Rechtsprechung
   BVerfG, 14.06.2006 - 2 BvR 626/06, 2 BvR 656/06   

Volltextveröffentlichungen (7)

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  • NWB SteuerXpert START

    GG Art. 3 Abs. 1, Art. 20 Abs. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Voraussetzungen der Bewilligung von Prozesskostenhilfe auf dem Gebiet des Asylverfahrensrechts

  • Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
  • ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Gewährung von PKH bei höchstrichterlich nicht geklärter Rechtsfrage

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    Prozesskostenhilfe bei höchstrichterlich noch nicht geklärter Rechtsfrage

  • wkdis.de (Pressemitteilung)

    Prozesskostenhilfe bei höchstrichterlich noch nicht geklärter Rechtsfrage

  • Verlag Dr. Otto Schmidt (Kurzinformation)

    Zur Gewährung von Prozesskostenhilfe bei einer höchstrichterlich noch nicht geklärten Rechtsfrage

Verfahrensgang

  • VG Osnabrück, 24.02.2006 - 5 A 43/06
  • VG Osnabrück, 02.03.2006 - 5 A 615/05
  • BVerfG, 14.06.2006 - 2 BvR 626/06, 2 BvR 656/06

Zeitschriftenfundstellen

  • BVerfGK 8, 213
  • NJW 2006, 3412 (Ls.)
  • ZIP 2006, 1556
  • AnwBl 2006, 591
  • NVwZ 2006, 1156



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Wird zitiert von ... (125)  

  • BVerfG, 19.02.2008 - 1 BvR 1807/07  

    Gebot der Rechtschutzgleichheit; Auslegung und Anwendung der Vorschriften über

    Ansonsten würde der unbemittelten Partei im Gegensatz zu der bemittelten die Möglichkeit genommen, ihren Rechtsstandpunkt im Hauptsacheverfahren darzustellen und von dort aus in die höhere Instanz zu bringen (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 10. August 2001 - 2 BvR 569/01 -, DVBl 2001, S. 1748 ; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 14. Juni 2006 - 2 BvR 626/06 -, NVwZ 2006, S. 1156 ).
  • LSG Hessen, 29.07.2008 - L 7 SO 133/07  

    Sozialhilfe - Hilfe zur Pflege - getrennt lebende Ehegatten aufgrund stationärer

    Eine hinreichende Erfolgsaussicht ist zu bejahen, wenn für den Antragsteller eine nicht fernliegende Möglichkeit besteht, sein Rechtsschutzziel durch Inanspruchnahme gerichtlichen Rechtsschutzes jedenfalls unter Zuhilfenahme aller verfahrensrechtlich vorgesehenen Rechtsbehelfe gegen instanzgerichtliche Entscheidungen durchzusetzen (Bundesverfassungsgericht, 14.6.2006 - 2 BvR 626/06; BVerfGE 81, 347 (357); stRspr).

    Nur so verbleibt dem Unbemittelten die Möglichkeit seinen klärungsbedürftigen Rechtsstandpunkt zumindest im Hauptsacheverfahren zu vertreten und von dort aus in die höhere Instanz zu bringen (BVerfG, 14.6.2006 - 2 BvR 626/06 mwN).

  • BFH, 31.08.2010 - VIII R 36/08  

    Wirkungsloser Verzicht auf mündliche Verhandlung - Auslegung und Wirkung der

    Die Auffassung des FG in seinem erst fünf Jahre nach Antragstellung - zeitgleich mit dem angefochtenen Urteil - gefassten Ablehnungsbeschluss, im maßgeblichen Zeitpunkt der Entscheidungsreife (vgl. Kammerbeschluss des Bundesverfassungsgerichts - BVerfG - vom 14. Juni 2006 2 BvR 626/06, 2 BvR 656/06, Kammerentscheidungen des BVerfGE 8, 213) habe das Rechtsschutzbegehren keine hinreichende Aussicht auf Erfolg gehabt, steht im Widerspruch dazu, dass für die "hinreichende Erfolgsaussicht" schon eine gewisse Wahrscheinlichkeit genügt (vgl. BFH-Beschlüsse vom 25. Juli 2001 X B 122/00, BFH/ NV 2001, 1598; vom 17. Januar 2006 VIII S 6/05 (PKH), BFH/ NV 2006, 801) und deshalb bei der Prüfung der Erfolgsaussichten keine zu hohen Anforderungen zu stellen sind.
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