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   OLG München, 08.08.2006 - 4St RR 135/06   

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https://dejure.org/2006,3239
OLG München, 08.08.2006 - 4St RR 135/06 (https://dejure.org/2006,3239)
OLG München, Entscheidung vom 08.08.2006 - 4St RR 135/06 (https://dejure.org/2006,3239)
OLG München, Entscheidung vom 08. August 2006 - 4St RR 135/06 (https://dejure.org/2006,3239)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Judicialis

    StGB § 263; ; StGB § 315b; ; StGB § 22; ; StGB § 25 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 263 § 315b § 22 § 25 Abs. 1
    Versuchter Prozessbetrug durch Wandlungsklage wegen selbstverursachter Mängel der Kaufsache - Bereicherung bei Beweismittelbetrug - bedingter Vorsatz und bewusste Fahrlässigkeit bei gefährlichem Eingriff in den Straßenverkehr - Zurückverweisung nach Aufhebung des ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Begehung eines (versuchten) Prozessbetrugs durch Herbeiführung eines Mangels an der Bremsanlage eines als Beweismittel dienenden Fahrzeugs vor Übergabe an einen Sachverständigen; Anforderungen an den Nachweis bedingten Vorsatzes bei einem gefährlichen Eingriff in den ...

  • rechtsanwalt-cordes.de (Leitsatz)

    Nicht jede Beweismittelmanipulation ist Betrug

Besprechungen u.ä. (2)

  • uni-wuerzburg.de (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Bremsleitungs-Fall

    § 22 StGB; § 315 b StGB; § 263 StGB; § 23 StGB; § 315 StGB; § 25 Abs. 1 StGB
    Prozessbetrug: Versuchsbeginn bei mittelbarer Täterschaft und Rechtswidrigkeit des angestrebten Vermögensvorteils; Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr: bedingter Gefährdungsvorsatz und Absicht der Ermöglichung einer anderen Straftat

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Beweismittelbetrug durch Beschädigung der Bremsanlage eines Pkw

Papierfundstellen

  • NJW 2006, 3364
  • NStZ 2007, 157
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (13)

  • BGH, 04.09.1995 - 4 StR 471/95

    durchschnittener Bremsschlauch - § 315b Abs. 1 Nr. 1 StGB, abstrakte - konkrete

    Auszug aus OLG München, 08.08.2006 - 4St RR 135/06
    Allein die Teilnahme am Straßenverkehr reicht hierfür nach der neueren gefestigten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs nicht aus (vgl. BGH NJW 1996, 329/330).

    Der Bundesgerichtshof hat allerdings in Fällen der Manipulation der Bremsen eines Pkw in der Regel einen versuchten gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr angenommen, soweit mit dem Fahrzeug eine Teilnahme am allgemeinen Straßenverkehr erfolgt ist (vgl. BGH NZV 1989, 119; NJW 1996, 329/330).

  • BGH, 04.10.1988 - 4 StR 461/88

    Durchtrennung eines Bremsschlauchs als gefährlicher Eingriff in den

    Auszug aus OLG München, 08.08.2006 - 4St RR 135/06
    Der Bundesgerichtshof hat allerdings in Fällen der Manipulation der Bremsen eines Pkw in der Regel einen versuchten gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr angenommen, soweit mit dem Fahrzeug eine Teilnahme am allgemeinen Straßenverkehr erfolgt ist (vgl. BGH NZV 1989, 119; NJW 1996, 329/330).
  • BayObLG, 23.02.1995 - 5St RR 79/94

    eidesstattliche Versicherung per Telefax - § 156 StGB, grundsätzlich genügt für

    Auszug aus OLG München, 08.08.2006 - 4St RR 135/06
    Allein entscheidend ist, ob mit der Übersendung des Gutachtens bei dem entscheidenden Richter bereits eine irrtümliche Vorstellung bezüglich des Sachverhalts begründet werden sollte (vgl. BayObLGSt 1995, 36/43 = NJW 1996, 406/408).
  • BGH, 19.09.1952 - 2 StR 307/52

    Rechtsmittel

    Auszug aus OLG München, 08.08.2006 - 4St RR 135/06
    Beim Beweismittelbetrug fehlt es daher an der Rechtswidrigkeit der Bereicherung, wenn das Resultat der wahren Rechtslage entspricht (vgl. BGHSt 3, 160/162; NK-StGB-Kindhäuser 2. Aufl. § 263 Rn. 373 mit zahlreichen Nachweisen).
  • BGH, 13.09.1994 - 1 StR 357/94

    Zulässige Sterbehilfe vor Einsetzen des Sterbevorgangs durch Absetzen der

    Auszug aus OLG München, 08.08.2006 - 4St RR 135/06
    Für eine unmittelbare Gefährdung des geschützten Rechtsgutes ist maßgeblich, dass der Tatmittler im engen zeitlichen Zusammenhang mit der Einwirkung durch den mittelbaren Täter nach dessen Erwartungen die Tathandlung begehen wird (BGHSt 30, 363/365; 40, 257/269; 43, 177/180; BGH StV 2001, 272/273).
  • BGH, 06.02.2002 - 2 StR 507/01

    Vergewaltigung; Vorsatz (Beweiswürdigung; Anwendung des Grundsatzes in dubio pro

    Auszug aus OLG München, 08.08.2006 - 4St RR 135/06
    Für ein freisprechendes Urteil gilt, dass die Anforderungen an eine umfassende Würdigung der festgestellten Tatsachen nicht geringer sind als im Falle der Verurteilung (BGH NStZ 2002, 446).
  • BGH, 04.11.1988 - 1 StR 262/88

    Sexualverkehr des HIV-Infizierten

    Auszug aus OLG München, 08.08.2006 - 4St RR 135/06
    Für den Nachweis bedingten Vorsatzes kann insbesondere "an die vom Täter erkannte objektive Größe und Nähe der Gefahr" angeknüpft werden (BGHSt 36, 1/9 f.).
  • BGH, 12.08.1997 - 1 StR 234/97

    Beginn des Versuchs (unmittelbares Ansetzen, wenn nach der Vorstellung des Täters

    Auszug aus OLG München, 08.08.2006 - 4St RR 135/06
    Für eine unmittelbare Gefährdung des geschützten Rechtsgutes ist maßgeblich, dass der Tatmittler im engen zeitlichen Zusammenhang mit der Einwirkung durch den mittelbaren Täter nach dessen Erwartungen die Tathandlung begehen wird (BGHSt 30, 363/365; 40, 257/269; 43, 177/180; BGH StV 2001, 272/273).
  • BGH, 26.01.1982 - 4 StR 631/81

    Salzsäure - § 23 StGB, unmittelbares Ansetzen, § 25 Abs. 1 StGB, mittelbare

    Auszug aus OLG München, 08.08.2006 - 4St RR 135/06
    Für eine unmittelbare Gefährdung des geschützten Rechtsgutes ist maßgeblich, dass der Tatmittler im engen zeitlichen Zusammenhang mit der Einwirkung durch den mittelbaren Täter nach dessen Erwartungen die Tathandlung begehen wird (BGHSt 30, 363/365; 40, 257/269; 43, 177/180; BGH StV 2001, 272/273).
  • BGH, 12.07.2000 - 2 StR 43/00

    Unmittelbares Ansetzen zum Versuch; Voraussetzungen für Anordnung des Verfalls

    Auszug aus OLG München, 08.08.2006 - 4St RR 135/06
    Für eine unmittelbare Gefährdung des geschützten Rechtsgutes ist maßgeblich, dass der Tatmittler im engen zeitlichen Zusammenhang mit der Einwirkung durch den mittelbaren Täter nach dessen Erwartungen die Tathandlung begehen wird (BGHSt 30, 363/365; 40, 257/269; 43, 177/180; BGH StV 2001, 272/273).
  • BGH, 14.12.2005 - 2 StR 375/05

    Beweiswürdigung bei "Aussage gegen Aussage" (Zweifelssatz; Feststellung eines

  • BPatG, 23.03.2004 - 24 W (pat) 103/02
  • BGH, 16.02.1995 - 4 StR 47/95

    Voraussetzungen für das Vorliegen eines gefährlichen Eingriffs in den

  • OLG Köln, 09.06.2020 - 1 RVs 77/20

    Pauschale Beleidigung von Frauen stellt Volksverhetzung dar

    Bei einer erfolgreichen Revision (der Staatsanwaltschaft oder der Nebenklage) gegen ein solches Urteil hebt der Senat in ständiger Rechtspraxis die zugrunde liegenden Feststellungen aus diesem Grunde mit auf (SenE v. 10.08.1999 - Ss 293/99 - = NJW 2000, 1053 [1054] m. w. Nachw. ; SenE v. 20.12.2011 - III-1 RVs 218, 222-223/11 - SenE v. 15.09.2015 - III-1 RVs 127/15; LR-StPO- Franke , 26. Auflage 2012, § 354 Rz. 43; s. a. OLG München NJW 2006, 3364 [3366]).
  • OLG Köln, 15.02.2019 - 1 RVs 227/18

    Freispruch für TTIP - Aktivisten aufgehoben - Banner im Kölner Hauptbahnhof

    Bei einer - wie hier - erfolgreichen Revision (der Staatsanwaltschaft oder der Nebenklage) gegen ein solches Urteil hebt der Senat in ständiger Rechtspraxis die zugrunde liegenden Feststellungen aus diesem Grunde mit auf (SenE v. 10.08.1999 - Ss 293/99 - = NJW 2000, 1053 [1054] m. w. Nachw. ; SenE v. 20.12.2011 - III-1 RVs 218, 222-223/11 - SenE v. 15.09.2015 - III-1 RVs 127/15; s. a. OLG München NJW 2006, 3364 [3366]).
  • OLG Köln, 11.08.2009 - 83 Ss 54/09

    Betrug durch Unterlassung der Mitteilung der Aufnahme eines Arbeitsverhältnisses

    Dabei kann dahinstehen, ob diese schon aus grundsätzlichen Erwägungen nicht verwertbar sind, weil der freigesprochene Angeklagte sie nicht angreifen, insbesondere keine Verfahrensrügen erheben konnte (so SenE v. 19.10.1999 - Ss 415/99 - SenE v. 10.08.1999 - Ss 293/99 - = NJW 2000, 1053 [1054] m. w. Nachw. ; OLG München NJW 2006, 3364 [3366]; vgl. weiter Meyer-Goßner, StPO, 52. Aufl., § 354 Rdnr. 23).
  • LG Berlin, 16.01.2013 - 23 S 27/12

    Es besteht keine schadensersatzbewehrte allgemeine Nebenpflicht, über

    Wenn dagegen das verfolgte Ziel der Rechtsordnung entspricht, wird es nicht dadurch selbst rechtswidrig im Sinne des § 263 Abs. 1 StGB, dass zu seiner Verwirklichung ein rechtswidriges Mittel angewandt wird (st. Rspr. des BGH, vgl. nur BGH, Beschl. v. 09.07.2003 - 5 StR 65/02 - Rn. 5, zitiert nach "Juris"; OLG München, Urt. v. 08.08.2006 - 4St RR 135/06 - Rn. 14, zitiert nach "Juris"; Fischer, StGB, 58. Aufl. 2011, Rn. 192 zu § 263 m.w.N.).
  • FG Saarland, 04.06.2009 - 2 K 2119/05

    Nacherhebung von Eingangsabgaben in Höhe der Differenz zwischen dem Präferenzzoll

    Für den Senat stellt sich die Beauftragung von Frau B für die Zollanmeldungen, so wie vom Beklagten dargestellt, als die Einschaltung eines gutgläubigen Werkzeugs dar, mit dessen Hilfe die Steuerhinterziehung in mittelbarer Täterschaft begangen worden ist (vgl. zur Einschaltung eines unabhängigen Kfz-Sachverständigen für einen Prozess-Betrug OLG München vom 8. August 2006, 4 St RR 135/06, NJW 2006, 3364 ).
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