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   KG, 14.08.2006 - (4) Ausl.A. 378/06 (149/06)   

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https://dejure.org/2006,4717
KG, 14.08.2006 - (4) Ausl.A. 378/06 (149/06) (https://dejure.org/2006,4717)
KG, Entscheidung vom 14.08.2006 - (4) Ausl.A. 378/06 (149/06) (https://dejure.org/2006,4717)
KG, Entscheidung vom 14. August 2006 - (4) Ausl.A. 378/06 (149/06) (https://dejure.org/2006,4717)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeitsvoraussetzungen der Anordnung einer Auslieferungshaft; Anforderungen an die entsprechenden Auslieferungsunterlagen; Notwendigkeit einer Vorabentscheidung durch die Bewilligungsbehörde gesondert von dem Antrag auf Zulässigkeitserklärung der Auslieferung; ...

  • Judicialis

    IRG n.F. § 79 Abs. 2 Satz 1; ; IRG n.F. § 79 Abs. 2 Satz 2; ; IRG n.F. § 79 Abs. 2 Satz 3 zweiter Halbsatz

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • archive.org (Leitsatz/Kurzinformation)

    § 79 Abs. 2, 80 Abs. 1 Nr. 1, 83b Abs. 2 IRG
    Auslieferung einer polnischen Staatsangehörigen nach Polen zur Strafverfolgung

Papierfundstellen

  • NJW 2006, 3507
  • NStZ 2007, 110
 
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Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerfG, 18.07.2005 - 2 BvR 2236/04

    Europäischer Haftbefehl

    Auszug aus KG, 14.08.2006 - AuslA 378/06
    Mit der Regelung in § 79 Abs. 2 IRG soll für den Verfolgten ein umfassender, effektiver Rechtsschutz gewährleistet werden, wie er vom Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil vom 18. Juli 2005 - 2 BvR 2236/04 - für den Bereich des Europäischen Haftbefehls gefordert wurde (vgl. BT-Drucks. 16/1024 S. 11, 12).
  • OLG Karlsruhe, 10.11.2015 - 1 AK 111/14

    Internationale Rechtshilfe in Strafsachen: Auslieferung eines ETA-Terroristen von

    Auch dürfen in die Ermessensabwägung keine die Entscheidung maßgeblich beeinflussenden unzulässigen Erwägungen eingestellt, die wesentlichen Gesichtspunkte müssen ausdrücklich bedacht und die in dem Bescheid aufgeführten Gesichtspunkte einander abwägend gegenübergestellt werden (Senat NJW 2007, 617; NStZ-RR 2008, 376; Beschluss vom 13.05.2014, 1 AK 48/14; vgl. auch KG NJW 2006, 3507; OLG Stuttgart NJW 2007, 1702; OLG Hamm NStZ-RR 2010, 209).
  • OLG Stuttgart, 06.03.2007 - 3 Ausl 52/06

    Auslieferungsrecht: Ermessensfehler bei der Entscheidung über die beabsichtigte

    a) Die Entscheidung der Bewilligungsbehörde, keine Bewilligungshindernisse geltend zu machen, und die gem. § 79 Abs. 2 Satz 2 IRG hierfür erforderliche Begründung müssen in Schriftform erfolgen und sind zu den Akten zu nehmen (ebenso KG NJW 2006, 3507; OLG Karlsruhe NJW 2007, 617; OLG Dresden, Beschluss vom 05. Oktober 2006 - 34 Ausl 46/06).
  • OLG Stuttgart, 26.10.2006 - 3 Ausl 52/06

    Auslieferung: Zulässigkeit der Auslieferung eines Deutschen an die Republik Polen

    Deshalb sieht das Gesetz nunmehr vor, dass die Nichtgeltendmachung von Bewilligungshindernissen nach § 83 b IRG der Überprüfung durch das Oberlandesgericht im Zulässigkeitsverfahren nach § 29 IRG unterliegt (§ 79 Abs. 2 Satz 3 IRG; s. hierzu KG Berlin, Beschluss vom 14. August 2006 - [4] Ausl. A 378/06 [149/06]).
  • OLG Karlsruhe, 08.01.2015 - 1 AK 119/14

    Vorabbewilligung der Staatsanwaltschaft im Auslieferungsverfahren: Schutzwürdiges

    Auch dürfen in die Ermessensabwägung keine die Entscheidung maßgeblich beeinflussenden unzulässigen Erwägungen eingestellt, die wesentlichen Gesichtspunkte müssen ausdrücklich bedacht, die in dem Bescheid aufgeführten und erkannten Gesichtspunkten einander abwägend gegenübergestellt werden (Senat NJW 2007, 617; NStZ-RR 2008, 376; vgl. auch KG NJW 2006, 3507; OLG Stuttgart NJW 2007, 1702; OLG Hamm NStZ-RR 2010, 209).

    Da eine rechtsfehlerfreie Vorabentscheidung der Generalstaatsanwaltschaft nach § 79 Abs. 2 Satz 1 IRG noch aussteht, war die Entscheidung über die Zulässigkeit der Auslieferung zurückzustellen (vgl. Senat NJW 2007, 2567; KG NJW 2006, 3507 ).

  • OLG Karlsruhe, 13.05.2013 - 1 AK 63/12

    Auslieferungsverfahren: Anforderungen an die Bewilligungsentscheidung bei der

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats ist auch unter Berücksichtigung des der Bewilligungsbehörde insoweit eingeräumten weiten Ermessens erforderlich, dass die nach § 79 Abs. 2 Satz 2 IRG zu begründende Vorabentscheidung dem Oberlandesgericht die gebotene Überprüfung ermöglicht, ob die Bewilligungsbehörde die tatbestandlichen Vorrausetzungen des § 83b IRG zutreffend beurteilt hat und sich bei Vorliegen von Bewilligungshindernissen des ihr eingeräumten Ermessens unter Berücksichtigung aller in Betracht kommender Umstände des Einzelfalles bewusst war (Senat, Beschluss vom 20.12.2006, 1 AK 46/06 - NJW 2007, 617 -, vgl. auch KG NJW 2006, 3507; BT-Drucks. 16/1024 S. 11 ff., 13).

    Da eine rechtsfehlerfreie Vorabentscheidung der Generalstaatsanwaltschaft Karlsruhe nach § 79 Abs. 2 Satz 1 IRG noch aussteht, war die Entscheidung über die Zulässigkeit der Auslieferung zurückzustellen (vgl. Senat a.a.O.; KG NJW 2006, 3507).

  • OLG Karlsruhe, 29.06.2015 - 1 AK 10/15

    Internationale Rechtshilfe: Auslieferung eines Verfolgten zur Strafvollstreckung

    Auch dürfen in die Ermessensabwägung keine die Entscheidung maßgeblich beeinflussenden unzulässigen Erwägungen eingestellt, die wesentlichen Gesichtspunkte müssen ausdrücklich bedacht und die in dem Bescheid aufgeführten Gesichtspunkte einander abwägend gegenübergestellt werden (Senat NJW 2007, 617; NStZ-RR 2008, 376; Beschluss vom 13.05.2014, 1 AK 48/14; vgl. auch KG NJW 2006, 3507; OLG Stuttgart NJW 2007, 1702; OLG Hamm NStZ-RR 2010, 209).
  • OLG Karlsruhe, 16.12.2008 - 1 AK 51/07
    Nach der Rechtsprechung des Senates ist auch unter Berücksichtigung des der Bewilligungsbehörde eingeräumten weiten Ermessens insoweit erforderlich, dass die nach § 79 Abs. 2 Satz 2 IRG zu begründende Vorabentscheidung dem Oberlandesgericht die gebotene Überprüfung ermöglicht, ob die Bewilligungsbehörde die tatbestandlichen Voraussetzungen des § 83b IRG zutreffend beurteilt hat und sich bei Vorliegen von Bewilligungshindernissen des ihr eingeräumten Ermessens unter Berücksichtigung aller in Betracht kommender Umstände des Einzelfalles bewusst war (vgl. auch Senat NJW 2007, 617 ff. = StV 2007, 149 f. [OLG Karlsruhe 20.12.2006 - 1 AK 46/06] ; KG NJW 2006, 3507 ff. [KG Berlin 14.08.2006 - (4) Ausl.A. 378/06 (149/06)] ; OLG Stuttgart NJW 2007, 1702 ff. [OLG Stuttgart 06.03.2007 - 3 Ausl 52/06] ; BT-Drucks. 16/1024 S. 11 ff, 13).
  • OLG Karlsruhe, 11.05.2007 - 1 AK 3/07

    D (A), Auslieferung, Niederlande, Ermessen, Generalstaatsanwaltschaft,

    Nach der Rechtsprechung des Senates ist auch unter Berücksichtigung des der Bewilligungsbehörde eingeräumten weiten Ermessens insoweit erforderlich, dass die nach § 79 Abs. 2 Satz 2 IRG zu begründende Vorabentscheidung dem Oberlandesgericht die gebotene Überprüfung ermöglicht, ob die Bewilligungsbehörde die tatbestandlichen Voraussetzungen des § 83b IRG zutreffend beurteilt hat und sich bei Vorliegen von Bewilligungshindernissen des ihr eingeräumten Ermessens unter Berücksichtigung aller in Betracht kommender Umstände des Einzelfalles bewusst war (Senat NJW 2007, 617 ff. = StV 2007, 149 f.; vgl. auch KG NJW 2006, 3507; OLG Stuttgart, Beschluss vom 6.3.2007, 3 Ausl. 52/06; BT-Drucks. 16/1024 S. 11 ff, 13).
  • OLG Karlsruhe, 20.12.2006 - 1 AK 46/06

    Auslieferung eines deutschen Staatsangehörigen aufgrund eines Europäischen

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  • OLG Karlsruhe, 14.03.2016 - 1 AK 109/15

    Auslieferung zur Strafvollstreckung nach Polen: Verletzung rechtlichen Gehörs

    Die wesentlichen Gesichtspunkte müssen ausdrücklich bedacht und die in dem Bescheid aufgeführten und erkannten Gesichtspunkten einander abwägend gegenübergestellt werden (Senat NJW 2007, 617; NStZ-RR 2008, 376; Beschluss vom 13.05.2014, 1 AK 48/14; vgl. auch KG NJW 2006, 3507; OLG Stuttgart NJW 2007, 1702; OLG Hamm NStZ-RR 2010, 209).
  • OLG Dresden, 20.06.2008 - Ausl 51/08

    Bewilligungshindernis

  • OLG Karlsruhe, 13.03.2007 - 1 AK 28/06

    D (A), Auslieferung, Unionsbürger, Europäischer Haftbefehl, Vorabentscheidung,

  • KG, 21.09.2020 - 4 Ws 101/19

    Vorlage an den BGH zur europäischen Ermittlungsanordnung: Antragsberechtigung des

  • OLG Karlsruhe, 02.06.2014 - 1 AK 3/14

    Auslieferung zur Strafvollstreckung: Bewilligungsentscheidung zur Auslieferung

  • OLG Bremen, 11.09.2013 - 2 AuslA 4/13

    Überprüfung von Bewilligungshindernissen im Auslieferungsverfahren

  • OLG Celle, 21.10.2010 - 1 Ausl 33/10

    Vorrang der Invollzugsetzung einer Auslieferungshaftbefehls vor Erlass eines

  • OLG Celle, 18.03.2015 - 1 Ausl 6/15

    Prüfung der Bedingung der Rücküberstellung zur Strafvollstreckung bei

  • OLG Celle, 10.09.2012 - 1 Ausl 26/12

    Anforderungen an die Bewilligungsentscheidung zur Auslieferung eines polnischen

  • OLG Karlsruhe, 14.09.2009 - 1 AK 43/09

    Absehen von Rücküberstellungsvorbehalt wegen Erschleichung des Aufenthaltsrechts

  • OLG Saarbrücken, 04.06.2014 - Ausl 60/13

    Auslieferung zur Strafverfolgung: Erfordernis einer Vorabentscheidung der

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