Weitere Entscheidung unten: OLG Celle, 21.12.2005

Rechtsprechung
   BFH, 25.01.2005 - I R 87/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,1309
BFH, 25.01.2005 - I R 87/04 (https://dejure.org/2005,1309)
BFH, Entscheidung vom 25.01.2005 - I R 87/04 (https://dejure.org/2005,1309)
BFH, Entscheidung vom 25. Januar 2005 - I R 87/04 (https://dejure.org/2005,1309)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Judicialis

    FGO § 70 Satz 1; ; GVG § 17 Abs. 1 Satz 1; ; AO 1977 § 20a; ; AO 1977 § 21 Abs. 1 Satz 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bestimmung des zuständigen Finanzgerichts bei Beklagtenwechsel

  • datenbank.nwb.de

    Wechsel des beklagten Finanzamts lässt örtliche Zuständigkeit des Finanzgerichts unberührt S. 23

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Örtliche Zuständigkeit des Finanzgerichts bei Wechsel der Zuständigkeit für die Steuerfestsetzung während eines Klageverfahrens

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 209, 9
  • NJW 2006, 944 (Ls.)
  • NVwZ 2006, 120
  • BB 2005, 1435
  • DB 2005, 1366
  • BStBl II 2005, 575
 
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Wird zitiert von ... (30)Neu Zitiert selbst (7)

  • BFH, 09.11.2004 - V S 21/04

    Bestimmung des zuständigen FG bei Beklagtenwechsel

    Auszug aus BFH, 25.01.2005 - I R 87/04
    Ein Wechsel des Beklagten lässt die örtliche Zuständigkeit des FG unberührt, wenn der neue Beklagte zwar nicht seinen Sitz im Bereich des FG hat, Streitgegenstand jedoch weiterhin die Rechtmäßigkeit des ursprünglich klagebefangenen Verwaltungsakts ist (Abgrenzung zum BFH-Beschluss vom 9. November 2004 V S 21/04, BFHE 207, 511, BStBl II 2005, 101).

    bb) Die sich hieraus ergebende Fortdauer einer einmal begründeten örtlichen Gerichtszuständigkeit besteht allerdings nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) nur, solange der Streitgegenstand des betreffenden Verfahrens unverändert bleibt (BFH-Beschluss vom 9. November 2004 V S 21/04, BStBl II 2005, 101; ebenso Schallmoser in Hübschmann/Hepp/Spitaler, Abgabenordnung-Finanzgerichtsordnung, 10. Aufl., § 70 FGO Rz. 13; Brandis in Tipke/Kruse, Abgabenordnung-Finanzgerichtsordnung, § 70 FGO Rz. 4).

    Der Senat weicht mit dieser Entscheidung nicht von dem Beschluss des V. Senats des BFH in BFHE 207, 511, BStBl II 2005, 101 ab.

  • BFH, 15.12.1971 - I R 5/69

    Vorstandsmitglied - Bezüge - Beherrschende Stellung - Verdeckte

    Auszug aus BFH, 25.01.2005 - I R 87/04
    b) Wird nach Erhebung der Klage statt der ursprünglich beklagten eine andere Finanzbehörde für die Steuerfestsetzung zuständig und beruht dieser Zuständigkeitswechsel auf einem Organisationsakt der Finanzverwaltung, so tritt die zuständig gewordene Behörde an Stelle des bisherigen Beklagten in den anhängigen Rechtsstreit ein (Senatsurteile vom 15. Dezember 1971 I R 5/69, BFHE 104, 524, BStBl II 1972, 438; vom 16. Oktober 2002 I R 17/01, BFHE 200, 521, BStBl II 2003, 631, 632, m.w.N.).
  • BFH, 17.07.1967 - GrS 1/66

    Entscheidung des Großen Senats - Mitwirkung eines Richters - Erkennender Senat -

    Auszug aus BFH, 25.01.2005 - I R 87/04
    Denn Streitgegenstand ist im finanzgerichtlichen Verfahren bei einer Anfechtungsklage gegen einen Steuerbescheid allein die Rechtmäßigkeit des angefochtenen Bescheids (BFH-Beschluss vom 17. Juli 1967 GrS 1/66, BFHE 91, 393, BStBl II 1968, 344; Sunder-Plassmann in Hübschmann/Hepp/Spitaler, a.a.O., Einf.
  • VGH Baden-Württemberg, 30.10.1973 - IV 732/73
    Auszug aus BFH, 25.01.2005 - I R 87/04
    Sie greift nach verbreiteter Ansicht ebenso nicht im Fall einer Klageänderung (Schallmoser in Hübschmann/ Hepp/Spitaler, a.a.O.; übereinstimmend zum verwaltungsgerichtlichen Verfahren Verwaltungsgerichtshof Mannheim, Urteil vom 30. Oktober 1973 IV 732/73, Neue Juristische Wochenschrift 1974, 823).
  • BFH, 16.10.2002 - I R 17/01

    Darlehensgewährung durch Kommanditisten an seine KG

    Auszug aus BFH, 25.01.2005 - I R 87/04
    b) Wird nach Erhebung der Klage statt der ursprünglich beklagten eine andere Finanzbehörde für die Steuerfestsetzung zuständig und beruht dieser Zuständigkeitswechsel auf einem Organisationsakt der Finanzverwaltung, so tritt die zuständig gewordene Behörde an Stelle des bisherigen Beklagten in den anhängigen Rechtsstreit ein (Senatsurteile vom 15. Dezember 1971 I R 5/69, BFHE 104, 524, BStBl II 1972, 438; vom 16. Oktober 2002 I R 17/01, BFHE 200, 521, BStBl II 2003, 631, 632, m.w.N.).
  • BFH, 24.07.1984 - VII R 122/80

    Zulässigkeit einer Klage und einer Klageänderung gem. § 68 FGO nach

    Auszug aus BFH, 25.01.2005 - I R 87/04
    In einer solchen Situation liegt eine Änderung des Streitgegenstands, die die Fortdauer der Gerichtszuständigkeit erlöschen lässt, schon in der Auswechselung des streitbefangenen Bescheids (BFH-Urteil vom 24. Juli 1984 VII R 122/80, BFHE 141, 470, BStBl II 1984, 791, 794; Stöcker in Beermann/Gosch, a.a.O., § 68 FGO Rz. 4).
  • FG Münster, 24.05.2004 - 9 K 5177/99

    Betriebsstättenbegriff nach § 12 S. 2 Nr. 8 lit. c AO und Art. 5 DBA-Portugal;

    Auszug aus BFH, 25.01.2005 - I R 87/04
    Das Urteil des FG ist in Entscheidungen der Finanzgerichte 2004, 1498 abgedruckt.
  • BFH, 03.08.2005 - I R 87/04

    Ständiger Vertreter i.S. des DBA-Portugal

    Während des Klageverfahrens ist der Beklagte und Revisionskläger (das Finanzamt --FA--) für die Besteuerung der Klägerin zuständig geworden, wodurch --zwischen den Beteiligten unstreitig-- ein gesetzlicher Beklagtenwechsel eingetreten ist (vgl. hierzu Zwischenurteil des Senats vom 25. Januar 2005 I R 87/04, BFHE 209, 9, BStBl II 2005, 575).
  • BFH, 19.05.2008 - V B 29/07

    Nichtzulassungsbeschwerde: Geltendmachung von Verfahrensmängeln, sachliche und

    In einem solchen Fall bleibt die durch die Klageerhebung begründete örtliche Zuständigkeit des FG unberührt (BFH-Urteil vom 25. Januar 2005 I R 87/04, BFHE 209, 9, BStBl II 2005, 575; BFH-Beschluss in BFHE 209, 1, BStBl II 2005, 573).

    Gleiches gilt auch im Fall einer zulässigen Klageänderung (BFH-Urteil in BFHE 209, 9, BStBl II 2005, 575).

  • BFH, 02.12.2015 - I R 3/15

    Kein Wechsel des beklagten Finanzamts infolge der Sitzverlegung der klagenden

    Ein gesetzlicher Beteiligtenwechsel findet jedoch statt, wenn der Zuständigkeitswechsel auf einem behördlichen Organisationsakt beruht (Senatsurteil vom 25. Januar 2005 I R 87/04, BFHE 209, 9, BStBl II 2005, 575); in diesem Fall tritt das nunmehr zuständige FA als neuer Beklagter in den anhängigen Rechtsstreit ein.
  • BFH, 29.11.2007 - IV R 73/02

    Aktivierung eines Übernahmeverlustes - Bilanzaufstockung eines nach § 7 Abs. 1

    Damit ist ohne Verfahrensunterbrechung ein gesetzlicher Beklagtenwechsel durch Organisationsakt eingetreten; eine --im Revisionsverfahren grundsätzlich nicht zulässige-- Klageänderung (§ 123 Abs. 1 i.V.m. § 122 Abs. 1 FGO) ist hiermit nicht verbunden (Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 15. Dezember 1971 I R 5/69, BFHE 104, 524, BStBl II 1972, 438; vom 25. Januar 2005 I R 87/04, BFHE 209, 9, BStBl II 2005, 575; Gräber/Ruban, Finanzgerichtsordnung, 6. Aufl., § 122 Rz 3, § 123 Rz 1).
  • BFH, 20.08.2014 - I R 43/12

    Rechtshängigkeit bei Vorauszahlungsbescheid; gesetzlicher Beteiligungswechsel

    Das FG wird im Rahmen seiner fortbestehenden Zuständigkeit (§ 38 Abs. 1, § 70 Satz 1 FGO i.V.m. § 17 Abs. 1 Satz 1 des Gerichtsverfassungsgesetzes, vgl. z.B. Senatsurteil vom 25. Januar 2005 I R 87/04, BFHE 209, 9, BStBl II 2005, 575) nunmehr gegen die bereits vor Klageerhebung sachlich zuständig gewordene Behörde zu entscheiden haben.
  • BFH, 29.06.2015 - III S 12/15

    Bestimmung des zuständigen Finanzgerichts im Verfahren der Aussetzung der

    bb) Nach § 70 Satz 1 FGO i.V.m. § 17 Abs. 1 Satz 1 GVG wird die örtliche Zuständigkeit des FG durch eine nach Rechtshängigkeit eintretende Veränderung der sie begründenden Umstände nicht berührt (sog. perpetuatio fori; vgl. BFH-Urteil vom 25. Januar 2005 I R 87/04, BFHE 209, 9, BStBl II 2005, 575, unter II.2.c aa; Senatsbeschluss vom 26. November 2009 III B 10/08, BFH/NV 2010, 658, Rz 11; Brandis in Tipke/Kruse, a.a.O., § 70 FGO Rz 4).

    dd) Die einmal begründete örtliche Gerichtszuständigkeit besteht allerdings nur fort, solange keine Änderung des Streitgegenstands des betreffenden Verfahrens eintritt (vgl. BFH-Urteil in BFHE 209, 9, BStBl II 2005, 575, unter II.2.c bb; Schallmoser in HHSp, § 70 FGO Rz 13).

  • FG Sachsen, 12.12.2007 - 7 K 760/04

    Änderung der örtlichen Zuständigkeit für eine Klage gegen die Festsetzung von

    Der infolge der Auflösung des Hauptzollamtes eingetretene gesetzliche Beteiligtenwechsel -Beklagter ist das nunmehr zuständige Hauptzollamt - ließ, da hiermit allein noch keine Veränderung des Streitgegenstandes verbunden war, die zunächst bestehende örtliche Zuständigkeit des Sächsischen Finanzgerichts unberührt, § 17 Abs. 1 Satz 1 GVG, § 70 Satz 1 FGO (vgl. BFH, Zwischenurteilvom 25.01.2005 I R 87/04, BStBl II 2005, 575).

    Damit verbunden war eine Änderung des Streitgegenstandes, welche die Fortdauer der örtlichen Zuständigkeit des Sächsischen Finanzgerichts erlöschen ließ (vgl. BFH-Beschluss vom 09.11.2004 V S 21/04, BStBl II 2005, 101; BFH, Zwischenurteilvom 25.01.2005 I R 87/04, BStBl II 2005, 575):.

    b) Der Erlass des gemäß § 68 FGO zum Gegenstand des vorliegenden Klageverfahrens gewordenen Nacherhebungsbescheides durch das zwischenzeitlich zuständig gewordene Hauptzollamt hat, wie oben bereits ausgeführt, eine Änderung des Streitgegenstandes bewirkt mit der Folge, dass die bislang gemäß § 70 Satz 1 FGO, § 17 Abs. 1 Satz 1 GVG fortbestehende örtliche Zuständigkeit des Sächsischen Finanzgerichts erloschen ist (vgl. BFH-Beschluss vom 09.11.2004 V S 21/04, BStBl II 2005, 101; BFH, Zwischenurteilvom 25.01.2005 I R 87/04, BStBl II 2005, 575).

  • FG Düsseldorf, 02.03.2022 - 7 K 1424/18

    Erstattung von Kapitalertragsteuer aufgrund einer möglichen Verletzung der

    Wird nach Erhebung der Klage statt der ursprünglich beklagten eine andere Finanzbehörde für die Steuerfestsetzung zuständig und beruht dieser Zuständigkeitswechsel auf einem Organisationsakt der Finanzverwaltung, so tritt die zuständig gewordene Behörde an Stelle des bisherigen Beklagten in den anhängigen Rechtsstreit ein (vgl. etwa BFH, Urteil vom 25.1.2005 I R 87/04, Bundessteuerblatt (BStBl) II 2005, 575 m.w.N.).

    Dessen örtliche Zuständigkeit ergibt sich jedoch aufgrund des unveränderten Streitgegenstands aus § 17 Abs. 1 Satz 1 des Gerichtsverfassungsgesetzes i.V.m. § 70 Satz 1 der Finanzgerichtsordnung (FGO, vgl. dazu auch BFH, Urteil vom 25.1.2005 I R 87/04, BStBl II 2005, 575).

  • FG Köln, 21.03.2013 - 7 K 845/10

    Formelle Voraussetzungen einer Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

    Wird nach Erhebung der Klage statt des ursprünglich Beklagten eine andere Finanzbehörde für die Steuerfestsetzung zuständig und beruht dieser Zuständigkeitswechsel auf einem Organisationsakt der Finanzverwaltung, so tritt die nunmehr zuständig gewordene Behörde an die Stelle des bisherigen Beklagten in den anhängigen Rechtsstreit ein (vgl. BFH-Urteil vom 25.1.2005 I R 87/04, BFHE 209, 9; BStBl. II 2005, 575 m.w.N.).

    Das Finanzgericht Köln ist zudem für Steuerfälle des Finanzamts K örtlich zuständig (vgl. für den Fall des Wechsels des Gerichtsbezirks auch BFH-Urteil vom 25.1.2005 I R 87/04, BFHE 209, 9; BStBl. II 2005, 575 m.w.N.).

  • BFH, 29.11.2007 - IV R 84/05

    Gewerbeertrag: Aktivierung eines Übernahmeverlustes - Bilanzaufstockung eines

    Damit ist ohne Unterbrechung des Revisionsverfahrens ein gesetzlicher Beklagtenwechsel durch Organisationsakt eingetreten; eine --im Revisionsverfahren grundsätzlich nicht zulässige-- Klageänderung (§ 123 Abs. 1 i.V.m. § 122 Abs. 1 FGO) ist hiermit nicht verbunden (Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 15. Dezember 1971 I R 5/69, BFHE 104, 524, BStBl II 1972, 438, und vom 25. Januar 2005 I R 87/04, BFHE 209, 9, BStBl II 2005, 575; Gräber/Ruban, Finanzgerichtsordnung, 6. Aufl., § 122 Rz 3, § 123 Rz 1).
  • FG Baden-Württemberg, 12.02.2009 - 3 K 268/00

    Zu den Voraussetzungen der Besteuerung von Bauleistungen nach dem Abzugsverfahren

  • BFH, 19.10.2007 - V B 93/07

    Ablehnung des selbständigen Beweisverfahrens; Statthaftigkeit der Beschwerde;

  • BFH, 28.12.2007 - III B 55/07

    Anordnung eines selbständigen Beweisverfahrens - Rechtliches Gehör - Gesetzlicher

  • BFH, 29.01.2014 - XI R 29/13

    Teilweise inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 05. 09. 2013 XI R 26/12 - Örtliche

  • BFH, 19.10.2007 - V B 66/07

    Ablehnung des selbständigen Beweisverfahrens; Wechsel der örtlichen

  • BFH, 11.10.2007 - V B 68/07

    Selbstständiges Beweisverfahren

  • FG Köln, 16.02.2006 - 2 K 2675/04

    Gewährung von Kindergeld b.z.w. eines Kindergeldfreibetrages bei hinreichender

  • BFH, 14.05.2007 - I B 135/06

    Darlegung der Voraussetzungen für die Anordnung eines selbständigen

  • BFH, 27.01.2009 - X S 42/08

    Überprüfung eines Verweisungsbeschlusses - Begründung und Wechsel der örtlichen

  • BFH, 18.10.2007 - I B 56/07

    Selbständiges Beweisverfahren ohne Zustimmung des Prozessgegners; Eintritt eines

  • FG München, 07.05.2007 - 7 K 5254/04

    Besteuerung von aus dem Verkauf von im Ausland (Großbritannien) gelegenem

  • BFH, 18.08.2010 - IX B 36/10

    Örtliche Zuständigkeit des FG bei Zuständigkeitswechsel auf Finanzbehördenebene

  • BFH, 29.01.2008 - I S 36/07

    Voraussetzungen eines gesetzlichen Beklagtenwechsels

  • FG Düsseldorf, 15.06.2005 - 4 K 4122/03

    Mineralölsteuervergütung; Sonderfahrzeug; Gewerbliche Zwecke; Viehtransporter -

  • BFH, 27.01.2009 - X S 43/08

    Bestimmung der örtlichen Zuständigkeit in einem Klageverfahren - Erneute Prüfung

  • BFH, 22.02.2007 - VI S 11/06

    Vertretungszwang

  • FG Köln, 16.02.2006 - 2 K 6686/03

    Gewährung von Kindergeld nach Aushändigung des Abschlusszeugnisses während einer

  • FG Baden-Württemberg, 27.09.2012 - 3 K 3939/11

    Schadstoffarme Trikes unterliegen ab 1. Juli 2010 aufgrund des Wortlauts des 5.

  • FG Hamburg, 03.01.2011 - 3 K 115/10

    Finanzgerichtsordnung: Verweisung des Klageverfahrens nach Änderungsbescheid

  • FG Düsseldorf, 28.09.2021 - 9 K 273/21

    Berücksichtigen des Sohnes als behindertes Kind mit einer Schwerbehinderung für

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Rechtsprechung
   OLG Celle, 21.12.2005 - 17 W 132/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,3986
OLG Celle, 21.12.2005 - 17 W 132/05 (https://dejure.org/2005,3986)
OLG Celle, Entscheidung vom 21.12.2005 - 17 W 132/05 (https://dejure.org/2005,3986)
OLG Celle, Entscheidung vom 21. Dezember 2005 - 17 W 132/05 (https://dejure.org/2005,3986)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Betreuungsrecht: Genehmigungsbedürftigkeit der zwangsweisen Behandlung eines Untergebrachten

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 27 Abs. 1 S. 1 FGG; § 1906 BGB; § 70g Abs. 5 FGG; § 21 Abs. 3 Nds.PsychKG; § 28 Abs. 2 FGG
    Betreuungsrecht als Grundlage für eine Zwangsbehandlung; Erkrankung an einer paranoiden Schizophrenie; Körperliche Gewaltanwendung gegenüber dem eigenen Kind; Befugnis zur Gewaltanwendung für die Zuführung zur Unterbringung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Betreuungsrecht als Grundlage für eine Zwangsbehandlung; Erkrankung an einer paranoiden Schizophrenie; Körperliche Gewaltanwendung gegenüber dem eigenen Kind; Befugnis zur Gewaltanwendung für die Zuführung zur Unterbringung

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Keine Zwangsbehandlung in Unterbringung ( Vorlagebeschluss)

  • Judicialis

    BGB § 1906

  • rechtsportal.de

    BGB § 1906; FGG § 28 Abs. 2
    Zur Zulässigkeit der geschlossenen Unterbringung und Zwangsbehandlung eines Betreuten - Divergenzvorlage an BGH gemäß § 28 Abs. 2 FGG

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Zwangsbehandlung - keine Grundlage im Betreuungsrecht

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2006, 944 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 11.10.2000 - XII ZB 69/00

    Genehmigungsfähigkeit einer Zwangsmedikation

    Auszug aus OLG Celle, 21.12.2005 - 17 W 132/05
    In Anlehnung an die Entscheidung des Bundesgerichtshofs zur ambulanten Zwangsbehandlung (FamRZ 2001, 149) geht der Senat davon aus, dass auch die stationäre Zwangsbehandlung zwingend einer ausdrücklichen gesetzlichen Grundlage bedarf.
  • OLG München, 30.03.2005 - 33 Wx 38/05

    Zulässige Fixierung des einwilligungsunfähigen Betroffenen bei notwendiger

    Auszug aus OLG Celle, 21.12.2005 - 17 W 132/05
    Der Senat hält jedoch die erteilte Genehmigung, den Betroffenen geschlossen unterzubringen und ihn dort gegen seinen Willen zwangsweise zu behandeln, nach den hier allein in Betracht kommenden betreuungsrechtlichen Grundsätzen für rechtlich unzulässig und daher nicht genehmigungsfähig (vgl. auch Entscheidung des Senats 17 W 37/05, BtPrax 2005, 235; anders hingegen OLG München, OLGR 2005, 394; OLG Düsseldorf, 25 Wx 73/03; OLG Schleswig, FamRZ 2002, 984; Roth in Erman, 11.Aufl. Rdnr. 29; Damrau/Zimmermann, Betreuungsrecht 3. Aufl., § 1904, Rdnr. 16).
  • OLG Celle, 10.08.2005 - 17 W 37/05

    Vormundschaftliche Genehmigung der Einwilligung einer Betreuerin in die

    Auszug aus OLG Celle, 21.12.2005 - 17 W 132/05
    Der Senat hält jedoch die erteilte Genehmigung, den Betroffenen geschlossen unterzubringen und ihn dort gegen seinen Willen zwangsweise zu behandeln, nach den hier allein in Betracht kommenden betreuungsrechtlichen Grundsätzen für rechtlich unzulässig und daher nicht genehmigungsfähig (vgl. auch Entscheidung des Senats 17 W 37/05, BtPrax 2005, 235; anders hingegen OLG München, OLGR 2005, 394; OLG Düsseldorf, 25 Wx 73/03; OLG Schleswig, FamRZ 2002, 984; Roth in Erman, 11.Aufl. Rdnr. 29; Damrau/Zimmermann, Betreuungsrecht 3. Aufl., § 1904, Rdnr. 16).
  • OLG Düsseldorf, 24.07.2003 - 25 Wx 73/03
    Auszug aus OLG Celle, 21.12.2005 - 17 W 132/05
    Der Senat hält jedoch die erteilte Genehmigung, den Betroffenen geschlossen unterzubringen und ihn dort gegen seinen Willen zwangsweise zu behandeln, nach den hier allein in Betracht kommenden betreuungsrechtlichen Grundsätzen für rechtlich unzulässig und daher nicht genehmigungsfähig (vgl. auch Entscheidung des Senats 17 W 37/05, BtPrax 2005, 235; anders hingegen OLG München, OLGR 2005, 394; OLG Düsseldorf, 25 Wx 73/03; OLG Schleswig, FamRZ 2002, 984; Roth in Erman, 11.Aufl. Rdnr. 29; Damrau/Zimmermann, Betreuungsrecht 3. Aufl., § 1904, Rdnr. 16).
  • OLG Schleswig, 25.01.2002 - 2 W 17/02

    Zwangsbehandlung bei Magersucht

    Auszug aus OLG Celle, 21.12.2005 - 17 W 132/05
    Der Senat hält jedoch die erteilte Genehmigung, den Betroffenen geschlossen unterzubringen und ihn dort gegen seinen Willen zwangsweise zu behandeln, nach den hier allein in Betracht kommenden betreuungsrechtlichen Grundsätzen für rechtlich unzulässig und daher nicht genehmigungsfähig (vgl. auch Entscheidung des Senats 17 W 37/05, BtPrax 2005, 235; anders hingegen OLG München, OLGR 2005, 394; OLG Düsseldorf, 25 Wx 73/03; OLG Schleswig, FamRZ 2002, 984; Roth in Erman, 11.Aufl. Rdnr. 29; Damrau/Zimmermann, Betreuungsrecht 3. Aufl., § 1904, Rdnr. 16).
  • OLG Hamm, 13.03.2006 - 15 W 53/06

    Verhältnis der Beschwerdebefugnis des Betroffenen zu derjenigen des

    Ob der Betreuer hierfür, soweit die besonderen Voraussetzungen des § 1904 BGB nicht vorliegen, überhaupt einer vormundschaftsgerichtlichen Genehmigung bedarf, insbesondere die erforderliche gesetzliche Grundlage bereits aus § 1906 Abs. 1 Nr. 2 BGB abzuleiten ist, der die Genehmigung einer gegen den Willen des Betroffenen erfolgenden geschlossenen Unterbringung zum Zweck der Heilbehandlung ausdrücklich zulässt, ist nach dem derzeitigen Stand der Rechtsprechung noch nicht abschließend geklärt, vielmehr Gegenstand eines Vorlagebeschlusses an den BGH gem. § 28 Abs. 2 FGG (OLG Celle, Beschl. v. 21.12.2005 - 17 W 132/05, zitiert nach juris).
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