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   OLG Koblenz, 12.10.2006 - 4 SmA 21/06   

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https://dejure.org/2006,3541
OLG Koblenz, 12.10.2006 - 4 SmA 21/06 (https://dejure.org/2006,3541)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 12.10.2006 - 4 SmA 21/06 (https://dejure.org/2006,3541)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 12. Oktober 2006 - 4 SmA 21/06 (https://dejure.org/2006,3541)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • nomos.de PDF, S. 34

    Gerichtsstand, Anlagen des grauen Kapitalmarktes

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Örtliche Gerichtszuständigkeit für Klagen auf Ersatz eines aufgrund falscher, irreführender oder unterlassener öffentlicher Kapitalmarktinformationen verursachten Schadens; Voraussetzungen der gerichtlichen Bestimmung der örtlichen Gerichtszuständigkeit nach § 36 Abs. 1 ...

  • Judicialis

    ZPO § 32b

  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 32b
    Ausschließlicher Gerichtsstand des § 32b ZPO erstreckt sich auch auf grauen Kapitalmarkt und vertragliche Schadensersatzansprüche

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Verfahrensgang

  • LG Koblenz - 3 O 107/06
  • OLG Koblenz, 12.10.2006 - 4 SmA 21/06

Papierfundstellen

  • NJW 2006, 3723
  • NZG 2006, 902
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 05.02.1987 - I ARZ 703/86

    Kosten des Gerichtsstandsbestimmungsverfahrens

    Auszug aus OLG Koblenz, 12.10.2006 - 4 SmA 21/06
    Zwar gilt das Verfahren nach § 37 ZPO, das mit der Bestimmung des zuständigen Gerichts endet, als Teil des Hauptsacheverfahrens, sodass auch die Kosten des Bestimmungsverfahrens Kosten der Hauptsache sind, die entsprechend der Kostenentscheidung in der Hauptsache zu erstatten sind (vgl. BGH, NJW-RR 1987, 757; OLGZweibrücken, JurBüro 1985, 925; Zöller/Herget, ZPO 25. Aufl. § 91 Rdn. 9).

    Wurde wie hier der Antrag auf Bestimmung des zuständigen Gerichts abgelehnt, so kann ein etwaiges gegen den Antragsgegner gerichtetes Klageverfahren nicht als Hauptsache zu dem ohne Bestimmung des zuständigen Gerichts abgeschlossenen Verfahren nach § 37 ZPO angesehen werden (BGH, NJW-RR 1987, 757; BayObLG, NJW-RR 2000, 141).

  • BayObLG, 23.02.1999 - 1Z BR 25/99

    Kosten des Gerichtsstandsbestimmungsverfahrens

    Auszug aus OLG Koblenz, 12.10.2006 - 4 SmA 21/06
    Wurde wie hier der Antrag auf Bestimmung des zuständigen Gerichts abgelehnt, so kann ein etwaiges gegen den Antragsgegner gerichtetes Klageverfahren nicht als Hauptsache zu dem ohne Bestimmung des zuständigen Gerichts abgeschlossenen Verfahren nach § 37 ZPO angesehen werden (BGH, NJW-RR 1987, 757; BayObLG, NJW-RR 2000, 141).
  • OLG München, 27.07.2006 - 31 AR 70/06

    Gerichtsstand für Schadensersatzklagen bei Vermögensanlagen des grauen

    Auszug aus OLG Koblenz, 12.10.2006 - 4 SmA 21/06
    b) Der Anwendbarkeit des § 32b ZPO steht nicht entgegen, dass die von den Klägern gezeichneten Beteiligungen an den beiden Medienfonds solche des damals noch nicht geregelten grauen Kapitalmarkts sind (anders: OLG München, Beschluss vom 27.07.2006 - 31 AR 70/06, Leitsatz und Gründe in ZIP 2006, 1799; Leitsatz in DB 2006, 1728, Volltext in Juris).
  • OLG Nürnberg, 07.08.2006 - 3 AR 1681/06

    Zum Anwendungsbereich des § 32b Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 ZPO (Gerichtsstand für Klagen

    Auszug aus OLG Koblenz, 12.10.2006 - 4 SmA 21/06
    Eine Beschränkung des Anwendungsbereichs des § 32b ZPO auf Schadensersatzansprüche aus unerlaubter Handlung und ein Ausschluss vertraglicher Schadensersatzansprüche finden weder im Wortlaut des Gesetzes noch in der Gesetzesbegründung eine Stütze (ebenso OLG Nürnberg, Beschluss vom 7.8.2006, 3 AR 1681/06).
  • BGH, 06.06.2018 - X ARZ 303/18

    Gerichtsstandsbestimmungsverfahren: Verkäufer und Hersteller eines Fahrzeugs als

    Die auf die Wendung "bei der Bestimmung" verweisende Auffassung, dass eine Vorlage in solchen Fällen nicht in Betracht komme (OLG Koblenz, NJW 2006, 3723, 3724 zu dem Erfordernis des fehlenden gemeinsamen Gerichtsstands), entspricht nicht der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (s. nur BGH, Beschluss vom 23. Februar 2011 - X ARZ 388/10, NJW-RR 2011, 929).
  • BGH, 07.02.2007 - X ARZ 423/06

    Gemeinsamer Gerichtsstand wegen Bezugnahme auf öffentliche

    Damit würde es u.a. von einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Koblenz (NJW 2006, 3723) abweichen, das beide Fragen anders beurteilt hat.
  • OLG Hamburg, 26.06.2019 - 11 AR 2/19

    Gerichtsstandsbestimmungsverfahren: Gerichtsstand für die Schadensersatzklage des

    Ein Gerichtsstandsbestimmungsverfahren ist bereits dann dem Bundesgerichtshof zur Entscheidung vorzulegen, wenn die Divergenz in der Hinsicht besteht, ob ein Bestimmungsverfahren überhaupt durchzuführen oder aber der Antrag schon mangels Vorliegens der Voraussetzungen für die Bestimmung des zuständigen Gerichts zurückzuweisen ist (entgegen OLG Koblenz, Beschluss vom 12. Oktober 2006, 4 SmA 21/06, NJW 2006, 3723 f., juris Rn. 19).(Rn.7).

    Nach Auffassung des Senats - und insoweit entgegen der Auffassung des Oberlandesgerichts Koblenz (Beschl. v. 12. Oktober 2006 - 4 SmA 21/06 -, NJW 2006, 3723 f., juris Rn. 19) - ist diese Voraussetzung allerdings auch schon dann erfüllt, wenn die Divergenz in der Hinsicht besteht, ob ein Bestimmungsverfahren überhaupt durchzuführen oder aber der Antrag schon mangels Vorliegens der Voraussetzungen für die Bestimmung des zuständigen Gerichts zurückzuweisen ist (so auch Stein/Jonas/ Roth , ZPO, 23. Aufl. 2014, § 36 Rn. 18 [Fn. 122]).

  • OLG München, 10.11.2006 - 31 AR 114/06

    Zuständigkeitsbestimmung durch Oberlandesgericht - Verweisung bei Unzuständigkeit

    An der Vornahme der Bestimmung sieht er sich jedoch durch die Entscheidungen der Oberlandesgerichte Nürnberg (vom 7.8.2006, 3 AR 1681/06 = BB 2006, 2212) und Koblenz (vom 12.10.2006, 4 SmA 21/06) gehindert, die in vergleichbaren Fällen die Bestimmung mit der Begründung abgelehnt haben, für alle Klagen gegen die als Streitgenossen in Anspruch genommenen Beklagten sei der ausschließliche Gerichtsstand nach § 32b Abs. 1 Nr. 1 ZPO begründet.
  • OLG Düsseldorf, 08.09.2006 - 5 Sa 88/06

    Zur Gerichtsstandsbestimmung durch höheres Gericht bei besonderem Gerichtsstand

    Sie ist ferner in einem Hinweis des Oberlandesgerichts Koblenz vom 28.6.2006 (4 SmA 21/06) geäußert worden.
  • OLG Koblenz, 24.06.2008 - 4 SmA 22/08

    Bestimmung des örtlich zuständigen Gerichts: Schadenersatzklage wegen Verletzung

    Der Senat folgt dem Bundesgerichtshof und gibt seine gegenteilige Auffassung hiermit ausdrücklich auf (OLG Koblenz NJW 2006, 3723 = OLGR 2007, 138).
  • OLG Hamburg, 13.10.2006 - 13 AR 32/06

    Gerichtsstand für Klagen gegen Anlagevermittler; Voraussetzungen eines

    Im Rahmen der individuellen Anlageberatung getätigte Informationen des Vermittlers sind deshalb auch dann keine öffentlichen Informationen im Sinne des § 32b ZPO, wenn sie in einer Vielzahl von Einzelfällen gleichlautend erteilt werden (a.A. OLG Koblenz in einem unter dem Az. 4 SmA 21/06 ergangenen Hinweis vom 28.6.2006).
  • OLG Naumburg, 22.04.2013 - 1 AR 15/13

    Prozesskostenhilfeverfahren: Zuständigkeitsbestimmung bei negativem

    § 32b Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 ZPO a.F. setzte bis zum 1. November 2012 weder verklagte Emittenten oder Anbieter noch das Heranziehen besonderer Anspruchsgrundlagen voraus (BT-Drs. 15/5091 S. 17, 33 f.; BGH NZG 2007, 351, 352; OLG Koblenz NZG 2006, 902, 903; OLG München NJW-RR 2007, 1644, 1645; Beschluss vom 11. November 2011, 34 AR 277/11 - zitiert in juris Rdn. 7; OLG Brandenburg, Beschluss vom 28. Juni 2011, 1 AR 35/11 - zitiert in juris Rdn. 12 m.w.N.).
  • OLG Hamburg, 13.10.2006 - 13 AR 34/06

    Möglichkeit einer Anwendung des Bestimmungsverfahrens gemäß § 36 Abs. 1 Nr. 3

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  • OLG Nürnberg, 07.08.2006 - 3 AR 1681/06
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