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   BGH, 09.11.2005 - 1 StR 447/05   

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https://dejure.org/2005,1022
BGH, 09.11.2005 - 1 StR 447/05 (https://dejure.org/2005,1022)
BGH, Entscheidung vom 09.11.2005 - 1 StR 447/05 (https://dejure.org/2005,1022)
BGH, Entscheidung vom 09. November 2005 - 1 StR 447/05 (https://dejure.org/2005,1022)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • HRR Strafrecht

    Art. 2 Abs. 1 GG i.V.m. Art. 20 Abs. 3 GG; Art. 6 Abs. 1, Abs. 3 lit. c EMRK; § 136 Abs. 1 Satz 2 StPO; § 163a Abs. 4 Satz 2 StPO
    Widerspruchslösung: Bindung an den unterlassenen oder verspäteten Widerspruch bei der Verletzung von Belehrungspflichten nach dem Grundsatz des fairen Verfahrens nach Zurückverweisung der Sache (Rügepräklusion; Prozessverantwortung des Verteidigers und unzureichende ...

  • lexetius.com

    StPO §§ 136 Abs. 1 Satz 2, 163a Abs. 4 Satz 2; Art. 20 Abs. 3 i. V. m. Art. 2 Abs. 1 GG

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • verkehrslexikon.de

    Keine Rüge der Verletzung des fair Trial im Strafverfahren mehr nach Zurückverweisung

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Zurückverweisung: Nachholung des Widerspruchs; Übersetzung der Beschuldigtenvernehmung durch einen Dolmetscher; Revision der Staatsanwaltschaft; Verurteilung wegen Mordes in der Begehungsform der Heimtücke; Bindungswirkung an eine getroffene Entscheidung

  • Judicialis

    StPO § 136 Abs. 1 Satz 2; ; StPO § 163a Abs. 4 Satz 2; ; GG Art. 20 Abs. 3; ; GG Art. 2 Abs. 1

  • ra.de
  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Zur Verwertung verfahrensfehlerhaft gewonnener Beweise

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Widerspruch gegen die Verwertbarkeit eines Beweismittels erst nach Aufhebung und Zurückverweisung in der Revision

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • IWW (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)

    Beweisverwertungsverbot - Nachholung des Widerspruchs

Besprechungen u.ä. (3)

  • IWW (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)

    Beweisverwertungsverbot - Nachholung des Widerspruchs

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Revision - BGH zur Nachholung des Widerspruchs

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Verwertung von Angaben des Beschuldigten trotz fehlerhafter Belehrung; Rügepräklusion bei nicht rechtzeitigem Widerspruch

Papierfundstellen

  • BGHSt 50, 272
  • NJW 2006, 707
  • NStZ 2006, 348
  • StV 2006, 396
  • Rpfleger 2006, 286
 
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Wird zitiert von ... (23)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 27.02.1992 - 5 StR 190/91

    nemo tenetur se ipsum accusare

    Auszug aus BGH, 09.11.2005 - 1 StR 447/05
    Generell ist der Verwertung einer Aussage, die unter Verstoß gegen die Verfahrensgrundsätze der §§ 136 Abs. 1 Satz 2, 163a Abs. 4 Satz 2 StPO (Schweigerecht sowie Recht zur Verteidigerkonsultation) oder sonstige Belehrungspflichten aus dem Grundsatz des fairen Verfahren nach Art. 20 Abs. 3 i.V.m. Art. 2 Abs. 1 GG im Ermittlungsverfahren erlangt worden ist, bis zu dem in § 257 StPO genannten Zeitpunkt zu widersprechen (vgl. zur Widerspruchslösung BGHSt 38, 214; 42, 15, 22; BGH NStZ 1997, 502).

    Es entspricht der besonderen Verantwortung eines Verteidigers und seiner Fähigkeit, Mängel beim Zustandekommen einer Einlassung im Ermittlungsverfahren aufzudecken und zu erkennen, ob die Berufung auf ein etwa daraus resultierendes Verwertungsverbot einer sinnvollen Verteidigung dient (vgl. BGHSt 38, 214, 226).

  • BGH, 17.06.1997 - 4 StR 243/97

    Verwertungsverbot durch Verstoß gegen den Grundsatz des fairen Verfahrens -

    Auszug aus BGH, 09.11.2005 - 1 StR 447/05
    Grundsätzlich ist dem Beschuldigten vor seiner polizeilichen Vernehmung mitzuteilen, dass ihm bereits ein Verteidiger bestellt worden ist (BGH NStZ 1997, 502).

    Generell ist der Verwertung einer Aussage, die unter Verstoß gegen die Verfahrensgrundsätze der §§ 136 Abs. 1 Satz 2, 163a Abs. 4 Satz 2 StPO (Schweigerecht sowie Recht zur Verteidigerkonsultation) oder sonstige Belehrungspflichten aus dem Grundsatz des fairen Verfahren nach Art. 20 Abs. 3 i.V.m. Art. 2 Abs. 1 GG im Ermittlungsverfahren erlangt worden ist, bis zu dem in § 257 StPO genannten Zeitpunkt zu widersprechen (vgl. zur Widerspruchslösung BGHSt 38, 214; 42, 15, 22; BGH NStZ 1997, 502).

  • BGH, 22.02.1978 - 2 StR 334/77

    Auswirkungen der Beeinflussung der Aussage eines Beschuldigten/Zeugen durch

    Auszug aus BGH, 09.11.2005 - 1 StR 447/05
    Das Unterlassen des Hinweises im Ermittlungsverfahren ist dadurch jedenfalls geheilt (BGHSt 22, 129; 27, 355, 359).
  • OLG Celle, 29.08.1996 - 2 Ss 144/96
    Auszug aus BGH, 09.11.2005 - 1 StR 447/05
    Die Frage, ob der unterlassene oder verspätete Widerspruch in der ersten Hauptverhandlung nach Zurückverweisung der Sache durch das Revisionsgericht in der neuen Hauptverhandlung nicht mehr geltend gemacht werden kann (so BayObLG NStZ 1997, 99; OLG Celle StV 1997, 68; OLG Oldenburg StV 1996, 416; Meyer-Goßner, StPO 48. Aufl. § 136 Rdn. 25; Boujong in KK StPO 5. Aufl. § 136 Rdn. 28; ebenso für das Berufungsverfahren OLG Stuttgart NStZ 1997, 405), ist, soweit ersichtlich, durch den Bundesgerichtshof noch nicht entschieden.
  • BayObLG, 19.07.1996 - 1St RR 71/96
    Auszug aus BGH, 09.11.2005 - 1 StR 447/05
    Die Frage, ob der unterlassene oder verspätete Widerspruch in der ersten Hauptverhandlung nach Zurückverweisung der Sache durch das Revisionsgericht in der neuen Hauptverhandlung nicht mehr geltend gemacht werden kann (so BayObLG NStZ 1997, 99; OLG Celle StV 1997, 68; OLG Oldenburg StV 1996, 416; Meyer-Goßner, StPO 48. Aufl. § 136 Rdn. 25; Boujong in KK StPO 5. Aufl. § 136 Rdn. 28; ebenso für das Berufungsverfahren OLG Stuttgart NStZ 1997, 405), ist, soweit ersichtlich, durch den Bundesgerichtshof noch nicht entschieden.
  • BGH, 30.04.1968 - 1 StR 625/67

    Beweisverwertungsverbot wegen unterlassener Belehrung des Beschuldigten über sein

    Auszug aus BGH, 09.11.2005 - 1 StR 447/05
    Das Unterlassen des Hinweises im Ermittlungsverfahren ist dadurch jedenfalls geheilt (BGHSt 22, 129; 27, 355, 359).
  • BGH, 12.01.1996 - 5 StR 756/94

    Recht auf Hinzuziehung eines Verteidigers bei der Beschuldigtenvernehmung

    Auszug aus BGH, 09.11.2005 - 1 StR 447/05
    Generell ist der Verwertung einer Aussage, die unter Verstoß gegen die Verfahrensgrundsätze der §§ 136 Abs. 1 Satz 2, 163a Abs. 4 Satz 2 StPO (Schweigerecht sowie Recht zur Verteidigerkonsultation) oder sonstige Belehrungspflichten aus dem Grundsatz des fairen Verfahren nach Art. 20 Abs. 3 i.V.m. Art. 2 Abs. 1 GG im Ermittlungsverfahren erlangt worden ist, bis zu dem in § 257 StPO genannten Zeitpunkt zu widersprechen (vgl. zur Widerspruchslösung BGHSt 38, 214; 42, 15, 22; BGH NStZ 1997, 502).
  • OLG Oldenburg, 23.10.1995 - Ss 331/95

    Befragung einreisender Personen im Rahmen der Zollkontrolle; Charakter einer

    Auszug aus BGH, 09.11.2005 - 1 StR 447/05
    Die Frage, ob der unterlassene oder verspätete Widerspruch in der ersten Hauptverhandlung nach Zurückverweisung der Sache durch das Revisionsgericht in der neuen Hauptverhandlung nicht mehr geltend gemacht werden kann (so BayObLG NStZ 1997, 99; OLG Celle StV 1997, 68; OLG Oldenburg StV 1996, 416; Meyer-Goßner, StPO 48. Aufl. § 136 Rdn. 25; Boujong in KK StPO 5. Aufl. § 136 Rdn. 28; ebenso für das Berufungsverfahren OLG Stuttgart NStZ 1997, 405), ist, soweit ersichtlich, durch den Bundesgerichtshof noch nicht entschieden.
  • OLG Stuttgart, 04.03.1997 - 4 Ss 1/97

    Zeitpunkt der Belehrungspflicht bei Polizeikontrolle - kein Verwertungsverbot bei

    Auszug aus BGH, 09.11.2005 - 1 StR 447/05
    Die Frage, ob der unterlassene oder verspätete Widerspruch in der ersten Hauptverhandlung nach Zurückverweisung der Sache durch das Revisionsgericht in der neuen Hauptverhandlung nicht mehr geltend gemacht werden kann (so BayObLG NStZ 1997, 99; OLG Celle StV 1997, 68; OLG Oldenburg StV 1996, 416; Meyer-Goßner, StPO 48. Aufl. § 136 Rdn. 25; Boujong in KK StPO 5. Aufl. § 136 Rdn. 28; ebenso für das Berufungsverfahren OLG Stuttgart NStZ 1997, 405), ist, soweit ersichtlich, durch den Bundesgerichtshof noch nicht entschieden.
  • BGH, 29.01.2003 - 5 StR 475/02

    Unzulässigkeit einer Verfahrensrüge hinsichtlich des Verschweigens der Meldung

    Auszug aus BGH, 09.11.2005 - 1 StR 447/05
    Der Angeklagte kann sich hier auf einen Verstoß gegen Grundsätze des fairen Verfahrens schon deshalb nicht berufen, weil er in der ersten Hauptverhandlung über seinen Instanzverteidiger, der noch im Ermittlungsverfahren Widerspruch erhoben hatte, die Angaben aus der Beschuldigtenvernehmung im Kern bestätigen ließ und das Tatgeschehen erneut in Anwesenheit eines Dolmetschers einräumte (vgl. BGH, Beschluss vom 29. Januar 2003 - 5 StR 475/02).
  • BVerfG, 07.12.2011 - 2 BvR 2500/09

    Verwertungsverbot Wohnraumüberwachung

    Teilweise macht der Bundesgerichtshof ein Beweisverwertungsverbot davon abhängig, dass der Verwertung der betroffenen Information nach ihrer Einführung in die Hauptverhandlung widersprochen wird ("Widerspruchslösung"); ein Angeklagter ohne Verteidiger muss darüber belehrt werden (vgl. BGHSt 38, 214 ; 39, 349 ; 42, 15 ; 50, 272 ; 51, 367 ; 52, 38 ; 52, 110 ; Gössel, in: Löwe- Rosenberg, StPO, Bd. 1, 26. Aufl. 2006, Einl. Abschn. L Rn. 28 ff.).
  • BGH, 09.05.2018 - 5 StR 17/18

    Widerspruchserfordernis bei der Rüge unzulässiger Verwertung von

    Unterlässt es der verteidigte Angeklagte, in der Hauptverhandlung der Beweisverwertung zu widersprechen, führt dies für die Revision zur Rügepräklusion (BGH, Beschluss vom 20. Oktober 2014 - 5 StR 176/14, BGHSt 60, 38, 43 f. mwN; vgl. auch BGH, Beschlüsse vom 27. September 2016 - 4 StR 263/16, und vom 9. November 2005 - 1 StR 447/05, BGHSt 50, 272).
  • BGH, 01.12.2016 - 3 StR 230/16

    Wiederaufnahme der Klage auf Grund neuer Tatsachen oder Beweismittel (Nova;

    aa) Bei dieser Prüfung hat ein mögliches Beweisverwertungsverbot nicht schon deswegen außer Betracht zu bleiben, weil - so Formulierungen in einigen Entscheidungen des Bundesgerichtshofs (vgl. Urteile vom 28. Oktober 1986 - 1 StR 507/86, NStZ 1987, 132, 133; vom 12. Januar 1996 - 5 StR 756/94, BGHSt 42, 15, 22; vom 19. März 1996 - 1 StR 497/95, NJW 1996, 2239, 2241 [insoweit in BGHSt 42, 86 nicht abgedruckt]; ähnlich Beschluss vom 11. Juli 2008 - 5 StR 202/08, NStZ 2008, 643; s. andererseits - "Rügepräklusion" infolge Nichtausübung eines "prozessualen Gestaltungsrechts" - Beschlüsse vom 9. November 2005 - 1 StR 447/05, NJW 2006, 707; vom 20. Oktober 2014 - 5 StR 176/14, BGHSt 60, 38, 43 f.; vom 27. September 2016 - 4 StR 263/16, juris) - bereits dessen Entstehung von einem hierauf bezogenen rechtzeitigen Widerspruch des Angeklagten in der Hauptverhandlung abhängig wäre.
  • BGH, 11.09.2007 - 1 StR 273/07

    Recht auf ein faires Verfahren (Recht auf konsularischen Beistand: Belehrung bei

    a) Generell gilt, dass Angaben des Angeklagten, die im Ermittlungsverfahren unter Verstoß gegen die Verfahrensgrundsätze des § 136 Abs. 1 Satz 2 StPO (Schweigerecht sowie Recht zur Verteidigerkonsultation) oder sonstige Belehrungspflichten aus dem Grundsatz des fairen Verfahrens nach Art. 20 Abs. 3 in Verbindung mit Art. 2 Abs. 1 GG erlangt wurden, gleichwohl verwertet werden können, wenn der (verteidigte) Angeklagte nicht bis zu dem in § 257 StPO genannten Zeitpunkt widersprochen hat (BGHSt 50, 272, 274; zur Widerspruchslösung vgl. BGHSt 38, 214; 39, 349, 352; 42, 15, 22 f.; BGH NJW 1997, 2893; NStZ 1997, 502; Gössel in Löwe/Rosenberg, StPO 26. Aufl. Einl. Abschn. L Rdn. 28 f.).
  • LG Paderborn, 22.08.2016 - 1 KLs 3/16

    Der Junge, der seinen besten Freund erschlug

    Vielmehr ist insoweit nach der Rechtsprechung des BGH ein endgültiger Rechtsverlust eingetreten, da der Angeklagte sein Widerspruchsrecht im ersten Rechtszug nicht innerhalb der insoweit maßgeblichen Frist ausgeübt hat (vgl. BGH vom 09.11.2005, 1 StR 447/05, zitiert nach Juris), was sich aus den diesbezüglichen Ausführungen des BGH im Urteil vom 03.12.2015, 4 StR 223/15, S. 11 f. ergibt.
  • OLG Bamberg, 22.03.2011 - 3 Ss 14/11

    Beweisverwertungsverbot wegen Verstoßes gegen den Richtervorbehalt: Anordnung

    Denn durch den unterlassenen - weder nach einer Verfahrensaussetzung oder in der Berufungsinstanz (auch bei einem Freispruch in erster oder zweiter Instanz) oder nach einer Urteilsaufhebung und Zurückverweisung durch das Revisionsgericht nachholbaren - und ebenso wie die Zustimmung zur Blutentnahme der Dispositionsfreiheit des Angeklagten unterliegenden Widerspruch in der erstinstanzlichen Hauptverhandlung könnte eine dauerhafte Umgestaltung der prozessualen Rechtslage eingetreten sein, so dass es dem Senat auch von Amts wegen verwehrt wäre, von einem Beweisverwertungsverbot ausgehen (vgl. in diesem Sinne zuletzt - u.a. unter Hinweis auf BGHSt 50, 272/274 f.; OLG Celle NZV 2011, 48 f.; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 08.03.2010 - 2 Ss 18/10, bei Juris und OLG Stuttgart NStZ 1997, 405 f. - dezidiert insbesondere OLG Frankfurt, Beschluss vom 08.11.2010 - 3 Ss 285/10 = NStZ-RR 2011, 46 ff. m. krit. Anm. Kudlich HRRS 2011, 114 ff.; zur sog. 'Widerspruchslösung' vgl. im Übrigen u.a. BGHSt 38, 214/225 f.; 42, 15/22; 51, 1/2 ff.; BGH NJW 2007, 2269/2273 f.; OLG Hamm NJW 2009, 242; OLG Celle StraFo 2009, 330 f.; OLG Rostock VRS 119, Nr. 10; OLG Hamm, Beschlüsse vom 25.08.2008 - 3 Ss 318/08 = NJW 2009, 242 ff.; vom 22.12.2009 - 3 Ss 497/09 = NStZ-RR 2010, 148 f. und vom 25.10.2010 - 3 RVs 85/10 = NJW 2011, 469 ff. sowie OLG Frankfurt, Beschluss vom 26.08.2010 - 3 Ss 147/10 = NStZ-RR 2011, 45 f.).
  • OLG Bremen, 31.10.2011 - 2 SsRs 28/11

    Abgabe von Alkohol an Jugendliche; Testkauf durch von der Polizei angeleitete

    Denn für das Strafverfahren ist anerkannt, dass Angaben eines Angeklagten, die von ihm im Ermittlungsverfahren unter Verstoß gegen die Verfahrensgrundsätze des § 136 Abs. 1 S. 2 StPO erlangt wurden, gleichwohl verwertet werden können, wenn der (verteidigte) Angeklagte nicht bis zu dem in § 257 StPO genannten Zeitpunkt widersprochen hat (BGH, aaO; BGHSt 50, 272, 274; BGHSt 39, 349, 352; NJW 1997, 3587, 3588).
  • OLG Frankfurt, 26.08.2010 - 3 Ss 147/10

    Beweisverwertungsverbot wegen Verstoßes gegen den Richtervorbehalt:

    4 Ein solcher Widerspruch des verteidigten Angeklagten ist dabei bereits in der Hauptverhandlung vor dem Amtsgericht und dabei (spätestens) in dem in § 257 III StPO genannten Zeitpunkt zu erheben und kann nicht etwa im Berufungsverfahren nachgeholt werden (OLG Stuttgart, NStZ 1997, 405; OLG Hamburg und OLG Hamm - jew. aaO; vgl. auch BGHSt 50, 272 = NStZ 2006, 348 = StV 2006, 396).

    Zum anderen hat der BGH (NStZ 1997, 502 = StV 1997, 511, vgl. auch BGHSt 50, 271 = NStZ 2006, 348 = StV 2006, 396) ausdrücklich ausgesprochen, dass ein im Ermittlungsverfahren erklärter Widerspruch dessen Erhebung in der Hauptverhandlung nicht entbehrlich mache.

    Ferner steht die Geltendmachung des Verwertungsverbotes beim verteidigten Angeklagten in der besonderen Verantwortung des Verteidigers und seiner Fähigkeit, etwaige Verfahrensmängel bei der Blutentnahme, deren juristische Konsequenzen und deren Auswirkungen auf die Frage zu erkennen, mit welchen Mitteln der Angeklagte am sinnvollsten zu verteidigen ist (vgl. BGHSt 50, 271 = NStZ 2006, 348 = StV 2006, 396).

    Denn der BGH hat in seiner Entscheidung vom 09.11.2005 (BGHSt 50, 271 = NStZ 2006, 348 = StV 2006, 396) einerseits ausgeführt, der in der ersten Hauptverhandlung unterlassene Widerspruch sei als Prozesserklärung nicht auf bestimmte Verfahrensabschnitte beschränkt und entfalte deshalb auch Wirkung i.S. eines Ausschlusses der Geltendmachung des Verwertungsverbots nach Aufhebung und Zurückverweisung der Sache, dabei aber in der Sachverhaltsschilderung ausdrücklich darauf hingewiesen, dass vor der Hauptverhandlung (im Ermittlungsverfahren) das Beweisverwertungsverbot ausdrücklich geltend gemacht wurde.

  • OLG Hamburg, 04.02.2008 - 2-81/07

    Darstellungsanforderungen an die Verfahrensrüge einer Blutentnahme durch einen

    Ein solcher Widerspruch wäre bereits in erster Instanz vor dem Amtsgericht bis zu dem in § 257 StPO genannten Zeitpunkt zu erheben gewesen (vgl. nur BGHSt 50, 272; OLG Stuttgart NStZ 1997, 405).
  • BVerwG, 06.08.2009 - 2 B 45.09

    Protokollierung der Zeugenaussagen; Protokollberichtigung; rechtliches Gehör;

    Dies gilt auch für die Beweiserhebung und -verwertung in einer weiteren Tatsacheninstanz (BGH, Beschlüsse vom 27. Februar 1992 - 5 StR 190/91 -, NJW 1992, 1463 ; vom 3. Dezember 2003 - 5 StR 307/03 - NStZ 2004, 389; vom 9. November 2005 - 1 StR 447/05 - NJW 2006, 707 und vom 11. September 2007 - 1 StR 237/07 - NJW 2007, 3587 ).
  • OLG Düsseldorf, 22.02.2022 - 2 RBs 25/22

    PoliScan FM1 als standardisiertes Messverfahren; Kein Beweisverwertungsverbot

  • OLG Frankfurt, 08.11.2010 - 3 Ss 285/10

    Beweisverwertungsverbot: Erforderlichkeit des Widerspruchs gegen die Verwertung

  • OLG Hamm, 25.10.2010 - 3 RVs 85/10

    Verstoß gegen den Richtervorbehalt des § 81a Abs. 2 StPO; Widerspruch gegen die

  • OLG Celle, 11.08.2010 - 32 Ss 101/10

    Verwertbarkeit einer durch einen Polizeibeamten angeordneten Blutentnahme;

  • BGH, 16.09.2013 - 1 StR 264/13

    Darstellungsanforderungen an die Verfahrensrüge (disponible

  • BVerwG, 10.07.2014 - 2 B 54.13

    Widerspruchszeitpunkt für Beweisverwertungsverbot; Begriff der Durchsuchung

  • OLG München, 21.02.2011 - 4St RR 18/11

    Strafverfahren wegen einer Autofahrt unter Drogeneinfluss: Revisionsbegründung

  • OLG Hamm, 22.12.2009 - 3 Ss 497/09

    Anforderungen an die Begründung einer Verfahrensrüge

  • OLG Hamm, 13.10.2009 - 3 Ss 359/09

    Blutprobe Richtervorbehalt Widerspruch Verwertung

  • OLG Koblenz, 01.09.2010 - 2 Ss 148/10

    Revision im Strafverfahren: Rechtzeitigkeit des Widerspruchs gegen die Verwertung

  • OLG Celle, 11.07.2013 - 32 Ss 91/13

    Ausübung des Widerspruchs gegen eine Beweisverwertung; Verspäteter Widerspruch

  • OLG Karlsruhe, 08.03.2010 - 2 (9) Ss 18/10

    Verfahrensrüge: Rechtzeitigkeit des Widerspruchs gegen die Verwertung einer

  • OLG Koblenz, 16.01.2017 - 2 OLG 4 Ss 186/16

    Revision in Strafsachen: Voraussetzungen für die Geltendmachung eines

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