 2005 - 5 AZR 364/04 - AP BGB § 308 Nr. 1 = EzA BGB 2002 § 308 Nr. 1, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen; 25. Mai 2005 - 5 AZR 572/04 - AP BGB § 310 Nr. 1).

    Im Rahmen der ergänzenden Vertragsauslegung ist dann zu fragen, was die Parteien vereinbart hätten, wenn ihnen die gesetzlich angeordnete Unwirksamkeit der Klausel bekannt gewesen wäre (vgl. BAG 12. Januar 2005 - 5 AZR 364/04 - aaO zur ergänzenden Vertragsauslegung eines gegen § 308 Nr. 4, § 307 BGB verstoßenden unbeschränkten Widerrufsvorbehalts für übertarifliche Lohnbestandteile in einem vor dem 1. Januar 2002 geschlossenen Formulararbeitsvertrag).

  • BGH, 17.05.1982 - VII ZR 316/81

    AGB-Gesetz: Vollkaufmann; Kündigungsausschluß

    Auszug aus BAG, 11.04.2006 - 9 AZR 610/05
    Wer die Möglichkeit nutzen kann, die ihm der Grundsatz der Vertragsfreiheit für die Aufstellung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen eröffnet, muss auch das vollständige Risiko einer Klauselunwirksamkeit tragen (BGH 17. Mai 1982 - VII ZR 316/81 - BGHZ 84, 109; BAG 28. September 2005 - 5 AZR 52/05 - AP BGB § 307 Nr. 7 = EzA BGB 2002 § 307 Nr. 8, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen mwN).

    Grundsätzlich sind die Gerichte weder zu einer geltungserhaltenden Reduktion unwirksamer Klauseln berechtigt noch dazu, durch ergänzende Vertragsauslegung an die Stelle einer unzulässigen Klausel die zulässige Klauselfassung zu setzen, die der Verwender der Allgemeinen Geschäftsbedingungen voraussichtlich gewählt haben würde, wenn ihm die Unzulässigkeit der beanstandeten Klausel bekannt gewesen wäre (BGH 17. Mai 1982 - VII ZR 316/81 - BGHZ 84, 109; 3. November 1999 - VIII ZR 269/98 - BGHZ 143, 104).

  • BAG, 28.09.2005 - 5 AZR 52/05

    AGB-Kontrolle - einstufige Ausschlussfrist

    Auszug aus BAG, 11.04.2006 - 9 AZR 610/05
    Wer die Möglichkeit nutzen kann, die ihm der Grundsatz der Vertragsfreiheit für die Aufstellung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen eröffnet, muss auch das vollständige Risiko einer Klauselunwirksamkeit tragen (BGH 17. Mai 1982 - VII ZR 316/81 - BGHZ 84, 109; BAG 28. September 2005 - 5 AZR 52/05 - AP BGB § 307 Nr. 7 = EzA BGB 2002 § 307 Nr. 8, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen mwN).

    Anderenfalls liefe das Transparenzgebot des § 307 Abs. 1 Satz 2 BGB weitgehend leer (BAG 28. September 2005 - 5 AZR 52/05 - aaO).

  • BAG, 21.11.2001 - 5 AZR 158/00

    Ausbildungskosten eines Copiloten - Vertragskontrolle

    Auszug aus BAG, 11.04.2006 - 9 AZR 610/05
    a) Das Bundesarbeitsgericht hat schon nach altem Schuldrecht trotz Geltung der 20 Bereichsausnahme in § 23 Abs. 1 ABGB eine allgemeine richterliche Inhaltskontrolle vorgenommen, um dem grundgesetzlichen Schutzauftrag mit den Mitteln des Zivilrechts Geltung zu verschaffen (BAG 21. November 2001 - 5 AZR 158/00 - BAGE 100, 13; Senat 9. September 2003 - 9 AZR 574/02 - BAGE 107, 256).

    In Anwendung von §§ 138, 242, 315 BGB sind ua. auch vorformulierte Rückzahlklauseln in Arbeitsverträgen darauf überprüft worden, ob sie den Arbeitnehmer entgegen dem Gebot von Treu und Glauben unangemessen benachteiligen (BAG 21. November 2001 - 5 AZR 158/00 - BAGE 100, 13, 18).

  • BGH, 03.11.1999 - VIII ZR 269/98

    Option zur Verlängerung eines Vertrages in AGB

    Auszug aus BAG, 11.04.2006 - 9 AZR 610/05
    Grundsätzlich sind die Gerichte weder zu einer geltungserhaltenden Reduktion unwirksamer Klauseln berechtigt noch dazu, durch ergänzende Vertragsauslegung an die Stelle einer unzulässigen Klausel die zulässige Klauselfassung zu setzen, die der Verwender der Allgemeinen Geschäftsbedingungen voraussichtlich gewählt haben würde, wenn ihm die Unzulässigkeit der beanstandeten Klausel bekannt gewesen wäre (BGH 17. Mai 1982 - VII ZR 316/81 - BGHZ 84, 109; 3. November 1999 - VIII ZR 269/98 - BGHZ 143, 104).
  • BGH, 28.10.1981 - VIII ZR 302/80

    Rechte des Leasinggebers bei Zahlungsverzug des Leasingnehmers

    Auszug aus BAG, 11.04.2006 - 9 AZR 610/05
    Der Rechtsfolge der Unwirksamkeit sind auch solche Klauseln unterworfen, die in ihrem Übermaßteil in zu beanstandender Weise ein Risiko regeln, das sich in dem Entscheidungsfall nicht realisiert hat (vgl. BGH 28. Oktober 1981 - VIII ZR 302/80 - BGHZ 82, 121).
  • BAG, 25.05.2005 - 5 AZR 572/04

    Einzelvertragliche zweistufige Ausschlussfrist

    Auszug aus BAG, 11.04.2006 - 9 AZR 610/05
    Dies ist nur dann anzunehmen, wenn die ersatzlose Streichung der unwirksamen Klausel keine angemessene, den typischen Interessen des AGB-Verwenders und seines Vertragspartners Rechnung tragende Lösung bietet (BAG 12. Januar 2005 - 5 AZR 364/04 - AP BGB § 308 Nr. 1 = EzA BGB 2002 § 308 Nr. 1, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen; 25. Mai 2005 - 5 AZR 572/04 - AP BGB § 310 Nr. 1).
  • BGH, 01.02.1984 - VIII ZR 54/83

    Rechtsfolgen der Unwirksamkeit der Tagespreisklausel in den AGB des

    Auszug aus BAG, 11.04.2006 - 9 AZR 610/05
    Während bei der geltungserhaltenden Reduktion nach der Grenze des am Maßstab der §§ 307 ff. BGB zu beurteilenden "gerade noch Zulässigen" gesucht wird, erstrebt die ergänzende Vertragsauslegung einen beiden Seiten soweit wie möglich gerecht werdenden Ausgleich (BGH 1. Februar 1984 - VIII ZR 54/83 - BGHZ 90, 69).
  • BAG, 15.03.2005 - 9 AZR 502/03

    Schuldversprechen - Inhaltskontrolle

    Auszug aus BAG, 11.04.2006 - 9 AZR 610/05
    Vielmehr wird eine sprachlich und inhaltlich teilbare Klauselfassung vorausgesetzt, die ohne ihre unzulässigen Bestandteile mit ihrem zulässigen Inhalt aufrechterhalten werden kann (vgl. Senat 15. März 2005 - 9 AZR 502/03 - AP BGB § 781 Nr. 7 = EzA BGB 2002 § 307 Nr. 2, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen).
  • BAG, 05.12.2002 - 6 AZR 539/01

    Rückzahlung von Fortbildungskosten

  • BAG, 09.09.2003 - 9 AZR 574/02

    Vertragskontrolle - Dienstwagen

  • BAG, 04.03.2004 - 8 AZR 196/03

    Zulässigkeit einer Vertragsstrafenabrede in einem Formulararbeitsvertrag

  • BAG, 19.02.2004 - 6 AZR 552/02

    Erstattung verauslagter Ausbildungskosten

  • BAG, 16.03.1994 - 5 AZR 339/92

    Ausbildungskosten - Rückzahlungsvereinbarung

  • LAG Baden-Württemberg, 26.07.2005 - 22 Sa 91/04

    Rückzahlungsklausel - Ausbildungskosten - Inhaltskontrolle

  • BAG, 13.11.2013 - 10 AZR 848/12

    Sonderzahlung - "Mischcharakter"

    aa) Handelt es sich um eine teilbare Klausel, ist die Inhaltskontrolle jeweils für die verschiedenen, nur formal verbundenen Bestimmungen vorzunehmen (BAG 11. April 2006 - 9 AZR 610/05 - Rn. 32, BAGE 118, 36) .
  • BAG, 16.12.2014 - 9 AZR 295/13

    Urlaub - Ausschluss von Doppelansprüchen

    Wer die Möglichkeit nutzen kann, die ihm der Grundsatz der Vertragsfreiheit für die Aufstellung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen eröffnet, muss auch das vollständige Risiko einer Klauselunwirksamkeit tragen (vgl. BAG 11. April 2006 - 9 AZR 610/05 - Rn. 30, BAGE 118, 36) .
  • BAG, 20.05.2008 - 9 AZR 382/07

    Doppelte Schriftformklausel - AGB-Kontrolle

    Zu prüfen ist, ob der Klauselinhalt bei der in Rede stehenden Art des Rechtsgeschäfts generell und unter Berücksichtigung der typischen Interessen der beteiligten Verkehrskreise eine unangemessene Benachteiligung des Vertragspartners ergibt (Senat 18. März 2008 - 9 AZR 186/07 - Rn. 19, EzA-SD 2008 Nr. 16, 7; 11. April 2006 - 9 AZR 610/05 - Rn. 23, BAGE 118, 36).
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Rechtsprechung
   VGH Hessen, 04.01.2006 - 12 Q 2828/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,1772
VGH Hessen, 04.01.2006 - 12 Q 2828/05 (https://dejure.org/2006,1772)
VGH Hessen, Entscheidung vom 04.01.2006 - 12 Q 2828/05 (https://dejure.org/2006,1772)
VGH Hessen, Entscheidung vom 04. Januar 2006 - 12 Q 2828/05 (https://dejure.org/2006,1772)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 123 VwGO
    (Planfeststellung; Verfahrensakten; Einsicht; Anspruch aus EGRL 4/2003)

  • nomos.de PDF, S. 37

    Anspruch auf Akteneinsicht des Einwendungsberechtigten nach RL 2003/4/EG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für einen Anspruch auf Einsichtnahme in die Verfahrensakten zum Planfeststellungsverfahren betreffend den Ausbau des Flughafens Frankfurt/Main; Anforderungen an die Veröffentlichung von Umweltinformationen; Voraussetzungen für den Erlass einer ...

  • Judicialis

    RICHTLINIE 2003/4/EG vom 28.01.2003 Art. 2; ; RICHTLINIE 2003/4/EG vom 28.01.2003 Art. 3; ; RICHTLINIE 2003/4/EG vom 28.01.2003 Art. 4; ; VwGO § 48 Abs. 1 S. 1 Nr. 6

  • rechtsportal.de

    Luftverkehrsrecht - Akteneinsicht, Planfeststellungsverfahren, Umweltinformationen

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Akteneinsicht im Planfeststellungsverfahren

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • hessen.de (Pressemitteilung)

    Erweiterung des Flughafens Frankfurt/Main

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Ausbau eines Flughafens - Gegner setzen Einsicht in Verfahrensakten gerichtlich durch

Besprechungen u.ä.

  • nomos.de PDF, S. 26 (Entscheidungsbesprechung)

    Zur unmittelbaren Anwendung der Umweltinformationsrichtlinie

Papierfundstellen

  • ESVGH 56, 135
  • NJW 2006, 3083 (Ls.)
  • NVwZ 2006, 1081
  • NZBau 2006, 501
  • DVBl 2006, 463 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 25.10.1988 - 2 BvR 745/88

    Eidespflicht

    Auszug aus VGH Hessen, 04.01.2006 - 12 Q 2828/05
    Eine Verweisung der Antragsteller auf ein Hauptsacheverfahren ist bei Berücksichtigung der mit der Umweltinformationsrichtlinie verfolgten Zwecke nicht zumutbar (zum Einfluss materiell-rechtlicher Wertungen auf die Zumutbarkeit vgl. BVerfG, Beschluss v. 25.10.1988 - 2 BvR 745/88 -, BVerfGE 79, 69, 75 und 78).
  • BVerwG, 25.03.1999 - 7 C 21.98

    Anspruch auf Informationen über die staatliche finanzielle Förderung eines

    Auszug aus VGH Hessen, 04.01.2006 - 12 Q 2828/05
    Der rechtlich möglichst ungehinderte und uneingeschränkte Zugang zu Umweltinformationen soll zur Kontrolle der Verwaltung, zur Schärfung des Umweltbewusstseins und zur Effektuierung der von den Mitgliedstaaten umzusetzenden Umweltpolitik beitragen (BVerwG, Urteil v. 25.03.1999 - 7 C 21/98 -, BVerwGE 108, 369, 373; Bay. VGH, a.a.O., 342).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 19.05.1987 - 7 C 1/87
    Auszug aus VGH Hessen, 04.01.2006 - 12 Q 2828/05
    Wie sich auch aus Satz 2 der Vorschrift ersehen lässt, sollte die erstinstanzliche Zuständigkeit des Oberverwaltungsgerichts bzw. Verwaltungsgerichtshofs weit in das Vorfeld für das Vorhaben erstreckt werden, um eine gespaltene Zuständigkeitszuweisung für die mit einem der aufgezählten Vorhaben zusammenhängenden Fragen zu vermeiden (OVG Rheinland-Pfalz, Urteil v. 19.05.1987 - 7 C 1/87 - NVwZ 1988, 76, für die Vorgängervorschrift Art. 2 § 9 EntlastG; von Oertzen, DÖV 1985, 750 m.w.N.).
  • OVG Schleswig-Holstein, 10.07.1996 - 4 L 222/95

    Stellungnahme; Landschaftspflegebehörde; Träger öffentlicher Belange;

    Auszug aus VGH Hessen, 04.01.2006 - 12 Q 2828/05
    Der öffentliche Belang, dem diese Ausnahme dient, nämlich der Schutz der Vertraulichkeit des innerbehördlichen Entscheidungsprozesses, ist bei der Stellungnahme einer anderen beteiligten Behörde regelmäßig nicht berührt (vgl. OVG Schleswig, Beschluss v. 10.07.1996 - 4 L 222/95 -, ZUR 1997, 43).
  • BVerwG, 06.12.1996 - 7 C 64.95

    Umweltrecht - Anspruch auf Umweltinformationen, Behördliches Ermessen

    Auszug aus VGH Hessen, 04.01.2006 - 12 Q 2828/05
    Eine Verweisung auf die Überlassung von Kopien kommt daher nur in Betracht, wenn die Einsicht in die Akten eine aufwendige oder praktisch gar nicht zu leistende Entfernung von Unterlagen voraussetzt, die zum Schutz öffentlicher oder privater Belange vom Informationsanspruch nicht erfasst werden (BVerwG, Urteil v. 06.12.1996 - 7 C 64.95 -, BVerwGE 102, 282, 285).
  • VGH Bayern, 22.11.2000 - 22 ZE 00.2779

    Anspruch auf Zugang zu Umweltinformationen

    Auszug aus VGH Hessen, 04.01.2006 - 12 Q 2828/05
    Diese prozessuale Voraussetzung gilt auch dann, wenn der materiell-rechtliche Anspruch, der durchgesetzt werden soll, vergleichbare Voraussetzungen nicht enthält, wie hier beim Anspruch auf Zugang zu Umweltinformationen, der ohne Nachweis eines Interesses der Antragsteller besteht (Bay. VGH, Beschluss v. 22.11.2000 - 22 ZE 00.2779 -, NVwZ 2001, 342 zum UIG).
  • VG Frankfurt/Main, 10.05.2006 - 7 E 2109/05

    Zum Akteneinsichtsrecht in einen Erschließungsvertrag und in die Unterlagen zum

    Die unmittelbare Wirkung der Richtlinie folgt jedoch entgegen VGH Kassel (Beschluss vom 04.01.2006 - 12 Q 2828/05, S. 7) nicht aus dem Erlass des Hessischen Ministeriums für Umwelt, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz vom 17. Februar 2005 (Hessischer Staatsanzeiger Nr. 11 vom 14.03.2005, S. 1027f.), da eine Anwendbarkeitserklärung durch Erlass den Anforderungen an eine richtlinienkonforme Umsetzung nicht genügt.

    Selbst wenn in Hessen aufgrund des ministeriellen Erlasses zur Direktwirkung der Richtlinie 2003/4/EG (Hessischer Staatsanzeiger Nr. 11 vom 14.03.2005, S. 1027f.) auch die Ausnahmetatbestände unmittelbar anzuwenden wären (so VGH Kassel, Beschluss vom 04.01.2006 - Az. 12 Q 2828/05 - und Beschluss vom 16.3.2006 - 12 Q 590/06 - ), bestünde der Informationsanspruch der Klägerin gleichwohl.

    Sobald Mitteilungen wie Stellungnahmen oder Gutachten an eine andere Behörde gegangen sind oder ihrerseits von einer anderen Behörde oder Dritten stammen, liegen keine verwaltungsinternen Informationen mehr vor (VGH Kassel, Beschluss vom 04.01.2006 - 12 Q 2828/05, S. 9).

    Aus Art. 3 Abs. 4 S. 1 der Richtlinie 2003/04/EG ergibt sich, dass grundsätzlich die begehrten Umweltinformationen in der von der Klägerin begehrten Form zugänglich zu machen sind (vgl. auch VGH Kassel, Beschluss vom 5.1.2006 - 12 Q 2828/05 - und Beschluss vom 16.3.2006 - 12 Q 590/06).

  • BVerwG, 28.07.2016 - 7 C 7.14

    Zurückverweisung; Rechtsänderung im Revisionsverfahren; missbräuchliche

    Denn dem nationalen Gesetzgeber ist ausweislich des Wortlauts der einleitenden Formulierung ("Die Mitgliedstaaten können vorsehen, dass ein Antrag auf Zugang zu Umweltinformationen in folgenden Fällen abgelehnt wird:" - Art. 4 Abs. 1 UIRL) eine bestimmte Regelung nicht abschließend vorgegeben; vielmehr wird ihm eine Gestaltungsoption eröffnet, von der er in unterschiedlicher Weise Gebrauch machen kann (vgl. etwa Große, ZUR 2006, 585 ; Wegener, ZUR 1993, 17).
  • VGH Hessen, 20.03.2007 - 11 A 1999/06

    Zugang zu Umweltinformationen

    Die instanzielle Zuständigkeit des angerufenen Gerichts ergibt sich, wie der Senat bereits in seinem Beschluss vom 4. Januar 2006 (12 Q 2828/05) ausgeführt hat, aus § 48 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 VwGO.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 15.12.2023 - 11 S 21.23

    Bergrecht - Kiestagebau - Umweltverbandsklage - vorläufiger Rechtsschutz -

    Danach ist das Oberverwaltungsgericht insbesondere für Verfahren über die Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes zuständig (OVG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 30. November 2021 - 5 K 148/21 OVG - juris, Rn. 35; VGH Hessen, Urteil vom 4. Januar 2006 - 12 Q 2828/05 - juris, Rn. 15).

    Hierdurch wird dem Beschleunigungsgedanken Rechnung getragen und eine gespaltene Zuständigkeitszuweisung für die sich in dem Planfeststellungsverfahren stellenden Fragen vermieden (ähnlich zu anderen, teilweise anlagenbezogenen Zuständigkeitstatbeständen des § 48 Abs. 1 Satz 1 VwGO: OVG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 30. November 2021 - 5 K 148/21 OVG - juris, Rn. 35; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 10. November 2020 - 8 B 1409/20.AK - juris, Rn. 10; OVG Saarland, Beschluss vom 19. März 2013 - 1 C 346/12 - juris, Rn. 2; VGH Bayern, Beschluss vom 25. Januar 2013 - 22 A 13.40000 - juris, Rn. 7; VGH Hessen, Urteil vom 4. Januar 2006 - 12 Q 2828/05 - juris, Rn. 15; wenn auch teilweise unter Rückgriff auf § 48 Abs. 1 Satz 2 VwGO; vgl. auch Schoch/Schneider/Panzer, VwGO, 44. EL März 2023, § 48 Rn. 9).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.09.2006 - 8 A 2190/04

    Umweltinformationsrichtlinie: Die Umweltinformationsrichtlinie kann unmittelbare

    vgl. dazu insbesondere VG Stuttgart, Beschluss vom 12. Dezember 2005 - 16 K 379/05 -, NuR 2006, 194 = NVwZ-RR 2006, 392 = UPR 2006, 123 = ZUR 2006, 103; ebenso HessVGH, Beschlüsse vom 16. März 2006 - 12 Q 590/06 -, NVwZ 2006, 951, und vom 4. Januar 2006 -12 Q 2828/05 -, NuR 2006, 239; Gemeinsamer Runderlass des Ministeriums für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbrauerschutz, des Innenministeriums, des Ministeriums für Bauen und Verkehr und des Ministeriums für Wirtschaft, Mittelstand und Energie vom 17. September 2005 zur Handhabung des Umweltinformationsanspruchs im Lande NRW (MBl. NRW. S. 1216).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 03.08.2010 - 8 A 283/08

    Anspruch auf Einsicht in die zu einem Vertragsverletzungsverfahren über

    Ebenso Hess. VGH, Urteil vom 4. Januar 2006 12 Q 2828/05 -, NVwZ 2006, 1081 (juris Rn. 25); a.A. VG Mainz, Urteil vom 10. November 1995 2 K 148/95.MZ -, GewArch 1996, 300.
  • VGH Hessen, 30.08.2007 - 6 A 883/07

    Zustimmung zur Übertragung von Reststrommengenkontingenten

    Die dem Gesetz zu Grunde liegende Erwägung, eine Aufspaltung der Zuständigkeiten zwischen Verwaltungsgerichten und Oberverwaltungsgerichten in den in § 48 Abs. 1 VwGO bezeichneten Großverfahren zu vermeiden, macht es entgegen der Rechtsauffassung der Beklagten erforderlich, die Vorschrift dem Normzweck entsprechend weit auszulegen (Hess.VGH, Beschluss vom 4. Januar 2006, - 12 Q 2825/05 -, ESVGH 56, 135).

    Das Oberverwaltungsgericht ist mit Rücksicht hierauf nicht nur für die mit einem Hauptsacheverfahren nach § 48 Abs. 1 VwGO einhergehenden Nebenverfahren (vgl. OVG Bremen, Beschluss vom 6. Oktober 1986 - 1 B 34/86 -, NVwZ 1987, 431; Hess.VGH, Beschluss vom 4. Januar 2006, - 12 Q 2825/05 - ESVGH 56, 135) zuständig.

  • VGH Hessen, 31.10.2013 - 6 A 1734/13

    Zugang zu Umweltinformationen

    Die Aufbereitung der in Rede stehenden Daten unter wissenschaftlichen Aspekten mag noch nicht vollständig abgeschlossen und die Informationen mögen noch nicht wissenschaftlich publiziert worden sein (vgl. zur Frage der Systematisierung und Ordnung von relevanten Daten bzw. der Absicht der Vervollständigung: Hess. VGH, Urteil vom 14.01.2006 - 12 Q 2828/05 -, ESVGH 56, 135 = NUR 2006, 239).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.05.2011 - 8 B 1729/10

    Kapazität von Anlagen ist kein Betriebsgehemnis oder Geschäftsgeheimnis;

    VGH, Beschluss vom 30. November 2006 10 TG 2531/06 -, NVwZ 2007, 348, unter Hinweis auf Hess VGH, Urteil vom 4. Januar 2006 - 12 Q 2828/05 -, NuR 2006, 239; Beschluss vom 16. März 2006 - 12 Q 590/06 -, NVwZ 2006, 951, und auf Bay.VGH, Beschluss vom 22. November 2000 22 ZE 00.2779 -, NVwZ 2001, 342; vgl. auch OVG Schl.-H., Beschluss vom 17. April 2007 - 4 MB 7/07 , juris Rn. 7, denn das in der Richtlinie vorgesehene und in § 3 Abs. 3 Nr. 1 des Umweltinformationsgesetzes des Bundes vom 22. Dezember 2004 (BGBl. I, 3704) - UIG Bund - umgesetzte Beschleunigungsgebot (Frist zur Zugänglichmachung der beantragten Information von einem bzw. zwei Monaten) betrifft lediglich das Verwaltungsverfahren.
  • VG Darmstadt, 26.06.2017 - 6 L 1478/17

    Streitigkeiten nach dem Hessischen Umweltinformationsgesetz

    Dies stellt ein öffentliches Interesse dar, so dass letztendlich der Einzelne, der den Zugang zu Umweltinformationen begehrt, als Sachwalter der Allgemeinheit tätig wird (vgl. Hess VGH, Urteil vom 04.01.2006 - 12 Q 2828/05 -, juris Rn. 29; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 14.05.2012 - OVG 12 S 12.12, juris Rn. 6; BVerwG, Urteil vom 21.02.2008, juris Rn. 11; VG Dresden, Urteil vom 21.04.2016 - 3 K 1371/12, juris Rn. 83).
  • VG Berlin, 17.11.2006 - 10 A 182.06
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 27.08.2007 - 1 M 81/07

    Informationsrecht: Durchsetzung eines Informationsanspruchs im vorläufigen

  • VG Schleswig, 13.02.2007 - 12 B 85/06

    Einstweiliger Rechtsschutz - Rechtsgrundlage und Interessenabwägung bei

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 30.11.2021 - 5 K 148/21

    Zuständigkeit des Oberverwaltungsgerichts für die Zulassung eines vorzeitigen

  • VG Trier, 17.07.2009 - 5 L 330/09

    Zu den Umweltinformationen gehören auch technische Beschreibungen von Anlagen,

  • VG Potsdam, 10.02.2012 - 9 L 713/11
  • VG Potsdam, 09.06.2011 - 9 L 246/11
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