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   OLG Oldenburg, 30.06.2006 - 6 U 38/06   

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OLG Oldenburg, 30.06.2006 - 6 U 38/06 (https://dejure.org/2006,2161)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 30.06.2006 - 6 U 38/06 (https://dejure.org/2006,2161)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 30. Juni 2006 - 6 U 38/06 (https://dejure.org/2006,2161)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de

    Schadenersatz bei Verkehrsunfall mit Personenschaden: Anpassung eines Abfindungsvergleichs nach Wegfall des Landesblindengeldes

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 313 BGB; § 3 Abs. 1 Nds. LandesblindengeldG
    Voraussetzungen eines Anspruchs auf Anpassung eines Abfindungsvergleichs aus einem Verkehrsunfall; Risiko einer Kapitalabfindung; Gewährung von Landesblindengeld

  • verkehrslexikon.de

    Zur nachträglichen Abänderung eines Abfindungsvergleichs zur Regelung von Personenschäden nach einem Verkehrsunfall

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen eines Anspruchs auf Anpassung eines Abfindungsvergleichs aus einem Verkehrsunfall; Risiko einer Kapitalabfindung; Gewährung von Landesblindengeld

  • Judicialis

    BGB § 242; ; BGB § 313

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 242; BGB § 313
    Bedeutung der Kürzung oder des Wegfalls eines gewährten Landesblindengeldes für Abfindungsvereinbarung nach Verkehrsunfall - Wegfall der Geschäftsgrundlage?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • IWW (Kurzinformation)

    Unfallschadensregulierung - Wann kann ein Abfindungsvergleich angepasst werden?

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Streichung von Blindengeld rechtfertigt keine nachträgliche Erhöhung einer Abfindungszahlung - Kapitalabfindungen bergen Risiko durch unsichere Prognosen und Schätzungen

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2006, 3152
  • MDR 2007, 273
  • NZV 2006, 658
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Koblenz, 29.09.2003 - 12 U 854/02

    Verbindlichkeit eines Abfindungsvergleichs über Schmerzensgeld: Auftreten

    Auszug aus OLG Oldenburg, 30.06.2006 - 6 U 38/06
    Andererseits will und darf sich der Schädiger darauf verlassen, dass mit der Bezahlung der Kapitalabfindung, die gerade auch zukünftige Entwicklungen einschließen soll, die Sache für ihn ein für allemal erledigt ist (vgl. BGH NJW 1984, 115; OLG Koblenz, NJW 2004, 782, 783; Palandt/Sprau, BGB, 65. Aufl., § 779 Rdnr.12; Staudinger/Marburger, BGB, Neubearbeitung 2002, § 779 Rdnr. 59).
  • BGH, 24.09.1987 - III ZR 49/86

    Anrechnung von Schadensersatzleistungen auf das Blindengeld

    Auszug aus OLG Oldenburg, 30.06.2006 - 6 U 38/06
    Er ist damit bewusst über die Voraussetzungen der nach sozialhilferechtlichen Vorschriften geleisteten Blindenhilfe hinausgegangen (vgl. hierzu auch BGH NJW 1988, 819, 820 sowie hier den Bescheid des Landkreises Osnabrück vom 22.12.2004, Anlage K4).
  • OLG Oldenburg, 28.02.2003 - 6 U 231/01

    Schadensersatz bei Verkehrsunfall; Umfang des Schmerzensgelds bei langwierigen

    Auszug aus OLG Oldenburg, 30.06.2006 - 6 U 38/06
    Eine Überschreitung der Opfergrenze liegt nicht vor, Dies wäre nur dann der Fall, wenn aufgrund späterer Ereignisse ein so krasses Missverhältnis zwischen Schaden und der Vergleichssumme eingetreten wäre, dass es für den Geschädigten eine außergewöhnliche und unzumutbare Härte bedeutete, wenn ihm Nachforderungsansprüche versagt blieben (vgl. OLG Oldenburg, VersR 2004, 64, 65; Staudinger/Marburger, aa0, § 779 Rdnr. 59 mwN).
  • BGH, 12.07.1983 - VI ZR 176/81

    Keine Anpassung bei unvorhergesehenen strukturellen Besoldungsverbesserungen bei

    Auszug aus OLG Oldenburg, 30.06.2006 - 6 U 38/06
    Andererseits will und darf sich der Schädiger darauf verlassen, dass mit der Bezahlung der Kapitalabfindung, die gerade auch zukünftige Entwicklungen einschließen soll, die Sache für ihn ein für allemal erledigt ist (vgl. BGH NJW 1984, 115; OLG Koblenz, NJW 2004, 782, 783; Palandt/Sprau, BGB, 65. Aufl., § 779 Rdnr.12; Staudinger/Marburger, BGB, Neubearbeitung 2002, § 779 Rdnr. 59).
  • BGH, 12.02.2008 - VI ZR 154/07

    Anpassung eines Abfindungsvergleichs wegen Reduzierung des Landesblindengeldes in

    Die Auffassung des Berufungsgerichts, dass im Fall einer umfassenden Abfindungserklärung der Wegfall des Landesblindengeldes nicht zu einer Störung der Geschäftsgrundlage führe, wird auch von anderen Gerichten vertreten (OLG Oldenburg, 6. Zivilsenat, NJW 2006, 3152 und Urteil vom 30. Juni 2006 - 6 U 48/06 - zitiert nach Juris; LG Osnabrück, NdsRpfl 2006, 216 f.).
  • OLG Oldenburg, 22.05.2007 - 9 U 49/06

    Anpassung eines Abfindungsvergleichs nach den Grundsätzen des Wegfalls der

    Andererseits will und darf sich der Schädiger darauf verlassen, dass mit der Bezahlung der Kapitalabfindung, die gerade auch zukünftige Entwicklungen einschließen soll, die Sache für ihn ein für allemal erledigt ist (vgl. BGH a.a.O.; Palandt/Sprau, BGB, 66. Aufl., § 779 Rdnr.12; OLG Oldenburg, 6. Zivilsenat, Urteil vom 30.06.2006 - 6 U 38/06, NJW 2006, 3152 f.).
  • LG Oldenburg, 06.11.2006 - 4 O 1149/06
    Weil das Landesblindengeld sozialrechtliche Ansprüche nicht berührt, sondern unabhängig davon gemäß § 3 Absatz 1 Niedersächsisches Landesblindengeldgesetz bei Anrechnung derartiger Leistungen gezahlt wird beziehungsweise wurde, greift dessen Wegfall nicht in sozialstaatsrechtlich geschützte Positionen ein ( OLG Oldenburg, Urteil vom 30.6.2006, Az. 6 U 38/06 ).
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