Weitere Entscheidung unten: BGH, 15.12.2005

Rechtsprechung
   BVerfG, 24.08.2005 - 1 BvR 309/03   

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https://dejure.org/2005,855
BVerfG, 24.08.2005 - 1 BvR 309/03 (https://dejure.org/2005,855)
BVerfG, Entscheidung vom 24.08.2005 - 1 BvR 309/03 (https://dejure.org/2005,855)
BVerfG, Entscheidung vom 24. August 2005 - 1 BvR 309/03 (https://dejure.org/2005,855)
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Volltextveröffentlichungen (8)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen Verweigerung von BAföG nach Fachrichtungswechsel

  • nomos.de PDF, S. 5 (Kurzinformation)

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen Verweigerung von BAföG nach Fachrichtungswechsel

  • rechtsanwalt.com (Kurzinformation)

    Keine Einstellung von BAföG-Zahlungen nach Studienplatzwechsel

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    BAföG ist auch nach Fachrichtungswechsel zu gewähren

  • 123recht.net (Pressemeldung, 14.9.2005)

    BaföG-Zahlung zu // Student hatte von Zahn- auf Humanmedizin gewechselt

Sonstiges

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGK 6, 136
  • NJW 2006, 984 (Ls.)
  • NVwZ 2005, 1416
  • FamRZ 2005, 1895
 
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Wird zitiert von ... (34)Neu Zitiert selbst (14)

  • BVerwG, 26.09.2002 - 5 C 15.01

    Anrechnung von Studienleistungen bei Fachrichtungswechsel aus wichtigem Grund;

    Auszug aus BVerfG, 24.08.2005 - 1 BvR 309/03
    In dem Verfahren über die Verfassungsbeschwerde des Herrn O ... - Bevollmächtigter: Rechtsanwalt Winfried Förster, Wörthstraße 58, 46045 Oberhausen - gegen das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 26. September 2002 - BVerwG 5 C 15.01 - hat die 3. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts durch den Präsidenten Papier und die Richter Steiner, Gaier gemäß § 93 b in Verbindung mit § 93 a und § 93 c BVerfGG in der Fassung der Bekanntmachung vom 11. August 1993 (BGBl I S. 1473) am 24. August 2005 einstimmig beschlossen:.

    Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 26. September 2002 - BVerwG 5 C 15.01 - verletzt den Beschwerdeführer in seinem Grundrecht aus Artikel 3 Absatz 1 des Grundgesetzes.

    Daraufhin hob das Bundesverwaltungsgericht das Berufungsurteil auf und wies die Berufung des Beschwerdeführers zurück (BVerwGE 117, 86).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.10.2000 - 16 A 2971/00

    "BAföG" trotz späten Fachrichtungswechsels

    Auszug aus BVerfG, 24.08.2005 - 1 BvR 309/03
    Das Oberverwaltungsgericht verpflichtete durch Urteil vom 24. Oktober 2000 (DVBl 2001, S. 582) das Förderungsamt, Leistungen von Oktober 1998 bis September 1999 zu gewähren.

    Nach der Feststellung des Berufungsgerichts hat sich sein Neigungswandel bereits im ersten Fachsemester vollzogen (vgl. OVG NRW, DVBl 2001, S. 582 [583]).

  • BVerfG, 10.11.1998 - 1 BvL 50/92

    Elternunabhängige Ausbildungsförderung

    Auszug aus BVerfG, 24.08.2005 - 1 BvR 309/03
    Aber auch hier muss die von ihm getroffene Regelung durch hinreichend gewichtige Gründe gerechtfertigt sein (vgl. BVerfGE 99, 165, 177 f., [179]).
  • BVerfG, 14.12.1999 - 1 BvR 1327/98

    Versäumnisurteil

    Auszug aus BVerfG, 24.08.2005 - 1 BvR 309/03
    Dies gilt auch für die Möglichkeiten und Grenzen einer verfassungskonformen Auslegung (vgl. BVerfGE 98, 1 [15 ff.]; - 100, 1 [44 ff.]; - 101, 312 [329]).
  • BVerfG, 08.04.1998 - 1 BvL 16/90

    Beamtinnenrente

    Auszug aus BVerfG, 24.08.2005 - 1 BvR 309/03
    Dies gilt auch für die Möglichkeiten und Grenzen einer verfassungskonformen Auslegung (vgl. BVerfGE 98, 1 [15 ff.]; - 100, 1 [44 ff.]; - 101, 312 [329]).
  • BVerfG, 03.07.1985 - 1 BvR 1428/82

    Wichtiger Grund für Fachrichtungswechsel eines Studenten nach dem zweiten

    Auszug aus BVerfG, 24.08.2005 - 1 BvR 309/03
    Das Bundesverfassungsgericht hat die für die Beurteilung der Verfassungsbeschwerde maßgeblichen Fragen bereits geklärt (vgl. BVerfGE 70, 230 [239 f.]); 96, 330 [339 ff.]; - 99, 165 [177 ff.]; - 100, 195 [205]).
  • BVerfG, 10.06.1964 - 1 BvR 37/63

    Spezifisches Verfassungsrecht

    Auszug aus BVerfG, 24.08.2005 - 1 BvR 309/03
    Jedoch kann das Bundesverfassungsgericht bei einer Verletzung spezifischen Verfassungsrechts durch die Gerichte eingreifen, die dann gegeben ist, wenn Grundrechte nicht beachtet oder nicht richtig angewendet werden (vgl. BVerfGE 18, 85 [92 f.]; - 100, 214 [222]).
  • BVerfG, 28.04.1999 - 1 BvL 32/95

    Rentenüberleitung I

    Auszug aus BVerfG, 24.08.2005 - 1 BvR 309/03
    Dies gilt auch für die Möglichkeiten und Grenzen einer verfassungskonformen Auslegung (vgl. BVerfGE 98, 1 [15 ff.]; - 100, 1 [44 ff.]; - 101, 312 [329]).
  • BVerfG, 24.02.1999 - 1 BvR 123/93

    Gewerkschaftsausschluß

    Auszug aus BVerfG, 24.08.2005 - 1 BvR 309/03
    Jedoch kann das Bundesverfassungsgericht bei einer Verletzung spezifischen Verfassungsrechts durch die Gerichte eingreifen, die dann gegeben ist, wenn Grundrechte nicht beachtet oder nicht richtig angewendet werden (vgl. BVerfGE 18, 85 [92 f.]; - 100, 214 [222]).
  • BVerwG, 13.06.1989 - 5 B 31.89

    Anlass für einen Fachrichtungswechsel aus einem Parkstudium in das Wunschstudium

    Auszug aus BVerfG, 24.08.2005 - 1 BvR 309/03
    Nach der Rechtsprechung waren hierbei grundsätzlich alle Semester abzuziehen, die auf die andere Ausbildung angerechnet werden konnten und deren Dauer verkürzten (vgl. BVerwG, FamRZ 1990, S. 327 [328]).
  • BVerwG, 22.06.1989 - 5 C 42.88

    Hochschule - Zulassungsbeschränkung - Parkstudium - Fachrichtungswechsel -

  • BVerwG, 12.02.1976 - V C 86.74

    Leistung einer Ausbildungsförderung für eine "andere" Ausbildung bei Wechsel der

  • BVerfG, 14.10.1997 - 1 BvL 5/89

    Wohngeld bei Begleitstudium

  • BVerwG, 28.11.1985 - 5 C 64.82

    Voraussetzungen für die Förderungsfähigkeit eines Fachrichtungswechsels aus einem

  • OVG Niedersachsen, 29.08.2018 - 4 LB 408/17

    Ausbildungsförderung bei einem Fachrichtungswechsel in einem

    Die von der Beklagten vorgenommene nach Fächern getrennte Berechnungsweise werde den Forderungen, die das Bundesverfassungsgericht in seinem Beschluss vom 24. August 2005 (- 1 BvR 309/03 -) dargelegt habe, nicht gerecht, weil sie, die Klägerin, bei der Berechnung der Beklagten schlechter gestellt werde als ein Studierender, der ohne Anrechnung von Studienleistungen nach dem 2. Fachsemester wechseln würde.

    Die erweiternde Auslegung des § 7 Abs. 3 Satz 5 BAföG sei auch aus verfassungsrechtlichen Gründen geboten, um den vom Bundesverfassungsgericht in seiner Entscheidung vom 24. August 2005 (- 1 BvR 309/03 -) aufgestellten Grundsätzen gerecht zu werden.

    "Die Neuregelung übernimmt die verfassungskonforme Auslegung, die schon die bisherige Bestimmung des förderungsrechtlich unschädlichen Zeitpunkts eines Fachrichtungswechsels durch eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (1 BvR 309/03) erfahren hat.

    Daraus geht hervor, dass es Ziel des Gesetzgebers gewesen ist, den Wortlaut des § 7 Abs. 3 BAföG der verfassungskonformen Auslegung der Norm anzupassen, die in dem Kammerbeschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 24. August 2005 (- 1 BvR 309/03 -, NVwZ 2005, 1416) zu § 7 Abs. 3 Satz 1 Hs. 2 BAföG in der Fassung des 18. Gesetzes zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes vom 17. Juli 1996 für geboten erachtet worden ist.

    Vielmehr muss jede Sachlage, die zu einer Verkürzung der Förderungshöchstdauer führt, im Rahmen des § 7 Abs. 3 BAföG Berücksichtigung finden, um, wie vom Gesetzgeber des 22. Gesetzes zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes beabsichtigt, die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 24. August 2005 (- 1 BvR 309/03 -, NVwZ 2005, 1416) umzusetzen.

  • BVerwG, 06.02.2020 - 5 C 10.18

    Voraussetzungen für BAföG-Leistungen bei Fachrichtungswechsel nach dem 4.

    Die Einfügung des Satzes 5 soll danach die verfassungskonforme Auslegung, die § 7 Abs. 3 Satz 1 BAföG durch die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 24. August 2005 - 1 BvR 309/03 - (BVerfGK 6, 136) erfahren hat, klarstellend in das Gesetz übernehmen (BT-Drs. 16/5172 S. 18).

    Demgegenüber wurden Studierende, die unter Einhaltung der zeitlichen Grenze die Fachrichtung aus einem wichtigen Grund wechselten, gefördert, obgleich sie sich mangels anrechenbarer Leistungen in dem neuen Studium in das erste Fachsemester einzuschreiben hatten (vgl. BVerfG, Beschluss vom 24. August 2005 - 1 BvR 309/03 - BVerfGK 6, 136 Rn. 31).

  • OVG Sachsen, 06.11.2008 - 1 B 188/07

    Ausbildungsförderung; Diplomstudiengang; Masterstudiengang; Fachrichtungswechsel;

    Allerdings ist auch eine (teilweise) Anrechnung von Studienzeiten bei der Berechnung des Zeitpunktes des Fachrichtungswechsels zu berücksichtigen (vgl. BVerfG, Kammerbeschl. v. 24.8.2005, FamRZ 2005, 1895).

    Dies gilt insbesondere, wenn die nach § 7 Abs. 3 Satz 4 BAföG maßgebliche Zeitschwelle nicht überschritten wird (vgl. BVerfG, Kammerbeschl. v. 24.8.2005, a. a. O.).

    Diese verfassungskonforme Auslegung von § 7 Abs. 3 BAföG ist mit dem Sinn und Zweck der zeitlichen Begrenzung des Fachrichtungswechsels vereinbar, da der Fachrichtungswechsel hier gerade nicht zu Mehrkosten für den Steuerzahler führt (vgl. BVerfG, Kammerbeschl. v. 24.8.2005, a. a. O.).

  • BVerwG, 03.03.2011 - 5 C 5.10

    Aufstiegsfortbildungsförderung; Bruttobetrachtung Maßnahmedauer

    Aber auch hier muss die von ihm getroffene Regelung durch hinreichend gewichtige Gründe gerechtfertigt sein (s. BVerfG, Beschlüsse vom 10. November 1998 - 1 BvL 50/92 - BVerfGE 99, 165 und vom 24. August 2005 - 1 BvR 309/03 - BVerfGK 6, 136).
  • VGH Bayern, 16.05.2007 - 7 B 06.2642

    Rundfunkgebührenrecht: Rundfunkgebührenbefreiung // Befreiung wegen geringen

    Ein Verstoß gegen Art. 3 Abs. 1 GG liegt erst vor, wenn eine Gruppe von Normadressaten im Vergleich zu einer anderen Gruppe abweichend behandelt wird, obwohl zwischen beiden Gruppen objektiv keine Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, dass sie die ungleiche Behandlung rechtfertigen können (BVerfG vom 24.8.2005 FamRZ 2005, 1895/1897; VerfGH vom 8.11.2002 VerfGH 55, 143/155 jeweils m.w.N.).
  • LAG Düsseldorf, 17.05.2006 - 12 Sa 175/06

    Verteilung der Arbeitszeitverringerung auf Arbeits- und Freizeitphasen?

    Eine Grenze ist dann erreicht, wenn durch Bildung einer rechtlich begünstigten Gruppe andere Personen von der Begünstigung ausgeschlossen werden und sich für diese Ungleichbehandlung kein in angemessenem Verhältnis zu dem Grad der Ungleichbehandlung stehender Rechtfertigungsgrund finden lässt (BVerfG vom 24.08.2005, FamRZ 2005, 1895).
  • OVG Niedersachsen, 18.07.2006 - 12 LC 87/06

    Anspruch auf Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht; Personenkreis i. S. d.

    [s. zu Vorstehendem insbesondere: BVerfG, Beschl. v. 24.08.2005 - 1 BvR 309/03 -, FamRZ 2005, 1895; ferner BVerfG, 2. Senat, Beschluss v. 04.04.2001 - 2 BvL 7/98 -, BVerfGE 103, 310, jeweils m. w. N.].
  • VG Augsburg, 22.09.2015 - Au 3 K 15.1008

    Fachrichtungswechsel; unabweisbarer Grund (verneint)

    Die Vorschrift ist durch das 22. BAföG-Änderungsgesetz (vom 23.12.2007, BGBl. I S. 2354) dem § 7 Abs. 3 BAföG angefügt worden; mit dieser Ergänzung wurde in den Gesetzestext nur das übernommen, was ohnehin aufgrund verfassungskonformer Auslegung der Vorschrift geltendes Recht war (siehe dazu BVerfG (Kammer), B.v. 24.8.2005 - 1 BvR 309/03 - FamRZ 2005, 1895).

    Wenn § 7 Abs. 3 BAföG die Leistung von Ausbildungsförderung für eine andere Ausbildung davon abhängig macht, dass die bisherige Ausbildung aus wichtigem Grund bzw. unabweisbarem Grund nicht fortgesetzt wird, dann verletzt dies vorliegend nicht den allgemeinen Gleichheitssatz (vgl. BVerfG (Kammer), B.v. 24.8.2005 - 1 BvR 309/03 - FamRZ 2005, 1895 zur verfassungskonformen Auslegung vor Ergänzung von § 7 Abs. 3 Satz 5 BAföG).

  • BVerwG, 13.12.2011 - 5 C 24.10

    Aufstiegsfortbildungsförderung; Förderungsfähigkeit einer Fortbildungsmaßnahme;

    Aber auch hier muss die von ihm getroffene Regelung durch hinreichend gewichtige Gründe gerechtfertigt sein (s. BVerfG, Beschlüsse vom 10. November 1998 - 1 BvL 50/92 - BVerfGE 99, 165 und vom 24. August 2005 - 1 BvR 309/03 - BVerfGK 6, 136).
  • VG Stuttgart, 25.06.2008 - 11 K 4031/07

    Aufstiegsausbildungsförderung; Höchstdauer der Maßnahme; Ausgestaltung durch den

    33 Seit der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts - 3. Kammer - vom 24.08.2005 (1 BvR 309/03, FamRZ 2005, 1895 = NVwZ 2005, 1416) ist allerdings geklärt, dass im Recht der Ausbildungsförderung eine Vorschrift, die den vollständigen Ausschluss von Förderung zur Folge hat, grundsätzlich nur in einer Art. 3 Abs. 1 GG entsprechenden Weise ausgelegt werden darf.

    Entsprechend der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 24.08.2005 (a.a.O.) muss in einem solchen Fall, um nicht mit Art. 3 Abs. 1 GG in Widerspruch zu geraten, eine Vorschrift, die eine solche individuelle Besonderheit ausnahmsweise rechtfertigt und für förderungsunschädlich erklärt (im damals zu entscheidenden Fall § 7 Abs. 3 BAföG, hier: § 11 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 AFBG) so ausgelegt werden, dass ein Förderungsanspruch noch möglich bleibt und nicht gänzlich ausgeschlossen wird.

  • OVG Niedersachsen, 18.07.2016 - 4 LB 179/14

    Grundanspruch; Hochschulzugangsberechtigung; weitere Ausbildung; Zugangsprüfung;

  • VG Stuttgart, 14.01.2015 - 11 K 3677/14

    Ausbildungsförderung; typische Merkmale des Zweiten Bildungswegs

  • OVG Rheinland-Pfalz, 24.08.2017 - 7 A 11203/16

    Ausbildungsförderung für ein Medizinstudiums als Zweitausbildung; vorherige

  • VG Ansbach, 26.07.2012 - AN 2 K 12.00454

    Wechsel vom Studium mit dem Ziel Lehramt an beruflichen Schulen zum Studium

  • BVerwG, 03.03.2011 - 5 C 7.10

    Aufstiegsfortbildungsförderung; Bruttobetrachtung Maßnahmedauer

  • OVG Sachsen, 14.09.2017 - 1 A 388/16

    Ausbildungsförderung; zweiter Bildungsweg; dritte Ausbildung

  • VGH Bayern, 13.03.2012 - 12 CE 11.2829

    Ausbildungs- und Studienförderungsrecht

  • OVG Sachsen, 29.11.2006 - 5 B 798/04

    Ausbildungsförderung, Fachrichtungswechsel, Rückstufung, Zurückstufung, wichtiger

  • VG Sigmaringen, 22.10.2008 - 1 K 1225/08

    Ausbildungsförderungsrecht - Vorausleistung nach Bewilligungszeitraum - keine

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.01.2014 - 12 A 2001/12

    Abgrenzung des Fachrichtungswechsels von der bloßen Schwerpunktverlagerung eines

  • VGH Bayern, 23.07.2012 - 12 ZB 11.999

    Ausbildungs- und Studienförderungsrecht

  • OVG Berlin-Brandenburg, 27.02.2009 - 6 S 22.08

    Förderungsfähigkeit eines inländischen Masterstudiengangs ohne vorherigen

  • VGH Bayern, 16.06.2011 - 12 BV 10.2187

    BAföG; Lehramt Gymnasium; Fachrichtungswechsel

  • VG Bayreuth, 04.11.2011 - B 3 E 11.611

    Fachrichtungswechsel nach dem vierten Semester; Anwendbarkeit des § 7 Abs. 3 Satz

  • VGH Bayern, 27.07.2009 - 12 B 06.847

    Ausbildungsförderungsrecht; berufsqualifizierender Abschluss;

  • VG Düsseldorf, 21.05.2007 - 27 K 2350/06

    Anspruch eines Empfängers von ALG II auf Befreiung von der

  • VG Düsseldorf, 27.05.2008 - 27 K 4267/07

    Rundfunkgebühr Befreiung Härte Zuschlag Abzweigung Unterhalt Unterhaltspflicht

  • VG Aachen, 12.11.2007 - 5 K 1567/05

    Anspruch auf Bewilligung von Leistungen nach dem

  • VG Göttingen, 21.02.2007 - 2 B 15/07

    Anrechnung; Anrechnungsmöglichkeit; Armenien; armenische Staatsangehörige;

  • VG Göttingen, 11.02.2010 - 2 A 35/09

    Anrechnung; Ausbildungsförderung; Fachrichtungswechsel; Fachsemester;

  • VG Minden, 13.02.2008 - 6 K 1433/07
  • VG Ansbach, 22.12.2011 - AN 2 K 10.02515

    (Keine) fachliche Weiterführung der Ausbildung zur staatlich geprüften

  • VG Ansbach, 05.07.2010 - AN 2 K 09.02155

    Förderschädlichkeit des Austausches eines Hauptfaches im Lehramtsstudium (erst)

  • VG München, 17.04.2009 - M 6b K 08.5144

    Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht

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Rechtsprechung
   BGH, 15.12.2005 - III ZR 10/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,986
BGH, 15.12.2005 - III ZR 10/05 (https://dejure.org/2005,986)
BGH, Entscheidung vom 15.12.2005 - III ZR 10/05 (https://dejure.org/2005,986)
BGH, Entscheidung vom 15. Dezember 2005 - III ZR 10/05 (https://dejure.org/2005,986)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an das Vorliegen der Voraussetzungen eines Anspruchs des Kläger auf Beseitigung eines Hochsitzes nach § 1004 Abs. 1 S. 1 BGB; Anforderungen an Beschränkungen des Jagdrechts durch Gewissensüberzeugung eines Veganers und durch die Grundrechte aus Art. 2 GG, Art. ...

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Hochsitz: Verbot der Errichtung aus Gewissensgründen

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Errichtung eines Hochsitzes oder anderer jagdlicher Anlagen durch Jagdpächter

  • Judicialis

    GG Art. 4; ; GG Art. 14 Bb; ; RhPfLJG § 20

  • ra.de
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    GG Art. 4; GG Art. 14; LJG § 20
    Veganer (strenger Vegetarier) muss auf seinem zum Jagdbezirk gehörenden Grundstück die Errichtung eines Hochsitzes durch Jagdpächter dulden

  • rechtsportal.de

    GG Art. 4, Art. 14; RhPfLJG § 20
    Ansprüche des Eigentümers eines zu einem Jagdbezirk gehörenden Grundstücks

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Jagdrecht - Errichtung eines Hochsitzes

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Jagdgegner will Hochsitz auf seinem Grundstück loswerden - Grundstückseigentümer darf den Jägern die Jagd nicht vermiesen

  • jurawelt.com (Pressemitteilung)

    Kein Anspruch des Grundstückseigentümers aus Gewissensgründen gegen Jagdausübungsberechtigten auf Beseitigung eines Hochsitzes

  • hessen.de (Kurzinformation)

    Tierschutz - Jagd - Wild

  • 123recht.net (Kurzinformation, 11.4.2006)

    Veganer müssen Jagd auf ihrem Grundstück dulden!

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2006, 984
  • VersR 2006, 1690
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (10)

  • EGMR, 29.04.1999 - 25088/94

    CHASSAGNOU ET AUTRES c. FRANCE

    Auszug aus BGH, 15.12.2005 - III ZR 10/05
    Ebenso wenig führe die in NJW 1999, 3695 veröffentlichte Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte dazu, das deutsche Jagdrecht als rechtswidrig anzusehen.

    Der Konventionstext und die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte - hier die Entscheidung vom 29. April 1999 in der Sache Chassagnou u.a. ./. Frankreich (NJW 1999, 3695) - dienen auf der Ebene des Verfassungsrechts insoweit als Auslegungshilfen (BVerfGE 111, 307, 315 ff. = NJW 2004, 3407, 3408 ff.; s. ferner BVerfG NJW 2005, 1765 f.; 2005, 2685, 2688).

    Die von den Klägern hiergegen angeführte Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte vom 29. April 1999 (NJW 1999, 3695), die unter anderem eine Verletzung der Vereinigungsfreiheit feststellt, wenn ein Grundeigentümer dazu gezwungen wird, einem Jagdverband beizutreten und diesem sein Jagdrecht zu übertragen, sofern er die Jagd aus ethischen Gründen ablehnt, betrifft die vom deutschen Jagdrecht wesentlich abweichende französische Rechtslage und ist deswegen auf den Streitfall nicht übertragbar (vgl. Dietlein, AgrarR 2000, 76, 77 ff.; v. Pückler, AgrarR 2001, 72, 74 ff.; Müller-Schallenberg/Förster, ZRP 2005, 230 ff.; anders Sailer, ZRP 2005, 88 ff.; ähnlich Ditscherlein, NuR 2005, 305, 307 ff.).

  • BVerfG, 05.04.2005 - 1 BvR 1664/04

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen Sorgerechtsentscheidung des OLG Naumburg

    Auszug aus BGH, 15.12.2005 - III ZR 10/05
    Der Konventionstext und die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte - hier die Entscheidung vom 29. April 1999 in der Sache Chassagnou u.a. ./. Frankreich (NJW 1999, 3695) - dienen auf der Ebene des Verfassungsrechts insoweit als Auslegungshilfen (BVerfGE 111, 307, 315 ff. = NJW 2004, 3407, 3408 ff.; s. ferner BVerfG NJW 2005, 1765 f.; 2005, 2685, 2688).
  • BGH, 20.01.2000 - III ZR 110/99

    Enteignung einer Jagdgenossenschaft

    Auszug aus BGH, 15.12.2005 - III ZR 10/05
    Die streitige Regelung stellt einen sachgerechten und nicht unverhältnismäßigen Ausgleich zwischen den Nutzungsinteressen des Grundstückseigentümers und den berechtigten Interessen der Allgemeinheit her und ist darum durch Art. 14 Abs. 2 GG legitimiert; dabei genießt auch das Jagdausübungsrecht der Jagdgenossenschaft den Schutz des Art. 14 GG (Senatsurteile BGHZ 84, 261, 264; 132, 63, 65; 143, 321, 324).
  • BVerfG, 24.09.2003 - 2 BvR 1436/02

    Kopftuch Ludin

    Auszug aus BGH, 15.12.2005 - III ZR 10/05
    Insbesondere sind sie mit der Gewissensfreiheit (Art. 4 Abs. 1 GG), die auch eine Lebensgestaltung in Übereinstimmung mit der eigenen Gewissensentscheidung gewährleistet (vgl. BVerfGE 108, 282, 297), vereinbar.
  • BGH, 14.06.1982 - III ZR 175/80

    Entschädigung einer Jagdgenossenschaft bei Durchschneidung eines Jagdbezirks

    Auszug aus BGH, 15.12.2005 - III ZR 10/05
    Die streitige Regelung stellt einen sachgerechten und nicht unverhältnismäßigen Ausgleich zwischen den Nutzungsinteressen des Grundstückseigentümers und den berechtigten Interessen der Allgemeinheit her und ist darum durch Art. 14 Abs. 2 GG legitimiert; dabei genießt auch das Jagdausübungsrecht der Jagdgenossenschaft den Schutz des Art. 14 GG (Senatsurteile BGHZ 84, 261, 264; 132, 63, 65; 143, 321, 324).
  • BGH, 15.02.1996 - III ZR 143/94

    Entschädigungsansprüche einer Jagdgenossenschaft wegen Verkleinerung des

    Auszug aus BGH, 15.12.2005 - III ZR 10/05
    Die streitige Regelung stellt einen sachgerechten und nicht unverhältnismäßigen Ausgleich zwischen den Nutzungsinteressen des Grundstückseigentümers und den berechtigten Interessen der Allgemeinheit her und ist darum durch Art. 14 Abs. 2 GG legitimiert; dabei genießt auch das Jagdausübungsrecht der Jagdgenossenschaft den Schutz des Art. 14 GG (Senatsurteile BGHZ 84, 261, 264; 132, 63, 65; 143, 321, 324).
  • BVerfG, 14.10.2004 - 2 BvR 1481/04

    EGMR-Entscheidungen

    Auszug aus BGH, 15.12.2005 - III ZR 10/05
    Der Konventionstext und die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte - hier die Entscheidung vom 29. April 1999 in der Sache Chassagnou u.a. ./. Frankreich (NJW 1999, 3695) - dienen auf der Ebene des Verfassungsrechts insoweit als Auslegungshilfen (BVerfGE 111, 307, 315 ff. = NJW 2004, 3407, 3408 ff.; s. ferner BVerfG NJW 2005, 1765 f.; 2005, 2685, 2688).
  • BVerwG, 14.04.2005 - 3 C 31.04

    Zwangsmitgliedschaft in Jagdgenossenschaft; ethischer Tierschutz; Rechtsprechung

    Auszug aus BGH, 15.12.2005 - III ZR 10/05
    bb) Die Pflichtmitgliedschaft in einer derartigen Jagdgenossenschaft verstößt, wie das Bundesverwaltungsgericht kürzlich entschieden hat, nicht gegen höherrangiges Recht (Urteil vom 14. April 2005 - 3 C 31/04, in Kurzfassung veröffentlicht in Städte- und Gemeinderat 2005, 30).
  • BVerfG, 07.12.2001 - 1 BvR 1806/98

    Zur IHK-Zwangsmitgliedschaft

    Auszug aus BGH, 15.12.2005 - III ZR 10/05
    Außerdem wird der Schutzbereich des Art. 9 Abs. 1 GG durch die Zwangsmitgliedschaft in einer - wie hier - öffentlich-rechtlichen Körperschaft nicht berührt (BVerfG NVwZ 2002, 335, 336 unter Hinweis auf seine ständige Rechtsprechung).
  • BVerfG, 10.06.2005 - 1 BvR 2790/04

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen Ausschluss des Umgangsrechts in Sachen

    Auszug aus BGH, 15.12.2005 - III ZR 10/05
    Der Konventionstext und die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte - hier die Entscheidung vom 29. April 1999 in der Sache Chassagnou u.a. ./. Frankreich (NJW 1999, 3695) - dienen auf der Ebene des Verfassungsrechts insoweit als Auslegungshilfen (BVerfGE 111, 307, 315 ff. = NJW 2004, 3407, 3408 ff.; s. ferner BVerfG NJW 2005, 1765 f.; 2005, 2685, 2688).
  • BVerwG, 23.06.2010 - 3 B 89.09

    Jagdpflicht des Inhabers eines Eigenjagdreviers; Vereinbarkeit mit

    Die jagdrechtlichen Vorschriften fordern ihr abgesehen von der gegebenenfalls im Wege des Verwaltungszwangs zu ersetzenden Beauftragung eines Jägers oder der Übertragung des Jagdausübungsrechts durch Verpachtung ihrer Flächen kein bestimmtes Verhalten ab (vgl. Urteil vom 14. April 2005 - BVerwG 3 C 31.04 - Buchholz 451.16 § 9 BJagdG Nr. 8 = NVwZ 2006, 92; BGH, Urteil vom 15. Dezember 2005 - III ZR 10/05 - NJW 2006, 984 ).

    Vielmehr ist sie als Eigentümerin von Grundstücksflächen, die zu einem Eigenjagdrevier gehören, zur Ausübung der Jagd bzw. zur Übertragung des Jagdausübungsrechts - etwa im Wege der Verpachtung ihrer Flächen - ebenso verpflichtet wie die Eigentümer kleinerer Jagdbezirke verpflichtet sind, sich in Jagdgenossenschaften zusammenzuschließen und die Jagd auszuüben bzw. ausüben zu lassen (vgl. Urteil vom 14. April 2005 a.a.O.; BGH, Urteil vom 15. Dezember 2005 a.a.O. S. 985 f.).

  • BVerwG, 23.06.2010 - 3 B 90.09

    Anspruch auf Zustimmung zum zehnjährigen Ruhen der Jagd im Eigenjagdrevier oder

    Die jagdrechtlichen Vorschriften fordern ihr abgesehen von der gegebenenfalls im Wege des Verwaltungszwangs zu ersetzenden Beauftragung eines Jägers oder der Übertragung des Jagdausübungsrechts durch Verpachtung ihrer Flächen kein bestimmtes Verhalten ab (vgl. Urteil vom 14. April 2005 - BVerwG 3 C 31.04 - Buchholz 451.16 § 9 BJagdG Nr. 8 = NVwZ 2006, 92; BGH, Urteil vom 15. Dezember 2005 - III ZR 10/05 - NJW 2006, 984 ).

    Vielmehr ist sie als Eigentümerin von Grundstücksflächen, die zu einem Eigenjagdrevier gehören, zur Ausübung der Jagd bzw. zur Übertragung des Jagdausübungsrechts - etwa im Wege der Verpachtung ihrer Flächen - ebenso verpflichtet wie die Eigentümer kleinerer Jagdbezirke verpflichtet sind, sich in Jagdgenossenschaften zusammenzuschließen und die Jagd auszuüben bzw. ausüben zu lassen (vgl. Urteil vom 14. April 2005 a.a.O.; BGH, Urteil vom 15. Dezember 2005 a.a.O. S. 985 f.).

  • AG Ellwangen/Jagst, 16.05.2014 - 2 C 221/14

    Vorsorgevollmacht für ein Elternteil des volljährigen Kindes: Besuchsrecht des

    Der BGH hat § 1004 BGB im Urteil vom 15.12.2005, III ZR 10/05, im Lichte des Art. 4 GG geprüft.
  • StGH Hessen, 12.02.2020 - P.St. 2610

    Hessische Jagdverordnung: Normenkontrollantrag der Fraktion der FDP im Hessischen

    - Vgl. BGH, Urteil vom 14.06.1982 - III ZR 175/80 -, BGHZ 84, 261 [264] = juris, Rn. 9 f.; Urteil vom 12.03.1992 - III ZR 216/90 -, BGHZ 117, 309 [310 f.] = juris, Rn. 7; Urteil vom 20.01.2000 - III ZR 110/99 -, BGHZ 143, 321 [323 f.] = juris, Rn. 5; Urteil vom 15.12.2005 - III ZR 10/05 -, juris, Rn. 14; Papier/Shirvani, in: Maunz/Dürig, Grundgesetz-Kommentar, 88. EL, August 2019, Art. 14 Rn. 326 -.
  • AG Brandenburg, 02.02.2017 - 31 C 404/15

    Zur Haftung des Jagdpächters für Verursachung von Wildschäden durch Dachse und

    Im Übrigen kann hierbei dahingestellt bleiben ob der Kläger Eigentümer oder Pächter der Grundstücke ist, da Eigentümer und Pächter der Grundstücke ihre Ansprüche sogar nebeneinander geltend machen können ( BGH , Urteil vom 15.12.2005, Az.: III ZR 10/05, u.a. in: NJW 2006, Seiten 984 ff. ).
  • OVG Niedersachsen, 04.11.2021 - 10 KN 44/18

    Bestandsgefährdung; Beurteilungsspielraum; Blessgänse; Blässgänse; Eigentum;

    Auch das Jagdausübungsrecht der Jagdgenossenschaft genießt den Schutz des Art. 14 GG (BGH, Urteil vom 15.12.2005 - III ZR 10/05 -, juris Rn. 14 m.w.N.; vgl. auch BVerwG, Urteil vom 27.6.2012 - 9 C 10.11 -, juris Rn. 13).
  • AG Brandenburg, 30.03.2017 - 31 C 227/16

    Zum sofortigen Anerkenntnis von Schadensersatzansprüchen bei Wild- und

    Die Klägerin hätte somit grundsätzlich als Geschädigte gemäß § 53 BbgJagdG - nach dem ihr am 06. Juni 2016 der Vorbescheid der Gemeinde Wiesenburg/Mark vom 03. Juni 2016 (Anlage K 1) zugestellt worden war - Klage vor dem hiesigen Amtsgericht erheben können ( BGH , Urteil vom 15.12.2005, Az.: III ZR 10/05, u.a. in: NJW 2006, Seiten 984 ff.; AG Brandenburg an der Havel , Urteil vom 02.02.2017, Az.: 31 C 404/15, u.a. in: BeckRS 2017, Nr.: 101296 = "juris" ).
  • VG Würzburg, 07.12.2006 - W 5 K 06.353

    Anspruchsvoraussetzungen für die Erteilung der Zustimmung zum Ruhen der Jagd im

    Verhindert werden soll nämlich durch die jagdrechtliche Gesetzgebung gerade jede Zersplitterung der Jagdrechte (vgl. BVerwG, a. a. O.; BGH, U. v. 15.12.2005 Nr. III ZR 10/05, NJW 06, 984).
  • LG Bonn, 03.06.2011 - 2 O 366/09

    Heranziehung der Regeln über den Wegfall der Geschäftsgrundlage im

    Die Pflichtmitgliedschaft in der Jagdgenossenschaft nach § 9 Abs. 1 BJagdG dient dazu, die Ausübung einer Jagd und Hege, die den in § 1 Abs. 1 S. 2 und § 21 Abs. 1 BJagdG verankerten Zielen, nämlich dem Schutz vor Wildschäden, der Gewährleistung eines artenreichen und gesunden Wildbestandes und der Wahrung der Belange von Naturschutz und Landschaftspflege, gerecht wird, zu gewährleisten (vgl. hierzu BGH NJW 2006, 984, 985; zur Jagdpflicht im Eigenjagdbezirk BVerwG Beschl. v. 23.06.2010 - 3 B 89.09 Rn. 5 ff).
  • VG Würzburg, 07.12.2006 - W 5 K 06.351

    Antrag auf Zustimmung zum Ruhen der Jagd auf die Dauer von zehn Jahren in einem

    Verhindert werden soll nämlich durch die jagdrechtliche Gesetzgebung gerade jede Zersplitterung der Jagdrechte (vgl. BVerwG, a.a.O.; BGH, U.v. 15.12.2005 Nr. 111 ZR 10/05, NJW 06, 984).
  • LG Essen, 26.06.2014 - 10 S 37/14

    Unterlassungsbegehren eines Grundstückseigentümers gegen den Pächter bzgl. der

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